Datum: 27.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:05 Uhr bis 22:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 28.11.2019 und vom 22.01.2020
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Vorstellung einer Machbarkeitsstudie zum geplanten Neubau einer Kinderkrippe
4 Antrag auf Vorbescheid von Frau Guénine-Voß: Neubau eines Mehrgenerationenwohnhauses, Fl.Nr. 2127/30 Gem. Taching a. See (Mühlstraße 9)
5 Bauantrag von Herrn Leitner: Anbau einer Maschinen- und Gerätehalle an die bestehende Bergehalle, Fl.Nr. 448 Gem. Tengling
6 Bauantrag von Herrn Hofmeir: Umbau u. Sanierung d. best. Bauernhauses mit Nutzungsänderung zum Einbau von zusätzl. Wohnräumen in d. ehem. landw. genutzten Gebäudeteil einschl. Sanierung d. best. Betriebsgebäudes, Fl.Nr. 1720 Gem. Taching a. See (Assing 7)
7 Bauantrag von Frau und Herrn Schneider: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude, Fl.Nr. 195/5 Gem. Tengling (Burgstraße 15)
8 Antrag auf Aufnahme in das bayerische Dorferneuerungsprogramm für das Ortsgebiet Tengling
9 Einführung eines "Spielgeldes" bei der Mittagsbetreuung
10 Änderung der Benutzungsordnung für die Mittagsbetreuung
11 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 28.11.2019 und vom 22.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.02.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschriften des öffentlichen Teils der Ratssitzungen vom 28.11.2019 und vom 22.01.2020 wurden den Mitgliedern des Gemeinderats im RIS bekannt gegeben. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom öffentlichen Teil der Sitzungsniederschriften vom 28.11.2019 und vom 22.01.2020 und stimmt diesen  zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.02.2020 ö 2

Sachverhalt

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.11.2019 werden von Bürgermeisterin Haas bekannt gegeben, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.
„Auftragsvergabe zum Kauf von 32 Tablets mit Type Cover für die Grundschule Taching a. See“ – TOP 9. Es kann bekannt gegeben werden, dass die Fa. co.Tec GmbH, Rosenheim, den Auftrag zur Lieferung von 32 Tablets erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.12.2019 werden von Bürgermeisterin Haas bekannt gegeben, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.
„Umbau Bauhof Taching – Auftragsvergabe Sektionaltor und Nebentür“ -TOP 9. Es kann bekannt gegeben werden, dass die Fa. Neimcke mit der Lieferung und Montage des Sektionaltors mit Nebentüre beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.01.2020 werden von Bürgermeisterin Haas bekannt gegeben, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.
„Änderung des Pachtvertrages zwischen der Gemeinde Taching a. See und Armin Rumpf zur Verpachtung der Strandbadgaststätte Taching a. See“ – TOP 8. Es kann bekannt gegeben werden, dass die Gaststätte in den Monaten März, April und Oktober lediglich an mindestens vier Tagen pro Woche geöffnet sein muss.

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3. Vorstellung einer Machbarkeitsstudie zum geplanten Neubau einer Kinderkrippe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.02.2020 ö 3

Sachverhalt

Das Planungsbüro Magg wurde mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Im Arbeitskreis wurden bei zwei Treffen vorab drei Planvarianten vorgestellt und besprochen. Vom Arbeitskreis wurden zwei Planvarianten favorisiert, die nun dem Rat vorgestellt werden sollen. Für die Entscheidungsfindung werden vom Planungsbüro auch erste grobe Kostenschätzungen präsentiert. Ziel sollte sein, dass man sich auf eine Variante einigt, um mit den Planungsarbeiten beginnen zu können.

Diskussionsverlauf

Im Laufe der Diskussion zeigt sich, dass noch keine Einigkeit im Rat herrscht. Bezüglich der ILE Förderung für den Mehrzweckraum bei Variante 3 gibt es noch einige Fragen, wie lange man durch die Förderung an den Mehrzweckraum gebunden ist und ab wann der Mehrzweckraum in einen Gruppenraum umfunktioniert werden kann.
Vom Rat wird geschlossen die Meinung vertreten, die Entscheidung nochmal zurückzustellen und die noch offenen Fragen im Arbeitskreis zu behandeln.

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4. Antrag auf Vorbescheid von Frau Guénine-Voß: Neubau eines Mehrgenerationenwohnhauses, Fl.Nr. 2127/30 Gem. Taching a. See (Mühlstraße 9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.02.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Mehrgenerationenwohnhauses mit UG + EG + Dach. Das Antragsgrundstück ist nach Süden stark abfallend.  In dem Wohnhaus sollen drei Wohneinheiten untergebracht werden, davon eine große Wohneinheit im UG mit ca. 234 m² und zwei Wohneinheiten im EG mit jeweils ca. 84 m² und 86 m². Die Grundfläche des Gebäudes soll ca. 320 m² und die seitliche Wandhöhe 7,88 m, (gemessen ab Geländeoberfläche tiefster Punkt), betragen.

Am südlichen Gebäudeteil ist eine Terrasse mit Überdachung als Quergiebel am Gebäude geplant. Das Dach soll als flach geneigtes Satteldach mit einer Dachneigung von 15° errichtet werden. Zudem ist im südlichen Teil des Grundstücks ein Schwimmbecken mit einer Grundfläche von ca. 73 m² vorgesehen. Auf dem Grundstück werden vier Stellplätze im Zuge des Bauvorhabens errichtet.

Der Baukörper fügt sich hinsichtlich der überbauten GR unserer Einschätzung nach nicht in die Eigenart der näheren Umgebungsbebauung ein. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich Baukörper von ca. 100 - 180 m² GR (Hauptbaukörper). Der Baukörper muss sich hinsichtlich der Höhenentwicklung in dem Gelände- / Straßenverlauf einfügen. Die Mühlstraße fällt von Westen nach Osten stark ab, entsprechend wurden die bestehenden Häuser dem Verlauf angepasst. Das geplante Vorhaben darf nicht höher rauskommen als das Nachbargebäude Fl.Nr. 2127/25.

Das Vorhaben befindet sich zum Teil in dem im Flächennutzungsplan festgesetzten, potentiellen Überschwemmungsgebiet. Für Vorhaben in diesem Gebiet ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Begründung zum Flächennutzungsplan beinhaltet weiterhin die dringende Empfehlung die betroffenen Flächen von Bebauung frei zu halten. Zudem läuft ein Schmutzwasserkanal durch das Grundstück.

Im Zuge des Vorbescheidantrages wurde von einer Beteiligung der Nachbarn abgesehen.

Diskussionsverlauf

Der Rat vertritt einstimmig die Meinung, nach Abarbeitung der noch offenen Fragen durch die Antragstellering  bzgl. der wasserrechtlichen Genehmigung, der Ausgleichsflächen und der Stellplätze nochmals den Punkt im Rat zu diskutieren.
 

Beschluss

Das Grundstück beurteilt sich im Norden nach § 34 BauGB und im Süden nach § 35 BauGB. Das Vorhaben befindet sich zum Teil in dem im Flächennutzungsplan festgesetzten, potentiellen Überschwemmungsgebiet. Für Vorhaben in diesem Gebiet ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Begründung zum Flächennutzungsplan beinhaltet weiterhin die dringende Empfehlung die betroffenen Flächen von Bebauung frei zu halten. Zudem läuft der öffentliche Schmutzwasserkanal mitten durch das Grundstück.

Der Baukörper fügt sich hinsichtlich der überbauten GR unserer Einschätzung nach nicht in die Eigenart der näheren Umgebungsbebauung ein. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich Baukörper von ca. 100 - 180 m² GR (Hauptbaukörper). Der Baukörper muss sich hinsichtlich der Höhenentwicklung in dem Gelände- / Straßenverlauf einfügen. Die Mühlstraße fällt von Westen nach Osten stark ab, entsprechend wurden die bestehenden Häuser dem Verlauf angepasst. Das geplante Vorhaben darf nicht höher rauskommen als das Nachbargebäude Fl.Nr. 2127/25.
In der Folge kann der Gemeinderat Taching a. See dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen. Hinweis: Auf die Einhaltung der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird vorab verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Herrn Leitner: Anbau einer Maschinen- und Gerätehalle an die bestehende Bergehalle, Fl.Nr. 448 Gem. Tengling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.02.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Anbau einer Maschinen -und Gerätehalle an die bestehende Bergehalle. Der geplante Anbau soll mit einer Grundfläche von 188,42 m² und einer seitlichen Wandhöhe von 6 m errichtet werden. Die bereits bestehende Bergehalle hat eine Grundfläche von 95 m², somit ergibt sich für die gesamte Halle eine Grundfläche von ca. 283,42 m². Die Außenmaße betragen im Gesamten 33,30 m x 9,11 m.

Eine Maschinenhalle ist als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zulässig. Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt der Genehmigungsbehörde.

Beschluss

Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Bauantrag von Herrn Hofmeir: Umbau u. Sanierung d. best. Bauernhauses mit Nutzungsänderung zum Einbau von zusätzl. Wohnräumen in d. ehem. landw. genutzten Gebäudeteil einschl. Sanierung d. best. Betriebsgebäudes, Fl.Nr. 1720 Gem. Taching a. See (Assing 7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.02.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Umbau und die Sanierung des Bauernhauses mit Nutzungsänderung zum Einbau von zusätzlichen Wohnräumen in den ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudeteil (Stallungen) als Wohnflächenerweiterung für das bestehende Wohnhaus, sowie die Sanierung des bestehenden Betriebsgebäudes (Stadel). Im DG sind Gästezimmer vorgesehen. Am erdgeschossigen Stallgebäude soll eine Außentreppe zum Lager im Obergeschoss angebaut werden.

Das Vorhaben ist nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Gem. § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 ist die Erweiterung von Wohngebäuden auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 BauGB (Außenbereich).
Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Bauantrag von Frau und Herrn Schneider: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude, Fl.Nr. 195/5 Gem. Tengling (Burgstraße 15)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.02.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit KG, EG, DG und Empore. Das Gebäude soll mit einer seitlichen Wandhöhe von 5,60 m, sowie einer Grundfläche von 114,16 m² errichtet werden. Die Garage soll sich an der östlichen Grundstücksgrenze befinden und an die Nachbargarage angrenzen, die Grundfläche ist mit 43,58 m², die seitliche Wandhöhe mit 2,60 m anberaumt.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Steingrub – Süd“ und hält eine Festsetzung nicht ein. Laut Bebauungsplan sind die Seitenwände von Wohngebäuden entweder zu verputzen oder mit einer senkrechten Holzverschalung zu versehen. Geplant ist jedoch eine waagrechte Holzverschalung mit folgender Begründung:

„Die im direkten Umgriff des geplanten Bauvorhabens liegenden Wohnbebauungen sind, entgegen der Festsetzungen der vorliegenden Bebauungspläne, in der Mehrzahl mit waagrechter Verschalung ausgeführt. Den Bauherren würde diese Ausführung ebenfalls besser gefallen.“

Im Zuge des Bauvorhabens werden zwei Stellplätze errichtet.

Beschluss

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Steingrub – Süd“ in der Fassung vom 02.02.2005. Es hält die Festsetzung Nr. 7 (Senkrechte Verschalung von Seitenwänden) nicht ein.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Einer Befreiung der Festsetzung bezüglich der Gestaltung der Seitenwände wird gem. § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Aufnahme in das bayerische Dorferneuerungsprogramm für das Ortsgebiet Tengling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.02.2020 ö 8

Sachverhalt

Die Gemeinde Taching a. See beantragt die Aufnahme in das bayerische Dorferneuerungsprogramm zur weiteren Entwicklung des Ortskerns im Ortsteil Tengling. Als konkrete Maßnahmen zur Förderung ist das private Vorhaben der Bäckerei Wenig zur Sanierung des bestehenden Betriebes geplant. Außerdem beabsichtigt die Gemeinde Taching a. See den Einbau eines Veranstaltungsraums in die geplante Kinderkrippe auf dem Grundstück der derzeit noch bestehenden Turnhalle. Durch diese beiden Maßnahmen wird die Innenentwicklung des Ortsteils Tengling fortgesetzt. Sie sollen zu ein er Stärkung und weiteren Belebung des Ortskerns beitragen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beantragt die Aufnahme in das bayerische Dorferneuerungsprogramm.
Der Zweck des Dorferneuerungsvorhabens ist die Förderung der privaten Maßnahme „Sanierung des Bäckereibetriebes Wenig“ und „Einbau eines Veranstaltungsraums in die geplante Kinderkrippe“.
Die Sanierung des Bäckereibetriebes trägt maßgeblich zum Erhalt der örtlichen Infrastruktur bei. Die Errichtung eines Veranstaltungsraums trägt zur Schaffung und Erhaltung eines sozialen Treffpunktes für die Bürger, zur Stärkung des Vereinslebens sowie zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in erheblichem Maße bei.
Die Maßnahmen dienen der Umsetzung der Ziele der ILE Waginger See – Rupertiwinkel auf Verbesserung des Dorflebens sowie der Pflege von Brauchtum und Kultur.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Einführung eines "Spielgeldes" bei der Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.02.2020 ö 9

Sachverhalt

Aktuell werden für die kurze Gruppe monatlich 25 € je Kind vereinnahmt und für die verlängerte Gruppe monatlich 30 € je Kind. Die Betreuungsgebühren der Gemeinde sind sehr niedrig. Zur Deckung von Sachausgaben (Bastelmaterial, Lebensmittel, Papier, kl. Geschenke etc.) wird daher, wie im Kindergarten, die Einführung eines monatlichen „Spielgeldes“ in Höhe von 5 € vorgeschlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt die Einführung eines Spielgeldes für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Taching a. See  in Höhe von monatlich 5 € je Kind ab dem Betreuungsjahr 2020/2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Änderung der Benutzungsordnung für die Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.02.2020 ö 10

Sachverhalt

Das unter Top 9 beschlossene Spielgeld für die Mittagsbetreuung ist noch in die Benutzungsordnung für die Mittagsbetreuung vom 23.05.2014 aufzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Benutzungsordnung für die Mittagsbetreuung wie folgt zu ändern:

Nach § 4 Besuchsgeld wird folgender § 5 neu eingefügt:
㤠5
Sonderleistungen, Beschaffungskosten
Der Träger der Mittagsbetreuung kann für die Beschaffung von Spielmaterial, das verbraucht wird, einen monatlichen Pauschalbetrag von 5,-- € verlangen. Bei Nachweis höherer anteiliger Beschaffungskosten kann dieser Betrag vorübergehend erhöht werden. Der Pauschalbetrag ist mit dem Besuchsgeld zu entrichten.“
Die Nummerierung der nachfolgenden Bestimmungen wird entsprechend angepasst. Die beiliegende Benutzungsordnung wird Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.02.2020 ö informativ 11

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern bietet allen bayerischen Kommunen an, sie bei den Ersteinrichtungskosten von zwei Hotspot-Standorten mit bis zu 5.000, - € (b) zu unterstützen.
Die Gemeinde bezahlt lediglich die Kosten, die bei der Ersteinrichtung über den jeweiligen Freibetrag fallen und die monatlichen Betriebskosten. Diese betragen monatlich ca.
45,60 € (n) pro Hotspot. Vorab muss ein Standortvertrag abgeschlossen werden, indem der genaue Standort des zukünftigen Hotspot-Sandortes angegeben werden muss, damit im nächsten Schritt eine Ortsbegehung erfolgen kann. Dazu werden die Standorte in den Strandbädern in Taching und Tengling vorgeschlagen.
Im Rat besteht mit den geplanten Standorten Einverständnis.

  • Information über erteilte Freistellungen und Bauanträge:

Erste Bürgermeisterin Haas gibt folgende Anträge bekannt, welche auf dem Büroweg entschieden worden sind:

  1. Antrag auf Erteilung einer Genehmigungsfreistellung von Frau Poschner zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage (Thalwies 12b, Tengling)

  1. Antrag auf Erteilung einer Genehmigungsfreistellung von Frau und Herrn Sauer zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garagen (Frauenanger 1, Tengling)

  1. Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit behindertengerechtem Erdgeschoss mit Doppelgarage (Tektur) von Frau Zyablenko (Linnerfeld 1, Gessenhausen)

  • Bürgermeisterin Haas informiert den Rat, dass die Machbarkeitsstudie für das Feuerwehrhaus in Tengling derzeit erstellt wird.

  • Weiter berichtet die 1. Bürgermeisterin von dem heutigen Termin mit Herrn Kleißl im Dorfladen in Tengling bezüglich des behindertengerechten WCs. Das Thema wird demnächst in der Sitzung behandelt.

  • Bürgermeisterin Haas berichtet über ein Telefonat mit Stefan Maier von „Canavita“, welche die Trägerschaft für Einrichtungen mit betreutem Wohnen übernehmen und dafür geeignete Grundstücke suchen.
    Der Rat vertritt geschlossen die Meinung, dass Herr Maier das Projekt im „neuen“ GR vorstellen soll.

  • 1. Bürgermeisterin Haas informiert den Rat, dass das Eternitdach der alten Turnhalle durch eine Fachfirma entfernt und alles dazu fachgerecht abgearbeitet wurde. Sobald die Gemeinde das Gutachten erhalten hat, wird dieses im Kindergarten ausgehängt und den Gemeinderäten zur Kenntnis zugesendet. Der Kindergartengarten und der Krippengarten wurden von einem Gutachter kontrolliert. Anschließend wurden
 von der Fachfirma die vorhandenen Eternitteile abgesaugt, ein Bodenabtrag vorgenommen und anschließend der Garten wieder freigegeben.  

  • GR-Mitglied Hans Steiner informiert, dass der Maibaum für Taching, der der Gemeinde gehört, am Samstagnachmittag gefällt wird.

  • Mitglied des Gemeinderates Stefan Mayer spricht die Plakatierverordnung bezüglich der Wahlwerbung an. Dazu erklärt 1. Bürgermeisterin Haas, dass es laut Schreiben vom Landratsamt nur dann erlaubt ist auf z. B. Straßenlaternen zu plakatieren, wenn die vorgesehenen Plakatwände theoretisch nicht ausreichen.

  • GR-Mitglied Markus Haslberger berichtet über eine BIENE-Veranstaltung, die Mitte Februar in Palling stattgefunden hat, bei der er sich zu Wort gemeldet hat. Er hat die Angaben, die die Gemeinde betreffen, in dem zuvor erschienenen Pressebericht von der Demo in Tengling öffentlich richtiggestellt und versucht, den tatsächlichen Sachverhalt ruhig und sachlich darzustellen.
Zweiter Bürgermeister Wamsler sagt dazu, dass der Vorsitzende der „BIENE“ das Thema immer mehr ausreizt und schlägt vor, prüfen zu lassen, ob die Gemeinde rechtlich gegen ihn vorgehen kann.
Auch 1. Bürgermeisterin Haas findet die Sache diffamierend und bedrohlich, da es sich um permanente Anfeindungen von Seiten der „BIENE“ handelt.

Datenstand vom 08.07.2020 14:00 Uhr