Datum: 22.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulaula Grundschule Taching
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 23:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.08.2021
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 53 Abs. 2 GO)
3 Durchführungsbeschluss zum Kauf mobiler Luftreinigungsgeräte für die Grundschule
4 Gewährung von Fördermitteln zum Bau eines Naturkindergartens (Waldkindergarten)
5 Bekanntgabe des Prüfungsberichtes des BKPV zur überörtlichen Rechnungsprüfung der Haushaltsjahre 2014 bis 2019
6 Hochwinkelweg Gessenhausen öFW Kiesbezug
7 Bauantrag von Herrn Sailer: Neubau einer Siloanlage, Fl.Nr. 759, Gem. Tengling, Haus 6
8 Bauantrag von Herrn Gramminger: Einbau einer Holzhackgutheizung mit Bunker sowie Nutzungsänderungen von EG und OG der bestehenden ehemaligen Stallung, Fl. Nr. 1659, Gem. Taching a. See, Buchberg 3
9 Bauantrag von Herrn Gramminger: Errichtung eines Gartenhauses, Fl.Nr. 1659/3, Gem. Taching a. See, Buchberg 1
10 Bauantrag von Herrn Leitner: Neubau eines Heizwerks, Fl.Nr. 96, Gem. Tengling, Nähe Obere Dorfstraße 9
11 Bauantrag von Frau Blieninger: Anbau einer separaten Erschließung der WE im OG sowie die Errichtung einer Keller-Außentreppe am bestehenden Wohnhaus, Fl.Nr. 9/7 Gem. Taching a. See, Am Lehmberg 2
12 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.09.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 05.08.2021 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats im RIS bekanntgegeben. Einwände gegen die Sitzungsniederschrift werden nicht vorgebracht. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 05.08.2021 und genehmigt diese.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 53 Abs. 2 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.09.2021 ö 2

Sachverhalt

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.07.2021 werden von Bürgermeisterin Lang bekanntgegeben, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.

„Beratung und Beschlussfassung Zweckvereinbarung zum Betrieb einer Tachinger Kindergartengruppe im Tettenhausener Kindergarten“ – TOP 11. Der Abschluss und Inhalt der Zweckvereinbarung können vollumfänglich bekanntgegeben werden.
 
Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.08.2021 werden von Bürgermeisterin Lang bekanntgegeben, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.

„Vergabe Planungsauftrag Außenanlagen für den Neubau der Kinderkrippe in Tengling“ – TOP 8. Es kann bekanntgegeben werden, dass das Planungsbüro Magg, Freilassing, mit den Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit. 
„Auftrag für die energetische Baubegleitung Neubau Kinderkrippe Tengling“ – TOP 9. Es kann bekanntgegeben werden, dass das Planungsbüro ISG Ingenieure GmbH, Traunreut, mit den Arbeiten beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit. 
„Umlegung Regenwasserkanal im Bereich Neubau Kinderkrippe Tengling; Auftragserteilung LpH 4-9)“ – TOP 10. Es kann bekanntgegeben werden, dass das Planungsbüro SAK, Traunstein, mit den Planungsarbeiten beauftragt wurde. Zudem kann bekanntgegeben werden, dass für die beabsichtigte Umlegungsvariante mit Kosten von brutto 67.000 € zu rechnen ist. 

 

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3. Durchführungsbeschluss zum Kauf mobiler Luftreinigungsgeräte für die Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.09.2021 ö 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderats vom 22.07.2021 wurde die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die Grundschule abgelehnt. 

Seit der Sitzung des Gemeinderats am 22.07.2021 hat sich die Sachlage geändert, so dass im Einzelfall ggf. auf eine Quarantänesituation verzichtet werden kann, sofern mobile Luftreinigungsgeräte korrekt eingesetzt werden. Nach Ansicht von 2. Bürgermeister Steiner, der Ende August/Anfang September die Amtsgeschäfte führte, ist es aufgrund der geänderten Situation unabdingbar notwendig, evtl. Quarantänesituationen zu vermeiden. Abweichend von der Beschlusslage wurde daher in Absprache mit der Verwaltung entschieden, umgehend die Beschaffung von 6/12 mobilen Luftreinigungsgeräten in die Wege zu leiten. Eine vorab durchgeführte Umfrage bei den Mitgliedern des Gemeinderats hatte zum Ergebnis, dass sich lediglich zwei Mitglieder des Rats erneut gegen eine Beschaffung ausgesprochen haben. Die Kämmerei hat daher eine Leistungsbeschreibung für förderfähige mobile Luftreinigungsanlagen erstellt und im Wege einer Verhandlungsvergabe an vier Firmen, mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe, versandt. Die Angebotsfrist endet am 21.09.2021. Die Beschaffung soll dann umgehend erfolgen. 

Kämmerer Kraus informiert noch über die Förderung von mobilen Luftreinigungsgeräten. Um die Beschaffung zeitnah durchführen zu können, gilt der vorzeitige Maßnahmenbeginn vom Fördermittelgeber als pauschal erteilt. Die Förderquote liegt bei 50 %, wobei die Höchstförderung auf 1.750 € je Raum begrenzt wurde. Förderfähig sind nur Geräte, die bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Das entsprechende Leistungsverzeichnis wurde den Mitgliedern des Rats im RIS zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat Waging a. See revidiert aufgrund der geänderten Faktenlage seinen Beschluss aus der Gemeinderatssitzung vom 22.07.2021. Zur Vermeidung einer Quarantänesituation wird der Beschaffung von 6/12 mobilen Luftreinigungsgeräten für die Grundschule Taching a. See zugestimmt. Die Kämmerei wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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4. Gewährung von Fördermitteln zum Bau eines Naturkindergartens (Waldkindergarten)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.09.2021 ö 4

Sachverhalt

Von der Kämmerei wurde am 25.06.2021 ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für den Bau eines Naturkindergartens bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Beantragt wurden sowohl FAG-Fördermittel, als auch Fördermittel aus dem sog. Sonderinvestitionsprogramm. Die Antragsunterlagen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Sonderinvestitionsprogramm wurden noch fristgerecht (Frist endete am 30.06.2021) der Regierung von Oberbayern vorgelegt. Die Verteilung der noch vorhandenen Fördermittel erfolgt nach Antragseingang. Derzeit liegen nach Auskunft der Regierung noch zahlreiche Anträge von anderen Kommunen vor, die abgearbeitet werden müssen. Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gem. Sonderinvestitionsprogramm der Gemeinde Taching a. See wird voraussichtlich erst Ende Oktober bearbeitet werden. Zu diesem Zeitpunkt sieht es die Regierung von Oberbayern als unrealistisch an, dass noch Restmittel aus dem Sonderinvestitionsprogramm zur Verfügung stehen. Der Bau sollte wegen des dringend benötigten Bedarfs an Betreuungsplätzen Anfang des Jahres 2022 abgeschlossen sein. Nachdem mit einem hohen Maß an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Gemeinde keine Fördermittel aus dem Sonderinvestitionsprogramm gewährt werden, wird vorgeschlagen, den Antrag zurückzuziehen. Davon unberührt bleibt der Förderantrag gem. FAG, wonach eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn zeitnah erteilt werden könnte. Die Baufertigstellung Anfang 2022 wäre somit realisierbar. Theoretisch wäre aus dem Sonderinvestitionsprogramm eine Förderung in Höhe von rd. 50.000 € möglich, die tatsächliche Förderung ist aber aus genannten Gründen kaum zu erwarten. Aus Fördermitteln nach FAG kann die Gemeinde mit etwa 75.000 € rechnen.  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt die Rücknahme des Antrages auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Sonderinvestitionsprogramm vom 25.06.2021 zum Neubau des Naturkindergartens, da eine Fördermittelgewährung nahezu ausgeschlossen werden kann. Eine weitere Verzögerung des Maßnahmenbeginns wegen der dringend benötigten Betreuungsplätze ist zu vermeiden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe des Prüfungsberichtes des BKPV zur überörtlichen Rechnungsprüfung der Haushaltsjahre 2014 bis 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.09.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Haushaltsjahre 2014 bis 2019 wurden vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüft. Der Prüfungsbericht vom 05.08.2021 mit den jeweiligen Beanstandungen (TZ) wurde den Mitgliedern des Gemeinderats im RIS bekanntgegeben. Die Verwaltung wird in Kürze mit der Erledigung der einzelnen TZ beginnen. Nach Bearbeitung der jeweiligen TZ wird der Rat über die Art und Weise der Erledigung informiert werden. 

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6. Hochwinkelweg Gessenhausen öFW Kiesbezug

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.09.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bei Starkregenereignissen wirkt der Hochwinkelweg wie eine Art Trog Richtung Gessenhausen. Da es sich um einen öffentlichen Feld- und Waldweg handelt, liegt die bauliche Unterhaltslast bei den Anliegern. Eine Verbesserung könnte die Befüllung der Fuhrrinnen bewirken. Zudem könnte der Feldrain etwas abgeflacht werden um die gleichmäßige Entwässerung in die anliegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen zu verbessern. Dabei sollte aber die mögliche Bodenerosion der angrenzenden Ackerflächen nicht außer Acht gelassen werden. Ebenso wäre eine denkbare Lösung in den Kiesweg schräg, breitere, befestigte Rinnen z.B. mit Granitsteinen einzubauen, um das Oberflächenwasser gezielt in die schon vorhandenen Einlaufschächte zu leiten. Die wegebaulichen Arbeiten müssten von den Anliegern geleistet werden. Den Kiesbezug auf einen von den Anliegern gestellten Lagerplatz könnte die Gemeinde leisten. Kostenpunkt pro Tonne je nach geliefertem Material liegt zwischen 9,60 und 17,90 Euro netto. Zur Durchführung einer Maßnahme ist natürlich die Zustimmung aller betroffenen Anlieger erforderlich. Eine genaue visuelle Feststellung des Geländeverlaufes ist momentan sehr schwierig, da auf einen Teil der landwirtschaftlichen Flächen Mais angebaut ist. Deshalb kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch das Ableiten des Oberflächenwassers sich gegebenenfalls die Überflutungssituation für andere Anlieger verschlechtert.

In der Diskussion spricht sich 2. Bürgermeister Steiner dafür aus, dass zusätzlich zur Bereitstellung des Materials durch die Gemeinde auch der fachmännische Verbau des Kieses auf Gemeindekosten erfolgt. Dieser Meinung wird im Rat widersprochen, da hier ein Präzedenzfall geschaffen würde. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching am See beschließt die Kostenübernahme des Kiesmaterials inkl. Lieferung zur Auffüllung des Hochwinkelweges an einen von den Anliegern gestellten Lagerplatz in Gessenhausen. Die Kostenübernahme und Lieferung des Materials erfolgt allerding nur unter der Bedingung, dass die Anwohner die wegebaulichen Bauarbeiten vollumfänglich übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bauantrag von Herrn Sailer: Neubau einer Siloanlage, Fl.Nr. 759, Gem. Tengling, Haus 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.09.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Siloanlage östlich der bestehenden Hofstelle. Die Anlage soll in den Maßen 22,12 m x 7,60 m errichtet werden. Die seitliche WH der Silobehälter soll ca. 12,53 m betragen. Die WH der gesamten Anlage mit Steigleiter und Laufsteg soll ca. 16,36 m betragen. Die Siloanlage soll der Lagerung von Futtermittel aus dem Ackerbaubetrieb dienen. 

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB. Bei der Errichtung einer Siloanlage könnte es sich um ein privilegiertes Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handeln. Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt der Genehmigungsbehörde. 

Eine Nachbarbeteiligung ist nicht erforderlich, da von dem Bauvorhaben keine Nachbarn unmittelbar betroffen sind. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Bauantrag von Herrn Gramminger: Einbau einer Holzhackgutheizung mit Bunker sowie Nutzungsänderungen von EG und OG der bestehenden ehemaligen Stallung, Fl. Nr. 1659, Gem. Taching a. See, Buchberg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.09.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Einbau einer Holzhackgutheizung mit Bunker in das EG der bestehenden ehemaligen Stallung in den Maßen von ca. 15,52 x 4,19 m. Die sonstigen Flächen im EG sollen in land- und forstwirtschaftliche Unterstellflächen umgenutzt werden. Der Bergeraum im OG soll zu Stellflächen für gewerbliche Nutz- und Lagerflächen umgenutzt werden. 

Die geplanten gewerblichen Nutz- und Lagerflächen im OG sollen lt. beiliegender Erläuterung anderen Land-/Forstwirten, Lohnunternehmern zur Unterstellung ihrer Maschinen (keine Maschinen mit Treibstoffe, wenn Batterie vorhanden, dann nur ausgebaut), Gewerbetreibenden zur Unterstellung von Waren / Gütern (keine Farben, Lacke, hochentzündliche / leicht entflammbare Dinge) und Privatpersonen zur Unterstellung von Wohnanhängern (falls Batterie vorhanden – nur ausgebaut, falls Gasflasche vorhanden – ebenfalls nur ausgebaut) oder sonstigen Gegenständen (auch hier wieder nichts Hochentzündliches / leicht Entflammbares) angeboten werden. 

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Gem. § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB ist die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes, das unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB errichtet wurde unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Erfüllung der Voraussetzungen prüft abschließend die Untere Bauaufsichtsbehörde. Die Nachbarunterschriften liegen vor. 

Beschluss

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB. Die Nachbarunterschriften liegen vor. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Bauantrag von Herrn Gramminger: Errichtung eines Gartenhauses, Fl.Nr. 1659/3, Gem. Taching a. See, Buchberg 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.09.2021 ö 9

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Gartenhauses östlich vom bestehenden Wohngebäude. Das Gartenhaus ist in den Maßen 4,32 m x 4,32 m mit einer seitlichen WH von 2,50 m geplant. An der Gartenhütte ist ein überdachter Vorbau in den Maßen 4,32 m x 2 m geplant. Die Dachgestaltung soll als Satteldach ausgeführt werden. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt den Unterlagen bei. 

Verwaltung
Das Bauvorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben. Die Nachbarunterschriften liegen vor. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben. Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Bauantrag von Herrn Leitner: Neubau eines Heizwerks, Fl.Nr. 96, Gem. Tengling, Nähe Obere Dorfstraße 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.09.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Heizwerks westlich am Bestandsgebäude. Mit dem Heizwerk soll für die Nachbarschaft und gemeindlichen Gebäuden nachhaltig Wärme durch Hackschnitzelverbrennung erzeugt werden. Das Heizwerk ist in den Maßen 18,25 m x 7,50 m mit einer seitlichen WH von 2,74 m bzw. 6,08 m und einem Pultdach geplant. 

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Bei dem Neubau eines Heizwerks könnte es sich gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB um ein privilegiertes Vorhaben handeln. Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt der Genehmigungsbehörde. Die Nachbarunterschrift liegt vor. 

Stellungnahme Bautechnik
Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem betroffenen Grundstück zu versickern. Hierüber ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Kanalanschlussmöglichkeiten sind nicht bekannt, die Anschlussverläufe werden derzeit geklärt. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Die Nachbarunterschrift liegt vor.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Bauantrag von Frau Blieninger: Anbau einer separaten Erschließung der WE im OG sowie die Errichtung einer Keller-Außentreppe am bestehenden Wohnhaus, Fl.Nr. 9/7 Gem. Taching a. See, Am Lehmberg 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.09.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt die Herstellung zweier Außentreppen. Auf der nördlichen Gebäudeseite ist die Errichtung einer Außentreppe zum KG in den Maßen 5,24 m x 1,10 m mit einer entsprechenden Absturzsicherung geplant. Auf der Westseite soll eine zweite Außentreppe in den Maßen 5,50 m x 1 m mit Podest (Höhe 3,80 m) zur Schaffung einer separaten Erschließung der zweiten WE im OG errichtet werden. 

Verwaltung
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Taching – Almfeld“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Der Bebauungsplan setzt überbaubare Baufenster fest. Beide Außentreppen befinden sich komplett außerhalb des Baufensters. 

Ursprünglich war die Aufstockung und der Einbau einer zusätzlichen WE, sowie die Errichtung zweier Außentreppen geplant. Das Vorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung am 24.06.2021 behandelt. Ehemals war der Anbau eines Treppenhauses in den Maßen 2,92 m x 2,76 m auf der Westseite geplant. Nun ist die Außentreppe zum OG als einfache Treppe entlang der Hauswand geplant. Das Landratsamt hat die Zulassung der Befreiungen vom Baufenster bereits in Aussicht gestellt. Wie in der ursprünglichen Beurteilung kann der Errichtung der Außentreppen aus wohnungswirtschaftlichen Gründen zugestimmt werden. Es sind hierfür zwar Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich. Da das Vorhaben jedoch der Erschließung des Gebäudes dient, schlägt die Verwaltung vor, den Befreiungen zuzustimmen. Zur Nachbarbeteiligung wurden keine Angaben gemacht. 

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Taching – Almfeld“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Zur Nachbarbeteiligung wurden keine Angaben gemacht. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Den Befreiungen bezüglich der Baufensterüberschreitungen wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.09.2021 ö informativ 12

Sachverhalt

Einbau einer Lüftungsanlage im Kindergarten

Gemäß der Kostenberechnung des Planungsbüros Magg, Freilassing, liegen die Kosten für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Tengling bei 2,411 Mio. €. In diesen Kosten ist der Einbau einer Lüftungsanlage mit einem Aufwand von brutto rd. 78.000 € enthalten. Der Einbau dieser Lüftungsanlage ist nach dem neuen Förderprogramm des Bundes nicht förderfähig. Der Einbau einer förderkonformen Lüftungsanlage würde Kosten von etwa brutto 120.000 € verursachen, wobei eine Förderung von 80 % (96.000 €) gewährt wird. Von Seiten der Verwaltung wird sowohl aus technischen Gesichtspunkten, als auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen, der Einbau einer förderfähigen Lüftungsanlage empfohlen. Ein entsprechende Durchführungsbeschluss wäre dann noch im Rat zu fassen. Der Rat spricht sich geschlossen für den Einbau einer förderkonformen Lüftungsanlage aus.

Termin Bürgerversammlung 2021

Die Durchführung der Bürgerversammlung ist am 20.10.2021 geplant.

Ausschwemmung Bankette

Mitglied des Gemeinderats Markus Haselberger bemängelt, dass Bankette bei neu sanierten Straßen rasch ausgeschwemmt werden. Hier sollte künftig überlegt werden, ob der Einbau von z.B. Rasengittersteinen eine sinnvoll Alternative wäre. 

Ausschwemmungen am Bachverlauf des Wahbachs 

Aus der Mitte des Rats wird darauf hingewiesen, dass am Wahbach (vor der Biberschwelle) Ausschwemmungen vorhanden sind.

Änderung Termin für Gemeinderatssitzung am 09.12.2021

Bürgermeisterin Lang und Kämmerer Kraus informieren den Rat, dass der Sitzungstermin am 09.12.2021 wegen Terminüberschneidungen verschoben werden soll. Ein Ersatztermin wird in der nächsten Sitzung des Rats bekanntgegeben. 

Datenstand vom 14.12.2021 14:22 Uhr