Datum: 15.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bergader Arena
Gremium: Marktgemeinderat Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.03.2021
2 Hochwasserschutzmaßnahme Holzhausen
3 Weitere Vorgehensweise beim E-Bürgerauto
4 Erschließungsstraße Tettenhausen am Kirchplatz; Durchführungsbeschluss
5 Erschließung Baugebiet Am Anger Nord - Durchführungsbeschluss
6 Straßenleichtausbau Waging 2021 - Durchführungsbeschluss "Zufahrtsstraße Am Anger"
7 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 15.04.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das öffentliche Protokoll der letzten Sitzung wurde den Räten im Ratsinformationssystem und mit der Sitzungsladung zugestellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat das öffentliche Protokoll vom 18.03.2021 zur Kenntnis genommen und stimmt diesem ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Hochwasserschutzmaßnahme Holzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 15.04.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Am 09.04.2021 liegt die Planung vom Büro Raunecker/Burghausen zur Schaffung von Regen-rückhaltevolumen in Holzhausen auf der Siedlungsseite der Staatsstraße vor. Ziel dieser Maßnahme ist, so viel Regenrückhaltevolumen wie möglich zu schaffen, um bei einem vergleich-baren Starkregenereignis wie 2019 und 2020 Zeit zu gewinnen, um weitere erforderliche Schritte durchzuführen, durch die ein Überfluten der Häuser verhindert werden kann. Eine Verschlechterung anderer muss dabei ausgeschlossen werden. 
Laut einem Telefongespräch am 07.04.2021 zwischen Herrn Schreckenbauer und BGM Baderhuber wäre folgende Vereinbarung für beide Seiten vorstellbar:
Herr Schreckenbauer bekommt die Erlaubnis zur Umsetzung der Planung. Die Planungskosten trägt die Gemeinde, alle weiteren, entstehenden Kosten werden von den Vorteilsziehenden getragen. Die Kostenverteilung der Vorteilsziehenden regelt Herr Schreckenbauer.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Baderhuber erläutert die Planung des IB Raunecker mit den Wasserrückhaltebecken zwischen der bestehenden Siedlung und der Staatsstraße 2104. Das Problem bei diesem Vorhaben ist, so Baderhuber, dass das Wasser nach wie vor im Einzugsbereich der Siedlung verbleibt. Falls das Volumen der Becken nicht ausreicht und die Siedlung überflutet wird, wäre dann aufgrund der Veränderung des Wasserlaufes die Gemeinde für die Schäden verantwortlich. Der vorliegenden Lösung könne somit keine Zustimmung erteilt werden. Mit dem Vorschlag von Baderhuber, eine Planung auf den Weg zu bringen, bei der das Oberflächenwasser aus dem Einzugsbereich der Siedlung weggeleitet wird, zeigt sich der Marktgemeinderat einverstanden. Die Planungsarbeiten werden bereits nächste Woche fortgesetzt. 
Die Beschlussfassung zu diesem Thema wird auf Antrag des ersten Bürgermeisters mit Zustimmung durch den Marktgemeinderat vertagt. 

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3. Weitere Vorgehensweise beim E-Bürgerauto

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 15.04.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Ursprünglich war dieser TOP auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 18.03.2021. In der Vorbesprechung zu dieser Sitzung, am 16.03.2021, einigte man sich darauf, die Entscheidung über die Art der Weiterführung des E-Bürgerautos auf die Aprilsitzung zu verschieben. Bis dahin sollten die Angebote bezüglich Kosteneinsparungen geprüft werden und die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten. Außerdem sollten noch weitere Angebote eingeholt werden, insbesondere für ein größeres Fahrzeug, welches auch als Bürgertaxi genutzt werden könnte. Der Leasingvertrag für unser aktuelles Bürgerauto läuft am 30.04.2021 aus.
In der GR-Sitzung am 18.03.2021 zum Thema „Bürgerauto“ wurde deutlich, dass das Projekt „Bürgerauto“ auf alle Fälle weitergeführt werden soll. Auf die Frage von BGM Baderhuber an den Gemeinderat, ob jemand gegen eine Weiterführung des E-Bürgerautos sei, gab es keine Wortmeldung.  

Es bieten sich 2 Möglichkeiten an:
  1. Eine Weiterführung des bestehenden Leasingvertrag mit dem aktuellen Auto
Hierzu gibt es 2 Angebote von der Firma Zahnbrecher
  • Bestehenden Vertrag um 5 Monate verlängern (466,58€ brutto/Monat)
  • Leasingbank von der Nissanbank zur Santanderbank wechseln (Folgeleasing) würde 30 Monate dauern (422,08€ brutto/Monat)
  1. Das bestehende Auto durch ein neues Auto ersetzen und einen neuen Leasingvertrag abschließen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Umrüstungskosten für den Umbau auf das Ewald-System dazukommen würden. Die Umrüstung des bestehenden Autos kostete 2018 brutto 1.762,39€.
Bezüglich Fördermöglichkeiten informierte sich Kämmerer Bernhard Kraus (per E-Mail am 30.03.2021 dem Gemeinderat mitgeteilt). Die 6.000 € Förderung (BAFA Umweltbonus) können von Kommunen nicht gezogen werden. Es gibt ein Förderprogramm für Kommunen. Dieses Förderprogramm ist am 31.03.2021 ausgelaufen. Um dieses in Anspruch zu nehmen wäre folgender Weg erforderlich gewesen:
  1. Das anzuschaffende E-Fahrzeug-Modell wird ausgewählt
  2. Für das E-Modell sind mindestens 3 Angebote einzuholen
  3. Ebenso muss ein entsprechendes Referenzangebot des gleichen Modells, aber mit konv. Antrieb vorliegen
  4. Der Preisunterschied zwischen E-Modell und kon.-Modell kann dann bis zu 90% gefördert werden.
  • Ob und wann ein neues Förderprogramm aufgelegt wird ist z.Z. noch nicht bekannt.
Der Marktgemeinderat sollte zu einer Entscheidung kommen, welches Fahrzeug-Modell im Anschluss an das bestehende Fahrzeug angeschafft werden sollte und wie bezüglich einer evtl. möglichen Förderung vorgegangen werden soll.
Die beiden Waginger Autohäuser bieten folgende E-Modelle an:
Seat Mii (Beer, ob VW-E-Modelle ID.3 und ID.4 über Fa. Beer geleast werden wird hier noch geklärt, Telefongespräch mit Herrn Schäfer)
Nissan Leaf, Nissan E-NV 200 (Zahnbrecher)  
Eine Möglichkeit, um bestehende Förderprämien mitzunehmen, wäre ein Vorführwagen, welcher vom Autohausbesitzer angeschafft wurde (hier wurde der BAFA Umweltbonus – 6.000€ bereits gezogen).
Hierzu gibt es folgendes Angebot:
Firma Zahnbrecher:
Nissan Leaf, 62 kW, 48 Monate, brutto: 385,38€/Monat – Vorführwagen, 6.000 € bereits abgezogen. Zum Vergleich das gleiche Modell als Neufahrzeug: Nissan Leaf, 62 kW, 48 Monate, brutto: 476,85€/Monat – Neufahrzeug, ohne BAFA

Firma Beer:
Aktuell steht kein Vorführ-E-Fahrzeug zur Verfügung

Folgende Fragen wurden am 16.03.2021 noch gestellt:
  • Rückkaufswert von unserem bestehenden Fahrzeug: am 01.05.2021: netto: 16.094,62€ / brutto: 19.152,60 €
  • Die 6.000 € BAFA-Förderung kann von Kommunen nicht beantragt werden. 
(Antragsberechtigt:        Privatpersonen
                       Unternehmen
                       Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
                       Stiftungen
                       Körperschaften
                       Vereine
Quelle: BAFA)
(Beispiel Nissan Internetauftritt: Leaf monatl. Leasingrate 179 €, 24 Monate Laufzeit, Leasinganzahlung 8.990 € - Privat Förderung 6.000 € - bleibt eine Anzahlung von 2.990 €)

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging beschließt, den Leasingvertrag mit dem bestehenden E-Auto um 5 Monate zu verlängern. 
Die Fahrer des Bürgertaxis sind angehalten, das E-Bürgerauto in den nächsten 3 Monaten für Bürgertaxifahrten zu nutzen. Nach 3 Monaten bekommt der MGR eine Einschätzung, ob die Größe des bestehenden E-Bürgerautos auch als Bürgertaxi geeignet ist. Abhängig von dieser Einschätzung wird dann über das weitere Vorgehen bezüglich des E-Bürgerauto beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Erschließungsstraße Tettenhausen am Kirchplatz; Durchführungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 15.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die beiden südöstlich neugeschaffenen Bauparzellen im Bereich des geänderten Bebauungsplanes Am Kirchplatz Tettenhausen ist eine öffentliche Zufahrtstraße inkl. Wendemöglichkeit herzustellen.


Durch den Kinderkrippenneubau und der damit verbundenen Außenanlagenanlegung (z.B. Steinversatz zwischen Neubaustraße und Kinderkrippengebäude) wird es notwendig die Erschließung noch Mitte 2020 umzusetzen.

Bzgl. der planerischen Überschneidung der künftigen Straße und der Außenanlagen der Krippe wurde das Planungsbüro Mühlbacher und Hilse aus Traunstein von Bürgermeister Baderhuber beauftragt neben der Außenanlagenplanung auch den Straßenneubau mit zu planen.

Das Büro Mühlbacher und Hilse stellte nach Ausarbeitung der Straßen- und Entwässerungstrassierung die Kostenberechnung zusammen.


Die Kosten für den Straßenneubau belaufen auf gerundet 63.000 € netto. Zusätzlich muss auch noch der vorhandene öffentliche Regenwasserkanal (liegt der derzeit in einer der geschaffenen privaten Bauparzelle) umverlegt werden. Hier laufen nochmals Kosten von gerundet 14.000 € netto auf. Die Kosten hierfür werden zwischen der Marktgemeinde und den Gemeindewerken Waging aufgeteilt.

Somit ergeben sich laut Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme Kosten in Höhe von rund 91.500 € brutto. 

Angedacht ist, die Ausschreibungsunterlagen im Anschluss an das gemeindliche Einvernehmen zu versenden um die Maßnahme noch im 3 Quartal 2021 umsetzen zu können.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Baderhuber erläutert den Sachverhalt. 
Nach kurzer Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Gemeinderat Waging am See nimmt den zuvor genannten Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt hiermit die Umsetzung der Maßnahme „Bau der Erschließungsstraße am Kirchplatz für die Bauparzellen Südost“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Erschließung Baugebiet Am Anger Nord - Durchführungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 15.04.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit der Erschließung des Baugebietes „Am Anger Nord“ werden in Waging wieder Bauparzellen für Wohnbebauung geschaffen.

In Kooperation mit den Gemeindewerken Waging wurden die Erschließungsplanungen für die Spartenversorgung und dem Straßenbau einerseits vom Büro Raunecker aus Burghausen und andererseits vom Büro BSM aus Traunwalchen ausgearbeitet.

Der Marktgemeinde Waging übernimmt den Bau der öffentlichen Verkehrsflächen inkl. einer beidseitig eingefassten gekiesten Fußwegverbindung in den Kurpark Waging gemäß Bebauungsplan.

Hierzu wurde durch das Büro BSM die Entwurfsplanung inkl. der dazugehörigen Kostenberechnung ausgearbeitet.




Die Kosten für den Straßen- und Fußwegbau belaufen sich gemäß Kostenberechnung auf rund 134.470 € brutto.

Aufgrund der Zielsetzung u.a. durch 1. Bürgermeister Baderhuber die Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2021 abzuschließen, werden derzeit die Ausschreibungsunterlagen finalisiert und stehen somit kurz vor dem Versand.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Baderhuber erläutert den Sachverhalt. Nach kurzer Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Gemeinderat Waging am See nimmt den zuvor genannten Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt hiermit die Umsetzung der Maßnahme „Erschließung Baugebiet Am Anger Nord“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Straßenleichtausbau Waging 2021 - Durchführungsbeschluss "Zufahrtsstraße Am Anger"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 15.04.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Zufahrt zu den Anwesen „Am Anger“ erfolgt über die Straße beginnend an der Seestraße, vorbei am „Bablstadl“ in den Kurpark. 



Da die Erschließung des Baugebietes Am Anger Nord mit Strom, Wasser etc. von der Seestraße aus erfolgt hat dies zu Folge, dass ca. 1 Meter des vorhandenen Straßenkörpers (Straßenbreite gesamt ca. 2,60 Meter) den Verlegearbeiten weichen muss. Da rund 30 Meter der bestehenden Straße bereits in einem sehr schlechten Zustand sind und auch zwei notwendige Grund­erwerbsbereinigung durchgeführt werden konnten, wurde im Zuge der Erschließungsplanung des Baugebietes das Büro BSM aus Traunwalchen beauftragt die Straßensanierung auf eine Länge von rund 70 Metern mit zu planen. 


Die Kosten für den Straßenneubau belaufen sich laut Kostenberechnung auf gerundet 88.060 € brutto (die Gemeindewerke Waging beteiligen sich anteilig an den Neubaukosten gemessen an der fiktiv wiederherzustellenden Straßenbreite durch die verursachte Spartenverlegung - der genaue Anteil wird im Zuge der Bauarbeiten nach der tatsächlich hergestellten Grabenbreite festgelegt).
Aus Bauablaufgründen wird die Ausschreibung der Straße in die Ausschreibung der Baugebiets­erschließung als eigener Abschnitt miteingebunden.

Beschluss

Der Gemeinderat Waging am See nimmt den zuvor genannten Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt hiermit die Umsetzung der Maßnahme „Erneuerung der Zufahrtsstraße Am Anger“ im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Am Anger Nord“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 15.04.2021 ö informativ 7

Sachverhalt

Verkehrsgefährdung durch Wohnwagendeichsel
In der MGR-Sitzung am 18.03.2021 wurde auf einen Wohnwagen hingewiesen, dessen Deichsel gefährlich in den Gehweg ragt. Alois Vordermayer kennt den Eigentümer und hat diesen darauf angesprochen. Am 22.03.2021 wurde der Wohnwagen entfernt. Bürgermeister Baderhuber bedankt sich bei GR Vordermayer für die schnelle Erledigung.

Baumhaus Tettenhausen
Das Baumhaus wurde fristgerecht zm 31.03.2021 zurückgebaut. Die beantragte Fristverlängerung für den Rückbau auf 30.09.2021 hätte zur Folge gehabt, dass das Gebiet um das Baumhaus mit einem Bauzaun gesichert werden müsste. Um diesen Aufwand zu umgehen, wurde doch der fristgerechte Rückbau von den Kindern und Jugendlichen erledigt.

Bau der Ampelanlage an der Kreuzung Martinstraße/St-2105
Bürgermeister Baderhuber gibt bekannt, dass der Baubeginn am 26.04.2021 vorgesehen ist. Den Bau führt die Firma Swietelsky aus. Die Bauzeit wird voraussichtlich 4 Wochen betragen. In dieser Zeit sind beide Straßen einspurig befahrbar. Der Verkehr wird durch 3 Baustellenampeln geregelt (2x Staatsstraße, 1x Martinstraße). Eine Pressemitteilung über diese Maßnahme wird noch veröffentlicht.

Jahresbericht der Gemeindebücherei St.Martin
Der Jahresbericht unserer Gemeindebücherei liegt vor. Das Anschreiben und der Jahresbericht sind der Sitzungsladung beigefügt. Trotz der schwierigen Situation während der Coronapandemie kann GRin Krautenbacher über ein erfolgreiches Jahr der Bücherei berichten, in dem sich 71 neue Mitglieder angemeldet haben. Bürgermeister Baderhuber spricht einen großen Dank aus an die beiden Leiterinnen, Frau Christensen und Frau Ochsenfahrt und an das ganze Büchereiteam für die hervorragende ehrenamtliche Arbeit. 

Antrag auf Ausweisung einer Fußgängerzone in der Hauptsaison
Weiter berichtet 3. Bgmin. Christine Rehrl über ihren Antrag auf Ausweisung einer Fußgängerzone ab 18 Uhr in der Urlaubssaison. Ein genauer Bereich soll noch festgelegt werden.

Verkehrsmaßnahmen in Tettenhausen
GRin Schmeiduch schlägt ein Parkplatzkonzept für den Kirchplatz in Tettenhausen mit entsprechender Bepflanzung für die Kinderkrippe vor. Weiter wäre für den Übergang bei der Seebrücke eine temporäre Fußgängerampel sinnvoll, nachdem in diesem Sommer durch die Baustelle in Tengling mit einem starken Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Bürgermeister Baderhuber weist auf die Ablehnung der Fußgängerampel durch die Verkehrsbehörden an der Verkehrsinsel in der Ortsmitte von Tettenhausen hin. 3. Bgmin. Rehrl führt noch an, dass die Geschwindigkeit an der Straße nach Tettenhausen auf 60 km/h begrenzt werden sollte. 

Datenstand vom 07.12.2021 08:13 Uhr