Datum: 22.10.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schulaula Grundschule Taching
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:55 Uhr bis 23:59 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.09.2020
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Beratung und Beschlussfassung zur Durchführung eines Kultur- und Partywochenendes am Strandbad in Tengling
4 Beratung und Beschlussfassung der zur Bauausführung vorgesehenen Planvariante zum Bau der Kinderkrippe in Tengling
5 Feuerwehrhaus Tengling - Vorstellung Machbarkeitsstudie Erweiterung Gerätehaus
6 Zuschussantrag des SV Taching a. See auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für den Kauf von Mährobotern und den Kauf einer Vereinsstandarte
7 Beschlussfassung über die Fortführung der Mitgliedschaft beim Tourismusverband "Chiemgau Tourismus e.V." für die Jahre 2021 bis 2023
8 Erweiterung der Einbeziehungssatzung "Tengling-Egart": Billigung Planentwurf
9 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Schwager: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 148/16 Gem. Tengling, Burgerwiesen
10 Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von Herrn Perschl: Errichtung einer Stützmauer, Fl.Nr. 1191/5 Gem. Tengling, Linnerfeld 8
11 Bauantrag von der Fa. Fuchsbüchler Josef GmbH & CoKG: Einbau von sieben Wohnungen in das ehemalige Gasthaus "Zum Bergwirt", Fl.Nr. 3 Gem. Taching a. See, Kirchberg 5
12 Tengling - Obere Dorfstraße - Regenwasserkanal - Ergebnismitteilung Berauchung
13 Aufhebung des Durchführungsbeschlusses vom 23.04.2020 zum Bau eines barrierefreundlichen WC´s beim Dorfladen in Taching
14 Seecampingplatz Taching, Leitungsnetz Brauchwasser, Probleme
15 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.10.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Ratssitzung vom 17.09.2020 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats im RIS bekanntgegeben. Nachdem keine Einwände gegen diese Sitzungsniederschrift vorgebracht werden, fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 17.09.2020 und genehmigt diese.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.10.2020 ö 2

Sachverhalt

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.09.2020 werden von Bürgermeisterin Lang bekanntgegeben, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:
„Beschluss zur Auftragsvergabe zum Kauf eines neuen Multifunktionsfahrzeuges inkl. Anbaugeräten für den gemeindlichen Bauhof“ – TOP 10. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Kalinke Vertriebs GmbH, Berg, mit der Lief erung eines neuen Multifunktionsfahrzeuges inkl. Anbaugeräten beauftragt wurde. Der Angebotspreis unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit. „Beschluss zur Auftragsvergabe zum Kauf eines neuen Notstromaggregates inkl. Beleuchtungssatz“ – TOP 11. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Stirner, Perach, mit der Lieferung eines neuen Notstromaggregates inkl. Beleuchtungssatz für die FFW Taching a. See beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Beschlussfassung zur Auftragsvergabe für die Straßenbauarbeiten - Hochfeld“ – TOP 12. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Streicher, Altenmarkt“ mit den Arbeiten beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Beschlussfassung über die Festlegung des Verkaufspreises für das Grundstück Fl.Nr.: 2148/15 im Baugebiet Tachinger Feld“ – TOP 13. Es kann bekanntgegeben werden, dass das Grundstück im Rahmen der Vergaberichtlinien zu einem Preis inkl. Erschließungskosten, antlg. Herstellungsbeiträge Wasser und Kanal, sowie der Parzellenvermessung in Höhe von 96.400 € angeboten wird.
„Beschlussfassung über die Festlegung des Verkaufspreises für das Grundstück Fl.Nr.: 2148/17 im Baugebiet Tachinger Feld“ – TOP 14. Es kann bekanntgegeben werden, dass das Grundstück im Rahmen der Vergaberichtlinien zu einem Preis inkl. Erschließungskosten, antlg. Herstellungsbeiträge Wasser und Kanal, sowie der Parzellenvermessung in Höhe von 98.100 € angeboten wird.
„Personalangelegenheiten“ – TOP 16. Die erfolgte Information und Beratung bzgl. der Neueinstellung von Personal im gemeindlichen Bauhof kann vollumfänglich bekanntgegeben werden. Zudem kann bekanntgegeben werden, die unter TOP 16.1 erfolgte Ernennung von Ursula Haas zur Altbürgermeisterin.
„Sonstiges“ – TOP 18. Die unter dem TOP „Sonstiges“ diskutierten Themen „Seeuferreinigung“ und „Facebookseite der Gemeinde“ können vollumfänglich bekanntgegeben werden.

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3. Beratung und Beschlussfassung zur Durchführung eines Kultur- und Partywochenendes am Strandbad in Tengling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.10.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Durchführung von Kultur- und Partyveranstaltungen ist sicherlich nicht Pflichtaufgabe der Gemeinde. Für die Bürger/innen der Gemeinde soll jedoch auch eine gewisse Attraktivität im Sinne des gemeinschaftlichen Zusammenlebens und des kulturellen Genusses aller Altersgruppen geboten werden. Im Rat wird daher die Idee vorgestellt, ein Kultur- und Partywochenende durchzuführen. Bürgermeisterin Lang erteilt dazu Günter Wimmer, von der Eventagentur Wimmer, das Wort,  um ein erstes Grobkonzept vorzustellen. Veranstalter soll die Gemeinde Taching a. See sein. Die Einbindung der Ortsvereine ist im Konzept vorgesehen. Ziel der heutigen Sitzung soll sein, zu entscheiden, ob ein solches Wochenende stattfinden soll. Die Details für ein Kulturwochenende wird dann zu einem späteren Zeitpunkt eine Organisationsgruppe aus Rat, Verwaltung und der Eventagentur Wimmer ausarbeiten und dem Rat präsentieren. Die Idee eines Kulturwochenendes trifft im Rat auf große Zustimmung, nachdem die Kosten mit etwa netto 5.000 € überschaubar sind.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See befürwortet die Durchführung eines Kultur- und Partywochenendes im Haushaltsjahr 2021 und stellt dazu Mittel in Höhe von 5.000 € (netto) im Haushalt 2021 bereit. Zur Ausarbeitung eines detaillierten Programms ist ein Arbeitskreis „Veranstaltungen und Events“ in einer der kommenden Sitzungen des Gemeinderats zu bilden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Beratung und Beschlussfassung der zur Bauausführung vorgesehenen Planvariante zum Bau der Kinderkrippe in Tengling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.10.2020 ö 4

Sachverhalt

Der TOP entfällt und wird in einer der kommenden Sitzungen des Gemeinderats erneut auf die Tagesordnung genommen.  

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5. Feuerwehrhaus Tengling - Vorstellung Machbarkeitsstudie Erweiterung Gerätehaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.10.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeisterin Lang Herrn Hans Romstätter vom gleichnamigen Planungsbüro Romstätter aus Traunstein. Das Planungsbüro wurde mit einer Machbarkeitsstudie zur Prüfung von Erweiterungsmöglichkeiten am Feuerwehrgerätehaus in Tengling beauftragt. Die nach derzeitigem Stand benötigten Flä chen gem. dem Raumprogramm nach DIN betragen für das Feuerwehrgerätehaus in Tengling 330 m2 bis 340 m2. Um die Normvorgaben zu erreichen müsste das Feuerwehrgerätehaus um mind. 30 %, idealerweise um 50 %, vergrößert werden. Auf dem bestehenden Standort wäre dies gem. der Machbarkeitsstudie in Richtung Norden machbar. Auch die Hallentore entsprechen nicht mehr den Normvorgaben. Der Schlauchturm befindet sich in einem maroden Zustand und eine Sanierung ist unwirtschaftlich. Günstigste Alternative wäre eine Schlauchtrocknungsanlage. Anschaulich erörtert Herr Romstätter die Planung und Raumaufteilungen für den Erweiterungsbau. Die Gesamtkosten werden auf rd. 900.000 € beziffert. Abschließend wird aus der Mitte des Rats explizit darauf hingewiesen, dass es sich um eine Machbarkeitsstudie handelt und nicht um eine Ausführungsplanung. Es soll keinesfalls die öffentliche Meinung entstehen, dass kurzfristig ein Erweiterungsbau erfolgen wird. Grund dafür ist, dass die finanziellen Mittel aktuell nicht vorhanden sind, um einen solchen Erweiterungsbau kurzfristig realisieren zu können.
   

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6. Zuschussantrag des SV Taching a. See auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für den Kauf von Mährobotern und den Kauf einer Vereinsstandarte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.10.2020 ö 6

Sachverhalt

Vom SV Taching a. See wurde ein Antrag eingereicht, in dem gebeten wurde, dass die im Haushalt 2020 (versehentlich wurde im Antrag der Haushalt 2019 genannt) veranschlagten Zuschussmittel für den Bau einer neuen Flutlichtanlage durch den SV Taching a. See in Höhe von 65.000 € auf das Nachjahr übertragen werden. Bis dato konnte der Bau noch nicht erfolgen, weil noch kein entsprechender Pachtvertrag vorliegt, der die Fördervoraussetzungen für einen Zuschuss durch den BLSV erfüllt. Der Rat kommt überein, nachdem die kommunalen Fördermittel bereits bewilligt wurden, die Mittel im Haushalt 2021 erneut zu veranschlagen.
Zudem wurde vom SV Taching a. See ein Investitionskostenzuschuss für den Kauf von Mährobotern in Höhe von 14.608 € beantragt. Die Mähroboter werden für Mäharbeiten am Sportplatz benötigt. Nachdem dem TSV Tengling in der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2020 ebenfalls ein Zuschuss zum Kauf eines Mähroboters gewährt wurde, liegt hier ein gleichgelagerter Fall vor. Der Rat ist sich einig, eine Bezuschussung im Sinne einer Gleichbehandlung vorzunehmen und spricht sich für die Bewilligung eines Zuschusses in beantragter Höhe von 14.608 € aus.
Die Bezuschussung für den Kauf einer Vereinsstandarte dient nach mehrheitlicher Ansicht des Rats weder der Unterstützung des Vereinssports, noch ist ein großer gesellschaftlicher Mehrwert zu sehen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, den SV Taching a. See e.V. mit einem Investitionskostenzuschuss von max. 14.608 € beim Kauf von Mährobotern zu unterstützen. Die Auszahlung der Zuschussmittel erfolgt jedoch erst im Haushaltsjahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, den SV Taching a. See e.V. mit einem Investitionskostenzuschuss beim Kauf einer Vereinsstandarte zu unterstützen. Die Auszahlung der Zuschussmittel erfolgt jedoch erst im Haushaltsjahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8

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7. Beschlussfassung über die Fortführung der Mitgliedschaft beim Tourismusverband "Chiemgau Tourismus e.V." für die Jahre 2021 bis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.10.2020 ö 7

Sachverhalt

Für die Jahre 2021 bis 2023 ist über die weitere Mitgliedschaft beim Tourismusverband „Chiemgau Tourismus e.V.“ zu beraten und abzustimmen. Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich nach der Anzahl der Übernachtungen und soll für die Jahre 2021 bis 2023 bei 0,125 €/Übernachtung liegen. Bei rd. 33.000 Übernachtungen ist somit mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von rd. 4.100 € zu rechnen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See stimmt einer weiteren Mitgliedschaft im Tourismusverband „Chiemgau Tourismus e.V.“ für die Jahre 2021 bis 2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Erweiterung der Einbeziehungssatzung "Tengling-Egart": Billigung Planentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.10.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Am 28.05.2020 wurde vom Gemeinderat die 2. Änderung zur Erweiterung des Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung „Tengling-Egart“, betreffend das Grundstück Fl.Nr. 463/5 Gem. Tengling (Egart 2b), beschlossen.
Zwischenzeitlich haben nun Abstimmungsgespräche mit dem Landratsamt stattgefunden und das Planungsbüro Brüderl aus Kirchanschöring hat den beiliegenden Satzungsentwurf mit Begründung ausgearbeitet.
Nach der heutigen Billigung des Planentwurfs kann dann die öffentliche Auslegung und Trägerbeteiligung durchgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See billigt den vorgelegten Planentwurf samt Begründung vom 14.10.2020 vom Büro für Bauleitplanung Josef Brüderl aus Kirchanschöring. Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (mind. 3 Wochen) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid von Herrn Schwager: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 148/16 Gem. Tengling, Burgerwiesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.10.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage.

Das betroffene Grundstück grenzt an den Bebauungsplan „Tengling-West“ an. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als landwirtschaftliche Fläche mit besonderer Bedeutung für die Ökologie und das Landschafts- und Ortsbild dargestellt. Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB.

Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geprüft werden.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich erst mal nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich, möglicherweise kann auch ein bebauter Zusammenhang (§ 34 BauGB) angenommen werden, da das Grundstück bereits von zwei Seiten mit Bebauung umschlossen ist (Fl.Nrn. 148/1 und 149/1). Ein Teil des Grundstücks ist als Biotopfläche kartiert.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

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10. Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von Herrn Perschl: Errichtung einer Stützmauer, Fl.Nr. 1191/5 Gem. Tengling, Linnerfeld 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.10.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Stützmauer entlang den beiden östlich gelegenen Grundstücksgrenzen, angrenzend zu den Außenbereichsflächen. Die Errichtung der Stützmauer soll stufenartig versetzt aus Natursteinblöcken erfolgen.
Als Begründung wird Folgendes angegeben:
„Durch die Stützmauer kann das Gelände / Grundstück oberhalb und unterhalb besser genutzt werden. Die Landwirte der beiden angrenzenden Grundstücke müssen keine Bedenken mehr haben, dass der Hang (Stellenweise > 1,50 m) wegbricht. Eine weitere Erosion durch Oberflächenwasser (siehe Starkregen Ende Juni) wird verhindert. Dessen Übertritt auf das Grundstück wird durch das in der Hinterfüllung enthaltene Material und die Drainage besser kontrolliert und abgefangen. Zudem ist eine Trockenmauer ökologisch sehr wertvoll und bietet vielen gefährdeten Pflanzen und Tieren einen wichtigen Lebensraum. Mauerkrone und Steinfugen werden auch bepflanzt. Der mit Abstand größte Teil der Stützmauer ist von der Straße / von den anderen Grundstücken nicht einsehbar.
Verwaltung:
Das Vorhaben ist grundsätzlich gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a) BayBO verfahrensfrei. Allerdings befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gessenhausen“, 7. Änderung.
Gemäß der Festsetzung Nr. 3.5 des Bebauungsplanes sind Einfriedungen ohne Sockel mind. 0,1 m vom Boden abzusetzen (Tierwanderungen). Die Errichtung von Einfriedungsmauern ist unzulässig. Zudem legt der Bebauungsplan unter Nr. 5 fest, dass das Gelände an den Grenzen zu Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches an das vorhandene Gelände anzugleichen ist. Ferner ist das Gelände von benachbarten Grundstücken ohne Stützmauern aneinander anzugleichen.
Die Bauverwaltung hätte die Festsetzung dahingehend ausgelegt, dass die Angleichung des Geländes nur zwischen den bebauten Grundstücken ohne Stützmauer erfolgen muss. Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat jedoch auf Anfrage mitgeteilt, dass auch zu den Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches eine Geländeangleichung ohne Errichtung von Stützmauern zu erfolgen hat.
Bisher ist im Geltungsbereich einer Befreiung bezüglich der Errichtung einer Natursteinwand an zwei Grundstücksecken zugestimmt worden. Allerdings ist die Natursteinwand nicht durchgängig. Der Geländeübergang zu den anliegenden Grundstücken ist im vorliegenden Fall tatsächlich massiv. Aufgrund der besonderen Geländesituation könnte in diesem Fall einer Befreiung von den Festsetzungen ausnahmsweise zugestimmt werden. Zudem ist die Auswirkung der Stützmauer auf die Tierwanderungen durch die versetzte Ausführung nicht so gravierend, wie eine durchgängige Mauer.

Die angrenzenden Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss

Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a) BayBO. Allerdings befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gessenhausen“, 7. Änderung.
Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Einer Befreiung von den Festsetzungen Nr. 3.5 und Nr. 5 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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11. Bauantrag von der Fa. Fuchsbüchler Josef GmbH & CoKG: Einbau von sieben Wohnungen in das ehemalige Gasthaus "Zum Bergwirt", Fl.Nr. 3 Gem. Taching a. See, Kirchberg 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.10.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.04.2020 als Antrag auf Vorbescheid behandelt. Die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens wurde durch die Untere Bauaufsichtsbehörde festgestellt.

Der Antragsteller beabsichtigt den Einbau von sieben Wohnungen in das ehemalige Gasthaus „Zum Bergwirt“. Die Gebäudegröße wird nicht verändert. Die bestehende Dachgaube soll zurückgebaut werden. Auf der Südseite der bestehenden Dachflächen soll eine PV Anlage errichtet werden. Darüber hinaus soll die Wärmedämmung nachgerüstet werden, der Einbau von neuen Fenstern und Türen ist geplant, zudem soll ein weiterer Eingang und eine neue Treppenanlage auf der Nordseite eingebaut werden.

Der im Zuge des Vorbescheides im Plan dargestellte Carport nördlich des Gebäudes wurde aufgrund der Nähe zur Kirche durch die Untere Bauaufsichtsbehörde gestrichen. Die geplanten Stellplätze sind zulässig.

Das Vorhaben befindet sich nach § 34 BauGB im baurechtlichen Innenbereich. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebiet dargestellt. Das Gebäude befindet sich auf einem Bodendenkmal, unmittelbar an das Gebäude grenzt der Friedhof und die Pfarrkirche.

Im Zuge der Baumaßnahme werden 14 Stellplätze nachgewiesen. Auf der Nordseite des Hauptgebäudes sollen sechs Stellplätze errichtet werden, auf der Westseite sind acht Stellplätze geplant. Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Gebäude befindet sich auf einem Bodendenkmal, unmittelbar an das Gebäude grenzt der Friedhof und die Pfarrkirche.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Von der Bauverwaltung ist jedoch vorab zu prüfen, ob nach Realisierung des Bauvorhabens ein freier Zugang zum Friedhof gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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12. Tengling - Obere Dorfstraße - Regenwasserkanal - Ergebnismitteilung Berauchung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.10.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Um zu ermitteln, welche Grundstücke über den derzeitig bestehenden alten Regenwasserkanal in der Oberen Dorfstraße entwässert werden sollen, wurde am 13.8.2020 durch die Firma KMT aus Surberg eine sog. Berauchung durchgeführt. Das Ergebnis der Berauchung wird dem Rat vorgestellt.

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13. Aufhebung des Durchführungsbeschlusses vom 23.04.2020 zum Bau eines barrierefreundlichen WC´s beim Dorfladen in Taching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.10.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2019 wurde der Einbau eines behindertengerechten WC´s am Dorfladen in Taching vom Mitglied des Gemeinderates Max Streibl angesprochen. Da der Gemeinderat die Idee positiv aufnahm wurde ein  Durchführungsbeschluss zum Einbau eines barrierefreundlichen WC´s am Dorfladen in Taching mit zu erwartenden Kosten in Höhe von brutto 12.930,60 € beschlossen.
U.a. war der Grund für den Antrag das Gespräch mit einer Mitarbeiterin des Tachinger Dorfladens, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Die Mitarbeiterin wollte jedoch lediglich, dass eine Zwischentrennwand in der vorhandenen Damentoilette entfernt werde, damit etwas mehr Bewegungsspielraum im Toilettenraum vorhanden sei. Dies wurde durch den gemeindlichen Bauhof auch schon zur Erleichterung der Benutzung ausgeführt.
Nach Mitteilung durch den Dorfladenbetreiber reicht aus deren Sicht diese Maßnahme komplett aus und ein Komplettumbau der beiden Toilettenanlagen zu einem barrierefreundlichen WC ist nicht erforderlich.
Zum derzeitigen Stand sind noch keine baulichen Veränderungen (außer dem Ausbau der Zwischentrennwand) vor Ort ausgeführt worden.
Jedoch wurde vom beauftragten Schreiner bereits eine maßgefertigte Türe bestellt, die mittlerweile auch schon ausgeliefert ist. Da die Türe nicht mehr zurückgegeben werden kann, soll diese im Bauhof in Taching eingelagert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching am See beschließt hiermit die Aufhebung des Durchführungsbeschlusses zum Bau eines barrierefreundlichen WC´s beim Dorfladen in Taching vom 23.04.2020. Die bereits angefallenen Auslagen für die Planung bzw. die Fertigung der Türe, die derzeit bei rund 3.200 € brutto liegen werden den entsprechenden Firmen erstattet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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14. Seecampingplatz Taching, Leitungsnetz Brauchwasser, Probleme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.10.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

Bürgermeisterin Lang bittet Mitglied des Gemeinderats Peter Seehuber, die bestehende Problematik vorzustellen.
Am Campingplatz Taching gab es heuer mit den Damenduschen im Mittelgebäude zahlreiche Probleme mit der Warmwasserbereitstellung. Die Zeit bis warmes Wasser kam dauerte vereinzelt sehr lang, was zu Beschwerden bei den Campern führte.
Das Problem hierfür sind oft Verschmutzungen durch in den Leitungen entstehendes Zinkgeriesel, was zu Verstopfungen bei den empfindlichen Duscharmaturen und möglichen Kurzschlussstrecken führen kann.
Die Reparaturen an den defekten Armaturen häufen sich. Zudem wurde ein Abgleich des Wassernetzes durchgeführt was nicht zu den gewünschten Erfolgen führte. Die Vermutung liegt nahe, dass das Leitungsnetz an einigen Stellen in Richtung Damenduschen durch Ablagerungen, Kalk, Zinkgeriesel verstopft ist.
Bei einer Ortsbegehung mit Hr. Noichl vom Ingenieurbüro ING, Hr. Seehuber Heizung/Sanitär und Bürgermeisterin Fr. Lang wurden Lösungsansätze erarbeitet wie eine mögliche Sanierung oder Reparatur ausschauen könnte.
Um den Verdacht des Leitungsinfarktes zu untermauern, sollen nach Schließung des Campingbetriebes T eile der Wasserleitung rausgeschnitten und untersucht werden.
Bei Bestätigung desgleichen wäre eine Sanierung oder Teilsanierung des Leitungsnetzes und der Duscharmaturen fällig. Denkbar wären zwei Lösungsansätze.
Lösungsansatz 1:
Komplette Sanierung des Leitungsnetzes im Bereich Mittelbau inkl. Armaturen, was einer Entkernung des Gebäudes nahekommt. Hier würde es keinen Sinn machen, nur die Damen und Herrenduschen zu sanieren. Kostenpunkt hierfür ca. 150.000 € netto aufwärts.
Lösungsansatz 2:
Da es sich beim Leitungsnetz um eine obere Verteilung handelt (Leitungen sind in der Dachschräge verlegt), müssen diese Leitungen bis zu den jeweiligen Übergabepunkten (ins EG- hier sind im EG überall Strangabsperrungen angebracht) erneuert werden.
Die derzeitigen UP Armaturen wären zu demontieren (da die Verschmutzungen immer Probleme machen) und durch einfache AP Armaturen ersetzen. Hierzu müsste nur ein Fliesenband bei den Armaturen erneuert werden, was optisch vertretbar wäre und das ganze evtl. noch aufpeppt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf geschätzte 15-20.000 € netto. Die Fliesenlegerarbeiten könnten vom Bauhofmitarbeiter Hr. Weber ausgeführt werden.
Der Rat kommt überein, dass für Lösungsansatz 2 ein Angebot bei der Fa. Seehuber einzuholen ist. Nach Vorlage des Angebotes soll über eine Auftragsvergabe entschieden werden.

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15. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.10.2020 ö informativ 15

Sachverhalt

Antrag auf Vorbescheid GeoEnergie Bayern
Der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung und Betrieb eines Geothermiekraftwerks auf dem Grundstück Fl.Nr. 819 der Gem. Tengling, der GeoEnergie Bayern Projekt Törring GmbH & Co. KG, München, wurde mit Bescheid vom 28.09.2020 vom Landratsamt Traunstein, als planungsrechtlich zulässig befunden.
Termine im Rathaus in Zeiten von „Corona“
Bürgermeisterin Lang informiert den Rat, nachdem die COVID-19 Infektionen wieder steigen, dass Termine im Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.
Tachinger Seelauf
Bürgermeisterin Lang informiert, dass der SV Taching a. See an der Durchführung der Laufveranstaltung am 24.10.2020 bis dato festhält. Die Durchführung sei, so Lang, aktuell rechtlich noch zulässig, aufgrund der steigenden Infektionszahlen aber bedenklich. Von Seiten der Gemeinde wird daher keine Unterstützung durch die Feuerwehren erfolgen. Der Rat teilt geschlossen die Ansicht der Bürgermeisterin.
Wanderweg entlang des Seebades in Tengling
Mitglied des Gemeinderats Hans-Peter Brugger weist daraufhin, dass der Wanderweg entlang des Seebades in Tengling in schlechtem Zustand ist und eine Sanierung des Weges erfolgen sollte.
Bachausschwemmungen
Mitglied des Gemeinderats Hans-Peter Brugger weist auf die Ausschwemmungen am Bach im Bereich vom Hofanger zur Igelsbachstraße hin. Die Ausschwemmungen sollten vor Ort besichtigt werden und dann sollte über die weitere Vorgehensweise beraten werden.
Baustellenbeschilderung Feuerwehrgerätehaus Taching/Abzweigung Palling
Die derzeitige Baustellenbeschilderung ist nach Ansicht mehrerer Mitglieder des Rats missverständlich. Bürgermeisterin Lang weist jedoch darauf hin, dass es sich um eine Baumaßnahme in der Zuständigkeit des Staatl. Bauamts Traunstein handelt. Sie wird jedoch das Gespräch mit den Verantwortlichen im Staatl. Bauamt suchen und auf eine verständlichere Baustellenbeschilderung hinweisen.

Datenstand vom 19.11.2020 18:37 Uhr