Datum: 13.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulaula Grundschule Taching
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 23:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 16.11.2021, 18.11.2021 und 25.11.2021
1.1 Ergänzung der Tagesordnung
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Anfragen wg. Verkauf und Dienstleistungen im Strandbad Tengling
4 Feststellung der Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
5 Entlastung zur Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
6 Erlass der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan für das Jahr 2022
7 Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Lindner: Erstellung einer Einfassung des Grundstückes auf zwei Seiten als Hochwasserschutzmaßnahme, Fl.Nr. 178/5 Gem. Taching a. See, Florianweg 5
8 Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Waging a. See und der Gemeinde Taching a. See zur Übernahme der touristischen Aufgaben durch die Tourist Information Waging a. See
9 Antrag auf Nachtabschaltung der Ampelanlage an der Tettenhausener Kreuzung
10 Einführung der elektronischen Sitzungsladung
11 Anträge der Wasserwacht Taching a. See bzgl. WLAN, Parkplatz und Schilfeindämmung
12 Erlass einer Änderungssatzung zur Fremdenverkehrsbeitragssatzung
13 Schülerbeförderung - zusätzliche Beförderung von Schülern die weiterführende Schulen besuchen
14 Abschluss eines Stromliefervertrages mit den GWW
15 Antrag von 2. Bürgermeister Hans Steiner auf Abstimmung zur Nichtdurchführung des Neubaus einer Kinderkrippe bzw. Kindergartens in der Turmgasse in Tengling, aufgrund der Nichtfinanzierbarkeit der Maßnahme
16 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 16.11.2021, 18.11.2021 und 25.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschriften des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzungen vom 16.11.2021, 18.11.2021 und vom 25.11.2021 wurden den Ratsmitgliedern im RIS zur Verfügung gestellt. Einwände gegen die Sitzungsniederschriften werden nicht vorgebracht. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Niederschriften aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzungen vom 16.11.2021, 18.11.2021 und vom 25.11.2021 zur Kenntnis und genehmigt diese. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.1. Ergänzung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Ergänzung der Tagesordnung 

um Top 16: Bauantrag von Herrn Hofmeir: Errichtung eines Regenwasserauffangteichs als Löschwasserentnahmestelle, Fl.Nr. 1720/2 Gem. Taching a. See, Nähe Assing 7

Nach Versendung der Sitzungseinladung ist am Freitag, den 10.12.2021 vom Landratsamt Traunstein noch eine E-Mail eingegangen mit der Bitte den Sachverhalt möglichst schnell im Gemeinderat erneut zu behandeln. 
Die Tagesordnung kann um einen weiteren Punkt ergänzt werden, sofern der Gemeinderat vollzählig und einverstanden ist.

Nachdem der Gemeinderat nicht vollzählig ist, kann der Ladungsmangel nicht geheilt werden. Der TOP wird daher in heutiger Sitzung nicht behandelt. 

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 16.11.2021 und 25.11.2021 standen keine nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte zur Beratung und/oder Beschlussfassung auf der Tagesordnung. 

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.11.2021 werden von Bürgermeisterin Lang folgende Tagesordnungspunkte bekanntgegeben, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind. 

„Vergabe Kanalbauarbeiten im Bereich des Kindergartens in Tengling“ – TOP 15. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Schneckenpointner GmbH, Waging a. See, mit den Arbeiten beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.

„Starkregenstudie Gessenhausen“ – TOP 17. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Aquasoli, Siegsdorf, mit der Erstellung einer Starkregenstudie beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit. Zudem kann bekanntgegeben werden, dass Bürgermeisterin Lang ermächtigt wurde, die Studie auf das „Linnerfeld“ auszuweiten, sollte das Baugebiet in der eigentlichen Studie nicht mit erfasst werden.

„Sonstiges“ – TOP 19. Die Diskussionspunkte unter „Sonstiges“ können vollumfänglich bekanntgegeben werden, mit Ausnahme der unter Punkt 3, Buchst. b (Huckinger Str.), d (Baugrund von Fr. …..) und e (Waldkindergarten Angebotsstand) genannten Punkte. 

zum Seitenanfang

3. Anfragen wg. Verkauf und Dienstleistungen im Strandbad Tengling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Mitglieder des Gemeinderats Franz Gramminger und Markus Haselberger nehmen ab TOP 3 an der Sitzung des Rats teil. 

Es gab in der letzten Zeit vermehrt Anfragen wegen Verkaufsmöglichkeiten und dem Angebot von Dienstleistungen in den Strandbädern Tengling und Taching. Bürgermeisterin Lang stellt die Frage in den Raum, ob u.g. Angebote im Seebad Tengling gewünscht sind. 

  • Frau Fellner war im Bauamt vorstellig und hat ihr Interesse an der Aufstellung eines wiederabbaubaren Pavillons im Strandbad Tengling bekundet. In dem Pavillon möchte sie Massagen anbieten. 

  • Anfrage bezüglich des Verkaufs von Eis durch die Gelateria Rizzardini aus Laufen im Strandbad Taching, einmal die Woche wenn der Wirt Ruhetag hat

  • Verkauf von selbstgemachtem Schmuck

  • Veranstaltung eines Yoga-Kurses am See

Nach kurzer Diskussion einigt sich der Rat, dass lediglich Dienstleistungsangebote in 2022 probeweise versucht werden sollen. Von Verkaufsangeboten nimmt der Rat Abstand. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Anfragen zur Kenntnis. Probeweise sollen 2022 Dienstleistungsangebote am Strandbad in Tengling zugelassen werden. Vor Verkaufsangeboten wird Abstand genommen, insb. wenn dadurch eine Konkurrenz zur Seebadgaststätte entsteht. Weitere ähnliche Anfragen obliegen der Entscheidung des Gemeinderats. 

Beschlussfassung:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4. Feststellung der Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö 4

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2020 wurde am 25.10.2021 vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommen. Die festgestellten Beanstandungen bzw. Anregungen, sowie deren Erledigung werden bekanntgegeben. Kämmerer Kraus informiert vor der Beschlussfassung, dass mit dem Feststellungsbeschluss die Jahresrechnung 2020 vom Rat als offizielle Jahresrechnung anerkannt wird. Mit der Feststellung wird die Rechnungslegung nach der örtlichen Prüfung abgeschlossen und aus dem von der Verwaltung erstellten Entwurf der Jahresrechnung wird eine Jahresrechnung der Gemeinde. Die Feststellung ist ein Mittel zur Kontrolle der Verwaltung durch den Gemeinderat. 

Der Bilanzgewinn 2020 des BgA steht bis dato noch nicht fest, weil vom BKPV die Bilanz 2020 noch nicht erstellt wurde. Im Beschluss konnte daher nicht aufgenommen werden, dass der Bilanzgewinn der Rücklage zugeführt wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Taching a. See in der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Entlastung zur Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö 5

Sachverhalt

Kämmerer Kraus erörtert, dass Bürgermeisterin Lang haushaltsrechtlich und haushaltswirtschaftlich keine Beanstandungen vorzuwerfen sind. Die Mitglieder des Gemeinderats schließen sich einstimmig der Auffassung der Kämmerei an. 2. Bürgermeister Steiner schlägt daher vor, 1. Bürgermeisterin Lang die Entlastung zu erteilen. Nachdem durch den Beschluss nicht die Verwaltung, sondern Bürgermeisterin Lang entlastet wird, liegt persönliche Beteiligung vor. Bürgermeisterin Lang wird daher von der Beschlussfassung ausgeschlossen. 2. Bürgermeister Steiner übernimmt die Sitzungsleitung. 

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Taching a. See für das Haushaltsjahr 2020 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO in der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen der 1. Bürgermeisterin die Entlastung erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Erlass der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan für das Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 25.11.2021 intensiv vorberaten. Der erwartete Einnahmeüberschuss bei planmäßiger Abwicklung des Verwaltungshaushalts, also alle laufenden Einnahmen die nicht zur Deckung laufender Ausgaben benötigt werden, beträgt 316.700 €. Die sog. Pflichtzuführung, welche mind. dem Wert der im Vermögenshaushalt veranschlagten Tilgungszahlungen entsprechen muss, beträgt 123.100 €. Der Pflichtzuführungswert wird somit aller Voraussicht nach erreicht werden. Die freie Finanzspanne, also der Wert der aus der Zuführung für Investitionen verwendet werden kann, beträgt nach Abzug der Tilgungsverpflichtungen gerade mal 193.600 €. Ein Wert der angesichts der anstehenden Investitionen alles andere als zufriedenstellend ist. In der Haushaltsberatung wurde darauf hingewiesen, dass im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung einige Ausgabepositionen auf den Prüfstand zu stellen sind. Insbesondere ist ein Augenmerk auf den sog. Anstellungsschlüssel in den gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen zu legen. Der aktuelle Anstellungsschlüssel von etwas über 1:7 liegt vom empfohlenen Anstellungsschlüssel 1:10 weit entfernt. Nach Fertigstellung des Krippenbaus im Laufe des Haushaltsjahres 2023 ist darauf zu achten, dass eine Verbesserung des Anstellungsschlüssels erreicht wird. Insg. wurden an Personalausgaben im Haushalt 2022 1.198.500 € veranschlagt. Das erwartete Steueraufkommen inkl. Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung wurde in der Planung mit 2.563.400 € prognostiziert. Wie bereits in den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2021 spricht Kämmerer Kraus die zu erwartende Überdeckung der Kanalgebühren an. Grund dafür ist, dass aufgrund der hohen Arbeitsauslastung in der Abteilung Bautechnik der VG kaum Kanalspülungen und Druckprüfungen vorgenommen werden können. Die erwartete Überdeckung ist einer sog. Sonderrücklage zuzuführen und wurde in der Finanzplanung mit 80.000 € berücksichtigt. Aufgrund einer sich abzeichnenden weiter ansteigenden Neuverschuldung wird sich die freie Finanzspanne weiter verringern. 

Kämmerer Kraus informiert den Rat, dass heute die Mitteilung über die im Haushaltsjahr 2022 auszuzahlenden Schlüsselzuweisungen eingegangen ist. Mit rd. 837.000 Euro liegen die zu erwartenden Einnahmen um 87.000 € über dem Einnahmeplanansatz.  

Im Vermögenshaushalt wird ein Planvolumen von 4.508.200 € erreicht. Zur Finanzierung der vermögenswirksamen Ausgaben müssen in den Haushalt 2022 Kreditmittel in Höhe von 1.748.500 € fließen. Bzgl. der Veranschlagung der Kreditansätze bzw. der Festsetzung in der Haushaltssatzung für 2022 verweist Kämmerer Kraus auf die Ausführungen im Vorbericht zum Haushalt 2022. Der Vermögenshaushalt ist im Wesentlichen geprägt von vier nennenswerten Investitionsausgaben.

Erweiterung Kinderbetreuungseinrichtung Tengling        1.785.000 €
Naturkindergarten        190.000 €
OD Tengling (Straßenbau und Kanal)        683.900 €
Breitbanderschließung        775.000 €

Von 2022 bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes sind Kreditaufnahmen von 3.679.100 € vorgesehen(!!). Die Gemeinde wird damit die Grenze der nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen noch vertretbaren Verschuldung erreichen. Zur Finanzierung weiterer Investitionen (z. B. Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Tengling, Ganztagsschule) ist unabdingbar die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens notwendig. Durch Einnahmen aus Verkaufserlösen wäre die notwendige Liquidität für weitere Zukunftsprojekte wieder vorhanden. Andernfalls wird die Gemeinde in der Investitionstätigkeit sehr stark eingeschränkt sein. 

Neben den eingeplanten Mitteln aus Fremdfinanzierungen ist mit Ausnahme des bestehenden Bausparvertrages eine nahezu vollständige Auflösung der Rücklage vorgesehen. Aus Rücklagemitteln werden aller Voraussicht nach im Haushaltsjahr 2022 1.343.000 € entnommen werden müssen.

Nachdem der Haushalt 2022 in der Sitzung des Gemeinderats vom 25.11.2022 sehr ausführlich vorberaten wurde, gibt es zum endgültigen Haushalt nur mehr wenig Diskussionsbedarf. Die notwendigen Sparzwänge sind dem Rat hinlänglich bekannt. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 und stimmt der Finanzplanung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Lindner: Erstellung einer Einfassung des Grundstückes auf zwei Seiten als Hochwasserschutzmaßnahme, Fl.Nr. 178/5 Gem. Taching a. See, Florianweg 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Erstellung einer Einfassung des Grundstückes auf zwei Seiten als „Hochwasserschutzmaßnahme“. Die Einfassung soll an der westlichen und südlichen Grundstücksgrenze entlang auf einer Länge von ca. 40 m errichtet werden. Die Höhe soll ca. 30 cm betragen, davon sollen ca. 10 cm im Boden eingebaut werden und ca. 20 cm wären sichtbar. Die Mauer soll aus Betonsteinen bestehen und an die bereits bestehende Einfassungsmauer des Nachbargrundstücks angepasst werden. 

Verwaltung
Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a BayBO. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Obertaching – Am Kapellenweg“ in der Fassung der 3. Änderung und hält die Festsetzungen nicht ein. Festsetzung Nr. 10 des ursprünglichen Bebauungsplanes setzt fest, dass nur naturbelassene Holzzäune zulässig sind. Zaunsockel aus Beton oder Mauerwerk sind nicht zulässig. Weiterhin wird noch auf Stützmauern eingegangen, diese sind, wenn notwendig, aus Natursteinen trocken zu vermauern und zu bepflanzen. Geplant ist jedoch eine Grundstückseinfassung aus Betonsteinen. 

Bisher wurde die Festsetzung des Bebauungsplanes das Thema Einfriedungen betreffend eher streng ausgelegt. Im Jahr 2010 kam es zur Ablehnung eines Antrages auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzes und eines Gartenzaunes mit Granitsäulen. Zur Begründung wurde angeführt, dass die Festsetzung hinsichtlich der Einfriedung im Plangebiet als gesicherte „Leitlinie“ im gegenseitigen Nachbarschaftsverhältnis anerkannt worden ist. Lt. den vorliegenden Unterlagen wurde vor diesem Antrag aus dem Jahr 2010 noch keine Befreiung von Festsetzung Nr. 10 beantragt. Die damalige Begründung sah darüber hinaus die Gefahr von Bezugsfällen sowie ein Zuwiderlaufen des bisher eingehaltenen Plankonzepts. Daraufhin wurde der eingereichte Plan geändert und der Errichtung eines Gartenzaunes aus Holz mit Natursteinpfosten wurde auch letztlich zugestimmt. In diesem Fall war wegen der Errichtung der Natursteinpfosten eine Befreiung vom Bebauungsplan notwendig. Bezugsfälle, bei denen die Errichtung von Mauern zugelassen wurden, liegen nicht vor. Zur Beteiligung der Nachbarn wurden keine Angaben gemacht. 

Stellungnahme der Bautechnik
Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser sollten nicht an der Grundstücksgrenze, sondern an den Gebäuden erfolgen. Es ist eigenverantwortlich sicher zu stellen, dass durch die Wasserlenkung keine Ober- und Unteranlieger beeinträchtigt werden. Zudem sollte die Zustimmung durch den Gemeinderat nur unter der Maßgabe erfolgen, dass von den Grundstücksanliegern entsprechende, unterschriebene Einverständniserklärungen bezüglich der Weiterleitung des Oberflächenwassers vorgelegt werden. 

Die Bauverwaltung rät dazu, das Vorhaben nicht zuzulassen. Sofern der Gemeinderat Taching a. See das gemeindliche Einvernehmen dennoch in Teilen erteilen möchte, wird vorgeschlagen, dass die geplante Stützmauer als Abgrenzung zur westlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche als notwendig erkannt wird, sofern sie aus Natursteinen trocken vermauert und bepflanzt wird. Auf der südlichen Grundstücksseite ist keine Notwendigkeit einer Stützmauer zu sehen. Die Befreiung sollte nur unter der Voraussetzung erteilt werden, dass die Nachbarunterschrift des sich südlich befindlichen Anliegers erteilt wird, da damit zu rechnen ist, dass das Oberflächenwasser durch die bauliche Maßnahme weitergeleitet wird. 

Beschluss

Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a BayBO. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Obertaching – Am Kapellenweg“ in der Fassung der 3. Änderung. Zur Beteiligung der Nachbarn wurden keine Angaben gemacht. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur westlich geplanten Stützmauer als Abgrenzung zur angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche, sofern sie aus Natursteinen trocken vermauert und bepflanzt wird. Auf der südlichen Grundstücksseite ist keine Notwendigkeit einer Stützmauer zu sehen. Die Befreiung hierzu wird dennoch unter der Voraussetzung erteilt, dass die Nachbarunterschriften der sich südlich befindlichen Anlieger vorliegen, da damit zu rechnen ist, dass das Oberflächenwasser durch die bauliche Maßnahme weitergeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

8. Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Waging a. See und der Gemeinde Taching a. See zur Übernahme der touristischen Aufgaben durch die Tourist Information Waging a. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit der beiliegenden Zweckvereinbarung übernimmt die Tourist Information in Waging a. See die Tourismusaufgaben auch für das Gemeindegebiet Taching a. See (siehe § 1 der ZV). Die Touristinformation in Taching wurde zum 31.12.2020 aufgelöst. Als jährliche Entschädigung wurde eine Pauschale von 10.000 € zuzüglich MWSt. vereinbart. Die Zweckvereinbarung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat die als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung zur Kenntnis genommen und stimmt dieser zu. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Be­schlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Antrag auf Nachtabschaltung der Ampelanlage an der Tettenhausener Kreuzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See vom 11.11.2021 wurde das Thema Nachabschaltung der Ampelanlage an der Einmündung der Martinstraße in die Staatsstraße 2105 angesprochen. Eine Nachfrage der Verwaltung beim staatlichen Bauamt hat mittlerweile ergeben, dass eine Abschaltung möglich ist, wenn aufgrund der Unfallzahlen in der Vergangenheit kein erhöhtes Unfallrisiko dadurch zu erwarten ist. Es ist jedoch vorgeschrieben, dass an der untergeordneten Straße ein gelbes Blinklicht leuchten muss um die Fahrzeuglenker auf die Vorfahrtsstraße hinzuweisen. Der Effekt der Stromeinsparung ist aufgrund der Erfahrungen an anderen Kreuzungen sehr gering.
Das staatliche Bauamt hat außerdem darauf hingewiesen, dass eine einheitliche Lösung für die beiden Ampeln in Waging und für die Ampel an der „Tettenhausener Kreuzung“ angestrebt werden sollte. Nachdem die Ampel bei Krautenbach auf Tachinger Gemeindegebiet steht, müsste hier der Antrag an das staatliche Bauamt von der Gemeinde Taching a. See gestellt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt die offizielle Beantragung einer Nacht­abschaltung von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens für die Ampel an der „Tettenhausener Kreuzung“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

10. Einführung der elektronischen Sitzungsladung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der aktuell geltenden Geschäftsordnung vom 24.07.2014 ist die Möglichkeit zur elektronischen Ladung von Gemeinderatssitzungen bereits vorgesehen. § 23 Abs. 1 Satz 1 sieht diese Möglich­keit vor, sofern die Ratsmitglieder ihr Einverständnis erklärt haben. Die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Ladung liegen mittlerweile vor. Über das Ratsinformationssystem (RIS) der VG Waging a. See werden bereits seit längerer Zeit sämtliche Informationen zu den Sitzungen elektronischen übermittelt. Außerdem besteht die Möglichkeit, ins RIS-Postfach Dokumente einzustellen. Das Postfach ist durch den passwortgeschützten RIS-Zugang vor Zugriffen durch dritte Personen abgesichert. Die datenschutzrechtlichen Voraus­setzungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 GeschOrd sind damit erfüllt.
Eine einheitliche elektronische Sitzungsladung aller Ratsmitglieder trägt zur Verwaltungs­vereinfachung bei und verspätete Zustellungen der Sitzungsladungen aufgrund längerer Postzustellungszeiten können vermieden werden. Mit der zu Beginn der Legislaturperiode abgegebenen Erklärung zur Bereitstellung personenbezogener Daten im Ratsinformationssystem wurde auch bereits die Zustimmung zur elektronischen Ladung erteilt. 
Es wird darum gebeten, die Erklärung unterschrieben bei der Verwaltung einzureichen, falls diese noch nicht vorliegt.

Die Abfrage ergibt, dass alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderats mit einer elektronischen Sitzungsladung einverstanden sind. Das Sekretariat der VG Waging a. See wird beauftragt, fehelende Erklärungen bei den jeweiligen Mitgliedern des Gemeinderats einzuholen. 

zum Seitenanfang

11. Anträge der Wasserwacht Taching a. See bzgl. WLAN, Parkplatz und Schilfeindämmung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö 11

Sachverhalt

Die Anträge von Wolfgang Alversammer, Vorsitzender der Ortsgruppe Taching, gingen per Mail am 23.11.21 bei Bürgermeisterin Lang ein. Die Wasserwacht Taching bittet hierbei um Unterstützung bei folgenden Themen: 

  1. Ausbau des WLAN-Netzes am Strandbad Taching
Hotspot wurde im Herbst installiert. Ob das ausreichend ist, wird durch die Wasserwacht selbstständig überprüft. Rückmeldung erfolgt an die Gemeinde.
(Zur Info: Leerrohr im Strandbad Tengling geht nicht bis zur Hütte, die Aufgabe erledigt der Bauhof in Zusammenarbeit mit Sepp Röckenwagner.)

  1. Schaffung eines festen Parkplatzes für Wachleiter
Dieser soll möglichst auf dem Parkplatz der Strandbadgaststätte sein. 
(Zur Info: Am Strandbad Tengling soll die Beschilderung abgeändert werden.)

  1. Schilf im Nichtschwimmerbereich eindämmen / entfernen
Der Zuschnitt erfolgt über den Bauhof, sobald der Nassspielbereich im zeitigen Frühjahr wieder hergerichtet wird.

Nachdem die Punkte bereits weitestgehend erledigt sind, gibt es dazu keine Diskussionen im Rat. 

zum Seitenanfang

12. Erlass einer Änderungssatzung zur Fremdenverkehrsbeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Vom BKPV wurde im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung der Haushaltsjahre 2014 bis 2019 (sh. TZ 10 im Prüfungsbericht) moniert, dass das sog. „Bettenzehnerl“ seit 1982 bis auf eine Glättung im Rahmen der Euroumstellung unverändert bei 3 Cent liegt. Es soll eine Anpassung des Betrages erfolgen.

Mit dem „Bettenzehnerl“ wurde in der Satzung eine Möglichkeit eröffnet, den Kreis von Privatvermietern vereinfacht zum FVB heranzuziehen. Der in der Satzung festzusetzende Betrag ist so zu wählen, dass er einer Beitragsschuld, die nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 2 und 3 der Fremdenverkehrsbeitragssatzung festzusetzen wäre, möglichst weitgehend entspricht. 

Von der Kämmerei wurde das „Bettenzehnerl“ berechnet und liegt bei 17 Cent/je Übernachtung. Es wird vorgeschlagen, ab 2023 das „Bettenzehnerl“ auf 17 Cent/Übernachtung zu erhöhen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

13. Schülerbeförderung - zusätzliche Beförderung von Schülern die weiterführende Schulen besuchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Es gingen einige Anfragen ein, ob Schüler die eine weiterführende Schule besuchen, einen Zubringerbus der Gemeinde in Anspruch nehmen dürfen um zur Haltestellte zu gelangen, von der aus die Beförderung zur weiterführenden Schule durch den Landkreis erfolgt.

Grundsätzlich gilt laut Verordnung über die Schülerbeförderung folgendes 

Zuständigkeit

Grund- und Mittelschüler ->        Gemeinde
Weiterführende Schulen (Gymnasium, Realschule usw.)        ->        Landkreis

Bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen kann auch bei kürzeren Wegstrecken in widerruflicher Weise die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden.


Beförderungspflicht

Grundschüler haben einen Anspruch auf Beförderung bei einer Wegstrecke von mehr als 2 km

Ab Jahrgangsstufe 5 haben die Schüler einen Anspruch auf Beförderung bei einer Wegstrecke von mehr als 3 km 

Dies gilt sowohl für die Entfernung zur Schule als auch für die Entfernung zur Haltestelle.


Die Gemeinde ist also für diese Beförderungen nicht zuständig.


Es ist festzuhalten, dass die Möglichkeit bestünde, dass der Zubringerbus für die Mittelschule teilweise die Orte sowieso anfährt und auch Platz im Bus hätte. Die derzeitigen Anfragen (Gessenhausen, Stecken und Eging) könnten mit den Zubringerbussen abgedeckt werden. Es würden keine zusätzlichen Kosten entstehen, weil der Bus nach km-Pauschale bezahlt wird. Auch versicherungstechnisch müsste nichts zusätzlich beachtet werden. Es besteht allerdings die Gefahr, sich einen Präzedenzfall zu schaffen, der in Zukunft Probleme mit sich bringen kann. 

Was ist mit Weilern die nicht sowieso angefahren werden, wer bezahlt die zusätzlichen Kosten für den Bus (nach Auskunft des Landratsamtes ist es möglich, die zusätzlichen Beförderungskosten auf die Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten umzulegen)?

Wie und in welcher Höhe werden die Kosten umgelegt?

Was ist wenn der Platz im Bus nicht mehr ausreicht?

Was ist wenn das Busunternehmen keine zusätzlichen Kapazitäten hat?

Muss der Fahrplan, der ja grundsätzlich auf die Mittelschüler ausgelegt ist, zeittechnisch umgestellt werden?

Wo wird dann eine Grenze gezogen, wer befördert wird und wer nicht?

Wenn eine Grenze gezogen wird, handelt dann die Gemeinde gegen den Gleichheitsgrundsatz?

Es ist zudem nicht unwahrscheinlich, dass ein Rechnungsprüfer diesen Punkt bemängeln wird.

Fragen die sich der Gemeinderat stellen muss, obwohl die Gemeinde faktisch unzuständig ist. 

Zum derzeitigen Stand können noch folgende Aussagen getroffen werden,

ca. 75 Kinder aus dem Gemeindegebiet Taching a. See besuchen weiterführende Schulen (nicht abschließend -> es wurden Schulen in Traunstein, Traunreut und Trostberg um Zahlen gebeten, es könnte aber sein, dass z. B. noch einzelne Kinder Schulen in Burghausen, Laufen oder andere Schulen besuchen)

70 Kinder haben bis zur Haltestelle eine Entfernung von 0 m bis 3 km zurückzulegen.
(7 haben zwischen 2,0 und 3,0 km, 6 haben zwischen 1,0 und 1,9 km, der Rest hat unter 1,0 km zurückzulegen)

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, Schüler an weiterführenden Schulen, die unter der 3 km-Grenze liegen zu befördern, sofern der Schulbus die Haltestellen im Rahmen der Schulbuslinie anfährt und der Fahrplan nicht beeinträchtigt wird. Sollten die Beförderungskapazitäten künftig nicht mehr ausreichend sein, behält sich der Rat eine Revidierung des Beschlusses vor. 
Für die Mitnahme von Schülern an weiterführenden Schulen im Schulbus der Gemeinde ist eine formlose Antragstellung bei der Gemeinde notwendig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Abschluss eines Stromliefervertrages mit den GWW

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö 14

Sachverhalt

Die Gemeindewerke Waging a. See beliefern seit 01.01.2018 alle kommunalen Liegenschaften, Pumpstationen sowie die Straßenbeleuchtungsanlagen der Gemeinde Taching a. See mit 100% Ökostrom aus Wasserkraft. Der reine Energiepreis ohne die gesetzlichen Abgaben, Umlagen, Steuern, Netznutzungsgebühr, Grundpreis und Zählergebühr beträgt bis 31.12.2021 4,52 ct. pro Kilowatt netto. Der Stromliefervertrag wurde auf drei Jahre abgeschlossen und läuft am 31.12.2021 aus. Die Gemeinde Taching hat einen jährlichen Stromverbrauch von rund ca.115.000 kWh. Die jährlichen Stromverbrauchskosten lagen im Jahr 2020 bei ca. 31.000,00 € brutto.

Die Verwaltungsgemeinschaft hat deshalb den Grundversorger die E.ON Energie Deutschland GmbH und die Gemeindewerke Waging zur neuen Angebotsabgabe aufgefordert. Der Strombeschaffungsmarkt ist seit Mitte des Jahres extremen Börsenschwankungen ausgesetzt. Ein verlässliches Angebot können Energieversorger deshalb meistens nur noch eine halbe Stunde nach Angebotsabgabe halten. Seit Öffnung des Strommarktes hat es eine solche Marktsituation noch nicht gegeben. Die Energiebeschaffungspreise sind derzeit auf einem Höchststand. 

Die E.ON Energie Deutschland hat für die kommenden drei Jahre folgende Energiearbeitspreise für die Belieferung mit Ökostrom abgegeben:

-ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2022                15,413 Cent/kWh netto
-ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2023                11,987 Cent/kWh netto
-ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2024                10,720 Cent/kWh netto

Grundgebühr wird nicht erhoben. Hinzu kommen die gesetzlichen Abgaben, Umlagen, Steuern, Zählergebühren und Netznutzungsgebühren.

Die Gemeindewerke Waging können nur für ein Jahr eine feste Preisbindung abgeben und würden der Gemeinde Taching im Oktober 2022 wieder ein neues Angebot vorlegen, da sich dann der Strombeschaffungsmarkt voraussichtlich wieder beruhigt hat und die Arbeitsenergiepreise normalisiert haben:

-ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2022                6,400 Cent/kWh netto

Die Grundgebühr bei den GWW beträgt jährlich 12,00 € netto. Hinzu kommen die gesetzlichen Abgaben, Umlagen, Steuern, Zählergebühren des Bayernwerks und Netznutzungsgebühren auf diese der Stromlieferant keinen Einfluss hat. Dem Beschlussvorschlag ist der Stromliefervertrag zwischen den Gemeindewerken und der Gemeinde Taching beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Abschluss eines Stromliefervertrages zur Energiebelieferung mit Ökostrom über die gesamten Verbraucherstellen in der Gemeinde Taching a. See zum Energiearbeitspreis netto von 6,400 Cent/kWh sowie einer jährlichen Grundgebühr von 12,00 € netto und ermächtigt die erste Bürgermeisterin zum Vertragsabschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. Antrag von 2. Bürgermeister Hans Steiner auf Abstimmung zur Nichtdurchführung des Neubaus einer Kinderkrippe bzw. Kindergartens in der Turmgasse in Tengling, aufgrund der Nichtfinanzierbarkeit der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö 15

Sachverhalt

Bürgermeisterin Lang erteilt 2. Bürgermeister Steiner das Wort, um seinen Antrag zu erörtern. Nach Ansicht von Bürgermeister Steiner übersteigt das Bauvorhaben die finanzielle Leistungskraft der Gemeinde. Zudem bezweifelt er, dass langfristig ein so hoher Bedarf an Betreuungsplätzen in der Gemeinde vorhanden ist. In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats die Meinung vertreten, dass das Pro und Contra des geplanten Krippenneubaus in vielen Ratssitzungen abschließend und hinlänglich diskutiert worden sei. Seit der Beschlussfassung zur Durchführung des Baus bis dato ergab sich keine Änderung der Faktenlage. Bürgermeisterin Lang lässt daher über den Sachantrag des 2. Bürgermeisters abstimmen, ob erneut das Thema „Krippenneubau“ im Rat behandelt werden soll.  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Antrag des 2. Bürgermeisters Hans Steiner vom 03.12.2021 bzgl. der beantragten Abstimmung zur Nichtdurchführung des Neubaus der Kinderkrippe aufgrund der Nichtfinanzierbarkeit der Maßnahme und beschließt, den Antrag zur weiteren Behandlung auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Gemeinderats aufzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10

zum Seitenanfang

16. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö informativ 16

Sachverhalt

Namensänderung Kindergarten

Bürgermeisterin Lang teilt die Namensänderung Kindergarten Tausendfüßler in Kindertagesstätte Tausendfüßler mit, da mittlerweile Kindergarten und Krippe unter einem Dach sind. 

Winterdienst

Mitglied des Gemeinderats Werner Reith teil mit, dass beobachtet wurde, dass die Gemeinde und das beauftragte Fuhrunternehmen im Bereich „Frauenanger“ Winterdienstarbeiten durchführten. Es sei zu prüfen, ob die Zuständigkeit wer wo räumt und streut klar geregelt ist. 

Verkehrszeichen „Achtung Wildwechsel“ auf der Straße von Taching nach Palling

Mitglied des Gemeinderats Hans-Peter Brugger wurde von Jägern angesprochen, warum auf o.g. Straße die Verkehrszeichen „Achtung Wildwechsel“ abmontiert wurden. Es wird um Klärung gebeten. 

Dank der Bürgermeisterin zum Jahresende

Bürgermeisterin Lang bedankt sich bei den Mitgliedern des Gemeinderats, den Mitarbeitern der Gemeinde und der VG, sowie bei den ehrenamtlich Tätigen für ihr gezeigtes Engagement und ihren Einsatz. 


 

Datenstand vom 07.04.2022 09:02 Uhr