Datum: 04.08.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Vereinsraum St. Leonhard
Gremium: Gemeinderat Wonneberg
Körperschaft: Gemeinde Wonneberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:08 Uhr bis 20:57 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.07.2020
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten nach dem Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung
3 Tekturantrag von Herrn Gruber: Dachstuhlerneuerung mit Querfirst, Anbau eines Wintergartens und einer Außentreppe, Fl.Nr. 2484 Gem. Wonneberg, Untermoosen 9
4 Bauantrag von Herrn Balci: Neubau einer gewerblichen Reisebusgarage im EG, darüber liegend zwei Bereitschaftswohnungen (gewerblich) + Büro (gewerblich) + private Wohnung im 1. OG, Fl.Nr. 779/14 Gem. Wonneberg, Eschenweg 7
5 Beratung und Beschlussfassung für Maßnahmen zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit im Bereich der Grundschule
6 Bauantrag von Frau Eisenreich und Herrn und Frau Birnbacher: Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garagen, Fl.Nrn. 407/2 und 407/3 Gem. Wonneberg, Oberhalling
7 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 04.08.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg hat die Sitzungsniederschrift vom 14.07.2020 zur Kenntnis genommen und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten nach dem Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 04.08.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Folgende Beschlüsse aus der Sitzung vom 14.07.2020 werden von Bürgermeister Fenninger bekanntgegeben:

Der Gemeinderat Wonneberg beschließt, den Auftrag für die Vorlage von Ausstattungsmöglich­keiten mit entsprechender Kostenannahme der Innenausstattung des Saales und des Theken­bereiches an die Firma Feil GmbH aus Siegsdorf zu vergeben.

Der Gemeinderat Wonneberg beschließt, den Auftrag für die Küchenplanung des Bürgerhauses an das Planungsbüro Stadler aus Trau nstein zu vergeben.

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3. Tekturantrag von Herrn Gruber: Dachstuhlerneuerung mit Querfirst, Anbau eines Wintergartens und einer Außentreppe, Fl.Nr. 2484 Gem. Wonneberg, Untermoosen 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 04.08.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Vorhaben wurde ursprünglich in der Sitzung am 08.11.2016 behandelt. Der Antragsteller beabsichtigt nun eine Dachstuhlerneuerung mit Einbau eines Querfirstes auf der südlichen Gebäudeseite. Zudem ist der Einbau eines Wintergartens geplant, ebenfalls auf der südlichen Gebäudeseite in den Maßen 5,57 m x 1,5 m. An der nördlichen Gebäudeseite ist die Errichtung einer Außentreppe vorgesehen. Der Dachstuhl soll zudem um 30 cm angehoben werden. Laut Herrn Gruber macht die Sanierung und Nutzung des Dachgeschosses nur mit einer Dachanhebung Sinn, da ein Bodenaufbau von ca. 15 cm und eine Dämmung des Daches erforderlich sind.

Am 12.03.2020 fand ein Ortstermin mit Kreisbaumeister Seeholzer statt, bei dem die Genehmigung einer Dachanhebung um 30 cm in Aussicht gestellt wurde. Dabei wurden seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde verschiedene Gestaltungsauflagen verhängt:

  • Es ist eine vertikale, naturbelassene Holzverschalung vorzunehmen
  • Die Dachauffaltung muss insgesamt etwas kleiner werden, hierzu muss die Dachneigung der Dachauffaltung etwas steiler gewählt werden und die Breite der Auffaltung darf max. 1/3 der Gebäudelänge betragen

Im März 2020 wurden die Unterlagen zur Tektur eingereicht. Jedoch wurde der Antrag noch vor Behandlung in der Gemeinderatssitzung am 09.06.2020 wieder zurückgezogen, da noch Abstimmungen mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt notwendig waren.

Nun liegt das Vorhaben nach den Abstimmungen erneut dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung für das Gebiet Untermoosen und im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Wonneberg. Von der Gestaltungssatzung sind mehrere Abweichungen geplant.

Die Wandhöhe soll 6,40 m betragen, anstatt den in der Gestaltungssatzung unter § 4 festgesetzten 6,30 m. Zudem ist die Länge des Quergiebels mit 6,50 m geplant. Nach § 5 Abs. 2 der Gestaltungssatzung soll der Quergiebel max. 2/5 der Gebäudelänge beanspruchen. Somit würde der Quergiebel die Fests etzung um 50 cm überschreiten. Zudem soll der Quergiebel 35° aufweisen, also 10° mehr wie das Hauptdach. Nach § 5 der Gestaltungssatzung soll die Dachneigung des Quergiebels maximal 5° steiler sein als das Hauptdach.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB.

Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Den Befreiungen bezüglich der Wandhöhe, der Länge des Quergiebels und der Dachneigung des Quergiebels wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bauantrag von Herrn Balci: Neubau einer gewerblichen Reisebusgarage im EG, darüber liegend zwei Bereitschaftswohnungen (gewerblich) + Büro (gewerblich) + private Wohnung im 1. OG, Fl.Nr. 779/14 Gem. Wonneberg, Eschenweg 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 04.08.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau einer gewerblichen Reisebusgarage im EG in den Maßen 21,88 m x 15 m. Im OG ist der Einbau von zwei gewerblichen Bereitschaftswohnungen, einem gewerblichen Büro und einer privaten Wohnung geplant. Die seitliche WH des Gebäudes soll 6,70 m betragen.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Weibhausen – Süd II“. Laut Bebauungsplan liegt die maximale WH bei 6,20 m. Die WH soll um 50 cm überschritten werden. Der Bauherr begründet den Antrag auf Befreiung folgendermaßen:

„Im Erdgeschoss befindet sich die Busgarage mit 3 Stellplätzen, Reisebusse benötigen eine höhere Überfahrt, die einen zusätzlichen Puffer zur UK des Segmenttors benötigt. Daraus ergibt sich, dass die geforderte Wandhöhe von 6,20 m überschritten wird, da ansonsten die notwendige Kniestockhöhe für den Treppenlauf (siehe Treppenlage) nicht eingehalten werden kann.“

Die Bauverwaltung weist darauf hin, dass im Zuge des Genehmigungsverfahrens die DB AG zu beteiligen ist und auf den textlichen Hinweis Nr. 4.9 des Bebauungsplanes „Weibhausen – Süd II“.

Beschluss

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Weibhausen – Süd II“.

Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Der Befreiung bezüglich der Wandhöhe wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Beratung und Beschlussfassung für Maßnahmen zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit im Bereich der Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 04.08.2020 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg beschließt  die Anbringung von Hinweisschildern „Vorsicht Kinder“ und „Bitte Schrittgeschwindigkeit fahren“. Schul- und Kindergartenleitung werden angewiesen, die Eltern bei Versammlungen oder mit dem Elternbrief auf den Sachverhalt hinzuweisen. Im Zufahrtsbereich werden außerdem einige Parkplätze für Lehrkräfte in der Zeit von 8 – 13 Uhr ausgewiesen. Bauliche Maßnahmen werden vorerst nicht durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Bauantrag von Frau Eisenreich und Herrn und Frau Birnbacher: Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garagen, Fl.Nrn. 407/2 und 407/3 Gem. Wonneberg, Oberhalling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 04.08.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der GR Sitzung am 09.06.2020 wurde dem  o.g. Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Laut E-Mail vom LRA Traunstein liegt die Terrassenüberdachung des Vorhabens auf Fl.Nr. 407/3 teils außerhalb der Baugrenze. Hierfür ist die Erteilung einer Befreiung erforderlich.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Erweiterung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil „Oberhalling“.

Nachdem im restlichen Geltungsbereich der Satzung keine Baufenster für die Grundstücke vorgesehen sind und sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt, schlägt die Verwaltung vor der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze zuzustimmen.

Beschluss

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Erweiterung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil „Oberhalling“.

Der Gemeinderat Wonneberg stimmt der Überschreitung der Baugrenze mittels der überdachten Terrasse auf Fl.Nr. 407/3 zu, die erforderliche Befreiung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 04.08.2020 ö informativ 7
Datenstand vom 18.09.2020 11:07 Uhr