Datum: 09.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulaula Grundschule Taching
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.01.2022
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art.52 Abs. 3 GO)
3 Neuregelung der Parkraumbewirtschaftung
4 Aktueller Sachstand Starkregenstudie Tachinger Feld und Gessenhausen
5 Regelung der Ausstellung der Berechtigungsscheine für Straßenkies
6 Erlass einer Änderungssatzung zur Kurbeitragssatzung
7 Gründung eines Vereins für soziale Zwecke
8 Antrag auf Vorbescheid von Familie Gassner: Neubau eines behindertengerechten Einfamilienwohnhauses mit Pflegewohnung, Fl.Nr. 10/6 Gem. Taching a. See, Nähe Bründlweg 4
9 Antrag von Herrn Hubert Krautenbacher zur Erweiterung des Geltungsbereiches der Entwicklungssatzung "Limberg", betreffend Fl.Nr. 963/0 Gem. Taching a. See
10 Antrag auf Vorbescheid von Familie Stockhammer: Umnutzung des Altenteilerwohnhauses zum Betriebsleiterwohnhaus, sowie Erweiterung der best. Garage und Erweiterung des best. Wohnraums auf der Garage, Fl.Nr. 1529 Gem. Taching a. See, Haunerting 4
11 Bauantrag von Familie Huber: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen als Ersatz für das abzubrechende ehemalige Stallgebäude an gleicher Stelle, Fl.Nr. 712 Gem. Tengling, Stecken 2
12 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 09.02.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 13.01.2022 wurde den Mitgliedern des Rats im RIS bekannt gegeben. Einwände gegen die Sitzungsniederschrift werden nicht vorgebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching am See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 13.01.2022 und genehmigt diese.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art.52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 09.02.2022 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.01.2022 werden von Bürgermeisterin Lang folgende Tagesordnungspunkte bekanntgegeben, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.

„Vergabe Brandschutzprüfung für Brandschutznachweis Neubau der Kinderkrippe“ – TOP 7. Es kann bekannt gegeben werden, dass das Büro PHIplan, Dipl.-Ing Anton Pavic, mit den Arbeiten beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.“

„Vergabe von Planungsleistungen für die Neufassung des Bebauungsplanes „Almfeld“ TOP 8. Mit Ausnahme der Angebotssummen für Planungsleistungen kann der TOP vollumfänglich bekannt gegeben werden.

„Anfrage wegen der Errichtung eines Mobilfunkmastens in Tengling  – TOP 9. Der TOP kann vollumfänglich bekannt gegeben werden.

„Sonstiges TOP 12. Alle Diskussionspunkte beim TOP Sonstiges können vollumfänglich bekannt gegeben werden. 

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3. Neuregelung der Parkraumbewirtschaftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 09.02.2022 ö 3

Sachverhalt

Angestrebt wird die Neuregelung der Parkraumbewirtschaftung auf den Parkflächen vor den Strandbädern Taching und Tengling, wodurch eine Minderung der Personalkosten und eine Optimierung der Parkraumbewirtschaftung erreicht werden soll.

Möglicher Lösungsweg wäre eine Kombination aus Parkscheinautomat und digitalem Parken mit dem Smartphone (Parkster).

Parkster ermöglicht ein einfaches und sicheres Bezahlen der Parkgebühren über ein Smartphone. Es bietet hierbei Preistransparenz, Nutzerfreundlichkeit und eine minutengenaue Abrechnung – ohne versteckte Zusatzkosten oder Preiszuschläge. 

Leistungen:

-        kostenfreie Bereitstellung der Parkster Smartphone-App für die gängigen Betriebssysteme
-        kostenfreie Pflege und Aktualisierung der Parkster Smartphone-App
-        monatliche Abrechnung der Parkgebühren direkt mit den Nutzern der App
-        Bereitstellung und Einrichtung der Parkster-Lösung für das Handy-Parken
-        Beratung und Ausführung der Hinweisbeschilderung an Parkplätzen und Parkautomaten
-        Anbindung der Parkster-Lösung an die kommunale Verkehrsüberwachung
-        individuelle und flexible Tarifgestaltung
-        begleitende Marketing- und Presseunterstützung

Konditionen:

-        12-monatige Pilotphase kostenfrei
-        Laufzeit 4 Jahre
-        Kosten Nutzungsquote bis 20 %: 0,00 €
-        Kosten Nutzungsquote ab 20 %: 5 % der mit Parkster erwirtschafteten Einnahmen

Zu diesem TOP entsteht im Rat eine rege Diskussion. Einige Mitglieder des Gemeinderates hätten sich gewünscht, dass vor der Entscheidung bzgl. einer Parkraumbewirtschaftung mit Parkautomaten ein Konzept erarbeitet worden wäre. Aus dem Konzept sollte hervorgehen, welche Gebühren in welcher Höhe künftig kassiert werden sollen. Die Art und Weise der Gebührenerhebung, welche Gebühren und in welcher Höhe künftig Gebühren vereinnahmt werden sollen, war Auslöser einer kontroversen Diskussion. Nach Abwägung des Für und Wider für die Beschaffung von Parkautomaten ist sich der Rat zumindest dahingehend einig, Angebote für entsprechende Parkautomaten von der Verwaltung einholen zu lassen. Bis zur Märzsitzung des Rats sollte dann ein Konzept als Beratungsgrundlage vorliegen, welches einen konkreten Vorschlag für die künftige Vereinnahmung möglicher Gebühren an den Seebädern enthält.  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See befürwortet grds. eine Parkraumbewirtschaftung mit Parkautomaten inkl. Parkster. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote einzuholen. Zudem ist ein Konzept auszuarbeiten, welche Gebühren (Badeeintritte und/oder Parkgebühren) in welcher Höhe erhoben werden sollen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Aktueller Sachstand Starkregenstudie Tachinger Feld und Gessenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 09.02.2022 ö informativ 4

Sachverhalt

Vorab wurde den Mitgliedern des Rats das Besprechungsprotokoll der Fa. Aquasoli, Siegsdorf, zur Einsichtnahme im RIS bereitgestellt. Bürgermeisterin Lang stellt die wesentlichen Inhalte des Besprechungsprotokolls in kurzen Zügen vor. Ziel der Gemeinde ist es, die betroffenen, bebauten Gebiete bei evtl. künftigen Starkregenereignissen effektiv vor Schäden zu schützen. In einem ersten Schritt soll eine sog. Starkregenkarte erstellt werden. Aus dieser Karte wird ersichtlich, wo die gefährdeten Bereiche liegen. In einem weiteren Schritt müssen entsprechende Maßnahmen erfolgen. Bürgermeisterin Lang weist daraufhin, dass für den Bereich am „Tachinger Feld“ die Erstellung des Kartenwerks förderfähig ist und durch das ALE gefördert wird. Für den Bereich „Gessenhausen“ werden keine Fördermittel gewährt. Die Förderung durch das ALE ist grundsätzlich mit dem Überbegriff „Seeenreinhaltung“ zu begründen. Nachdem das Oberflächenwasser im Bereich „Gessenhausen“ nicht in den See gelangt, ist eine Förderung ausgeschlossen. 

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5. Regelung der Ausstellung der Berechtigungsscheine für Straßenkies

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 09.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Des Öfteren erreichen die Bauverwaltung Anfragen zum Thema Straßenkiesbezug. Zur Ausbesserung von öffentlichen Wegen wird üblicherweise der hierfür benötigte Straßenkies durch die Gemeinden gestellt, so auch in der Marktgemeinde Waging a. See. 

Die Vorgehensweise gestaltet sich dabei folgendermaßen:

Bei der Bauverwaltung wird ein entsprechender Antrag auf Bereitstellung von Straßenkies zur Wegeausbesserung abgegeben. Der Antrag erhält darüber hinaus die Erklärung des Antragstellers, dass dieser den Kies zweckgebunden für die Ausbesserung eines öffentlichen Weges verwendet. Bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung verpflichtet sich der Antragsteller zur Erstattung der Kosten an die Gemeinde. Bei Mengen von über 40 to Straßenkies nimmt der gemeindliche Bauhofleiter oder jemand aus der Bauverwaltung vor Ort Einsicht. Bei Mengen unter 40 to entscheidet die Bauverwaltung im Büroweg. Anschließend wird der Kiesberechtigungsschein ausgestellt. 

Die Verwaltung schlägt vor, die Regelung zur Ausstellung von Berechtigungsscheinen für Straßenkies der geltenden Regelung des Marktes Waging a. See anzupassen. 

Die vorgeschlagene Praxis wird von einigen Mitgliedern des Gemeinderats als zu bürokratisch angesehen. Vorgeschlagen wird eine einfache Abwicklung, lediglich nach vorheriger Absprache mit der Bauhofleitung, welche dann die Abholung von entsprechenden Kiesmengen freigibt. Auch ein sog. „Kiestag“ wird vorgeschlagen, an dem konzentriert an wenigen Tagen des Jahres die entsprechenden Kiesmengen abgeholt werden können. Ein gemeinsamer Nenner bzgl. der Abwicklungspraxis zeichnet sich in der Diskussion nicht ab, so dass Bürgermeisterin Lang über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen lässt. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Ausstellung von Berechtigungsscheinen für Straßenkies zur Instandsetzung öffentlicher Feld- und Waldwege bzw. vergleichbarer öffentlich benutzter Wege durch die Bauverwaltung zuzulassen. Dabei kann die Bauverwaltung der VG Waging a. See bei Mengen unter 40 to über den Vorgang im Büroweg entscheiden. Bei Mengen über 40 to Straßenkies wird im Regelfall vor der Entscheidung ein Ortstermin mit dem gemeindlichem Bauhofleiter oder einem Mitarbeiter der Bauverwaltung abgehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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6. Erlass einer Änderungssatzung zur Kurbeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 09.02.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bei einer weiteren Überprüfung der Kurbeitragssatzung durch den Bayerischen Gemeindetag wurde ein Fehler in § 8 Abs. 1 Satz 1 festgestellt. Bei Kindern fehlt die Altersbegrenzung auf 16 Jahren, was dazu führt, dass Kinder auch über 16 Jahren zum Kurbeitrag herangezogen werden müssten. Die bestehende Rechtslage verbietet dies aber, weil davon ausgegangen wird, dass Kinder über 16 Jahren nicht mehr regelmäßig mit den Eltern zum Zweitwohnsitz fahren. Sollte dies doch der Fall sein, wird nicht der pauschale Jahreskurbeitrag fällig, sondern der normale Kurbeitrag pro Übernachtung.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass einer Satzung zur Änderung der Kurbeitragssatzung. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Gründung eines Vereins für soziale Zwecke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 09.02.2022 ö 7

Sachverhalt

Herr Josef Schörgnhofer hat angeregt, dass für Bürger der Gemeinde eine Räumlichkeit geschaffen wird, in der ein gemütliches Beisammensein möglich ist. Nach Vorstellung von Herrn Schörgnhofer sollte ein Bus angeschafft und in der Art umgebaut werden, dass eine Bewirtung im Bus und bei gutem Wetter auch vor dem Bus möglich sein sollte. Dadurch solle eine Art beweglicher Stammtisch oder Kaffee-Kuchen-Treff an verschiedenen regelmäßigen Standorten entstehen.
Herr Schörgnhofer hat bereits Mitstreiter gefunden für die Gründung eines Vereines ohne Gewinnerzielungsabsicht. Im Weiteren ist er auf die Gemeinde zugekommen, ob eine Unterstützung des Vorhabens Seitens der Gemeinde vorhanden wäre. 

Problematisch für den Betrieb des Busses ist die Standortfrage. In der Gemeinde Taching a. See kommen nur Örtlichkeiten in Frage, bei denen eine Toilette nutzbar wäre. Im Weiteren sollten Anwohner nicht gestört werden. Vorstellbar wäre ein Standort z. B. im Bereich oberhalb der Hütte am Beach-Volleyball-Platz am Strandbad Taching. Weitere Standorte sollten im Gemeinderat besprochen bzw. gefunden werden. 

Die Diskussion im Rat beinhaltet kritische Anmerkungen bzgl. einer unentgeltlichen Nutzung eines gemeindlichen Grundstücks und sanitärer Einrichtungen. Die wirtschaftliche Lage, insb. in Zeiten der Coronapandemie, ist für die Gastronomie mehr als schwierig. Mit Unterstützung der Gemeinde für die örtlichen Gastronomen eine Konkurrenzsituation zu schaffen, kann nicht im Interesse der Gemeinde sein. Eine konkrete Zusage wird daher in heutiger Sitzung nicht erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der geplanten Gründung eines Vereins. Bei evtl. konkreten Anfragen des Vereins für eine unentgeltliche Nutzung eines gemeindlichen Grundstücks und Gebäudes, entscheidet der Rat im Einzelfall, wobei im Hinblick auf eine Konkurrenzsituation zur örtlichen Gastronomie ein strenger Maßstab angelegt werden wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid von Familie Gassner: Neubau eines behindertengerechten Einfamilienwohnhauses mit Pflegewohnung, Fl.Nr. 10/6 Gem. Taching a. See, Nähe Bründlweg 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 09.02.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines behindertengerechten Einfamilienwohnhauses mit Pflegewohnung südlich des bestehenden Wohngebäudes „Bründlweg 4“. 

Das Wohngebäude ist in den Maßen 14,20 m x 7,50 m mit UG und EG geplant. Die seitliche WH soll 5,58 m betragen. Auf der Ostseite des Wohnhauses ist der Anbau eines Balkons geplant. Südlich des Wohngebäudes soll eine Natursteinmauer errichtet werden. 

Mit dem Vorbescheid soll nun die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens abgefragt werden.

Verwaltung
Das angefragte Grundstück beurteilt sich baurechtlich nach § 34 BauGB (Innenbereich) und ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Südlich vom Baugrundstück richtet sich die Bebauung nach dem Bebauungsplan „Almfeld“ (GRZ 0,4 bei II VG, seitl. WH 6,50 m – auf den unmittelbar angrenzenden Grundstücksnachbarn). In Anlehnung an den Bebauungsplan fügt sich das Vorhaben gem. der Eingabeplanung hinsichtlich der Grundfläche, Höhenentwicklung und Art der Nutzung (Wohnen) in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Zufahrt ist über das vordere Grundstück „Bründlweg 4“ eingezeichnet. Zur Sicherung der Erschließung des Grundstücks ist im weiteren Verfahren ein Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht nachzuweisen.

Bautechnik
Im Programm bec ist ein Regenwasserschacht dargestellt, ob gemeindlich oder privat lässt sich nicht nachvollziehen. Durch das Grundstück verläuft zudem ein gemeindlicher Schmutzwasserkanal, dieser müsste gegebenenfalls umgelegt werden. Hier stellt sich dann die Kostenfrage. Der Anschluss an den Schmutzwasserkanal müsste hergestellt werden.
 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB, es handelt sich um ein Hinterliegergrundstück. Zur Sicherung der Erschließung des Grundstücks ist im weiteren Verfahren ein Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht nachzuweisen.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Antrag von Herrn Hubert Krautenbacher zur Erweiterung des Geltungsbereiches der Entwicklungssatzung "Limberg", betreffend Fl.Nr. 963/0 Gem. Taching a. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 09.02.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Aufgrund persönlicher Beteiligung wird Mitglied des Gemeinderats Markus Krautenbacher von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. 

Wie in der Gemeinderatssitzung am 13.12.2021 bereits informiert wurde, hat Herr Hubert Krautenbacher, Limberg 7, mit Schreiben vom 30.11.2021 ebenfalls den Antrag auf Erweiterung der Entwicklungssatzung Limberg für einen Teilbereich seines Grundstücks Fl.Nr. 963/0 Gem. Taching, eingereicht. Antragsschreiben ist als Anlage beigefügt.

Der Sachverhalt wurde bei einem Gesprächstermin am 14.01.2022 von der Verwaltung mit dem LRA Traunstein besprochen.

Die beantragte Einbeziehung der Fläche von Hr. Hubert Krautenbacher (Fl.Nr. 963) ist grundsätzlich nicht zu empfehlen. Das Grundstück befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und kann erst einmal nicht gleich bewertet werden wie die anderen beiden beantragten Vorhaben von Andreas Krautenbacher und Stephan Mayer.

Beim Vorhaben Mayer stellt sich bereits vor Ort eine andere Situation dar, hier besteht bereits eine schöne Ortsrandeingrünung bzw. Ortsrandgestaltung durch die bestehenden Bäume und es wird eine bereits bestehende Fläche versiegelt und keine neuen Flächen versiegelt - wie im Fall Hubert Krautenbacher.
Beim Vorhaben Andreas Krautenbacher verhält es sich so, dass es sich um einen Anbau an einem bereits bestehenden Gebäude handelt. Auch hier ist also eine andere Ausgangssituation gegeben. Daher sind diese beiden Vorhaben laut LRA auch anders zu bewerten, als die neu hinzugekommene Anfrage von Hubert Krautenbacher.

Wir würden im Fall Hubert Krautenbacher noch einmal, sehr viel weiter in den Außenbereich gehen mit der Satzung und auch die rechtliche Abgrenzung wird immer schwieriger zu finden. Der gleiche Fall wäre östlich zu sehen, Fl.Nr. 966, hier konnte man bisher auch keine Möglichkeit schaffen noch weiteres Baurecht außerhalb der Satzung in Aussicht zu stellen. 
Das Landratsamt rät von einer Entwicklung in den direkten Außenbereich dringend ab. Zudem innerhalb des jetzigen Geltungsbereichs der Entwicklungssatzung noch ausreichend Flächen zur Verfügung stehen die noch kein Baufenster erhalten haben. Zuerst sollte man diese Flächen entwickeln, bevor man weiter in den Außenbereich geht.

Sollte sich der Gemeinderat dennoch, entgegen der Empfehlung des Landratsamtes und auch der Verwaltung, für eine Einbeziehung der beantragten Fläche aussprechen, so wäre dringend vorab eine Stellungnahme der Regierung von Oberbayern (zum geplanten Verfahren) einzuholen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt das Antragsschreiben von Herrn Hubert Krautenbacher auf Erweiterung der Entwicklungssatzung Limberg für einen Teilbereich seines Grundstücks Fl.Nr. 963/0 Gem. Taching zur Kenntnis. Aufgrund der rechtlichen Einschätzung, wie im Sachverhalt geschildert, lehnt der Gemeinderat eine Erweiterung des Geltungsbereichs für das vorgenannte Vorhaben ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 7

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10. Antrag auf Vorbescheid von Familie Stockhammer: Umnutzung des Altenteilerwohnhauses zum Betriebsleiterwohnhaus, sowie Erweiterung der best. Garage und Erweiterung des best. Wohnraums auf der Garage, Fl.Nr. 1529 Gem. Taching a. See, Haunerting 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 09.02.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen die Umnutzung des Altenteilerwohnhauses zum Betriebsleiterwohnhaus.

Die bestehende Doppelgarage soll im EG nach Osten erweitert werden. Der Anbau soll in den Maßen 6,50 m x 4 m erfolgen. Zudem sollen auf der Garage im OG Wohnräume geschaffen werden. Die seitliche WH des Gebäudes soll 3,68 m, die FH 6,29 m betragen. 

Das jetzige Betriebsleiterwohnhaus soll umgenutzt werden. Im EG soll die Altenteilerwohnung, im OG die Ferienwohnung untergebracht werden. 

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB. Die Nutzungsänderung des Altenteilerwohnhauses zu einem Betriebsleiterwohnhaus könnte im vorliegenden Fall als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässig sein. Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt der Genehmigungsbehörde. Im Zuge des Vorbescheidsantrages wurde von einer Beteiligung der Nachbarn abgesehen.

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung sind die Mitglieder des Gemeinderats Sepp Huber und Wolfgang Mayer nicht im Sitzungsraum anwesend. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Im Zuge des Vorbescheidsantrages wurde von einer Beteiligung der Nachbarn abgesehen.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Bauantrag von Familie Huber: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen als Ersatz für das abzubrechende ehemalige Stallgebäude an gleicher Stelle, Fl.Nr. 712 Gem. Tengling, Stecken 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 09.02.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen als Ersatz für das abzubrechende ehemalige Stallgebäude an gleicher Stelle.

Das Vorhaben wurde bereits als Antrag auf Vorbescheid in der Sitzung am 18.02.2021 positiv behandelt. Der Vorbescheid ruht aktuell. Nun wurde der Bauantrag eingereicht. Die Maße wurden kaum verändert. 

Das Einfamilienhaus soll anstelle des ehemaligen Stallgebäudes an das bestehende Bauernhaus in den Maßen 11,26 m x 11,03 m errichtet werden (ehemals im Vorbescheid: 11,26 m x 11,10 m). Die seitliche WH ist mit 5,30 m geplant, die FH soll 7,89 m betragen. Der ehemalige Hühnerstall soll künftig als Doppelgarage genutzt werden. 

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB. In diesem Fall handelt es sich um eine beantragte Nutzungsänderung, sowie um eine Erweiterung eines Wohngebäudes im Außenbereich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Ersatzbau zulässig. Ob die Voraussetzungen für den Anbau des Wohngebäudes erfüllt werden prüft abschließend die Untere Bauaufsichtsbehörde. 

Die Landwirtschaft wird nur noch im Nebenerwerb geführt. Die Eingabepläne wurden bereits mit dem Landratsamt vorbesprochen. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB und ist somit genehmigungsfähig. Die Nachbarunterschriften liegen vor. 

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB. Die Nachbarunterschriften liegen vor. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 09.02.2022 ö informativ 12

Sachverhalt

Digitale Anzeigetafeln
Bürgermeisterin Lang bittet die Mitglieder des Rats, sich bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderats Gedanken zu machen, wie viele digitale Anzeigetafeln beschafft werden sollen und welche Standorte in Frage kommen. 

Kreditabruf KfW
Kämmerer Kraus informiert den Rat über die tendenziell ansteigenden Zinsen. Der Kreditvertrag der KfW-Bank liegt vor, die Kreditmittel wurden aber bis dato nicht abgerufen, weil die Liquidität noch nicht benötigt wird. Der Zinssatz für die Dauer der Zinsbindung ist mit dem Tag des Abrufs verknüpft. Man kommt überein, die Kreditmittel zeitnah abzurufen. 

Regionalbudget 2022
Bürgermeisterin Lang informiert den Rat über den Förderaufruf zum Regionalbudget 2022. Bis 14.03.2022 können entsprechende Förderanträge eingereicht werden. Es wird um Ideenvorschläge gebeten. 

Säuberung Tenglinger Mühlbach
Bürgermeisterin Lang informiert, dass die Säuberungsarbeiten am Tenglinger Mühlbach nach dem Hochwasserereignis vom WWA abgeschlossen wurde.

Datenstand vom 21.07.2022 10:53 Uhr