Datum: 08.10.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Vortragssaal Tourist Information
Gremium: Marktgemeinderat Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:31 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.09.2020
2 Vorstellung Machbarkeitsstudie Roßstall Otting
3 Maßnahmenvorstellung zur Umsetzung des LEADER-Kooperationsprojektes Wanderwegekonzept der Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land 2020 bis 2023
4 Beratung und evtl. Beschlussfassung über eine Anpassung der Hundesteuer ab 2021
5 Aufhebung der Beschlüsse auf Bezuschussung der Flutlichtanlage und der Rasensprinkleranlage
6 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
7 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.10.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat die Sitzungsniederschrift vom 24.09.2020 zur Kenntnis genommen und stimmt dieser ohne Einwände  zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Vorstellung Machbarkeitsstudie Roßstall Otting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.10.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der aktuellen Pläne der Machbarkeitsstudie sind dem Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt. Das Planungsbüro Blüml wird die Machbarkeitsstudie einschließlich Kostenschätzung in der Sitzung vorstellen.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Matthias Baderhuber begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt das Planungsbüro Blüml aus Tittmoning, das die Machbarkeitsstudie für den Roßstadel in Otting erstellt hat. Die drei Schwerpunkte waren bei der Erstellung der Studie die Bestandssicherung des denkmalgeschützten Gebäudes, die Nutzungsmöglichkeiten und die weitere bauliche Entwicklung des Umgriffs. Anschließend übergibt der Bürgermeister das Wort an Herrn Blüml, der die Studie anhand der beiliegenden Präsentation ausführlich vorstellt. Die Standsicherheit könnte laut Hr. Blüml mit Sofortsicherungsmaßnahmen wie z.B. die Reparatur des Daches sowie der Treppe ins Erdgeschoss oder durch das Ersetzen der fehlenden Glasscheiben mit einem Kostenaufwand von ca. 25.000 € netto wiederhergestellt werden. Dann könnte auch der Bauzaun wieder entfernt werden, das Gebäude zumindest im Erdgeschoss wieder für die Vereine zugänglich gemacht und als Lagerfläche verwendet werden.
Für eine weitergehende Nutzung sieht die Studie eine Haus-in-Haus-Lösung mit Einbau einer beheizbaren Box im Obergeschoss vor. Die Dämmung der Außenwände und der Dachkonstruktion ist aus denkmaltechnischer Sicht nicht zu empfehlen. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Statik wären bei dieser Variante erforderlich. Das Gebäude könnte dann als Probenraum für die Musikkapelle, als Vereinsraum oder auch für Ausstellungen genutzt werden. Die Kosten hierfür würden sich auf ca. 760.000 € netto belaufen.
Weiter wurde auch eine bauliche Entwicklung im Umfeld des Roßstalls untersucht. Laut einer vorliegenden Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein wird die Erhaltung des „Baudenkmals Roßstall“ begrüßt. Eine bauliche Entwicklung ist aus Sicht des Landratsamtes eher nach Süden als nach Norden erwünscht. Hier wäre z.B. eine Kinderkrippe in einem länglichen, dem Baudenkmal untergeordneten und von ihm abgetrennten, zweigeschossigen Gebäudekörper denkbar. Die Kosten hierfür würden sich nach einer ersten Einschätzung des Planungsbüros auf weitere ca. 950.000 € netto belaufen, sagt Herr Blüml zum Abschluss seines Berichtes.
In der folgenden Diskussion wird von den Ratsmitgliedern die überwiegende Meinung vertreten, dass der Bereich um den Roßstall eine große Bedeutung für das Dorfleben in Otting hat und die Wiederherstellung der Standsicherhe it und der damit verbundene Abbau der Bauzäune sehr zu begrüßen wäre. Weitergehende Planungen sind derzeit aufgrund der Haushaltslage nicht möglich, sollten jedoch für die Zukunft gesichert werden.
Bürgermeister Baderhuber dankt Herrn Blüml zum Abschluss des Tagesordnungspunktes für seine aufschlussreichen Ausführungen.

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3. Maßnahmenvorstellung zur Umsetzung des LEADER-Kooperationsprojektes Wanderwegekonzept der Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land 2020 bis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.10.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der MGR-Sitzung vom 14.09.2017 wurde einstimmig beschlossen, sich am LEADER-Projekt „Wanderwegekonzept für das Voralpenland zwischen Salzach und der Traun“ sowie der „Potentialanalyse Wandern“ mit einer Eigenbeteiligung von 1.293,00 € zu beteiligen. Außerdem stimmte man zu, dass die Marktgemeinde Waging a. See als Antragsteller für das geplante Projekt mit insgesamt 25 beteiligten Gemeinden aus der Region Traun-Alz-Salzach sowie dem Berchtesgadener Land auftritt. In der MGR-Sitzung vom 18.01.2018 wurde unter TOP 13 die Auftragsvergabe für das Wanderwegekonzept an die Fa. Green-Solutions GmbH, Murnau, zum Angebotspreis von brutto 93.596,53 € vergeben.
Nach dreimaliger Verlängerung des Bewilligungszeitraumes (aufgrund von heterogenen Ausgangssituationen in den Gemeinden, Bürgermeisterwechsel und Corona) fand am 16.09.2020 in Waging a. See die Vorstellung der bisherigen Planungen und Ergebnisse für die am Projekt beteiligten Gemeinden statt.
Auch der Marktgemeinde Waging a. See liegen nun die vom beauftragten Büro ausgearbeiteten Maßnahmen und Planungen vor. Um die angestrebte LEADER-Förderung von 60% zu erhalten, bedarf es unter Berücksichtigung eines einheitlichen Erscheinungsbildes (passend zur Radbegleitinfrastruktur) einem Gemeinderatsbeschluss. Die Dateien im Anhang informieren über die geplanten Maßnahmen und die jeweiligen Kosten i.H.v. netto 121.570,00 €, die in der Sitzung vorgestellt und behandelt werden. Nach Abzug der erwarteten Förderung von 60% für ein Kooperations-Teilprojekt wird der Eigenanteil für die Marktgemeinde 48.628,00 € betragen.
Die Antragstellung der Umsetzungsmaßnahmen übernimmt jede Gemeinde eigenverantwortlich. Die kassenwirksamen Ausgaben werden zum Teil bereits im Jahr 2021 anfallen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Baderhuber begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Leiterin der Tourist Information, Eva Bernauer, die anhand der beiliegenden Präsentation den aktuellen Projektstand vorstellt. Sie weist darauf hin, dass bei einer Besprechung der beteiligten Bürgermeister zugesagt wurde, dass die einheitliche Beschilderung mit den gelben Wegweisern in allen beteiligten Gemeinden erfolgen soll, soweit diese noch nicht vorhanden ist. Darüber hinaus gehende Maßnahmen werden die Gemeinden noch im Einzelnen beraten und nach Bedarf beauftragen. Bereits bestehende Masten, die noch in Ordnung sind, können genutzt werden. Es ist auch möglich, bei Bedarf weitere Hundetoiletten im Zuge des Projekts aufzustellen, die dann auch gefördert werden. Auch die bestehenden Schilder der sog. „Themenwege“ wie z.B. der „St.-Rupert-Pilgerweg“, werden übernommen.
Bürgermeister Baderhuber dankt der TI-Leiterin im Anschluss für ihre Ausführungen und weist daraufhin, dass der Beschluss zunächst die Mittelbereitstellung vorsieht und die tatsächliche Ausführung der Maßnahmen erst entschieden werden kann, wenn die tatsächlichen Kosten vorliegen.
Aus dem Gremium werden keine Einwände gegen die Bereitstellung der Haushaltsmittel vorgebracht.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat von den geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des Wanderwegekonzeptes 2020 in der Marktgemeinde im Rahmen eines Kooperationsprojektes im LEADER-Förderprogramm Kenntnis genommen. Vor behaltlich einer zu erwartenden Förderung von 60% (72.942 €) aus dem LEADER-Förderprogramm stimmt der Marktgemeinderat Waging a. See zu, die Maßnahmen aus dem Wanderwegekonzept 2020 umzusetzen und den Eigenanteil in Höhe von netto 48.628 € im gemeindlichen Haushalt bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Beratung und evtl. Beschlussfassung über eine Anpassung der Hundesteuer ab 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.10.2020 ö 4

Sachverhalt

Die letzte Erhöhung der Hundesteuersätze liegt schon sehr lange zurück, sie wurde bei der Euroumstellung zum 01.01.2002 vorgenommen. Letztmalig stand die Hundesteuer dann in der Sitzung vom 04.08.2011 auf der Tagesordnung, die Sätze wurden aber aus sozialen Aspekten bei 40 Euro für den ersten Hund, 70 für den zweiten und 100 für jeden weiteren Hund belassen. Lediglich Kampfhunde wurden damals mit 600 Euro neu aufgenommen. Es wäre also an der Zeit den Steuermaßstab neu zu überarbeiten. Hier wurden die Sätze umliegender Gemeinden ausgewertet und die Finanzverwaltung kann Erhöhungen auf 60 Euro für erste Hunde, 90 Euro für zweite und 120 Euro für dritte und weitere Hunde ab 2021 empfehlen. Der Maßstab für Kampfhunde ist mit 600 Euro bereits hoch angesetzt und sollte dort verbleiben.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Themas durch ersten Bürgermeister Baderhuber fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Vorschlag der Steuerstelle zur Kenntnis. Es werden ab 01.01.2021 die Hundesteuersätze für den ersten Hund auf 60 Euro, den zweiten auf 90 Euro und den dritten und jeden weiteren auf 120 Euro angehoben. Die Satzung ist entsprechen zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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5. Aufhebung der Beschlüsse auf Bezuschussung der Flutlichtanlage und der Rasensprinkleranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.10.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Vorstandschaft des TSV Waging a. See hat mitgeteilt, dass die geplanten Maßnahmen aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel nicht durchgeführt werden. Die Beschlüsse des Marktgemeinderates sind damit hinfällig.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hebt die beiden unter Top. 2 in der Sitzung vom 12.12.2019 und den unter Top. 3 in der Sitzung  am 13.02.2020 gefassten Beschlüsse auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.10.2020 ö informativ 6

Sachverhalt

Bürgermeister Baderhuber gibt folgende Tagesordnungspunkte aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.09.2020 bekannt:
Der Auftrag zur teilweisen Erneuerung der bestehenden SPS-Anlage auf der Kläranlage Waginger See wurde an die Firma Zach lt. Angebot vom 07.09.2020 zum Bruttopreis in Höhe von 35.993,64 € vergeben.
Mit dem Ingenieurbüro  IK-T Manstorfer und Hecht in Regensburg wurde ein Ingenieurvertrag über die „Pflege des Breitband-Masterplans sowie den Abruf von Planungsleistungen und Dokumentation“ abgeschlossen.

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.10.2020 ö informativ 7

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Baderhuber berichtet über das ILE-Projekt „Bauernrat“, bei dem Landwirte in Diskussionsrunden über die Zukunft der Landwirtschaft sprechen und Ziele und Prioritäten festlegen. Die Auswahl der Landwirte erfolgt unabhängig von den Verbänden.
Weiter hat Baderhuber verschiedene Schreiben von Bürgern für die Räte zusammengestellt und während der Sitzung in Umlauf gebracht. Nachdem die Anliegen den Verkehr in der Gemeinde betreffen, werden sie gesammelt und bei der nächsten Verkehrsschau behandelt.
Zum Thema Flohzirkus informiert der Bürgermeister darüber, dass Lisa Bienzle als Erzieherin mit dabei sein wird und die Betreuung der Kinder in einer 10 Monate dauernden Testphase anlaufen wird.
GR Georg Seehuber beantragt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h an der Staatsstraße wie im Frühsommer bis Weidach verlängert werden soll. Bürgermeister Baderhuber erwidert, dass eine Anfrage der Gemeinde diesbezüglich bei der unteren Verkehrsbehörde abgelehnt wurde, weil es aus deren Sicht keine Begründung dafür gibt. Er sagt aber zu, dass Anliegen nochmals an die Verkehrsbehörde weiterzuleiten.
GR Georg Huber spricht die Pflege der Gräber und der Grünflächen im gemeindlichen Friedhof an. Bürgermeister Baderhuber weist darauf hin, dass von der Personalstelle in der VG ein Konzept über die Zuständigkeiten beim Friedhof erstellt wurde. Die Flächen zwischen den Grabsteinen müssen, wie in anderen Gemeinden auch, von den Grabbesitzern gepflegt werden. Grünflächen, auf denen sich keine Gräber befinden, werden vom gemeindlichen Bauhof gepflegt. Es besteht Einigkeit darüber, dass der Friedhof vor allem an Allerheiligen einen gepflegten Eindruck machen sollte.
Hier noch zwei schriftliche Informationen der Verwaltung:
Kommunales Energieeffizienz-Netzwerk Rosenheim-Traunstein
Das erste Netzwerktreffen hat am 03.07.2020 in Rosenheim stattgefunden. Dabei gab es ein erstes Kennenlernen und eine Kurzvorstellung jeder Gemeinde (siehe Anlage). Für die Marktgemeinde ist vorerst ein Projekt der Gemeindewerke vorgesehen. Untersucht wird die Heizungsanlage der Gemeindewerke mit dem Ziel, Möglichkeiten zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Infos dazu gibt es zu gegebener Zeit von Werkleiterin Patricia Hund.
Information zum Abschluss eines Kreditvertrages mit der KfW
In der Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See vom 18.06.2020 wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Marktgemeinderat Waging a. See ermächtigt Bürgermeister Baderhuber zum Abschluss eines Kreditvertrages im Haushaltsjahr 2020 mit einer Kreditsumme von max. 1.099.100 €. Die Kreditaufnahme erfolgt für den Neubau der Kinderkrippe in Tettenhausen, deren Gesamtkosten sich lt. Kostenberechnung auf 1.799.042 € belaufen werden. Die Kämmerei wird beauftragt, nach erfolgter Kreditaufnahme den Rat über die Konditionen des Kreditvertrages zu unterrichten.
Mittlerweile erfolgte eine Kreditaufnahme über 1 Mio. € bei der KfW. Für das Bauvorhaben „Krippenbau in Tettenhause n“ wurde ein Energiestandard nachgewiesen, so dass ein zinsgünstiges Darlehen beantragt werden konnte. Der Zinssatz liegt bei 0,01 % (!) bei zehnjähriger Laufzeit und zehnjähriger Zinsbindung. Über die gesamte Laufzeit fallen lediglich Zinsen in Höhe von 549,72 € an. Zudem wird ein kl. Tilgungszuschuss gewährt.

Datenstand vom 12.11.2020 15:55 Uhr