Datum: 25.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulaula Grundschule Taching
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 23:09 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.02.2021
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Neubau Kinderkrippe Tengling; Vorstellung Planstand
3.1 Beschlussfassung über die Festlegung der Bauweise
4 Aktion "Lebensturm" vom Gartenbauverein Taching
5 Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme des Seebäderbetriebes an den gemeindlichen Strandbädern
6 2. Änderung und Erweiterung der Einbeziehungssatzung „Tengling – Egart“, betreffend Fl.Nr. 463/5 Gem. Tengling: Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
6.1 Behandlung / Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
6.1.1 Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Untere Bauaufsichtsbehörde vom 11.12.2020
6.1.2 Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 30.11.2020
6.1.3 Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde vom 09.12.2020
6.1.4 Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz vom 27.11.2020
6.1.5 Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 27.11.2020
6.1.6 Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 11.12.2020
6.1.7 Stellungnahme der Wasserversorgung Achengruppe vom 09.12.2020
6.1.8 Stellungnahme vom Bayerischen Landesamt für Umwelt vom 17.11.2020
6.1.9 Stellungnahme vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vom 10.11.2020
6.1.10 Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 02.12.2020
6.1.11 Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH, Freilassing vom 18.11.2020
6.2 weiteres Vorgehen
7 Bauantrag von Herrn Müller: Nutzungsänderung und Sanierung der Haus- und Hofstelle zur Schaffung von insgesamt zwei Wohneinheiten, Erweiterung des Nebengebäudes durch eine Garage, Fl.Nr. 742 Gem. Tengling, Mönchspoint 3
8 Bauantrag von Frau Huber: Errichtung eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes mit Hackschnitzelheizung, Fl.Nr. 1223 Gem. Taching a. See, Nähe Mollstätten 6
9 Bauantrag von Frau Meindl: Abbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes und Neubau einer Mehrzweckhalle, Fl.Nr. 67 Gem. Tengling, Obere Dorfstraße 8
10 Tektur zum Bauantrag von Herrn Mayr: Neubau eines Wohngebäudes mit Garage als Ersatzbau für das ehem. Stallgebäude, Fl.Nr. 462 Gem. Tengling, Obere Dorfstr. 18
11 Antrag auf Vorbescheid von Frau Schörgnhofer: Neubau eines Pferdestalles für fünf Pferde als Ersatz für das abzubrechende alte Stallgebäude, Fl.Nr. 477 Gem. Taching a. See, Nähe Pertenham 4
12 Informationen zur Novelle der BayBO und zum digitalen Bauantrag
13 Nutzungsänderung des ehemaligen Bankgebäudes zum Einbau des Dorfladens, Fl.Nr. 20/15 Gem. Tengling, Weinbergstraße 7
14 Antrag des SV Taching a. See auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für die Erweiterung des Vereinsheimes
15 Antrag der Pfarrei Mariä Himmelfahrt auf Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung der Kirchenmauer in Burg
16 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2021 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats im RIS bekannt gegeben. Einwände gegen das Sitzungsprotokoll werden nicht vorgebracht. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 18.02.2021 und genehmigt diese. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö 2

Sachverhalt

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.12.2020 werden von Bürgermeisterin Lang bekannt gegeben, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind. 
„Auftragsvergabe von Planungsleistungen für die Leistungsphase 1 bis 3 zum Bau einer Kinderkrippe in Tengling“ – TOP 18. Es kann bekanntgegeben werden, dass das Planungbüro Magg, Freilassing, mit den Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt wurde. 
„Brücke TEB 01 Gemeindeverbindungsstraße über Tenglinger Bach bei Seebad Tengling – Auftragsvergabe für dringende Instandhaltungsmaßnahmen“ – TOP 19. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Streicher, Altenmarkt, mit den Arbeiten auf Regiebasis beauftragt wurde. 
„Seecamping Taching, Teilerneuerung Leitungsnetz: Information“ – TOP 20. Der TOP kann vollumfänglich bekanntgegeben werden.
„Auftragsvergabe für die Modernisierung der Kirchturmbeleuchtung für die Kirchen in Taching und Tengling“ – TOP 22. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Röckenwagner, Taching a. See, mit den Arbeiten beauftragt wurde. Die Angebotssummen unterliegen weiter der Nichtöffentlichkeit. 
„Ernennung von Heinrich Riesemann zum Wanderwegereferenten“ – TOP 24.1. Es kann bekanntgegeben werden, dass Heinrich Riesemann zum Wanderwegereferenten ernannt wurde. 
„Sonstiges“ – TOP 26. Die Beratungspunkte „Planungsstand OD Tengling“, „Versuchsampel im Bereich der Bäckerei Wenig“, „Straßenbeleuchtung OD Tenling“ und „Weihnachtsgeschenke“ können vollumfänglich bekanntgegeben werden.

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.01.2021 werden von Bürgermeisterin Lang bekanntgegeben, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.
„Vergabe von Planungsleistungen für den Bereich Heizung, Lüftung und Sanitär“ – TOP 5. Es kann bekanntgegeben werden, dass das Planungsbüro Stadler, Traunstein, mit den Planungsarbeiten für die Leistungsphasen 1 – 3 bzgl. des Krippenbaus in Tengling beauftragt werden wird. 
„Vergabe von Planungsleistungen für die Elektroplanung“ – TOP 6. Es kann bekanntgegeben werden, dass das Planungsbüro Dauhrer, Siegsdorf, mit den Planungsarbeiten für die Leistungsphasen 1- 3- bzgl. des Krippenbaus in Tengling beauftragt werden wird.
„Vergabe von Planungsleistungen für Tragwerksplanung“ – TOP 7. Es kann bekanntgegeben werden, dass das Planungsbüro Krumscheid, Traunstein, mit den Planungsarbeiten für die Leistungsphasen 1 – 3 bzgl. des Krippenbaus in Tengling beauftragt werden wird.
„Sonstiges“ – TOP 11. Der Beratungspunkt „Durchführung von Videokonferenzen“ kann vollumfänglich bekanntgegeben werden. 

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.02.2021 werden von Bürgermeisterin Lang bekanntgegeben, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.
„Vergabe der Arbeiten zur Erstellung eines Baugrundgutachtens“ – TOP 14. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Crystal Geotechnik, Wasserburg, mit der Erstellung eines Bodengutachtens bzgl. des Krippenbaus in Tengling beauftragt wird. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit. 
„Vergabe der Planungsleistung zur Umverlegung der beiden bestehenden Regenwasserkanäle im Bereich der künftigen Kinderkrippe in Tengling“ – TOP 15. Es kann bekanntgegeben werden, dass das Planungsbüro S.A.K., Traunstein, mit den Planungsarbeiten beauftragt werden wird. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit. 
„Obere Dorfstraße Tengling – Erstellung der Straßenbeleuchtung durch Bayernwerk – Auftragsvergabe“ – TOP 16. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Bayernwerk AG grundsätzlich mit der Erstellung der Straßenbeleuchtung beauftragt wird. Vorab sind jedoch die Ergebnisse der beauftragten Beleuchtungsplanüberprüfung durch die „Paten der Nacht“ abzuwarten. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit. 
„Neubeantragung Wasserrechtliche Genehmigung Taching, Tengling und Gessenhausen – Grundlagenermittlung“ – TOP 18. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. KMT, Surberg, mit den Arbeiten auf Regiebasis beauftragt werden wird. 
„Sonstiges“ – TOP 20. Der Beratungspunkte „Evtl. Umzug des Dorfladens in Tengling bei Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses“, „Waldkindergarten Burg“ und „Facebookseite der Gemeinde“ können vollumfänglich bekanntgegeben werden. 
  

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3. Neubau Kinderkrippe Tengling; Vorstellung Planstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeisterin Lang Herrn Nikolaus Magg und Herrn Johannes Pfeiffer vom Planungsbüro Magg, Freilassing. In heutiger Sitzung sollen dem Rat einige Planmodifikationen vorgestellt werden. Zudem erfolgt eine Kostengegenüberstellung zwischen den zu erwartenden Kosten in Massivbauweise und Holzmassivbauweise. Ziel der heutigen Sitzung ist, sich auf eine Bauweise zu einigen.   

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3.1. Beschlussfassung über die Festlegung der Bauweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Bürgermeisterin Lang erteilt Herrn Magg und Herrn Pfeiffer das Wort, um die Planmodifikationen und die Kosten der jeweiligen Bauweise vorzustellen. Anhand eines Grundrisses werden die Änderungen aufgezeigt. Das bislang im OG des Gebäudes vorgesehene Behinderten-WC wurde ins EG des Gebäudes verlagert. Dadurch kann, um die Barrierefreiheit des Gebäudes zu erreichen, der Einbau eines Aufzuges unterbleiben. Die Raumaufteilungen in EG und OG werden aufgezeigt, sowie die Erschließung der Räume und die Verbindungen zum Außenbereich. Die Kostengegenüberstellung zwischen Massivbauweise und Holzmassivbauweise ergibt einen deutlichen Preisunterschied. Die Kosten je m2 Außenmauerwerk liegen in Massivbauweise bei 202 € und in Massivholzbaubauweise bei 320 €. Nikolaus Magg weist auf die aktuell extrem hohen Marktpreise für Massivholzwände hin. Aufgrund der angespannten Haushaltslage gibt es daher zur Bauweise kaum Diskussionsbedarf und man einigt sich auf die wirtschaftlich günstigere Massivbauweise. Nach aktuellem Sachstand liegen die Kosten in Massivbauweise bei insg. brutto 2.366.700 €. Aufgrund von sich abzeichnenden Fördermöglichkeiten empfiehlt Hr. Magg, für den Krippenbau unbedingt einen Energieberater zu beauftragen.  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt eine Bauausführung des Krippenbaus aus wirtschaftlichen Gründen in Massivbauweise. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Aktion "Lebensturm" vom Gartenbauverein Taching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gartenbauverein Taching, unter der Leitung von Frau Angelika Wolkersdorfer und Herr Jürgen Prambs, möchte für die Bienen die Aktion „Lebenstürme“ durchführen.

Hierzu sollen 2x „Lebenstürme“, siehe Anlage, in der Gemeinde aufgestellt werden. Der Gemeinderat ist angehalten hier Standortvorschläge mitzuteilen.
Vom Gartenbauverein wird ein Konzept ausgearbeitet wo die Insektentürme stehen könnten und wie sie z.B. über einen Wanderweg an dem sich mehrere Stationen befinden, verbunden werden können.

Schirmherrschaft des Projekts soll die Gemeinde Taching a. See werden und die Insektentürme sollen durch den gemeindlichen Bauhof aufgestellt und im Weiteren auch gewartet werden. Das Projekt kann über LEADER gefördert werden. Wer die einzelnen Fächer der Insektentürme befüllt steht derzeit noch nicht fest. Im Raum steht die Befüllung durch Familien, Kindergarten, Schule, Vereine, Firmen und dergleichen.

Bürgermeisterin Lang erteilt Frau Wolkersdorfer das Wort, um das Projekt vorzustellen.

Für den „eigenen Garten“ möchte der Gartenbauverein den Bürgerinnen und Bürger kleinere Insektenhotels zum Kauf anbieten. Allerdings nur bei geeigneter Nachfrage, ansonsten stehe der Aufwand nicht dafür. Sofern gewünscht könnten diese kleinen Insektenhotels auch entlang der gemeindlichen Wanderwege noch zusätzlich aufgestellt werden.

Eckdaten „Lebensturm“:
  • Höhe: 3-4 Meter
  • Fläche: 1m x 1m
  • Fundament
  • Holzbedarf: 4 x 10cm x 10cm Vierkantstangen, mit ca. 6 Etagen
  • Dach: Dachpappe, nicht bewachsen
  • Füllung: Ziegel, Holzrahmen, Nistkästen, Totholz, Gitter, Laub, Steine, Sand
  • Lebensraum für Reptilien (Eidechsen), Säugetiere (Igel, Fledermaus), Wildbienen, Käfer, Florfliegen und Hummeln.

Es handelt sich hierbei um eine Aktion des Gartenbauvereins Taching. Dieser Aufruf wird zu gegebener Zeit im Amtsblatt der VG Waging öffentlich bekannt gegeben, sodass sich die Bürger/-innen beim Gartenbauverein melden können. Aus der Mitte des Rats wird angeregt, dass beide örtlichen Gartenbauvereine in das Projekt mit einbezogen werden. 

Verwaltung: Ob die Aufstellung solcher „Lebenstürme“ baurechtlich verfahrensfrei oder genehmigungspflichtig ist, wird derzeit noch abgeklärt. Sollte die Aufstellung auf privaten Flächen geplant sein, so ist vorab die Zustimmung des Grundstückeigentümers einzuholen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt Kenntnis von der geplanten Aktion des Gartenbauvereins Taching a. See und spricht sich grundsätzlich für die Aufstellung von zwei Lebenstürmen im Gemeindegebiet aus. Die Aufstellung der Lebenstürme hat in Abstimmung mit der Verwaltung zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme des Seebäderbetriebes an den gemeindlichen Strandbädern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö 5

Sachverhalt

In einer Videokonferenz wurde vorab über die organisatorische Abwicklung des Badebetriebes in Zeiten von Corona beraten. Um die notwendigen Vorbereitungen (Badeaufsicht, Kassiertätigkeiten, Infektionsschutzmaßnahmen etc.) treffen zu können, wird vom Rat als Beschlussgremium eine abschließende Beratung geführt und ein entsprechender Beschluss ist zu fassen. 

Aktuell steigen die Infektionszahlen dramatisch an, so dass ein Seebadbetrieb an den beiden Seebädern kaum vorstellbar ist. Die Gemeinde wäre als Betreiber für die Einhaltung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen in der Verantwortung. In letzter Konsequenz trägt Bürgermeisterin Lang die Verantwortung. Die Einhaltung und Kontrolle entsprechender Regelungen lässt sich in der Praxis kaum realisieren. Im Rat herrscht daher soweit Einigkeit, die Seebäder nach jetzigem Stand des Infektionsgeschehens „nur“ als Badestelle zu öffnen. Um für einen evtl. Seebadbetrieb gerüstet zu sein, sollen jedoch entsprechende Vorplanungen und Vorarbeiten in die Wege geleitet werden. 

Wie bereits 2020 soll zur Sicherheit der Badegäste an den beiden Badestellen wieder Badeaufsichten organisiert werden. Zur Refinanzierung der Einnahmeverluste, durch den Wegfall der Eintrittsgebühren, sollen 2021 wieder Parkgebühren erhoben werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, aufgrund des aktuell hohen Infektionsrisikos mit SARS-CoV-2, die beiden Seebäder zunächst nur als Badestellen zu öffnen. Zur Refinanzierung der Einnahmeverluste durch den Wegfall der Eintrittsgebühren, sollen, wie bereits 2020, Parkgebühren erhoben werden. Bei einer deutlichen Reduzierung des Infektionsrisikos mit SARS-CoV-2 und der Möglichkeit zur Aufnahme eines Seebäderbetriebes nach der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutzverordnung, sollte die Aufnahme der Seebäderbetriebe in Erwägung gezogen werden. Entsprechende Vorplanungen sind dazu einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. 2. Änderung und Erweiterung der Einbeziehungssatzung „Tengling – Egart“, betreffend Fl.Nr. 463/5 Gem. Tengling: Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Vorhaben: Der Antragsteller beabsichtigt das bestehende Gebäude (Egart 2b) als Mehrgenerationenhaus zu bewohnen. Um ein ausreichendes Platzangebot an Wohnraum zu erhalten ist ein erdgeschossiger Anbau, östlich am bestehenden Baukörper, geplant (Holzbauweise und Satteldach). Zudem ist noch ein weiterer Carport mit Abstellraum geplant.

Der Gemeinderat Taching a. See hat am 28.05.2020 die 2. Änderung zur Erweiterung des Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung „Tengling – Egart“, gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB, beschlossen. In seiner Sitzung am 22.10.2020 wurde der Planentwurf vom Planungsbüro Brüderl aus Kirchanschöring gebilligt und es erfolgte die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung.


I. Öffentlichkeitsbeteiligung, gem. § 34 Abs. 6 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 BauGB:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 23.11.2020 bis einschl. 18.12.2020, durch Aushang der entsprechenden Planunterlagen im Rathaus, II. Stock, stattgefunden. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See Nr. 11/2020 (veröffentlicht am 20.11.2020).

  • Es sind keine Stellungnahmen / Einwendungen aus der Öffentlichkeit eingegangen.


II. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gem. § 34 Abs. 6 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3 BauGB:

Mit Schreiben vom 05.11.2020 erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, mit Fristsetzung bis zum 11.12.2020.

Folgende Behörden haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • E.ON Bayern AG
  • Bauernverbund Traunstein


Folgende Behörden haben schriftlich Stellung genommen, jedoch keine Einwendungen vorgebracht, die eine Abwägung erforderlich machen würden:

  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Amt für Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft
  • Staatliches Bauamt Traunstein, Bereich Straßenbau
  • Kabel Deutschland GmbH
  • Energie Südbayern
  • Bund Naturschutz Traunstein


Folgende Behörden haben eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die eine Abwägung erforderlich machen oder der Kenntnisnahme dienen:

•         Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde vom 09.12.2020
•         Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 11.12.2020
•         Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Untere Bauaufsichtsbehörde vom 11.12.2020
•         Wasserversorgung Achengruppe vom 09.12.2020
•         Deutsche Telekom Technik GmbH vom 02.12.2020
•         Landratsamt Traunstein, Naturschutz vom 30.11.2020
•         Regierung von Oberbayern vom 27.11.2020
•         Landratsamt Traunstein, SG 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz vom 27.11.2020
•         Bayernwerk Netz GmbH, Freilassing vom 18.11.2020
•         Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 17.11.2020
•         Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 10.11.2020

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt Kenntnis vom o.g. Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.1. Behandlung / Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 6.1
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6.1.1. Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Untere Bauaufsichtsbehörde vom 11.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 6.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Mit der geplanten Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Bereich der Innenbereichssatzung „Tengling-Egart“ besteht von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich Einverständnis.

Allerdings bedarf es aufgrund der dörflich geprägten Umgebungsbebauung und der Ortsrandlage weitergehender Festsetzungen zur Gestaltung des Anbaus. Auf den Ortstermin vom 31.01.2020 samt den dabei fixierten Vorgaben (Satteldach, vertikale Holzverschalung, vertikale Gliederung der Glasflächen, …) darf verwiesen werden.

Um eine entsprechende Überprüfung und Umplanung darf gebeten werden, für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Festsetzungen zur Dachform, zur Holzverschalung und zur Gliederung der Fenster- und Glasflächen werden entsprechend dem Protokoll des Ortstermins vom 31.01.2020 in die Satzung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.1.2. Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 30.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 6.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Planung berührt keine Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht oder besonders geschützte Lebensräume. Beim überbauenden Gebiet handelt es sich momentan um eine gärtnerisch genutzte Fläche, die durch die angrenzende Wohnbebauung geprägt ist.  

Eingrünung: 
Die bestehende Wohnbebauung ist momentan bereits durch eine Obstbaumreihe und einen Strauchgürtel Richtung Osten zur freien Landschaft hin abgeschirmt. Die genannte Bepflanzung ist als Eingrünung gemäß Punkt 7 der Begründung festzusetzen und dementsprechend dauerhaft zu erhalten. Ausgefallene Pflanzen müssen spätestens in der nächsten Pflanzperiode ersetzt werden. 

Ausgleichsfläche im Südosten des Grundstückes: 
Mit der Ausgleichsfläche im Südosten desselben Grundstücks besteht Einverständnis. 
  • Für die Bepflanzung sind heimische standortgerechte Gehölze gemäß der Pflanzliste unter § 3 Nr. 3. der Satzung zu verwenden. Für die Bepflanzung der Ausgleichsfläche ist außerdem autochthones Pflanzgut (vgl. § 40 BNatSchG) zu verwenden. 
  • Es sind folgende Mindestqualitäten zu verwenden: Strauch: 2 x verpflanzt, Höhe 60-100 cm. 
  • Pflanzabstand bei Hecken und Strauchgruppen: ca. 1,50 m x 1,50 m 
  • Die Art Rosa rubiginosa zählt nicht zu den heimischen Arten und ist aus der Pflanzliste zu entfernen
  • Die Bepflanzung ist dauerhaft zu erhalten und ausgefallene Gehölze sind spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode zu ersetzen.  

Meldung der Ausgleichsfläche: 
Die in Bauleitplänen und Satzungen festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen werden zentral vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz, Außenstelle Kulmbach, erfasst und in das bayernweite Ökoflächenkataster übernommen. Gemäß § 17 Abs. 6 BNatSchG sind die Gemeinden für diese Meldung spätestens zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zuständig. 

Gemäß § 15 Abs. 4 BNatSchG ist zur Sicherung des angestrebten Zustands der Ausgleichsmaßnahme die Eintragung einer unbefristeten beschränkt persönlichen Dienstbarkeit notwendig, wenn sich die Ausgleichsfläche nicht im Eigentum der Gemeinde befindet. 

Wir bitten um Übermittlung einer Kopie der dinglichen Sicherung der Ausgleichsfläche und Mitteilung über die plangemäße, zeitnahe Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. 

Artenschutzrechtliche Belange:  
Auf dem Baugrundstück befinden sich im gärtnerisch genutzten Umfeld der Wohnbebauung entsprechend Punkt 4 der Begründung Ziergehölze. Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausschließen zu können, dürfen diese nur im Zeitraum von 01. Oktober bis Ende Februar entfernt werden. Alle weiteren Gehölze sind zu erhalten. 

Unter Berücksichtigung der o.g. Maßnahmen wird dem Entwurf mit Stand 14.10.2020 der 2. Änderung der Einbeziehungssatzung für den Ortsteil „Tengling-Egart“ zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die bestehende Ortsrandeingrünung ist als solche in der Satzung festgesetzt. Die vorgeschlagene Festsetzung zum Ersatz ausgefallener Pflanzen wird in die Satzung aufgenommen. Die Pflanzliste wird, wie vorgeschlagen, korrigiert. Der Hinweis auf den Zeitraum für die Entfernung von Pflanzen wurde am 10.02.2021 an den Bauherrn weitergeleitet. 
Im weiteren Verfahren ist zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahme, vom Bauherrn, noch die Eintragung einer unbefristeten beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Grunddienstbarkeit), zugunsten der Gemeinde Taching a. See, erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.1.3. Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde vom 09.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 6.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Unterlagen enthalten keine Angaben zum Immissionsschutz, z.B. zu den Geruchsimmissionen benachbarter landwirtschaftlicher Betriebe, und sind daher noch zu ergänzen. 

Hinweise zur Ermittlung und Bewertung können dem IMS IIB5-4641.0-011/94 Immissionsschutzbelange im Bauplanungsrecht vom 25.03.1997 entnommen werden. 

Hinweis: 
Es handelt sich um die Stellungnahme des Sachgebiets Immissionsschutz. Anderweitige Stellungnahmen anderer Sachgebiete bzw. Träger öffentlicher Belange bleiben davon unberührt. Die notwendige Abwägung und Gewichtung der möglicherweise widerstreitenden öffentlichen Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB ist allein Aufgabe der planenden Gemeinde/ Stadt.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hofstelle des nächstgelegenen aktiven landwirtschaftlichen Betriebs mit Tierhaltung befindet sich in einer Entfernung von mehr als 150 m vom Rand des Änderungsbereichs entfernt in südlicher Richtung. Schädliche Geruchsimmissionen im Änderungsbereich sind aufgrund dieser nach den einschlägigen Regeln als ausreichend groß zu wertender Entfernung nicht zu befürchten. Der betreffende Betrieb wird durch die durch die Satzung zulässige Nutzung ebenfalls nicht weiter beeinträchtigt, da sich bereits Wohngebäude sehr viel näher am Betrieb befinden, als das durch die Satzung neu zulässige Bauvorhaben. Die Begründung wird diesbezüglich ergänzt. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.1.4. Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz vom 27.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 6.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
Wasserrechtliche und bodenschutzrechtliche Belange (einschließlich Altlasten) werden 
durch die Bauleitplanung nicht berührt.

Hinweis: 
Es handelt sich um die Stellungnahme des Sachgebietes 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz. Anderweitige Stellungnahmen anderer Sachgebiete/Fachbereiche bzw. Träger öffentlicher Belange bleiben davon unberührt. Die notwendige Abwägung und Gewichtung der möglicherweise widerstreitenden öffentlichen Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB ist allein Aufgabe der planenden Gemeinde/Stadt.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.1.5. Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 27.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 6.1.5

Sachverhalt

Stellungnahme:

Planung 
Durch die vorliegende Satzung soll die Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus an das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 463/5 der Gemarkung Tengling, am nordöstlichen Ortsrand von Tengling, ermöglicht werden. Zudem ist ein weiterer Carport mit Abstellraum geplant. Der Geltungsbereich der Satzung hat einschließlich privater Grünfläche zur Ortsrandeingrünung eine Größe von ca. 600 m² und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im äußersten Südosten des Grundstücks ist eine Ausgleichsfläche vorgesehen. 

Bewertung 
Erfordernisse der Raumordnung stehen der 2. Änderung der Innenbereichssatzung „Tengling-Egart“ nicht entgegen.

Hinweis 
Diese Stellungnahme beschränkt sich auf eine Bewertung aus landesplanerischer Sicht. Sie bezieht sich nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit. Hierzu verweisen wir auf die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.1.6. Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 11.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 6.1.6

Sachverhalt

Stellungnahme:

das Wasserwirtschaftsamt Traunstein nimmt als Träger öffentlicher Belange wie folgt 
Stellung: 

1. Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen 
- entfällt – 

2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o.g. Plan berühren können,

3. mit Angabe des Sachstands 
- entfällt – 

4. Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z. B. Landschafts- oder Wasserschutzgebietsverordnungen) 
- entfällt – 

5. Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage 

5.1 Grundwasser/ Wasserversorgung 

5.1.1 Grundwasser 
Im Planungsbereich liegen uns keine Erkenntnisse über die genauen Grundwasserstände vor. Diese sind bei Bedarf in eigener Zuständigkeit zu ermitteln. Hinweis: Sollte in das Grundwasser eingegriffen werden, so sind im Vorfeld die entsprechenden wasserrechtlichen Genehmigungen einzuholen. 

5.1.2 Wasserversorgung 
Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser ist durch den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen.  
Die ausreichende Eignung und der Umgriff des Wasserschutzgebietes sowie die ausreichende Leistungsfähigkeit der örtlichen Versorgungsleitungen sind vom Versorgungsträger in eigener Zuständigkeit zu überprüfen.  

5.2 Oberflächengewässer/ Überschwemmungssituation 

5.2.1 Starkniederschläge 
Starkniederschläge können flächendeckend überall auftreten. Voraussichtlich werden solche Niederschläge aufgrund der Klimaänderung an Häufigkeit und Intensität weiter zunehmen.  

Auch im Planungsgebiet können bei sogenannten Sturzfluten flächenhafter Abfluss von Wasser und Schlamm sowie Erosionserscheinungen auftreten. Dabei ist auch das von außen dem Planungsgebiet zufließende Wasser zu beachten. 
Wir empfehlen dringend, diese Gefahr im eigenen Interesse bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und in eigener Zuständigkeit Vorkehrungen zur Schadensreduzierung zu treffen und Schutzmaßnahmen bezüglich Personenschäden vorzunehmen.  

Je nach Größe und Lage der neuen Baukörper bzw. Baumaßnahmen kann der Abfluss des flächenhaft abfließenden Oberflächenwassers und Schlamms gegebenenfalls so verändert werden, dass dies zu nachteiligen Auswirkungen auf Ober- bzw. Unterlieger führt. Wir verweisen daher auf § 37 WHG. 

5.2.2 Oberflächengewässer 
Oberirdische Gewässer werden durch das Vorhaben nicht berührt. 

5.3 Abwasserentsorgung 

5.3.1 Schmutzwasser 
Das geplante Bauvorhaben ist an den öffentlichen Kanal anzuschließen. Es darf nur Schmutzwasser eingeleitet werden. Niederschlagswasser ist getrennt zu entsorgen. 

5.3.2 Niederschlagswasser 
Mit den Festlegungen zur Behandlung und Ableitung des Niederschlagswassers besteht Einverständnis. 

5.3.3 Regenwassernutzung 
Auf die Möglichkeit der Regenwassernutzung z.B. zur Gartenbewässerung und für WC-Spülung wird hingewiesen. Die Errichtung einer Eigengewinnungsanlage ist nach AVBWasserV dem Wasserversorgungsunternehmen zu melden. Es ist unter anderem sicherzustellen, dass keine Rückwirkungen auf das private und öffentliche Trinkwasserversorgungsnetz entstehen.  

5.4 Altlastenverdachtsflächen 
Der aktuelle Informationsstand zu potentiellen punktuellen Bodenverunreinigungen z.B. durch Altlastenverdachtsflächen, Altstandorten, Altlasten etc. ist beim Landratsamt Traunstein einzuholen. 
Sollten während der Baumaßnahmen Bodenauffälligkeiten angetroffen werden, die auf eine Altlast o.ä. hinweisen, ist das Landratsamt Traunstein zu verständigen. 

Das Landratsamt (Abteilung 6 - Gesundheit sowie SG 4.16 - Wasserrecht und SG 4.40 Bauamt) erhält einen Abdruck der Stellungnahme.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt Kenntnis von der Stellungnahme. Die vorgebrachten Punkte werden wie folgt abgewogen:

5.1 Grundwasser / Wasserversorgung:
Der Hinweis wird zur Genehmigungspflicht von Grundwassereingriffen wird an den Bauherrn weitergeleitet. Die Erweiterung des bestehenden Gebäudes erfordert keinen zusätzlichen Anschluss an die Wasserversorgung. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

5.2.1 Starkniederschläge:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Lage und des Umfangs der durch die Satzung neu zulässigen baulichen Anlagen dürfte von keinen besonders hohen Gefahren auszugehen sein. Ein entsprechender Hinweis ist in der Satzung bereits enthalten. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

5.3.1 bis 5.4 
Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Regenwassernutzung, Altlastenverdachtsfläche:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die durch die Satzung zulässige Erweiterung des bestehenden Gebäudes benötigt keinen eigenen Kanalanschluss. Für Altlasten gibt es keine Anhaltspunkte, ein Hinweis auf die Meldepflicht wird vorsorglich in die Satzung aufgenommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.1.7. Stellungnahme der Wasserversorgung Achengruppe vom 09.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 6.1.7

Sachverhalt

Stellungnahme:

Wir haben von der Neuaufstellung Kenntnis genommen. In Betrieb befindliche, leitungsgebundene Einrichtungen und Armaturen sind von dem Vorhaben nicht negativ betroffen. Für die erforderliche Erschließung mit Einrichtungen der Trinkwasserversorgung bitte ich nachfolgende Hinweise zu beachten. Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen das Vorhaben.

Hinweise:
Bei der neu ausgewiesenen Fläche handelt es sich um ein hinterliegendes Grundstück ohne Trinkwasseranschlusses.
Der Anschluss könnte mit einer überlangen Hausanschlussleitung von Westen oder Norden her bewerkstelligt werden. Eine machbare und praktikable Anschlusslösung ist mit dem Antragsteller abzuklären.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Stellungnahme bzw. den Hinweis zur Kenntnis. Durch die Satzung wird eine Erweiterung zulässig, die keinen eigenen Trinkwasseranschluss benötigt. Wie die Achengruppe auf Nachfrage bestätigt hat, verfügt das zu erweiternde Anwesen bereits über einen ausreichenden Trinkwasseranschluss. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.1.8. Stellungnahme vom Bayerischen Landesamt für Umwelt vom 17.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 6.1.8

Sachverhalt

Stellungnahme:

mit E-Mail vom 05.11.2020 geben Sie dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der o.g. Satzungsänderung. 

Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von besonderem Gewicht sowie solchen Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen derzeit nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeologie, Geotopschutz, Geogefahren). 

Vom LfU zu vertretende Fachbelange (z. B. Rohstoffgeologie, Geotopschutz, Geogefahren) werden nicht berührt bzw. wurden ausreichend berücksichtigt. 

Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des Landratsamtes Traunstein (Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde).

Die Belange der Wasserwirtschaft und des vorsorgenden Bodenschutzes werden vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein wahrgenommen. Diese Stellen beraten wir bei besonderem fachspezifischem Klärungsbedarf im Einzelfall.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.1.9. Stellungnahme vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vom 10.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 6.1.9

Sachverhalt

Stellungnahme:

Bodendenkmalpflegerische Belange: 
Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen.  

Art. 8 Abs. 1 BayDSchG: 
Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. 

Art. 8 Abs. 2 BayDSchG:  
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. 

Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Der Hinweis auf die Meldepflicht wird vorsorglich in die Satzung übernommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.1.10. Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 02.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 6.1.10

Sachverhalt

Stellungnahme:

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: 

Gegen die o.a. Planung bestehen seitens der Telekom keine Einwände. 

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 - siehe hier u. a. Abschnitt 6 - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.1.11. Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH, Freilassing vom 18.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 6.1.11

Sachverhalt

Stellungnahme:

zu oben genanntem Bauleitplanverfahren nehmen wir wie folgt Stellung: 

Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. 

Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Beeinträchtigung ist nicht erkennbar. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.2. weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Die Änderung der Satzungsunterlagen machen eine erneute Auslegung erforderlich. 

Die in der heutigen Sitzung gefassten Abwägungsbeschlüsse wurden vom Planungsbüro Brüderl in den Satzungsentwurf i.d. Fassung vom 12.03.2021 bereits eingearbeitet. 
Auf Anregung des LRA (untere Bauaufsichtsbehörde) wurde noch eine Festsetzung zur Zulässigkeit von Einfriedungen nur innerhalb und nicht außerhalb der bestehenden Ortsrandeingrünung aufgenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See billigt den aufgrund der heutigen Abwägung geänderten Satzungsentwurf samt Begründung i.d. Fassung vom 12.03.2021 des Büros für Bauleitplanung, Josef Brüderl aus Kirchanschöring.
Die Verwaltung wird angewiesen, eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (mind. 2 Wochen) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Bauantrag von Herrn Müller: Nutzungsänderung und Sanierung der Haus- und Hofstelle zur Schaffung von insgesamt zwei Wohneinheiten, Erweiterung des Nebengebäudes durch eine Garage, Fl.Nr. 742 Gem. Tengling, Mönchspoint 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Nutzungsänderung der bestehenden Haus- und Hofstelle zur Schaffung von insgesamt zwei Wohneinheiten. Stall und Tenne sollen dabei zu einer eigenen Wohneinheit umgenutzt werden. Zur separaten Erschließung des OG ist die Errichtung einer Außentreppe östlich am Gebäude geplant. 

Das Gebäude soll zudem saniert werden. Durch die geplante Dämmung ist die Firsthöhe nun mit 7,17 m geplant, statt ursprünglich 6,61 m und die seitliche WH soll 4,89 m betragen, statt der bestehenden seitlichen WH von 4,29 m. Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes soll dem Erläuterungsschreiben zufolge wieder auf den Ursprung des Gebäudes zurückgebracht werden. Dazu sollen unter anderem die ursprünglichen Fensterformate wieder hergestellt werden. 

Ferner soll das bestehende Werkstattgebäude abgerissen werden. An der Stelle ist der Neubau eines Werkstattgebäudes mit gewerblicher Nutzung als Büro und Atelier geplant. An das Werkstattgebäude angrenzend soll eine Doppelgarage als Erweiterung angebaut werden. Das Nebengebäude soll im Gesamten in den Maßen 14,11 m x 6 m mit einer seitlichen WH von 3,03 m errichtet werden. 

Auf dem Grundstück befinden sich Geh- und Fahrtrechte. 

Verwaltung
Das Grundstück befindet sich im baurechtlichen Außenbereich.

Die Nutzungsänderung des Stallgebäudes beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB. Demnach ist eine Nutzungsänderung von landwirtschaftlichen Betrieben unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Erfüllung der Voraussetzungen prüft abschließend die Untere Bauaufsichtsbehörde. 

Der Neubau des Nebengebäudes beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Auch der Neubau ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Prüfung obliegt ebenfalls der Unteren Bauaufsichtsbehörde. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BauGB. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Bauantrag von Frau Huber: Errichtung eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes mit Hackschnitzelheizung, Fl.Nr. 1223 Gem. Taching a. See, Nähe Mollstätten 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes. Das Gebäude soll in den Maßen 14 m x 11 m mit einer seitlichen WH von 5,87 m errichtet werden. Das Gebäude soll als Maschinenhalle dienen, zudem ist der Einbau einer Hackschnitzelheizung geplant.

Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Bei der Errichtung des landwirtschaftlichen Nebengebäudes mit Hackschnitzelheizung könnte es sich um ein privilegiertes Vorhaben handeln. Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt der Genehmigungsbehörde. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Bauantrag von Frau Meindl: Abbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes und Neubau einer Mehrzweckhalle, Fl.Nr. 67 Gem. Tengling, Obere Dorfstraße 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt den Abbruch des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes (22 m x 14 m) und den Neubau einer Mehrzweckhalle. Die Halle soll mit den Maßen 18 m x 12 m und einer seitlichen WH von 4,58 m errichtet werden. Östlich des Gebäudes soll ein Unterstand mit Pultdach in den Maßen 12 m x 4 m angebaut werden, die östliche seitliche WH ist mit 2,85 m geplant. 

Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB. Hinsichtlich Art und Maß fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebungsbebauung ein. Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt. Die beiden Hofstellen gegenüber dem Vorhaben befinden sich unter Denkmalschutz. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Hinsichtlich Art und Maß fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebungsbebauung ein. Die Nachbarunterschriften liegen vor. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Tektur zum Bauantrag von Herrn Mayr: Neubau eines Wohngebäudes mit Garage als Ersatzbau für das ehem. Stallgebäude, Fl.Nr. 462 Gem. Tengling, Obere Dorfstr. 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Aufgrund persönlicher Beteiligung wird Mitglied des Gemeinderats Dominik Mayr von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. 

Der Bauantrag wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 10.12.2020 positiv beraten. Der Antragsteller hat das ehem. Stallgebäude bereits abgebrochen und möchte nun an gleicher Stelle ein Einfamilienhaus errichten.

Nun wurde ein Tekturplan zu o.g. Bauvorhaben eingereicht. Die seitliche Wandhöhe im EG ändert sich von bisher 2,76 m auf 3,01 m. Gestalterisch wurde ein Teil der Holzverschalung umgezeichnet und zwei Balkontüren in der jetzigen Planung weggelassen.

Die Änderungen sind bereits mit dem LRA Traunstein vorab besprochen worden.

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung (§ 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 BauGB) für den Ortsteil Tengling – Egart und beurteilt sich somit nach § 34 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Vorbescheid von Frau Schörgnhofer: Neubau eines Pferdestalles für fünf Pferde als Ersatz für das abzubrechende alte Stallgebäude, Fl.Nr. 477 Gem. Taching a. See, Nähe Pertenham 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt den Neubau eines Pferdestalles als Ersatz für das abzubrechende Stallgebäude. Das neue Stallgebäude soll in den Maßen 12 m x 10 m nördlich vom bestehenden Wohnhaus an Stelle des alten Stallgebäudes errichtet werden. 

Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich. Der Bau eines Pferdestalles könnte als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zulässig sein. Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt der Genehmigungsbehörde. Von eine Nachbarbeteiligung wurde im Zuge des Vorbescheidsantrages abgesehen. 

Mit dem Vorbescheid soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit abgefragt werden. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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12. Informationen zur Novelle der BayBO und zum digitalen Bauantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Zum 01.02.2021 ist die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft getreten. Folgende Änderungen / Ergänzungen haben sich ergeben, hier eine kurze Zusammenfassung:

  • Reduzierung der Abstandsflächen: Art. 6 BayBO
Verkürzung der Abstandsflächen auf 0,4 H und Wegfall des sog. Schmalseitenprinzips. 
Es besteht eine gesetzliche Ermächtigung die es den Gemeinden erlaubt eigenes örtliches Baurecht zu schaffen, d. h. die Gemeinden können durch Satzung die Abstandsflächen regeln. 

  • Einführung einer Genehmigungsfiktion für Wohngebäude nach 3 Monaten 
(gerechnet ab Einreichung der vollständigen Unterlagen beim LRA)

  • Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Dachausbau (Nutzungsänderungen)

  • Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die digitale Baugenehmigung

  • Ermächtigungsgrundlage für eine Gestaltungssatzung

  • Regelung zur Anlage und Ablöse von Spielplätzen

  • Regelung zur Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsinfrastruktur bei Stellplätzen

  • Bei der Bemessung von Abstandsflächen bleiben Maßnahmen zum Zwecke der 
Energieeinsparung unberücksichtigt, sofern diese ein Stärke von 0,30 m nicht 
überschreiten. 

  • Bauen mit Holz soll nun in allen Gebäudeklassen möglich sein. Hierzu wird eine neue Holzbaurichtlinie geschaffen. 

  • Bei Aufstockung eines Gebäudes kann auf einen Aufzug verzichtet werden, wenn dieser nur mit unverhältnismäßigem Aufwand hergestellt werden könnte. 

  • Die Vorgaben zum vorbeugenden Brandschutz bei Nutzungsänderungen von bestandsgeschützten Gebäuden werden erleichtert. 

  • Zulassung von Abweichung von den Abstandsflächen wenn ein rechtmäßig errichtetes Gebäude durch ein Wohngebäude höchstens gleicher Abmessung und Gestalt ersetzt wird. 


Weitere Änderungen zum 01.03.2021:
Zuständigkeitsänderung hinsichtlich der Einreichung der Unterlagen von Bauvorhaben, s. beil. Pressemitteilung des Landratsamtes Traunstein.

  • Bauanträge, Vorbescheide und Abgrabungsanträge: Einreichung der Unterlagen, digital oder in Papierform, direkt beim Landratsamt Traunstein, nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung.

  • Anträge auf isolierte Befreiungen und Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren sind weiterhin bei uns in der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Neuerungen zur Kenntnis. 

Es besteht Einverständnis mit der Vorgehensweise erst einmal keine Satzung zur Festlegung von abweichendem Abstandsflächenrecht zu erlassen. 
Man folgt hier der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages das neue Abstandsflächenrecht in Kraft treten zu lassen und sich die Auswirkungen in der Praxis anzusehen bevor man über den Erlass einer Satzung nachdenkt. Da in den einzelnen Bebauungsplänen / Satzungen entsprechendes Abstandsflächenrecht sowieso festgesetzt werden kann und bereits ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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13. Nutzungsänderung des ehemaligen Bankgebäudes zum Einbau des Dorfladens, Fl.Nr. 20/15 Gem. Tengling, Weinbergstraße 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Im Zuge der Machbarkeitsstudie „Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses in Tengling“ kam heraus, dass die bestehenden Räumlichkeiten der FFW dringend erweitert werden müssen. Dies kann am bestehenden Standort umgesetzt werden, allerdings werden hierzu auch die Räumlichkeiten des Dorfladens* benötigt, welcher sich in einem Teil des EG im FW-Haus befindet.

*(Die Nutzungsänderung für den Einbau des Dorfladens in das ehemalige Verkehrsamtsbüro wurde im Jahr 2008 beantragt und genehmigt).

Nun wurde im Vorfeld überlegt, in welche Räumlichkeit der Dorfladen umgesiedelt werden könnte. Zur Sprache kam dabei das ehemalige Bankgebäude in Tengling. 
Erst im September 2019 wurde für dieses Gebäude eine Nutzungsänderung zu gemeindlichen Mehrzweckräumen sowie notwendige Umbaumaßnahmen beantragt und mit Bescheid vom 04.12.2019 genehmigt. Die Umbaumaßnahmen wurden erst kürzlich durchgeführt. Derzeit wird das Gebäude als Besprechungsraum und Putzraum genutzt. 
Im Eingangsbereich des EG wird noch ein Geld- und Kontoauszugsautomat von der Raiffeisenbank betrieben. Die Räume im EG waren u.a. vorgesehen für Gemeinderats- und Vereinssitzungen, Vorträge, Gymnastik. Das UG dient als Schutzraum für den Waldkindergarten Burg.

Für die Unterbringung des Dorfladens im ehem. Bankgebäude würden daher erneut Kosten für die Planung und die damit erforderlichen Umbaumaßnahmen anfallen. Die Nutzungsänderung des Gebäudes zum Einbau eines Dorfladens ist genehmigungspflichtig. 

Der Pächter des Dorfladens wurde bereits in einem persönlichen Gespräch durch die Erste Bürgermeisterin von den Erweiterungsplänen bzgl. des FW-Hauses informiert. Eine mögliche Verlegung des Dorfladens in das ehem. Bankgebäude wurde ihm in Aussicht gestellt. Ob der Dorfladen in den dortigen Räumlichkeiten betrieben werden kann wurde von ihm kritisch betrachtet.

Weitere Alternativvorschläge liegen derzeit nicht vor.

Die Frage ist nun, ob ein entsprechender Antrag auf Nutzungsänderung zum Einbau des Dorfladens in das ehem. Bankgebäude gestellt werden soll? 

Von der Kämmerei werden bezüglich der angestrebten Überlegungen zur Vermietung des Gebäudes zum Zwecke eines Dorfladenbetriebes noch einige betriebswirtschaftliche Hinweise geäußert. Das VR Bank Gebäude wurde im Juli 2018 von der Gemeinde erworben. Aus Gründen der Nichtöffentlichkeit können im öffentlichen Teil keine Angaben zum Kaufpreis genannt werden. Den Mitgliedern des Gemeinderats dürfte die Kaufpreissumme bekannt sein. Die Mieteinnahmen aus der Vermietung des Gebäudes zum Zwecke eines Dorfladenbetriebs stehen in keinster Weise im Verhältnis zur Kaufpreissumme. Aufgrund der angespannten Haushaltslage sollte eine entsprechende Nutzungsänderung gründlich überlegt werden. Sicherlich ist der Betrieb eines Dorfladens für die Nahversorgung in der Gemeinde von wesentlicher Bedeutung, aus betriebswirtschaftlicher und haushaltsrechtlicher Sicht, ist die geplante Nutzung jedoch kritisch zu sehen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See spricht sich für die Möglichkeit aus, eine Bauvoranfrage zum Zwecke einer Nutzung als Dorfladen im EG und einer Nutzung als Veranstaltungsraum im OG beim Landratsamt Traunstein einzureichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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14. Antrag des SV Taching a. See auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für die Erweiterung des Vereinsheimes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö 14

Sachverhalt

2. Bürgermeister Steiner hat nach TOP 13 die Sitzung des Gemeinderats verlassen.

Die Gemeinde hat in den letzten Jahren die Sportvereine aus Mitteln des Haushalts großzügig unterstützt. Im Haushalt 2021 sind Kreditaufnahmen zum Haushaltsausgleich vorgesehen, auch der Finanzplan 2022 sieht eine Kreditaufnahme vor. Nachdem ein weiterer Zuschuss an den SV Taching a. See im Haushalt nicht vorgesehen ist, könnte diese überplanmäßige Ausgabe voraussichtlich nur durch eine Erhöhung des Kreditrahmens erreicht werden. Die Erfüllung einer freiwilligen Aufgabe im Rahmen einer Fremdfinanzierung, ist aus haushaltsrechtlicher Sicht abzulehnen. Im Rat gibt es dazu keinen Diskussionsbedarf. Aufgrund zahlreicher finanzieller Unterstützungen in erheblichem Umfang in den letzten Jahren, wird eine weitere finanzielle Unterstützung des SV Taching im Rat keine Mehrheit finden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Erweiterung des Vereinsheimes des SV Taching mit einem Investitionskostenzuschuss finanziell zu unterstützen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

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15. Antrag der Pfarrei Mariä Himmelfahrt auf Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung der Kirchenmauer in Burg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö 15

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.03.2021 beantragte die Pfarrei Mariä Himmelfahrt einen Zuschuss für die Sanierung der Kirchenmauer in Burg, wobei eine konkrete Zuschusshöhe nicht beziffert wurde. Die Gesamtausgaben für die Sanierung der Kirchenmauer liegen nach Angaben der Pfarrei bei 850.000 €.
Kirchenpfleger Andreas Kraller, der in der Sitzung anwesend ist, stellt das Projekt in kurzen Zügen vor. Bei der Vorstellung des Projekts wird erkennbar, dass es sich bei dem beantragten Zuschuss um einen Zuschuss im Rahmen der Denkmalpflege handeln soll. Dies war aus den Antragsunterlagen nicht ersichtlich. Man kommt überein, den TOP in der Aprilsitzung des Rats erneut zu behandeln. 

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16. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö informativ 16

Sachverhalt

Terminierung des Open-Air-Wochenendes für 2021
Bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 22.10.2020 stimmte der Rat einstimmig der Durchführung eines Kultur- und Partywochenendes zu. Damit der in der Sitzung am 10.12.2020 gebildete AK „Events- und Veranstaltungen“ erste Planungsarbeiten durchführen kann, wäre zunächst ein Termin festzulegen. Vorgeschlagen wird das Wochenende 30.07.-01.08.2021. Als Ausweichtermin wird das Wochenende 03.09.-05.09.2021 vorgeschlagen.

Bericht über den aktuellen Sachstand der Errichtung eines Bohrplatzes in Haus durch die Geoenergie Bayern
Kürzlich waren die beiden Geschäftsführer der Geoenergie Bayern, Herr Hubertus Prinz zu Hohenlohe und Herr Bernhard Gubo, im Rathaus und informierten über den aktuellen Sachstand zum Geothermieprojekt. Der Baubeginn für den Bohrplatzbau ist Anfang des 3. Quartals d.J. vorgesehen und wird ca. 10 – 12 Wochen dauern. Der Bohrbeginn kann dann frühestens Ende des Jahres erfolgen.
Angefragt haben die beiden Geschäftsführer wegen der Abschlüsse von Verträgen zur Eintragung der erforderlichen Dienstbarkeiten für die Versorgungsleitungen in der Zufahrtsstraße der Gemeinde. Die entsprechenden Entwürfe werden von der Verwaltung vorbereitet und dem Gemeinderat voraussichtlich in der Aprilsitzung vorgelegt.

Aktueller Sachstand beim Hochwasserschutz
Kürzlich wurde eine erste Auswertung der Drohnenbefliegung bei den Überschwemmungen im Mühlthal im letzten Jahr von der Fa. Aquasoli übersandt. Am 11.03.2021 hat dazu ein Onlinegespräch mit dem Geschäftsführer, Herrn Bernhard Unterreitmeier, stattgefunden. Er stellte dabei die neue Novelle der Förderrichtlinie RZWas vor, die zum 01.04.2021 in Kraft tritt. Erstmals sieht die RZWas Förderungen bei Schutzmaßnahmen gegen Oberflächenwasser vor, bisher wurden nur Maßnahmen bei Fließgewässern bezuschusst.
Es wird in nächster Zeit ein Termin mit den Gemeinderäten von Waging und Taching vereinbart, bei dem Herr Unterreitmeier nochmals umfassend über das Thema informieren wird.

Wiederaufnahme Bautätigkeit OD Tengling

Bürgermeisterin Lang informiert, dass am 06.04.2021 die Bauarbeiten zur Sanierung der OD Tengling wieder aufgenommen werden. 

Konstituierende Sitzung von „Heimat.Chiemgau“

Bürgermeisterin Lang informiert, dass die konstituierende Sitzung von „Heimat.Chiemgau“ am 19.03.2021 stattgefunden hat. 

Klausurtagung des Gemeinderats

Nachdem die Infektionszahlen wegen Corona wieder rapide ansteigen, wurde vereinbart, die geplante Klausurtagung langfristig zu verschieben. Neuer Termin für die Klausurtagung soll der 21./22.01.2022 sein. 

Hochwasserschutz im Ortsteil Gessenhausen

Mitglied des Gemeinderats Franz Gramminger frägt nach dem Sachstand in Sachen Hochwasserschutz in Gessenhausen. Bürgermeisterin Lang möchte dazu zunächst den vereinbarten Termin zu einer Videokonferenz mit der Fa. Aquasoli abwarten. Danach sollen weitere Schritte erfolgen. 

Datenstand vom 14.12.2021 14:45 Uhr