Datum: 25.06.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schulturnhalle
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 23:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:10 Uhr bis 00:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
2 Bauantrag von Herrn Stockhammer: Neubau einer landw. Maschinenhalle u. Heizung, Fl.Nr. 1534 Gem. Taching a. See, Haunerting
3 Vorstellung des Projektes Ausbau der Ortsdurchfahrt von Tengling
4 Abschluss einer Vereinbarung zum Ausbau der Ortsdurchfahrt von Tengling
5 Vorstellung der Jahresrechnung 2019 und Präsentation des Rechenschaftsberichtes für das Haushaltsjahr 2019
6 Durchführungsbeschluss zur Umsetzung der Radbegleitinfrastruktur
7 Antrag von Mitglied des Gemeinderats Josef Huber auf Wiederaufnahme eines Seebadbetriebes an den gemeindlichen Seebädern
8 Beschlussfassung zur Annahme eines Antrages nach der Geschäftsordnung von Mitglied des Gemeinderats Werner Reith bzgl. der Parkgebühren und des Parkbetriebes an den Badestellen
8.1 Beratung und Beschlussfassung zum Antrag von Mitglied des Gemeinderats Werner Reith bzgl. der Parkgebühren, der Einführung einer Jahresparkkarte und der Einführung von Regelungen für einen funktionalen Parkbetrieb an den Badestellen
9 Zuschussantrag der Schützengesellschaft "Seerose" Taching a. See e.V. auf Bezuschussung beim Umbau auf einen elektronischen Schießstand
10 Antrag von Mitglied des Gemeinderats Wolfgang Mayer auf Einführung einer Jahresparkkarte
11 Beratung und Beschluss über Erneuerung der Kassiererhäuschen in den Strandbädern Taching/Tengling
12 Zuschussantrag des TSV Tengling e.V. auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für einen Robotermäher und einen Kleintraktor
13 Sonstiges

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1. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.06.2020 ö 1

Sachverhalt

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.05.2020 werden von Bürgermeisterin Lang bekannt gegeben, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.
„Tragbare Feuerlöscher – erforderliche wiederkehrende Prüfung: Auftragsvergabe“ – TOP 16. Es kann bekannt gegeben werden, dass die Fa. Schweiger Feuerlöscher, Ruhpolding, den Auftrag erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Sonstiges“ – TOP 18. Der Diskussionsinhalt zum Thema „Lebensdauer von Feuerlöschern“ kann vollumfänglich bekannt gegeben werden.
Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.06.2020 werden von Bürgermeisterin Lang bekannt gegeben, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.
„Sonstiges“ – TOP 7 (Gefahrenquelle Stegpfosten). Der Diskussionsinhalt zum Thema „Gefahrenquelle Stegpfosten“ kann vollumfänglich bekannt gegeben werden.  

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2. Bauantrag von Herrn Stockhammer: Neubau einer landw. Maschinenhalle u. Heizung, Fl.Nr. 1534 Gem. Taching a. See, Haunerting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.06.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller hat den Bauantrag zurückgezogen. Eine Behandlung des TOP ist somit nicht erforderlich.

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3. Vorstellung des Projektes Ausbau der Ortsdurchfahrt von Tengling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.06.2020 ö informativ 3

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Josef Huber erscheint aus Termingründen um 20:00 Uhr zur Sitzung des Gemeinderats.

Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeisterin Lang Herrn Martin Bambach vom Staatl. Bauamt Traunstein und Frau Monika Althammer vom Planungsbüro SAK in Traunstein. Bevor Herrn Bambach und Frau Althammer das Wort erteilt wird, um die Planung im Detail vorzustellen, gibt Bürgermeisterin Lang einen kurzen Rückblick über die bereits erfolgten Verfahrens- und Planungsschritte.

Herr Bambach und Frau Althammer erörtern dem Rat die Planung und die vorgesehene Bauabwicklung der Maßnahme. Gegenüber der im Rat am 12.09.2019 bereits erfolgten Vorstellung der Entwurfsplanung gibt es kaum Veränderungen. Die in heutiger Sitzung vorgestellte Planung entspricht nahezu vollständig der Ausführungsplanung und die Ausschreibung der Gewerke durch den Maßnahmenträger, dem Freistaat Bayern (vertreten durch das Staatl. Bauamt Traunstein), hat bereits begonnen . Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist im Herbst dieses Jahres zu rechnen. Je nach Witterung wird Anfang/Mitte Dezember eine Wintersicherung der Baustelle erfolgen. Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen gem. Kostenberechnung bei rd. 2,33 Mio. €, wovon auf die Gemeinde ein Kostenanteil von rd. 846.000 € entfällt. Der Kommunalanteil von rd. 846.000 € teilt sich auf in einen Anteil für den Straßenbau (Hochborde, Gehwege, Signalanlage etc) mit rd. 400.000 € und in einen Anteil für die Oberflächenentwässerung mit rd. 446.000 €.

Nach Vorstellung der Planunterlagen beantworten Frau Althammer und Herr Bambach Fragen aus der Mitte des Rats. Explizit erörtert werden Fragen zur Oberflächenentwässerung. Für die Entwässerung der Staatsstraße wird ein eigener Regenwasserkanal hergestellt, mit entsprechender Reinigungsstufe in einem Absetzschacht (Sedimentationsanlage). Die Entwässerung anliegender Anwesen der gemeindlichen Straßen und Wege erfolgen durch einen weiteren, separaten Regenwasserkanal.

Von Seiten des Rats wurde nachgefragt, ob im Bereich des Kriegerdenkmals noch eine Aufweitung des gemeindlichen Gehweges möglich sei. Herr Bambach führte dazu aus, dass dies grundsätzlich möglich wäre, wenn ein entsprechender Grunderwerb realisierbar ist und von Seiten der Denkmalschutzbehörde keine Einwände für eine Anpassung des bestehenden Denkmals entgegengebracht werden.

Abschließend informiert Herr Bambach noch den Rat, dass mit dem Betreiber der geplanten Geothermieanlage in Haus Gespräche bzgl. der Verlegung von Fernwärmeleitungen geführt werden.

 

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4. Abschluss einer Vereinbarung zum Ausbau der Ortsdurchfahrt von Tengling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.06.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das staatliche Bauamt Traunstein hat für die gemeinsame Durchführung der Maßnahme eine Vereinbarung vorgelegt. Die Vereinbarung regelt die Durchführung der Baumaßnahme, die Aufteilung der Kosten, die Sicherstellung der Oberflächenentwässerung, usw. Die Vereinbarung wird von Bürgermeisterin Lang erläutert. Zur der vorab bereits im RIS eingestellten Vereinbarungen gibt es keine Fragen, so dass ohne Diskussion über die Vereinbarung abgestimmt werden kann.

Mitglied des Gemeinderats Dominik Mayr ist zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht im Sitzungsraum anwesend.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Vereinbarung des Freistaates Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Traunstein, zur Kenntnis und stimmt dieser Vereinbarung zu. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Vorstellung der Jahresrechnung 2019 und Präsentation des Rechenschaftsberichtes für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.06.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats vorab zusammen mit der Ladung zu dieser Sitzung zugesandt.

Die Jahresrechnung 2019 wurde erstellt und wird dem Gemeinderat in Form des Rechenschaftsberichts präsentiert. Das Rechnungsergebnis des Verwaltungshaushalts betrug 2019 4.329.366 € und lag somit um 384.866 € über den Ansatzerwartungen. Bei den Steuereinnahmen (Gruppierung 0) waren Mehreinnahmen von 265.053 € zu verzeichnen. Auch bei den Verwaltungsgebühren (Gruppierung 1) hatten sich die Einnahmen positiv entwickelt, so dass auch hier Mehreinnahmen von 101.177 € zu verzeichnen waren. Bei den sonstigen Finanzeinnahmen (Gruppierung 2) lag das Ergebnis 18.636 € über den Ansatzerwartungen. Aufgrund genannter Mehreinnahmen und verschiedener Minderausgaben an anderen Stellen des Verwaltungshaushalts konnten an den Vermögenshaushalt 801.952 € zugeführt werden. Damit konnte der im Haushalt prognostizierte Wert von 272.200 € deutlich übertroffen werden. Erörtert werden die relevanten Ansatzabweichungen des Verwaltungshaushalts. Im Vermögenshaushalt betrug das Rechnungsergebnis 1.845.401 € und lag somit in der Nähe des Planvolumens in Höhe von 1.733.600 €. Mehrere geplante Projekte des Vermögenshaushalts, die 2019 veranschlagt wurden, gelangten nicht in eine Umsetzungsphase bzw. die erwarteten Ausgaben wurden nicht erreicht. Kämmerer Kraus nannte beispielhaft den Straßenleichtausbau, den Kauf eines Multifunktionsfahrzeuges, Breitbandverkabelung, Grunderwerb etc. Aufgrund der deutlichen Minderausgaben bei den geplanten Investitionen konnten der Rücklage deutlich mehr Gelder zugeführt werden, als die ursprüngliche Planung vorsah. Von Jahresanfang 2019 bis Jahresanfang 2020 vermehrte sich die Rücklage um 693.000 € auf 2,093 Mio. €. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass durch die hohe Rücklagenzuführung das Rechnungsergebnis in der Nähe des Planvolumens lag, einige Investitionen aber nicht wie geplant abgewickelt worden sind. Die einzelnen Investitionsausgaben im Haushaltsjahr 2019 werden genannt. Zum Jahresende 2019 betrug die gesamte Verschuldung der Gemeinde 762.000 €. Der Rechenschaftsbericht gibt keinen Anlass zu Diskussionen.

Abschließend bittet Kämmerer Kraus die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschuss um Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung.

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6. Durchführungsbeschluss zur Umsetzung der Radbegleitinfrastruktur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.06.2020 ö 6

Sachverhalt

Für das Gemeinschaftsprojekt zur Radbegleitinfrastruktur wurde dem Chiemgau Tourismus eine Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aus dem Programm „Klimaschutz durch Radverkehr“ in Aussicht gestellt. Der mögliche Fördersatz beträgt bis zu 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für die weitere Antragstellung über den Chiemgau Tourismus wird nun die finale Bestellung der Radinfrastrukturen unter Berücksichtigung der Optimierung der Standorte und notwendiger weiterer Anpassungen benötigt. Auf Basis einer ersten unverbindlichen Bestellphase aus dem vergangenen Jahr soll der Gemeinderat eine verbindliche Entscheidung unter Berücksichtigung eines einheitlichen Erscheinungsbildes und der Festlegung einer Mindestausstattung pro touristischen Standort und Gemeinde treffen. Bürgermeisterin Lang informiert den Rat, dass das Thema „Radbegleitinfrastruktur“ bis dato im Rat noch nicht thematisiert wurde. Lediglich intern wurden einige Planungsmöglichkeiten erarbeitet, die abschließend im Rat aber nicht diskutiert wurden. Die Datei im RIS informiert über alle relevanten Standorte und entsprechenden Maßnahmen für Taching a. See i.H.v. netto 27.908 €. Zwischenzeitlich haben sich Bürgermeisterin Lang und die beiden Tourismusreferenten Mayer und Gramminger dem Thema angenommen. In der Kürze der Zeit konnte jedoch eine konkrete Ausarbeitung von geeigneten Investitionen an den entsprechenden Standorten noch nicht erfolgen. Es wird daher vorgeschlagen, für die Radbegleitinfrastruktur einen entsprechenden Planansatz im Haushalt 2021 zu veranschlagen, nachdem die Ausgaben 2020 nicht mehr kassenwirksam werden. Vorgeschlagen wird ein Planansatz von netto 110.000 €. Bürgermeisterin Lang und die beiden Tourismusreferenten sollen zeitnah entsprechende Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Planansatzes ausarbeiten, um die geplanten Investitionen und deren voraussichtlichen Kosten baldmöglichst beim Chiemgau Tourismus melden zu können. Der Chiemgau Tourismus rechnet mit einer Förderzusage und Umsetzungsbeginn ab Herbst 2020. Die Marktgemeinde Waging a. See wird im Rahmen der Radbegleitinfrastruktur als koordinierende Kommune auftreten, wobei für die anderen Kommunen (Taching, Tittmoning, Kirchanschöring, Fridolfing und Petting) jedoch keine Ausgaben verauslagt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt für Investitionsausgaben bzgl. der Radbegleitinfrastruktur im Haushalt 2021 Mittel in Höhe von max. netto 110.000 € zu veranschlagen. Mit der Ausarbeitung der Investitionsvorhaben zur Radbegleitinfrastruktur werden die beiden Tourismusreferenten Mayer und Gramminger beauftragt. Der Vergabebeschluss zur Beschaffung der jeweiligen Gegenstände obliegt jedoch dem Gemeinderat. Die Beschaffungen erfolgen nur unter dem Vorbehalt einer Förderzusage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Antrag von Mitglied des Gemeinderats Josef Huber auf Wiederaufnahme eines Seebadbetriebes an den gemeindlichen Seebädern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.06.2020 ö 7

Sachverhalt

Gem. § 24 der Geschäftsordnung haben Mitglieder des Gemeinderats ein Antragsrecht auf Behandlung eines TOP, sofern der Antrag rechtzeitig, schriftlich eingereicht und entsprechend begründet ist. Mitglied des Gemeinderats Josef Huber beantragt die Wiederaufnahme eines Seebadbetriebes an den gemeindlichen Seebädern in Taching und Tengling. Insofern wäre die Beschlusslage aus der vorangegangenen Sitzung zu revidieren.

Mitglied des Gemeinderats Josef Huber erörtert seinen Antrag und merkt an, dass die Formulierung seines Antrages in der Ladung zur heutigen Sitzung nicht ganz korrekt sei, da der Antrag nicht nur eine evtl. Wiederaufnahme eines Seebadbetriebes betrifft, sondern generellen Regelungsbedarf, auch hinsichtlich der Parkgebühren.

Bürgermeisterin Lang erörtert ausführlich die Regelungen der nunmehr 6. Bayerischen Infektionsschutzverordnung vom 19.06.2020 und den daraus resultierenden Maßnahmen eines vorgeschriebenen Hygienekonzeptes bei der Wiedereröffnung von Bädern. Ein solches Konzept würde die namentliche Erfassung aller Badegäste vorsehen, was in der Praxis kaum umsetzbar ist. Zudem bestehen weitere Auflagen, deren Einhaltung nur unter erschwerten Bedingungen umsetzbar wäre.

Mitglied des Gemeinderats Josef Huber zieht seinen Antrag zurück, da die Umsetzung der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen kurzfristig nicht möglich ist und die Badesaison bereits begonnen hat. Zudem sind die Parkgebühren an den Badestellen Thema des nachfolgenden Tagesordnungspunktes. Eine Abstimmung zum Antrag des Gemeinderats Josef Huber wird somit hinfällig.

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8. Beschlussfassung zur Annahme eines Antrages nach der Geschäftsordnung von Mitglied des Gemeinderats Werner Reith bzgl. der Parkgebühren und des Parkbetriebes an den Badestellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.06.2020 ö 8

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Werner Reith stellt während der Ratssitzung den Antrag auf Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Parkgebühren, der Einführung einer Jahresparkkarte und Festlegung von Regelungen für einen funktionalen Parkablauf auf den Parkflächen der Badestellen. Gem. § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist eine solche Antragstellung zulässig, wobei gem. § 24 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung eine mehrheitliche Zustimmung der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates erfor derlich ist. Bürgermeisterin Lang lässt daher über die Annahme des Antrages von Werner Reith abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See stimmt der Behandlung des Antrages von Mitglied des Gemeinderats Werner Reith auf Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Parkgebühren, der Einführung einer Jahresparkkarte und Festlegung von Regelungen für einen funktionalen Parkablauf auf den Parkflächen der Badestellen in heutiger Sitzung des Gemeinderats zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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8.1. Beratung und Beschlussfassung zum Antrag von Mitglied des Gemeinderats Werner Reith bzgl. der Parkgebühren, der Einführung einer Jahresparkkarte und der Einführung von Regelungen für einen funktionalen Parkbetrieb an den Badestellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.06.2020 ö 8.1

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Werner Reith erörtert dem Rat die Hintergründe für seinen Antrag. Die in der Sitzung des Gemeinderats am 15.06.2020 beschlossenen Parkgebühren von 8 € für ein Tagesparkticket und 5 € für ein Tagesparkticket bei Vorliegen entsprechender Ermäßigungsvoraussetzungen hält Mitglied des Gemeinderats Reith schlichtweg für zu hoch. Für die Gaststättenbetreiber der Seebadgaststätten bedeuten die hohen Parkgebühren auch erhebliche Umsatzeinbrüche, da die derzeit geltenden Parkgebühren viele Besucher von einem Besuch abschrecken. Die praktizierte Regelung, mit einer Rückerstattung der Parkgebühr, wenn nur die Gaststätten besucht werden und das Parkticket entsprechend abgestempelt wird, ist nicht praktikabel. Nachdem ab 17 Uhr nicht mehr kassiert wird, kann nach 17 Uhr eine Rückerstattung nicht erfolgen. Die Regelung wird somit ad absurdum geführt. Es sollte daher nochmal über eine Änderung der Tagesparkgebühr diskutiert werden und zudem über die Einführung einer Jahresparkkarte. Familien mit Kleinkindern sollte mit der Jahresparkkarte ein erschwinglicher Badestellenbesuch ermöglicht werden. Auch sollten Regelungen erfolgen, um einen funktionalen Parkablauf zu gewährleisten.

Zum Antrag von Mitglied des Gemeinderats Werner Reith entsteht eine rege und kontroverse Diskussion. Bürgermeisterin Lang argumentiert, dass mit der Höhe der Parkgebühr das Ziel erreicht werden sollte, die an heißen Badetagen chaotischen Parkzustände zu vermeiden. Auch Umweltschutzaspekte, um mit den Parkgebühren die Besucher zu einer unmotorisierten Anreise zu bewegen, werden aufgeführt.

Nach Austausch aller Argumente zeigt sich in der ausführlichen und zeitintensiven Diskussion, dass der Rat seine mehrheitliche Zustimmung zu einer Tagesparkgebühr von 8 € (ermäßigt 5 €) an den Badestellen revidieren wird. Nach Vorschlag von Werner Reith soll eine Tagesparkgebühr zu einem Preis von 5 € mit sofortiger Wirkung eingeführt werden und eine Jahresparkkarte von 50 €, sobald entsprechende Jahresparkarten von der Druckerei vorliegen. Die Jahresparkkarte ist nicht personenbezogen, sondern soll auf das jeweilige KFZ bezogen sein. Dies ist beim Druck der Jahresparkkarten zu berücksichtigen.

Nachdem die Diskussion viel Zeit in Anspruch genommen hat, wird nicht mehr über Regelungen zu einem funktionalen Parkbetrieb diskutiert. Ggf. müsste dies, sollte sich zeigen, dass der praktische Ablauf nicht reibungslos funktioniert, noch nachgeholt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Tagesparkgebühr an den Badestellen in Taching und Tengling mit sofortiger Wirkung von brutto 8 € auf brutto 5 € zu reduzieren. Ab 15 Uhr wird eine ermäßigte Tagesparkgebühr von brutto 3 € kassiert. Zudem erfolgt die Einführung einer Jahresparkkarte zum Preis von brutto 50 €. Die Rückerstattung von Parkgebühren bei ausschließlichem Besuch der Seebadgaststätten ist aufgrund der Anpassung der Parkgebühr künftig nicht mehr vorzunehmen. Die in der Sitzung am 15.06.2020 beschlossenen Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände haben weiter Bestand.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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9. Zuschussantrag der Schützengesellschaft "Seerose" Taching a. See e.V. auf Bezuschussung beim Umbau auf einen elektronischen Schießstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.06.2020 ö 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.05.2020 beantragte die Schützengesellschaft „Seerose“ Taching a. See e.V. einen Zuschuss für den Umbau auf einen elektronischen Schießstand in Höhe von 15.000 €, bei angenommenen Gesamtkosten von rd. 55.000 €. Zudem wird ein zinsloses Darlehen bei der Kommune in Höhe von 25.000 € beantragt.

Im Haushalt 2020 wurden keine Mittel für einen Investitionskostenzuschuss an die Schützengesellschaft veranschlagt. Nachdem durch die Coronapandemie mit Einnahmeverlusten gerechnet werden muss, kann, je nach Beschluss des Rats, eine evtl. kassenwirksame Auszahlung eines Zuschusses erst im Haushaltsjahr 2021 erfolgen. Die Gewährung eines evtl. Zuschusses ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde, so dass es im Ermessen der Gemeinde liegt, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird. Bei der finanziellen Unterstützung von Sportvereinen hat sich die Gemeinde in der Vergangenheit stets großzügig gezeigt. Beim Bau neuer Vereinsheime und dem Bau von Flutlichtanlagen wurde sowohl dem SV Taching a. See als auch dem TSV Tengling e.V. finanzielle Unterstützung von Seiten der Gemeinde in größerem Umfang gewährt.

Maßnahme:        Investitionskostenzuschuss:

Bau Vereinsheim SV Taching a. See e.V.         79.000 € (50 T€ Zuschuss/29 T€ Ablöse)
Bau Vereinsheim TSV Tengling e.V.        110.000 €
Flutlichtanlage SV Taching a. See e.V.        61.200 € (max. 65 T€)
Flutlichtanlage TSV Tengling e.V.        65.000 €

Den Sportvereinen wird in der Gemeinde, insbesondere auch wegen der Jugendarbeit, ein hoher gesellschaftlicher Wert eingeräumt. Im Zuge der Gleichbehandlung wird vorgeschlagen, auch der Schützengesellschaft den beantragten Zuschuss in Höhe von 15.000 € im Haushaltsjahr 2021 zu gewähren.

Die Gewährung eines zinslosen Darlehens ist nicht Aufgabe der Kommune und würde auch eine Wettbewerbsverletzung mit dem freien Kapitalmarkt bedeuten. Zudem wird die Gemeinde 2021 mit dem Bau einer Krippe und Zahlungen wegen des Umbaus der OD Tengling erhebliche finanzielle Verpflichtungen haben, so dass ein Geldabfluss durch die Gewährung eines Darlehens unbedingt vermieden werden muss. Denkbar wäre allenfalls die Übernahme einer Bürgschaft, für das von der Schützengesellschaft aufzunehmende Darlehen auf dem Kapitalmarkt. Die evtl. Übernahme einer Bürgschaft kommt wirtschaftlich einer eigenen Darlehensaufnahme gleich und ist somit ein von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft.

Nachdem ein entsprechender Antrag auf Übernahme einer Bankbürgschaft bis dato noch nicht vorliegt, sollte der Rat erst nach Vorlage eines entsprechenden Antrages entscheiden. Zur Planungssicherheit für die Schützengesellschaft sollte aber signalisiert werden, ob einer Bürgschaftsübernahme zugestimmt werden würde.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, der Schützengesellschaft „Seerose“ Taching a. See e.V, für den Umbau auf einen elektronischen Schießstand einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 15.000 € zu gewähren. Die Auszahlung des Investitionskostenzuschusses erfolgt frühestens im Haushaltsjahr 2021 nach Vorlage entsprechender Rechnungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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10. Antrag von Mitglied des Gemeinderats Wolfgang Mayer auf Einführung einer Jahresparkkarte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.06.2020 ö 10

Sachverhalt

Nachdem alle Antragspunkte im vorangegangenen TOP behandelt und beschlossen wurde, zieht Mitglied des Gemeinderats Wolfgang Mayer seinen Antrag zurück. Eine Behandlung des TOP wird somit hinfällig.   

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11. Beratung und Beschluss über Erneuerung der Kassiererhäuschen in den Strandbädern Taching/Tengling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.06.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Häuschen der Kassierer an den Strandbädern in Taching und Tengling sind zu klein für die Arbeit des Kassierers. In der Vergangenheit wurde bereits 2018 darüber beratschlagt, ob die Häuschen erneuert und damit auch vergrößert werden sollen. Der Gemeinderat kommt überein, dass vorerst generelle konzeptionelle Überlegungen für den gesamten Seebäderbereich erfolgen müssen, bevor punktuell Maßnahmen erfolgen.   

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12. Zuschussantrag des TSV Tengling e.V. auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für einen Robotermäher und einen Kleintraktor

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.06.2020 ö 12

Sachverhalt

Im Haushalt 2020 wurden Mittel in Höhe von 43.000 € für einen Investitionskostenzuschuss zum Kauf eines Aufsitzmähers durch den TSV Tengling e.V. veranschlagt. Bis dato werden die Mäharbeiten vom gemeindlichen Bauhof übernommen. Der Sport- und Trainingsplatz wird wöchentlich zweimal gemäht und der jährliche Aufwand summiert sich auf rd. 160 Stunden. Bei einem Stundensatz von 40,95 € (Mann und Maschine) summieren sich die Aufwendungen auf 6.552 € im Jahr.
Mit Schreiben vom 15.06.2020 beantragte der TSV Tengling e.V. einen Investitionskostenzuschuss von insg. 29.900 € für den Kauf eines Mähroboters und für den Kauf eines Kleintraktors. Die Vorstandschaft kam zwischenzeitlich überein, keinen Aufsitzmäher mehr zu beschaffen, sondern einen Mähroboter. Zudem soll ein Kleintraktor für das Walzen und Vertikutieren beschafft werden. Die Anschaffungskosten für den Mähroboter beziffern sich lt. Angebot der BaWa auf brutto 19.900 € und sollten gem. Antrag des TSV Tengling von der Gemeinde vollumfänglich übernommen werden. Die Anschaffungskosten für einen Kleintraktor liegen bei etwa 15.000 €, wobei hier ein Zuschuss von der Gemeinde in Höhe von 10.000 € erbeten wird. Der TSV Tengling leistet im Bereich des Jugendsports einen hervorragenden gesellschaftlichen Beitrag und bietet ein attraktives Freizeitangebot. Nachdem mittlerweile von der F-Jugend bis zur A-Jugend, einer Mädchenmannschaft und den beiden Herrenmannschaften der Platz genutzt wird, wird vorgeschlagen, den Antrag des TSV Tengling auf Bezuschussung beim Kauf eines Robotermähers und eines Kleintraktors zu unterstützen.

In der Diskussion werden auch noch Tierschutzaspekte angesprochen. Sorge hatten einige Mitglieder des Rats, dass kleinere Tiere (z. B. Igel) durch den Mähroboter verletzt oder gar getötet werden könnten. Diese Bedenken konnten zerstreut werden, da der Mähroboter über einen entsprechenden Sensor verfügt. Außerdem ist es unwahrscheinlich, dass sich Tiere auf den Flächen aufhalten, da die Rasenplätze für entsprechende Tiere kaum Nahrungsangebote bereit halten.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, den TSV Tengling e.V. mit einem Investitionskostenzuschuss von max. 19.900 € beim Kauf eines Mähroboters zu unterstützen. Zudem wird ein Investitionskostenzuschuss von max. 10.000 € zum Kauf eines Kleintraktors gewährt, unter der Bedingung, dass der Kleintraktor auch von  anderen Vereinen (z. B. Gartenbauverein, SV Taching a. See e.V.) genutzt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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13. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.06.2020 ö informativ 13

Sachverhalt

(Wieder-)Verkauf von Grundstücken

Grundstücke, die bereits nach Vergaberichtlinien verkauft wurden und nun wieder an die Gemeinde zurückgegeben wurden, können nur wieder nach den Vergaberichtlinien verkauft werden. Siehe hierzu die Anlage Vergaberichtlinien.

Sachstand Straßenbau „Hochfeld“

In der Sitzung des Gemeinderats vom 14.05.2020 wurde der Durchführungsbeschluss zum Straßenbau „Hochfeld“ gefasst. Von der Kämmerei wurden im Anschluss die Förderantragsunterlagen beim Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern eingereicht. Mit Bewilligungsbescheid vom 29.05.2020 wurden für die Maßnahme Fördermittel von max. 217.100 € bewilligt. Zudem wurde die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Die Ausschreibung der Gewerke kann somit erfolgen. Mit den Auftragsvergaben ist in der Septembersitzung des Rats zu rechnen. Der Baubeginn wird für Oktober 2020 anvisiert.


Infos zum „digitalen Alpendorf“

Die Information von 3. Bürgermeister Wamsler, die vorab ins RIS eingestellt wurde, wurde von den Mitgliedern des Rats zur Kenntnis genommen. Geschlossen vertritt der Rat die Meinung, dass zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Investitionen aufgrund des Zeitdrucks nur überstürzt vorgenommen werden, da die Zeit für grundlegende Überlegungen nicht ausreicht. Nachdem das Förderprogramm 2021 wieder aufgelegt wird, sollten dann entsprechende Investitionen gemeldet werden, nachdem die Maßnahmen sauber ausgearbeitet wurden.

Leises Verlassen der Turnhalle nach Ende der Gemeinderatssitzungen

Anwohner der Schulturnhalle haben Bürgermeisterin Lang gebeten den Rat darauf hinzuweisen, die Schulturnhalle nach Ende der Ratssitzungen leise zu verlassen, um Lärmbeeinträchtigungen in den späten Abendstunden zu vermeiden.

Ortstermin mit dem Landratsamt Traunstein zur Besichtigung der angedachten Übergangslösung „Kindergarten“ in Räumlichkeiten der Schule

Bürgermeisterin Lang informiert, dass die verantwortlichen Mitarbeiter des Landratsamtes Traunstein die Räumlichkeiten vor Ort besichtigt haben. Wenn eine Zusage als Übergangslösung erteilt werden sollte, dann wird diese max. auf die Dauer von zwei Jahren erteilt. Nachdem die Zeit drängt, signalisiert der Rat, dass Bürgermeisterin Lang evtl. notwendige Ausgaben für Ausstattungs- und Umbaumaßnahmen beauftragen kann.

VR Bank Gebäude für künftige Nutzung als Kinderkrippe

Bürgermeisterin Lang informiert den Rat, dass zusammen mit dem Planungsbüro Magg das bestehende VR Bank Gebäude besichtigt wurde, ob evtl. ein Umbau zu Krippenzwecken möglich wäre. Nach einer ersten Einschätzung wäre ein Umbau durchaus realisierbar. Auch ein Neubau könnte auf der Fläche erfolgen.

Wildernde Hunde in Gessenhausen

In Gessenhausen wurde in letzter Zeit Wild durch freilaufende Hunde gehetzt und teilweise auch gerissen. Bürgermeisterin Lang appelliert an die Hundehalter, Hunde im Wald an die Leine zu nehmen.

Qualitätszirkel Variobus

Bürgermeisterin Lang informiert, dass für den Variobus ein Qualitätszirkel vom Landkreis eingeführt wird. Mitglieder des Gemeinderats können sich bei Interesse entsprechend beteiligen und einbringen.

Sondersitzung des Gemeinderats bzgl. OD Tengling

Für 16.07.2020 plant Bürgermeisterin Lang eine Sondersitzung bzgl. der OD Tengling, in der auch Bürger/innen ihre Anregungen, Fragen und Bedenken vorbringen können.

Datenstand vom 26.07.2020 10:18 Uhr