Datum: 14.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Vereinsraum St. Leonhard
Gremium: Gemeinderat Wonneberg
Körperschaft: Gemeinde Wonneberg
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.06.2020
2 Vorstellung der aktuellen Planung des Bürgerhauses
3 Bauantrag von Herrn Reese: Neubau eines Ferkelaufzuchtstalls an das bestehende Stallgebäude, Fl.Nr. 1719 Gem. Wonneberg, Nähe Zell 17
4 Bauantrag der Fa. Solidhaus Bauträger GmbH: Abbruch einer Gaststätte und Neubau eines MFH mit 8 Wohnungen, Renovierung von Bestandsgaragen und Errichtung einer zusätzl. Garage, Fl.Nr. 4/4 Gem. Wonneberg, Kirchweg 1
5 Bauantrag von Herrn Mühlbacher: Neubau einer landwirt. Maschinenhalle mit landwirt. Werkstatt, Fl.Nr. 2470 Gem. Wonneberg, Burgstall 1
6 Bauantrag von Frau Gebauer: An- und Umbau des best. Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus, Fl.Nr. 531/8 Gem. Wonneberg, Blumenstraße 2
7 Anschaffung elektronischer Anschlagtafeln über das Förderprojekt "digitales Alpendorf"
8 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung
9 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 14.07.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das öffentliche Sitzungsprotokoll wurde den Räten im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg hat die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 09.06.2020 zur Kenntnis genommen und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Vorstellung der aktuellen Planung des Bürgerhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 14.07.2020 ö beschließend 2
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3. Bauantrag von Herrn Reese: Neubau eines Ferkelaufzuchtstalls an das bestehende Stallgebäude, Fl.Nr. 1719 Gem. Wonneberg, Nähe Zell 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 14.07.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Ferkelaufzuchtstalls an der westlichen Seite des bestehenden Stallgebäudes. Das Gebäude ist in den Maßen 12 m x 8,30 m geplant. Die seitliche Wandhöhe soll 3,60 m betragen. Zud em soll westlich des Ferkelaufzuchtstalls eine Auslauffläche in den Maßen 40 m x 20 m errichtet werden.

Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich. Der Neubau eines Ferkelaufzuchtstalls samt Auslauffläche ist als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zulässig. Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt der Genehmigungsbehörde.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen.

Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bauantrag der Fa. Solidhaus Bauträger GmbH: Abbruch einer Gaststätte und Neubau eines MFH mit 8 Wohnungen, Renovierung von Bestandsgaragen und Errichtung einer zusätzl. Garage, Fl.Nr. 4/4 Gem. Wonneberg, Kirchweg 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 14.07.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Abbruch der Gaststätte und den Neubau eines MFH mit 8 Wohnungen, sowie die Renovierung der Bestandsgaragen und die Errichtung einer zusätzlichen Garage. Das Wohngebäude soll in den Maßen 19,90 m x 12,90 m, mit einem Quergiebel im Süden und zwei Dachgauben im Norden errichtet werden. Die seitliche WH soll 6,40 m betragen.

Das Bebauungskonzept für das Grundstück Kirchweg 1 lautet wie folgt:

„Wir beabsichtigen die bestehende Gastwirtschaft (160 Sitzplätze, 10 Fremdenzimmer), 2 Wohnungen) abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen.

Bisherige Neubau-Entwürfe:
Uns ist der Planungsentwurf der Architektin Babel mit 2 neuen Gebäude (MfH + Dreispänner) und ein Entwurf mit 2 MfH vom Grundstücksverkäufer (Herr Wolfang Parzinger) bekannt. In welchem Umfang diese (schon sehr weit ausgearbeiteten) Entwürfe schon Gegenstand von Abklärungen mit Gemeinde und Landratsamt waren, hierüber liegen uns verschiedene Aussagen vor.

Grundstückssituation:
Das Grundstück wird im Zufahrtsbereich sehr stark durch Verkehrsflächen in Anspruch genommen. Der ausweislich des amtlichen Lageplans nur 1,80 m breite Kirchweg weist an der Einmündung von der Rupertistraße 5,80 m aus. Des Weiteren endet die im öffentlichen Eigentum stehende Fläche des Kirchwegs auf Höhe der Flurnummer 13/1. Der Kirchweg führt jedoch mit einer Breite von 3 m weiter und liegt zu 2/3 auf der Flurnummer 4/4 und zu 1/3 auf der Flurnummer 14/2. Ein Geh- und Fahrtrecht auf der 4/4 ist nur für die Flurnummer 4/7 eingetragen.

Der öffentliche Entwässerungskanal ist ebenfalls auf der Flurnummer 4/4 geführt.
An zwei Grenzen zur Flurnummer 4/3 sind die bestehenden Garagengebäude an die Garagen des Nachbarn angebaut.

Unser Bebauungsvorschlag:
Wir schlagen eine Neubebauung vor, welche die bestehenden, o. g., Verhältnisse ohne Änderungen akzeptiert und dennoch eine vernünftige Gartenfläche nach Süden hin ermöglicht. Wir möchten eine Bebauung des 1269 qm großen Grundstücks mit nur einem Baukörper mit 8 WE vorschlagen. Die überbaute Grundfläche hierfür beträgt 272 qm. Der bestehende Baukörper hat eine überbaute Grundfläche von 373 qm. Also deutlich mehr. Die Länge des neuen Baukörpers (19,90 m) entspricht dem bestehenden. Die Breite ist mit 12,90 m deutlich geringer.

Stellplätze:
Die bestehende Zufahrtssituation mit den bestehenden Parkflächen und die bestehenden zwei Garagengebäuden, welche an Garagen des Nachbarn angebaut sind, sollen bestehen bleiben (was dem Nachbarn entgegenkommt und optisch besser ist).

Der Grundstücksverkäufer hat sich eine Wohnung im neu zu bauenden MFH gesichert. Er besitzt angrenzend auf der Fl.Nr. 13/1 zwei bestehende Garagen, welche er für seine Wohnung nutzen wird.

Für die EG-Gartenwohnung im SO wird eine neue Fertiggarage errichtet.

Stellplatznachweis:
Wir sind von einem Stellplatzschlüssel von 2 für Wohnungen über 50 qm Wfl. ausgegangen und für Wohnungen unter 50 qm (2 Stück) von einem Bedarf von 1 je einem Stellplatz.

Soweit die Fläche an der Einfahrt von der Rupertistraße (gegenüber der Kirche) bisher von Kirchgängern genutzt wird, so kann dies auch weiterhin ermöglicht werden. Ein Stellplatzschlüssel von 1,5 würde uns dabei helfen.

Überbauten:
Die Überbauten von Fl.Nrn. 4/3 und 4/7 auf die Fl.Nr. 4/4 können verbleiben und legitimiert werden.“


Verwaltung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB sowie im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Wonneberg. Die Gestaltungssatzung setzt für jede Wohnung zwei Stellplätze fest. Geplant ist jedoch für die beiden Wohnungen unter 50 m² nur jeweils einen Stellplatz zu errichten. Es wurde hierzu ein Antrag zur Abweichung von der Gestaltungssatzung gestellt.
Insgesamt hat der Antragsteller 18 STP auf dem Lageplan dargestellt. Nachzuweisen sind laut STP-Schlüssel (8 Wohnungen x 2 STP) = 16. Die drei westlich dargestellten STP in der Zufahrtsstraße befinden sich tatsächlich zum Teil auf dem Grundstück des Nachbarn. Eine entsprechende Dienstbarkeit liegt uns nicht vor.

Des Weiteren zeigt der Antragsteller an, die nördliche Abstandsfläche, welche auf dem Nachbargrundstück zu erliegen kommen würde, nicht nachweisen zu müssen, da diese Fläche baurechtlich nicht überbaubar wäre. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt nicht vor. Diesen Sachverhalt prüft die Baugenehmigungsbehörde im weiteren Verfahren.

Kurz vor der Sitzung gingen in der Verwaltung noch 2 Varianten bzgl. der neu geplanten Garage im Osten vom Antragsteller ein.
Grenzgarage in den Maßen 6 m x 2,76 m. Variante 1 mit einem Satteldach und Variante 2 mit einem Flachdach. Vom Antragsteller ist die Flachdachvariante die bevorzugte Variante. Er bittet hierzu um eine Befreiung von der Gestaltungssatzung (§ 5 Dachform).

Beschluss

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Dem Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung (§ 3 Abs. 2) bezüglich der Anzahl der Stellplätze wird nicht zugestimmt. Dem Antrag auf Befreiung der Dachgestaltung (Flachdachausführung anstatt Satteldach) von § 5 der Gestaltungssatzung, hinsichtlich der Grenzgarage im Osten wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Herrn Mühlbacher: Neubau einer landwirt. Maschinenhalle mit landwirt. Werkstatt, Fl.Nr. 2470 Gem. Wonneberg, Burgstall 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 14.07.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Werkstatt in den Maßen 31 m x 15,70 m. Die seitliche Wandhöhe soll ca. 6 m betragen. Zudem soll ein Teil der Halle als Hackschnitzellager verwendet werden.

Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich. Die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle ist als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zulässig. Die Prüfung obliegt der Genehmigungsbehörde.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bauantrag von Frau Gebauer: An- und Umbau des best. Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus, Fl.Nr. 531/8 Gem. Wonneberg, Blumenstraße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 14.07.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt den An- und Umbau des bestehenden Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus. Es soll eine Außentreppe angebaut werden, die vom EG in das KG führt. Der Dachstuhl wird neu errichtet. Im EG ist die Erweiterung des Gebäudes in den Maßen 5,99 m x 3,99 m geplant. Im DG ist die Erweiterung in denselben Maßen an derselben Stelle geplant, zudem soll an der nordwestlichen Gebäudeecke ein Wintergarten in den Maßen 3,99 m x 3 m errichtet werden.

Auf einer Fläche von 6,49 m x 3,99 m soll auf dem Garagendach zur Hausseite hin eine zusätzliche Wohnnutzung entstehen, die durch das DG zugänglich ist. Der restliche Teil der Garage ist daher mit einem Flachdach geplant. Es werden vier Stellplätze errichtet, davon wird einer in der Garage nachgewiesen.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weibhausen – Ost“ und hält mehrere Festsetzungen nicht ein. Laut Festsetzung sind Garagendächer als Satteldach mit Dachziegeleindeckung zu errichten. Geplant ist jedoch, dass die bestehende Garage zum Teil mit einem Pultdach überdacht werden soll. Zudem überschreitet der Anbau auf der nördlichen Seite komplett die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze. Die Grundflächenzahl ist mit 0,2 festgesetzt, der Anbau führt jedoch zu einer Grundflächenzahl von 0,23. Hierfür wurde ein Befreiungsantrag gestellt.

Zur Begründung des Antrags auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Weibhausen Ost“ wird Folgendes angegeben:

  • Garagendach als Pultdach auf Grund der geringen Größe und aus gestalterischen Gründen
  • Schaffung von Wohnraum
  • Es erfolgt keine nennenswerte neue Versiegelung von Flächen

Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Weibhausen – Ost“. Der Anbau soll zum Teil außerhalb des Baufensters errichtet werden. Zudem hält das Vorhaben die Festsetzung Dachform von Garagen und die GRZ nicht ein.

Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Den Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Überschreitung des Baufensters und der GRZ sowie der Pultdachgestaltung der Garage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Anschaffung elektronischer Anschlagtafeln über das Förderprojekt "digitales Alpendorf"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 14.07.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg beschließt die Anschaffung von 2 – 3 Geschwindigkeitsmessgeräten. Voraussetzung dafür ist, dass die Geräte über das „digitale Alpendorf“ gefördert werden. Für diesen Fall wird der erste Bürgermeister dazu ermächtigt, die Anschaffung zu tätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 14.07.2020 ö informativ 8

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Fenninger gibt folgende Tagesordnungspunkte bekannt:

In der Sitzung vom 09.06.2020 wurde das Planungsbüro Mühlbacher und Hilse mit den Planungsleistungen für die Außenanlagen des neuen Bürgerhauses beauftragt. Der Auftrag beläuft sich auf 53.793,97 €.

Der Auftrag für die Erstellung eines Abwasseranschlusses für die geplante Ortserweiterung in Oberhalling wurde an die Firma Oppacher aus Tengling zum Brutto-Angebotspreis in Höhe von 27.896,41 € vergeben.

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 14.07.2020 ö informativ 9
Datenstand vom 05.08.2020 15:03 Uhr