Datum: 13.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Vereinsraum St. Leonhard
Gremium: Gemeinderat Wonneberg
Körperschaft: Gemeinde Wonneberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.06.2021
2 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Hellmannsberg
2.1 Stellungnahme zum Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung
2.2 Stellungnahme zum Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2.2.1 Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.412, Untere Immissionsschutzbehörde vom 18.12.2019
2.2.2 Stellungnahme vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe vom 10.12.2019
2.2.3 Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 29.11.2019
2.2.4 Stellungnahme der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Bautechnik vom 10.12.2019
2.3 Feststellungsbeschluss
3 Antrag zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Zell
4 Bauantrag von Herrn und Frau Pletschacher: Neubau einer Gartenhütte, Fl.Nr. 295/2 Gem. Wonneberg, Kirchhalling 2
5 Bauantrag von Herrn Reese: Neubau einer Maschinenhalle mit Heizraum und Hackschnitzellager, Fl.Nr. 1719 Gem. Wonneberg, Zell 17
6 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung
7 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 13.07.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Sitzungsprotokoll wurde den Ratsmitgliedern am 16.06.2021 zugesandt.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg hat die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 08.06.2021 zur Kenntnis genommen und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Hellmannsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 13.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat Wonneberg hat am 12.02.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen,
den Flächennutzungsplan zu ändern. Diese 17. Änderung umfasst

  1. die Darstellung einer Dorfgebietserweiterung (MD) am nordöstlichen Ortsrand
von Hellmannsberg,
  1. die Umwidmung eines Sondergebietes „Pferdesport + Gartenbau“ in ein Dorfgebiet
im Norden von Hellmannsberg und
  1. die Umwidmung eines Sondergebietes „Pferdesport + Gartenbau“ westlich der Gemeinde-verbindungsstraße Hellmannsberg-Greinachtal in eine „Fläche für die Landwirtschaft“.



Am 08.10.2019 hat der Gemeinderat Wonneberg in öffentlicher Sitzung die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und – soweit erforderlich – in den Planunterlagen berücksichtigt. Anschließend wurde der vom Planungsbüro Michael Frumm-Mayer, Weibhausen gefertigte Änderungsplan samt Begründung, jeweils in der Fassung vom 08.10.2019, gebilligt und es wurde beschlossen, diese Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt Kenntnis vom Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.1. Stellungnahme zum Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 13.07.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Planunterlagen zur 17. Änderung haben in der Zeit vom 25.11. bis einschließlich 30.12.2019 im Rathaus in Waging a.See öffentlich ausgelegen. Hierauf ist durch eine entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt der VG Waging a.See vom 15.11.2019 hingewiesen worden.

Bis zum heutigen Tag sind von Seiten der Bürger zur Planung keine Einwände, Hinweise oder Anregungen vorgebracht worden. Eine Beschlussfassung ist deshalb nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt Kenntnis vom o.g. Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Stellungnahme zum Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 13.07.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 05.11.2019 wurden insgesamt 18 Behörden, Fachstellen und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie 4 Nachbargemeinden über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen informiert und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.


a) Bis zum heutigen Tag haben sich folgende Behörden und Stellen nicht bzw. nicht mehr erneut geäußert:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.14 (Untere Naturschutzbehörde)
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Deutsche Telekom AG
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Traunstein
  • Finanzamt Traunstein
  • Bayerischer Bauernverband, Kreisverband Traunstein
  • Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q
  • Bayernwerk AG
  • Stadt Traunstein
  • Markt Waging a.See
  • Gemeinde Surberg
  • Gemeinde Taching a.See


b) Folgende Behörden und Stellen haben sich zur Planung geäußert, ohne dabei Einwände, Hinweise oder Anregungen vorzubringen oder haben auf frühere Stellungnahmen verwiesen, welche vom Gemeinderat Wonneberg bereits in einer früheren Sitzung abgewogen worden sind:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 08.01.2020
  • Landratsamt Traunstein, SG 5.16 (Wasserrecht und Bodenschutz); Stellungnahme vom 22.11.2019
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Stellungnahme vom 20.12.2020
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern; Stellungnahme vom 23.12.2020
  • BUND Naturschutz, Kreisgruppe Traunstein; Stellungnahme vom 05.11.2020

Die gefassten Abwägungsbeschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 08.10.2019 wurde als Anlage zur Beschlussvorlage dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt.


c) Folgende Behörden und Stellen haben Hinweise oder Anregungen vorgebracht, welche im nachfolgenden Abgewogen werden:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.412, Untere Immissionsschutzbehörde vom 18.12.2019
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe vom 10.12.2019
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 29.11.2019
  • Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Bautechnik vom 10.12.2019

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt Kenntnis vom o.g. Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2.1. Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.412, Untere Immissionsschutzbehörde vom 18.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 13.07.2021 ö beschließend 2.2.1

Sachverhalt

Textauszug:

„Zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen aus fachtechnischer Sicht keine grundlegenden Bedenken.
Die überarbeitete Begründung reicht zur Lösung immissionsschutzfachlicher Konflikte jedoch nicht aus. In der Begründung sollte sinngemäß aufgenommen werden, dass die erforderlichen Abstände zwischen Pferdestallungen und Wohngebäuden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu ermitteln und entsprechend festzulegen sind.“

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Begründung ist im Abschnitt „Immissionsschutz“ wie folgt zu ergänzen: „Die erforderlichen Abstände zwischen Pferdestallungen und Wohngebäuden sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes durch ein Immissionsgutachten zu ermitteln und im Bebauungsplan entsprechend festzusetzen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2.2. Stellungnahme vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe vom 10.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 13.07.2021 ö beschließend 2.2.2

Sachverhalt

Textauszug:

„Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe nimmt zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Wonneberg im Bereich Hellmannsberg wie folgt Stellung:
Sollten im neu dargestellten Dorfgebiet Änderungen der bestehenden Wasserleitungen oder Erschließungsmaßnahmen notwendig sein, so sind die entstehenden Kosten dem Zweckverband voll zu erstatten. Ansonsten bestehen keine Einwände.“

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Notwendigkeit eines Baukostenzuschusses ist von Seiten des Zweckverbandes rechtzeitig vor der Erschließungsmaßnahme gegenüber der Gemeinde darzulegen, z.B. anhand einer Defizitberechnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2.3. Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 29.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 13.07.2021 ö beschließend 2.2.3

Sachverhalt

Textauszug:

„Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 18.05.2016 zum gleichen Vorhaben. Anhand des beigefügten Bebauungsvorschlags kann der notwendige Abstand laut Abstandsdiagramm vom westlich gelegenen Pferdestall zur nächsten Bebauung nicht eingehalten werden. Zudem zeigen die Winddaten vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vor allem West-Ost-Winde.“

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Auch die Gemeinde hat ein Interesse daran, dass durch die Umsetzung der gegenständlichen Planung keine immissionsrechtlichen Konflikte entstehen. Es ist vorgesehen, die immissionsrechtliche Detailprüfung und die erforderlichen Festsetzungen im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes abzuarbeiten. Für das laufende Verfahren soll die Begründung – entsprechend dem Vorschlag der Unteren Immissionsbehörde – wie folgt ergänzt werden: „Die erforderlichen Abstände zwischen Pferdestallungen und Wohngebäuden sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes durch ein Immissionsgutachten zu ermitteln und im Bebauungsplan entsprechend festzusetzen.“
Hinzuweisen ist noch darauf, dass sich die in der Stellungnahme des AELF zitierte Stellungnahme vom 18.05.2016 auf ein mittlerweile aufgegebenes Verfahren bezieht. Zur Neuplanung in Hellmannsberg hat das AELF im vorangegangenen Verfahrensschritt (Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) mit Schreiben vom 07.03.2019 Folgendes erklärt: „Wir begrüßen die Aufnahme unserer Hinweise aus unserem Schreiben vom 18.05.2016 unter Punkt 2 der Begründung. Die potentiellen Bauwerber, Mieter oder Kaufinteressenten sind im Vorfeld auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2.4. Stellungnahme der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Bautechnik vom 10.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 13.07.2021 ö beschließend 2.2.4

Sachverhalt

Textauszug:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend die Stellungnahme für den Bereich Abwasser zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Wonneberg (OT Hellmannsberg):

Thematik Schmutzwasser:
Die bestehende Bebauung des Weilers Hellmannsberg ist an die öffentliche Abwasserkanalisation der Gemeinde Wonneberg angeschlossen. Derzeit wird das anfallende Schmutzwasser mittels einer Pumpstation in Hellmannsberg über eine Druckleitung auf die Reise zum Hauptsammler von Wonneberg geschickt.
Eine mögliche Erweiterung der Bebauung wurde bei der bestehenden Kanalisation nicht berücksichtigt – technische ist die Abwasserbeseitigung für ein neues Baugebiet aber möglich.
Im Zuge der Erschließungsvorplanung ist u.a. zu überprüfen, ob die bestehende Pumpstation von Hellmannsberg den zusätzlichen Abwasseranfall bewältigen kann oder hier Nachrüstungen getätigt werden müssten.
Anzumerken ist, dass Teilstücke der jetzigen Abwasserkanalisation von Hellmannsberg in privaten Grundstücken liegen. Sollte die neue Entwässerung auf eine bestehende Kanaltrasse aufgeschlossen werden, wäre empfehlenswert die rechtliche Sicherung der Bestandstrasse zu prüfen oder wenn möglich nachzuholen.

Thematik Regenwasser:
Für Teilbereiche von Hellmannsberg ist eine Regenwasserkanalisation vorhanden. Für das mögliche Baugebiet im Norden gibt es jedoch keine dementsprechende Entwässerungseinrichtung.
Laut Vorinformation des eingeschalteten Bodengutachters ist im Bereich Hellmannsberg auch kein sickerfähiger Boden vorhanden. Im Zuge der Vorplanung der Erschließung wird vom Büro Richter für das anfallende Oberflächenwasser aus den öffentlichen und privaten Flächen (Straße-, Dach- und Zufahrtsflächen) ein Konzept für eine fachgerechte Regenwasserableitung /-beseitigung ausgearbeitet.
Anzumerken ist, dass nach unserem derzeitigen Sachstand Entwässerungseinrichtungen nicht allein über gemeindeeigene, sondern auch über private Grundstücke verlaufen müssten.“

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die vorgetragenen fachlichen Informationen und Empfehlungen sind in den künftigen Planungsebenen (Bebauungsplan, Erschließungsplanung) zu prüfen und gegebenenfalls durch geeignete technische Maßnahmen bzw. rechtliche Sicherungen (z.B. Leitungsrechte) zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.3. Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 13.07.2021 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Die im vorausgegangenen TOP beschlossene Ergänzung der Begründung gemäß der Anregung der Immissionsschutzbehörde hat lediglich klarstellende Bedeutung, so dass kein Anlass für eine erneute Träger- oder Öffentlichkeitsbeteiligung besteht. Das FNP-Verfahren kann mit dem Feststellungsbeschluss abgeschlossen werden.

Vor der Beschlussfassung wurde den Ratsmitgliedern der bisherige Ablauf des Verfahrens in Erinnerung gebracht.

Beschluss

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Wonneberg für den Ortsteil Hellmannsberg, gefertigt vom Bautechnischen Büro Michael Frumm-Mayer, Weibhausen in der Fassung vom 08.10.2019 samt Begründung vom (Datum der Sitzung) wird hiermit festgestellt. Die Verfahrensunterlagen sind dem Landratsamt Traunstein zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Antrag zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Zell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 13.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nördlich vom bestehenden Anwesen Zell 8 möchte Familie Kugelstatter für ihre Tochter ein Wohnhaus mit Doppelgarage errichten. Bereits seit 2019 befindet sich die Verwaltung zusammen mit den Eheleuten Kugelstatter (Antragsteller) daher in Gesprächen mit dem Landratsamt Traunstein bzgl. der Aufstellung einer Außenbereichssatzung in Zell.

Eine Außenbereichssatzung ist planungsrechtlich prinzipiell möglich, da eine ausreichende Zahl an Wohngebäuden mit Potential zur Lückenfüllung vorhanden sind. Voraussetzung ist allerdings zusätzlich, dass das Gebiet nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sein darf. Hier zählen auch die entsprechenden Austragshäuser hinzu.
Angesichts von 2 aktiven landwirtschaftlichen Betrieben und der Tatsache, dass wohl nahezu alle Wohngebäude in Zell aufgrund der Landwirtschaft entstanden sind, erschien anfangs eine rechtskonforme Satzung kaum vorstellbar. Zwischenzeitlich konnten vom Planungsbüro Aussagen der 2 aktiven landwirtschaftlichen Betriebsinhaber eingeholt werden hinsichtlich der Weiterführung der Betriebe und auch eine Vorabstimmung mit dem Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Traunstein konnte mit positivem Ergebnis durchgeführt werden.

Der vorliegende Entwurf der Satzung wurde vorab mit dem Landratsamt Traunstein positiv abgestimmt. In der Folge kann nun das Verfahren förmlich eingeleitet werden.
Ein entsprechendes Antragsschreiben auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung durch Kathrin Kugelstatter liegt der Verwaltung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg beschließt die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Zell, gemäß beiliegendem Satzungsentwurf samt Begründung vom 22.06.2021 der Planungsgruppe Strasser GmbH aus Traunstein. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung soll in angemessener Frist, mind. 3 Wochen, erfolgen. Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bauantrag von Herrn und Frau Pletschacher: Neubau einer Gartenhütte, Fl.Nr. 295/2 Gem. Wonneberg, Kirchhalling 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 13.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung einer Gartenhütte südlich des bestehenden Wohngebäudes. Das Gartenhaus soll in den Maßen von 6,50 m x 5,50 m errichtet werden. Östlich soll an der Gartenhütte ein Abstellraum in den Maßen von 2,40 m x 2 m angebaut werden. Die seitliche WH der Gartenhütte soll 2,70 m betragen, das Dach soll über den Abstellraum verlängert werden, die seitl. WH am Abstellraum soll 1,98 m betragen.

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt. Es befindet sich ein denkmalgeschütztes Gebäude in der Nähe.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.

Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Besteht für den Ortsteil Kirchhalling eine Gestaltungssatzung, wird den Abweichungen bezüglich des Firstes und der Dachneigung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Herrn Reese: Neubau einer Maschinenhalle mit Heizraum und Hackschnitzellager, Fl.Nr. 1719 Gem. Wonneberg, Zell 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 13.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Maschinenhalle mit Heizraum und Hackschnitzellager nördlich der bestehenden Hofanlage. Der Baukörper soll in den Maßen von 32 m x 10 m mit einer seitl. WH von 4,80 m errichtet werden.

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich. Der Neubau einer Maschinenhalle mit Heizraum und Hackschnitzellager könnte gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zulässig sein. Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt der Genehmigungsbehörde.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 13.07.2021 ö informativ 6

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Martin Fenninger gibt bekannt, dass der Auftrag für die Prüfung der ortsveränderlichen, elektrischen Geräte an die Firma Baumgart Group, Waging a. See, zum Angebotspreis von 2.380,- € brutto vergeben wurde.
Weiter gibt er bekannt, dass der Auftrag für den Umbau der Leitplanken im Ortsteil Greinachtal an die Firma Leit-Ramm aus Baldham zum Angebotspreis von brutto 4.166,67 € vergeben wurde.

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 13.07.2021 ö informativ 7

Sachverhalt

Bürgermeister Fenninger informiert den Rat über die bevorstehenden Putzarbeiten am Bürgerhaus im September. Danach soll das Bürgerhaus gestrichen werden. Er ruft den Rat auf, hierzu Farbvorschläge zu bringen.

Außerdem informiert Fenninger über die Straßen, welche im Zuge des Straßenleichtausbaus im nächsten Jahr verbessert werden sollen. Damit der Rat sich ein besseres Bild der betroffenen Straßen machen kann, findet nächsten Dienstag, 20.Juli 21 um 19:00 Uhr ein Besichtigungstermin statt, zudem der Bürgermeister alle interessierten Gemeinderäte einlädt.

Darüber hinaus berichtet Bgm Fenninger über die Einladung von Alfons Mader vom Obst- und Gartenbauverein zum Ausflug nach Berchtesgaden mit Thomas Frauenlob am 01. August 2021.

Mitglied des Gemeinderates Kriegenhofer informiert den Rat über die zahlreichen Anmeldungen für das diesjährige Ferienprogramm. Auf Grund der aktuellen Situation kann leider erst kurzfristig entschieden werden, ob alles wie geplant durchgeführt werden kann.
Er bedankt sich besonders bei allen Vereinen, welche auch dieses Jahr wieder ein Programm anbieten.

Weiter spricht GR Kriegenhofer die Luftreiniger für Schulen an und erkundigt sich nach dem aktuellen Stand.
Bürgermeister Fenninger erklärt hierzu, dass ein Gespräch mit der Schulleitung stattfindet.
Derzeit werden Luftreiniger mit 50 % und Lüftungsanlagen mit 80 % gefördert. Es ist abzuwarten, wie sich die aktuelle Situation verändert. Sollten Luftreiniger für einen „normalen“ Schulbetrieb notwendig sein, werden diese auch kurzfristig angeschafft. Ansonsten käme aus langfristiger Sicht ohnehin die Anschaffung einer Lüftungsanlage in Betracht.

Datenstand vom 13.08.2021 08:07 Uhr