Datum: 27.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle Grundschule Taching
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 23:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:10 Uhr bis 23:59 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.04.2021
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Vorstellung der qualifizierten Bedarfsplanung für Kindertagesstätten (nach Art. 7 BayKiBiG)
4 Durchführungsbeschluss zum Bau einer Kinderkrippe (Fl.Nr. 17 u. 18 Gem. Tengling, Turmgasse in Tengling)
5 Vorstellung der Heizungsplanung für den geplanten Neubau der Kinderkrippe
6 Durchführungsbeschluss zum Bau eines Waldkindergartens in Burg
7 Beschluss zum Bau von Ver- und Entsorgungsleitungen beim Ersatzbau des Waldkindergartens in Burg
8 Beschluss zum Kauf eines Hochwassercontainers für die FFW Taching
9 Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Erhebung einer Marketingumlage für regionale Marketingmaßnahmen der Touristinformation Waging a. See
10 Straßenleichtausbau 2021 - Streckenfestlegung
11 Anpassung der Campinggebühren ab dem Haushaltsjahr 2022
12 7. Änderung des Bebauungsplanes „Rambicheln“, betreffend Fl.Nr. 2190/29 Gem. Taching, Dachsteinstr. 29: Aufstellungsbeschluss
13 Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Kühnhauser: Errichtung eines Gartenhauses, Fl.Nr. 2190/29 Gem. Taching a. See, Dachsteinstraße 29
14 Bauantrag von Herrn Magg: Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus, Fl.Nr. 522 Gem. Taching a. See, Schönhofen 5
15 Bauantrag von Herrn Gassner: Nutzungsänderung der bestehenden Rinderstallung und Fahrsilos, Fl.Nr. 228 Gem. Taching a. See, Moosmühle 1
16 Antrag auf Vorbescheid der Fa. Alztaler Wohnbau GmbH: Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und einer Garage, Fl.Nr. 474/3 Gem. Tengling, Nähe Frauenanger
17 Tektur zum Bauantrag von Herrn Mayr: Errichtung eines Carports, Fl.Nr. 462 Gem. Tengling, Obere Dorfstraße 18a
18 Anfrage Fa. Hundseder-Außenwerbung zur Anbringung einer Werbetafel am alten Feuerwehrgerätehaus in Taching
19 BOS-Digitalfunk: Verbesserung des Funkempfangs im östlichen Gemeindebereich
20 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 22.04.2021 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats im RIS bekanntgegeben. Einwände gegen diese Sitzungsniederschrift werden nicht vorgebracht. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 22.04.2021 und genehmigt diese. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö 2

Sachverhalt

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.04.2021 werden von Bürgermeisterin Lang bekanntgegeben, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind. 
„Auftragsvergabe zur Einführung eines digitalen Meldewesens zur Erhebung des Kurbeitrages“ – TOP 12. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. AVS, Bayreuth, den Auftrag zur Einführung des digitalen Meldewesens zur Erhebung des Kurbeitrages erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Geheimhaltung. 
„Sonstiges“ – TOP 13. Die Diskussionspunkte „Verlegung von Stromleitungen und Kanalrohren im Zuge der Sanierung der Kirchenmauer in Burg“ und „Parkgebühren“ können vollumfänglich bekanntgegeben werden. 

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3. Vorstellung der qualifizierten Bedarfsplanung für Kindertagesstätten (nach Art. 7 BayKiBiG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö informativ 3

Sachverhalt

Vorstellung der Studie von Dr. Tekles in der Sitzung.

Diskussionsverlauf

Erste Bürgermeisterin Lang stellt eingangs die von Dr. Tekles im Auftrag der Gemeinde erstellte und dem Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügte Bedarfsplanung für Kindertagesstätten vor. Im Bereich der Betreuung von unter 3-jährigen Kindern wird der aktuelle Bedarf von 15 Plätzen in den kommenden Jahren auf 18 Plätze ansteigen und sich dann bis 2035 ungefähr auf diesem Niveau stabilisieren. Es wird deshalb eine geringfügige Erhöhung um ca. 5 Plätze in Krippenbereich empfohlen. 
Für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintrittsalter sind aktuell 87 Plätze anerkannt. Der gegenwärtige Bedarf von 80 Kindern kann damit ausreichend abgedeckt werden. In den kommenden Jahren wird der Bedarf jedoch bedingt durch die vorhandene Demographie, die neuen Zuschussregelungen, den Einschulungskorridor sowie zusätzlich geplanten Wohnraum auf ca. 96 Plätze ansteigen. Es wird damit in der Altersgruppe von 3 Jahren bis zum Schuleintrittsalter eine geringfügige Erhöhung um ca. 10 Plätze empfohlen, um einen adäquaten Puffer für den Bedarfsanstieg aufzuweisen.
In beiden Alterssparten weist die Studie daraufhin, dass der Bedarf bei Ausweisung neuer Wohngebiete über den prognostizierten Bedarf hinaus ansteigen wird.
In der folgenden Diskussion berichtet die Kindergartenleiterin Andrea Dandl darüber, dass aktuell 85 der 87 Plätze im Kindergarten von Kindern aus der Gemeinde belegt sind. Eine Betreuung von auswärtigen Kindern ist damit nicht mehr möglich. Sie geht weiter auf die Frage ein, ob eine zeitliche Aufteilung eines Betreuungsplatzes auf zwei Kinder möglich ist. Theoretisch wäre das möglich, so die Kindergartenleiterin, die Eltern müssten sich jedoch die Plätze selber aufteilen, was in der Praxis meistens nicht reibungslos funktioniert. 

Bürgermeisterin Lang beendet den Tagesordnungspunkt ohne Beschlussfassung.

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4. Durchführungsbeschluss zum Bau einer Kinderkrippe (Fl.Nr. 17 u. 18 Gem. Tengling, Turmgasse in Tengling)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

I. Maßnahme

Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtung in Tengling um zwei Gruppenräume und einer Mittagsbetreuung. Hierzu ist der Neubau einer Kinderkrippe mit Mittagsbetreuung geplant. Das neue Gebäude soll mit einem Verbindungsbau mit dem Bestandsgebäude „Kindergarten“ verbunden werden.

Entsprechende Entwurfspläne und Kostenberechnungen, des Planungsbüros Magg Architekten aus Freilassing, liegen der Beschlussvorlage als Anlage bei. Die aktuelle Kostenberechnung vom 18.05.2021 beläuft sich auf Gesamtkosten in Höhe von 2.415.429 Euro.


II. Bedarfsanalyse der nächsten Jahre und Ist-Bestand

Der aktuelle Bestand an Plätzen in den Kindertagesstätten 

In der Gemeinde Taching a. See standen im Oktober 2020 in 3 Kindertagesstätten insgesamt 102 genehmigte Plätze zur Verfügung, darunter 15 Krippenplätze für Kinder von unter 3 Jahren (vgl. hierzu auch die folgende Tabelle) mit inbegriffen ist auch die Übergangslösung „Mohnblumen“.


Gen. Plätze
Betr. Kinder
Krippenplätze
Besuch u. -3j.
Kitas Gesamt
102
95
15
15

Ab Dezember 2021 wird sich der Bestand um weitere 7 Plätze erhöhen.

Besuch der Kindertagesstätten
Im Oktober 2020 wurden in den Kindertagesstätten in der Gemeinde Taching a. See zusammen 95 Kinder betreut, darunter 15 unter 3-jährige, 80 im Alter zwischen 3 Jahren und dem Schulbeginn sowie keine Schulkinder.

Die Übergangslösung „Mohnblume“ in der Grundschule Taching mit 15 Kindern (KiGa-Gruppe) kann bis maximal nächstes Jahr (2022) weitergeführt werden. Eine Verlängerung der Übergangslösung wäre mit Zustimmung der Marktgemeinde Waging a. See in den Räumlichkeiten der Kinderkrippe Tettenhausen für ein weiteres Jahr bis 2023 möglich – entsprechende Gespräche werden derzeit geführt. Somit ist spätestens ab dem Jahr 2023 ohne eine Erweiterung der Kinderkrippe in Tengling mit 15 Plätzen weniger zu rechnen, damit wären nur 87 Plätze zur Betreuung vorhanden.

Bei Fertigstellung des Waldkindergartens in Burg können weitere 7 Betreuungsplätze angeboten werden. (Gesamtplätze 109).


Prognose aus der Studie von Dr. Tekles:

Bedarf an Krippenplätzen (Betreuung der unter 3-jährigen):

1 bis unter 3j.
Bedarf
Quote
2021
48
15
31,3 %
2023        
51
18
35,3 %
2027
48
18
37,5 %
2035
40
17
42,5 %


Bedarf im klassischen Kindergartenbereich (Betreuung der 3-jährigen bis Schulbeginn):

3 bis unter 7-j.
Bedarf
Quote
2021
120
91
75,8 %
2023
124
96
77,4 %
2027
118
94
79,7 %
2035
101
85
84,2 %
Hinweis: Auswirkungen des neuen Einschulungskorridors berücksichtigen.


Zusammenfassung

Aufgrund der für die Gemeinde Taching a. See durchgeführten Erhebungen und Prognosen können folgende Aussagen getroffen werden: 
(Nachfolgend ein Auszug aus der Studie von Hr. Dr. Tekles)
 
Krippenplätze
1. Im Bereich der Betreuung von unter 3-jährigen existiert aktuell in der Gemeinde Taching a. See eine eigenständige Krippengruppe mit 15 genehmigten Plätzen. Aufgrund von Vergleichsquoten ist insgesamt ein aktueller Bedarf in Höhe von 15 Plätzen für Kinder von unter drei Jahren anzusetzen. 

2. In den kommenden Jahren wird der Bedarf an Plätzen im Bereich der unter 3-jährigen bis auf 18 geringfügig steigen und sich danach bis 2035 ungefähr auf diesem Niveau stabilisieren (bedingt durch die vorhandene Demographie, die neuen Zuschussregelungen sowie den zusätzlichen bereits geplanten Wohnraum). Sollte mit neuen Bauvorhaben künftig weiterer Wohnraum hinzukommen, würde dies zu steigenden Zuzügen und auch zu einer Steigerung des Bedarfs führen. 

3. Für Kinder von unter drei Jahren wird somit eine geringfügige Erhöhung der Betreuungskapazitäten im Krippenbereich um ca. 5 Plätze empfohlen, um einen adäquaten Puffer für den Bedarfsanstieg aufzuweisen.

Kindergartenbereich
4. Für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt sind in Taching a. See aktuell 87 anerkannte Plätze vorhanden. Dabei wird aktuell bereits ein Kind im Alter von unter 3 Jahren in den vorhandenen Gruppen mit betreut. 

5. Bei einem gegenwärtigen Bedarf von 80 Plätzen für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt liegt somit eine aktuell noch ausreichende Situation vor. 

6. In den kommenden Jahren wird der Bedarf an Plätzen für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt von 80 auf ca. 96 Plätze (bedingt durch die vorhandene Demographie, die neuen Zuschussregelungen, den Einschulungskorridor sowie den zusätzlichen geplanten Wohnraum) ansteigen. Dazu könnten auch hier neue Bauvorhaben zu steigenden Zuzügen und einer Steigerung des Bedarfs führen. 

7. Für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt wird somit eine geringfügige Erhöhung der Betreuungskapazitäten um ca. 10 Plätze empfohlen, um einen adäquaten Puffer für den Bedarfsanstieg aufzuweisen.

Verwaltung / Fazit:

  • Mit dem Neubau der Kinderkrippe könnten wir den zukünftigen Bedarf mit 24 Kinderkrippenplätzen decken. 

  • Durch den Umzug der bestehenden Kinderkrippengruppe in die neuen Räumlichkeiten der Kinderkrippe, werden dann im Kindergarten zusätzliche Räumlichkeiten frei, die die aktuelle Übergangslösungsgruppe Mohnblumen belegen kann. Mit diesem Umzug können im Kindergartenbereich dann noch 5 weitere Betreuungsplätze angeboten werden.
Mit der Erweiterung des Waldkindergartens in Burg um 7 Plätze, könnte in der Folge dann ein Gesamtangebot von 99 Kindergartenplätzen geschaffen werden.

  • Die Gesamtzahl der Betreuungsplätze würde sich auf 123 Plätze erhöhen 
(Kindergarten 99 + Kinderkrippe 24).


Ohne einem Neubau der Kinderkrippe kommen folgende Probleme auf die Gemeinde zu:
  • Ausgleichszahlung für Fremdunterbringung in anderen Gemeinden
  • Haben andere Gemeinden überhaupt Betreuungsplätze zur Verfügung für die Unterbringung von Kindern aus der Gemeinde Taching a. See. Falls diese Frage negativ beschieden wird, werden Gehaltsersatzzahlungen gem. gesetzlicher Grundlage fällig.


III. Kosten für Fremdunterbringung / Gehaltsersatzzahlungen lt. Gesetz (Rechtsanspruch)
Der Sachverhalt wird im Rat eingehend erörtert.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch Bürgermeisterin Lang gehen die beauftragten Planer, Nikolaus Magg und Anton Stadler ausführlich auf die vorliegenden Planentwürfe samt Kostenberechnungen ein.
Der Betreiber des nahegelegenen Biomasseheizwerks, Herr Matthias Leitner, erläutert die Modalitäten für den Anschluss der gemeindlichen Gebäude. Das Heizwerk wird mit Hackschnitzel betrieben und ist außerdem mit einer Gastherme bestückt, um die Ausfallsicherheit zu gewährleisten. Der Baukostenzuschuss beträgt je Gebäude 8.500 €, die Regeltechnik wird vom Betreiber gestellt. Für die verbrauchte Wärme berechnet er 10 Ct. brutto je KWh zuzüglich 1,5 Ct. Grundgebühr je KWh. Der Anschluss wurde im Vorfeld mit dem Heizungsplaner Anton Stadler und dem Bautechniker der VG Waging a. See, Bastian Maier, abgesprochen, so Leitner abschließend.
In der folgenden Diskussion wird vor allem die derzeitige Kostenentwicklung intensiv diskutiert. Insbesondere werden die sehr hohen Kosten im Vergleich zur Betreuung im Waldkindergarten angeführt. 
Bürgermeisterin Lang weist darauf hin, dass der nächste Schritt, die Einreichung des Förderantrages bei der Förderstelle der Regierung bis spätestens 30.06. erfolgen muss. Ein weiterer Schritt wäre dann laut Bautechniker Bastian Maier die Beantragung der Baugenehmigung, deren Genehmigung ca. 6 – 7 Wochen dauern wird. Erst nach Durchführung der Ausschreibung kann man dann exakte Aussagen zur Höhe der Baukosten machen. Das Gremium einigt sich darauf, dass der Zeitpunkt der Ausschreibung mit dem Gemeinderat abgestimmt wird. 
Von Seiten der Planer wird noch angeführt, dass mindestens 50 – 60 % der Gewerke ausgeschrieben und dann gleichzeitig vergeben werden, damit die Gemeinde mit Folgeausschreibungen nicht in Zugzwang gerät und das Risiko überschaubar bleibt. Der Gemeinderat erhält auch zu gegebener Zeit einen Bauzeitenplan, aus dem die Ausführungszeiten der einzelnen Gewerke ersichtlich sind.
In mehreren vom Gemeinderat nicht genehmigten Redebeiträgen äußert sich u.a. der Elternbeiratsvorsitzende Sebastian Haß kritisch zum aktuellen Stand des Projektes, das seiner Ansicht nach vom neuen Gemeinderat bereits seit einem Jahr hätte auf den Weg gebracht werden können.  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Bau einer Kinderkrippe als Erweiterung der bestehenden Kinderbetreuungseinrichtung „Tausendfüssler“ in Tengling gem. der Entwurfsplanung des Planungsbüros Magg, Freilassing, mit zu erwartenden Kosten gem. Kostenberechnung in Höhe von brutto 2.415.429 €. Die Kämmerei wird beauftragt bis spätestens 30.06.2021 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bei der Regierung von Oberbayern einzureichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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5. Vorstellung der Heizungsplanung für den geplanten Neubau der Kinderkrippe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö informativ 5

Diskussionsverlauf

Bürgermeisterin Lang stellt fest, dass der Tagesordnungspunkt bereits unter Top 4 erledigt wurde und keine weitere Vorstellung notwendig ist. Gegen diese Vorgehensweise werden seitens des Gemeinderates keine Einwände vorgebracht.

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6. Durchführungsbeschluss zum Bau eines Waldkindergartens in Burg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Geplant ist die Errichtung eines Naturkindergartens Waldkindergartens) im Ortsteil Burg. Die Projektvorstellung erfolgte durch das Bautechnische Büro Kleissl aus Waging a. See am 18.05.2021. 
Die Folgen der weltweiten Pandemie sind jetzt auch auf den Baustellen angekommen. Daher sind genaue Kalkulationen momentan sehr schwierig darzustellen, besonders bei Holz (hier handelt es sich fast ausschließlich um ein Holzgebäude), Dämmstoffen, Baustahl, Entwässerungsrohren und Kunststoffen sind laufend Kostensteigerungen möglich, teilweise gibt es nur Tagespreise und möglicherweise auch Lieferschwierigkeiten. Die weitere Entwicklung ist nicht absehbar, es ist mit weiterer Preisdynamik zu rechnen. Die Kostenberechnung wurde nach dem derzeitigen Preisniveau erstellt und ergibt eine Summe von brutto 139.000 €. Zur Durchführung der genannten Maßnahme ist ein entsprechender Durchführungsbeschluss zu fassen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorgestellten Planvorentwurf des Bautechnischen Büros Kleissl sowie die vorgestellte Kostenberechnung in Höhe von brutto 139.000 Euro zur Kenntnis und beschließt die Durchführung des Neubaus des Waldkindergartens in Burg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Beschluss zum Bau von Ver- und Entsorgungsleitungen beim Ersatzbau des Waldkindergartens in Burg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Aus der Mitte des Rats wurde in der Sitzung des Gemeinderats vom 22.04.2021 die Anregung eingebracht, beim Ersatzbau des Waldkindergartens auch Ver- und Entsorgungsleitungen einzuplanen. Die Kosten für den Bau einer Wasserleitung und eines Kanals, sowie einer Stromversorgungsleitung beziffern sich auf rd. 60.000 € brutto. Zudem sind Kosten für eine archäologische Begleitung zu erwarten. Das Kosten-/Nutzenverhältnis ist durchaus kritisch zu betrachten. Aus Erfahrungswerten ist bekannt, dass, wenn überhaupt, eine Toilette in Waldkindergärten nur in Ausnahmefällen genutzt wird. „Zum Entleeren der Blase wird ein Baum genutzt“. Die Kosten für Ver- und Entsorgungsleitungen wären nicht refinanzierbar und gehen voll zu Lasten des Gemeindehaushalts. Der Herstellungsbeitrag wird zwar veranlagt, bedeutet aber, dass der Einnahme auch eine Ausgabe gegenübersteht. Die durch den Beitrag nicht gedeckten Herstellungskosten fließen zwar in die Gebührenkalkulation ein, jedoch ist aufgrund der langen Abschreibungsdauer keine spürbare Auswirkung auf die Gebühr zu erwarten. Zudem sollte bedacht werden, dass die Kosten der Ver- und Entsorgungsleitungen dann fast 1/3 der Gesamtkosten betragen würden. Die mögliche Kostenersparnis in Höhe von ca. 60.000 – 70.000 € könnte für den Bau der Kinderkrippe eingeplant werden. Aktuell ist davon auszugehen, dass die insgesamt eingeplanten Mittel für den Krippenbau in Höhe von 2,3 Mio. € nicht ganz ausreichend sein werden. Auch die „Burger Kirchweih“ rechtfertigt nicht die Ausgabe von öffentlichen Mitteln in dieser Größenordnung. 

Für die Stromversorgung, die sicherlich sinnvoll ist, bestehen drei Möglichkeiten:

  • Minimallösung mit bisheriger Variante. Strom von der Kirche und Abrechnung nach Verbrauch
  • Autarke Lösung mit PV-Anlage mit evtl. Speicher (ca. 6.000 €)
  • Maximallösung mit Verlegung einer Stromleitung und autarker Stromversorgung. Kostenschätzung wird nachgereicht. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeisterin Lang stellt die im Sachverhalt angeführten Varianten für einen Stromanschluss vor. Sie geht anschließend auf die Einwände aus dem Gremium bezüglich der im Bereich der Burger Kirche vorhandenen Bodendenkmäler ein und sichert eine ordnungsgemäße Absprache etwaiger Eingriffe mit den zuständigen Fachbehörden zu.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, den bisherigen Stromanschluss beizubehalten und lediglich die Leitung bis zum neuen Standort des Waldkindergartens zu verlängern. Die Versorgung mit Wasser bzw. die Abwasserentsorgung wird mit kostengünstigen Tanklösungen  realisiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Beschluss zum Kauf eines Hochwassercontainers für die FFW Taching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für die FFW Taching a. See ist der Kauf eines Hochwassercontainers vorgesehen. Im Haushalt 2021 wurden dazu Mittel in Höhe von 5.000 € veranschlagt. Die Starkregenereignisse im Laufe des Vorjahres haben gezeigt, dass die Beschaffung eines Hochwassercontainers inkl. eines Wassersaugers zum Erhalt der Einsatzbereitschaft der FFW dringend erforderlich ist.  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See stimmt der Beschaffung eines Hochwassercontainers inkl. Wassersaugers für die FFW Taching zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Erhebung einer Marketingumlage für regionale Marketingmaßnahmen der Touristinformation Waging a. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die TouristInformation Waging a. See koordiniert und entwickelt die regionalen Marketingmaßnahmen für die beteiligten Kommunen Tittmoning, Taching a. See, Wonneberg, Petting, Kirchanschöring und Fridolfing. Die ursprüngliche Ausgangsbasis zum Vertrieb eines gemeinsamen Gästemagazins wurde in den letzten Jahren um zahlreiche, gemeinsame Marketingmaßnahmen weiterentwickelt. Die dadurch der Marktgemeinde Waging a. See entstehenden Kosten sind durch die Erhebung einer Umlage zu decken. In mehreren Verhandlungen mit dem Bürgermeister der Marktgemeinde Waging a. See, M. Baderhuber, und VG-Kämmerer Kraus mit den Bürgermeistern der beteiligten Gemeinden, konnte man sich am 10.09.2020 auf ein Verhandlungsergebnis einigen. An den gemeinsamen regionalen Marketingmaßnahmen wollen alle beteiligten Kommunen weiter festhalten. Bei der bisher von Waging a. See bei den Kommunen vereinnahmten Umlage von insg. 22.500 € konnte für die Marktgemeinde Waging a. See eine Kostendeckung bei Weitem nicht erreicht werden. Nach langwierigen Verhandlungen konnte man sich letztendlich auf einen Umlagebetrag von insg. 80.330 € einigen. Ausgehend von den Übernachtungszahlen für 2018 entfällt davon auf die Gemeinde Taching a. See für 2020 (Abrechnung in 2021) ein Betrag von 14.790 €. Der Rat wurde über das Verhandlungsergebnis bereits unterrichtet. Für die Erhebung der Umlage durch die Marktgemeinde Waging a. See ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung notwendig. Die im RIS beiliegende Zweckvereinbarung wurde vorab von der Rechtsaufsichtbehörde geprüft und wurde von der VG-Kämmerei am 05.05.2021 an alle beteiligten Kommunen mit der Bitte übersandt, einen entsprechenden Ratsbeschluss über die Zustimmung zur Zweckvereinbarung herbeizuführen. Die Zweckvereinbarung soll am 01.08.2021 in Kraft treten.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Zweckvereinbarung zur Erhebung einer Umlage für die von der TouristInformation Waging a. See zu erbringenden gemeinschaftlichen, regionalen Marketingmaßnahmen und stimmt dieser Zweckvereinbarung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Straßenleichtausbau 2021 - Streckenfestlegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeindewerke Waging a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für die Streckenfestlegung des Straßenleichtausbaus Taching 2021 gingen schon im letzten Jahr einige Anregungen aus der Bevölkerung bei der Verwaltung ein.
U.a. die Gemeindeverbindungsstraße nach Grendach und der beschränkt öffentliche Weg im Bereich des Pfarrhofes in Taching. Bei beiden Straßen bzw. Wegen liegt die Baulast bei der Gemeinde Taching am See.
Da nur ein begrenztes Budget für 2021 zur Verfügung steht, wurden die beiden Bereiche von der Verwaltung begutachtet. Vor allem bei der Straße zu den Anwesen nach Grendach zeichnen sich Absenkungen der Fahrbahnränder (teilweise 20 cm Höhenunterschied) und vollflächige netzförmige Schollenbildungen ab.
Die Ursachen werden hier vermutlich an einem nicht ausreichend tragfähigen Unterbau/Untergrund liegen.






Der asphaltierte Weg im Bereich des Pfarrhofes Taching zeigt vor allem Ausbruchs- bzw. Ausmagerungsstellen.



Die Verwaltung schlägt vor für den Bereich Grendach einen Vollausbau vor.

Für den Bereich am Pfarrhof in Taching wird ein Teilausbau als ausreichend betrachtet.
Für die beiden Maßnahmen wurde ein Kostenrahmen (Bau-, Voruntersuchungen- und Planungskosten zusammen) in Höhe von rund 145.000 € brutto ermittelt.
Da die Flurstücke, auf dem die beiden öffentlich gewidmeten Straßen liegen, nicht der Gemeinde Taching am See gehören, wäre es sicherlich sinnvoll vor einer Baumaßnahme eine entsprechende Grunderwerbstätigkeit anzustreben.

Diskussionsverlauf

Von Seiten des Gremiums wird in der Diskussion zu diesem Thema auf die Dringlichkeitsliste des früheren Straßenreferenten im Gemeinderat, Max Poschner, verwiesen. Um zeitnahe Vorlage der Liste im Gemeinderat zur Festlegung weiterer Ausbaustrecken wird gebeten.

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11. Anpassung der Campinggebühren ab dem Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Mitglieder des Gemeinderats werden umfassend anhand einer PP-Präsentation über die aktuellen Campinggebühren und die ab 2022 geplanten Preiserhöhungen informiert. Bürgermeisterin Lang bedankt sich bei Mitglied des Gemeinderats Werner Reith und den Mitgliedern des AK für die Erstellung der Präsentation. Dem Rat werden die Ist- und Planzahlen der Haushaltsjahre 2018 bis 2021 präsentiert. Die letzte Preiserhöhung für Zeit- und Dauercampinggebühren liegt bereits mehrere Jahre zurück, so dass eine Preiserhöhung angemessen und notwendig ist, um weiterhin einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten. Folgende Preiserhöhungen ab der Campingsaison 2022 werden vorgeschlagen:



Die aus der Preissteigerung resultierenden Erhöhungen der Einnahmen, sollten proportional für Investitionen und Unterhaltsmaßnahmen genutzt werden, um den Platz weiterhin attraktiv anbieten zu können. 

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch Bürgermeisterin Lang stellt Werner Reith anhand der beiliegenden Präsentation den Sachverhalt vor. Er weist dabei u.a. auf die sehr gute Ertragslage beim Campingplatz hin. Trotzdem sollte sich die Gemeinde nicht auf den derzeitigen Zuwachsraten von jährlich 20 – 25 % ausruhen, sondern Maßnahmen zur Verbesserung des Campingplatzes sowie der Infrastruktur anstreben. Die Mehreinnahmen im Haushalt 2022 werden ca. 60.000 € betragen, resümiert Reith zum Abschluss seines Berichts. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von den vorgeschlagenen Preiserhöhungen am Campingplatz und stimmt den Preiserhöhungen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zu Junisitzung des Gemeinderats eine geänderte Benutzungsgebührenordnung zu erarbeiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. 7. Änderung des Bebauungsplanes „Rambicheln“, betreffend Fl.Nr. 2190/29 Gem. Taching, Dachsteinstr. 29: Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Herr Kühnhauser möchte das bestehende Wohngebäude im OG für sich und seine Familie erweitern. Mit der geplanten Aufstockung der bestehenden Garage können so noch zwei zusätzliche Räume (Kinderzimmer) geschaffen werden. Die im EG befindliche Wohnung wird derzeit von den Eltern der jungen Familie bewohnt.

In der Gemeinderatssitzung am 23.04.2020 wurde dem Vorhaben von Fam. Kühnhauser und einer Änderung des Bebauungsplanes Rambicheln zugestimmt.
Derzeit beurteilt sich das Vorhaben nach dem Bebauungsplan „Rambicheln“ in der Fassung der 1. Änderung; als Bezugsfall kann hier die 6. Änderung herangezogen werden.

Nachdem die Grundzüge der Planung berührt sind (Nebengebäude und Garagen dürfen nicht zu Wohnzwecken ausgebaut und aufgestockt werden) ist das Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB anzuwenden.

Nach langer Kommunikation mit dem Antragsteller wurde nun von der Architektin Dipl.-Ing. Maria Weig aus Eggstätt ein Bebauungsplanentwurf i.d. Fassung vom 25.02.2021 (per E-Mail übermittelt am 07.05.2021) in der Verwaltung eingereicht. Die entsprechenden Nachbarunterschriften bzgl. des Vorhabens liegen dem Antrag bei.

Die Planerin führt aus, dass die Aufstockung der Garage mit derselben Wandhöhe wie das bestehende Wohnhaus mit ca. 5,35 m geplant sei. Im ursprünglichen Bebauungsplan war eine Traufhöhe im Mittel von max. 4,50 m festgesetzt. Diese Festsetzung wird somit nun erhöht. 
Die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten im BPL wird durch das Vorhaben nicht tangiert. Die ursprünglich festgesetzte GFZ (Geschossflächenzahl) wird von 0,30 auf 0,35 erhöht. Nach Ausführungen der Planerin läge das geplante Vorhaben bei einer GFZ von 0,31.

Um einen Eindruck vom geplanten Bauvorhaben erhalten zu können, sind als Anlage die Vorabzüge der Modell-Ansicht und vom Eingabeplan eingestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Rambicheln“ gemäß dem Bebauungsplanentwurf samt Begründung i.d. Fassung vom 25.02.2021 der Architektin / Stadtplanerin Dipl.-Ing. Maria Weig aus Eggstätt. 

Es handelt sich um einen Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, von mind. 3 Wochen, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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13. Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Kühnhauser: Errichtung eines Gartenhauses, Fl.Nr. 2190/29 Gem. Taching a. See, Dachsteinstraße 29

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Gartenhütte in Holzbauweise. Das Gartenhaus soll nordöstlich vom bestehenden Wohngebäude in den Maßen 5,50 m x 3,60 m mit einer seitl. WH von 2,17 m und einer FH von 2,75 m errichtet werden. Das Satteldach ist mit einer Dachneigung von 16° geplant. Der Antragsteller begründet die geringe Dachneigung damit, dass die Gartenhütte nicht zu hoch werden soll um das optische Erscheinungsbild dadurch nicht zu beeinträchtigen.

Verwaltung
Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Rambicheln“, in der Fassung der 1. Änderung und hält die Festsetzungen nicht ein. Lt. Festsetzung Nr. 9 müssen sich Garagen und Nebengebäude in Bezug auf Dachneigung und Dachdeckungsmaterial den Hauptgebäuden angleichen. Das betroffene Hauptgebäude hat eine Dachneigung von 21°, das Gartenhaus soll jedoch nur eine Dachneigung von 16° erhalten. Zudem setzt der Bebauungsplan Baugrenzen fest. Der Baukörper soll das Baufenster um ca. 1,80 m überschreiten. 

Im Geltungsbereich wurden bereits mehrere Befreiungen sowie von der Festsetzung Nr. 9 bezüglich einer abweichenden Dachgestaltung, als auch von den festgesetzten Baugrenzen erteilt. Angrenzend zum geplanten Standort der Gartenhütte verläuft ein Erdkabel. Die betroffene Nachbarin hat dem Vorhaben zugestimmt. 

Beschluss

Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Rambicheln“ in der Fassung der 1. Änderung und hält die Festsetzungen nicht ein. Die Nachbarunterschrift liegt vor. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung Nr. 9 (Garagen und Nebengebäude müssen sich in Bezug auf Dachneigung und Dachdeckungsmaterial den Hauptgebäuden angleichen) und von den festgesetzten Baugrenzen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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14. Bauantrag von Herrn Magg: Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus, Fl.Nr. 522 Gem. Taching a. See, Schönhofen 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Anbaus östlich an das bestehende Wohnhaus. Der Anbau soll in Form eines Quergiebels in den Maßen 4,67 m x 2,10 m mit einer Dachneigung von 32° erfolgen. 

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich. Gem. § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 BauGB ist die Erweiterung eines Wohngebäudes unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Prüfung der Voraussetzungen obliegt abschließend der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Einer ersten Einschätzung des Landratsamtes zufolge kann dem Bauvorhaben zugutegehalten werden, dass der Quergiebel zur Hofstelle hinwirkt und nicht Richtung Außenbereich.

Der Nachbar hat dem Vorhaben zugestimmt. In einer Entfernung von ca. 55 m befindet sich ein denkmalgeschütztes Gebäude. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 BauGB. Die Nachbarunterschrift liegt vor. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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15. Bauantrag von Herrn Gassner: Nutzungsänderung der bestehenden Rinderstallung und Fahrsilos, Fl.Nr. 228 Gem. Taching a. See, Moosmühle 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Nutzungsänderung der bestehenden Rinderstallung im EG in eine Ausstellungshalle für Möbel. Die Ausstellungräume sind in den Maßen 15,55 m x 25,55 m geplant. Im OG befinden sich Lagerräume. Die östlich angrenzenden Fahrsilos in den Maßen 40,10 m x 17 m sollen zu Holzlagerflächen umgenutzt werden. 

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und soll wie es scheint gewerblicher Nutzung dienen. Gem. § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB ist eine Nutzungsänderung von Gebäuden im Außenbereich unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Erfüllung der Voraussetzungen prüft abschließend die Untere Bauaufsichtsbehörde. Bei dem Vorhaben handelt es sich der Einschätzung des Landratsamtes zufolge um einen Sonderbau. Es werden 47 Stellplätze nachgewiesen. 

Beschluss

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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16. Antrag auf Vorbescheid der Fa. Alztaler Wohnbau GmbH: Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und einer Garage, Fl.Nr. 474/3 Gem. Tengling, Nähe Frauenanger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 16

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung zweier Einfamilienhäuser mit einer Doppelgarage und zwei Stellplätzen. 

Das Grundstück soll geteilt werden. Die beiden Wohngebäude sollen in den Maßen 10 m x 8 m mit einer seitlichen WH von 5,70 m errichtet werden. Auf dem nördlichen Grundstück sind zwei Stellplätze geplant. Auf dem südlichen Grundstück ist die Errichtung einer Garage in den Maßen 6 m x 6 m mit einer seitlichen WH von 2,95 m vorgesehen, die Zufahrt für beide Grundstücke ist von der Graf-Törring-Straße aus geplant. Zudem befindet sich auf dem südlichen Grundstück eine Ausgleichsfläche (extensiv genutzte Obstbaumwiese auf einer Fläche von 210 m²), die durch das Vorhaben jedoch lt. Bauherr nicht beeinträchtigt wird. Das Erläuterungsschreiben liegt der Beschlussvorlage bei.
Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll zum einen abgeklärt werden, ob das Grundstück bauplanungsrechtlich im Innenbereich liegt und zum anderen, ob die Bebauung durch zwei Einfamilienhäuser mit Doppelgarage genehmigungsfähig ist. 

Stellungnahme der Verwaltung
Im FNP ist der Bereich als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Grundsätzlich wäre das Grundstück unserer Einschätzung nach eher dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen, da die vorhandene Bebauung mit einer schönen Linie abschließt. Allerdings sehen wir mit der geplanten Bebauung des Grundstücks zum einen einer sinnvollen Nachverdichtung entgegen und zum anderen ist auch eine schöne Ortsabrundung im Ortsteil Tengling (im Bereich des Baugebiets „Frauenanger“ und der „Graf-Törring-Straße“) gegeben. Somit könnte das Grundstück im Zusammenhang betrachtet auch nach § 34 BauGB, dem Innenbereich, beurteilt werden.

Das Vorhaben grenzt an den bestehenden Bebauungsplan „Tengling-Thalwies“, befindet sich jedoch komplett außerhalb des Geltungsbereiches. Der Bebauungsplan sieht eine max. GR von 160 m² mit zweigeschossigen Baukörpern vor. Die geplanten Baukörper mit einer GR von jeweils 80 m² und 2 VG fügen sich daher ein. Die seitliche WH ist im Bebauungsplan mit 6,50 m festgesetzt, geplant ist eine seitl. WH von 5,70 m. Der Bebauungsplan misst die seitliche WH ab FFB EG, aufgrund des unterschiedlichen Geländeverlaufs ist auf eine Einfügung zu achten. 

Stellungnahme der Bautechnik
Durch das Grundstück verläuft dem Bebauungsplan zufolge eine Wasserleitung. Ob diese dort noch tatsächlich verläuft, obliegt dem Grundstückseigentümer zu ermitteln. Zudem liegt es im Wasserschutzgebiet Zone III. Aufgrund des artesisch gespannten Grundwassers und der unterschiedlichen Bodenverhältnisse vor Ort empfiehlt die Bauverwaltung, vor etwaigen Baumaßnahmen, eine Baugrunduntersuchung mit hydrogeologischem Gutachten. Die Erschließung ist derzeit nicht gesichert.

Diskussionsverlauf

Aus den Reihen des Gemeinderates wird auf die durch den Wasserbeschaffungsverband Achengruppe geplante Erweiterung des Trinkwasserschutzgebiete, auf die Retentionsfunktion des Grundstückes bei stärkeren Regenfällen sowie auf eine mögliche Ausgleichsfläche in diesem Bereich hingewiesen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt zu den Fragen im Vorbescheid wie folgt Stellung:

Grundsätzlich wäre das Grundstück unserer Einschätzung nach eher dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Da die vorhandene Bebauung mit einer schönen Linie abschließt. Allerdings sehen wir mit der geplanten Bebauung des Grundstücks, zum einen einer sinnvollen Nachverdichtung entgegen und zum anderen auch eine schöne Ortsabrundung im Ortsteil Tengling (im Bereich des Baugebiets „Frauenanger“ und der „Graf-Törring-Straße“) gegeben. Somit beurteilen wir das Grundstück, im Zusammenhang betrachtet, nach § 34 BauGB.

In Anlehnung an den angrenzenden Bebauungsplan „Tengling – Thalwies“ würde sich das Vorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung einfügen. Der Bebauungsplan legt die Höhe der FFB EG für die einzelnen Grundstücke fest, aufgrund des unterschiedlichen Geländeverlaufs ist daher auf eine verträgliche Einfügung der Baukörper hinsichtlich der Höhe zu achten.

Hinweis: Durch das Grundstück verläuft, dem Bebauungsplan zufolge, eine Wasserleitung. Bei stärkerem Regen oder Starkregenereignissen hat die Vergangenheit gezeigt, dass sich das Niederschlagswasser von den umliegenden Wiesenflächen auf diesem Grundstück sammelt und dieses teilweise unter Wasser setzt. Entlang der Ortsstraße „Thalwies“ bestand in der Vergangenheit ein entsprechender Wassergraben, welcher irgendwann verfüllt wurde, seither hat sich der Ablauf des Wassers auf dem Grundstück verschlechtert.

Zudem liegt es im Wasserschutzgebiet Zone III. Aufgrund des artesisch gespannten Grundwassers und der unterschiedlichen Bodenverhältnisse vor Ort empfiehlt die Bauverwaltung vor etwaigen Baumaßnahmen eine Baugrunduntersuchung mit hydrogeologischem Gutachten. 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben kann hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

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17. Tektur zum Bauantrag von Herrn Mayr: Errichtung eines Carports, Fl.Nr. 462 Gem. Tengling, Obere Dorfstraße 18a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 17

Sachverhalt

Der Bauantrag zur Errichtung einer Sichtschutzwand wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.11.2020 positiv beraten. Der Antragsteller hat nun einen Tekturplan zu o. g. Bauvorhaben eingereicht. 

Ursprünglich war nur die Errichtung einer Sichtschutzwand mit angrenzender Stellplatzfläche geplant. Nun sollen die Stellplätze überdacht werden, die Sichtschutzwand soll gleichzeitig als Carport fungieren. Der Carport ist in den Maßen von ca. 15,49 m x 5,62 m geplant. Die Firsthöhe soll 5,22 m betragen, die seitliche WH ist von Straßenseite aus mit 2,39 m geplant. 

Verwaltung
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Tengling – Egart. Gem. der Satzung beurteilt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB. Das Vorhaben wäre grundsätzlich verfahrensfrei, jedoch überschreitet das Vorhaben die verfahrensfreie Fläche von 50 m², der Carport soll nämlich mit einer Fläche von ca. 87 m² errichtet werden. Das Vorhaben ist somit genehmigungspflichtig. 

Dem Antragsteller wird wegen dem unmittelbaren Einfluss der geplanten Sichtschutzwand auf Gehweg bzw. Staatsstraße empfohlen, regelmäßig eine Bauwerksprüfung durchführen zu lassen.

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung (§ 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 BauGB) für den Ortsteil Tengling – Egart und beurteilt sich somit nach § 34 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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18. Anfrage Fa. Hundseder-Außenwerbung zur Anbringung einer Werbetafel am alten Feuerwehrgerätehaus in Taching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 18

Sachverhalt

Herr Stefan Hundseder der Fa. Hundseder-Außenwerbung stellte mit Schreiben vom 12.04.2021 eine Anfrage zur Anbringung einer Werbefläche am ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in Taching a. See. Ziel ist es, auf dieser Werbefläche wechselnde Werbung regionaler Unternehmen bzw. Veranstaltungen anzubringen, um den Kunden der Fa. Hundseder-Außenwerbung auch in Taching a. See eine Werbemöglichkeit zu bieten.

Verwaltung:

Aus Sicht der Bauverwaltung sind zu oben genannter Anfrage folgende Sachverhalte zu berücksichtigen:

  • Beim ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in Taching a. See handelt es sich um ein Gebäude aus den 60er Jahren, welches immer mehr als historisch zu bewerten ist.
Die Anbringung einer Werbetafel würde den Charakter des Gebäudes nicht aufwerten.

  • Da sich der Standort des alten Feuerwehrgerätehauses direkt an der Ortsdurchfahrt von Taching a. See befindet, ist bei entsprechender Bewerbung eine Ablenkung des Straßenverkehrs zu vermuten.
Zudem muss beachtet werden, dass durch sich lösende Werbematerialien eine Beeinträchtigung des Verkehrs auftreten kann.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Anfrage von Herrn Hundseder zur Kenntnis. 
Der Anbringung einer Werbefläche am alten Feuerwehrgerätehaus in Taching a. See wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

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19. BOS-Digitalfunk: Verbesserung des Funkempfangs im östlichen Gemeindebereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö informativ 19

Diskussionsverlauf

Die erste Bürgermeisterin Stefanie Lang begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Klein und Huber vom Landeskriminalamt der Bayerischen Polizei. Herr Klein stellt sogleich das geplante Vorhaben „Errichtung einer Sendeanlage im Bereich östlich des Tachinger Sees“ vor. Neben dem Gemeindegebiet östlich des Tachinger Sees weist auch der Ortsbereich von Tengling deutliche Funklücken auf, die geschlossen werden sollten. Hier bietet sich ein Standort auf dem Höhenrücken östlich des Tachinger Sees an, so Klein, weil ein Sendemast mit ausreichender Höhe den gesamten Bereich abdecken könnte. Eine Nutzung der bestehenden Mobilfunkstandorte in Grendach und am Sportplatz in Tengling ist aufgrund der zu geringen Höhe nicht möglich.  
Außerdem sollen durch neue BOS-Digitalfunkmasten in den Orten Palling, Kay und Fridolfing die Funklöcher in diesem Bereich geschlossen werden. 
Der zu diesem Tagesordnungspunkt ebenfalls anwesende Kreisbrandrat Christof Grundner bestätigt, dass im gesamten Gebiet um Tengling deutliche Versorgungslücken bestehen und hier dringender Handlungsbedarf bestehe. Er weist auch darauf hin, dass der BOS-Digitalfunk neben den Feuerwehren sehr intensiv von der Polizei, den Rettungsdiensten sowie von den Ortsgruppen der Wasser- und Bergwachten genutzt wird.
Als nächsten Schritt kündigt Herr Klein die Suche nach einem geeigneten Standort an.

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20. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö informativ 20

Sachverhalt

I. Bekanntgaben aus der Verwaltung:

a) Verlängerung des Vertrages über die Finanzierung des Projektes „Variobus“
Bürgermeisterin Lang informiert darüber, dass der Vertrag ab dem 02.05.2021 für eine weiteres Jahr verlängert wurde. Der von den vier beteiligten Gemeinden zu finanzierende Betriebskostenzuschuss beträgt 38.000 €. Die Gemeinde Taching a. See trägt davon 8 %, das sind 3.040 €. Die übrigen Betriebskosten trägt der Landkreis Traunstein bis zu einem Höchstbetrag von 87.531,12 €. Der Landkreis ist auch Vertragspartner des Verkehrsunternehmens und führt die Abrechnung durch. 

b) Informationen aus der Bauverwaltung:
Im April fand durch Bauamtsleiterin Frau Stutz die Datenermittlung und -erfassung bzgl. des ILE Projekts für die Erstellung einer Flächenmanagement-Datenbank statt. Dies betraf alle drei Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See. 
Um für künftige Baugebiete eine anerkannte Grundlage als Begründung für weitere Ausweisungen von Flächen und Nachverdichtungen zu haben, ist eine solche Datenbank mittlerweile essentiell notwendig. Erfasst wurden leerstehende Wohngebäude, leerstehendes Gewerbe, Wohngebäude mit Leerstandsrisiko, Hofstellen ohne Hofnachfolger, Hofstellen mit Restnutzung / leerstehend, geringfügig bebaute Grundstücke und Baulücken. Die Datenbereitstellung an ILE beanspruchte einen Zeitraum von 3 Wochen, während dieser Zeit ruhte die Weiterbearbeitung sämtlicher Bauleitplanverfahren. 

II. Feuerwehrbesichtigung Tengling
Am 3.5.21 fand die turnusmäßige Besichtigung des Feuerwehrgebäudes der FFW Tengling statt. Kleinere Mängel am Gebäude, welche schon seit längerem angemahnt werden, wurden erwartungsgemäß wieder erwähnt. Insgesamt kann jedoch konstatiert werden, dass die strukturelle Arbeit der Feuerwehr Tengling unter Leitung der beiden Kommandanten Florian Reiter und Martin Müller hervorragend ist. Von der Idee des Umbaus des Feuerwehrhauses zeigte sich Kreisbrandrat Christof Grundner angetan, jedoch zeigte er auch Verständnis dafür, dass die Gemeinde auch andere Pflichtaufgaben zu erfüllen hat und war mit einem Zeithorizont von ca. fünf Jahren einverstanden. Er bestätigt außerdem die hohe Einsatzbereitschaft und den sehr guten Ausbildungsstand der Tenglinger Wehr.

III. Open Air Tengling
Aktueller Planungsstand: 250 Tickets für Außenauftritte sind gestattet. VVK über TI Waging sowie die bekannten VVK-Stellen. Verkauf über Dorfladen und Bäcker ist schwierig, da Platzbegrenzung sowie persönliche Rückverfolgbarkeit der Kartenbesitzer gewährleistet werden muss. 
29.7. Auf a Wort
30.7. Petzenhauser & Wählt
31.7. Guten-A-Band
Ziel des OpenAir ist es, als Gemeinde Kulturschaffende und heimische Gastronomie zu unterstützen, sowie soweit möglich, einen optimistischen Blick in Pandemiezeiten zu geben. 

IV. Informationen zum Strandbadbetrieb
Bürgermeisterin Lang informiert darüber, dass die Wiederaufnahme des Strandbadbetriebes nach der letzten Änderung des Infektionsschutzgesetzes grundsätzlich wieder möglich wäre. In der Verwaltung war man sich jedoch einig, dass eine Umsetzung der umfangreichen Vorschriften und Auflagen nicht durchführbar ist und deshalb die einzige Möglichkeit im Betrieb von Badestellen gesehen wird. Nach derzeitigem Stand müssten aber zusätzlich zur Entfernung aller Anlagen im See die Spielplätze und Volleyballfelder gesperrt werden.
Von Seitens des Gemeinderates werden keine Einwände gegen einen Betrieb der Strandbäder als Badestellen vorgebracht.

Datenstand vom 14.12.2021 13:30 Uhr