Datum: 24.06.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bergader Arena
Gremium: Bauausschuss Markt Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 13:30 Uhr bis 14:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 14:20 Uhr bis 16:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.05.2020
2 Bauantrag von MS Immobilien GmbH: Umbau und Sanierung eines ehem. Hotels zu einem Wohngebäude mit „Betreutem Wohnen“ und Errichtung eines Carport mit Lärmschutzwand, Fl.Nr. 674/1 Gem. Waging a. See, Haslacher Weg 3
3 Bauantrag von Hr. Rotter: Umbau Reihenmittelhaus, Fl.Nr. 52/4 Gem. Waging a. See, Jägergasse 5
4 Bauantrag der Kurbetriebe Waging a. See: Nutzungsänderung des best. DG in einen Mehrzweckbereich, sowie Änderung der Außentreppe am best.Gebäude, Fl.Nrn. 357 u. 358 Gem. Gaden, Am See 1
5 Bauantrag von Fam. Kaindl: Anbau eines Treppenhauses zur getrennten Erschließung von zwei Wohnungen sowie Anbau eines Carports an die bestehende Garage, Fl.Nr. 604/1 Gem. Gaden, Hausleiten 24
6 Bauantrag von Fr. Adrian: Nutzungsänderung des best. Wohnhauses mit Einbau einer 2. WE, sowie Errichtung einer Garage mit Carport, Fl.Nr. 477/51 Gem. Waging a. See, Wiesenweg 12
7 Bauantrag von Frau und Herrn Schneider: Errichtung eines Garagengebäudes, Fl.Nr. 721 Gem. Nirnharting, Dobelstraße 16
8 Antrag auf isolierte Befreiung von Frau und Herrn Jodl: Überdachung von Stellplätzen aus Holz, Fl.Nr. 12/5 Gem. Nirnharting, Dorfstraße 19a
9 Allgemeine Bekanntgaben
10 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 24.06.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung vom 13.05.2020 bedarf der Genehmigung durch den Bauausschuss.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 13.05.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag von MS Immobilien GmbH: Umbau und Sanierung eines ehem. Hotels zu einem Wohngebäude mit „Betreutem Wohnen“ und Errichtung eines Carport mit Lärmschutzwand, Fl.Nr. 674/1 Gem. Waging a. See, Haslacher Weg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 24.06.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt das ehem. Hotelgebäude „Wölkhammer“ zu einem Gebäude mit Nutzung „Betreutem Wohnen“ umzubauen und energetisch zu sanieren.
Das Vorhaben wurde bereits als Antrag auf Vorbescheid in der Sitzung des Bauausschusses am 06.11.2019 vorgestellt und beraten.

Es entstehen insgesamt 43 Wohneinheiten (WE), mit Wohnungsgrößen von 30 qm bis 76 qm. Davon sind 25 WE kleiner als 50 qm.
Alle Wohneinheiten werden barrierefrei gestaltet. Ein rollstuhlgerechter Umbau ist bei Bedarf möglich, entsprechende Vorrichtungen werden vorab getroffen.


EG und KG:

Im KG sind Abstellräume für die einzelnen WE vorgesehen, Technikräume, ein größerer Wasch-/ Trockenraum, ein Mehrzweckraum und Räume für Fitness sowie ein Pflegebad.

An der westlichen Gebäudeseite Richtung Straße (Haslacher Weg) ist ein kleiner Lichthof mit einer Glasdachüberdachung und Außentreppe vorgesehen um die Räumlichkeiten im KG auch von außen erschließen zu können. Der Mehrzweckraum im Keller wird dadurch vielseitig nutzbar, z.B. können auch VHS Kurse in dem Raum stattfinden oder Gymnastikgruppen.

Die Wohnungen im EG sind jew. mit einer kleinen Terrasse ausgestattet und nahe dem Haupteingang soll ein großer Gemeinschafts-/Aufenthaltsraum entstehen.

Die Glasüberdachung der Gemeinschaftsterrasse beim Haupteingang (Westseite), liegt außerhalb der Baugrenzen. Hierfür wird eine Befreiung (Überschreitung der Baugrenzen) beantragt.

An der östlichen Gebäudeseite ist ein weiteres Treppenhaus mit Aufzug geplant. Dies ist notwendig um alle Wohneinheiten erschließen zu können. Der Anbau, in den Maßen 6,14 m x 1,85 m, überschreitet die festgesetzte Baugrenze geringfügig.

Auf die bauliche Änderung des Runderkers in eine eckige Form wird nun verzichtet.


1. OG

Alle Wohneinheiten sind mit einem kleinen Balkon ausgestattet. Die Erschließung der WE erfolgt über einen Laubengang entlang der östlichen Gebäudeseite und intern über die beiden Treppenhäuser. Auf der östlichen Gebäudeseite ist ein begrüntes Flachdach mit einer Gemeinschaftsterrasse geplant.



2. OG

Alle Wohneinheiten sind mit einem kleinen Balkon ausgestattet. Die Erschließung der WE erfolgt über einen Laubengang entlang der östlichen Gebäudeseite und intern über die beiden Treppenhäuser.

DG

Die Wohneinheiten im DG sind nur über das jeweilige Treppenhaus zugänglich. Die WE sind entweder mit einem Balkon oder Loggien (überdachte Freisitze) ausgestattet. Da die Gauben hier mittels Schleppgauben (auf der Westseite) ausgebildet werden sollen, wird eine Befreiung von der Festsetzung „Dreiecksgauben“ benötigt.


Stellplätze und Nebenanlagen:

Entlang der südl. Grundstücksgrenze zur St 2105 hin, soll eine Carportreihe (mit extensiv begrüntem Flachdach, DN 6°) mit einer Lärmschutzwand entstehen, auf einer Länge von ca. 48 m. Die Lärmschutzwand ist mit einer Höhe von ca. 3,82 m geplant. Es sind 16 STP in der Carportreihe sowie ein Fahrradkeller vorgesehen.
Ein weiterer Abstellraum für Müll und Fahrräder ist an der süd-östlichen Grundstücksecke vorgesehen, mit weiteren 3 STP und 1 Behindertenparkplatz. Südlich vom Gebäude sind noch 2 STP geplant und westlich vom Gebäude sind noch 2 weitere Behindertenparkplätze und 5 STP geplant.

Insgesamt werden 29 STP (davon 3 STP für Menschen mit Behinderung) nachgewiesen.

Die Nebenanlagen an der süd-östlichen Grundstücksgrenze: Fahrradkeller und Müllabstellraum zusammen mit den Stellplätzen liegen ebenfalls außerhalb eines dafür vorgesehenen Baufensters. Auch hier muss einer Befreiung zugestimmt werden.


Baurechtliche Beurteilung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hägfeld“, in der Fassung der 4. Änderung (Plandatum vom 08.05.2019). Dem Vorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid (4.40-VB-161-2019 vom 10.02.2020) zugrunde.
Die im Beschluss aufgeführten Befreiungen zu Dreiecksgauben, Baugrenzenüberschreitung bzgl. Treppenhaus und die Anwendung des Stellplatzschlüssels wurden bereits mit dem Vorbescheid genehmigt! Die weiteren Befreiungen werden neu beantragt.

Beschluss

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hägfeld“, in der Fassung der 4. Änderung (Plandatum vom 08.05.2019). Dem Vorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid (4.40-VB-161-2019 vom 10.02.2020) zugrunde.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Aus städtebaulichen Gründen wird einer Befreiung (gem. § 31 Abs. 2 BauGB) von der Festsetzung „Dreiecksgauben“ zugestimmt. Durch die verhältnismäßig geringfügige Überschreitung der Baugrenzen, durch das geplante zweite Treppenhaus und der Glasdachüberdachung der Terrasse auf der Westseite, wird einer weiteren Befreiung (Gem. § 31 Abs. 2 BauGB) zugestimmt. Zudem werden der Errichtung der Nebenanlagen samt Stellplätzen außerhalb des dafür vorgesehenen Baufensters an der süd-östlichen Grundstücksgrenze, sowie dem Lichthof (auf der Westseite) zugestimmt.
Die Anwendung des Stellplatzschlüssels nach Anlage 3, Nr. 1.3 der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird zugestimmt. Bei Änderungen des Nutzerkreises ist der Stellplatzbedarf entsprechend anzupassen (s. Vorbescheid).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag von Hr. Rotter: Umbau Reihenmittelhaus, Fl.Nr. 52/4 Gem. Waging a. See, Jägergasse 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 24.06.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt das Reihenmittelhaus umzubauen. Es soll eine zweite Wohneinheit (ca. 96 qm) entstehen.
Der östliche Gebäudeteil wird hierfür zum Teil abgebrochen und wieder neu aufgebaut. Baukörpertyp II + Dach, seitl. WH von ca. 7,25 m und einer Schleppgaube im DG.

Für das Vorhaben werden zwei zusätzliche Stellplätze nachgewiesen, insg. werden 3 STP nachgewiesen.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Bei der „Jägergasse“ handelt es sich um eine private Fläche, welche als Ortsstraße gewidmet ist. Eine Durchfahrtsbreite von 3 m muss jederzeit gewährleistet sein.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag der Kurbetriebe Waging a. See: Nutzungsänderung des best. DG in einen Mehrzweckbereich, sowie Änderung der Außentreppe am best.Gebäude, Fl.Nrn. 357 u. 358 Gem. Gaden, Am See 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 24.06.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Kurbetriebe Waging a. See beabsichtigen die Nutzungsänderung des bestehenden DG in einen Mehrzweckbereich (Freizeit und Aufenthaltsbereich). Zudem soll an das bestehende Gebäude am südlichen Teil eine Außentreppe angebaut werden.

Das Grundstück liegt im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Fam. Kaindl: Anbau eines Treppenhauses zur getrennten Erschließung von zwei Wohnungen sowie Anbau eines Carports an die bestehende Garage, Fl.Nr. 604/1 Gem. Gaden, Hausleiten 24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 24.06.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen den Anbau eines Treppenhauses in den Maßen 2,79 m x 4,59 m auf der westlichen Gebäudeseite zur getrennten Erschließung von zwei Wohnungen. Das Treppenhaus mit einer geplanten Eingangsüberdachung erschließt das EG bis hin ins DG, mit einer seitl. WH von 6,20 m und einer DN von 28°, der Anbau wird dem Bestand angepasst.

Die bestehende Terrasse wird um 1 m Tiefe auf eine Länge von ca. 9 m vergrößert. Der bestehende Balkon im 1. OG wird teilweise entfernt. Zudem ist eine Verlängerung des Daches um ca. 3,30 m geplant als Terrassenüberdachung.

Südlich am bestehenden Garagengebäude soll noch ein zusätzlicher Carport errichtet werden. In den Maßen 4,65 m x 3,49 m, einer seitl. WH von 3 m und einer DN wie das Bestandsgebäude von 22°.

Es werden insg. 4 Stellplätze nachgewiesen.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bauantrag von Fr. Adrian: Nutzungsänderung des best. Wohnhauses mit Einbau einer 2. WE, sowie Errichtung einer Garage mit Carport, Fl.Nr. 477/51 Gem. Waging a. See, Wiesenweg 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 24.06.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt die Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses mit Einbau einer zweiten WE in die bestehende Garage im EG. Im OG gibt es keine Flächenerweiterung. Zudem soll eine Doppelgarage in den Maßen 6,95 m x 6 m, mit einer seitlichen Wandhöhe von 2,60 m errichtet werden. Das Garagendach ist als flaches Gründach geplant. Darüber hinaus soll an der nördlichen Grundstücksgrenze ein weiterer Stellplatz errichtet werden.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Waging West“ in der 20. Änderung und hält bestimmte Festsetzungen nicht ein. Die geplante Garage befindet sich außerhalb der festgesetzten Baugrenze. Zudem sind gem. § 10 des Bebauungsplanes Nebengebäude mit Satteldach zu errichten. Die Garage ist jedoch mit einem flachen Gründach geplant. Demnach ist hier eine Befreiung vom Bebauungsplan notwendig.

Die Zufahrt erfolgt über das östlich angrenzende Nachbargrundstück mit der Fl.Nr. 477/6, die Erschließung muss privatrechtlich gesichert werden. Es werden insgesamt drei STP für das Vorhaben nachgewiesen. Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Waging West“, 20. Änderung. Die Garage soll außerhalb des Baufensters errichtet und die bestehende Garage soll zu Wohnraum umgenutzt werden. Zudem hält das Vorhaben die Festsetzung § 10 (Dachform von Nebenanlagen) nicht ein.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Den Befreiungen bezüglich der Baufenster, der Satteldachgestaltung und der Dachüberstände wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Bauantrag von Frau und Herrn Schneider: Errichtung eines Garagengebäudes, Fl.Nr. 721 Gem. Nirnharting, Dobelstraße 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 24.06.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Garagengebäudes in den Maßen 11 m x 11 m. Der Baukörper soll auf der nördlichen Grundstücksfläche errichtet werden. Das Gebäude soll mit einem nicht gleichschenkligen Satteldach errichtet werden. Auf der nördlichen Gebäudeseite soll die Wandhöhe 4,50 m betragen, auf der südlichen Seite 2,94 m. Im östlichen Gebäudeteil ist ein Stellplatz für Transporter, Radlader und Anhänger geplant, aufgrund dessen ist die Wandhöhe von 4,50 m erforderlich.

Das Grundstück liegt an keiner öffentlichen Straße an, die Erschließung muss demnach privatrechtlich gesichert werden. Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 BauGB.

Beschluss

Der Antrag wurde in der Sitzung vom Gremium zurückgestellt und soll in der nächsten Sitzung behandelt werden. Die Bauausschussmitglieder haben sich Bedenkzeit erbeten und wollen sich ein Bild vor Ort machen, um anschließend in der nächsten Bauausschusssitzung über den Tagesordnungspunkt erneut zu beraten und abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Antrag auf isolierte Befreiung von Frau und Herrn Jodl: Überdachung von Stellplätzen aus Holz, Fl.Nr. 12/5 Gem. Nirnharting, Dorfstraße 19a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 24.06.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung einer Stellplatzüberdachung aus Holz in den Maßen 4,50 m x 4 m. Die seitliche Wandhöhe soll 2,20 m betragen. Die Überdachung soll an der westlichen Gebäudeseite angebracht werden. Der Abstand zwischen der geplanten Überdachung und der Dorfstraße beträgt 0,5 m an engster Stelle.

Das Vorhaben ist grundsätzlich gem. Art. 57 Abs. 1 b BayBO verfahrensfrei. Allerdings befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich der Stellplatzsatzung der Marktgemeinde Waging a. See. Nach § 5 Abs. 3 der Stellplatzsatzung müssen Zu- und Abfahrten zwischen offenen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen eine Länge von mindestens 3 m vorweisen. Die Antragsteller geben an, dass aufgrund der Parkplatzverhältnisse nur ein Abstand von 0,5 m nachgewiesen werden kann und dass die Sichtverhältnisse durch die Überdachung nicht eingeschränkt werden.

Es liegen ähnliche Bezugsfälle im OT Nirnharting vor.

Beschluss

Das Vorhaben ist grundsätzlich nach Art. 57 Abs. 1 b BayBO verfahrensfrei. Allerdings befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich der Stellplatzsatzung der Marktgemeinde Waging a. See.

Der Bauausschuss erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Einer Abweichung von § 5 Abs. 3 der Stellplatzsatzung (Abstand von mind. 3 m) wird aufgrund der offenen Bauausführung zugestimmt; das Vorhaben hat zur Grundstücksgrenze mindestens 1 m Abstand einzuhalten (Abstand Grundstückgrenze – Stützpfosten der Stellplatzüberdachung, die Überdachung darf überstehen ).

Ferner handelt es sich um eine private Grundstückszufahrt, auf die einzuhaltenden Sichtdreiecke ist daher eigenverantwortlich zu achten. Des Weiteren ist von den Antragstellern Vorsorge zu treffen, dass das anfallende Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstück zu versickern ist und nicht auf die öffentliche Verkehrsfläche entwässert werden darf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Allgemeine Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 24.06.2020 ö 9

Sachverhalt

I. Information über erteilte Genehmigungsfreistellung

Es wird folgender Antrag bekannt gegeben, welcher auf dem Büroweg durch 1. BGM Baderhuber entschieden worden ist:

  • Antrag auf Genehmigungsfreistellung von Herrn Hartl: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 143/5 Gem. Nirnharting, Zillingweg 2, Bebauungsplan Nirnharting Nord

II. Sachstandsbericht zur Anfrage von GR Lamminger (Bauausschusssitzung Februar 2020):

Vorhaben: Errichtung eines Carports in der Bergstr. 10 / das Vorhaben befindet sich im Bebauungsplan Feichten

27.08.2018 Antrag auf isolierte Befreiung:        6 x 6 x 2,5 m Doppelcarport mit Pultdach

05.09.2018 BAS:
  • außerhalb der Baugrenzen, zugestimmt
  • Pultdach, abgelehnt

10.09.2018 Bescheid: Befreiungen erteilt, allerdings mit Satteldach

16.10.2018 Widerspruch

07.11.2018 BAS
  • Befreiung Pultdach wird zugestimmt
  • Dachausführung und -neigung ist in Form und Gestaltung an das benachbarte Garagengebäude anzupassen
  • Vor Realisierung ist dem Bauamt eine entsprechende Skizze vorzulegen

19.11.2018 Änderungsbescheid

14.03.2019 Skizzen zum Carport
  • mit 15 ° DN
  • gleiche Neigung Nachbargarage
  • Keine Unterlagen im Vorgang zu finden, was und ob von Seiten der Verwaltung zu den Skizzen etwas veranlasst wurde.

II. Vorsprache GR Hofmann Josef, 06.02.2020
Das Carport würde dem Beschluss nicht entsprechen, hinsichtlich Form und Gestaltung zum Nachbargebäude.

III. Verwaltung, Ortseinsicht am 17.06.2020 mit Fotos
Die Ausführung vom Carport ist Form und Gestaltung dem benachbarten Garagengebäude angepasst worden. Dachneigung und -eindeckung entsprechen dem Nachbargebäude ebenfalls. Nach Auffassung der Verwaltung ist dem Beschluss des Bauausschusses Rechnung getragen worden. Einzig allein sind beide Anlagen versetzt ausgeführt, dies war aber im Beschluss nicht formuliert.

GR Lamminger führt dazu aus, dass das Vorhaben viel zu hoch ausgeführt wurde und die Höhe nicht dem Antrag entsprechen würde.

Die Verwaltung bestätigt, dass aussagekräftige Unterlagen diesbezüglich (Grundriss- / Schnittdarstellung) vom Vorhaben fehlen. Lediglich im ersten Antrag wurde eine Höhe vom Pultdach mit 2,50 m angegeben. Die Wandhöhe gem. BayBO ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. Eine Überprüfung kann hier nur mittels Meldung an die Baukontrolle stattfinden.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nahm vom o.g. Sachverhalt Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 24.06.2020 ö 10

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Anträge vor.

Datenstand vom 06.08.2020 16:56 Uhr