Datum: 08.12.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Vereinsraum St. Leonhard
Gremium: Gemeinderat Wonneberg
Körperschaft: Gemeinde Wonneberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.10.2020
2 Beratung des Haushaltsplanentwurfs für das Haushaltsjahr 2021
3 Feststellung der Jahresrechnung 2019 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
4 Entlastung zur Jahresrechnung 2019 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
5 Bauantrag von Herrn Huber: Anbau einer Dusche und einer Überdachung an einem bestehenden Betriebsgebäude, Fl.Nr. 2402 Gem. Wonneberg, Aich 15
6 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „St. Leonhard - West II“, betreffend Parzelle 1, Fl.Nr. 9/20 Gem. Wonneberg
7 Änderungsantrag von Herrn Messner: Errichtung einer Fertiggarage, Fl.Nr. 1954/1 Gem. Wonneberg, Hellmannsberg 8
8 Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von Herrn und Frau Dorfer: Erstellung einer Terrassenüberdachung mit Sichtschutzwand, Fl.Nr. 681/4 Gem. Wonneberg, Eschenweg 8
9 Bestellung eines gemeindlichen Datenschutzbeauftragten
10 Beitritt zum Zweckverband für Kommunalen Wohnungsbau Heimat.Chiemgau
11 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung
12 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.12.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Sitzungsprotokoll wurde den Ratsmitgliedern per Post und im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg hat die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 20.10.2020 zur Kenntnis genommen und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Beratung des Haushaltsplanentwurfs für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.12.2020 ö 2

Sachverhalt

Der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2021 wurde von der Kämmerei in enger Abstimmung mit Bürgermeister Fenninger erstellt. Der Verwaltungshaushalt 2021 erreicht in der Entwurfsplanung ein Planvolumen von 2.577.900 €. Bei planmäßiger Abwicklung wird ein Einnahmeüberschuss von 282.300 € erwirtschaftet. Die Pflichtzuführung, die mindestens der Höhe der im Vermögenshaushalt veranschlagten Tilgungsleistungen (104.100 €) entsprechen muss, kann aller Voraussicht nach problemlos erwirtschaftet werden. Im Vergleich zu den Vorjahren ergeben sich lediglich im Bereich der Kinderbetreuung nennenswerte Abweichungen. Durch die Inbetriebnahme der Krippe steigen die Personalausgaben entsprechend an. Positiv bemerkbar machen sich die Erhöhungen der Kindergarten- und Krippenbeiträge, die 2021 erstmalig ganzjährig mit den gestiegenen Beiträgen vereinnahmt werden. Bei der Berechnung der Kreisumlage wurde ein um einen Prozentpunkt steigender Hebesatz angenommen. An den Kreis müssten bei einem Hebesatz von 49,5 v. H. (bislang 48,5 v. H.) 782.200 € abgeführt werden. Die VG-Umlage steigt im Vorjahresvergleich weiter um 15.200 € auf 283.900 € an. Die sich errechnende Pro-Kopf Umlage von fast 181 € sollte in den nächsten Jahren nicht weiter gravierend ansteigen. Durch Personalaufstockungen ist seit 2017 ein Anstieg je Einwohner von 134,78 € auf 180,77 € in 2021 festzustellen. Der Anstieg ist durchaus als überdurchschnittlich anzusehen. Die Personalausgaben der Gemeinde für 2021 wurden mit 479.900 € veranschlagt. Die Steigerung im Vergleich zu 2020 um 103.300 € ist nahezu ausschließlich mit der Inbetriebnahme der Krippe zu begründen. Der Anstieg ist somit nicht überraschend und die Anstiege waren vorhersehbar und bereits in der Finanzplanung berücksichtigt worden. Bürgermeister Fenninger und Kämmerer Kraus teilen mit, dass die Ansätze aus den Steuereinnahmen wegen der Coronapandemie betont vorsichtig veranschlagt wurden. Das Gesamtsteueraufkommen wurde mit 1.866.600 € prognostiziert. Wie in all den Vorjahren zeichnet sich erneut eine unproblematische Abwicklung des Verwaltungshaushalts ab.
Im Vermögenshaushalt wird ein Planvolumen in der Entwurfsplanung von 1.906.100 € erreicht. Die Baumaßnahme „Neubau Kindergarten“ ist abgeschlossen und der Betrieb in den neuen Räumen wurde aufgenommen. Für 2021 sind keine vermögenswirksamen Ausgaben mehr vorgesehen. Anfang November 2020 hat die Kämmerei den Verwendungsnachweis für die Baumaßnahme bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Eine zeitige Abgabe des Verwendungsnachweises war wichtig, da die noch ausstehenden Fördermittel von insg. 767.000 € 2021 kassenwirksam vereinnahmt werden müssen, um die nächsten vermögenswirksamen Ausgaben für das anstehende Großprojekt „Bau Bürgerhaus“ decken zu können. Für den Bau des Bürgerhauses wurden Gesamtausgaben von 3,047 Mio. € angenommen. Damit sind auch Ausgaben für eine hochwertige Innenausstattung enthalten. Für 2021 wurden Mittel für die Baumaßnahme in Höhe von 1 Mio. veranschlagt. Erfreulich ist, dass weder in 2021 noch in den Jahren bis zum Ende der Finanzplanung in 2024 Kreditaufnahmen vorgesehen sind. Die Baumaßnahme kann nach aktuellem Stand mit den Zuführungen aus dem Verwaltungshaushalt, Rücklagenentnahmen und ausstehender Zuwendungen aus dem Kindergartenneubau und dem Bürgerhaus finanziert werden. Zudem wurden im Plan noch keine Ansätze für eine evtl. Leaderförderung für die Innenausstattung berücksichtigt, da bis dato nicht einmal der Förderantrag eingereicht wurde. Würde die Innenausstattung gefördert werden, würde sich die Finanzsituation weiter verbessern. Im Vermögenshaushalt werden die wenigen Ansätze einzeln besprochen und erörtert. Bürgermeister und Kämmerer erörtern im Detail die Planansätze. Trotz des kapitalintensiven Neubaus der neuen Kinderbetreuungseinrichtung und des anstehenden Baus eines Bürgerhauses gibt die Finanzsituation der Gemeinde keinen Anlass zur Beunruhigung. Ganz im Gegenteil, es kann positiv in die Zukunft geblickt werden. Denkbar wäre, dass die Gemeinde kurzfristig einen Liquiditätsengpass haben könnte. Dies wäre der Fall, wenn bereits zeitig im Jahr höhere Bauausgaben anfallen und die Fördermittel aus dem Kindergartenneubau noch nicht überwiesen worden sind. Dies kann jedoch durch eine Erhöhung des Kassenkreditrahmens in der Haushaltssatzung unproblematisch gelöst werden. Kämmerer Kraus teilt abschließend mit, dass der endgültige Haushalt in der Januarsitzung zur Verabschiedung auf die Tagesordnung genommen werden soll.

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3. Feststellung der Jahresrechnung 2019 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.12.2020 ö 3

Sachverhalt

Mit der Feststellung wird die Rechnungslegung nach der örtlichen Prüfung abgeschlossen und der von der Verwaltung erstellte Entwurf einer Jahresrechnung eine Jahresrechnung der Gemeinde. Voraussetzung für die Feststellung ist die vorher durchzuführende örtliche Rechnungsprüfung. Die örtliche Prüfung erfolgte am 13.10.2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Karl Glaner, gibt den Prüfbericht aus der örtlichen Prüfung bekannt. Kämmerer Kraus berichtet über die Art und Weise der Erledigungen zu den einzelnen TZ. Mit den Erledigungen besteht Einverständnis und es bestehen keine Unstimmigkeiten. Bürgermeister Fenninger schlägt im Anschluss vor, dass Zahlenwerk mit dem Feststellungsbeschluss zu fixieren.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg beschließt, die Jahresrechnung 2019 in der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Entlastung zur Jahresrechnung 2019 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.12.2020 ö 4

Sachverhalt

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2019 einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwände verzichtet. Durch die Entlastung wird nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung ein Vertrauensvotum ausgesprochen. Ein Vertrauensvotum ist Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Bürgermeisterin und Rat. Nachdem die Bürgermeister die Verantwortung über die Abwicklung der Finanzwirtschaft als Leiter der Gemeinde trägt, liegt beim Entlastungsbeschluss persönliche Beteiligung vor, so dass Bürgermeister Fenninger von Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist. Zu diesem TOP entwickelt sich kein Diskussionsbedarf und es besteht allgemeine Zustimmung, die Entlastung zu erteilen.

Beschluss

Zur Jahresrechnung 2019 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO in der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen dem 1. Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Herrn Huber: Anbau einer Dusche und einer Überdachung an einem bestehenden Betriebsgebäude, Fl.Nr. 2402 Gem. Wonneberg, Aich 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.12.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Anbau eines Duschraumes und einer Überdachung nördlich an dem bestehenden Betriebsgebäude. Der Duschraum soll in den Maßen 1,75 m x 1,40 m errichtet werden. Die seitliche WH soll 2,55 m betragen. Das geplante Pultdach mit minimalem Dachüberstand und einer Dachneigung von 14° soll über den Duschraum hinaus auf einer Länge von 5,50 m (gesamt) am Gebäude entlang errichtet werden.

Das Grundstück befindet sich nach § 35 BauGB im baurechtlichen Außenbereich und im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Wonneberg. Diese setzt unter § 5 grundsätzlich eine Satteldachform mit einer Dachneigung zwischen 20 bis 30 Grad für Haupt- und Nebengebäude fest. Jedoch können gem. § 5 Abs. 3 auch Ausnahmen zugelassen werden. Der Abweichung bezüglich der Dachgestaltung kann zugestimmt werden, da die Ausführung als Satteldach viel markanter wäre als das geplante Pultdach und es sich hierbei um ein Betriebsgebäude handelt. Darüber hinaus wird der festgesetzte Dachüberstand von mind. 0,6 m nach § 6 der Gestaltungssatzung nicht eingehalten (geplanter Dachüberstand ca. 0,2 m). Dieser Abweichung kann zugestimmt werden, da es sich hierbei um ein Betriebsgebäude handelt.

Bei dem Anbau der Dusche und der Überdachung am Betriebsgebäude könnte es sich um ein privilegiertes Vorhaben handeln. Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt der Genehmigungsbehörde.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB.
Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Den Abweichungen von § 5 (Dachform und -neigung) und § 6 (Dachüberstände) der Gestaltungssatzung wird zugestimmt. Für das Bauvorhaben ist noch eine entsprechende Entwässerungsplanung und Dichtheitsprüfung einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „St. Leonhard - West II“, betreffend Parzelle 1, Fl.Nr. 9/20 Gem. Wonneberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.12.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Am 18.11.2016 wurde der Original Bebauungsplan rechtskräftig. Nun beantragt Herr Abstreiter für sein Grundstück (Von-Keutschach-Weg 13) eine Bebauungsplanänderung.

Gegenstand der Änderung ist die Verschiebung des festgesetzten Baufensters. Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes werden weiterhin eingehalten.

Der Antragsteller führt aus: „Um das Bauvorhaben an der geplanten Lage zu ermöglichen soll nur das Baufenster um 3,50 m Richtung Süd verschoben, sowie die östliche Flucht an dem bestehenden nördlichem Nachbargebäude Parzelle 2 Fl.Nr. 9/21 ausgerichtet werden. Ersichtlich aus dem beil. Lageplan. Die Größe des Baufensters / Baulinien, Grundstückszufahrt und Pflanzgebote bleiben hierbei unverändert. Auch bleiben alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes unverändert.
Für die geplante Änderung gibt auch der betroffene Nachbar Herr Andreas Abstreiter sein Einverständnis.“

Es handelt sich hierbei um die 1. Änderung des o.g. Bebauungsplanes, sie kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.

Aus Sicht der Verwaltung kann der beantragten Änderung zugestimmt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „St. Leonhard – West II“ betreffend der Parzelle 1 zu. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Es ist ein entsprechender Bebauungsplanentwurf vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Änderungsantrag von Herrn Messner: Errichtung einer Fertiggarage, Fl.Nr. 1954/1 Gem. Wonneberg, Hellmannsberg 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.12.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Messner hat bereits einen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports und zur Erweiterung des bestehenden Schuppens, eingegangen am 27.03.2020, gestellt. Der Befreiung wurde auf dem Büroweg zugestimmt (aufgrund der Covid – Situation).
Ursprünglich war die Errichtung eines Carports mit Pultdach und einer Dachneigung von 12° geplant. Der Bau sollte als Holzkonstruktion mit roter Dacheindeckung erfolgen.
Nun ist ein Änderungsantrag eingegangen. Geplant ist nun die Errichtung einer Fertiggarage nördlich vom Wohngebäude. Die Garage soll in den Maßen 6,92 m x 6 m und einer Wandhöhe von 2,55 m bzw. 2,4 m errichtet werden. Die Dachgestaltung ist als flach geneigtes Pultdach geplant. Die äußere Gestaltung erfolgt mit Dekorputz.
Rechtliche Beurteilung durch die Bauverwaltung
Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) BayBO. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hellmannsberg“. Die Art der baulichen Nutzung ist für den betroffenen Bereich Dorfgebiet nach § 5 BauNVO ohne bauliche Festsetzungen, d. h. baurechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Das Grundstück liegt zudem auch im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Wonneberg. Diese besagt gem. § 5, dass Nebengebäude mit Satteldächern und beidseitig gleichen Neigungen von 20 bis 30 Grad zu versehen sind. Zudem sollen Dächer gem. § 6 bei Garagen einen Dachüberstand von 0,60 m aufweisen und die Dachdeckung soll mit roten oder rotbraunen Dachziegeln erfolgen.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Den Befreiungen bezüglich der abweichenden Dachgestaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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8. Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von Herrn und Frau Dorfer: Erstellung einer Terrassenüberdachung mit Sichtschutzwand, Fl.Nr. 681/4 Gem. Wonneberg, Eschenweg 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.12.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Sichtschutzwand in den Maßen 6 m x 3 m und einer Höhe von 1,95 m bzw. 2,85 m. Die Überdachung ist mit Pultdach aus Aluminiumprofilen und Glasdach geplant. Die Sichtschutzwand soll westlich an der Überdachung angebracht werden.
Rechtliche Beurteilung durch die Bauverwaltung
Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g) BayBO. Allerdings befindet sich das betroffene Grundstück im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Weibhausen- Süd“ in der Fassung der 1. Änderung.
Gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 3.3 sind Dächer als Satteldächer auszubilden. Zudem ist die Dacheindeckung mit roten bis rotbraunen Dachziegeln zu gestalten. Die Dachneigung wird auf 20° - 27 ° festgesetzt. Das Vorhaben befindet sich zudem komplett außerhalb der festgesetzten Baufenster.
Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt. Im Geltungsbereich gibt es bereits einen ähnlich gelagerten Bezugsfall. Aufgrund dessen könnten den Befreiungen zugestimmt werden.

Beschluss

Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g) BayBO. Allerdings befindet sich das betroffene Grundstück im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Weibhausen - Süd“.
Der Gemeinderat Wonneberg stimmt den Befreiungen bezüglich des Baufensters, sowie von der Festsetzung 3.3 (Dächer sind als Satteldächer auszubilden. Die Dacheindeckung hat mit roten bis rotbraunen Dachziegeln zu erfolgen, die Dachneigung wird auf 20°-27° festgesetzt) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Bestellung eines gemeindlichen Datenschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.12.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See ist mit Beschluss vom 22.10.2019 der Zweckvereinbarung „Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Traunstein“ beigetreten. Im April dieses Jahres wurde unter Beteiligung des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Tittmoning, Konrad Schupfner und Bürgermeister Stephan Bierschneider aus Altenmarkt als Vertreter des Gemeindetages das Auswahlverfahren durchgeführt. Seit 01.09.2020 ist Herr Daniel Dußmann nunmehr als Datenschutzbeauftragter der Landkreisgemeinden im Amt. Herr Dußmann hat sich bereits bei den Bürgermeistern und Geschäftsleitern der Landkreisgemeinden vorgestellt und ist derzeit dabei, die ersten Kommunen bei der Überarbeitung der jeweiligen Datenschutzkonzepte zu beraten. Herr Dußmann ist auch Ansprechpartner für die kommunalen Eigenbetriebe. Eine namentliche Bestellung des Datenschutzbeauftragten für die Gemeinde Wonneberg wird empfohlen.
Die Kosten für den Datenschutzbeauftragten werden mit einem Grundbeitrag in Höhe von 1.465,62 € berechnet, den die Verwaltungsgemeinschaft übernimmt. Die Beträge je Einwohner werden von den Mitgliedsgemeinden bezahlt. Hier beträgt der Anteil 0,28 € je Einwohner, macht in der Summe für die Gemeinde Wonneberg 439,60 €.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt Herrn Daniel Dußmann mit sofortiger Wirkung zum behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Gemeinde Wonneberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Beitritt zum Zweckverband für Kommunalen Wohnungsbau Heimat.Chiemgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.12.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Landkreis Traunstein bietet den Gemeinden an, der Wohnungsbaugesellschaft Heimat.Chiemgau beizutreten. Als einmalige Einlage wird ein Betrag von 5 Ct. je Einwohner ( 78,50 € ) vorgeschlagen. Außerdem ist eine jährliche Verbandsumlage von 10 Ct. je Einwohner ( 157,- €) geplant. Dafür erhält jede Gemeinde einen Anteil von 0,5 am Zweckverband.
Der Zweckverband hat die Hauptaufgabe, kommunalen Wohnungsbau nach dem Förderprogramm des Freistaats Bayern (Kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm – KommWFP) umzusetzen und so für breite Schichten der Bevölkerung günstigen Wohnraum (keine gebundenen Sozialwohnungen) zu schaffen.
Durch eine vom Freistaat vorgenommene Änderung der Förderrichtlinie ist es notwendig, dass das bisherige Zweckverbandsmitglied „Wohnungsbau GmbH des Landkreises Traunstein“ aus dem Zweckverband ausscheidet und dafür möglichst viele Gemeinden und Städte dem Zweckverband beitreten. Damit entfällt die bisherige Beschränkung, wonach Wohnungen des Zweckverbandes nur an Bedienstete des Landkreises und seiner Tochtergesellschaft vermietet werden dürfen.
Künftig entscheidet der Zweckverband eigenständig, an wen er Wohnungen vergibt, dabei steht den Gemeinden und Städten, die Mitglied im Zweckverband sind, ein entsprechendes Vorschlagsrecht zu. Die Vergabe der Wohnungen kann an jeden Einwohner des Landkreises erfolgen. Die Bindung an den Landkreis als Arbeitgeber ist danach hinfällig
Nach erfolgter Umstrukturierung hat der Zweckverband die Möglichkeit im gesamten Landkreis entsprechende Wohnbauprojekte umzusetzen.
Da wir für mehrere Projekte bereits konkrete Planungen vorliegen, die demnächst bei der Regierung von Oberbayern zur Förderung eingereicht werden sollen, müsste die notwendige Umstrukturierung des Zweckverbands baldmöglichst vorgenommen werden. Aus diesem Grund sollten interessierte Gemeinden möglichst bis zum 30.11.2020 verbindlich ihren Beitritt erklären.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg fasst folgenden Beschluss:
  1. Die Gemeinde Wonneberg tritt dem Zweckverband Heimat.Chiemgau zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei.
  2. Der Entwurf der als Anlage zum Sitzungsprotokoll beiliegenden Verbandssatzung wird beschlossen. Die Anlage wird Bestandteil des Beschlusses.
  3. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Beitritt zu erklären und alle zweckdienlichen Maßnahmen und Erklärungen abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

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11. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.12.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Es liegen keine Tops zur Veröffentlichung vor.

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12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.12.2020 ö informativ 12
Datenstand vom 08.03.2021 15:22 Uhr