Datum: 23.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.02.2020
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
3 Bekanntgaben von dringlichen Anordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 GO
4 Bauantrag von Herrn Stief: Einbau von zwei Wohnungen im früheren landwirtschaftlichen Wirtschaftsteil mit Abbruch des südlichen Gebäudeteils und profilgleicher Neuerstellung, Fl.Nr. 1853 Gem. Taching a. See, Eging 10
5 Antrag auf Vorbescheid von der Fa. Fuchsbüchler Josef GmbH & Co KG: Einbau von sieben Wohnungen in das ehemalige Gasthaus "Zum Bergwirt", Fl.Nr. 3 Gem. Taching a. See, Kirchberg 5
6 Bauantrag von Herrn Kroiß: Neubau eines Altenteiler-Wohnhauses mit Garage, Fl.Nr. 966/0 Gem. Taching a. See, Nähe Limberg 1
7 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Rambicheln", betreffend Fl.Nr. 2190/29 Gem. Taching, Dachsteinstr. 29
8 Antrag des TSV Tengling auf Bezuschussung eines Aufsitzmähers für Mäharbeiten am Sportplatzgelände
9 Durchführungsbeschluss zum Bau eines barrierefreundlichen WC´s beim Dorfladen in Taching
10 Auswahl von Druckmotiven für neue Begrüßungstafeln
11 Beschlussfassung zur Stundung von Gewerbesteuervorauszahlungen während der "Coronakrise" in der Zuständigkeit der 1. Bürgermeisterin nach Art. 37 Abs. 1 GO
12 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.04.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Ratssitzung vom 27.02.2020 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats im RIS bekannt gegeben. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Zum Zeitpunkt der Abstimmung ist Mitglied des Gemeinderats Peter Seehuber nicht im Sitzungsraum anwesend.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 27.02.2020 und stimmt dieser zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.04.2020 ö 2

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Peter Seehuber nimmt wieder an der Sitzung des Gemeinderats teil.

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 27.02.2020 liegen keine TOP´s vor, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.

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3. Bekanntgaben von dringlichen Anordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.04.2020 ö informativ 3

Sachverhalt

Da aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 die letzte Gemeinderatssitzung am 19.03.2020 entfiel, wurden die eingegangenen Bauanträge als Geschäft der Verwaltung gem. Art. 37 BayGO behandelt.

Für folgende Anträge wurde das gemeindliche Einvernehmen durch die Erste Bürgermeisterin Haas erteilt:

  • Bauantrag von Herrn Obermayer: Anbau eines überdachten Festmistlagers,
Fl.Nr. 540 Gem. Tengling, Obere Dorfstraße 14

  • Bauantrag von Herrn Magg: Neubau eines Carports für zwei Fahrzeuge,
Fl.Nr. 522 Gem. Taching a. See, Schönhofen 3

  • Antrag auf isolierte Befreiung von Frau und Herrn Steinbacher:
Errichtung einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 193/1 Gem. Taching a. See, Kapellenweg 7

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4. Bauantrag von Herrn Stief: Einbau von zwei Wohnungen im früheren landwirtschaftlichen Wirtschaftsteil mit Abbruch des südlichen Gebäudeteils und profilgleicher Neuerstellung, Fl.Nr. 1853 Gem. Taching a. See, Eging 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.04.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauherr plant den Abbruch des südlichen Gebäudeteils (ehem. landwirtschaftlicher Betriebsteil) mit der profilgleichen Neuerrichtung des Gebäudeteils zum Einbau von zwei Wohneinheiten.

Im Erdgeschoss soll eine Wohneinheit mit überdachtem Freisitz entstehen. Die zweite Wohneinheit erstreckt sich vom Obergeschoss in das Dachgeschoss. Insgesamt sollen 4 Stellplätze errichtet werden.

Laut Auskunft des Architekten befindet sich der ehem. landwirtschaftliche Betriebsteil des Anwesens (sog. Widerk ehr) nicht mehr in der Denkmalliste. Nachdem aber der Wohnteil nach wie vor ein Baudenkmal ist, wurde die Planung bereits vorab mit der unteren Denkmalschutzbehörde im LRA Traunstein abgestimmt.

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Eging (§ 34 Abs. 4 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB). Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid von der Fa. Fuchsbüchler Josef GmbH & Co KG: Einbau von sieben Wohnungen in das ehemalige Gasthaus "Zum Bergwirt", Fl.Nr. 3 Gem. Taching a. See, Kirchberg 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.04.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

(Eingang der Unterlagen am 06.03.2020).

Der Antragsteller beabsichtigt den Einbau von sieben Wohnungen in das ehemalige Gasthaus.

Dem Antrag auf Vorbescheid ist eine Erläuterung der geplanten Maßnahmen beigefügt:
  • Die Gebäudegrößen bzw. Dachumrisse werden nicht verändert. Farbgestaltung des Daches wie Bestand.
  • Die Dachgaube auf der Südseite des Hauptgebäudes wird rückgebaut, die sonstigen Dachflächen bleiben bestehen.
  • Aufbau einer PV Anlage auf der Südseite der bestehenden Dachflächen zur Heizungsunterstützung (Wärmepumpe).
  • Dämmung der oberen Geschossdecke des Hauptgebäudes und Dämmung der Dachflächen des ehem. Saales und des Zwischengebäudes.
  • Die Fassaden sollen mit einem Wärmedämmsystem energetisch verbessert werden.
  • Einbau von neuen Fenstern und Türen.
  • In diesem Zuge sollen die Türen- und Fensteröffnungen verändert bzw. den geplanten Wohngrundrissen angepasst werden.
  • Die Wohnungen im ehemaligen Saal und im EG auf der Westseite des Hauptgebäudes werden behindertengerecht ausgeführt.
  • Auf der Nordseite des Hauptgebäudes soll ein Carport mit sechs Stellplätzen angebaut werden und fünf Stellplätze sollen auf der Westseite angelegt werden.
  • Einbau von Schallschutzwänden zwischen den Wohnungen und Einbau von leichten Trennwänden.
  • Einbau eines zusätzlichen Eingangs und einer neuen Treppenanlage auf der Nordseite.

Da darüber hinaus keine Fragen gestellt werden, ist die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens Gegenstand der Anfrage.

Das Vorhaben befindet sich nach § 34 BauGB im baurechtlichen Innenbereich. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebiet dargestellt.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Gebäude befindet sich auf einem Bodendenkmal, unmittelbar an das Gebäude grenzt der Friedhof und die Pfarrkirche. Von einer Nachbarbeteiligung wurde im Zuge des Antrages auf Vorbescheid abgesehen.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Des Weiteren ist die Stellplatzsatzung der Gemeinde Taching a. See einzuhalten. Aus öffentlichem Interesse weisen wir daraufhin, dass der Eingang/Zugang vom Dorfplatz aus zum Friedhof weiterhin über die Fl.Nr. 3/0 der Öffentlichkeit zugänglich sein muss . Wir bitten auch aus denkmalschutzrechtlicher Sicht die Ansicht der PV-Anlage (Ortsansicht) zu überprüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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6. Bauantrag von Herrn Kroiß: Neubau eines Altenteiler-Wohnhauses mit Garage, Fl.Nr. 966/0 Gem. Taching a. See, Nähe Limberg 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.04.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Altenteiler-Wohnhauses, mit einem Zimmer für die Uroma, sowie einer Garage im EG. Das Wohnhaus soll südl. vom landwirtschaftlichen Anwesen (Fl.Nr. 943/0) auf Fl.Nr. 966/0, neben dem Wohngebäude Limberg 3, errichtet werden.

Baukörpertyp II VG + Dach, seitl. WH6,28 m, Satteldach mit DN 21°, in den Außenmaßen ca. 17,36 m x 9,99 m (GR rd. 173 qm).
Im EG ist eine Doppelgarage (ca. 43 qm) vorgesehen mit einem dahinterliegenden Technikraum (ca. 18 qm), sowie Wohnräumlichkeiten. Im OG sind ebenfalls Wohnräume vorgesehen, sowie ein Bergeraum/Kellerersatzraum (ca. 63 qm).

Es werden 2 Stellplätze für das Vorhaben nachgewiesen.

Das Vorhaben ist mit dem LRA Traunstein in der eingereichten Form vorbesprochen. Eine Privilegierung des Antragstellers liegt vor.

Ein entsprechender Flächennachweis für das bestehende Betriebsleiterwohnhaus liegt dem Antrag bei – hier sind Nutzungsänderungen vorzunehmen, auf deren Grundlage dann das Austragshaus genehmigungsfähig wird. Nutzungsänderung im EG: Lehrlingszimmer.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen. Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Wir weisen den Antragsteller daraufhin, dass bei einer möglichen Querung der Gemeindestraße, für die Herstellung von z.B. Abwasserleitungen, zuvor ein entsprechender Antrag bei der Gemeinde einzureichen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Rambicheln", betreffend Fl.Nr. 2190/29 Gem. Taching, Dachsteinstr. 29

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.04.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Kühnhauser beantragt die Änderung des Bebauungsplanes „Rambichlen“ – in der Fassung der 1. Änderung, der Gemeinde Taching.

Familie Kühnhauser möchte das bestehende Wohngebäude im OG erweitern und mit der Aufstockung der bestehenden Garage noch zwei zusätzliche Räume (Kinderzimmer) schaffen; Dachsteinstr. 29, Fl.Nr. 2190/29 Gem. Taching.

Vorhaben: Aufstockung der Garage zu Wohnzwecken, DN 24°, geplante Kniestockhöhe 1,75 m.

Folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes wären in diesem Fall zu ändern, lt. Antragsteller:
  • Nr. 3: Nebengebäude und Garagen dürfen nicht zu Wohnzwecken ausgebaut und aufgestockt werden.
  • Nr. 9: Garagen und Nebengebäude müssen sich in Bezug auf Dachneigung und Dachdeckungsmaterial den Hauptgebäuden angleichen.
  • Nr. 12 ursprünglicher Bebauungsplan: max. Kniestockhöhe 1,50 m.

In der Nachbarschaft und somit auch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt hier ein Bezugsfall vor: Aufstockung der Garage zur Wohnnutzung, Huckinger Straße 1, Fl.Nr. 2130/5 Gem. Taching. Hierfür wurde ebenfalls ein eigenes Änderungsverfahren des Bebauungsplanes (s. hierzu die 6. Änderung) durchgeführt.

Bebauungsplan – weiteres Vorgehen:
Vorab sollte überlegt werden, ob wir die Festsetzung Nr. 3 nicht grundsätzlich für den Bebauungsplan, und somit für den kompletten Geltungsbereich, aufheben wollen. Nachdem wir im Bebauungsplan offene Baufenster festgesetzt haben, hätte dies zur Folge, dass künftig Garagenaufstockungen im Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich wären. Und die Erleichterung, nicht für jedes Vorhaben ein Änderungsverfahren durchführen zu müssen (sog. Briefmarkenplanung).
Zum anderen wäre eine Einzelplanung, (auf das Grundstück bezogen), mit einer entsprechend ausgearbeiteten Begründung (!) möglich. Für eine Einzelplanung im Bebauungsplan würde sprechen, dass wir die einzelnen Vorhaben, anhand einer Entwurfsplanung zuerst einsehen wollen bevor wir dann im Weiteren über eine Änderung des Bebauungsplans entscheiden bzw. in ein Änderungsverfahren einsteigen. Von einer ganzheitlichen Bedarfsplanung für das Gebiet sieht der Gemeinderat hierbei ab. Nachdem durch die angeführte Festsetzung Nr. 3 die Grundzüge der Planung berührt sind, wäre hier ein Verfahren nach § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren zur Innenentwicklung) anzuwenden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den o.g. Antrag zur Kenntnis. Dem Vorhaben „Aufstockung der best. Garage zu Wohnzwecken“, gem. dem beil. Plankonzept, wird grundsätzlich zugestimmt.

Der Gemeinderat Taching a. See stimmt einer Änderung des Bebauungsplanes „Rambicheln“ für das o.g. Grundstück zu (Einzelplanung). Der Gemeinderat sieht derzeit von einer ganzheitlichen Bedarfsplanung ab und behält sich weitere Einzelfallentscheidungen vor. Die Einzelfallvorhaben sollen anhand von konkreten Planungsentwürfen zuerst angesehen und im Weiteren über die Zulassung einer Änderung entschieden werden.

Nachdem die Grundzüge der Planung berührt sind,  ist ein Verfahren nach § 13a BauGB anzuwenden. Die Antragsteller haben sämtliche Kosten zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Antrag des TSV Tengling auf Bezuschussung eines Aufsitzmähers für Mäharbeiten am Sportplatzgelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.04.2020 ö 8

Sachverhalt

Der TOP wird in der heutigen Sitzung nicht behandelt. Bürgermeisterin Haas hat vor Eintritt in die Tagesordnung bereits darauf hingewiesen.

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9. Durchführungsbeschluss zum Bau eines barrierefreundlichen WC´s beim Dorfladen in Taching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.04.2020 ö 9

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderats am 11.12.2019 wurde der Einbau eines behindertengerechten WC’s am Dorfladen in Taching von Mitglied des Gemeinderats Max Streibl angesprochen. Der Gemeinderat hat die Idee positiv aufgenommen. Zwischenzeitlich wurden vom Planungsbüro Kleißl, Waging a. See, die Kosten eines barrierefreundlichen WC-Umbaus zusammengestellt und auf 12.930,60 € geschätzt.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Einbau eines barrierefreundliches WC`s am Dorfladen in Taching mit zu erwartenden Kosten in Höhe von brutto 12.930,60  €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Auswahl von Druckmotiven für neue Begrüßungstafeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.04.2020 ö 10

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderats vom 26.06.2019 wurde der Kauf und die Installation neuer Begrüßungstafeln an den Ortseingängen vom Rat positiv aufgenommen. Insgesamt sollen sechs neue Begrüßungstafeln installiert werden. Der Rat forderte vorab die Einholung eines Angebotes und zudem ist dem Rat noch eine Auswahl geeigneter Druckmotive vorzulegen. Von der Kämmerei wurde zur damaligen Sitzung ein Preis von 1.900 € brutto je Begrüßungstafel angenommen. Lt. des zwischenzeitlich eingeholten Angebots ist mit Kosten, ohne Montage, von 1.626 € brutto je Begrüßungstafel zu rechnen. Zur heutigen Sitzung werden dem Rat mehrere mögliche Druckmotive vorgelegt, jeweils für die Orte Taching und Tengling. Es kann je Ort jeweils ein einheitliches Motiv gewählt werden, oder auch verschiedene Motive. Der Kostenunterschied bei unterschiedlichen Motiven ist marginal.

Kämmerer Kraus informiert den Rat, dass mit Zuwendungsbescheid vom 29.01.2020 den ILE-Gemeinden ein Regionalbudget von insg. 90.000 € zur Verfügung gestellt wurde, wobei die jeweiligen Gemeinden für Kleinprojekte bis max. 20.000 € je Einzelfall einen Förderantrag einreichen können. Von der Kämmerei wurde für den Kauf neuer Begrüßungstafeln bereits ein Förderantrag mit angenommenen Kosten inkl. Montage von netto 16.589,39 € angenommen. Zum Sitzungstag lag ein Angebot einer Firma für Begrüßungstafeln in Höhe von rd. netto 8.200 € ohne Montagekosten vor. Die Beauftragung inkl. Montage ist hinfällig, da der gemeindliche Bauhof die Montage übernehmen wird. Die eingereichte Förderanfrage wurde positiv beurteilt und eine entsprechende Bewilligung liegt vor, so dass eine Auftragsvergabe möglich ist.  

Nach der Vorstellung möglicher Druckmotive einigt sich der Rat, dass für die Ortsteile Taching und Tengling jeweils ein einheitliches Motiv gewählt wird. Der Rat einigt sich auf die Druckmotive TA 1 und TE 1, wobei bei Druckmotiv TA 1 der zu sehende Himmel freundlicher in weiß/blau gestaltet werden muss. Der Rat beauftragt die Kämmerei, den Auftrag für die Begrüßungstafeln (ohne Montage) zu erteilen.

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11. Beschlussfassung zur Stundung von Gewerbesteuervorauszahlungen während der "Coronakrise" in der Zuständigkeit der 1. Bürgermeisterin nach Art. 37 Abs. 1 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.04.2020 ö 11

Sachverhalt

Die „Coronakrise“ hat bzw. wird auch die heimische Wirtschaft treffen und finanzielle Schwierigkeiten auslösen. In der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 12.03.2020 im Landratsamt Traunstein einigte man sich auf eine einheitliche Vorgehensweise, die Gewerbesteuervorauszahlungen unbürokratisch zu stunden. Auf die Erhebung von Stundungszinsen und etwaige Sicherheitsleistungen soll verzichtet werden. Aufgrund der aktuellen Geschäftsordnung triff die Entscheidung über Stundungen bis zu einem Betrag je Einzelfall von 2.500 € die 1. Bürgermeisterin, in allen anderen Fällen der G emeinderat. Der Vorschlag aus der Bürgermeisterdienstbesprechung sieht vor, dass Stundungsentscheidungen von Gewerbesteuervorauszahlungen in der „Coronakrise“ generell von der 1. Bürgermeisterin getroffen werden können. Mit Mail vom 12.03.2020 hat das Landratsamt Traunstein eine Beschlussempfehlung an die Kommunen versandt, um die einheitliche Regelung umzusetzen. Zur Vermeidung eigener Liquiditätsengpässe innerhalb der Kommune ist auch eine Stundung der Kreisumlage vorgesehen. Aktuell zeichnet sich nicht ab, dass von der Gemeinde Taching a. See eine Stundung der Kreisumlage erforderlich wird. Eine entsprechende Möglichkeit dazu ist aber im Beschlussvorschlag vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, in Fällen deutlicher Umsatzeinbußen gewerbesteuerpflichtiger Unternehmen aufgrund der „Coronakrise“, die 1. Bürgermeisterin zu ermächtigen, Gewerbesteuervorauszahlungen auf Antrag zu stunden. Auf Sicherheitsleistungen und Stundungszinsen wird verzichtet. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, um Liquiditätsengpässe der Gemeinde zu vermeiden, anteilige Stundungen der Kreisumlage beim Landkreis Traunstein zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.04.2020 ö informativ 12

Sachverhalt

Gratulation an neu gewählte Bürgermeisterin Lang / Dank an Gemeinderat und Verwaltung

Die neu gewählte Bürgermeisterin Stefanie Lang, die ab 01.05.2020 ihren Dienst als Bürgermeisterin antreten wird, ist als Zuhörerin in der heutigen Sitzung anwesend. Bürgermeisterin Haas nutzt die Gelegenheit, um ihr zur Wahl zu gratulieren und überreicht ihr ein kl. Geschenk. Bei Mitglied des Gemeinderats Hans Steiner bedankt sich die Bürgermeisterin, dass er als Bürgermeister kandidiert hat und sich für das Amt zur Verfügung gestellt hätte. Bürgermeisterin Haas ist es auch ein persönliches Bedürfnis, sich bei den aus dem Rat ausscheidenden Mitgliedern einzeln zu bedanken. Stets, so Haas, wurde konstruktiv und ergebnisorientiert zusammengearbeitet und es habe zu jederzeit eine gute Gesprächsatmosphäre geherrscht. „Man habe ihr das Leben als Bürgermeisterin nie schwer gemacht“. Besonderen Dank richtet sie auch an 2. Bürgermeister Wamsler, der die Gemeinde als Rechtsanwalt in rechtlichen Fragen immer kompetent betreut hat, und an 3. Bürgermeisterin Mayer. Auch bei der Verwaltung der VG Waging a. See und den Beschäftigten der Gemeinde Taching a. See bedankt sich die Bürgermeisterin, da ihr auch hier immer die volle Unterstützung gewährt wurde. Bürgermeisterin Haas überreicht allen aus dem Rat ausscheidenden Mitgliedern ein Geschenk als Zeichen der Anerkennung. Auch an die anwesende Pressevertreterin, Frau Caruso, werden Dankesworte für die sachliche und informative Presseberichterstattung gerichtet und an Frau Caruso wird ebenfalls ein Geschenk übergeben. Sie wünscht dem Rat weiterhin eine erfolgreiche Zusammenarbeit zum Wohle der Gemeinde Taching a. See. Nach der Ansprache der Bürgermeisterin ergreift 2. Bürgermeister Wamsler das Wort. Im Namen des Gemeinderats bedankt er sich für die gute Zusammenarbeit über all die Jahre. „In den letzten zwölf Jahren wurde mit ihr an der Spitze der Gemeinde viel bewegt und es wurde die Basis für eine weitere positive Gemeindeentwicklung gelegt“.

Termin konstituierende Sitzung

Bürgermeisterin Haas gibt bekannt, dass die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates am Donnerstag, 14.05.2020,  in der Schulturnhalle stattfindet.

Datenstand vom 08.07.2020 14:02 Uhr