Datum: 18.06.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bergader Arena
Gremium: Marktgemeinderat Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.05.2020
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Beratung über notwendige Haushaltseinsparungen in Zeiten von "Corona"
4 Beschlussfassung über eine Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss eines Kreditvertrages
5 Durchführungsbeschluss zur Umsetzung der Radbegleitinfrastruktur
6 Beratung und Beschlussfassung zum Kauf weiterer Hundetoiletten
7 Information und Sachstandsbericht zum Wanderweg "Burgstall"
8 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 18.06.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 07.05.2020 wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderats im RIS bekannt gegeben. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, fasst der Marktgemeinderat folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging am See hat Kenntnis vom öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 07.05.2020 und stimmt dieser zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 18.06.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

Aus der Sitzung vom 07.05.2020 wird bekanntgegeben, dass Frau Sandra Dömel aus Laufen ab dem Kindergartenjahr 2020/21 als Erzieherin im gemeindlichen Kindergarten in Tettenhausen angestellt wird.

zum Seitenanfang

3. Beratung über notwendige Haushaltseinsparungen in Zeiten von "Corona"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 18.06.2020 ö 3

Sachverhalt

Die finanzielle Lage der Kommunen verschlechtert sich durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie rasant. Die Ausgaben steigen, die Einnahmen sinken. Davon bleibt auch der Haushalt 2020 der Marktgemeinde Waging a. See nicht verschont. Eine planmäßige Abwicklung des Haushalts ist durch die Auswirkungen der Pandemie, soviel steht fest, nicht möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch keine seriösen Prognosen über die weitere Entwicklung gegeben werden, da die Situation dynamisch und der Ausgang nicht absehbar ist. Zur Bewältigung der pandemiebedingten haushaltswirtschaftlichen Folgen müssen jedoch rechtzeitig Einsparungen und Einschränkungen erfolgen. Gem. Art. 68 GO muss unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung aller Einsparmöglichkeiten ein Fehlbetrag entstehen wird. Das Bayer. Staatsministerium des Innern empfiehlt, da die Auswirkungen der Coronapandemie auf die kommunalen Haushalte derzeit nicht verlässlich abgeschätzt werden können, mit der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes bis auf weiteres - mangels Verlässlichkeit der Ermittlung von Finanzdaten - abzuwarten.

In der ursprünglichen Planung wurde im Verwaltungshaushalt mit einem Einnahmeüberschuss von 528.000 € gerechnet. Aufgrund zu erwartender, pandemiebedingter, Mindereinnahmen und Mehrausgaben an anderer Stelle, ist der unabdingbar vorgeschriebene Haushaltsausgleich massiv gefährdet. Eine vollständige Kompensation der Mindereinnahmen und Mehrausgaben durch Mehreinnahmen und Minderausgaben erscheint fraglich. Die Situation erschwert sich zusätzlich, da ein atypischer Ausgleich vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt nicht möglich ist, da zu Jahresbeginn die angesparten Rücklagen (mit Ausnahme des kürzlich abgeschlossenen Bausparers) planmäßig zur Finanzierung von Investitionsausgaben verwendet wurden. Nachdem der Vermögenshaushalt 2020 teilweise kreditfinanziert werden muss, kann eine Zuführung an den Verwaltungshaushalt nicht erfolgen, da gem. Art. 71 GO Kredite nur für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen verwendet werden dürfen. Ob, und inwieweit, evtl. Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen zum Haushaltsausgleich erfolgen, bleibt abzuwarten.

Um den Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushalts evtl. erreichen zu können und eine weitere, über die geplante Kreditaufnahme von 1.099.100 € hinausgehende Neuverschuldung im Vermögenshaushalt zu vermeiden, müssen im Haushalt rigorose Sparmaßnahmen eingeleitet werden. Eine planmäßige Abwicklung des Vermögenshaushalts würde zu einer hohen Verschuldung führen, die angesichts weiterer geplanter Kreditaufnahmen im Finanzplanungszeitraum für eine wirtschaftlich und sparsam wirtschaftende Kommune kaum vertretbar sind.  

Kämmerer Kraus präsentiert dem Rat anhand einer Power-Point-Präsentation die Haushaltsveränderungen und deren Auswirkungen, sowie verschiedene Einsparungsvorschläge. Von Seiten des Marktgemeinderats wird der vorgeschlagene Sparkurs für das Haushaltsjahr 2020 zustimmend zur Kenntnis genommen.

zum Seitenanfang

4. Beschlussfassung über eine Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss eines Kreditvertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 18.06.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Haushaltsausgleich des Vermögenshaushaltes im Haushaltsjahr 2020 kann nur durch die Aufnahme eines Darlehens herbeigeführt werden. In der Haushaltssatzung wurde eine Kreditaufnahme von 1.099.100 € festgesetzt. Die geplante Kreditaufnahme wurde mit Schreiben vom 21.04.2020 von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt. Gem. Nr. 3.3. der Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan (AllgZVKommGrPl), kann die geplante Kreditaufnahme dem Krippenbau in Tettenhausen zugeordnet werden, da feststeht, dass ohne diese Maßnahme die Marktgemeinde Kredite in geringerem Umfang, bzw. keine Kredite aufgenommen hätte. In der Haushaltsplanung für 2020 wurden für den Krippenbau Mittel von 1 Mio. € veranschlagt. Die zu erwartenden Gesamtkosten gem. Kostenberechnung liegen bei 1.799.042 €. Die Kreditangebote der jeweiligen Banken haben meist nur eine Tagesgültigkeit, da der Zins täglich variiert. Die Angebote bzw. die Angebotsfristen müssten daher auf einen Sitzungstag des Marktgemeinderats gelegt werden. Es ist daher sinnvoll und zweckmäßig, den Bürgermeister zum Abschluss eines entsprechenden Kreditvertrages zu ermächtigen. Von der Kämmerei ist im Vorfeld das wirtschaftlich günstigste Kreditangebot zu ermitteln, indem drei Kreditangebote auf dem Kapitalmarkt eingeholt werden. Kämmerer Kraus weist daraufhin, dass wegen der Auswirkungen der Coronapandemie ein Nachtragshaushalt ansteht, wonach eine weitere Kreditaufnahme nicht ausgeschlossen werden kann. Wegen der aktuell nicht vorhersehbaren wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie, wird mit dem Erlass einer Nachtragshaushaltsplanung, auch nach den Empfehlungen des Bayer. Staatsministerium des Innern, noch abgewartet.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See ermächtigt Bürgermeister Baderhuber zum Abschluss eines Kreditvertrages im Haushaltsjahr 2020 mit einer Kreditsumme von max. 1.099.100 €. Die Kreditaufnahme erfolgt für den Neubau der Kinderkrippe in Tettenhausen, deren Gesamtkosten sich lt. Kostenberechnung auf 1.799.042 € belaufen werden. Die Kämmerei wird beauftragt, nach erfolgter Kreditaufnahme den Rat über die Konditionen des Kreditvertrages zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Durchführungsbeschluss zur Umsetzung der Radbegleitinfrastruktur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 18.06.2020 ö informativ 5

Sachverhalt

Für das Gemeinschaftsprojekt zur Radbegleitinfrastruktur wurde dem Chiemgau Tourismus eine Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aus dem Programm „Klimaschutz durch Radverkehr“ in Aussicht gestellt. Der mögliche Fördersatz beträgt bis zu 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für die weitere Antragstellung über den Chiemgau Tourismus wird nun die finale Bestellung der Radinfrastrukturen unter Berücksichtigung der Optimierung der Standorte und notwendiger weiterer Anpassungen benötigt. Auf Basis einer ersten unverbindlichen Bestellphase aus dem vergangenen Jahr soll der Marktgemeinderat eine verbindliche Entscheidung unter Berücksichtigung eines einheitlichen Erscheinungsbildes und der Festlegung einer Mindestausstattung pro touristischen Standort und Gemeinde treffen. Daher bietet es sich an, am Standort Tourist-Info Waging ein Info-Service-Set bestehend aus zwei Infotafeln (Kartentafel mit Tourenvorschlägen und Tafel mit POIs), Servicestation und Radabstellanlage anzubieten. Die Datei im Anhang informiert über alle relevanten Standorte und entsprechenden Maßnahmen für Waging i.H.v. netto 63.932 €, die in der Sitzung vorgestellt und behandelt werden. Der Chiemgau Tourismus rechnet mit einer Förderzusage und Umsetzungsbeginn ab Herbst 2020. Im Haushaltsjahr 2020 werden keine kassenwirksamen Ausgaben mehr anfallen. Die Markgemeinde soll im Rahmen der Radbegleitinfrastruktur als koordinierende Kommune auftreten, wobei für die anderen Kommunen (Tittmoning, Taching a. See, Kirchanschöring, Fridolfing und Petting) keine Ausgaben verauslagt werden müssen.

Bürgermeister Baderhuber erteilt der Leiterin der TI, Evi Bernauer, das Wort, um die Ziele und Maßnahmen der Radbegleitinfrastruktur vorzustellen. Der Marktgemeinderat befürwortet die geplanten Maßnahmen, da die Maßnahmen für die Tourismusgemeinde Waging a. See eine weitere Attraktivitätssteigerung bedeuten und der finanzielle Aufwand bei Gewährung der in Aussicht gestellten Förderung überschaubaubar ist. Kritisch wird lediglich gesehen, dass die erst vor wenigen Jahren von der „Ortsverschönerungsgruppe“ ausgewählten und beschafften Fahrradständer wieder demontiert werden, zumal die dafür aufgewendeten Gelder nicht unerheblich waren.

Abschließend wird TI-Leiterin Bernauer noch darauf hingewiesen, dass die auf der Homepage zum Download bereitstehenden GPS-Tracks für Radtouren teilweise unattraktive Touren sind. Hier sollten attraktivere Touren zum Download bereit gestellt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis von den zu erwartenden Kosten in Höhe von netto 63.932 € für Investitionsausgaben zur Umsetzung der Radbegleitinfrastruktur. Der Marktgemeinderat wurde zudem über die mögliche Förderung informiert und stimmt der Durchführung des Projekts „Radbegleitinfrastruktur“ unter dem Vorbehalt zu, dass die Investitionsausgaben entsprechend gefördert werden .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Beratung und Beschlussfassung zum Kauf weiterer Hundetoiletten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 18.06.2020 ö 6

Sachverhalt

Aktuell liegen mehrere Anfragen zur Aufstellung weiterer Hundetoiletten an folgenden Standorten vor:

  • 2 x in Tettenhausen (Richtung Gut Horn und Richtung Bicheln)
  • Otting (Richtung Sprinzenberg)
  • Holzhausen
  • Holzleiten
  • Krautenberg/Hausleiten
  • Hausleiten
  • Traunsteiner Str.
  • Gepping
  • Nähe Vereinsheim TSV 1888 Waging a. See e.V.

Im Gebiet der Marktgemeinde Waging a. See wurden bis dato bereits 18 Hundetoiletten aufgestellt. Es stellt sich die Frage, ob es sinnvoll und zweckmäßig ist, weitere Hundetoiletten zu beschaffen. Immer wieder ist zu beobachten, dass Hundehalter ein Tütchen aus der Hundetoilette entnehmen, diese mitnehmen, und, wenn der Vierbeiner sein Geschäft verrichtet hat, die Hinterlassenschaft beseitigen. Folgt beim Ausgang mit dem Hund keine weitere Hundetoilette, werden die Tütchen mit den Hinterlassenschaften von einigen Hundehaltern achtlos weggeworfen und nicht ordnungsgemäß, wegen Fehlen einer nachfolgenden Hundetoilette, entsorgt. Zur Lösung des Problems müssten flächendeckend, auf den von Hundehaltern besuchten Strecken, Hundetoiletten aufgestellt werden. Die ordnungsgemäße Entsorgung der Hinterlassenschaften von Hunden obliegt der Verantwortung des Hundehalters. Es wäre auch eine Entsorgung im Hausmüll möglich.

Auch die lfd. Kosten für das Leeren und Reinigen der Hundetoiletten dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Für die Hundetütchen werden im Jahr bei 18 Hundetoiletten rund 800 € verausgabt. Zudem ist der gemeindliche Bauhof rd. fünf Stunden pro Woche mit diesen Arbeiten beschäftigt. Bei einem kalkuliertem Stundensatz (Mann und Fahrzeug) von 58,91 € errechnet sich aktuell ein Aufwand pro Jahr von etwa 15.300 €. Der lfd. Gesamtaufwand summiert sich somit auf etwa 16.100 €. Bei Aufstellung weiterer 10 Hundetoiletten steigt dieser lfd. Betriebs- und Arbeitsaufwand entsprechend auf etwa 26.200 € an. Die Investitionskosten für den Kauf einer Hundetoilette liegen bei rd. 850 € brutto. Zudem kommen noch Kosten für das Aufstellen der Hundetoiletten hinzu, der Aufwand ist aber unbedeutend.

In diesem Zusammenhang erörtert Kämmerer Kraus dem Rat, dass die Hundesteuer zu den herkömmlichen Aufwandsteuern gehört, weil das Halten eines Hundes über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht und einen Aufwand erfordert. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabengesetz beruht. Im Rat wurde das Thema „Hundesteuer“ bereits thematisiert. Jährlich vereinnahmt die Marktgemeinde Waging a. See rd. 10.500 € Hundesteuern. Für den ersten Hund wird eine Steuer von 40 € pro Jahr erhoben, für den zweiten Hund 70 € pro Jahr und für den dritten und weitere Hunde 100 € pro Jahr. Für Kampfhunde beträgt die jährliche Steuer 600 €. Wie jede Steuer ist die Hundesteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben verwendet wird. Eine evtl. Erhöhung der Steuer ist somit nicht mit erhöhtem Arbeitsaufwand bzw. Kosten der Kommune zu begründen. Die Festsetzung liegt allein im Ermessen der Gemeinde. Aufgrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage, sollte nach Ansicht der Kämmerei von Steuererhöhungen abgesehen werden.

Nachdem unter TOP 3 die im Haushaltsjahr 2020 angespannte Finanzsituation vorgestellt wurde und für den Kauf weiterer Hundetoiletten keine Mittel veranschlagt wurden, kommt der Rat geschlossen überein, zum jetzigen Zeitpunkt nicht über den Kauf weiterer Hundetoiletten abzustimmen. Zudem wird vom Rat auch die Problematik gesehen, dass der Kauf weiterer Hundetoiletten nicht unbedingt zur Lösung des Problems bzgl. der Verunreinigung durch Hundekot  beiträgt.

Es ist davon auszugehen, dass nicht jeder Hundebesitzer seinen Hund bei der Gemeinde ordnungsgemäß gemeldet hat, so dass der Gemeinde dadurch Einnahmeausfälle aus der Hundesteuer entstehen. Zur Lösung des Problems, soll von der Steuerstelle der VG Waging a. See zeitnah ein entsprechender Infobrief an alle Haushalte innerhalb des Gemeindegebiets versandt werden. In dem Infobrief soll dazu aufgefordert werden, evtl. nicht gemeldete Hunde unverzüglich bei der Steuerstelle der VG Waging a. See zu melden. Zudem ist, sofern rechtlich möglich, auf Bußgelder bei der Nichtmeldung von Hunden hinzuweisen. Auch im „VG Blattl“ soll zeitnah ein entsprechender Pressetext veröffentlicht werden. Kämmerer Kraus wird dann im Herbst dieses Jahres den Rat darüber informieren, ob die Aufforderungen den gewünschten Erfolg gebracht haben. Eine Anpassung der Hundesteuer soll nach Ansicht des Marktgemeinderats im Herbst dieses Jahres zumindest im Rat diskutiert werden. Kämmerer Kraus wird einen entsprechenden TOP für die Oktober- oder Novembersitzung des Marktgemeinderats auf Wiedervorlage legen.

zum Seitenanfang

7. Information und Sachstandsbericht zum Wanderweg "Burgstall"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 18.06.2020 ö 7

Sachverhalt

Bürgermeister Baderhuber informiert den Rat über die aktuelle Lage am Wanderweg „Burgstall“. Der tatsächliche Wegverlauf entspricht nicht dem gemeindeeigenem Flurstück. Der tatsächliche Wegverlauf verläuft nämlich über die Gemeindegebiete Waging a. See und Wonneberg, sowie über eine Privatfläche. Anhand einer Luftbildaufnahme wird der tatsächliche Wegverlauf aufgezeigt. In Wonneberg wurde der Weg als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet, in der Marktgemeinde Waging a. See liegt keine Widmung vor, gleiches gilt für den Wegverlauf auf der Privatfläche. Bürgermeister Baderhuber erörtert dem Rat, dass durch eine Widmung auch Unterhalts- und Verkehrssicherungspflichten entstehen. Liegt eine Widmung nicht vor, darf der Wanderweg auch nicht den Eindruck erwecken, dass die Verkehrssicherungspflichten erfüllt werden (z. B. Beschilderungen, Markierungen etc.). Im Rat besteht Einigkeit darüber, die bestehende Brücke zu belassen, den Weg nicht zu widmen und die Sperrung aufzuheben. Der Wegverlauf über die Privatfläche betrifft das Grundeigentum von Josef Zeiser und Bürgermeister Baderhuber verliest den an die Marktgemeinde gerichteten Brief von Herrn Zeiser. Herr Zeiser hat keine Einwände gegen eine weitere Nutzung des Weges auf seiner Privatfläche, spricht sich aber klar gegen eine Widmung aus, da ihm dann die Verkehrssicherungspflichten auf diesem Wegabschnitt obliegen würden.  

zum Seitenanfang

8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 18.06.2020 ö informativ 8

Sachverhalt

Haushaltspläne 2020

An die neu im Rat vertretenen Mitglieder werden die Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2020 verteilt.

Fernwärmeversorgung Tettenhausen

Bürgermeister Baderhuber informiert den Rat über ein Schreiben von Michael Schittenhelm vom 11.05.2020. Als betroffener Bürger durch das BHKW in Tettenhausen äußert Herr Schittenhelm den Wunsch, vor dem Rat vorsprechen zu können.

Mitteilung der Deutschen Post wg. Filialschließung

Mit Schreiben vom 22.05.2020 informierte die Deutsche Post die Marktgemeinde über die bevorstehende Filialschließung in der Postgasse. Ein künftiger Standort innerhalb der Marktgemeinde für den Betrieb einer Postfiliale wurde zwischenzeitlich bereits gefunden. Aus der Mitte des Rats ergeht die Bitte an Bürgermeister Baderhuber, „Waging bewegt e.V.“ darüber zu informieren, da evtl. der ein oder andere Gewerbetreibende im Ortskern Interesse am Betrieb einer Postfiliale zeigen könnte.

Verkehrssituation an der Bahnhofstr.

Bürgermeister Baderhuber informiert den Rat, dass bzgl. der Verkehrssituation eine Verkehrsschau mit der PI Laufen stattfinden soll.

Aufforderung des Tierschutzvereins bzgl. einer Tierschutzverordnung

Mitglied des Gemeinderats Stefanie Schmeiduch klärt den Rat dahingehend auf, dass der Erlass einer Tierschutzverordnung in Bayern in die Zuständigkeit der Landkreise fällt. Insofern entsteht zu diesem Punkt keine Diskussion.

Schreiben von Beate Baier Schubert zum 5G Netz

Bürgermeister Baderhuber verweist auf das vorliegende Schreiben von Beate Baier Schubert zum 5G Netz.

Info zu den Veranstaltungen „Filmtage“ und „Zeltl´n“

Aufgrund weiterer Lockerungen nach der Bayerischen Infektionsschutzverordnung können Außenveranstaltungen unter Einhaltung von Abstandsregelungen durchgeführt werden. Bürgermeister Baderhuber und Kämmerer Kraus richten die Frage an den Rat, ob die Filmtage doch durchgeführt werden sollen, nachdem diese vorher bereits abgesagt wurden. Der Rat ist geschlossen der Auffassung, die Filmtage unter Beachtung der geltenden Auflagen durchzuführen, um in den Sommermonaten den Ort wieder zu beleben. Aufgrund der geringeren Zuschauerzahlen durch zu erwartende Auflagen nach der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutzverordnung muss damit gerechnet werden, dass in 2020 keine Kostendeckung erreicht wird.

Datenstand vom 06.08.2020 16:40 Uhr