Datum: 13.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulaula Grundschule Taching
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.12.2021
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Bauantrag von Herrn Hofmeir: Errichtung eines Regenwasserauffangteichs als Löschwasserentnahmestelle, Fl.Nr. 1720/2 Gem. Taching a. See, Nähe Assing 7
4 Antrag auf Vorbescheid von Frau Hawle: Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage als Ersatzbau für das bestehende Nebengebäude, Fl.Nr. 32/1 Gem. Taching a. See, Weidenweg 2
5 Bauantrag von Fam. Schörgnhofer: Umbau und Sanierung des best. Bauernhauses einschl. Einbau von drei zusätzlichen Wohnungen, Fl. Nr. 12 Gem. Taching a. See, Am Anger 20
6 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.01.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2021 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats im RIS zur Verfügung gestellt. Einwände gegen die Sitzungsniederschrift werden nicht vorgebracht. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2021 zur Kenntnis und genehmigt diese. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.01.2022 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.12.2021 werden von Bürgermeisterin Lang folgende Tagesordnungspunkte bekanntgegeben, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.

„Vergabe der Baumeisterarbeiten für den Neubau der Kinderkrippe in Tengling“ – TOP 17. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Stöckl Bau GmbH, Tittmoning, mit den Arbeiten beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit. 
„Vergabe der Elektroarbeiten für den Neubau der Kinderkrippe in Tengling“ – TOP 18. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Haustechnik Mayer, Waging a. See, mit den Arbeiten beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit. 
„Vergabe der Blitzschutzanlage für den Neubau der Kinderkrippe in Tengling“ – TOP 19. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Pfandl, Unterneukirchen, mit den Arbeiten beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit. 
„Vergabe der Heizungsanlage für den Neubau der Kinderkrippe in Tengling“ – TOP 20. Es kann bekannt gegeben werden, dass die Fa. Haustechnik Mayer, Waging a. See, mit den Arbeiten beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit. 
„Vergabe der Sanitäranlage für den Neubau der Kinderkrippe in Tengling“ – TOP 21. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Schupfner GmbH, Tittmoning, mit den Arbeiten beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Einbau des Dorfladens in das ehemalige Raika-Gebäude in Tengling – Durchführungsbeschluss“ – TOP 22. Der TOP kann vollumfänglich bekanntgegeben werden. 
„Erneuerung der Tore im Feuerwehrgerätehaus Tengling“ – TOP 23. Es kann bekanntgegeben werden, dass von einer Erneuerung der Tore abgesehen wird und bis auf Weiteres die vorhandenen Falttore im Feuerwehrgerätehaus belassen werden. 
„Instandsetzung Dach Schlauchturm Feuerwehrgerätehaus Tengling – Durchführungsbeschluss“ – TOP 26. Es kann bekanntgegeben werden, dass eine Instandsetzung des Schlauchturmdaches mit zu erwartenden Kosten von 7.000 € erfolgen soll.

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3. Bauantrag von Herrn Hofmeir: Errichtung eines Regenwasserauffangteichs als Löschwasserentnahmestelle, Fl.Nr. 1720/2 Gem. Taching a. See, Nähe Assing 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.01.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Regenwasserauffangteiches als Löschwasserentnahmestelle nordöstlich des bestehenden Anwesens „Assing 7“. Die Teichtiefe soll bis zu 2m, der Bruttorauminhalt 1.200 cbm, betragen.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde vom Gemeinderat Taching a. See zu o.g. Bauvorhaben in der Novembersitzung nicht hergestellt. Beschlussvorlage mit Plänen sind als Anlage enthalten.

Diskussionsverlauf aus der GR Sitzung am 18.11.2021:
GR-Mitglieder, die zugleich Mitglieder bei der Feuerwehr sind, haben auf die haftungsrechtlichen Probleme hingewiesen. Lt. ihrer Aussage liegt die gesamte Haftung bei einer Löschwasserentnahmestelle bei der Gemeinde. Aufgrund dieser dargestellten Problematik war sich der Gemeinderat darüber einig, dass dem Vorhaben mit dem Wortlaut „zur Errichtung eines Regenwasserauffangteichs, notwendig als Löschwasserentnahmestelle“ nicht zugestimmt werden kann.

Das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) kann nur aus planungsrechtlichen Gründen versagt werden. Hier handelt es sich um privatrechtliche Belange.

Das Landratsamt Traunstein hat mit E-Mail vom 10.12.2021 auf diesen Rechtsstand bereits hingewiesen, die Gemeinde hat das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen sofern keine bauplanungsrechtlichen Gründe dagegensprechen. Daher wird der Tagesordnungspunkt heute erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

Planungsrechtliche Gründe stehen aus Sicht der Verwaltung dem Bauvorhaben nicht entgegen.

Der Eigentümer ist für den Unterhalt des Regenwasserauffangteichs zuständig, ebenso für die haftungsrechtlichen Fragen.

Weiteres Verfahren:
Sollte das gemeindliche Einvernehmen wider Erwarten wieder nicht erteilt werden, findet eine formelle Anhörung durch das LRA statt (erneute Behandlung des Bauantrags im Gemeinderat), bis hin zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch das Landratsamt.

Beschluss

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB. Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid von Frau Hawle: Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage als Ersatzbau für das bestehende Nebengebäude, Fl.Nr. 32/1 Gem. Taching a. See, Weidenweg 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.01.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Wohngebäudes mit EG und D südwestlich vom bestehenden Gebäude. An der Stelle befindet sich derzeit ein Nebengebäude (Geräteschuppen). Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll nun die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens abgefragt werden. 

Das Wohngebäude soll in den Maßen ca. 14 m x 8 m errichtet werden. Die seitliche WH ist mit 4,80 m geplant. Die Garage soll im Hauptbaukörper integriert sein. 

Verwaltung
Das betroffene Grundstück beurteilt sich baurechtlich nach § 34 BauGB (Innenbereich). Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischgebiet dargestellt.

Von der Nutzung her fügt sich der geplante Baukörper ein. Östlich des Antragsgrundstückes befindet sich der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „An der Pallinger Straße“. Die max. Grundfläche beträgt 70 m², die max. WH für Wohngebäude beträgt 6 m. Das geplante Vorhaben mit einer Grundfläche von 112 m² und einer seitlichen WH von 4,80 m würde sich an der Einbeziehungssatzung gemessen in die Umgebung einfügen. Für das Vorhaben ist eine Abstandsflächenübernahme durch den westlich gelegenen Nachbarn erforderlich. 

Zur Sicherung der Erschließung des Gebäudes ist im weiteren Verfahren ein Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht nachzuweisen, sofern das Grundstück geteilt werden sollte.


Nachbarunterschriften sind im Hauptverfahren Pflicht, im Vorantrag nur Kür.

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Es handelt sich um eine Hinterliegerbebauung. Zur Sicherung der Erschließung des Gebäudes wäre im weiteren Verfahren ein Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht nachzuweisen, sofern das Grundstück geteilt werden sollte.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Fam. Schörgnhofer: Umbau und Sanierung des best. Bauernhauses einschl. Einbau von drei zusätzlichen Wohnungen, Fl. Nr. 12 Gem. Taching a. See, Am Anger 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.01.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen den Umbau und die Sanierung des bestehenden Bauernhauses sowie den Einbau von drei zusätzlichen Wohnungen. Im OG soll ein Balkon rückgebaut werden und südöstlich soll ein neuer Balkon angebaut werden. Neun Stellplätze sollen im Zuge der Baumaßnahme nachgewiesen werden. 

LRA sieht das Vorhaben als unbedenklich. 

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die Nachbarunterschriften liegen vor. 

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die Nachbarunterschriften liegen vor. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.01.2022 ö informativ 6

Sachverhalt

Feuerwehrfest der FFW Tengling

Bürgermeisterin Lang gibt den Termin für die Festwoche zum 150-jährigen Bestehen der FFW Tengling bekannt. Die Festwoche findet vom 23.-26.06.2022 statt.

Kassierhäuschen in Tengling

Der Rat wird in Kenntnis gesetzt, dass das Kassierhäuschen am Strandbad in Tengling durch einen Sturm beschädigt wurde. 

Datenstand vom 07.04.2022 09:07 Uhr