Datum: 08.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Vereinsraum St. Leonhard
Gremium: Gemeinderat Wonneberg
Körperschaft: Gemeinde Wonneberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:08 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.05.2021
2 Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für den Bereich "Plattenberg-Ost"
2.1 Stellungnahme zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung
2.1.1 Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde vom 19.03.2021
2.1.2 Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 16.04.2021
2.1.3 Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.412 Untere Immissionsschutzbehörde vom 15.04.2021
2.1.4 Stellungnahme der Regierung v. Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 09.04.2021
2.1.5 Stellungnahme der Handwerkskammer für München u. Oberbayern vom 12.04.2021
2.1.6 Stellungnahme vom Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern vom 12.04.2021
2.1.7 Stellungnahme vom Amt f. Landwirtschaft u. Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 16.04.2021
2.1.8 Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 12.04.2021
2.1.9 Stellungnahme vom Bund Naturschutz, Kreisgruppe Traunstein vom 07.04.2021
2.1.10 Stellungnahme vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe vom 16.03.2021
2.1.11 Stellungnahme der Deutschen Telekom GmbH vom 14.04.2021
2.1.12 Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 15.03.2021
2.2 weiteres Vorgehen
3 Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung von Herrn Mühlbacher: Neubau eines Carports, Fl.Nr. 1142 Gem. Wonneberg, Plattenberg 11
4 Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Erhebung einer Marketingumlage für regionale Marketingmaßnahmen der TouristInformation Waging a. See
5 Beitritt in die Chiemgau GmbH
6 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlicher Sitzung nach dem Wegfall der Geheimhaltungsgründe
7 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg hat die Sitzungsniederschrift vom 11.05.2021 zur Kenntnis genommen und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für den Bereich "Plattenberg-Ost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 2
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2.1. Stellungnahme zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 2.1
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2.1.1. Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde vom 19.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 2.1.1

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. 
Die Beschlüsse zum Ergebnis aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden versehentlich nicht übermittelt, das ist richtig. Mit E-Mail vom 05.05.2021 an alle beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde der Beschlussbuchauszuges der Gemeinderatssitzung vom 12.07.2016 nachträglich übermittelt und unser Versehen korrigiert.
Bezüglich der max. Höhenlage der Gebäude wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 12.07.2016 eine Abwägung vorgenommen. Zuvor hatte Bauamtsmitarbeiter Franz Fenninger die im Plan festgelegten Höhenlagen der einzelnen Gebäude vor Ort aufgesteckt die dann vom Gemeinderat besichtigt wurden. Das Gremium war dabei zu dem Entschluss gekommen, dass aufgrund der besseren Umsetzung des Wasserrückhalts und zum Schutz vor Überflutungen bei Starkregenereignissen eine Reduzierung der Höhen nicht sinnvoll wäre. Bei den festgesetzten Höhenlagen soll es sich aber um die maximal zulässigen Höhenlagen handeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.1.2. Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 16.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 2.1.2

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise zur Entwicklung der Sickermulde als extensive blütenreiche Wiese werden beachtet. Der Planer wird angewiesen die dazu erforderlichen Hinweise in die Begründung bzw. den Umweltbericht aufzunehmen. Eine Vergrößerung des Bereichs der Sickermulde ist leider nicht möglich, weil der Gemeinde die Zugriffsmöglichkeit auf die dafür benötigte Grundstücksfläche fehlt. Außerdem wird befürchtet, dass dadurch auch die erforderliche Pflege des Muldenbereichs aufwändiger werden würde. Stattdessen soll die Anzahl der Baumpflanzungen um je einen Baum pro Grundstück erhöht werden. Bei erkennbaren Verstößen gegen die Festsetzungen unter 3.12 wird die Gemeinde auf die Bauwerber entsprechend einwirken.
Wie man der Begründung entnehmen kann, hat sich die Gemeinde für das „vereinfachte Vorgehen“ gemäß dem Leitfaden für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung „Bauen im Einklang mit der Natur und Landschaft“ entschieden. Diese Vorgehensweise ist bei einem allgemeinen Wohngebiet mit wenigen Parzellen durchaus üblich. Ein Ausgleichsflächenbedarf besteht daher also nicht. Die Abschnittsüberschrift „5.3 Ausgleichsmaßnahmen“ im Umweltbericht ist insofern etwas irreführend und wird daher in „Naturschutzfachliche Ziele im Zuge der Bebauung“ umbenannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.1.3. Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.412 Untere Immissionsschutzbehörde vom 15.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 2.1.3

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der Rinderhaltungsbetrieb Fenninger hat zwischenzeitlich einen weiteren Stall südlich des Anwesens errichtet. Damit hat sich der Schwerpunkt seiner Tierhaltung nochmals deutlich vom geplanten Baugebiet entfernt und der Tierhaltungsbetrieb Mühlbacher hat seine Tierzahlen verringert. Die Gemeinde geht deshalb davon aus, dass auch bei einer Anpassung der Tierhaltungszahlen im Gutachten nicht mit einer Erhöhung der Immissionswerte im geplanten Baugebiet zu rechnen ist. Wir sehen uns in dieser Annahme auch durch die Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten Traunstein vom 16.04.2021 bekräftigt, welches darin ebenfalls eine gewisse Entschärfung des Sachverhalts durch die neue Situation feststellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.1.4. Stellungnahme der Regierung v. Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 09.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 2.1.4

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Im Bebauungsplanaufstellungsverfahren werden die untere Bauaufsichtsbehörde und untere Naturschutzbehörde beteiligt. Die Planung wird mit den Fachbehörden abgestimmt. 

Die innerörtlichen Flächenpotentiale hat die Gemeinde vom Bauamt der VG Waging strukturiert erfassen und auf ihre Nutzbarkeit als Bauland bewerten lassen. Im Zusammenhang mit der Ermittlung der zur Verfügung stehenden Baugrundstücke wurde auch gleich der zu erwartende Baulandbedarf für die Gemeindebürger ermittelt. Dabei wurde festgestellt, dass die wenigen vorhandenen Baugrundstücke und Baulücken nicht geeignet sind, den Wohnraumbedarf der nächsten Jahre abzudecken. Die Gemeinde sieht sich deshalb in der Pflicht, die Ausweisung der wenigen Bauparzellen in Plattenberg voran zu treiben. Die Aufrechterhaltung und Funktionsfähigkeit der vorhandenen Siedlungsstruktur als auch die Versorgungs- und Entsorgungsinfrastruktur werden durch die Ausweisung des Baugebiets nicht beeinträchtigt oder nachteilig verändert. Die Gemeinde ist von je her ländlich strukturiert mit den beiden Hauptorten St. Leonhard und Weibhausen, den kleineren Ortsteilen Plattenberg, Enzersdorf, Egerdach, Hellmannsberg, Obermoosen, Untermoosen und vielen kleinen Weilern und Einzelgehöften. Die Gemeinde hat in den vergangenen 30 Jahren viel Geld in die Hand genommen um besonders Entsorgungsstruktur für alle Ortsteile sicher zu stellen. Zum Einkaufen müssen die Gemeindebürger schon seit vielen Jahren in die benachbarten Zentren Waging oder Traunstein fahren. Auch die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ändert sich durch die Ausweisung nicht, weil der Ort Plattenberg direkt an der Hauptverbindungsstraße der Gemeinde liegt.

Die Notwendigkeit des Flächenbedarfs für die geplante Wohnbaufläche in Plattenberg-Ost ist noch anhand der demographischen Entwicklung nachzuweisen und in der Begründung zu ergänzen. Ebenso sind die vorhandenen Innenbereichspotentiale in der Gemeinde und die Hinderungsgründe für eine Nutzbarmachung in der Begründung zu ergänzen:

  • Nachweis der Notwendigkeit des Flächenbedarfs

Eine Deckung des zukünftigen Wohnbaulandbedarfes ausschließlich aus den vorhandenen Innenbereichspotentialen der beiden Hauptorte St.Leonhard und Weibhausen erachtet der Gemeinderat nicht als möglich. Die wenigen vorhandenen Baugrundstücke und Baulücken innerhalb dieser Ortsteile stehen im Privateigentum und stehen für eine Bebauung mittelfristig nicht zur Verfügung. Auch die weiteren Innenbereichspotentiale, die in sehr begrenztem Umfang in St.Leonhard vorhanden wären, befinden sich im Privateigentum und stehen mittelfristig für eine Bauleitplanung auf Basis des Familien-Bauland-Modells der Gemeinde nicht zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandenen Innenbereichspotentiale zu erheben und in der Begründung zu ergänzen.
Was die Notwendigkeit des Flächenbedarfs für neues Wohnbauland betrifft, so wird gemäß den Berechnungen des Demographie-Spiegels Bayern für die Gemeinde Wonneberg – ausgehend von einer Bevölkerung von 1.530 Einwohnern am Ende des Jahres 2017 - ein Anstieg um 106 Einwohner auf 1.636 Einwohner bis zum Jahr 2031 prognostiziert. Mithilfe der Flächenmanagement-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Umwelt kann darauf aufbauend der zukünftige Bedarf an Wohnungen ermittelt werden. Grundlage dabei sind die Daten des Statistischen Landesamtes Bayern. Ausgehend von der gegenwärtigen Belegungsdichte in der Gemeinde Wonneberg von ca. 2,48 Einwohner je Wohnung ergibt sich aus der Bevölkerungsentwicklung zwischen 2018 und 2031 ein Bedarf von ca. 43 neuen Wohnungen bis zum Jahr 2031.
Darüber hinaus ist von einem Auflockerungsbedarf – d.h. einem statistischen Anwachsen der Wohnfläche pro Kopf - auszugehen, der in der Regel mit 0,3 % pro Jahr angesetzt wird. Ausgehend von den zum Jahresende 2017 festgestellten ca. 600 Wohnungen in der Gemeinde ergibt sich somit bis zum Jahr 2031 ein weiterer Bedarf von ca. 25 Wohnungen. Insgesamt beläuft sich der Bedarf somit auf 68 Wohnungen bis zum Jahr 2031. Dies entspricht einem Bedarf von 4,85 Wohnungen pro Jahr.
Die Begründung zum Bebauungsplan ist entsprechend zu ergänzen.

Wegen des Verweises auf die früheren Stellungnahmen vom 12.08.2013, 08.07.2014 und 01.06.2016 wird auf die hierzu bereits erfolgten Abwägungsbeschlüsse vom 29.04.2014, 20.10.2015 und 12.07.2016 verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.1.5. Stellungnahme der Handwerkskammer für München u. Oberbayern vom 12.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 2.1.5

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine nachteilige Auswirkung auf die Kleingewerbebetriebe im Umfeld ist derzeit für die Gemeinde nicht erkennbar. 
In der Gemeindeverwaltung sind für den Ortsbereich Plattenberg drei Handwerksbetriebe erfasst:
  • Plattenberg 9: Dienstleistungen im Bereich KFZ
Der Betrieb wird unserer Einschätzung nach durch die neu entstehende Wohnbebauung, die sich viel weiter nördlich befindet, nicht mehr als durch die bereits bestehende Wohnbebauung unmittelbar an seinem Grundstück, beeinträchtigt. Weitere nachteilige Auswirkungen sind daher nicht erkennbar.
  • Plattenberg 3: Garten- und Landschaftsbau
Der Betrieb wird unserer Einschätzung nach durch die neu entstehende Wohnbebauung, die sich viel weiter nördlich befindet, nicht mehr als durch die bereits bestehende Wohnbebauung unmittelbar westlich an seinem Grundstück, beeinträchtigt. Weitere nachteilige Auswirkungen sind daher nicht erkennbar. 
Nachdem es sich hierbei um den Grundstückseigentümer der Fläche handelt, welche nun einer Wohnbebauung (4 Parzellen) zugeführt werden soll, geht die Gemeinde davon aus, dass dem Eigentümer mögliche geringfügige Einschränkungen bekannt sind.
  • Plattenberg 1: Mobile Werkstatt für Land- und Baumaschinen, Maschinen- und Anlagenservice, Handel mit Maschinen und Geräten und Ersatzteilen
Der bestehende Betrieb der Landwirtschaftlichen Hofstelle und der vorgenannten Mobilen Werkstatt und Handel von Maschinen / Ersatzteilen ist bereits jetzt schon, nördlich und westlich, von Wohnbebauung umgeben. Im südlichen Bereich grenzt zudem der Nachbarbetrieb von Plattenberg 3 an. Die Ausrichtung seines landwirtschaftlichen Betriebes (Plattenberg 1) orientiert sich bereits jetzt schon mehr in Richtung Süden, ist also von der bestehenden und künftigen Wohnbebauung abgerückt. Die Gemeinde geht davon aus, dass dem Eigentümer mögliche geringfügige Einschränkungen bekannt sind. Eine Einschränkung oder Gefährdung des Betriebs, sodass ein ordnungsgemäßer Betrieb nicht mehr gewährleistet wäre, ist aus Sicht der Gemeinde derzeit nicht erkennbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.1.6. Stellungnahme vom Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern vom 12.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 2.1.6

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. 
Die innerörtlichen Flächenpotentiale hat die Gemeinde vom Bauamt der VG Waging strukturiert erfassen und auf ihre Nutzbarkeit als Bauland bewerten lassen. Im Zusammenhang mit der Ermittlung der zur Verfügung stehenden Baugrundstücke wurde auch gleich der zu erwartende Baulandbedarf für die Gemeindebürger ermittelt. Dabei wurde festgestellt, dass die wenigen vorhandenen Baugrundstücke und Baulücken nicht geeignet sind, den Wohnraumbedarf der nächsten Jahre abzudecken. Die Gemeinde sieht sich deshalb in der Pflicht, die Ausweisung der wenigen Bauparzellen in Plattenberg voran zu treiben. Die Aufrechterhaltung und Funktionsfähigkeit der vorhandenen Siedlungsstruktur als auch die Versorgungs- und Entsorgungsinfrastruktur werden durch die Ausweisung des Baugebiets nicht beeinträchtigt oder nachteilig verändert. Die Gemeinde ist von je her ländlich strukturiert mit den beiden Hauptorten St. Leonhard und Weibhausen, den kleineren Ortsteilen Plattenberg, Enzersdorf, Egerdach, Hellmannsberg, Obermoosen, Untermoosen und vielen kleinen Weilern und Einzelgehöften. Die Gemeinde hat in den vergangenen 30 Jahren viel Geld in die Hand genommen um besonders Entsorgungsstruktur für alle Ortsteile sicher zu stellen. Zum Einkaufen müssen die Gemeindebürger schon seit vielen Jahren in die benachbarten Zentren Waging oder Traunstein fahren. Auch die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ändert sich durch die Ausweisung nicht, weil der Ort Plattenberg direkt an der Hauptverbindungsstraße der Gemeinde liegt.

  • Erforderlichkeit der Planung und Plausibilität
Der Annahme des ALE Oberbayern, wonach die Gemeinde die Leerstände oder Innenbereichspotentiale in den beiden Hauptorten St. Leonhard und Weibhausen vor Einleitung der gegenständlichen Planung nicht geprüft hätte, ist falsch. Es bedarf dabei keiner großen Ermittlungsarbeit, um feststellen zu können, dass etwaige Leerstände und Innenbereichspotentiale für die Abdeckung des künftigen Wohnbaubedarfs innerhalb der Gemeinde nicht ausreichend sind. Auch die Vertreter des ALE, die in den letzten Jahren in der Gemeinde öfter vor Ort waren, werden dies bestätigen können.
Die Gemeinde Wonneberg ist eine sehr überschaubare ländliche Gemeinde, die durch landwirtschaftliche Betriebe und sonstige Wohngebäude geprägt ist. Es gibt nur vereinzelte Gewerbe- und Handwerksbetriebe. Einzelhandelsbetriebe sind im Gemeindebereich nicht vorhanden. Die Artikel zur Deckung des täglichen Bedarfs werden ausschließlich in Nachbargemeinden, vor allem in Waging a. See und Traunstein, eingekauft. Die letzten 2 Lebensmittelgeschäfte in Weibhausen und St. Leonhard sind bereits vor 30 Jahren aufgegeben und die Räumlichkeiten zu Wohnzwecken umgenutzt worden. Ebenso wurden die beiden gastromischen Familienbetriebe in St. Leonhard vor Kurzem aufgegeben und die Immobilien einer Wohnnutzung zugeführt.
Hinsichtlich der Versorgung der Bevölkerung war die Gemeinde Wonneberg schon immer auf die Nachbarorte Waging a. See und Traunstein ausgerichtet, z.B. beim Einkauf, für Dienstleistungen aller Art oder in der gesundheitlichen Versorgung. Eine entsprechende Grundstruktur war in der Gemeinde Wonneberg selbst nie vorhanden, so dass die in anderen Orten eingetretene Leerstandsproblematik durch Geschäfts- und Betriebsaufgaben im Innenbereich in der Gemeinde Wonneberg nicht oder nur in sehr geringem Maß gegeben ist. Die Gemeinde geht deshalb zurecht davon aus, dass der geplante Vitalitätscheck diese Einschätzung bestätigen wird und die dafür notwendige Bearbeitungszeit die gegenständliche Planung nicht verzögern soll.
Was die Innenbereichspotentiale der beiden Hauptorte St. Leonhard und Weibhausen betrifft, so erachtet der Gemeinderat es nicht als möglich, daraus den zukünftigen Wohnbaulandbedarf abzudecken, nicht einmal ansatzweise. Die wenigen vorhandenen Baugrundstücke und Baulücken innerhalb dieser Ortsteile stehen im Privateigentum und stehen für eine Bebauung mittelfristig nicht zur Verfügung. Auch die weiteren noch unverplanten Innenbereichspotentiale, die in sehr begrenztem Umfang in St. Leonhard vorhanden wären, befinden sich im Privateigentum und stehen mittelfristig für eine Bauleitplanung auf Basis des Familien-Bauland-Modells der Gemeinde nicht zur Verfügung. 
Im Rahmen der gegenständlichen Planung wird die Verwaltung beauftragt, die vorhandenen Innenbereichspotentiale detailliert zu erheben und in der Begründung zu ergänzen.
Was die Notwendigkeit des Flächenbedarfs für neues Wohnbauland betrifft, so liegen der Gemeinde Wonneberg mehrere Anfragen von Bauwilligen aus der eigenen Gemeinde und eine immer größer werdende Zahl von Anfragen von Bauwilligen mit auswärtigem Wohnsitz vor. Die von der Bundesregierung im Jahr 2017 in Abstimmung mit der Europäischen Kommission getroffenen Vorgaben zur Ausgestaltung von „Einheimischenmodellen“ machen es mittlerweile notwendig, dass die Gemeinde ihre Baulandstrategie nicht nur – wie bisher - auf die eigene ortsansässige Bevölkerung beschränkt, sondern ganz allgemein jungen Familien – unabhängig vom jeweiligen Wohnsitz – eine Ansiedlung in der Gemeinde Wonneberg ermöglicht. Durch die künftig stärkere Berücksichtigung von auswärtigen Bauwerbern beim „Einheimischenmodell“ kann der Fall eintreten, dass sich die Bevölkerung in der Gemeinde stärker entwickelt als vom Statistischen Landesamt prognostiziert und der Bedarf an Wohnbauland entsprechend weiter steigen wird.
Aber auch die aktuellen statistischen Daten sind ausreichend, um die Notwendigkeit der gegenständlichen Ausweisung in Enzersdorf sowie weiterer künftiger Ausweisungen zu rechtfertigen. Gemäß den Berechnungen des Demographie-Spiegels Bayern für die Gemeinde Wonneberg wird – ausgehend von einer Bevölkerung von 1.530 Einwohnern am Ende des Jahres 2017 - ein Anstieg um 106 Einwohner auf 1.636 Einwohner bis zum Jahr 2031 prognostiziert. Mithilfe der Flächenmanagement-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Umwelt kann darauf aufbauend der zukünftige Bedarf an Wohnungen ermittelt werden. Grundlage dabei sind die Daten des Statistischen Landesamtes Bayern. Ausgehend von der gegenwärtigen Belegungsdichte in der Gemeinde Wonneberg von ca. 2,48 Einwohner je Wohnung ergibt sich aus der Bevölkerungsentwicklung zwischen 2018 und 2031 ein Bedarf von ca. 43 neuen Wohnungen bis zum Jahr 2031.
Darüber hinaus ist von einem Auflockerungsbedarf – d.h. einem statistischen Anwachsen der Wohnfläche pro Kopf - auszugehen, der in der Regel mit 0,3 % pro Jahr angesetzt wird. Ausgehend von den zum Jahresende 2017 festgestellten ca. 600 Wohnungen in der Gemeinde ergibt sich somit bis zum Jahr 2031 ein weiterer Bedarf von ca. 25 Wohnungen. Insgesamt beläuft sich der Bedarf somit auf 68 Wohnungen bis zum Jahr 2031. Dies entspricht einem Bedarf von 4,85 Wohnungen pro Jahr.
Die Begründung zum Bebauungsplan ist entsprechend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.1.7. Stellungnahme vom Amt f. Landwirtschaft u. Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 16.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 2.1.7

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Seit der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 21.06.2016 hat der Rinderhaltungsbetrieb Fenninger einen weiteren Stall südlich des Anwesens errichtet. Damit hat sich der Schwerpunkt seiner Tierhaltung nochmals deutlich vom geplanten Baugebiet entfernt und der Tierhaltungsbetrieb Mühlbacher hat seine Tierzahlen verringert. Dies führt, wie das Amt in seiner Stellungnahme 16.04.2021 selber feststellt zu einer Entschärfung der Situation. Die Gemeinde kann deshalb derzeit keinen Grund erkennen um an der Planung nicht festzuhalten. 
Der Hinweis, mit dem Landwirten abzuklären ob sie bereit sind mögliche Einschränkungen künftig hinzunehmen, ist nicht umsetzbar. Die Gemeinde möchte dem Tierhaltungsbetrieb Fenninger, ohne Kenntnis konkreter Probleme eine solche Pauschalerklärung und Verzicht auf seine Rechte nicht zumuten. Falls sich entgegen dem derzeitigen Kenntnisstand Probleme ergeben sollten, müsste dann sachbezogen nach Lösungen gesucht werden.
Im Bebauungsplan weist die Gemeinde die künftigen Bauwerber, unter Hinweise Punkt 4.2, daraufhin, dass von Seiten der Landwirtschaft ausgehenden Immissionen (wie z.B. Geruch, Lärm, Staub und Erschütterungen), auch soweit sie über das übliche Maß hinausgehen, zu dulden sind. Insbesondere auch dann, wenn landwirtschaftliche Arbeiten nach Feierabend sowie an Sonn- und Feiertagen oder während der Nachtzeit vorgenommen werden, wenn die Wetterlage während der Erntezeit solche Arbeiten erfordert. Die Gemeinde beabsichtigt diesen Hinweis zur Duldungspflicht landwirtschaftlicher Immissionen auch beim Verkauf eigener Baugrundstücke im Kaufvertrag einzusetzen.
Beim Tierhaltungsbetrieb Mühlbacher handelt es sich um den Grundeigentümer und Initiator des Baugebiets, deshalb geht die Gemeinde davon aus, dass eine solche Erklärung auch hier nicht erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.1.8. Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 12.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 2.1.8

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Das Abwasser wird in den bestehenden öffentlichen Schmutzwasserkanal entsorgt. Die Regenwasserentsorgung soll vor Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen mit dem WWA abgestimmt und eine wasserrechtliche Genehmigung für die Entsorgung des Regenwassers beantragt werden. 
Der Hinweis zur Regenwassernutzung durch die Bauwerber soll beachtet werden. Der Planer wird beauftragt eine entsprechende Ergänzung unter den Hinweisen im Bebauungsplan vorzunehmen.
Wegen des Verweises auf die frühere Stellungnahme vom 23.06.2016 wird auf die hierzu bereits erfolgte Abwägung vom 12.07.2016 verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.1.9. Stellungnahme vom Bund Naturschutz, Kreisgruppe Traunstein vom 07.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 2.1.9

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Im Bebauungsplan wurde ausdrücklich auch Doppelhausbebauung und Bebauungen mit 2 Wohneinheiten zugelassen. Die Bebauung von Einzelwohnhäusern, meistens mit 1 oder 2 Wohnungen, entspricht den Vorstellungen der örtlichen Bevölkerung. Auch in den aktuellen Anträgen von Bauwilligen spiegelt sich dies wider. Andere Wohnformen, wie z. B. Doppel- oder Mehrfamilienhäuser, werden dagegen kaum gewünscht und müssen sich im ländlichen Raum erst allmählich etablieren, vorzugsweise in den Siedlungsschwerpunkten der Gemeinde.
Sofern Leuchtkörper aufgestellt werden, welche die Zufahrtsstraße beleuchten sollen, werden die vorgebrachten Hinweise hierzu zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Eine Pflicht auf den Dächern Solar- oder Photovoltaikanlagen errichten zu müssen wird vom Gemeinderat in der Bauleitplanung nicht gefordert. Das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) verpflichtet ohnehin jeden Bauherrn, beim Hausbau, einen bestimmten Anteil mit erneuerbaren Energien (z.B. Photovoltaik) abzudecken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.1.10. Stellungnahme vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe vom 16.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 2.1.10

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.1.11. Stellungnahme der Deutschen Telekom GmbH vom 14.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 2.1.11

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise werden beachtet und bei den Erschließungsmaßnahmen berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.1.12. Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 15.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 2.1.12

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise werden beachtet und bei den Erschließungsmaßnahmen berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 2.2

Beschluss

Aufgrund der heute vorgenommenen Abwägung der einzelnen Stellungnahmen wird das Planungsbüro Frumm-Mayer beauftragt die Bebauungsplanunterlagen entsprechend zu überarbeiten. Der Gemeinderat Wonneberg beauftragt die Verwaltung eine erneute beschränkte Behördenbeteiligung mit den überarbeiteten Planunterlagen durchzuführen. Auf eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung von Herrn Mühlbacher: Neubau eines Carports, Fl.Nr. 1142 Gem. Wonneberg, Plattenberg 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich der Gestal­tungssatzung der Gemeinde Wonneberg und hält die Festsetzungen nicht ein.
Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Den Abweichungen von § 5 (Dachform und -neigung) und § 6 (Dachüberstände und Dach­eindeckung) der Gestaltungssatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Erhebung einer Marketingumlage für regionale Marketingmaßnahmen der TouristInformation Waging a. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg hat Kenntnis von der Zweckvereinbarung zur Erhebung einer Umlage für die von der Tourist Information Waging a. See zu erbringenden gemeinschaftlichen, regionalen Marketingmaßnahmen und stimmt dieser Zweckvereinbarung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Beitritt in die Chiemgau GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö 5

Beschluss

    1. Die Gemeinde Wonneberg tritt in die Chiemgau GmbH als Gesellschafter zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein. Dabei wird ein Gesellschaftsanteil am Stammkapital in Höhe von 1.000 EUR erworben.
    2. Der Gemeinderat Wonneberg stimmt dem vorliegenden Satzungsentwurf der Chiemgau GmbH in der Fassung vom 19.05.2021 zu.
    3. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt alle zum Beitritt erforderlichen Handlungen vorzunehmen, Unterschriften zu leisten bzw. Erklärungen im Namen der Gemeinde Wonneberg abzugeben. Dies gilt auch für die Einholung von rechtsaufsichtlichen Genehmigungen und die notarielle Abwicklung der Beteiligung.
    4. Sofern Anpassungen oder Änderungen an der Satzung aufgrund von Hinweisen oder Vorgaben der Rechtsaufsichtsbehörden, Prüforganen, des Notars oder des Registergerichts notwendig sind, wird der 1. Bürgermeister ermächtigt diese zu genehmigen, sofern dadurch nicht der Wesensgehalt der Gesellschaft tangiert oder der Unternehmensgegenstand verändert wird.
    5. Der gemeinsame Informationssicherheitsbeauftragte und der gemeinsame Datenschutzbeauftragte werden mit Ablauf des 31.12.2022 in die Chiemgau GmbH übergeleitet. Die aktuellen Zweckvereinbarungen verlieren zu diesem Zeitpunkt Ihre Gültigkeit. Die finanziellen und sonstigen Rahmenbedingungen aus den Zweck­vereinbarungen werden als Grundlage für die Arbeit und die Abrechnung der Dienstleistungen durch die Chiemgau GmbH übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlicher Sitzung nach dem Wegfall der Geheimhaltungsgründe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö informativ 6
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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö informativ 7
Datenstand vom 07.12.2021 09:26 Uhr