Datum: 08.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bergader Arena
Gremium: Marktgemeinderat Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
2 Beschlussfassung zur Stundung von Gewerbesteuervorauszahlungen während der "Coronakrise" in der Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters nach Art. 37 Abs. 1 GO
3 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
3.1 Erlass des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb "Gemeindewerke" für das Wirtschaftsjahr 2020
4 Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung der Baumaßnahme "Neugestaltung Eingangsbereich TI"
5 Durchführungsbeschluss zum Kauf neuer Einsatzbekleidung für die Feuerwehren der Marktgemeinde Waging a. See
6 5. Änderung des Bebauungsplanes „Nirnharting Nord“, im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 143/2 und 139/1 Gem. Nirnharting, im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB:
6.1 Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen
6.2 Satzungsbeschluss
7 Erlass einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für den Bereich „Otting-Nordost“, Fl.Nr. 57/9 Gem. Otting
7.1 Erneutes Anhörverfahren
7.1.1 Stellungnahme, Landratsamt Traunstein, untere Bauaufsichtsbehörde, SG 4.40 vom 09.03.2020
7.1.2 Stellungnahme, Landratsamt Traunstein, untere Naturschutzbehörde, SG 4.14 vom 04.03.2020
7.2 Satzungsbeschluss
8 Beratung und Beschlussfassung zur Nutzung der bisherigen Wohnung im Jugendtreff für Zwecke der Mittagsbetreuung und/oder Ganztagsschule

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1. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.04.2020 ö informativ 1

Sachverhalt

Aufgrund öffentlichen Interesses kann der Beschlussinhalt zu TOP 10 – Grundstücks- und Pachtangelegenheiten: Angebot zur Übernahme des Roßstallgebäudes der Pfarrpfründestiftung Otting - aus der Sitzung v. 05.03.2020 bekannt gegeben werden. Die Angebotsinhalte unterliegen weiter der Nichtöffentlichkeit.

Für die anderen TOP´s aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.03.2020 wird die Nichtöffentlichkeit ggf. in einer der nächsten Sitzungen aufgehoben.     

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2. Beschlussfassung zur Stundung von Gewerbesteuervorauszahlungen während der "Coronakrise" in der Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters nach Art. 37 Abs. 1 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.04.2020 ö 2

Sachverhalt

Die „Coronakrise“ hat bzw. wird auch die heimische Wirtschaft treffen und finanzielle Schwierigkeiten auslösen. In der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 12.03.2020 im Landratsamt Traunstein einigte man sich auf eine einheitliche Vorgehensweise, die Gewerbesteuervorauszahlungen unbürokratisch zu stunden. Auf die Erhebung von Stundungszinsen und etwaige Sicherheitsleistungen soll verzichtet werden. Aufgrund der aktuellen Geschäftsordnung triff die Entscheidung über Stundungen bis zu einem Betrag je Einzelfall von 10.000 € der 1. Bürgermeister, in allen anderen Fällen der Marktgemeinderat. Der Vorschlag aus der Bürgermeisterdienstbesprechung sieht vor, dass Stundungsentscheidungen von Gewerbesteuervorauszahlungen in der „Coronakrise“ generell vom 1. Bürgermeister getroffen werden können. Mit Mail vom 12.03.2020 hat das Landratsamt Traunstein eine Beschlussempfehlung an die Kommunen versandt, um die einheitliche Regelung umzusetzen. Zur Vermeidung eigener Liquiditätsengpässe innerhalb der Kommune ist auch eine Stundung der Kreisumlage vorgesehen. Aktuell zeichnet sich nicht ab, dass von der Marktgemeinde Waging a. See eine Stundung der Kreisumlage erforderlich wird. Eine entsprechende Möglichkeit dazu ist aber im Beschlussvorschlag vorgesehen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, in Fällen deutlicher Umsatzeinbußen gewerbesteuerpflichtiger Unternehmen aufgrund der „Coronakrise“, den 1. Bürgermeister zu ermächtigen, Gewerbesteuervorauszahlungen auf Antrag zu stunden. Auf Sicherheitsleistungen und Stundungszinsen wird verzichtet. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, um Liquiditätsengpässe der Marktgemeinde zu vermeiden, anteilige Stundungen der Kreisumlage beim Landkreis Traunstein zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.04.2020 ö 3

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan der GWW für das Wirtschaftsjahr 2020 wäre in der ursprünglichen Fassung, welche in der Sitzung des Marktgemeinderats am 13.02.2020 vorgestellt wurde, von der Rechtsaufsicht nicht genehmigt worden. Zwischenzeitlich wurde der Wirtschaftsplan nachgebessert. Nachdem sich die festgesetzte Kreditsumme von ursprünglich 3.315.300 € auf 3.011.400 € geändert hat und der Kassenkredit für die GWW auf 1.000.000 € erhöht wurde, muss über die Haushaltssatzung erneut abgestimmt werden. Im Kernhaushalt und im Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Seniorenheim St. Martin“ ergaben sich keine Änderungen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt den Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3.1. Erlass des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb "Gemeindewerke" für das Wirtschaftsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.04.2020 ö 3.1

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung im Februar 2020 wurde der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Waging a. See beschlossen. Zur Genehmigung wurde der Wirtschaftsplan an die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Traunstein weitergeleitet. Durch die erhebliche Schuldenentwicklung gegenüber dem Wirtschaftsplan 2019, hat sich die Rechtsaufsicht intensiver mit der Durchsicht des Wirtschaftsplans 2020 befasst und festgestellt, dass Defizite des Erfolgsplans aus dem Vorjahr 2019 nicht im Vermögensplan als Verlustausgleich anzusetzen sind. Beim Defizit im Erfolgsplan in Höhe von 288.200,00 € handelt es sich um sog. laufenden Aufwand, welcher nicht durch die Aufnahme von Kreditmitteln refinanzierbar ist. Im Gegenzug darf aber ein Jahresüberschuss aus dem Erfolgsplan im Vermögensplan als Eigenfinanzierung übertragen werden. Das Defizit aus dem Erfolgsplan in Höhe von 288.200,00 € ist entsprechend § 8, 14 und 22 der Eigenbetriebsverordnung vorzutragen. Auch die Inanspruchnahme von Kassenkreditmitteln in Höhe von 15.700,00 € aus dem Jahr 2019 wie im Vermögensplan unter „übrige Mittel“ ausgewiesen, darf keinen Ansatz finden. Es gilt die Haushaltsgrundsätze nach Art. 71 Gemeindeordnung zu beachten, wonach Kredite nur für Investitionsmaßnahmen zulässig sind. Lt. schriftlicher Stellungnahme der Rechtsaufsicht kann nur eine Teilgenehmigung des Wirtschaftsplans 2020 erfolgen, soweit der Wirtschaftsplan nicht geändert und nochmals im Gremium beschlussmäßig behandelt wird.

Deshalb hat die Werkleitung in Abstimmung mit der Rechtsaufsicht und dem Kämmerer den Vermögensplan angepasst und das Defizit aus dem Erfolgsplan in Höhe von 288.200,00 € sowie die Kassenkreditmittel in Höhe von 15.700,00 € berichtigt. Die neue Kreditaufnahmesumme reduziert sich deshalb um den Betrag von 303.900,00 € auf 3.011.400,00 € und wäre somit genehmigungsfähig.  

Da derzeit keine kostendeckende Gebührenabwicklung bei den Betriebszweigen Wasser und Abwasser nach dem Kommunalabgabengesetz vorliegt, wurde vereinbart den Kassenkredit von ursprünglich 800.000,00 € auf 1.000.000,00 € festzusetzen. Der Kassenkredit dient zur vorläufigen Überbrückung sowie Zwischenfinanzierung der Unterdeckung von Wasser- und Abwassergebühren.

Des Weiteren kommt die staatliche Rechnungsprüfungsstelle zur Feststellung, dass künftig die Betriebszweige einzeln zu betrachten sind und die Sparte Strom Vertrieb nicht dauerhaft für den Verlustausgleich der Fernwärme Sorge tragen kann. Dies hat die Werkleitung auch öfters im Gremium schon dargestellt.

Durch das Fehlen notwendiger zu bildenden Rücklagen und die dauerhafte Inanspruchnahme von Kassenkreditmitteln, weist die Rechtsaufsicht daraufhin, dass dies ein Indikator für eine ungenügende Finanzausstattung ist. Das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Stammkapital in Höhe von 500.000,00 € scheint lt. der Stellungnahme durch die Rechnungsprüfungsstelle als nicht mehr ausreichend.

In der Fernwärme wird vom Markt Waging an die Gemeindewerke ein Zuschuss zum Verlustausgleich in Höhe von 50.000,00 € im Haushalt sowie Wirtschaftsplan 2020 veranschlagt. Die defizitäre Situation der Fernwärme kann die nächsten Jahre nicht ohne weiterführende Maßnahmen in Kauf genommen werden. Sollten die geplanten Projekte mit Wärmetransport in Verbindung einer Klärschlammtrocknung nicht umgesetzt werden können, muss irgendwann die Reisleine gezogen werden und somit weitreichende Konsequenzen notwendig.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt de n Erlass des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Gemeindewerke“ für das Wirtschaftsjahr 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Waging a. See stimmt dem Finanzplan zum Wirtschaftsplan 2020 für den Eigenbetrieb „Gemeindewerke“ für die Jahre 2019 bis 2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung der Baumaßnahme "Neugestaltung Eingangsbereich TI"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.04.2020 ö 4

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Stefanie Schmeiduch beantragte in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.03.2020 die Überprüfung der geplanten Baumaßnahme „Neugestaltung Eingangsbereich TI“ aufgrund der geänderten Haushaltslage. Wegen notwendiger Sparmaßnahmen sollte, so Schmeiduch, den Pflichtaufgaben Priorität eingeräumt werden. Die Modernisierung der TI ist jedoch als freiwillige Aufgabe einzustufen.

Kämmerer Kraus informiert den Rat über den aktuellen Sachstand:

Sitzung Marktgemeinderat v. 26.04.2018
Einstimmig wurde folgender Beschluss gefasst: Der Marktgemeinderat Waging a. See spricht sich für eine Neugestaltung im Eingangsbereich der Tourist Information aus. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermöglichkeiten abzuklären und das Thema anschließend nochmals dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Die voraussichtlichen Kosten gem. des in dieser Sitzung gezeigten Planungsentwurfs lagen bei netto 347.000 €. Über eine evtl. Fördermöglichkeit über das Programm „RÖFE“ wurde informiert. Man verblieb, dass konkrete Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden sollen Dazu wurde von der Kämmerei ein Ortstermin mit der Regierung von Oberbayern vereinbart, um die Förderfähigkeit des Vorhabens zu beurteilen. Das Vorhaben wurde als grundsätzlich förderfähig beurteilt. Für eine Antragstellung wurde eine Entwurfsplanung und eine Kostenberechnung benötigt.

Sitzung Marktgemeinderat v. 12.07.2018
Die Fa. Schuster, Grabenstätt, wurde mit den Leistungsphasen 1 bis 3 zur geplanten Neugestaltung des Eingangsbereiches der TI beauftragt. Weitere Leistungsphasen können vom Bürgermeister beauftragt werden, wenn eine Kostenberechnung vorliegt. Eine vom Rat festgesetzte Kostenobergrenze von netto 250.000 € darf nicht überschritten werden.

Sitzung Marktgemeinderat v. 13.09.2018
Eine überarbeitete Planung wurde vorgestellt mit zu erwartenden Kosten von netto 321.600 €, wobei von der Fa. Schuster Einsparungsvorschläge unterbreitet wurden, die der Arbeitskreis Tourismus im Detail ausarbeiten soll (wo soll eingespart werden). Mit 16:2 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst: Der Marktgemeinderat Waging a. See beauftragt den Arbeitskreis Tourismus, die von der Fa. Schuster vorgeschlagenen Einsparungen nochmals im Detail mit Hr. Friese zu besprechen, mit dem Ziel, ein schlüssiges Konzept für die Beschlussfassung im Marktgemeinderat vorzulegen.

Sitzung Marktgemeinderat v. 13.12.2018
Man einigte sich im Arbeitskreis auf verschiedene Einsparungsvorschläge. Es wurde aber erkennbar, dass die vom Rat festgelegte Kostenobergrenze unrealistisch ist. Die Kostenberechnung ergab nunmehr eine Summe von netto 304.000 €. Mit dieser Kostensumme wurde in der Marktgemeinderatssitzung folgender Durchführungsbeschluss mit 15:3 Stimmen gefasst: Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis von der Planung zur Neugestaltung des Eingangsbereiches der Touristinformation mit zu erwartenden Kosten von insg. netto 304.000 € und stimmt der Durchführung der Maßnahme zu. Die Kämmerei wird beauftragt, gem. dem Förderprogramm „RÖFE“ einen Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern einzureichen. 
Ebenfalls in dieser Sitzung wurde der Beschluss v. 12.07.2018 korrigiert, weil die Kostenobergrenze von 250.000 € auf 304.000 € erhöht wurde.

Mit Antrag vom 01.02.2019 wurde von der Kämmerei ein aufwendiger und umfangreicher Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Mit Schreiben vom 17.06.2019 wurde der Marktgemeinde die sog. Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Ab sofort hätten die Ausschreibungen erfolgen können. Ein Maßnahmenbeginn zum Herbst 2019 wäre jedoch nicht mehr realisierbar gewesen.

Sitzung Marktgemeinderat v. 14.03.2019
Aus Brandschutzgründen stimmt der Rat dem Einbau einer Glaswand mit Kosten von netto rd. 9.200 € zu, um im Brandfall einen Rauchdurchzug zu verhindern.

Die zu erwartenden Kosten wurden im Haushalt jedoch nicht der Maßnahme zugeordnet, sondern betreffen rein den Brandschutz.

Sitzung Marktgemeinderat v. 27.06.2019
Die Kämmerei informierte den Rat über das Vorliegen der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Es wurde die Ausschreibung vorgeschlagen. Mit der Vorgehensweise bestand Einverständnis.

Ende Februar 2020 wurden die Eigenerklärungen, mit Abgabefrist zum 6.3.2020, an die jeweiligen Firmen bzgl. der benötigten Gewerke versandt. Im unmittelbaren Anschluss wäre die Ausschreibung der Gewerke erfolgt. Aufgrund des Antrags von Mitglied des Gemeinderats Stefanie Schmeiduch wurde die Ausschreibung nicht durchgeführt, weil eine erneute Behandlung im Rat erfolgen muss. Vom beauftragten Planungsbüro wurden mittlerweile, auch wegen notwendiger Umplanungen, rd. 480 Arbeitsstunden bis 13.03.2020 investiert. Die Planungsleistungen belaufen sich mittlerweile auf 35.000 € bis 40.000 €. Ein möglicher Stopp des Projekts zum jetzigen Zeitpunkt kommt überraschend, weil die entsprechenden Mittel im Haushalt veranschlagt waren und ab dem Durchführungsbeschluss auch keine Einwände von Seiten des Rats vorgebracht wurden. Kritik kam allenfalls, warum mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Auch wenn sich die Haushaltslage seit dem Durchführungsbeschluss, insbesondere durch die notwendige Schaffung weiterer Kinderbetreuungsplätze, verschlechtern wird, wird von der Kämmerei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein möglicher Stopp zum jetzigen Zeitpunkt auch eine Mittelverschwendung für bereits erbrachte Planungsleistungen wäre. Die Touristinformation ist die Visitenkarte einer Tourismusgemeinde und vermittelt Gästen einen ersten Eindruck. Bei der Zertifizierung der TI wurde bereits darauf hingewiesen, dass die TI nicht mehr den Anforderungen entspricht und auch eine Regionalität nicht erkennbar ist. Ob eine weitere Zertifizierung bei der 2021 anstehenden Nachzertifizierung der TI erfolgen wird, ist fraglich. Viele Gemeinden des Landkreises haben daher in letzter Zeit in die TI investiert. Von der Kämmerei kann nicht zugesichert werden, dass bei einer evtl. Verschiebung der Maßnahme, weiterhin eine Förderung möglich wäre. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre eine Förderung aber gewährleistet.

Kämmerer Kraus informiert den Rat über die aktuelle Kostenberechnung als Grundlage für die Ausschreibung:

Kostenberechnung netto        358.509,13 €
- Unvorhersehbares        15.000,00 €
- Malerarbeiten allg. Gebäudeunterhalt        6.519,75 €
       336.989,38 €
- Baukostenanstieg ab 12.2018 (mit 5 % aus 304 T€)        15.200,00 €
Gesamt netto        321.789,38 €

Der tatsächliche Anstieg von 304.000 € auf 321.989,38 € (rd. 5,8 %) liegt noch in einem hinnehmbaren Bereich. Sollte der Rat den Abbruch des Projekts in letzter Sekunde stoppen, wird davon ausgegangen, dass die Modernisierung des Eingangsbereiches der TI langfristig nicht mehr erfolgen wird.

In der Diskussion wird erkennbar, dass sich angesichts der verschlechterten Haushaltslage und drohender weiterer Einnahmeausfälle durch die Coronakrise, die Mehrheit des Rats eine Durchführung bzw. die anstehende Ausschreibung der Gewerke für die Neugestaltung der TI nicht mehr befürworten wird. Die Neugestaltung der TI als freiwillige Aufgabe ist, angesichts der Finanzlage, nach Ansicht der Mehrheit des Rats aktuell nicht vertretbar.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis über die aktuell nach der Ausschreibung zu erwartenden Kosten. An der Beschlusslage zur Durchführung der Maßnahme gem. Beschluss vom 13.12.2018 wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 14

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5. Durchführungsbeschluss zum Kauf neuer Einsatzbekleidung für die Feuerwehren der Marktgemeinde Waging a. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.04.2020 ö 5

Sachverhalt

Die Einsatzkleidung der FFW´s in der Marktgemeinde Waging a. See ist veraltet und entspricht nicht mehr den Einsatzanforderungen. Im Haushalt 2020 wurden für die geplante Beschaffung die notwendigen Mittel veranschlagt. Vorgesehen ist der Kauf von rd 180 Einsatzjacken und Einsatzhosen, wovon rd 45 Einsatzjacken und Einsatzhosen auch für den Atemschutzgeräteträgereinsatz geeignet sind. Den voraussichtlichen Auftragswert beziffert die Kämmerei auf ca. 130.000 €. Aufgrund des Auftragswertes ist nach den Bestimmungen der VOL eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. In heutiger Sitzung soll der Rat beschließen, ob der geplante Beschaffungsvorgang durchgeführt wird.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt den Kauf neuer Einsatzkleidung für die Feuerwehren der Marktgemeinde Waging a. See. Aufgrund des Auftragswertes von ca. 130.000 € ist eine öffentliche Ausschreibung gem. VOL erforderlich. Kämmerer Kraus wird in Zusammenarbeit mit 1. Kdt. Schramke beauftragt, eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. 5. Änderung des Bebauungsplanes „Nirnharting Nord“, im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 143/2 und 139/1 Gem. Nirnharting, im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.04.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Waging a. See nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

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6.1. Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.04.2020 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

A.) Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte (gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB) in dem Zeitraum vom 27.01.2020 bis 27.02.2020; mit Amtsblattbekanntmachung v. 24.01.2020. Es sind weder mündliche noch schriftliche Stellungnahmen in der Verwaltung eingegangen.


B.) Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange:
Mit Schreiben vom 22.01.2020, wurden 2 Fachstellen am Verfahren (gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB) mit Fristsetzung bis zum 27.02.2020, beteiligt.


Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert:
  • Gemeindewerke Waging a. See

Folgende Träger öffentlicher Belange haben zu der beabsichtigten Planung Stellung genommen:
  • Landratsamt Traunstein, untere Bauaufsichtsbehörde, SG 4.40 vom 13.02.2020


Landratsamt Traunstein, untere Bauaufsichtsbehörde, SG 4.40 vom 13.02.2020

- sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen:

Grundsätzlich besteht mit der Bebauungsplanänderung Einverständnis.
Um eine Überprüfung bzw. Überarbeitung folgender Punkte wird gebeten:

Das Wort „deutlich“ in der textlichen Festsetzung Nr. 3.1 sollte durch das Maß „mind. 0,5 m“ ersetzt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der Planfertiger wird beauftragt, den Änderungsentwurf entsprechend zu überarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.04.2020 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Das Änderungsverfahren kann mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt den vorliegenden Änderungsplan vom 03.02.2020, des Planfertigers Johann Hartl, Waging, einschließlich der heute unter TOP 6.1 beschlossenen textlichen Korrekturen, als Satzung (gem. § 10 Abs. 1 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Erlass einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für den Bereich „Otting-Nordost“, Fl.Nr. 57/9 Gem. Otting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.04.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 30.07.2019 hat der Bau- und Werkausschuss die Einleitung eines Verfahrens für eine Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 57/9 der Gemarkung Otting („Otting-Nordost") beschlossen. Vorausgegangen war ein Antrag von Frau Tamara Hofmann Perschl, die Gemeinde möge die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Gebäudes mit Betriebsleiterwohnung, Sport- und Gymnastikraum, Sanitärräumen und Büro schaffen. Mit der Planung war das Architektenbüro Magg, Freilassing auf Kosten der Antragstellerin betraut worden.

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.12.2019 mit den Stellungnahmen im Anhörverfahren zur o.g. Bauleitplanung befasst. Aufgrund der vorgenommenen Abwägung war eine Änderung des Planentwurfs samt Begründung erforderlich. Der Bauausschuss hat hierzu entschieden, ein erneutes Anhörverfahren mit beschränkter Behördenbeteiligung durchzuführen.

  • Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes und Bayernwerk Netz AG wurden in die Satzung aufgenommen. Hinsichtlich der Stellungnahmen der Telekom und Bayernwerk Netz wurde die Grundstückseigentümerin informiert, bei baulichen Maßnahmen auf die bestehenden Leitungen zu achten.

  • In die Planzeichnung wurde eine Eingrünung aufgenommen und die Satzung und die Begrünung dazu entsprechend ergänzt:


Die Satzung wurde wie folgt ergänzt:

§ 4 Naturschutzrechtlicher Ausgleich

Naturschutzrechtlicher Ausgleich/Eingrünung des Planbereiches
Auf der festgesetzten Fläche der Ortsrandeingrünung ist eine 3-reihige Hecke mit heimischen, autochthonen Sträuchern zu pflanzen (Qualität: 2x verpflanzt, Höhe 60 – 100 cm).

Für die Anpflanzungen sind ausschließlich heimische Gehölze der Pflanzliste in der Begründung zu verwenden. Gartenziersträucher sind nicht zugelassen.

Weitere naturschutzrechtliche Maßnahmen werden nicht festgesetzt.


In der Begründung wird dazu ausgeführt:

Naturschutzrechtlicher Ausgleich
Die gesamte einbezogene Fläche ist Bestandteil des bestehenden Fuhrunternehmens. Die Fläche wird seit Jahrzehnten als LKW-Abstell- und Wendefläche genutzt, zuerst als aufgekieste Fläche, in den 1980-iger Jahren wurde die Fläche dann asphaltiert, um die entstehenden Ausschwemmungen zu vermeiden.
Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen waren zum Zeitpunkt des Eingriffs in das Grundstück (Nutzung als Kiesfläche) nicht vorgeschrieben.
 
Der Umgriff um das neue Gebäude wird entsiegelt und als Garten-/Rasenfläche angelegt. Durch die gärtnerische Anlegung dieser Fläche wird die Sickerfähigkeit des Bodens für diesen Bereich wiederhergestellt, sodass insoweit eine Verbesserung der Situation entstehen wird.
Die nicht zu Bebauung vorgesehenen Flächen werden unbedingt für den Betrieb des Fuhrunternehmens benötigt. Die Antragsteller verfügen über keine anderen Grundstücke, die für Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden könnten.

Die Planung sieht eine Eingrünung entlang der östlichen Grenze des Planbereiches bis zur Straße nach Sprinzenberg, also über den Geltungsbereich hinaus, mit einer 3-reihigen Heckenpflanzung vor.
Die untere Naturschutzbehörde hat den vorgesehenen Maßnahmen als ausreichend zugestimmt.

Der Begründung wurde außerdem eine Pflanzliste beigefügt.

Der Marktgemeinderat Waging a. See nimmt vom vorliegenden Sachverhalt Kenntnis.

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7.1. Erneutes Anhörverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.04.2020 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.02.2020 wurden die untere Bauaufsichtsbehörde und untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Traunstein zum geänderten Planentwurf um Stellungnahme bis zum 06.03.2020 gebeten (gem. § 34 Abs. 6 i. V. mit § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BauGB).

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7.1.1. Stellungnahme, Landratsamt Traunstein, untere Bauaufsichtsbehörde, SG 4.40 vom 09.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.04.2020 ö beschließend 7.1.1

Sachverhalt


Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen:
Grundsätzlich besteht mit der geplanten Aufstellung der Einbeziehungssatzung von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde Einverständnis, auf die Stellungnahme vom 15.11.2019 darf weiterhin verwiesen werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See nimmt vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Satzung erfolgt bzgl. der Ortsrandeingrünung in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, der Stellungnahme vom 15.11.2019 wird somit entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7.1.2. Stellungnahme, Landratsamt Traunstein, untere Naturschutzbehörde, SG 4.14 vom 04.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.04.2020 ö beschließend 7.1.2

Sachverhalt


Sehr geehrte Damen und Herren,
aus naturschutzfachlicher Sicht besteht mit der Satzung Einverständnis. Wir bitten um Zusendung der dinglichen Sicherung für die festgesetzte Ausgleichsfläche. Zudem bitten wir um zeitnahe, fachgerechte Herstellung der Fläche und eine Mitteilung, wenn diese fertiggestellt wurde. Zudem bitten wir um einen Nachweis über die Verwendung von gebietsheimischem Pflanzmaterial.
Mit freundlichen Grüßen

Beschluss

Von Seiten der unteren Naturschutzbehörde wird der Satzung jetzt zugestimmt, sodass der Satzungsbeschluss im nachfolgenden gefasst werden kann.
Die dingliche Sicherung der Ausgleichsfläche wurde von der Grundstückseigentümerin mit Notarurkunde vom 12.03.2020 (URNr. R 83/2020) bereits veranlasst. Die weiteren Forderungen der unteren Naturschutzbehörde wurden der Grundstückseigentümerin zu Beachtung mitgeteilt.

Der Marktgemeinderat Waging a. See nimmt Kenntnis von der vorliegenden Stellungnahme und entspricht dieser.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.04.2020 ö beschließend 7.2

Sachverhalt

Das Verfahren kann mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

Beschluss

Der Sitzungsvorlage ist die komplette Abwägung (alle Stellungnahmen samt Abwägungsbeschlüsse) aus der Sitzung des Bauausschusses am 04.12.2019, zum Ergebnis der stattgefundenen Öffentlichkeits- und der Trägerbeteiligung in der Zeit vom 21.10. – 22.11.2019, beigef ügt.

Der Marktgemeinderat nimmt nochmals Kenntnis von der Abwägung der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung von der Bauausschusssitzung am 04.12.2019 sowie der Abwägung der eingeschränkten Behördenbeteiligung aus heutiger Sitzung.

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt die Einbeziehungssatzung „Otting Nordost“, gemäß dem vorliegenden Planentwurf vom 10.02.2020 mit Begründung, des Planungsbüros Magg Architekten, Freilassing, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Beratung und Beschlussfassung zur Nutzung der bisherigen Wohnung im Jugendtreff für Zwecke der Mittagsbetreuung und/oder Ganztagsschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.04.2020 ö 8

Sachverhalt

Die Mitglieder des Marktgemeinderats werden informiert, dass aktuell die Nachfrage nach Betreuungsplätzen größer ist als die Aufnahmekapazitäten. Es bestünde die Möglichkeit, die bisherige Wohnung im Gebäude des Jugendtreffs für Zwecke der Mittagsbetreuung und/oder Ganztagsschule zu nutzen. Für entsprechende Umbauarbeiten würden der Marktgemeinde jedoch Kosten von über 100.000 € entstehen. Aktuell besteht noch kein Rechtsanspruch für die Aufnahme in die Mittagsbetreuung und der Ganztagsschule. Der Rat sollte jedoch darüber beraten, ob die Aufnahmekapazitäten durch einen entsprechenden Umbau der Wohnung im Jugendtreff erhöht werden soll, um die Nachfrage zu befriedigen. Bürgermeister Baderhuber weist darauf hin, dass eine Umsetzung bis zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 nicht realisierbar ist.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See spricht sich dafür aus, die Wohnung im Gebäude des Jugendtreffs evtl. für Zwecke der Mittagsbetreuung und/oder Ganztagsschule zu nutzen. Bevor ein erforderlicher Durchführungsbeschluss gefasst wird, ist von der Abteilung „Bautechnik“ eine detaillierte Kostenaufstellung vorzulegen, als Grundlage für die notwendige Entscheidungsfindung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 15

Datenstand vom 08.07.2020 13:52 Uhr