Datum: 05.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bergader Arena
Gremium: Marktgemeinderat Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.10.2020
2 Antrag auf Bezuschussung zur Erneuerung und Modernisierung der Flutlichtanlage am Trainingsplatz (Hägfeld)
3 Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung samt Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
4 Anpassung des Kurbeitrages ab dem Haushaltsjahr 2022 und Einführung verbesserter Angebote für den Gast
5 Fortführung der Mitgliedschaft beim Tourismusverband "Chiemgau Tourismus e.V." für die Jahre 2021 bis 2023
6 Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept
7 Beratung und Beschlussfassung über die künftige Nutzung der Wohnung im Jugendtreff
8 Erlass einer neuen Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer
9 Bestellung eines gemeindlichen Datenschutzbeauftragten
10 Abschluss einer Vereinbarung mit dem staatlichen Bauamt Traunstein zum Bau einer Lichtsignalanlage und eines Gehweges an der Einmündung der Martinstraße in die Staatsstraße 2105
11 Vorstellung der zum 01.01.2020 rückwirkenden Wassergebührenkalkulation
12 Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
13 Rückwirkende Anpassung der Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES)
14 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
15 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 05.11.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Georg Huber hat in der Vorbesprechung die Änderung von TOP 4 beantragt. Demnach sollten die ersten drei Sätze der bisherigen Fassung gestrichen werden und auf die schon sehr lange zurückliegende, letzte Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2002 hingewiesen werden. Der neue Text zu TOP 4 würde dann wie folgt lauten:

„Die letzte Erhöhung der Hundesteuersätze liegt schon sehr lange zurück, sie wurde bei der Euroumstellung zum 01.01.2002 vorgenommen. Letztmalig stand die Hundesteuer dann in der Sitzung vom 04.08.2011 auf der Tagesordnung, die Sätze wurden aber aus sozialen Aspekten bei 40 Euro für den ersten Hund, 70 für den zweiten und 100 für jeden weiteren Hund belassen. Lediglich Kampfhunde wurden damals mit 600 Euro neu aufgenommen. Es wäre also an der Zeit, den Steuermaßstab neu zu überarbeiten. Hier wurden die Sätze umliegender Gemeinden ausgewertet und die Finanzverwaltung kann Erhöhungen auf 60 Euro für erste Hunde, 90 Euro für zweite und 120 Euro für dritte und weitere Hunde ab 2021 empfehlen. Der Maßstab für Kampfhunde ist mit 600 Euro bereits hoch angesetzt und sollte dort verbleiben.“

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis von der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 08.10.2020 und stimmt dieser einschließlich der beantragten Änderung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Bezuschussung zur Erneuerung und Modernisierung der Flutlichtanlage am Trainingsplatz (Hägfeld)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 05.11.2020 ö 2

Sachverhalt

Aufgrund der in der Vorbesprechung zur Marktgemeinderatssitzung ausgetauschten Argumente, wird der TOP in heutiger Sitzung nicht behandelt. Mit der Absetzung des TOP besteht allgemeines Einverständnis.

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3. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung samt Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 05.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Frühzeitig und rechtzeitig wurde der Rat in der Marktgemeinderatssitzung am 18.06.2020 über die zu erwartenden finanziellen Einbußen aufgrund der Coronapandemie informiert. Bereits zum damaligen Zeitpunkt stand fest, dass eine planmäßige Abwicklung des Haushalts nicht möglich sein wird. Der unabdingbar notwendige Haushaltsausgleich schien gefährdet. Allein durch den Rückgang des Gewerbesteueraufkommens und der Einkommensteuerbeteiligung galt es, Mindereinnahmen von 758.900 € zu kompensieren. Die sich abzeichnenden Einnahmeausfälle konnten teilweise durch Minderausgaben, insb. beim Gebäudeunterhalt, aufgefangen werden. Klar war aber auch, dass der ursprünglich geplante Einnahmeüberschuss des Verwaltungshaushalts mit 539.200 € nicht erwirtschaftet werden kann. Die Nachtragsplanung weist mit 72.000 € einen minimalen Einnahmeüberschuss aus. Wenn an der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde etwas Positives zu erkennen ist, so Kämmerer Kraus, dann ist es für die Marktgemeinde Waging a. See allenfalls, dass der vorgeschriebene Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt noch aus eigener Kraft herbeigeführt werden kann. Kämmerer Kraus informiert den Rat in diesem Zusammenhang über eine kürzlich beschlossene Änderung des Haushaltsrechts, wonach Kommunen, befristet bis Ende 2021, auch die Möglichkeit einer Kreditaufnahme im Verwaltungshaushalt haben. Dies war bislang gem. Art. 71 GO nur für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen möglich. Zielsetzung sollte aber auch für 2021 sein, den Verwaltungshaushalt aus eigener Kraft auszugleichen. Notfalls müssten deutliche Einschränkungen bei den lfd. Ausgaben erfolgen.
Im Vermögenshaushalt war bereits in der ursprünglichen Planung eine Kreditaufnahme von 1.099.100 € vorgesehen. Die Kreditaufnahme wurde durch Beschluss des Rats den Investitionsausgaben für den Krippenbau in Tettenhausen zugeordnet. Nachdem für den Bau in 2020 „nur“ 1 Mio. € benötigt wird, konnte die Kreditaufnahme auf diesen Ausgabebetrag von 1 Mio. € begrenzt werden. Die Aufnahme des Kredits ist Anfang Oktober 2020 bei der KfW-Bank erfolgt. Alle Planansätze des Nachtragshaushaltsplanes im Vermögenshaushalt werden im Rat erörtert.
Zum Nachtragshaushalt der Marktgemeinde gibt es im Rat kaum Diskussionsbedarf, da die Planänderungen bereits rechtzeitig kommuniziert worden sind.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis von den geänderten Finanzplanungswerten und stimmt der Finanzplanung bis 2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Anpassung des Kurbeitrages ab dem Haushaltsjahr 2022 und Einführung verbesserter Angebote für den Gast

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 05.11.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Letztmalig wurde 2010 eine Anpassung des Kurbeitrages vorgenommen, wobei hier nur der Kurbeitrag in der Hauptsaison (Juli und August) von 0,65 € auf 1,00 € je Übernachtung erhöht wurde. Der Kurbeitrag in der Nebensaison blieb mit 0,50 Euro je Übernachtung unverändert. Die Erhebung des Kurbeitrages erfolgt jedoch erst ab einem Alter von 10 Jahren. Um einen Teil des Defizits im Bereich Tourismus decken zu können, sollte über eine Anpassung des Kurbeitrages als zweckgebundene Einnahme beraten werden. Ziel der TI ist es, dass die Kommunen im Rupertiwinkel, welche einen Kurbeitrag vereinnahmen, bzw.. künftig vereinnahmen wollen, einen Kurbeitrag in einheitlicher Höhe in der Kurbeitragssatzung festsetzten. Um hier in entsprechende Gespräche einsteigen zu können, wäre zunächst im Rat zu diskutieren, ob eine Anpassung des Kurbeitrages gewollt ist. Bei einer Anpassung des Kurbeitrages sollte jedoch einhergehen, dass Leistungsangebot mit regionaler Kurkarte für kommunale Einrichtungen gemeinschaftlich zu verbessern.
Möglich wäre aber auch, eine umlagefinanzierte Gästekarte zu erheben, die sich auch auf Angebote externer Anbieter bezieht. Die Zahlung der angebotenen Leistungen  würde hier aber nicht aus den Einnahmen des Kurbeitrages finanziert werden. Die Deckung der Kosten für eine Gästekarte mit externen Angeboten würde aber über einen entsprechenden Kaufpreis erfolgen. Zu unterscheiden ist also zwischen einer Kur- und einer Gästekarte.
Bürgermeister Baderhuber erteilt Mitglied des Gemeinderats Moritz Seehuber das Wort. Anhand einer Power-Point Präsentation wird über die aktuellen Kurbeitragssätze und die Gesamteinnahmen aus dem Kurbeitrag informiert. Aus einer Gegenüberstellung mit vergleichbaren Tourismusgemeinden wird ersichtlich, dass die Kurbeitragssätze der Marktgemeinde sehr niedrig sind. Abschließend wird informiert, wo die zweckgebundenen Einnahmen aus dem Kurbeitrag verausgabt werden. Die Fülle der Aufgaben rechtfertigt nach Ansicht des Rats eine Erhöhung des Kurbeitrags. Die Erhöhung des Kurbeitrages für Touristen (aktuell 0,50 € Nebensaison/1 € Hauptsaison) soll jedoch erst ab 2022 erfolgen, da für 2021 von vielen Tourismusbetrieben die Preise in den Werbebroschüren bereits veröffentlicht wurden. Die Werbung für 2022 wird bereits ab Mitte 2021 erfolgen, so dass sich der Rat einig ist, dass der ab 2022 geltende Kurbeitrag in der kommenden Dezembersitzung des Rats beraten und beschlossen werden sollte. Die entsprechende Kurbeitragssatzung mit den ab 2022 neu festgesetzten Kurbeiträgen ist dann im Laufe des Jahres 2021 amtlich bekannt zu machen. Beim Neuerlass der Satzung sollen dann auch Fragen u.a. über die Dauer der Hauptsaison und dem Alter, ab wann ein Kurbeitrag vereinnahmt werden soll, geklärt und in der Satzung geregelt werden.
Bzgl. einer Erhöhung der Kurbeitragspauschalen für Dauercamper und Zweitwohnungseigentümer vertritt der Rat mehrheitlich die Meinung, die Erhöhung nicht aufzuschieben und eine Erhöhung bereits ab 2021 zu beschließen. Um eine amtliche Bekanntmachung im Jahr 2020 noch zu gewährleisten, damit ein rechtswirksames Inkrafttreten der Änderung ab 2021 möglich wird, ist in heutiger Sitzung aufgrund der Anzeigenschlusstermine für das Amtsblatt ein entsprechender Beschluss zu fassen. Zur Abstimmung steht eine Verdoppelung der bisher geltenden Kurbeitragspauschalen von 20 € auf 40 € bzw. von 40 € auf 80 €.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt den Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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5. Fortführung der Mitgliedschaft beim Tourismusverband "Chiemgau Tourismus e.V." für die Jahre 2021 bis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 05.11.2020 ö 5

Sachverhalt

Für die Jahre 2021 bis 2023 ist über die weitere Mitgliedschaft beim Tourismusverband „Chiemgau Tourismus e.V.“ zu beraten und abzustimmen. Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich nach der Anzahl der Übernachtungen und soll für die Jahre 2021 bis 2023 bei netto 0,125 €/Übernachtung liegen. Bei jährlich rd. 435.000 Übernachtungen ist somit mit einem Jahresmitgliedsbeitrag von netto rd. 54.500 € zu rechnen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See stimmt einer weiteren Mitgliedschaft im Tourismusverband „Chiemgau Tourismus e.V.“ für die Jahre 2021 bis 2023 zu. Der Marktgemeinderat hat Kenntnis über die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages von netto 0,125 € je Person/ Übernachtung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 05.11.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufgrund der in der Vorbesprechung zur Marktgemeinderatssitzung ausgetauschten Argumente, wird der TOP in heutiger Sitzung nicht behandelt. Mit der Absetzung des TOP besteht allgemeines Einverständnis.

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7. Beratung und Beschlussfassung über die künftige Nutzung der Wohnung im Jugendtreff

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 05.11.2020 ö 7

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.07.2020 beschloss der Marktgemeinderat, dass die Wohnung im Jugendtreff künftig als Archiv der Bauverwaltung genutzt werden soll. Vorab war jedoch eine statische Prüfung durchzuführen, deren Ergebnis nun vorliegt. Prüfergebnis des BTB Kleißl war, dass die bestehende Betondecke den Gewichtsbelastungen nicht standhalten würde. Bereits in der Sitzung vom 18.06.2020 sprachen sich Teile des Rats für eine Wohnnutzung aus. Nachdem eine Archivnutzung nicht möglich ist, soll die Wohnung künftig für Wohnzwecke vermietet werden. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Wohnung auf einfachem Standard zu sanieren. Im Haushalt 2021 sind dazu entsprechende Mittel einzuplanen. Nachdem im UG der Jugendtreff untergebracht ist, kann wegen der ausgehenden Beeinträchtigungen keine ortsübliche Miete angesetzt werden. In welcher Höhe eine Kaltmiete für die Wohnfläche von 75 m2 und einem Kellerraum angesetzt werden soll, soll zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt eine künftige Wohnnutzung der Wohnung im Gebäude des Jugendtreffs. Für die notwendige Sanierung der Wohnung, die in einfachem Standard erfolgen soll, sind im Haushalt 2021 entsprechende Mittel einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Erlass einer neuen Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 05.11.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Wie in der letzten Sitzung vom 08.10.2020 vereinbart, wurde die beschlossene Erhöhung der Hundesteuersätze in die dem Tagesordnungspunkt als Anlage beiliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet. Als Vorlage wurde die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages zugrunde gelegt. Die neue Satzung entspricht somit dem aktuellen Rechtsstand. Gleichzeitig wurden die von der Steuerstelle festgestellten Überalterungserscheinungen in der bisherigen Satzung hinsichtlich der Hundehaltung in Weilern und der Züchtersteuer beseitigt.
Bei § 4 wird jetzt z.B. mit der neuen Satzung eine Nachzahlung erhoben, wenn während des Kalenderjahres an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes ein Kampfhund tritt. Bisher musste der Hundehalter in diesem Fall keine Nachzahlung leisten.
In § 6 werden die „Weiler“ (benachbarte Anwesen, die zusammen nicht mehr als 300 Einwohner zählen) entfernt. Ein besonderer Zweck der Hundehaltung in Einöden ist das dort vorhandene größere Bedürfnis nach Schutz durch einen Hund der dort Wohnenden. Das Schutzbedürfnis und die damit verbundene Halbierung der Hundesteuer in Weilern ist nicht mehr zeitgemäß, so dass nur noch die Einöden, welche 500 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind, diese Ermäßigung erfahren. Mit der bisherigen Regelung sind sehr viele Hunde unter die Ermäßigung gefallen, weil sehr viele Ortsteile im Gemeindegebiet als Weiler einzustufen sind.
Des Weiteren entfällt die Züchtersteuer, welche nach § 7 der Satzung private Züchter (Hobbyzüchter) um die Hälfte ermäßigt hatte.
Von Seiten der Verwaltung wird die Zustimmung zum beiliegenden Satzungsentwurf empfohlen.
Bürgermeister Baderhuber beantwortet noch eine Frage aus der Mitte des Rats bzgl. einer Satzungsregelung über die Erhebung eines Bußgeldes, wenn festgestellt wird, dass Hunde in der Verwaltung nicht angemeldet werden. Eine Bußgeldbewehrung der Hundesteuersatzung ist nach Auskunft des Bayerischen Gemeindetags, so Bürgermeister Baderhuber, rechtlich nicht möglich und auch nicht erforderlich. Bei Nichtanmeldung eines Hundes greift nämlich die allgemeine Regelung des Art. 16 Nr. 2 Kommunales Abgabengesetz (KAG), nach dem ein Bußgeld bis zu 5.000 € im Einzelfall verhängt werden kann, wenn ein Hund nicht angemeldet wird.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt den Erlass einer Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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9. Bestellung eines gemeindlichen Datenschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 05.11.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See ist mit Beschluss vom 22.10.2019 der Zweckvereinbarung „Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Traunstein“ beigetreten. Im April dieses Jahres wurde unter Beteiligung des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Tittmoning, Konrad Schupfner und Bürgermeister Stephan Bierschneider aus Altenmarkt als Vertreter des Gemeindetages das Auswahlverfahren durchgeführt. Seit 01.09.2020 ist Herr Daniel Dußmann nunmehr als Datenschutzbeauftragter der Landkreisgemeinden im Amt. Herr Dußmann hat sich bereits bei den Bürgermeistern und Geschäftsleitern der Landkreisgemeinden vorgestellt und ist derzeit dabei, die ersten Kommunen  bei der Überarbeitung der jeweiligen Datenschutzkonzepte zu beraten. Herr Dußmann ist auch Ansprechpartner für die kommunalen Eigenbetriebe. Eine namentliche Bestellung des Datenschutzbeauftragten für den Markt Waging a. See wird empfohlen.
Die Kosten für den Datenschutzbeauftragten werden mit einem Grundbeitrag in Höhe von 1.465,62 € berechnet, den die Verwaltungsgemeinschaft übernimmt. Die Beträge je Einwohner werden von den Mitgliedsgemeinden bezahlt. Hier beträgt der Anteil 0,28 € je Einwohner, macht in der Summe für den Markt Waging a. See 1.964,76 €.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bestellt Herrn Daniel Dußmann mit sofortiger Wirkung zum behördlichen Datenschutzbeauftragten für den Markt Waging a. See.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Abschluss einer Vereinbarung mit dem staatlichen Bauamt Traunstein zum Bau einer Lichtsignalanlage und eines Gehweges an der Einmündung der Martinstraße in die Staatsstraße 2105

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 05.11.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 06.08.2020 wurde folgender Beschluss mit 17:1 Stimmen gefasst:
Der Marktgemeinderat Waging a. See stimmt der Durchführung der Maßnahme „Bau einer Lichtsignalanlage an der Ausfahrt von der Martinstr. auf die St 2105 (Bereich „LIDL“) und Bau eines Gehweges an der Martinstraße auf der Seite des LIDL-Marktes zu. Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis davon, dass die Kostenbeteiligung von voraussichtlich einem Drittel der Gesamtkosten bei etwa 93.000 € liegen wird. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 zu veranschlagen. Die Kämmerei wird beauftragt über das Staatl. Bauamt Traunstein einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.
Um im Haushaltsjahr 2021 entsprechende Fördermittel gem. GVFG abrufen zu können, war die Vorlage eines Antrages auf Gewährung einer Zuwendung bis spätestens Ende August 2020 beim Staatl. Bauamt Traunstein erforderlich. Auf den zeitlichen Druck wurde in der Sitzung des Marktgemeinderats am 06.08.2020 explizit hingewiesen. Von der Kämmerei wurde der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung inkl. der erforderlichen Planunterlagen am 28.08.2020 eingereicht. Der Kommunalanteil für die Maßnahme wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 06.08.2020 aufgrund einer groben Kostenannahme auf 93.000 € beziffert. Zur Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung wurden jedoch detailliertere Zahlen benötigt und der zu erwartende Kommunalanteil liegt bei fast brutto 126.000 €. Vom Staatl. Bauamt Traunstein liegt uns mittlerweile auch die unterschriftsreife Vereinbarung vor, in der u.a. die Kostenaufteilung geregelt ist. Für die Unterzeichnung der Vereinbarung, die kassenwirksame Ausgaben in Höhe von fast 126.000 € auslösen wird, ist ein Beschluss des Rats erforderlich, zumal zunächst noch von Kosten i. H. v. von 93.000 € ausgegangen wurde.

Beschluss

Der Markt Waging a. See hält an der Durchführung der Maßnahme gem. Beschluss vom 06.08.2020 fest und hat Kenntnis davon, dass der Kommunalanteil, gem. Vereinbarung mit dem Staatl. Bauamt Traunstein vom 14.10.2020, bei brutto fast 126.000 € liegt. Mit dem Abschluss der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Vereinbarung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Vorstellung der zum 01.01.2020 rückwirkenden Wassergebührenkalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 05.11.2020 ö informativ 11

Sachverhalt

Nach Ablauf des Kalkulationszeitraums (2016 – 2019) muss rückwirkend zum 01.01.2020 eine neue Gebührenkalkulation erstellt und vom Marktgemeinderat beschlossen werden. Die rückwirkende Anpassung der Änderungssatzung über die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Marktgemeinde Waging a. See wurde am 14.11.2019 im Gemeinderat beschlossen.

Bei der Wasserversorgung handelt es sich gemäß § 1 Abs. 1 der Wasserabgabesatzung (WAS) um eine öffentliche Einrichtung. Die vorliegende Gebührenkalkulation beruht auf § 8 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes  (KAG). Danach können die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben.

Das Gebührenaufkommen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten einschließlich der Kosten für die Ermittlung und Anforderung von einrichtungsbezogenen Abgaben decken. Hierzu gehören die Kosten für den laufenden Betrieb sowie eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und Abschreibungen.

Bei der Gebührenbemessung können die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch gemäß Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG höchstens vier Jahre umfassen soll.

  • Nachkalkulation für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2019
  • Vorkalkulation für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2023

Es wurden Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 2.610.000,00 € für den neuen Kalkulationszeitraum anteilig jährlich mit einem Abschreibungsbetrag von 142.300,00 € angesetzt. Im neuen Kalkulationszeitraum werden somit durch Abschreibungen 569.200,00 € vom Anlagevermögen reinvestiert. Somit ergibt sich eine neue Verbrauchsgebühr in Höhe von 1,00 € netto.

Des Weiteren wurde die Kalkulation der Grundgebühr durchgeführt. Die Grundgebühr darf maximal 40-60 % der Vorhaltungskosten decken. Über die Grundgebühr werden jährlich 100.000,00 € erwirtschaftet, welche bei Ermittlung der Verbrauchsgebühr in Abzug gebracht wird.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Anhebung der Verbrauchsgebühr von 0,50 Cent auf 1,00 € und stimmt den neuen Grundgebührensätzen gemäß der Gebührenkalkulation für 2020 bis 2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 05.11.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Damit die von den Gemeindewerken Waging a. See neu kalkulierten Gebührensätze ab dem 01.01.2020 erhoben werden können, müssen sie durch eine Änderungssatzung in die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/EWS) aufgenommen werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt den Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung. Die dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Änderungssatzung ist  Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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13. Rückwirkende Anpassung der Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 05.11.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES) der Marktgemeinde Waging a. See vom 10.02.2017 (i. d. F. der letzen Änderung vom 26.10.2018) festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 Abs. 1 Buchst. a bis b BGS-EWS/FES) sowie die Einleitungsgebühren (vgl. § 10 Abs. 1 Buchst. a bis b BGS-EWS/FES) und Beseitigungsgebühren (vgl. § 11 BGS-EWS/FES) werden zum 01.01.2021 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtl ichen Voraus­setzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren, der Einleitungsgebühren sowie Beseitigungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Einleitungsgebührensätze und Beseitigungsgebühren gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätzen sowie Beseitigungsgebühren führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2021 abgeschlossen und veröffentlich werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2021 erfolgen müssen.

Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren-, Einleitungsgebühren- und Beseitigungsgebühren sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS-EWS/FES einem Neuerlass der BGS-EWS/FES zu rechnen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt eine rückwirkende Anpassung der Änderungssatzung zum 01.01.2021 über die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES) der Marktgemeinde Waging a. See.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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14. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 05.11.2020 ö informativ 14

Sachverhalt

Es liegen keine Tagesordnungspunkte zur Veröffentlichung vor .

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15. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 05.11.2020 ö informativ 15

Sachverhalt

Kinderspielplatz Tettenhausen
Dem Rat ist bekannt, dass der bestehende Spielplatz in Tettenhausen wegen des Krippenbaus weichen muss. Bürgermeister Baderhuber informiert, dass im Anschluss an das entstehende Baugebiet „Tettenhausen Ost“ ein neuer Spielplatz errichtet werden soll. Mit dem Vorschlag des Bürgermeisters, Mütter in die Planungen zur Gestaltung des Spielplatzes mit einzubeziehen, besteht allgemeines Einverständnis. Das weitere Vorgehen wäre, dass ein Gestaltungsvorschlag dem AK „Kinderbetreuungsplätze“ zur weiteren Entscheidungsfindung vorgelegt wird. Wegen der aktuellen COVID-19 Infektionsgefahr können derzeit keine AK-Sitzungen stattfinden. Der Gestaltungsvorschlag wird dann per Mail an den Rat verteilt.
Bedarfsanalyse Kinderbetreuungsplätze
Bürgermeister Baderhuber informiert den Rat, dass die in Auftrag gegebene Bedarfsanalyse für fehlende Kinderbetreuungsplätze in Kürze vorliegen soll. Sobald diese wichtige Entscheidungsgrundlage zur evtl. notwendigen Errichtung weiterer Betreuungsplätze vorliegt, ist im Rat zu beraten, wie, wo und wann entsprechende Baumaßnahmen erfolgen sollen.
Entwicklung Kinderzahlen im Waldkindergarten in Sprinzenberg
Mitglied des Marktgemeinderats Konrad Heigermoser berichtet, dass sich die Anmeldezahlen bei den „Waginger Waldwichteln“ sehr positiv entwickeln. Der Waldkindergarten erfreut sich großer Beliebtheit, so dass in Kürze bereits 21 Kinder in der Einrichtung betreut werden.
Event „Zeltl´n“
3. Bürgermeisterin Rehrl drückt ihr bedauern aus, dass lt. Beschlusslage des Marktgemeinderats das Event „Zeltl’n“ 2020 letztmalig stattgefunden hat. Nach Ansicht Rehrls sollte man „das Event nicht sterben lassen“. Mit dem Kulturevent hat die Gemeinde in den letzten Jahren ein hervorragendes Kulturprogramm auf die Beine gestellt und für die Marktgemeinde war die Veranstaltung eine stets positive Außendarstellung. In der anschließenden Diskussion ist erkennbar, dass wohl eine große Mehrheit des Rats die Absetzung des Events bedauert. Man kam überein, dass es wichtig sei, als aktive Gemeinde auch im Sinne der Kultur etwas anzubieten. Unter evtl. geänderten Rahmen- und Organisationsbedingungen sollte das Thema nochmals aufgegriffen und über eine Fortführung des Events beraten werden.
Begrüßungstafeln in den Ortsteilen
Mitglied des Marktgemeinderats Alois Vordermayer spricht an, dass Begrüßungstafeln, wie sie im Markt Waging a. See aufgestellt wurden, auch für die Ortsteile wünschenswert wären. Bürgermeister Baderhuber sichert zu, sich im kommenden Jahr für die Aufstellung in den Ortsteilen einzusetzen, sofern eine weitere Förderung über das sog. Regionalbudget möglich ist.

Datenstand vom 08.12.2020 15:40 Uhr