Datum: 20.10.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Feuerwehrhaus St. Leonhard
Gremium: Gemeinderat Wonneberg
Körperschaft: Gemeinde Wonneberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.09.2020
2 Vorstellung der Jahresrechung 2019 und Präsentation des Rechenschaftsberichts für das Haushaltsjahr 2019
3 Beschlussfassung über eine Erhöhung des Werbebudgets für gemeinschaftliche Werbung in der Zuständigkeit der TI Waging a. See
4 Vorstellung der Maßnahmen aus dem LEADER-Kooperationsprojekt "Wanderwegekonzept der Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land 2020 bis 2023"
5 Fortführung der Mitgliedschaft beim Tourismusverband "Chiemgau Tourismus e.V." für die Jahre 2021 bis 2023
6 Antrag auf isolierte Befreiung von Frau Aichberger und Herrn Hauser: Errichtung einer Böschungsmauer und einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 9/16 Gem. Wonneberg, Von-Keutschach-Weg 16
7 Beitritt der Gemeinde Wonneberg zur VHS Traunstein
8 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlicher Sitzung nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung
9 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 20.10.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 15.09.2020 wurde den Mitgliedern des Rats im RIS bekanntgegeben. Nachdem keine Einwände gegen das Sitzungsprotokoll vorgebracht werden, fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg hat Kenntnis vom öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 15.09.2020 und genehmigt diese.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Vorstellung der Jahresrechung 2019 und Präsentation des Rechenschaftsberichts für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 20.10.2020 ö 2

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats vorab zusammen mit der Ladung zu dieser Sitzung zugesandt.
Die Jahresrechnung 2019 wurde erstellt und wird dem Gemeinderat in Form des Rechenschaftsberichts präsentiert. Das Ergebnis des Verwaltungshaushalts betrug 2.408.313 € und lag somit um 179.513 € über den Ansatzerwartungen. Mit einer Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 407.506 € konnte im Haushaltsjahr 2019 ein ansehnlicher Überschuss erwirtschaftet werden. Im Rahmen der Vorstellung der Jahresrechnung 2019 werden für den Verwaltungshaushalt und für  den Vermögenshaushalt die Ansätze und Ergebnisse der einzelnen Gruppierungen präsentiert. Relevante Planabweichungen werden erörtert. Im Vermögenshaushalt werden die einzelnen Investitionsausgaben aufgeführt. Abschließend wird noch auf größere Haushaltsüberschreitungen eingegangen. Erfreulich ist, dass zum Ende des Haushaltshares 2019 noch allgemeine Rücklagemittel von knapp über 1 Mio. € vorhanden waren. Der Haushalt der Gemeinde war zum Ende des Haushaltsjahres 2019 mit rd. 1,9 Mio. verschuldet.
Der Rechenschaftsbericht wird vom Rat zustimmend zur Kenntnis genommen.

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3. Beschlussfassung über eine Erhöhung des Werbebudgets für gemeinschaftliche Werbung in der Zuständigkeit der TI Waging a. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 20.10.2020 ö 3

Sachverhalt

Vor geraumer Zeit einigten sich die Stadt Tittmoning und die Gemeinden Taching a. See, Wonneberg, Fridolfing, Kirchanschöring und Petting mit der Marktgemeinde Waging a. See auf ein gemeinsames Werbebudget in Höhe von 50.000 € zur Erstellung eines gemeinsamen Gästemagazins. Den Großteil der Ausgaben, nämlich 27.500 €, trug die Marktgemeinde Waging a. See. Die verbleibenden 22.500 € wurden nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel auf die anderen Kommunen umgelegt.

Bis dato erfolgten folgende, jährliche Zahlungen:


Über die Jahre hinweg entwickelte sich die gemeinschaftliche Werbung jedoch zu einem Selbstläufer. Für zahlreiche Printmedien, Mediawerbung etc, in dem sich die genannten Kommunen wiederfinden, entstand ein hoher Kostenaufwand. Kostenträger war jedoch einzig und allein die Marktgemeinde Waging a. See. Bereits in mehreren Anläufen wurde, gemeinsam mit den Bürgermeistern/in der betreffenden Kommunen versucht, eine Lösung zu finden. In den gemeinsamen Treffen kam der durchaus berechtigte Vorwurf, dass die Werbemaßnahmen vorab nicht besprochen wurden. Von der Kämmerei der VG Waging a. See wurde ein umlagefähiger Aufwand in Höhe von insg. rd. 436.000 € ermittelt. Abzgl. des Anteils der Marktgemeinde Waging a. See würde ein umlagefähiger Aufwand für die verbleibenden Kommunen in Höhe von rd. 121.000 € verbleiben. Bis dato wurden jedoch nur 22.500 € weiterverrechnet. Aus dem Vergleich wurde ersichtlich, welche Diskrepanz zwischen Aufwand und Ertrag entstanden ist, wobei die beteiligten Gemeinden keinerlei Schuld trifft.




Aus haushaltswirtschaftlichen Gründen ist eine Beibehaltung des bisherigen Abrechnungsmodus aus Sicht der Marktgemeinde Waging a. See nicht mehr weiter tragbar. In einer weiteren Besprechung am 10.09.2020 trugen Wagings Bürgermeister Baderhuber und Kämmerer Kraus vor, dass es Ziel sein muss, sich auf ein gemeinsames, höheres, Werbebudget zu einigen. Fakt ist, dass die hauptsächliche Arbeit für die touristische Bewerbung der Region, bzw. der beteiligten Kommunen, vor Ort in der TI Waging a. See erbracht wird. Diese Leistung muss entsprechend bezahlt werden. In der Besprechung zeigte sich, dass es auch nicht im Sinne der beteiligten Kommunen ist, die Werbung nur auf ein gemeinsames Gästemagazin zu beschränken.

Der Marktgemeinde Waging a. See war bewusst, dass die bisherige Kommunikation von gemeinsamen Werbeaktivitäten nicht optimal, bzw. nicht vorhanden war. Die Bürgermeister signalisierten, dass die Werbung an sich nicht zu beanstanden ist. Jedoch ist eine notwendige Zustimmung in den jeweiligen Gemeinderäten zu dem drastischen Anstieg der umlagefähigen Kosten durchaus problematisch zu sehen, auch wenn die jeweiligen Summen auf die Haushaltsvolumen keine große Bedeutung haben. Letztendlich einigte man sich darauf, dass versucht werden soll, eine Zustimmung in den jeweiligen Gemeinderäten für einen Anstieg der umlagefähigen Kosten (Werbebudget, ohne Waging a. See) von 22.500 € auf 80.000 € zu erreichen. Demnach würden sich für die jeweiligen Gemeinden folgende Kosten ergeben, die dann entsprechend im Haushalt 2021 zu veranschlagen sind:

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg stimmt der Zahlung einer höheren Werbeumlage an die Marktgemeinde Waging a. See ab dem Haushaltsjahr 2021 in Höhe von brutto 9.280 € (bisher 2.595 €) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Vorstellung der Maßnahmen aus dem LEADER-Kooperationsprojekt "Wanderwegekonzept der Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land 2020 bis 2023"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 20.10.2020 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 12.09.2017 wurde einstimmig beschlossen, sich am LEADER-Projekt „Wanderwegekonzept für das Voralpenland zwischen Salzach und der Traun“ sowie der „Potentialanalyse Wandern“ mit einer Eigenbeteiligung von 1.293,00 € zu beteiligen.
Nach dreimaliger Verlängerung des Bewilligungszeitraumes (aufgrund von heterogenen Ausgangssituationen in den Gemeinden, Bürgermeisterwechsel und Corona) fand am 16.09.2020 in Waging a. See die Vorstellung der bisherigen Planungen und Ergebnisse für die am Projekt beteiligten Gemeinden statt.
Auch der Gemeinde Wonneberg liegen nun die vom beauftragten Büro ausgearbeiteten Maßnahmen und Planungen vor. Um die angestrebte LEADER-Förderung von 60% zu erhalten, bedarf es unter Berücksichtigung eines einheitlichen Erscheinungsbildes (passend zur Radbegleitinfrastruktur) eines Gemeinderatsbeschluss. Die Kosten für die gesamte Maßnahme würden sich auf brutto 34.947,69 € belaufen. Nach Abzug der erwarteten Förderung von 60% würde der Eigenanteil für die Gemeinde 17.337,06 € betragen. Aus der Mitte des Rats wird der Vorschlag zum Kauf und der Installation einer Webcam eingebracht. Man einigt sich darauf eine Webcam zu beschaffen, sofern die Anschaffungs- und Installationskosten einen Preis von 3.500 € nicht übersteigen und die lfd. Betriebskosten in einem vertretbaren Rahmen liegen.
Die Antragstellung der Umsetzungsmaßnahmen übernimmt jede Gemeinde eigenverantwortlich. Die kassenwirksamen Ausgaben werden zum Teil bereits im Jahr 2021 anfallen.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg hat von den geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des Wanderwegekonzeptes 2020 im Rahmen des Kooperationsprojektes im LEADER-Förderprogramm Kenntnis genommen. Vorbehaltlich einer zu erwartenden Förderung von 60% (17.610,60 €) aus dem LEADER-Förderprogramm stimmt der Gemeinderat Wonneberg zu, den Eigenanteil in Höhe von 17.337,06 € für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Wanderwegekonzept 2020 im gemeindlichen Haushalt bereit zu stellen. Sollten die Anschaffungs- und Installationskosten  einer Webcam einen Preis von brutto 3.500 € nicht übersteigen und die lfd. Betriebskosten in einem vertretbaren Rahmen liegen, soll zusätzlich eine Webcam im Zuge des LEADER Kooperationsprojektes beschafft werden. Der Gemeinderat hat Kenntnis davon, dass sich der Eigenanteil entsprechend erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Fortführung der Mitgliedschaft beim Tourismusverband "Chiemgau Tourismus e.V." für die Jahre 2021 bis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 20.10.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für die Jahre 2021 bis 2023 ist über die weitere Mitgliedschaft beim Tourismusverband „Chiemgau Tourismus e.V.“ zu beraten und abzustimmen. Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich nach der Anzahl der Übernachtungen und soll für die Jahre 2021 bis 2023 bei netto 0,125 €/Übernachtung liegen. Bei rd. 20.000 Übernachtungen ist somit mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von rd. 3.000 € brutto zu rechnen.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg stimmt einer weiteren Mitgliedschaft im Tourismusverband „Chiemgau Tourismus e.V.“ für die Jahre 2021 bis 2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Antrag auf isolierte Befreiung von Frau Aichberger und Herrn Hauser: Errichtung einer Böschungsmauer und einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 9/16 Gem. Wonneberg, Von-Keutschach-Weg 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 20.10.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung einer Böschungsmauer und einer Terrassenüberdachung.

Die Böschungsmauer soll aus Natursteinen bestehen und entlang der westlichen Grundstücksgrenze verlaufen. Durch das abfallende Gelände ist die Höhe am nördlichen Teil der Mauer mit 0,9 m geplant, am südlichen Teil soll die Höhe 1,30 m betragen, auf einer Länge von 14,20 m.
Diese Höhe wird lt. Antragsteller benötigt, um das Grundstück Richtung Westen annähernd eben zu gestalten und somit nutzbare Fläche dazuzugewinnen.
Die Terrassenüberdachung soll westlich vom Gebäude in den Maßen 6,20 m x 2,96 m errichtet werden. Die Überdachung soll mit Stahlstützen und Glasdach in Form eines Pultdaches mit einer Dachneigung von 8,6°erfolgen. Die Höhe ist mit 2,19 m bzw. 2,6 m geplant.
Verwaltung
Das Vorhaben ist grundsätzlich gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g) und Nr. 7 a) BayBO verfahrensfrei. Allerdings befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „St. Leonhard West II“.
Gemäß der Festsetzung Nr. 3.4 des Bebauungsplanes sind Böschungsmauern aus Natursteinen bis zu 1,0 m Höhe zulässig. Der unmittelbare Nachbar hat letztes Jahr einen ähnlichen Antrag auf Befreiung von der Höhenbegrenzung bei Stützmauern gestellt. Ihm wurde auferlegt, dass die Höhe der Stützmauer 1 m nicht überschreiten darf.
Die Festsetzung Nr. 3.4 des Bebauungsplanes legt zudem fest, dass nur gleichhüftige Satteldächer als Dachform zulässig sind. Darüber hinaus legt der Bebauungsplan fest, dass Wintergärten mit Glas eingedeckt werden können und dabei auch Pultdächer mit einer Dachneigung von mindestens 4° zulässig sind, wenn das Pultdach am Haus oder am Balkon angeschlossen wird. Die Überdachung soll an das Haus angeschlossen werden, die vorgeschriebene Dachneigung wird eingehalten und die Wirkung einer Terrassenüberdachung ist ähnlich wie die eines Wintergartens.
Die nördlich und südlich gelegenen Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.

Beschluss

Das Vorhaben ist grundsätzlich gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g) und Nr. 7 a) BayBO verfahrensfrei. Allerdings befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „St. Leonhard West II“.
In Bezugnahme auf die Entscheidung vom 09.07.2019 wird das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von der Festsetzung Nr. 3.4 des Bebauungsplanes nicht erteilt.
Zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung Nr. 3.4 – Dachgestaltung bezüglich der Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Pultdach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Beitritt der Gemeinde Wonneberg zur VHS Traunstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 20.10.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bei einem Gespräch mit dem Bürgermeister haben der Vorsitzende Fritz Stahl und Geschäftsleiter Günter Scholz die Mitgliedschaft der Gemeinde Wonneberg in der VHS Traunstein vorgeschlagen. Nachdem die VHS Waginger See ebenfalls der VHS Traunstein beigetreten ist, wäre das ein logischer Schritt, so Stahl. Der Beitritt ist mit keinen finanziellen Verpflichtungen verbunden. Es entsteht dadurch u.a. die Möglichkeit, Kurse der VHS TS in der Gemeinde abzuhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg beschließt, mit sofortiger Wirkung der VHS Traunstein beizutreten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlicher Sitzung nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 20.10.2020 ö informativ 8

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Martin Fenninger gibt folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.09.2020 bekannt. Die Vergaben betrafen allesamt den Neubau des Bürgerhauses:
Die Erd- und Grundleitungsarbeiten wurden an die Fa. Scharrer aus Palling zum Angebotspreis von brutto 142.771,74 € vergeben.
Die Baumeisterarbeiten wurden an die Fa. Rehrl Bau aus Petting über eine Angebotssumme von brutto 283. 044,34 € vergeben.
Den Zuschlag für die Zimmererarbeiten erhielt die Firma Ralf Klammer aus Wonneberg mit einer Angebotssumme von 98.217,84 €.
Der Auftrag für die Blitzschutzerdungsanlagen ging an das Angebot der Fa. Pfandl aus Unterneukirchen mit einer Auftragssumme von brutto 9.058,32 €.

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 20.10.2020 ö informativ 9

Sachverhalt

Besichtigung der Gemeindestraßen für die Festlegung der Streckenabschnitte im Zuge des Straßenleichtausbaus 2021
Bürgermeister Fenninger spricht einen Besichtigungstermin für die Besichtigung der Gemeindestraßen an. Ziel ist es, die Streckenabschnitte festzulegen, die im Zuge des Straßenleichtausbaus im Haushaltsjahr 2021 saniert werden sollen. Man einigt sich auf den 25.10.2020 um 9:30 Uhr.
Volkstrauertag
Bürgermeister Fenninger informiert den Rat, dass am Volkstrauertag, 14.11.2020, aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen (COVID-19) nur eine begrenzte Teilnehmerzahl an den Feierlichkeiten teilnehmen. Von Gemeindeseite ist die Anzahl der Teilnehmer auf vier Personen begrenzt.
Seminar für Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschuss
Mitglied des Gemeinderats Karl Glaner berichtet über die Seminarteilnahme für Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses.
Veröffentlichung der Planunterlagen zum Bau des Bürgerhauses
Mitglied des Gemeinderats Karl Glaner regt an, die Planunterlagen zum Bau des Bürgerhauses zu veröffentlichen (VG-Blattl, Homepage). Der Vorschlag wird im Rat begrüßt, vorab sollte jedoch das Einverständnis des beauftragten Planungsbüros eingeholt werden.

Datenstand vom 23.12.2020 13:25 Uhr