Datum: 21.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulaula Grundschule Taching
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.09.2021
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 53 Abs. 2 GO)
3 Feuerwehrgerätehaus Tengling, Erneuerung der Tore
4 Campingplatz Taching- Vorgehensweise zur Attraktivitätssteigerung
5 Erlass einer Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages
6 Beratung und Beschlussfassung zur eneuten Durchführung eines Kultur- und Partywochenendes
7 Vorstellung der Jahresrechnung 2020 und Präsentation des Rechenschaftsberichtes für das Haushaltsjahr 2020
8 Bauantrag von Herrn Obermayer: Abbruch eines landw. Gebäudes und Ersatzbau einer gewerblichen Produktionshalle, Fl.Nr. 754 Gem. Tengling, Haus 2
9 Bauantrag der Gemeinde Taching a. See: Erweiterung der best. Kindertageseinrichtung um zwei Gruppenräume und eine Mittagsbetreuung, Fl.Nrn. 17 und 17/2 Gem. Tengling, Turmgasse 3
10 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.10.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2021 wurde den Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die öffentliche Sitzungsniederschrift aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.09.2021 zur Kenntnis und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 53 Abs. 2 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.10.2021 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeisterin Lang gibt bekannt, dass in der Sitzung des Gemeinderates vom 22.09.2021 der Auftrag für den Abbruch der alten Turnhalle in Tengling an die Fa. Drößler aus Tittmoning vergeben wurde.
In der gleichen Sitzung wurde der Auftrag für die Erneuerung des Schaltschranks in der Abwasserpumpstation im Strandbad Tengling an die Fa. Zach Elektroanlagen GmbH in Tacherting vergeben.
Weiter wurde in der Sitzung am 22.09.2021 der Auftrag für die Anschaffung von 12 mobilen Luftreinigungsgeräten für die Grundschule an die Fa. EMF aus Bad Endorf erteilt.

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3. Feuerwehrgerätehaus Tengling, Erneuerung der Tore

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.10.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die vorhandenen Tore im Feuerwehrgerätehaus wurden 1997 eingebaut. Laut Aussage des Kommandanten erfüllen die Tore nicht mehr die Anforderungen und sollten dringend erneuert werden.

In der Diskussion zeigt sich, dass gegen den Einbau neuer Hallentore keine Einwände bestehen. Es ist jedoch zu beachten, dass bei einer evtl. Erweiterung des Feuerwehrhauses die neuen Tore wieder eingebaut werden können. Andernfalls wäre der Kauf neuer Tore zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Einbau neuer Hallentore im Feuerwehrgerätehaus Tengling. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu ermitteln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Campingplatz Taching- Vorgehensweise zur Attraktivitätssteigerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.10.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Um die Attraktivität des Campingplatzes in Taching zu steigern, wurde ein Konzept erarbeitet. Die Umsetzung der Maßnahmen würde vorrangig durch den örtlichen Bauhof und bei Bedarf mit Unterstützung der Verwaltung erfolgen.

Mitglied des Gemeinderats Werner Reith hat ein ausführliches Konzept erarbeitet, welches dem Gemeinderat vorgestellt wird. Ziel ist es, dass mit einem überschaubaren finanziellen Aufwand der Campingplatz aufgewertet wird. Bereits bei der Beschlussfassung zur Erhöhung der Preise am Campingplatz ab 2022 wurde festgelegt, dass die Anhebung der Preise nicht der reinen Gewinnsteigerung dient, sondern dass ein Anteil aus den Mehreinnahmen auch für dringend benötigte Sanierungsarbeiten verwendet wird. Vorgeschlagen wird eine Summe von netto 43.000 €, die zweckgebunden für Sanierungsarbeiten am Campingplatz verausgabt werden soll. Mit dem Vorschlag besteht vollumfänglich Einverständnis. Die konzeptionelle Aufarbeitung durch Mitglied des Gemeinderats Werner Reith findet Lob und Anerkennung im Rat. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See stimmt dem vorgestellten Konzept zur Aufwertung des Campingplatzes zu. Wie bereits beschlossen, soll ein Teil der Gewinnsteigerung aus den ab 2022 vorgenommenen Preissteigerungen für Sanierungsmaßnahmen am Campingplatz genutzt werden. Im Haushalt 2022 sind zweckgebundene Mittel in Höhe von netto 43.000 € zu veranschlagen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Erlass einer Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.10.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die bisherige Kurbeitragssatzung aus dem Jahr 2012 war zwar schon vergleichsweise modern. Trotzdem mussten einige Punkte überarbeitet werden und es wird vorgeschlagen, die Satzung neu zu erlassen. Der Entwurf wurde von der Kommunalaufsicht im Landratsamt geprüft und entsprechend angepasst. Hauptgrund für den Neuerlass sind natürlich die neuen Kurbeitragssätze, die in der Sitzung vom 24.06.2021 beschlossen wurden. 
Außerdem wurde die Befreiung von der Kurbeitragspflicht in § 5 Nr. 1 ergänzt. Diese Regelung zielt vor allem auf junge Menschen ab, die auswärts arbeiten oder studieren aber zu Hause noch ein Zimmer oder eine Wohnung haben, wo sie sich gelegentlich aufhalten.
Die neue Kurbeitragssatzung wird nach der Beschlussfassung von der Bürgermeisterin ausgefertigt und in der nächsten Ausgabe der Gemeindezeitung bekanntgemacht. Die Satzung mit den neuen Kurbeiträgen tritt dann ab 01.01.2023 in Kraft.

Beschluss

Die Gemeinde Taching a. See beschließt den Erlass einer Satzung für die Erhebung des Kur­beitrages. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Beratung und Beschlussfassung zur eneuten Durchführung eines Kultur- und Partywochenendes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.10.2021 ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderats vom 22.10.2020 wurde erstmalig die Durchführung eines Kultur- und Partywochenendes für das Jahr 2021 beschlossen. Ende Juli/Anfang August 2021 fand das Event am Strandbad in Tengling statt und war bereits bei der ersten Durchführung ein voller Erfolg. Bis zu 500 Besucher waren an Veranstaltungstagen nach Tengling gekommen. Der im Haushalt 2021 bereit gestellten Mittel in Höhe von 5.000 € wurden nicht verausgabt und der finanzielle Aufwand war unbedeutend. Lediglich die Kosten für Security und das Stromaggregat hat die Gemeinde übernommen (Stand Ausgaben am 27.09.2021; 949 €). Aufgrund des guten Erfolges und einer gewissen Attraktivitätssteigerung hat Bürgermeisterin Lang bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 16.09.2021 eine Wiederholung des Events angesprochen. Aus der Mitte des Rats stand man einer erneuten Durchführung positiv gegenüber. Die Veranstaltung sollte dann am Strandbad in Taching stattfinden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, im Haushaltsjahr 2022 erneut ein Kultur- und Partywochenende durchzuführen. Im Haushalt 2022 sollen dazu Mittel in Höhe von 2.500 € veranschlagt werden. Die Durchführung des Kultur- und Partywochenendes soll 2022 am Strandbad in Taching stattfinden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Vorstellung der Jahresrechnung 2020 und Präsentation des Rechenschaftsberichtes für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.10.2021 ö 7

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht 2020 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats im RIS zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Die Jahresrechnung 2020 wurde erstellt und wird dem Gemeinderat in Form des Rechenschaftsberichts präsentiert. Das Ergebnis des Verwaltungshaushalts betrug 4.280.249,66 € und lag somit um 173.949,66 € über den Ansatzerwartungen. Die Abweichung des Rechnungsergebnisses zu den Planansätzen lässt sich größtenteils durch Mehreinnahmen bei den Steuern und Zuweisungen begründen. Ergebnisverbessernd kam hinzu, dass im Verwaltungshaushalt zudem Minderausgaben (ohne die Zuführung an den Vermögenshaushalt) von 117.825 € zu verzeichnen waren. Aus den Mehreinnahmen und Minderausgaben resultiert, dass statt den geplanten 302.200 € tatsächlich 593.975 € an den Vermögenshaushalt zugeführt werden konnten. Mit einer Zuführung von 593.975 € konnte ein ansehnlicher Zuführungswert erreicht werden. Die Pflichtzuführung, welche mindestens den Wert der im Vermögenshaushalt veranschlagten Tilgungszahlungen erreichen muss, wurde problemlos erreicht. Im Vermögenshaushalt lag zwischen Ansatz (2.083.500 €) und dem Rechnungsergebnis (1.519.114,38 €) eine Differenz von -564.386 €. Grund dafür war, dass einige Investitionsvorhaben nicht in eine Umsetzungsphase gelangten. Im Vermögenshaushalt wurden Investitionsausgaben in Höhe von 1.519.114 € verausgabt. Im Vermögenshaushalt wurde ein geringer Einnahmeüberschuss in Höhe von rd. 59.000 € erwirtschaftet. Der Betrag wurde der Rücklage zugeführt. Im Rahmen der Vorstellung der Jahresrechnung 2020 werden für den Verwaltungshaushalt und für den Vermögenshaushalt die Ansätze und Ergebnisse der einzelnen Gruppierungen präsentiert. Ansatzabweichungen von nennenswerter Bedeutung werden einzeln erörtert. Der Rücklagenstand zum Jahresende 2020 lag) bei rd. 2,25 Mio. €. Der Haushalt wies zum Jahresende 2020 eine Verschuldung von rd. 639.000 € aus. 

Der Rechenschaftsbericht wird vom Rat zustimmend zur Kenntnis genommen.  

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8. Bauantrag von Herrn Obermayer: Abbruch eines landw. Gebäudes und Ersatzbau einer gewerblichen Produktionshalle, Fl.Nr. 754 Gem. Tengling, Haus 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.10.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Abbruch des westlichen Teils des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes sowie die Errichtung einer gewerblichen Produktionshalle an gleicher Stelle. Nach Aussage des Antragstellers soll der Neubau zur Unterstellung von landwirtschaftlichen Maschinen und Einbau einer Hackschnitzelheizung, sowie zur Lagerung der Hackschnitzel genutzt werden. 

Die Produktionshalle ist in den Maßen 25 m x 15 m geplant. Die Halle ist mit Satteldach und einer seitlichen WH von 8,05 m, FH 10,49 m geplant. 

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Bei der Errichtung der gewerblichen Produktionshalle könnte es sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB um ein privilegiertes Vorhaben handeln. Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt der Genehmigungsbehörde. 

Sechs Stellplätze werden im Zuge des Vorhabens hergestellt. Acht von zehn Nachbarunterschriften liegen vor. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs 1 Nr. 1 BauGB. Acht von zehn Nachbarunterschriften liegen vor. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Bauantrag der Gemeinde Taching a. See: Erweiterung der best. Kindertageseinrichtung um zwei Gruppenräume und eine Mittagsbetreuung, Fl.Nrn. 17 und 17/2 Gem. Tengling, Turmgasse 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.10.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Taching a. See beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtung um zwei Gruppenräume sowie eine Mittagsbetreuung. Die Erweiterung ist notwendig um den prognostizierten Bedarf für die nächsten Jahre gerecht werden zu können. Der Baukörper soll südlich der Kindertageseinrichtung mit II VG in den Maßen 24,99 m x 11,70 m errichtet werden. Die seitliche WH soll 6,35 m betragen, die FH 7,85 m. Die Dachgestaltung ist als Satteldach mit einer DN von 20° geplant. Im 1. OG soll auf der West- und Nordseite ein Balkon angebaut werden. Zwischen der bestehenden Kindertageseinrichtung und dem Neubau soll es einen überdachten Verbindungsgang geben. 

Für das Bauvorhaben ist eine Abweichung von Art. 6 Abs. 3 BayBO (Die Abstandsflächen dürfen sich nicht überdecken) erforderlich, da sich die Abstandsflächen des Bestandsgebäudes und die Abstandsflächen des geplanten Baukörpers überschneiden. Die Abstandsflächenüberlagerung ist im Eingabeplan ersichtlich. Die Begründung der beantragten Abweichung lautet wie folgt:

„Die neue Kinderkrippe soll für den betrieblichen Ablauf direkt an dem bestehenden Kindergarten angebunden sein, gleichzeitig ist beabsichtigt südlich der neuen Krippe eine Freispielfläche zu schaffen. Die Belichtung des bestehenden Gruppenraumes West im Erdgeschoss des bestehenden Kindergartens ist über die vorhandenen Fenster ausreichend gegeben. Der Intensivraum 1 ist von den Überlagerungen der Abstandsflächen nicht betroffen. Der Abstand gem. Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayBO von 5 m wird eingehalten. Die Fenster des Gruppenraums im 1. OG des bestehenden Kindergartens liegen oberhalb der Traufe der geplanten Krippe, somit wird die Belichtung nicht beeinflusst.“ 

Verwaltung
Die betroffene Fläche ist im FNP größtenteils als Gemeinbedarfsfläche für Kindergarten dargestellt. Das Vorhaben befindet sich darüber hinaus im baurechtlichen Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 

Für die Errichtung des Baukörpers ist eine Abweichung von Art. 6 Abs. 3 BayBO (Die Abstandsflächen dürfen sich nicht überdecken) erforderlich. Der Begründung nach zu urteilen ist auch trotz der Überdeckung der Abstandsflächen eine entsprechende Belichtung der Gebäude gegeben. Der Erweiterung der Kindertageseinrichtung sollte das öffentliche Interesse zur Umsetzung der Maßnahme zugutegehalten werden. Im Zuge des Vorhabens werden zwei Stellplätze nachgewiesen. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Der Abweichung von Art. 6 Abs. 3 BayBO (Die Abstandsflächen dürfen sich nicht überdecken) wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.10.2021 ö informativ 10

Sachverhalt

Radbegleitinfrastruktur

Bürgermeisterin Lang informiert den Rat, dass die Beendigung der Maßnahme „Radbegleitinfrastruktur“ für 2023 vorgesehen ist. 

Umsetzung Wanderwegekonzept

Bürgermeisterin Lang informiert den Rat, dass die Beendigung der Maßnahme „Umsetzung Wanderwegkonzept“ für 2023 vorgesehen ist. 

Feuerwehrfest 2022

Bürgermeisterin Lang informiert den Rat, dass das Jubiläumsfest (150 Jahre) der FFW Tengling im Juni 2022 stattfinden wird. Zum Besuch des Festes hat sich der Bayer. Ministerpräsident, Markus Söder, angekündigt. 

Ausschreibung der Gewerke bzgl. Erweiterung der Kinderbetreuungseinrichtung „Tausendfüssler“ um eine Kinderkrippe

Bürgermeisterin Lang verweist auf die Sachlage, wonach im Protokoll festgehalten wurde, dass vor Ausschreibung der Gewerke für genannte Baumaßnahme nochmals im Rat abgefragt werden soll, ob die Ausschreibung tatsächlich erfolgen soll. Die Abfrage ergibt eine mehrheitliche Zustimmung zur Ausschreibung der Gewerke (8 Jastimmen, 4 Neinstimmen).

Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen

Aus der Mitte des Rats wird erneut darauf hingewiesen, dass zu beobachten ist, dass Bäume, Hecken und Sträucher aus privaten Anwesen in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Aus diesem Umstand entsteht ein Gefährdungspotential, welches zu vermeiden ist. Der in der Sitzung anwesende Bauhofleiter, Andreas Mayer, erörtert dem Rat, dass 2021 mit sechs Grundeigentümer Gespräche geführt wurden, dass ein Rückschnitt erforderlich ist. In allen Fällen erfolgte ein Rückschnitt. Nachdem es sich jedoch nur um einen kl. Anteil von notwendigen Rückschnittsmaßnahmen handelt, sollten die Eigentümer im Sinne der Verkehrssicherungspflicht auf die Rückschnitte hingewiesen werden und notfalls müsste eine Ersatzvornahme gegen Bezahlung erfolgen. Bürgermeisterin Lang sichert zu, für die nächste Sitzung des Gemeinderats einen TOP vorbereiten zu lassen, wie weiter vorgegangen werden soll. 

Sitzungsraum für kommende Ratssitzungen

Aus der Mitte des Rats wird nachgefragt, ob mit einer baldigen Rückkehr in den bisherigen Sitzungsraum im Feuerwehrgerätehaus Taching zu rechnen ist. Bürgermeisterin Lang informiert, dass die Sicherheitsabstände wegen Corona im Feuerwehrgerätehaus nicht einzuhalten sind. Bis auf weiteres werden die Sitzungen des Gemeinderats daher in der Schulaula stattfinden. 

Datenstand vom 14.12.2021 14:51 Uhr