Datum: 09.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bergader Arena
Gremium: Marktgemeinderat Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 21:22 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.06.2020
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Beratung und Beschlussfassung zu evtl. Hochwasserschutzmaßnahmen
4 Antrag der Wasserwacht Waging a. See auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses zum Kauf eines neuen Rettungsbootes inkl. Anhänger
5 Änderung des Durchführungsbeschlusses zur Umsetzung der Radbegleitinfrastruktur
6 Antrag auf Änderung der Öffnungszeiten für die Bäckereifiliale im REWE-Markt
7 Beratung und Beschlussfassung zur künftigen Nutzung der bisher zu Wohnzwecken genutzten Räumlichkeiten im Gebäude "Jugendtreff"
8 Beratung und Beschlussfassung über einen möglichen Weiterbetrieb der Kinderbetreuung im "Flohzirkus"
9 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 09.07.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 18.06.2020 wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderats im RIS bekannt gegeben. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, fasst der Marktgemeinderat folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging am See hat Kenntnis vom öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 18.06 .2020 und stimmt dieser zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 09.07.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

Folgende TOP´s aus der Sitzung des Marktgemeinderats vom 18.06.2020 können bekanntgegeben werden, da die Gründe der Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO) weggefallen sind:

TOP 10 – Personalangelegenheiten. Es kann bekannt gegeben werden, dass Frau Sabine Gampe in der VG Waging a. See, Sekretariat, eingestellt wurde. Zudem kann bekannt gegeben werden, dass Herr Walter Höhne nur noch bis Ende Juli 2020 als Mitarbeiter für die ÖMR tätig ist.

TOP 11.1 – Beratung über die künftige Nutzung der Büroräume der GWW (Salzburger Str.). Der TOP kann vollumfänglich bekannt gegeben werden.

TOP 12 – Auftragsvergabe zum Kauf neuer Schutzbekleidung für die Feuerwehren der Marktgemeinde Waging a. See. Es kann bekannt gegeben werden, dass die Fa. Fireliner, Weinstadt, mit der Lieferung von ne uer Schutzbekleidung beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.

TOP 14 – Straßenleichtausbau Waging 2020 Auftragsvergabe. Es kann bekannt gegeben werden, dass die Firmen TTB, Traunreut, und Max Streicher, Altenmarkt, mit den Arbeiten beauftragt wurden. Die Angebotssummen unterliegen weiterhin der Nichtöffentlichkeit.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Beratung und Beschlussfassung zu evtl. Hochwasserschutzmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 09.07.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Holzhausen bei Otting:

Bei Starkregenereignissen am 29.07.2019, sowie am 28.06.2020 wurden einzelne bebaute Parzellen im Bereich der Schlossbergsiedlung u.a. durch wild abfließendes Oberflächenwasser überflutet, mit dem Ergebnis, dass Keller mit Wasser vollgelaufen sind. Aber auch die vorhandene Regenwasserkanalisation gelangt bei derartigen Regenereignissen an die Grenzen des Machbaren und auch aus dieser staut sich das Wasser in die vorhanden privaten Drainageleitungen der Kellerentwässerung zurück.

                   Hier kam die Forderung der Anlieger, dass die Gemeinde einen Schutz für
                   die von der Gemeinde ausgewiesene Siedlung erstellen lassen soll.

Auf Nachfrage bei den Fachbehörden zum Thema Wasserrecht, wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass durch ein geeignetes Planungsbüro mit entsprechenden Unterlagen abgeklärt werden muss, ob für eine bauliche Maßnahme zum Konzentrieren des wild abfließenden Oberflächenwasser ein Wasserrechtverfahren durchzuführen ist. U.a. wird in diesem Verfahren geprüft ob durch wasserumleitende Maßnahmen Unter- oder Oberanlieger eine Verschlechterung erfahren.

Die Gemeinde hat daraufhin ein Planungsbüro für Wasserwirtschaft beauftragt, sich die Situation vor Ort anzusehen und ein mögliches Sicherungskonzept für dieses wild abfließende Oberflächenwasser zu erarbeiten. Mittlerweile wurde von den Fachbehörden signalisiert, dass für eine bauliche Maßnahme (angedacht Erdbecken mit Notüberlauf unter der Staatsstraße 2104) keine wasserrechtliche Genehmigung notwendig sei. Derzeit wird durch das Planungsbüro mit dem Baulastträger der St 2104 abgeklärt, welche Vorgaben für die Querung der Straße einzuhalten sind. Anschließend wäre angedacht, dass das Erdbecken noch in diesem Jahr errichtet werden soll, um einen Teilschutz gegen das wild abfließende Oberflächenwasser für die Siedlung zu erlangen.

In der Diskussion wurde aus der Mitte des Rats gefordert, dass bei der Umsetzung evtl. Schutzmaßnahmen eine Abstimmung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern (ALE) erfolgen soll, um die Förderfähigkeit von Schutzmaßnahmen zu überprüfen.  

Tettenhausen – Weinbergstraße:

Ebenfalls wurden durch Starkregen am 28.06.2020 im Bereich der Weinbergstraße in Tettenhausen zwei Anwesen durch wild abfließendes Oberflächenwasser, sowie durch eine Schlammerosion /-lawine geschädigt. Auch hier kam die Bitte der beiden betroffenen Anlieger, ob die Gemeinde hier eine Schutzvorkehrung treffen kann.


Schnöbling bei Tettenhausen:

Auch in Schnöbling bei Tettenhausen sind und werden zwei Anwesen bei Starkregen Opfer von Überflutung. Hier bahnt sich ebenfalls das wild abfließenden Oberflächenwasser den Weg aus den Äckern über die Gemeindestraße und anschließend in die tieferliegenden Bebauungen. Hier wird nach Zustimmung von Bürgermeister Baderhuber mit geringem finanziellem Aufwand und baulichem Ausmaß eine entsprechende Wasserführung erstellt.
Zum Abschluss der Diskussion wird jedoch auch da rauf hingewiesen, dass die Bürger grundsätzlich selbst für den Schutz vor wild abfließendem Oberflächenwasser zuständig sind, sofern nicht Fehler bei der Planung von Entwässerungssystemen vorliegen.

Beschluss

Der Gemeinderat Waging am See nimmt die zuvor genannten Situationen zur Kenntnis und bevollmächtigt Bürgermeister Baderhuber alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die zuvor genannten Bereiche zu schützen. Dazu zählt die Erteilung von Planungsaufträgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Antrag der Wasserwacht Waging a. See auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses zum Kauf eines neuen Rettungsbootes inkl. Anhänger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 09.07.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Ersatzbeschaffung für ein neues Rettungsboot inkl. Anhänger für die WW Waging a. See ist bereits seit einigen Jahren in Planung. Das derzeit noch im Einsatz befindliche Rettungsboot, Baujahr 1980, entspricht altersbedingt nicht mehr den Einsatzanforderungen. Im Gemeinderat wurde das Thema bereits diskutiert und in der Finanzplanung wurden für 2021 bereits Mittel in Höhe von 10.000 € veranschlagt. Überraschenderweise hat der Freistaat Bayern die Ersatzbeschaffung noch für das Haushaltsjahr 2020 geplant, so dass im Oktober dieses Jahres mit der Auslieferung zu rechnen ist. Von Seiten der WW muss für die Ersatzbeschaffung ein 10%iger Eigenanteil geleistet werden. Die Anschaffungskosten werden bei etwa brutto 100.000 € liegen. Mit Schreiben vom 29.06.2020 bittet die WW um die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von 10.000 €. Aufgrund der Finanzlage der WW Waging a. See wurde beantragt, sollten die Anschaffungskosten den Betrag von brutto 100.000 € übersteigen, den Investitionskostenzuschuss auf 10 % der Beschaffungskosten festzulegen. Nachdem die WW Waging a. See seit Jahren ein hohes ehrenamtliches Engagement zeigt und die Sicherheit auf dem See gewährleistet, wird vorgeschlagen, den Antrag der WW Waging a. See zu unterstützen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, der Wasserwacht Waging a. See für die Ersatzbeschaffung des neuen Rettungsbootes inkl. Anhänger einen Investitionskostenzuschuss von mind. 10.000 € zu gewähren. Sollten die Kosten der Ersatzbeschaffung bei brutto über 100.000 € liegen, wird der Investitionskostenzuschuss auf 10 % der Ersatzbeschaffungskosten erhöht, wobei der max. Investitionskostenzuschuss auf 12.000 € begrenzt wird .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Änderung des Durchführungsbeschlusses zur Umsetzung der Radbegleitinfrastruktur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 09.07.2020 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 18.06.2020 wurde unter TOP 5 – Durchführungsbeschluss zur Umsetzung der Radbegleitinfrastruktur – beschlossen, unter dem Vorbehalt einer Förderung, Investitionsausgaben für die Radbegleitinfrastruktur in Höhe von netto 63.932 € zu tätigen. Leider hat sich bei der Präsentation ein Fehler eingeschlichen und die tatsächlichen Investitionsausgaben liegen bei netto 84.350 €. Es ist daher im Rat eine erneute Beschlussfassung erforderlich.

In der Diskussion wird nochmals deutlich, dass die Umsetzung der Radbegleitinfrastrukturinvestitionen nur erfolgen soll, wenn die Förderung in Höhe von 75 %, wie von TI Leiterin Bernauer in der Sitzung des Marktgemeinderats am 18.06.2020 vorgestellt, auch tatsächlich bewilligt wird. Die Umsetzung der beabsichtigten Maßnahmen soll mit „gesundem Menschenverstand“ erfolgen, was heißt, dass der Abbau bestehender Einrichtungen nur erfolgen soll, wenn dies zielführend und notwendig ist.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis davon, dass sich die Investitionskosten für die Radbegleitinfrastruktur, anders als bereits in der Marktgemeinderatssitzung vom 18.06.2020 beschlossen, nicht auf netto 63.932 € belaufen, sondern auf netto 84.350 €. Trotz höherer Kosten stimmt der Rat unter dem Vorbehalt einer Fördermittelgewährung den Investitionsausgaben zur Umsetzung der Radbegleitinfrastruktur für nunmehr netto 84.350 € zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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6. Antrag auf Änderung der Öffnungszeiten für die Bäckereifiliale im REWE-Markt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 09.07.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit vorab im RIS mitgeteiltem Schreiben vom 29.06.2020 beantragen die Rewe Markt GmbH, die Fa. Kotter und der Betreiber des REWE-Marktes, Herr Nezlow, eine befristete, probeweise Öffnung der Bäckereifiliale auch am Sonntag für die Sommersaison bis zum 30.09.2020. Begründet wird der Antrag u.a. mit der schwierigen Situation für die Bäckereien, die aufgrund der Hygienevorschriften und den damit verbundenen räumlichen Beschränkungen insbesondere beim Cafebetrieb starke Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Nachdem der Antrag schon vor ca. einem Monat geschrieben wurde sind die Angaben zu den Sitzgelegenheiten sowie zum Probebetrieb ab 01.06.2020 nicht mehr zeitgemäß. Im Falle einer Zustimmung wäre der Probebetrieb zum nächstmöglichen Zeitpunkt geplant. An der rechtlichen Situation hat sich seit dem letzten Antrag im Dezember 2019 nichts verändert. Laut § 12 Ladenschutzgesetz sowie § 7 Gaststättengesetz und eines BGH-Urteils vom 17.10.2019 ist der Sonntagsverkauf von Backwaren ohne zeitliche Einschränkungen erlaubt. Entgegen steht einer Öffnung am Sonntag jedoch der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel/GE an der Ottinger Straße“, der eine Öffnung nur an Wochentagen zulässt. Er müsste im Bedarfsfall geändert werden.

Zu diesem TOP entsteht im Rat eine kontroverse Diskussion. Die Argumente für ein Pro und Contra zu einer Ladenöffnung an Sonntagen werden ausgetauscht. Die Gegner für eine sonntägliche Öffnung argumentieren, dass die Regelung, am Sonntag eine Öffnung der Bäckereifiliale nicht zu erlauben, im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum Schutz (Lärm) der Anlieger mit aufgenommen wurde. Zudem wollte man mit dieser Regelung ein „Aussterben“ des Ortskerns vermeiden. An dieser vertraglichen Regelung sollte auch festgehalten werden, da sich an der Ausgangslage bis dato nichts geändert habe. Eine Öffnungserlaubnis an Sonntagen sei daher nicht nachvollziehbar.

Die Befürworter für eine Sonntagsöffnungszeit argumentieren damit, dass durch eine Erlaubnis, die B äckereifiliale an Sonntagen zu öffnen, eine Gleichbehandlung der im Ort betriebenen Bäckereiverkaufsläden erreicht wird. Zudem sollte die Marktgemeinde als Tourismusgemeinde ihren Gästen ein möglichst attraktives Angebot bieten, wozu auch eine Öffnung an Sonntagen zählt, um sich mit frischen Backwaren zu versorgen.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, dem Antrag der Fa. REWE auf probeweise Öffnung der Bäckereifiliale am Sonntag von 07:00 bis 17:00 Uhr bis zum 30.09.2020 stattzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, dem Antrag der Fa. REWE auf probeweise Öffnung der Bäckereifiliale am Sonntag von 07:00 bis 10:00 Uhr bis zum 30.09.2020 stattzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 12

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7. Beratung und Beschlussfassung zur künftigen Nutzung der bisher zu Wohnzwecken genutzten Räumlichkeiten im Gebäude "Jugendtreff"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 09.07.2020 ö 7

Sachverhalt

Den Mitgliedern des Gemeinderats ist bekannt, dass die frühere Wohnung im 1. OG des Jugendtreffs aktuell leer steht. Eine künftige Vermietung zu Wohnzwecken würde einen Sanierungsaufwand durch den Gebäudeeigentümer (Markt Waging a. See) bedeuten, da die Räumlichkeiten im jetzigen Zustand nicht vermietbar sind. Nutzungen durch gemeindliche Einrichtungen sind aktuell nicht vorhanden. Bei einem Jour-fixe Termin am 23.06.2020 mit den Amtsleitern und Bürgermeister Baderhuber wurde vorgeschlagen, die Räumlichkeiten künftig als Archiv der VG Waging a. See zu nutzen. Nachdem die VG Mieter und die Marktgemeinde Vermieter wäre, müsste dazu ein entsprechender Mietvertrag geschlossen werden. Die Wohnfläche bzw. die Fläche für eine evtl. Archivnutzung beträgt rd. 75 m2. Der Kellerraum würde nicht benötigt. Vor einer evtl. Archivnutzung müsste eine Statik- und Brandschutzprüfung erfolgen.

In der Diskussion sprechen sich einige Mitglieder des Gemeinderats dafür aus, die Wohnung auch weiterhin für Wohnzwecke zur Verfügung zu stellen. Bei entsprechender Eigeninitiative von Mietinteressenten könnte die Wohnung wieder in einen bewohnbaren Zustand gebracht werden. Im Gegenzug könnte die Gemeinde einen günstigen Mietpreis anbieten.

Nach Austausch der Argumente bzgl. einer künftigen Archivnutzung steht folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung. .

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, der VG Waging a. See die bisher zu Wohnzwecken genutzten Räumlichkeiten im 1. OG des Gebäudes „Jugendtreff“ für Archivzwecke zu einer jährlichen Miete inkl. NK in Höhe von 3.600 € zu vermieten. Notwendig werdende Beschaffungen und Umbaumaßnahmen für eine Archivnutzung werden von der Marktgemeinde nicht übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

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8. Beratung und Beschlussfassung über einen möglichen Weiterbetrieb der Kinderbetreuung im "Flohzirkus"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 09.07.2020 ö 8

Sachverhalt

Nach 18-jähriger Tätigkeit wird der Frauenbund die Kinderbetreuung in der Spielgruppe „Flohzirkus“ beenden. Von Oktober bis Juni jeden Jahres wurde montags, dienstags, mittwochs und freitags jeweils von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr für bis zu zweijährige Kinder ein Spielgruppenbetrieb angeboten. Das Angebot beschränkte sich auf zwei Gruppen mit bis zu 10 Kindern, wobei jede Gruppe pro Woche nur zwei Betreuungstage hat. Die Gruppenleiterinnen Sabine Sieglreitmayer und Martina Warislohner werden sich beruflich verändern, so dass der Spielgruppenbetrieb vom Frauenbund weiterhin nicht mehr angeboten werden kann. Von Seiten des Frauenbundes soll der „Flohzirkus“ aufgelöst werden. Den Mitgliedern des Gemeinderats ist bekannt, dass im Bereich der Kinderbetreuung Handlungsbedarf besteht. Aktuell wären für den „Flohzirkus“ schon wieder 7 Kinder angemeldet gewesen. Der Marktgemeinderat muss daher die Frage klären, ob das Angebot des „Flohzirkus“ weiterhin in kommunaler Trägerschaft erhalten werden soll und, wenn ja, in welchem Umfang ein Betreuungsangebot erfolgen soll. Bürgermeister Baderhuber und Kämmerer Kraus haben vorab einen Vorschlag erarbeitet, der den Weiterbetrieb des „Flohzirkus“ vorsieht. Grundgedanke war, dass den Anmeldungen im „Flohzirkus“ bis dato noch kein regulärer Krippenplatz angeboten werden kann, es aber im Sinne der Gemeinde ist, den Kleinsten eine Teilnahme an einer Spielgruppe zu ermöglichen. Eine Übernahme in kommunale Trägerschaft ist mit Kosten verbunden, da von einem ehrenamtlichen Engagement nicht ausgegangen wird. Der Frauenbund kassierte für die Teilnahme an der Spielgruppe einen monatlichen Beitrag je Betreuungsmonat von 37,50 €. Zudem wurde ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 25 € vereinnahmt.
Vorgeschlagen wird, das Betreuungsangebot unverändert in kommunale Trägerschaft zu übernehmen. Nachfolgend stellte Kämmerer Kraus einen Berechnungsvorschlag vor. Der Betrieb in kommunaler Trägerschaft hätte jedoch den Nachteil, dass eine entsprechende Betriebserlaubnis erteilt werden müsste. Die Erlaubnis wird jedoch nur erteilt werden, wenn die baulichen Vorgaben erfüllt werden. Dazu wären Umbaumaßnahmen erforderlich, die sich finanziell auswirken werden.
In der Diskussion wird deutlich, dass der Rat, wie vorgeschlagen, das Betreuungsangebot aufrechterhalten will. Zum einen soll den Eltern weiterhin eine Spielgruppe angeboten werden können und zum anderen ist dadurch evtl. weiterer Bedarf an Krippenplätzen abzufangen. Der Rat ist jedoch geschlossen der Auffassung, dass der Betrieb nicht in kommunaler Trägerschaft erfolgen soll. Vielmehr soll ein Spielgruppenbetrieb geeigneten Vereinen unter der Maßgabe angeboten werden, dass die Gemeinde bereit ist, ein jährliches Defizit von maximal 10.000 € zu übernehmen. Dadurch kann gewährleistet werde n, dass das eingesetzte Personal auch eine adäquate Bezahlung erhält. Sollte von Vereinsseite eine Übernahme des Betreuungsangebotes möglich sein, soll zudem auf die Erhebung einer Miete verzichtet werden.

Abschließend wird dem Frauenbund fraktionsübergreifend eine große Wertschätzung für die bisher geleistete Arbeit ausgesprochen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See bekundet den Willen, das bisherige Angebot des Frauenbundes zum Betrieb der Spielgruppe „Flohzirkus“ unverändert aufrechtzuerhalten. Bürgermeister Baderhuber wird beauftragt, an geeignete Vereine heranzutreten, mit der Bitte um Übernahme des Betreuungsangebotes.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 09.07.2020 ö informativ 9

Sachverhalt

Anmeldepflicht von Hunden

In der Sitzung des Gemeinderats vom 18.06.2020 kam der Rat in der Diskussion zu TOP 6 – Beratung und Beschlussfassung zum Kauf weiterer Hundetoiletten – überein, dass ein entsprechender Infobrief an alle Haushalte innerhalb der Marktgemeinde Waging a. See versandt wird, in dem auf die Anmeldepflicht von Hunden hingewiesen wird. Der Infobrief wurde den Mitgliedern des Gemeinderats vorab zur Information im RIS bereitgestellt. Der Versand der Infobriefe erfolgt aller Voraussicht nach in KW 28/2020 durch die Direkt Marketing Deutsche Post AG. Zudem wird im VG Blattl und auf der Homepage der Gemeinde ein entsprechender Aufruf erfolgen. Es wird sich zeigen, ob die Aktion den erwünschten Erfolg bringt. Kämmerer Kraus wird den Rat in einer der Sitzungen des Gemeinderats im 4. KVJ über die Resonanz berichten.  

Zu diesem Thema gibt Bürgermeister Baderhuber auch ein Schreiben der Gemeindebürgerin Dr. Heide Schuster, Tettenhausen, bekannt. Das Schreiben wurde den Mitgliedern des Rats vorab im RIS bekanntgegeben. Tenor des Schreibens ist, dass auch Urlaubsgäste die mit Hund anreisen, von den Vermietern darauf hinzuweisen sind, dass die Hinterlassenschaften der Vierbeiner ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Der Gemeinderat nimmt den Vorschlag positiv auf. Bürgermeister Baderhuber sichert zu, die TI zu beauftragen, ein entsprechendes Schreiben vorzubereiten, welches dann an die Vermieter zur Weitergabe an Urlaubsgäste ausgehändigt wird.

Filmtage 2020

Nachdem der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 18.06.2020 aufgrund der Lockerungen der Corona-Infektionsschutzmaßnahmen die Durchführung der Waging Filmtage befürwortet hat, wurde in Kürze ein Programm erstellt. Die Filmtage sollen am 09.07.2020 beginnen. Das finale Programm ist mittlerweile erstellt und z.B. auf der Homepage www.agentur-wimmer.de einsehbar. Mit dem Ticketvorverkauf wurde am 01.07.2020 in der TI begonnen. Die Termine und Filme wurden dem Rat im RIS vorab bekannt gegeben.

Spielplatzgeräte „Kurpark“

Bürgermeister Baderhuber informiert den Rat, dass die Aufbauarbeiten der Spielplatzgeräte am Kurpark abgeschlossen sind. Die Spielplatzgeräte sind ab sofort bespielbar. Lediglich die Ansaatflächen an den Randbereichen können noch nicht betreten werden. In den letzten Tagen, so Bürgermeister Baderhuber, war zu sehen, dass der Spielplatz rege frequentiert wurde.

Wanderweg Burgstall

Der Sachverhalt bzgl. des Wanderweges wurde von Bürgermeister Baderhuber in der Sitzung des Gemeinderats vom 18.06.2020 ausführlich dargestellt. Zu diesem Thema sind in der Marktgemeinde zwei Briefe eingegangen, nämlich von Sigi Heigl und Franz Patzelt. Bürgermeister Baderhuber informiert über die beiden Schreiben. Die Schreiben wurden den Mitgliedern des Marktgemeinderats vorab im RIS bereitgestellt.

Klausurtagung der VG

Bürgermeister Baderhuber gibt den geplanten Termin für die VG Klausur am 16./17.10.2020 in St. Georgen im Attergau (Österreich) bekannt. Alle Mitglieder des Gemeinderats werden gebeten, bis spätestens 23.07.2020 eine verbindliche Rückmeldung an das Sekretariat der VG zu geben, ob teilgenommen wird. Zudem ist der Wunsch anzugeben, ob ein Doppel- oder Einzelzimmer gewünscht wird.

Besichtigung von Einrichtungen der GWW

Bürgermeister Baderhuber erinnert an den Termin, 25.07.2020, zur Besichtigungsmöglichkeit von Einrichtungen der GWW.

Verkehrsüberwachung Tettenhausen

Bürgermeister Baderhuber informiert über durchgeführte Polizeikontrollen in Tettenhausen. An Badetagen kam es zu teilweise chaotischen Parkzuständen und Verstöße gegen die StVO wurden von der Polizei geahndet. Künftig wird die Polizei das hohe Kontrollaufkommen nicht mehr gewährleisten können. Mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs soll künftig die kommunale Verkehrsüberwachung beauftragt werden.

Zweitwohnungssteuer

Mitglied des Gemeinderats Georg Huber bittet um Informationen zum Thema „Zweitwohnungsteuer“. Kämmerer Kraus wird das Thema für eine Sitzung nach der Sommerpause aufbereiten.

„Schule für´s Leben“

Mitglied des Gemeinderats Christine Rudholzer-Schuhegger informiert den Rat über das Projekt „Schule für´s Leben“. Demnach sollen alltägliche Themen wie Ernährung, Gesundheit etc. im Rahmen von Projektwochen im Schulunterricht behandelt werden.

Aktuelle 50 km/h Beschränkung auf der St 2105 (Kreisverkehr bis Postkellerberg)

Wegen der Bauarbeiten zur Straßensanierung der Straße in Richtung Teisendorf wurde wegen des hohen Verkehrsaufkommens eine 50 km/h Beschränkung auf der St 2105 vom Kreisverkehr bis Gastag eingeführt. Von Anliegern wurde angeregt, diese Geschwindigkeitsbeschränkung beizubehalten, da die reduzie rte Geschwindigkeit deutlich die Lärmbelastung verringert. Der Rat bittet darum, mit dem Staatl. Bauamt Gespräche zu führen, ob eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h oder 60 km/h möglich wäre.

Baumpflanzung in Gaden

Mitglied des Gemeinderats Uli Heigermoser erinnert an die in der Bürgerversammlung zugesicherte Baumpflanzung in Gaden. Bürgermeister Baderhuber informiert, dass eine Nachpflanzung des gefällten Baumes erfolgen wird.

Datenstand vom 07.08.2020 07:56 Uhr