Datum: 22.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulaula Grundschule Taching
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:12 Uhr bis 21:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.03.2021
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Antrag der Pfarrei Mariä Himmelfahrt auf Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung der Kirchenmauer in Burg
4 Brückenneubauten in Tengling am Strandbad - Durchführungsbeschluss
5 Bedarfsfeststellung und Anerkennung von zusätzlichen Betreuungsplätzen im Waldkindergarten
6 Vorentwürfe zum geplanten Waldkindergarten in Burg
7 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Baldauf: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 25 Gem. Taching a. See, Obertaching
8 Antrag auf Vorbescheid von Frau Grass: Abbruch von zwei Ferienhäusern und Errichtung von zwei Wohnhäusern, Fl.Nr. 2123 Gem. Taching a. See, Mühlthal 1a
9 Breitbandausbau: Glasfaseranbindung der Grundschule
10 Busbeförderung von Oda Haß ab Mönchspoint
11 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.04.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 25.03.2021 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats im RIS bekanntgegeben. Mitglied des Gemeinderats Dominik Mayr weist daraufhin, dass unter TOP 3 und 3.1. nicht Holzständerbauweise, sondern Massivholzbauweise gemeint war. Die Sitzungsniederschrift wird entsprechend geändert. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 25.03.2021 und genehmigt diese nach erfolgter Änderung zu TOP 3 und 3.1. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.04.2021 ö 2

Sachverhalt

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.03.2021 werden von Bürgermeisterin Lang bekanntgegeben, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.
„Vergabe Planungsleistungen zur Errichtung eines Waldkindergartens in Burg, Fl.Nr. 681/1 Gem. Tengling“ – TOP 17. Es kann bekanntgegeben werden, dass das Planungsbüro Kleißl, Waging a. See, mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 beauftragt worden ist. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit. Zudem kann bekanntgegeben werden, dass Bürgermeisterin Lang ermächtigt wurde, bei Bedarf für eine Freiflächengestaltung das Landschaftsarchitekturbüro Mühlbacher und Hilse, Traunstein, zu beauftragen. 
„Grundstücksangelegenheiten – Beschlussfassung zur Übernahme des Kriegerdenkmals“ – TOP 21. Es kann bekannt gegeben werden, dass die Gemeinde aus Gründen des öffentlichen Interesses das Kriegerdenkmal in Tengling (Bereich Zufahrt Thalwies) ins Eigentum der Gemeinde übernommen wird. Vereinbarte Tausch- und Kaufsummen unterliegen weiterhin der Nichtöffentlichkeit.  

zum Seitenanfang

3. Antrag der Pfarrei Mariä Himmelfahrt auf Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung der Kirchenmauer in Burg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.04.2021 ö 3

Sachverhalt

Der TOP sollte bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 25.03.2021 behandelt werden. Bei der Präsentation des TOP durch den anwesenden Kirchenpfleger, Andreas Kraller, wurde erst bekannt, dass es sich bei dem Antrag um einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Denkmalpflege handelt. Nachdem sich der Landkreis bei Denkmalzuschüssen nur beteiligt, wenn auch von Seiten der Kommune ein Zuschuss gewährt wird, musste die Sache nochmals beraten werden, sodass die Behandlung des TOP auf die heutige Sitzung vertragt wurde. Trotz der angespannten Haushaltslage wird vorgeschlagen, die Sanierung der Kirchenmauer finanziell zu unterstützen. Die Kirchenmauer in Burg hat ortsprägenden Charakter und es ist im Sinne der Gemeinde, dieses Baudenkmal zu erhalten. In dem vom Bezirk Oberbayern mittlerweile vorliegenden Finanzierungsplan wird ein kommunaler Zuschuss von 48.413,42 € beantragt. Ein Zuschuss in dieser Größenordnung kann aufgrund der Haushaltslage nicht gewährt werden, zumal diese freiwillige Aufgabe bei einem Zuschuss von nahezu 50.000 € nach derzeitigem Stand nur über eine weitere Kreditaufnahme finanzierbar wäre. Aus der Mitte des Rats wird ein Zuschuss von 7.500 € vorgeschlagen. Mit diesem Vorschlag besteht allgemeines Einverständnis.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, der Pfarrei Mariä Himmelfahrt einen Zuschuss im Rahmen der Denkmalpflege für die Sanierung der Kirchenmauer in Burg in Höhe von 7.500 € zu gewähren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Brückenneubauten in Tengling am Strandbad - Durchführungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 4. November 2020 wurde dem Gemeinderat Taching die Planung / Kosten für die Erneuerung der beiden Brücken im Bereich des Seebades Tengling vorgestellt. Ebenfalls wurde in der Sitzung das Planungsbüro Richter beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen auszuarbeiten. Diese sind momentan in der Endbearbeitung.

Formal ist aber noch ein Durchführungsbeschluss zum Neubau der beiden Brückenbauwerken vor Versand der Ausschreibungsunterlagen notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching stimmt der Umsetzung der Maßnahme „Neubau von 2 Brückenbauwerken im Bereich des Seebades Tengling“ zu und beschließt die Durchführung der Baumaßnahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bedarfsfeststellung und Anerkennung von zusätzlichen Betreuungsplätzen im Waldkindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.04.2021 ö 5

Sachverhalt

Die diesjährige Anmeldung für Kindergartenplätze ergab, dass weiterer Bedarf an Betreuungsplätzen besteht. Für die Waldkindergartengruppe wurden 23 Kinder angemeldet. Hier stehen bis dato jedoch nur 18 Plätze zur Verfügung. Durch eine Erweiterung der Waldkindergartengruppe sollen zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden. Hier sollen dann 25 Plätze zur Verfügung stehen. Der Bedarf von den zusätzlich 7 notwendigen Betreuungsplätzen muss zunächst anerkannt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Bedarf weiterer Kindergartenplätze und beschließt die Bedarfsanerkennung von zusätzlich 7 Betreuungsplätzen im Waldkindergarten ab dem Betreuungsjahr 2021/22.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Vorentwürfe zum geplanten Waldkindergarten in Burg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.04.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Planungsbüro Kleißl hat bereits erste Vorentwürfe (Stand 13.04.2021) zum Grundriss und den Ansichten des neu geplanten Waldkindergartens in Burg erstellt.

Der Grundriss würde bei jeder Variante derselbe bleiben, hinterlegt sind noch 3x verschiedene Ansichtsvarianten. Um in der Verwaltung schnellstmöglich weiterarbeiten zu können, soll sich der Gemeinderat heute für eine Ansichts-/Variante entscheiden.

Diese Entwürfe wurden per Mail am 14.04.2021 ins Landratsamt Traunstein zur Vorabstimmung übersendet. Die Bauverwaltung wird den Rat informieren, sobald eine Rückmeldung erfolgt

Zu diesem TOP entsteht eine rege Diskussion. Von Seiten des Landratsamtes wurde vorab folgende Hinweise zu dem geplanten Baukörper gegeben:

       Näher zum Wald 
       Terrasse nach Südwesten (Gebäude spiegeln)
       Keine Spielgeräte im sichtbaren Bereich
       Vordächer zu groß (Feldstadloptik)
       Gebäude eher höher
       Südseite ganz auf Fenster verzichten evtl. nördliche Fenster 
       Fassade Variante 3 anstreben
       Grünordnung (Anpassung an Waldverlauf).

Von Seiten des Gemeinderats stoßen die Vorschläge des Landratsamtes teilweise auf Widerstand. Eine südwestseitige Terrasse, sowie ein Verzicht auf den südseitigen Einbau von Fenstern, sieht die Mehrheit des Rats als nicht geeignet für einen Kindergartenbau an. Dem Rat wird ein Alternativvorschlag des Planungsbüros Kleißl präsentiert. Ausgehend von diesem Alternativvorschlag soll der Gebäudekörper nach Meinung des Rats in Richtung Westen verrückt werden und eine Terrassenausrichtung in südöstliche Richtung wird angestrebt. Der in der Planskizze westseitig vorgesehene Sandkasten soll auf die Ostseite verlagert werden. Zudem soll der Einbau von Fenstern auf der Südseite ermöglicht werden, um den Kindern einen angenehmen Aufenthalt im Waldkindergarten zu ermöglichen.

Bürgermeisterin Lang und Mitglied des Gemeinderats Brigitte Thaller werden das Gespräch mit den verantwortlichen Mitarbeitern im Landratsamt Traunstein suchen, um zu klären, ob die Vorstellungen des Rats realisierbar sind. 2. Bürgermeister Steiner bittet darum, an diesem Gespräch teilnehmen zu können.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See erklärt die Absicht, eine für einen Waldkindergartenbau optimale Lösung zu realisieren. Dazu soll der Gebäudekörper in westliche Richtung verschoben werden und es ist eine Ausrichtung der Terrasse in südöstliche Richtung anzustreben. Zudem soll der Einbau von Fenstern auf der Südseite des Gebäudes möglich sein. Der vorgesehene Sandkasten soll ostseitig situiert werden. Bürgermeisterin Lang und Mitglied des Gemeinderats Brigitte Thaller werden beauftragt, das Gespräch mit den verantwortlichen Mitarbeitern des Landratsamtes zu suchen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

7. Antrag auf Vorbescheid von Herrn Baldauf: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 25 Gem. Taching a. See, Obertaching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.04.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Der Baukörper ist mit II VG mit den Maßen von ca. 12 m x 9 m und einer seitlichen WH von ca. 6,20 m geplant. 

Der Baukörper soll auf dem westlichen Grundstücksteil errichtet werden. Dieser Teil des Grundstücks ist als Dorfgebiet, der östliche Teil ist als landwirtschaftliche Fläche mit besonderer Bedeutung im FNP dargestellt. Von einer Nachbarbeteiligung wurde im Zuge des Antrags auf Vorbescheid abgesehen. Die Anbindung an eine öffentliche Straße ist gegeben. 

Ortseinsicht der Verwaltung am 19.04.2021: Das Grundstück fällt Richtung Osten im hinteren Bereich (Hang) stark ab. Allerdings beginnt dies weit nach der geplanten Bebauung, sodass hier der Bebauung nichts entgegensteht.

Bautechnik
Für das Grundstück besteht ein Schmutzwasseranschluss. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Antrag auf Vorbescheid von Frau Grass: Abbruch von zwei Ferienhäusern und Errichtung von zwei Wohnhäusern, Fl.Nr. 2123 Gem. Taching a. See, Mühlthal 1a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.04.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

1. Vorhaben
Die Antragstellerin beabsichtigt die bestehenden Gebäude, die bis vor kurzem als Ferienhäuser genutzt wurden, abzubrechen und auf dem Grundstück zwei Wohnhäuser zu errichten. 

Das südlich gelegene Ferienhaus hat eine GR von ca. 56 m², das nördlich gelegene Ferienhaus hat eine GR von ca. 49 m². Der eingereichten Schnittdarstellung zufolge handelt es sich bei dem südlich gelegenen Ferienhaus um einen erdgeschossigen Baukörper, das nördlich gelegene Ferienhaus wurde mit II VG errichtet. 

Die Wohngebäude sind nun mit II + D, (wobei der Kniestock hier bei 1.51 m liegt, und somit faktisch in ein 3tes VG geht), in den Maßen 13,74 x 5,99 m und mit einer seitlichen WH von 7,50 m geplant; GR ca. 82 m². In den Gebäuden sollen insgesamt drei Wohneinheiten untergebracht werden. Hierfür sollen fünf Stellplätze errichtet werden. 
Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit abgeklärt werden.


2. Maßnahmenbeschreibung der Antragstellerin:
„Auf dem Flurstück 2123 befinden sich derzeit 2 Wohngebäude in baufälligem Zustand, die von der Großmutter und in Folge der Mutter der Antragstellerin als Ferienhäuser vermietet wurden. Eine Renovierung ist auf Grund der maroden Bausubstanz nicht möglich und wirtschaftlich nicht rentabel. Diese nun, seit kurzer Zeit leerstehenden Gebäude sollen nicht verfallen und unschön in das Ortsbild fallen. Die Antragstellerin möchte nach Abbruch der Bestandsgebäude zwei neue Wohngebäude errichten und so ermöglichen, dass 3 Generationen weiter hier in Taching wohnhaft bleiben können. Ziel ist es, die Gebäude so zu gestalten, dass ein generationenübergreifendes Wohnen bis ins hohe Alter möglich ist. In den Gebäuden möchte künftig die Antragstellerin mit Ihrem Mann, sowie deren Sohn und seine angehende Familie wohnen. Ebenso soll für den zweiten Sohn eine kleine Einliegerwohnung zur Verfügung stehen, die später als Wohnung für evtl. notwendiges Pflegepersonal genutzt werden kann. Durch diese vielleicht etwas besondere Art eines Mehrgenerationen-Haus-Verbundes, ist es zudem möglich, die im Haupthaus lebenden Eltern der Antragstellering so zu unterstützen, dass der demenzkranke Vater weiterhin zuhause gepflegt werden kann. Von dieser besonderen Form des gelebten Generationenvertrags, so die langfristige Idee, profitieren Kinder, Berufstätige und Senioren gleichermaßen. 

Die neu geplanten zwei Wohngebäude sollen für den Ortsrand ländlich und zur bäuerlichen Umgebungsstruktur mit Hofstelle und der ehem. Mühle gestaltet werden. Der Charakter des ursprünglichen Gebäudekomplexes soll unbedingt erhalten bleiben bzw. verbessert werden. Die Außenfassaden sollen im EG verputzt, darüberliegend mit einer unregelmäßigen und unbehandelten Holzverschalung versehen werden. Auf dessen Grundlage und mit Hilfe der Leitlinien für ländliche Entwicklung in Bayern sollen Baukörper entstehen, die wie bei früheren Gebäuden deutlich länger als breit sind. Durch längliche, ruhige und klare Baukörper ist das Erscheinungsbild am Ortsrand von Taching passender, als ein vielerorts “plump“ gebautes Gebäude, mit fast quadratischen Längenverhältnissen.“


3. Verwaltung
Im Flächennutzungsplan ist das betroffene Grundstück als Dorfgebiet dargestellt. Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB lt. Information vom LRA Traunstein.
Baurechtlich gesehen handelt es sich somit zum einen um eine Neuerrichtung gem. § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB als auch um eine Erweiterung gem. § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB, da das Maß der baulichen Nutzung des Baukörpers erhöht wird. Beide Gesetzesnormen zusammen können eigentlich nicht angewendet werden. 
Leider liegen der Verwaltung keine Bestandsgenehmigungen vor, weswegen eine Gegenüberstellung schwierig ist. Ob die beiden genannten Baukörper als Ferienhäuser bzw. Wohngebäude in der Vergangenheit genehmigt wurden, können wir daher nicht nachvollziehen. Auch der Passus, vom Eigentümer bisher selbst genutzt, als auch die Errichtung eines gleichartigen Wohngebäudes, erfüllen unseres Erachtens die beiden Vorhaben nicht. Die Aufzählungen sind nicht als „oder“ Aufzählungen zu werten, sondern jeweils als „und“ Aufzählung, d.h. 2 a bis d muss jeweils erfüllt werden. Die Voraussetzungen, ob die Tatbestände einer Neuerrichtung nach der Nr. 2 als auch nach der Nr. 5 vorliegen, prüft abschließend das LRA als Genehmigungsbehörde.

Auszug aus dem BauGB § 35:
(4) Den nachfolgend bezeichneten sonstigen Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 kann nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des Absatzes 3 sind: 
…..
2. die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter folgenden Voraussetzungen: 
a) das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,
b) das vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf,
c) das vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt und
d) Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird; hat der Eigentümer das vorhandene Gebäude im Wege der Erbfolge von einem Voreigentümer erworben, der es seit längerer Zeit selbst genutzt hat, reicht es aus, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird,
….
5. die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen: 
a) das Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,
b) die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen und
c) bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird, ….


Ob das Grundstück als Innen- oder Außenbereichsgrundstück zu beurteilen ist, ist nach Meinung der Verwaltung nicht ganz eindeutig erkennbar. Es handelt sich um eine Randbebauung vor einer landwirtschaftlichen Hofstelle., die man durchaus dem Innenbereich zuordnen könnte.
Entlang der Mühlstraße, Gelände steigend von Ost nach West, befindet sich eine überwiegende Bebauung mit Baukörpertypen EG + Kniestock DG. Richtung „Baugrundstück“ fällt das Gelände wieder etwas ab, bevor es im Anschluss wieder steigt.

Zum Vergleich, die Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite:
  • Mühlstraße 19a, Baugenehmigung 1998, 
seitl. Wandhöhe ca. 6,55 m, Kniestock mit ca. 80 cm, Firsthöhe ca. 9m
  • Mühlstr. 21, Vorbescheid aus 1977, seitl. Wandhöhe ca. 6 m, Firsthöhe ca. 9 m

Aus Sicht der Verwaltung fügen sich die beantragten Baukörper hinsichtlich der Höhenentwicklung nicht in die Umgebungsbebauung ein. Das Gebäude „Mühlthal 1“ soll von den neuen Baukörpern nicht verdeckt werden. Als Bezugsfall für die Höhenentwicklung ziehen wir das Objekt „Mühlstr. 19a“ heran, welches eine seitl. WH von ca. 6,55 m nachweist. Die geplanten Baukörper sollten die Bebauung abrunden bzw. die Bebauung sollte zum Rand der zusammenhängenden Bebauung abflachen und nicht mit einem faktisch dritten Vollgeschoss (in der Ansicht) noch einmal in die Höhe schießen.

Beschluss

Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist einzuhalten. Wir weisen auf die Hochwasserproblematik in diesem Bereich hin, die durch den „Tachinger Mühlbach“ immer wieder entsteht, welcher direkt hinter dem Gebäude Mühlthal 1 vorbeiläuft. Die Bautechnik weist zudem darauf hin, dass entsprechende Sichtdreiecke frei gelassen werden müssen.  

Der Gemeinderat Taching a. See schließt sich der baurechtlichen Beurteilung nach § 35 BauGB des Landratsamtes Traunstein nicht an. Das Vorhaben beurteilt sich unserer Auffassung nach § 34 BauGB. Es handelt sich innerorts um eine Randbebauung vor einer landwirtschaftlichen Hofstelle.

Sollte es sich auch nach § 35 BauGB beurteilen, so halten wir dennoch an folgender Beschlussfassung fest:

Im Zuge der Nachverdichtung und der bereits bestehenden Baukörper wird ein Neubau befürwortet. So werden durch das Vorhaben Flächen wieder nutzbar gemacht, welche einheimischen Bürgern zur Verfügung gestellt wird und gleichzeitig der Wohnungsraumknappheit entgegengewirkt.
Auf eine verträgliche Einfügung (gerade im Hinblick auf die Höhenentwicklung) der geplanten Baukörper in die Umgebungsbebauung soll geachtet werden.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben daher das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

9. Breitbandausbau: Glasfaseranbindung der Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.04.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Vorgesehene Auswahlentscheidung zur Glasfaseranbindung von Schule in der Gemeinde Taching am See

Sachverhalt:
Die Gemeinde Taching am See hat mit Unterstützung des beauftragten Planungsbüros IKT in Regensburg ein einfaches Vergabeverfahren zur Glasfasererschließung der Schule durchgeführt.
Im Rahmen der Ausschreibung wurde von der Deutschen Telekom ein Angebot abgegeben.
Das Angebot wurde vom Planungsbüro geprüft und nach den definierten Kriterien der Ausschreibung bewertet.
Das Angebot erfüllt die Förder- und Ausschreibungsanforderungen. Das Ergebnis ist schriftlich in der Angebotsbewertung zusammengefasst. 

Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Gemeinderat Taching am See entscheidet sich für das Angebot der Firma Deutsche Telekom zum Glasfaserausbau der Grundschule Taching am See, Kirchberg 14, 83373 Taching am See
mit einem Gesamtdeckungsbeitrag in Höhe von 56.618,10 € (brutto). 
Die Investitionskosten teilen sich wie folgt auf:
Einrichtung
Kostenbeitrag
Förderung
Eigenanteil
Grundschule
56.618,10 €
45.294,48 €
 11.323,62 €

Die vorgesehene Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß Breitbandrichtlinie.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Busbeförderung von Oda Haß ab Mönchspoint

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.04.2021 ö 10

Sachverhalt

Das Kind Oda Haß, wohnhaft in Mönchspoint, kommt im September 2021 in die Grundschule. Die Eltern von Oda fragten bei der Grundschulrektorin an, ob Oda von zu Hause aus mit dem Bus befördert wird. 

Die gesetzliche Regelung lautet, dass Kinder im Grundschulbereich ab einer Entfernung von 2 km einen Anspruch auf Beförderung haben. Mönchspoint ist von der Haltestelle in Tengling ca. 1,2 km entfernt. Rein aus diesem Gesichtspunkt, besteht kein Anspruch auf Beförderung. Weiterhin heißt es in der gesetzlichen Regelung, dass eine Ausnahme gewährt werden kann, wenn die Wegstrecke beschwerlich oder besonders gefährlich ist.  Die Strecke ab der Abzweigung der Staatsstraße könnte besonders in der kalten Jahreszeit als eine beschwerliche Strecke angesehen werden. Besonders weil kein spezieller Fußweg vorhanden ist und eine Beleuchtung des Weges quasi nicht stattfindet. Weiterhin müsste die Erstklässlerin knapp die Hälfte des Weges alleine zurücklegen. Auch aus diesem Grund kann der Schulweg als gefährlich angesehen werden. 
Aus den genannten Gründen könnte der Gemeinderat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelung in diesem Einzelfall eine Ausnahme anerkennen und beschließen, dass die Beförderung von Mönchspoint aus stattfindet. Die Gemeinde erhält für die Kosten der Schülerbeförderung eine pauschale Zuweisung, die sich nach den Zahlen der Beförderungsberechtigten und nach den Kosten bemisst. Das Kind kann nach Anerkennung des beschwerlichen und gefährlichen Schulwegs auch bei der Zahl für die Zuweisung berücksichtigt werden. Die Gemeinde erhält demnach auch für diesen Weg eine Zuweisung.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See erkennt die Notwendigkeit der Schülerbeförderung in diesem Einzelfall an und beschließt, dass das Kind Oda Haß, aufgrund des beschwerlichen und gefährlichen Schulweges, bereits von Mönchspoint aus mit dem Bus befördert wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.04.2021 ö informativ 11

Sachverhalt

Behördenfunknetz Bayerisches LKA

Bürgermeisterin Lang informiert den Rat, dass von Seiten des Bayerischen LKA das Angebot besteht, über ein Behördenfunknetz im Rat zu informieren. Von Seiten des Rats besteht Einverständnis, dass eine Information im Rat erfolgen soll.

Kassierpersonal an den Strandbädern 

2. Bürgermeister Steiner weist daraufhin, dass für Kassiertätigkeiten an den Strandbädern (Parkgebühren oder ggf. Eintritte) für jedes Strandbad eine zweite Kassenkraft eingestellt werden sollte. Eine entsprechende Stellenausschreibung soll umgehend erfolgen. Der Rat teilt die Auffassung des 2. Bürgermeisters. Bürgermeisterin Lang wird in Absprache mit der Personalstelle der VG eine entsprechende Stellenausschreibung veröffentlichen. Auch weist 2. Bürgermeister Steiner auf Engpässe beim Reinigungspersonal am Campingplatz hin. 

Übernahme von Schulbuskosten

Mitglied des Gemeinderats Markus Krautenbacher spricht sich für eine Regelung aus, in welchen Fällen eine Übernahme der Schulbuskosten erfolgen soll, wenn keine Beförderungspflicht besteht. Aus Sicht des Gemeinderates erscheint eine solche Regelung überlegenswert. Bürgermeisterin Lang wird den Sachverhalt mit dem zuständigen Mitarbeiter in der VG Waging a. See besprechen.

Wildwechsel auf der Straße Tengling – Palling – Tengling

Aus der Mitte des Rats wird auf eine Verbesserung der Beschilderung in Bezug auf Wildwechsel hingewiesen. Bürgermeisterin Lang wird die Angelegenheit mit dem Ordnungsamt der VG Waging a. See besprechen. 

Datenstand vom 14.12.2021 14:47 Uhr