Datum: 21.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 23:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.03.2022
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Ernennung von Herrn Siegfried Müller zum Ehrenbürger der Gemeinde Taching a. See
4 Antrag auf Vorbescheid von Fr. Seehuber: Erweiterung des best. Gewerbehalle um Büro und Gewerberäume, einer Betriebsleiterwohnung und Einliegerwohnung für Personal, Fl.Nr. 195/1 Gem. Tengling, Steingrub 1
5 Antrag auf Vorbescheid von Hr. Reiter: Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen, Fl.Nr. 195/6 Gem. Tengling, Nähe Burgstraße
6 Bauantrag von Hr. Obermayer: Abbruch eines landw. Gebäudes, Ersatzbau einer gewerblichen Produktionshalle, Fl.Nr. 754 Gem. Tengling, Haus 2
7 Bauantrag von Herrn Krammer: Anhebung des Daches des Wohnhauses inkl. Garagendach zur Schaffung v. Wohnraum zur Schaffung einer separaten WE, Fl.Nr. 1231/1 Gem. Taching a. See, Mollstätten 5
8 Bauantrag von Herrn Karvounidis: Errichtung einer Markise, Fl.Nr. 118/1 Gem. Taching a. See, Am Strandbad 1
9 Grundsatzbeschluss zur Abrechnung von Feuerwehreinsätzen bei freiwilligen Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren
10 Kreditaufnahme zum Bau der Kinderkrippe in Tengling
11 Weiterführung der Kindergartengruppe "Mohnblumen" in Tettenhausen als Waginger Kindergartengruppe
12 Neuausstattung/Erweiterung der EDV der Grundschule im Rahmen Digitalpakts
13 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.04.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 17.03.2022 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats im RIS bekanntgegeben. Einwände gegen diese Sitzungsniederschrift werden nicht vorgebracht. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 17.03.2022 und genehmigt diese. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.04.2022 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 17.03.2022 gibt Bürgermeisterin Lang folgende Tagesordnungspunkte bekannt, nachdem die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

„Errichtung einer mobilen BOS-Digitalfunkstation“ – TOP 17. Es kann bekannt gegeben werden, dass der Gemeinderat dem Standort für die Aufstellung einer mobilen BOS-Digitalfunkstation in der Nähe des Sportplatzes in Tengling zugestimmt hat. 
„Informationen zur möglichen Entwicklung eines Baugebietes im Bereich Tengling Nord“ – TOP 18. Bürgermeisterin Lang gibt bekannt, dass die Verwaltung mit der Einholung von Angeboten für eine spezielle artenschutzrechtlich Prüfung für das Baugebiet „Tengling Nord“ beauftragt worden ist. Zudem sollen von der Verwaltung Angebote für die notwendige Flächennutzungsplanänderung eingeholt werden. 
„Neubau Kinderkrippe in Tengling – Vergabe Lüftungsanlage“ – TOP 19. Bürgermeisterin Lang gibt bekannt, dass die Fa. KAB Lüftungstechnik GmbH, Siegsdorf, den Auftrag erhalten hat. Die Auftragssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Neubau Kinderkrippe in Tengling – Vergabe Zimmererarbeiten“ – TOP 20. Bürgermeisterin Lang gibt bekannt, dass die Fa. Zimmerei Klammer, Wonneberg, den Auftrag erhalten hat. Die Auftragssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Neubau Kinderkrippe in Tengling – Vergabe Spenglerarbeiten“ – TOP 21. Bürgermeisterin Lang gibt bekannt, dass die Fa. Spenglerei Fellner, Taching a. See, den Auftrag erhalten hat. Die Auftragssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Neubau Kinderkrippe in Tengling – Vergabe Sonnenschutzarbeiten“ – TOP 22. Bürgermeisterin Lang gibt bekannt, dass die Fa. Brauns GmbH, Siegsdorf, den Auftrag erhalten hat. Die Auftragssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Neubau Kinderkrippe in Tengling – Vergabe Metallbauarbeiten“ – TOP 23. Bürgermeisterin Lang gibt bekannt, dass die Fa. Schlosserei Schechtl, Tittmoning, den Auftrag erhalten hat. Die Auftragssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Neubau Kinderkrippe in Tengling – Vergabe Fensterarbeiten“ – TOP 24. Bürgermeisterin Lang gibt bekannt, dass die Fa. Schreinerei Dandl, Fridolfing, den Auftrag erhalten hat. Die Auftragssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
Auftragsvergabe zum Kauf einer Kehrmaschine für den Bauhof“ – TOP 25. Bürgermeisterin Lang gibt bekannt, dass die Fa. Gstöttner und Niedermeier, Taching a. See, den Auftrag erhalten hat. Die Auftragssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit. 
„Sonstiges“ – TOP 28. Bzgl. des Bebauungsplanes „Almfeld“ kann bekanntgegeben werden, dass ein Angebot des Planungsbüros Blieninger, Teisendorf, für ein Änderungsverfahren vorliegt. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit. Der Diskussionspunkt „Klausurtagung“ kann vollumfänglich bekannt gegeben werden

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3. Ernennung von Herrn Siegfried Müller zum Ehrenbürger der Gemeinde Taching a. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Siegfried Müller wurde aus der Mitte des Gemeinderates als Ehrenbürger vorgeschlagen. Seit vielen Jahren engagiert er sich für Kultur und Heimatgeschichte in der Gemeinde. Die kulturelle Entwicklung, insbesondere des Gemeindeteils Tengling, wurde durch ihn entscheidend geprägt. Als Dank und Anerkennung der langjährigen, ehrenamtlichen Tätigkeit wird vorgeschlagen, Herrn Siegfried Müller zum Ehrenbürger zu ernennen. Bürgermeisterin Lang hält eine kurze Laudatio und erteilt anschließend Herrn Müller, der in der heutigen Sitzung des Gemeinderats anwesend ist, das Wort. Herr Müller berichtet über seine interessante Lebensgeschichte und bringt ihn seinem Vortrag zum Ausdruck, dass die heimatliche Geschichte schon immer sein Interesse weckte. Mittlerweile wurden von Herrn Müller 10 Bücher verfasst. Die Verbundenheit zur Heimat mit seinen regionalen Traditionen und Dialekten werden in seinem Vortrag spürbar. Er schließt seinen Vortrag mit bewegenden Worten zum aktuellen Ukrainekonflikt und nimmt dabei wieder den Faden auf, wie wichtig „Geschichte“ ist. Derzeit wird durch die russische Führung eine eklatante Geschichtsfälschung propagiert, was in der russischen Bevölkerung durchaus auf fruchtbaren Boden fällt. Grund dafür ist, dass keine Aufarbeitung der Vergangenheit erfolgte. Der Blick sollte daher nicht immer nur in die Zukunft gerichtet sein, sondern sollte auch auf die Vergangenheit gerichtet werden.  

Der Vortrag von Herrn Müller erntet langen Applaus im Rat. Abschließend überreichen die Bürgermeister der Gemeinde ein kl. Dankeschön an Herrn Müller. Die Übergabe der Ehrenbürgerurkunde findet dann am 03.05.2022 im feierlichen Rahmen statt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Siegfried Müller, Egart 5, Tengling, die Ehrenbürgerwürde der Gemeinde Taching a. See zu verleihen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid von Fr. Seehuber: Erweiterung des best. Gewerbehalle um Büro und Gewerberäume, einer Betriebsleiterwohnung und Einliegerwohnung für Personal, Fl.Nr. 195/1 Gem. Tengling, Steingrub 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Peter Seehuber wird wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. 

Die Antragstellerin beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Gewerbehalle um Büro- und Gewerberäume, sowie einer Betriebsleiterwohnung und einer Einliegerwohnung für Personal.

An die bestehende Halle soll zur Erweiterung des Gewerbebetriebes ein Anbau erfolgen in den Maßen 16 m x 10 m. Die seitliche WH soll 6,38 m betragen, die FH 8,72 m. Im OG soll der Einbau einer Einliegerwohnung für Personal erfolgen, zudem sollen Teile des OG und das DG als Betriebsleiterwohnung genutzt werden. 

Südlich des bestehenden Baukörpers sollen eine Garage und ein Materiallager in den Maßen 12 m x 9,06 m errichtet werden. An die Garage soll eine Überdachungsmöglichkeit für Firmenfahrzeuge und Container in den Maßen 35 m x 4,80 m angebaut werden. Der geplante Baukörper soll in den Hang gebaut werden. 

Im Wesentlichen soll über folgende Punkte entschieden werden:
  • Die Möglichkeit zur Errichtung des Betriebsleiterwohnhauses
  • Die Möglichkeit zur Erweiterung der best. Gewerbehalle
  • Die Möglichkeit Lager- und Überdachungsflächen für den Gewerbebetrieb im Böschungsbereich zu schaffen


Begründung zum Antrag auf Vorbescheid:

„Wir sind ein selbstständiger Handwerksbetrieb in Tengling ansässig. Seit der Betriebsgründung 1999 wuchs der Betrieb personell und kundenmäßig stetig. Zurzeit beschäftigen wir 7 Festangestellte und 5 Teilzeitkräfte. Zudem bilden wir permanent Lehrlinge aus.

Da nun auch mein Sohn im Geschäft tätig ist, wird hier zum einen ein Betriebsleiterwohnhaus benötigt und zum anderen wird eine Erweiterung der Büro- und Gewerbefläche samt Lager und Stellflächen notwendig, um einen wirtschaftlichen wettbewerbsfähigen Betrieb weiter gewährleisten zu können. 

Aufgrund der schwierigen Facharbeitersituation planen wir zudem, Angestellte / Azubis mit dem Angebot einer Personalwohnung gewinnen zu können.

Wie aus dem beiliegenden Schreiben von Hr. Walch hervorgeht, sollte zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Dies würde sich im Zuge der ohnehin anstehenden Betriebserweiterung anbieten. 

Da am derzeitigen Standort über die Jahre hinweg zahlreiche Investitionen erfolgten und die Lage des Betriebs für den umliegenden Kundenstamm sich als Ideal erwiesen hat, kommt für uns nur die Nachverdichtung, welche auch von Seiten der Gemeinde gewünscht ist, in Frage.“



Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB. Nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB ist die Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs zulässig, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Ob die Voraussetzungen für die Erweiterung des gewerblichen Betriebes erfüllt sind, prüft abschließend die Untere Bauaufsichtsbehörde. Die Nachbarunterschriften liegen vor. 

Hierzu hat ein gemeinsamer Ortstermin mit allen Beteiligten (LRA, Gemeinde, Bauherr) stattgefunden. Das Vorhaben ist aktuell lt. Landratsamt nicht genehmigungsfähig. Wir befinden uns, was die baurechtlichen Möglichkeiten zur Erweiterung angeht, schon sehr am Ende der Entwicklungsmöglichkeiten. Dennoch hat uns das LRA noch Möglichkeiten aufgezeigt, wie eine Erweiterung machbar wäre.
Es wurde mit dem Bauherrn vor Ort vereinbart, dass eine Umplanung stattfindet. Leider wurden die neuen Pläne dem LRA noch nicht übermittelt und die anhängigen Planunterlagen auch nicht zurückgenommen, sodass wir die „veralteten“ Pläne trotzdem zur Beschlussfassung vorlegen müssen (= Fristproblem).

Die geplante Garage / Lagerfläche als Baukörper, welcher sich in den Hang des Geländes integrieren soll, ist baurechtlich nicht vereinbar. Hier soll eine Umplanung als Anbau direkt am Gebäude stattfinden. Auch die Höhenentwicklung des Betriebsleiterwohnhaus hat sich noch entsprechend anzupassen.

Das Vorhaben ist im aktuellen Planungsstand baurechtlich nicht genehmigungsfähig.

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB. Die Nachbarunterschriften liegen vor. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

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5. Antrag auf Vorbescheid von Hr. Reiter: Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen, Fl.Nr. 195/6 Gem. Tengling, Nähe Burgstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Doppelhauses in den Maßen 15 m x 11,50 m. Die seitliche WH ist mit 6,50 m geplant. 

Zudem sollen jeweils zwei Garagen angebaut werden, jeweils in den Maßen 6,50 m x 6 m. 

Laut Antragsformular haben die Nachbarn dem Vorhaben zugestimmt. 

Verwaltung
Das Vorhaben soll zwischen einem bestehenden Gewerbebetrieb und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Tengling – Steingrub-Süd“ errichtet werden. Im FNP ist die Fläche als Mischgebiet dargestellt.

Das Grundstück, kann demnach als Baulücke gewertet werden und dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugeschlagen werden. Zumindest der vordere „bebaute“ Bereich entlang der Straße.

Der Gewerbebetrieb beurteilt sich nach § 35 BauGB und stellt baurechtlich einen gesonderten Beurteilungsfall dar. Angrenzend befindet sich der Bebauungsplan „Steingrub – Süd“, welcher eine seitl. Wandhöhe von 5,60 m festsetzt. Im Weiteren schließt sich der Bebauungsplan „Tengling Südwest II“ an, welcher seitl. Wandhöhen von 5,90 m festsetzt.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich der Bebauungsplan „Steingrub“ welcher eine seitl. Wandhöhe von 6,10 m festsetzt. Und direkt neben diesem Bebauungsplan (östlich) befindet sich der Bebauungsplan „Tengling Südwest“, welcher seitl. Wandhöhen von 3,50 m und 5,60 m festsetzt.
(Zur besseren Veranschaulichung, ist in der Anlage eine Übersicht eingefügt).

Der § 34 BauGB besagt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügen.
Ausschlaggebend für die Beurteilung des Vorhabens ist hier der BPL Steingrub – Süd mit der seitl. WH von 5,60 m. Demnach würde sich das Vorhaben hinsichtlich der Höhenentwicklung erst einmal nicht einfügen. Dies wurde dem Bauherrn auch bereits vom LRA so mitgeteilt.
Erst nach abschließend erfolgter Genehmigung des Vorhabens, Erweiterung / Anbau am benachbarten Gewerbebetrieb, Steingrub 1, könnte eine etwas höhere seitl. WH zulässig werden.

Im Weiteren Verfahren (beim LRA), ist das Vorhaben noch auf gewisse Lärmimmissionen zu prüfen, sodass sich der bestehende Gewerbebetrieb mit der geplanten heranrückenden Wohnbebauung nicht gegenseitig beeinträchtigen.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Laut Antragsformular haben die Nachbarn dem Vorhaben zugestimmt. 

Das Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nicht. 

Nach aktuellem bauplanungsrechtlichem Stand fügt sich das Vorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung im speziellen in der Höhenentwicklung nicht in die Eigenart der näheren Umgebungsbebauung ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

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6. Bauantrag von Hr. Obermayer: Abbruch eines landw. Gebäudes, Ersatzbau einer gewerblichen Produktionshalle, Fl.Nr. 754 Gem. Tengling, Haus 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Abbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudeteils, sowie den Ersatzbau einer gewerblichen Produktionshalle in den Maßen 28,85 m x 15 m. Die seitliche WH soll 8,05 m, die FH 10,49 m betragen. Die Halle soll zukünftig als Schreinerei genutzt werden. 

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB. Ob die Voraussetzungen nach § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB vorliegen prüft abschließend die Genehmigungsbehörde. Zur Nachbarbeteiligung wurden keine Angaben gemacht. Das Vorhaben wurde zum Teil schon mit dem LRA vorbesprochen eine Genehmigungsfähigkeit wurde grundsätzlich in Aussicht gestellt.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB. Zur Nachbarbeteiligung wurden keine Angaben gemacht. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bauantrag von Herrn Krammer: Anhebung des Daches des Wohnhauses inkl. Garagendach zur Schaffung v. Wohnraum zur Schaffung einer separaten WE, Fl.Nr. 1231/1 Gem. Taching a. See, Mollstätten 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.04.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bürgermeisterin Lang weist daraufhin, dass der TOP versehentlich falsch formuliert wurde. Es hätte „Antrag auf Vorbescheid“ und nicht „Bauantrag“ in der Bezeichnung des TOP heißen müssen. 

Das bestehende Gebäude soll umgebaut werden, um eine zweite WE unterbringen zu können. Im bestehenden Gebäude ist momentan eine WE untergebracht. Zur Schaffung von Wohnraum ist eine Anhebung des Daches erforderlich. Die Zwischendecke muss massiv verstärkt werden, um den Ansprüchen der Statik gerecht zu werden. Zudem muss das Dach isoliert werden. Daher ist eine Dachanhebung von ca. 2,40 m geplant. Ferner soll eine Außentreppe zur separaten Erschließung der geplanten WE angebaut werden. 

Im Zuge des Vorbescheides soll über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens entschieden werden. Zudem werden folgende Fragen gestellt:

  • Ist eine Anhebung um mindestens 2,5 Meter, besser 3 Meter ausgehend vom Bestand möglich?
  • Ist die Anzahl und Anordnung der vorgesehenen Stellplätze ausreichend. 

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB. Die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind prüft abschließend die Genehmigungsbehörde. Vier Stellplätze werden im Zuge des Vorhabens nachgewiesen. Der Stellplatzbedarf nach der Stellplatzsatzung ist somit gedeckt. Auf die Grenzbebauung wird hingewiesen. Im Zuge des Vorbescheidantrages wurde von einer Nachbarbeteiligung gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO abgesehen. Die Bautechnik empfiehlt zudem die Einrichtung eines Regenwasserrückhalts um anfallendes Dach- und Oberflächenwasser auffangen zu können. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB. Im Zuge des Vorbescheidantrages wurde von einer Nachbarbeteiligung gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO abgesehen. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Bauantrag von Herrn Karvounidis: Errichtung einer Markise, Fl.Nr. 118/1 Gem. Taching a. See, Am Strandbad 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.04.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Anbau einer Terrassenüberdachung mit Seitenwänden südlich an der bestehenden Strandbadgaststätte.

Der Anbau ist in den Maßen 10 m x 5 m und einer seitlichen WH von 2,20 m bzw. 2,80 m mit einem Pultdach geplant.

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Zudem befindet sich das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet des Waginger und Tachinger Sees. 

Nach erster Einschätzung der Unteren Bauaufsichtsbehörde ist das Vorhaben aufgrund des geplanten Ausmaßes und der Gestaltung nicht genehmigungsfähig. Es wird eine Umplanung empfohlen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Wirkung der Überdachung nicht so massiv erscheint und die Überdachung als Holzkonstruktion umgesetzt wird.
Dies wurde dem Betreiber der Strandbadgaststätte auch bereits mitgeteilt. Weitere Pläne wurden seinerseits bis jetzt noch nicht nachgereicht. Die Beteiligungsfrist zum Vorhaben ist zum 14.04.22 bereits abgelaufen. 

In der Diskussion zeigt sich, dass das geplante Vorhaben vom Rat durchwegs begrüßt wird, da die räumliche Situation in der teils beengten Seebadgaststätte deutlich verbessert werden kann. Es wird gebeten, dass Hr. Karvounidis von Seiten der Bauverwaltung im Antragsverfahren unterstützt wird. 

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Es liegt zudem im Landschaftsschutzgebiet des Waginger und Tachinger Sees.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Grundsatzbeschluss zur Abrechnung von Feuerwehreinsätzen bei freiwilligen Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.04.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

In Tz 26 des überörtlichen Prüfungsberichtes vom 05.08.2021 hat der BKPV moniert, dass die VG Waging a. See nicht alle Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren abrechnet. Die Überprüfung der Einsätze ergab, dass die nicht abgerechneten Einsätze nicht mit Verkehrsunfällen oder Bränden in Verbindung standen, sondern hauptsächlich mit den sonstigen freiwilligen Leistungen der Feuerwehren. 
Folgende unmittelbare Rettungs- und Bergungskosten von Menschen können laut Gesetz grundsätzlich nicht abgerechnet werden:  
  • Menschenrettung (z. B. Verkehrsunfall Rettung des eingeklemmten Fahrers aus dem Auto) 
  • Türöffnung bei Gefahr in Verzug (Mensch in Gefahr)
  • Brandeinsätze (z.B. Gebäude, Wald), außer diese wurden vorsätzlich (= Brandstiftung) oder grob fahrlässig (z.B. fehlende Aufsicht beim Verbrennen von Ästen) verursacht.
Andere Leistungen der Feuerwehr können, müssen aber nicht, von den Gemeinden nach eigenem Ermessen abgerechnet werden. 
Zu beachten ist, dass die Feuerwehr nicht in Konkurrenz zu privaten Unternehmen auftreten darf, auch wenn sie die Ausrüstung dafür hätte. Zudem sind die Feuerwehrmänner ehrenamtlich tätig und die Zahl der Einsätze muss auf den unbedingt notwendigen Umfang reduziert werden. Wenn keine Gefahr in Verzug ist, dann sollte die Feuerwehr für folgende Fälle z. B. nicht ausrücken:
  • Beseitigung von Wespennestern - zuständig sind Schädlingsbekämpfer 
  • Türöffnung - zuständig sind Schloss- und Schlüsseldienste (außer Gefahr im Verzug)
  • Schnee vom Dach räumen - zuständig sind Zimmerer, Dachdecker, usw. (ausgenommen Katastrophenfall)
  • Beseitigung von Sturmschäden - zuständig sind Handwerksbetriebe

Für die übrigen Einsätze sollte für die Verwaltung eine klare Richtlinie vom Gemeinderat über die Abrechenbarkeit der Einsätze der gemeindlichen Feuerwehren beschlossen werden:

Folgende technische Hilfsleistungen sollen von der Verwaltung abgerechnet werden: 
  • Beseitigung von Ölspuren, Sicherung der Unfallstelle und die Verkehrsregelung an Unfallstellen (Kostenübernahme: KFZ-Haftpflichtversicherung)
  • Brandbekämpfung bei Kraftfahrzeugen (Kostenübernahme: KFZ-Haftpflichtversicherung)

Folgende technische Hilfsleistungen sollen nicht von der Verwaltung abgerechnet werden: 
  • Kellerauspumpen bei Überschwemmungen durch Hochwasser, da in bekannten Überschwemmungsgebieten die Versicherer eine Absicherung ablehnen, wäre es den Bürgern nicht zu vermitteln, warum dieser Einsatz kostenpflichtig sein soll. Den Bürgern entstehen schon erhebliche Schäden an ihren Einrichtungsgegenständen und am Haus, die schon an sich große Kosten mit sich bringen. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann auch nicht zwischen Versicherten und nicht versicherten Geschädigten unterschieden werden.
  • Die Beseitigung von umgestürzten Bäumen, falls eine zeitnahe und schnelle Beseitigung der umgestürzten Bäume bei einer versperrten, öffentlichen Straße unverzüglich notwendig ist. Viele Eigentümer könnten aus eigener Kraft die Schäden beseitigen, da sie Waldwirtschaft betreiben. Daher ist es diesen Waldbesitzern nicht zu vermitteln, dass sie etwas bezahlen sollen, was sie selber auch erledigt hätten. Im Weiteren sind gemeindeeigene Bäume auch oft betroffen und müssten abgerechnet werden, was nur verwaltungstechnischen Aufwand aber kein Ertrag bringen würde. Viele der betroffenen Waldeigentümer sind auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.

Außerdem ist zu beachten, dass Abrechnungen für freiwillige Leistungen der Feuerwehren die durch ehrenamtlich tätige Feuerwehrleute verrichtet werden, bei den Bürgern und auch bei den Feuerwehfrauen und -männer sehr negativ und als bürgerunfreundlich wahrgenommen werden. Diese Außenwirkung würde sowohl die sowieso schon schwierige Nachwuchswerbung für die Feuerwehr erschweren, als auch die Akzeptanz des Ehrenamtes in Frage stellen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, dass bei den folgenden Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren grundsätzlich kein Kostenersatz erhoben wird:
  1. Das Auspumpen von Gebäuden bei Überschwemmung durch Hochwasserereignisse.
  2. Die Beseitigung von umgestürzten Bäumen von öffentlichen Straßen zur Vermeidung von Verkehrsbehinderungen und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des öffentlichen Verkehrs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Kreditaufnahme zum Bau der Kinderkrippe in Tengling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.04.2022 ö 10

Sachverhalt

Für den Bau der Kinderkrippe sind im Haushalt 2022 Kreditaufnahmen in Höhe von 1.748,500 € vorgesehen. Die für die Kreditaufnahmen notwendige rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Traunstein vom 15.12.2021 erteilt. Bis dato wurde lediglich ein zinsbegünstigtes KfW-Darlehen in Höhe von 842.100 € abgerufen. 

Aktuell ist ein stark ansteigendes Zinsniveau zu beobachten. Ob das Zinsniveau weiter rasant ansteigt, ist spekulativ, aber weiter steigende Kreditzinsen sind zu befürchten. Kämmerer Kraus schlägt daher einen zeitnahen Abruf der Kreditmittel vor. Vorab wurde der Sachverhalt mit den Mitgliedern des Gemeinderats Sepp Huber und Wolfgang Mayer besprochen, welche beide in der Bank tätig sind. Man kam überein, die Kreditmittel aufgrund der Zinsentwicklung zeitnah abzurufen. 

Kämmerer Kraus informiert den Rat, dass Kreditangebote nur eine sehr kurze Angebotsbindung haben. Es wird vorgeschlagen, dass Kreditangebote eingeholt werden und Bürgermeisterin Lang ermächtigt wird, nach Wertung der Angebote das wirtschaftlich günstigste Kreditangebot anzunehmen und einen Kreditvertrag zu unterzeichnen. Die Vorgaben für die Einholung der Angebote lauten wie folgt:

Darlehenssumme:        904.400 €
Tilgung:        jährlich, jeweils im Januar
Kreditlaufzeit:        10 Jahre
Tilgungsleistung jährlich:        90.440 €
Tilgungsbeginn:        2024
Zinsbindung:        10 Jahre

Mit den vorgenannten Bedingungen würde das Darlehen während der Zinsbindungsfrist vollständig zurückbezahlt werden, mit dem Vorteil, dass kein Zinsrisiko mit der Kreditaufnahme einhergeht. Eine solche Variante wird von der Kämmerei favorisiert.

Aus der Mitte des Rats wird von einigen Mitgliedern des Gemeinderats der hohe Liquiditätsabfluss bei lediglich 10-jähriger Laufzeit durchaus kritisch gesehen. In der Diskussion kommt der Rat überein, dass Kreditangebote mit 20-jähriger Laufzeit eingeholt werden sollen, mit 10-jähriger Zinsbindung und, wenn möglich, auch mit 20-jähriger Zinsbindung. Zudem sollten alternativ bei vorgenannten Kreditanfragen auch Sondertilgungsrechte angefragt werden. 
  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See stimmt aufgrund der Zinsentwicklung einer zeitnahen Kreditaufnahme über 904.400 € zu. Zur Verbesserung der Liquidität soll eine 20-jährige Kreditlaufzeit vereinbart werden, bei 10-jähriger, oder, wenn möglich, 20-jähriger Zinsbindung. Zudem sollen alternativ Sondertilgungsrechte angefragt werden. Die Kämmerei wird beauftragt, entsprechende Kreditangebote einzuholen. Wegen der kurzen Bindefrist von Kreditangeboten wird Bürgermeisterin Lang ermächtigt, nach Wertung der Angebote, das wirtschaftlich günstigste Angebot anzunehmen und einen entsprechenden Kreditvertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Weiterführung der Kindergartengruppe "Mohnblumen" in Tettenhausen als Waginger Kindergartengruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (VG Waging a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.04.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

 der Sitzung des Gemeinderats Taching am See vom 22.07.21 wurde die Zweckvereinbarung zur Betreuung einer Tachinger Kindergartengruppe in den Räumen des Kindergartens Tettenhausen geschlossen. In dieser Zweckvereinbarung wurde geregelt, dass der Vertrag sich um ein weiteres Jahr verlängert, sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien bis zum 31.05. eines Jahres kündigt. 

Zunächst schien es so, dass die Räumlichkeiten in Tettenhausen vom Markt Waging a. See selbst genutzt werden müssten, weil die Übergangslösung am Strandkurhaus nur noch bis Juli 2022 zur Verfügung stand. Nach weiteren Verhandlungen mit der Gemeinde Taching am See zeigte sich Herr Barmbichler dankenswerterweise dazu bereit, die Übergangslösung noch bis 31.03.23 fortzuführen und somit das aktuelle Konstrukt aufrechtzuerhalten. Auch über den 31.03.23 hinaus benötigt der Markt Waging nun seine Räume in Tettenhausen nicht sofort zurück, sodass die Mohnblumengruppe bis zum endgültigen Umzug in den Neubau der Kinderkrippe in Tettenhausen verbleiben kann.

Die aktuellen Zahlen nach der offiziellen Anmeldung für Kinderkrippe und Kindergarten sind wie folgt:
Kinderkrippe Käferl: 15/15 Plätze belegt kein Kind auf der Warteliste, konnten alle in Waging untergebracht werden
Kindergarten Gänseblümchen & Sonnenblumen: 54/54 Plätze belegt 3 Kinder auf der Warteliste
Naturkindergarten Löwenzähnchen: 25/25 Plätze belegt 0 Kinder auf der Warteliste
Mohnblumen in Tettenhausen: 25/25 Plätze belegt, davon 15 Tachinger Kinder
Sofern der Bau der Kinderkrippe abgeschlossen ist, können wir noch 2-7 Kindergartenkinder und 9 Krippenkinder aufnehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Mohnblumen für ein weiteres Betreuungsjahr als Teil des Tettenhausener Kindergartens von der Marktgemeinde Waging a. See betrieben werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. Neuausstattung/Erweiterung der EDV der Grundschule im Rahmen Digitalpakts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (VG Waging a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.04.2022 ö 12

Sachverhalt

Im Rahmen des „Digitalpakts“ soll die EDV-Ausstattung der Grundschule erneuert bzw. erweitert werden. Die sich derzeit im Einsatz befindlichen Laptops sind mittlerweile 6 Jahre alt und entsprechen nicht mehr den Anforderungen. Die Maßnahme wird zu 90 % von der Regierung von Oberbayern gefördert, wobei der Förderhöchstbetrag bei 37.905 € liegt. 

In Absprache mit der Rektorin Frau Wolfgruber soll die Maßnahme folgende Punkte enthalten:

  • Ersatzbeschaffung/Neubeschaffung von 9 mobilen Arbeitsplatzgeräten (Laptops) und Zubehör für die Pulte in den Klassenzimmern

  • 2 Beamer zur Deckenmontage in den Klassenzimmern

  • 4 Dokumentenkameras

  • 2 digitale Tafeln

  • Installationsarbeiten und Erstellen der Netzwerkstruktur (neue Leitungen)


In einer Maßnahmenplanung wird von Gesamtkosten in Höhe von rund 38.000 € brutto ausgegangen. In diesem Fall läge die Förderung bei 34.200 €.  Der Gemeinde verblieben Kosten in Höhe von 3.800 €. Um die Maßnahme durchführen zu können, müsste vom Rat ein entsprechender Durchführungsbeschluss gefasst werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt die Durchführung der Maßnahme im Rahmen des Digitalpakts mit zu erwartenden Kosten in Höhe von brutto 38.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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13. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.04.2022 ö informativ 13

Sachverhalt

Dorfplatz Taching – Arbeitskreis

Bürgermeisterin Lang informiert, dass der AK bislang aus dem Gartenbauverein, Hr. Riesemann, Brigitte Thaller und dem Bauhof besteht. Weitere Interessierte können dem AK gerne noch beitreten. Bürgermeisterin Lang informiert, dass der Dorfladen Taching im vergangenen Jahr um die Aufstellung von ein paar Tischen durch die Gemeinde gebeten hat. Die Bänke/Tische vom Wanderwegekonzept werden aktuell neu durchkalkuliert und dann in der LEADER-Sitzung im Mai bestätigt. Dann erst werden sie bestellt. Wir brauchen also, so Lang, für dieses Jahr noch ein Provisorium. Für nächstes Jahr könnte dann mit der Planung für einen schönen Dorfplatz begonnen werden. 

Einladung Bootstaufe

Bürgermeisterin Lang erinnert an die Einladung der Wasserwacht Taching zur Bootstaufe am 28.05.2022

Entfall der für 2022 geplanten Open-Air-Veranstaltung

Bürgermeisterin Lang informiert den Rat, dass die von der Gemeinde geplante Open-Air-Veranstaltung 2022 entfällt. Grund dafür ist, dass im Sommer 2022 bereits zahlreiche Festivitäten in der Gemeinde stattfinden werden. Eine Terminfindung sei schwierig und man wolle nicht in Konkurrenz zu Vereinsfesten treten. Mit der Vorgehensweise besteht Einverständnis. 

Inbetriebnahme der Seebäder

Durch die nahezu vollständige Aufhebung von Coronainfektionsschutzauflagen wäre 2022 ein Strandbadbetrieb wieder möglich. Zu diesem Diskussionspunkt besteht im Rat kein Redebedarf, weil sämtliche Mitglieder des Rats eine Wiedereröffnung der Seebäder vollumfänglich befürworten. Die notwendigen Maßnahmen und Arbeiten für eine baldige Wiedereröffnung der Seebäder sind in die Wege zu leiten.  

Oberflächenwasserproblematik Anwesen „Wallner“ in Tengling

Mitglied des Gemeinderats Werner Reith informiert den Rat über die bestehende Oberflächenwasserproblematik.

Hochwasserschäden

Mitglied des Gemeinderats Markus Haselberger informiert über einen noch bestehenden Hochwasserschaden am Mühlbach im Mühltal. Bürgermeisterin Lang informiert, dass zur Schadenbeseitigung die Eigentümer (Triebwerkskanal: Hr. Schneider/Grundstück: Hr. Stockhammer) zuständig sind

Ukrainehilfe
Aktuell sind 52 Schutzsuchende in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft gemeldet. Für die Koordination Integration und die Betreuung wurde Frau Lyudmyla Zyablenko für drei Monate (März, April, Mai) über einen Werksvertrag mit der VG beauftragt. Der mittlerweile entstandene Helferkreis wird von Sabine Mayer und Martin Riedl betreut. Die Willkommensgruppen für Schulkinder sind im Aufbau und können in Teilen ab der ersten Maiwoche beginnen. Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft haben festgelegt, dass die Willkommensgruppen VG-gemeindeübergreifend hergestellt werden. Am 26.04.22 findet um 20 Uhr ein Treffen für ehrenamtliche Helfer im Pfarrsaal Waging statt.

Datenstand vom 21.07.2022 11:12 Uhr