Datum: 12.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Wonneberg
Gremium: Gemeinderat Wonneberg
Körperschaft: Gemeinde Wonneberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.06.2022
2 Vereidigung eines neuen Feldgeschworenen
3 Einführung eines Quartiermanagements
4 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Enzersdorf Nord“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB
4.1 Stellungnahme zum Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
4.1.1 Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, SG 4.14, Untere Naturschutzbehörde vom 06.04.2020
4.1.2 Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde vom 27.04.2020
4.1.3 Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 22.04.2020
4.1.4 Stellungnahme vom Bay. Landesamt für Denkmalpflege vom 16.03.2020
4.1.5 Stellungnahme vom Bay. Landesamt für Umwelt vom 25.03.2020
4.1.6 Stellungnahme vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern vom 15.04.2020
4.1.7 Stellungnahme vom Amt für Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 30.03.2020
4.1.8 Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH, Technikniederlassung Süd vom 14.04.2020
4.1.9 Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 27.03.2020
4.1.10 Stellungnahme vom Bund Naturschutz, Kreisgruppe Traunstein vom 02.04.2020
4.2 Weiteres Vorgehen
5 Antrag auf Abweichung der Gemeinde Wonneberg: Errichtung einer Gerätehütte, Fl.Nr. 93 Gem. Wonneberg, Salzburger Straße 4
6 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Reiter-Kraller: Anbau des bestehenden Milchviehstalles (Verringerung der Futtertischachse), Fl.Nr. 2418 Gem. Wonneberg, Heinrichsdorf 1
7 Baugebiet "Plattenberg Ost"; Beschluss zur Bezeichnung des Straßennamens
8 Errichtung von zwei Hundetoiletten
9 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung
10 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg hat die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 14.06.2022 zur Kenntnis genommen und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Vereidigung eines neuen Feldgeschworenen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg bestellt den 3. Bgm. Josef Eder als neuen Feldgeschworenen.

Im Anschluss an die Beschlussfassung nimmt Bürgermeister Fenninger von 3. Bgm. Eder folgenden Eid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten und zeitlebens Verschwiegenheit – so war mir Gott helfe.“

Nach der Vereidigung wünscht Bürgermeister Fenninger 3. Bgm. Josef Eder alles Gute für die Tätigkeit als Feldgeschworener.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Einführung eines Quartiermanagements

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg stimmt der Einführung eines Quartiersmanagement in der Ge­meinde zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Förderanträge zu stellen. Bür­germeister Fenninger wird dazu ermächtigt, die erforderlichen Verträge abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

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4. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Enzersdorf Nord“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt Kenntnis vom o.g. Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.1. Stellungnahme zum Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö informativ 4.1
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4.1.1. Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, SG 4.14, Untere Naturschutzbehörde vom 06.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 4.1.1

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung der Gemeinde befindet sich im vorliegenden Fall in dem allgemeinen Dilemma, wonach die der Gemeinde zur Verfügung stehenden Flächen nur bedingt eine städtebaulich und naturschutzfachlich optimale Planung ermöglichen. Das Fehlen geeigneter Entwicklungsflächen in den Hauptorten St. Leonhard und Weibhausen macht es für die Gemeinde aber notwendig, in die nächstgrößeren Ortsteile, wie z.B. Enzersdorf, auszuweichen. Ein weiteres Spannungsfeld entsteht dadurch, dass der Charakter von Enzersdorf durch eine lockere, abwechslungsreiche Bebauung vorgegeben ist, die aber im Planbereich auch deshalb nicht fortgesetzt werden kann, weil der Gesetzgeber verstärkt den in § 1 a Abs. 2 BauGB vorgegebenen sparsamen Umgang mit Grund und Boden einfordert. Dieser Forderung kann die Gemeinde aber nur durch eine gewisse bauliche Verdichtung im Planbereich entsprechen. Hinzu kommen noch Sachzwänge, die den Regelungen in den Vorverträgen der Gemeinde mit den Grundstückseigentümern geschuldet sind. Die Festsetzung einer Obstbaumwiese auf der Freifläche am Ortsrand ist vom betroffenen Eigentümer nicht gewünscht. Die Gemeinde muss dies respektieren oder aber insgesamt auf die Baugebietsausweisung verzichten, was aber angesichts des prognostizierten Wohnbaulanddrucks innerhalb der Gemeinde (ca. 5 Wohnungen pro Jahr) keine wünschenswerte Alternative wäre.
Gleichwohl ist der Planer zu beauftragen, die Planung in naturschutzfachlicher Sicht zu überarbeiten. So soll die Ortsrandgestaltung im Norden des Baugebiets durch eine Umplanung verbessert werden. Dabei sollen die Baufenster verkleinert bzw. nach Süden verlagert und zusätzliche Pflanzgebote in den Bauparzellen festgesetzt werden. Es soll ein offener mit Obstbaumgruppen durchsetzter Grünstreifen angestrebt werden. Bei der Ortsrandgestaltung muss die Gemeinde auch berücksichtigen, dass eine bauliche Erweiterung nach Norden, die aus heutiger Sicht nicht vorgesehen ist, für die Zukunft nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. In der Vergangenheit sind entsprechende Baugebietserweiterungen an Ortsrändern des Öfteren vorgekommen und wohl auch in Zukunft nicht gänzlich auszuschließen. Die Möglichkeit einer künftigen Baugebietserweiterung ist bereits jetzt bei der Festsetzung der Verkehrsflächen und bei der bewusst kleinräumigen Ausbildung der – eventuell nur temporären – Ortsrandgestaltung berücksichtigt worden.
Die Pflanzqualitäten gemäß Ziffer 4.7 der Hinweise sind als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen, ebenso die Pflicht der künftigen Bauwerber zur Vorlage eines Freiflächen­gestaltungsplanes im Zuge der Eingabeplanung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.1.2. Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde vom 27.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 4.1.2

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die vorgebrachten Anregungen werden wie folgt bewertet:

  • Nachweis der Notwendigkeit des Flächenbedarfs

Eine Deckung des zukünftigen Wohnbaulandbedarfes ausschließlich aus den vorhandenen Innenbereichspotentialen der beiden Hauptorte St. Leonhard und Weibhausen erachtet der Gemeinderat nicht als möglich. Die wenigen vorhandenen Baugrundstücke und Baulücken innerhalb dieser Ortsteile stehen im Privateigentum und stehen für eine Bebauung mittelfristig nicht zur Verfügung. Auch die weiteren Innenbereichspotentiale, die in sehr begrenztem Umfang in St. Leonhard vorhanden wären, befinden sich im Privateigentum und stehen mittelfristig für eine Bauleitplanung auf Basis des Familien-Bauland-Modells der Gemeinde nicht zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandenen Innenbereichspotentiale zu erheben und in der Begründung zu ergänzen.
Was die Notwendigkeit des Flächenbedarfs für neues Wohnbauland betrifft, so wird gemäß den Berechnungen des Demographie-Spiegels Bayern für die Gemeinde Wonneberg – ausgehend von einer Bevölkerung von 1.530 Einwohnern am Ende des Jahres 2017 - ein Anstieg um 106 Einwohner auf 1.636 Einwohner bis zum Jahr 2031 prognostiziert. Mithilfe der Flächenmanagement-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Umwelt kann darauf aufbauend der zukünftige Bedarf an Wohnungen ermittelt werden. Grundlage dabei sind die Daten des Statistischen Landesamtes Bayern. Ausgehend von der gegenwärtigen Belegungsdichte in der Gemeinde Wonneberg von ca. 2,48 Einwohner je Wohnung ergibt sich aus der Bevölkerungsentwicklung zwischen 2018 und 2031 ein Bedarf von ca. 43 neuen Wohnungen bis zum Jahr 2031.
Darüber hinaus ist von einem Auflockerungsbedarf – d.h. einem statistischen Anwachsen der Wohnfläche pro Kopf - auszugehen, der in der Regel mit 0,3 % pro Jahr angesetzt wird. Ausgehend von den zum Jahresende 2017 festgestellten ca. 600 Wohnungen in der Gemeinde ergibt sich somit bis zum Jahr 2031 ein weiterer Bedarf von ca. 25 Wohnungen. Insgesamt beläuft sich der Bedarf somit auf 68 Wohnungen bis zum Jahr 2031. Dies entspricht einem Bedarf von 4,85 Wohnungen pro Jahr.
Die Begründung zum Bebauungsplan ist entsprechend zu ergänzen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die gegenständliche Baulandausweisung in Enzersdorf im Interesse einer stabilen Bevölkerungsentwicklung notwendig ist und statistisch lediglich den prognostizierten Wohnungsbedarf in der Gemeinde für 2 bis 3 Jahre abdeckt. Dem ist gegenüber zu stellen, dass In den letzten 4 Jahren in der Gemeinde keine neuen Baugebiete bzw. Bauflächen erschlossen worden sind.

  • Ausbildung eines abschließenden Ortsrandes

Der Planer wird beauftragt, die Ortsrandgestaltung im Norden des Baugebiets durch eine Umplanung zu verbessern. Dabei sollen die Baufenster verkleinert bzw. nach Süden verlagert und zusätzliche Pflanzgebote in den Bauparzellen festgesetzt werden. Es wird ein offener mit Obstbaumgruppen durchsetzter Grünstreifen angestrebt. Bei der Ortsrandgestaltung muss die Gemeinde auch berücksichtigen, dass eine bauliche Erweiterung nach Norden, die aus heutiger Sicht nicht vorgesehen ist, für die Zukunft nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. In der Vergangenheit sind entsprechende Baugebietserweiterungen in den Außenbereich hinein des Öfteren vorgekommen und wohl auch in Zukunft nicht gänzlich auszuschließen. Die Möglichkeit einer künftigen Baugebietserweiterung ist bereits jetzt bei der Festsetzung der Verkehrsflächen und bei der kleinräumigen Ausbildung der – eventuell nur temporären – Ortsrandgestaltung berücksichtigt worden. 
Die geänderte Planung ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

  • Nördliche Gebäudereihe

Die Größe der Baufenster soll verkleinert werden, um eine bessere Struktur bei der Randeingrünung zu schaffen. Das Ziel der vorliegenden Planung ist es, eine unterschiedliche Struktur, Stellung und Ausrichtung der Gebäude zu ermöglichen. Ein weiteres Ziel ist es, auf den Parzellen alternativ die Bebauung von Doppelhäusern zuzulassen, um möglichst viel Wohnraum zu schaffen, ohne aber die Bebauung nach städtischem Charakter zu sehr zu verdichten. Eine Ausnahme bildet hier nur die Parzelle 4 in der südlichen Gebäudereihe, wo im Rahmen eines Investorenmodells bis zu 5 Wohnungen entstehen sollen.

  • Situierung und Ausgestaltung von Garagen und Nebengebäuden

Wegen der alternativen Möglichkeit, auch Doppelhäuser errichten zu können, wurde auf die Festsetzungen konkreter überbaubarer Flächen für Garagen zunächst verzichtet. In der jüngsten Gemeinderatssitzung am 14.06.2022 wurde sich bei einer Vorberatung dahingehend ausgesprochen, der Empfehlung nachzukommen und im Weiteren / neuen Planentwurf Baufenster für Garagen / Carports vorzusehen. Auch um eine geordnete städtebauliche Struktur zu gewährleisten. 

  • Festsetzung zur Höhenlage bzw. oberer Bezugspunkt

Der Planer wird angewiesen, die vom Erschließungsplaner vorgeschlagenen Höhenkoten als OK Fertigfußboden Erdgeschoss in den Bebauungsplan als Festsetzung zu übernehmen. Ferner ist der obere Bezugspunkt der seitlichen Wandhöhe als „traufseitig“ zu definieren.

  • Abstandsregelung

Die Abstandsflächenregelung unter der Nr. 3.5 der textlichen Festsetzungen ist zu konkretisieren auf Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.1.3. Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 22.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 4.1.3

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Notwendigkeit des Flächenbedarfs für die geplante Wohnbaufläche in Enzersdorf ist noch anhand der demographischen Entwicklung nachzuweisen und in der Begründung zu ergänzen. Ebenso sind die vorhandenen Innenbereichspotentiale in der Gemeinde und die Hinderungsgründe für eine Nutzbarmachung in der Begründung zu ergänzen. Auf die Abwägung zu den Anregungen der Unteren Bauaufsichtsbehörde wird ergänzend verwiesen.
Die naturschutzfachliche Ausgestaltung des Bebauungsplanes soll noch verbessert werden. Auf die Abwägung zu den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde wird hierzu verwiesen.
Die weitere Planung wird weiterhin eng mit den vorgenannten Fachbehörden im Landratsamt Traunstein abgestimmt. Die entsprechenden Fachbehörden sind am Verfahren als Träger natürlich beteiligt worden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.1.4. Stellungnahme vom Bay. Landesamt für Denkmalpflege vom 16.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 4.1.4

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Ein entsprechender Hinweis zur Meldepflicht von eventuell zu Tage tretenden Bodendenkmälern gemäß Art. 8 BayDSchG war bereits im Planentwurf unter der Nr. 4.4 der textlichen Hinweise enthalten. Eine Planänderung ist durch die vorliegende Stellungnahme daher nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.1.5. Stellungnahme vom Bay. Landesamt für Umwelt vom 25.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 4.1.5

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die genannten Fachstellen wurden am Verfahren beteiligt, die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit diesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.1.6. Stellungnahme vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern vom 15.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 4.1.6

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die vorgebrachten Anregungen werden wie folgt bewertet:

  • Erforderlichkeit der Planung und Plausibilität

Der Annahme des ALE Oberbayern, wonach die Gemeinde die Leerstände oder Innenbereichspotentiale in den beiden Hauptorten St. Leonhard und Weibhausen vor Einleitung der gegenständlichen Planung nicht geprüft hätte, ist falsch. Es bedarf dabei keiner großen Ermittlungsarbeit, um feststellen zu können, dass etwaige Leerstände und Innenbereichspotentiale für die Abdeckung des künftigen Wohnbaubedarfs innerhalb der Gemeinde nicht ausreichend sind. Auch die Vertreter des ALE, die in den letzten Jahren in der Gemeinde öfter vor Ort waren, werden dies bestätigen können.
Die Gemeinde Wonneberg ist eine sehr überschaubare ländliche Gemeinde, die durch landwirtschaftliche Betriebe und sonstige Wohngebäude geprägt ist. Es gibt nur vereinzelte Gewerbe- und Handwerksbetriebe. Einzelhandelsbetriebe sind im Gemeindebereich nicht vorhanden. Die Artikel zur Deckung des täglichen Bedarfs werden ausschließlich in Nachbargemeinden, vor allem in Waging a.See und Traunstein, eingekauft. Die letzten 2 Lebensmittelgeschäfte in Weibhausen und St. Leonhard sind bereits vor 30 Jahren aufgegeben und die Räumlichkeiten zu Wohnzwecken umgenutzt worden. Ebenso wurden die beiden gastromischen Familienbetriebe in St. Leonhard vor Kurzem aufgegeben und die Immobilien einer Wohnnutzung zugeführt.
Hinsichtlich der Versorgung der Bevölkerung war die Gemeinde Wonneberg schon immer auf die Nachbarorte Waging a.See und Traunstein ausgerichtet, z.B. beim Einkauf, für Dienstleistungen aller Art oder in der gesundheitlichen Versorgung. Eine entsprechende Grundstruktur war in der Gemeinde Wonneberg selbst nie vorhanden, so dass die in anderen Orten eingetretene Leerstandsproblematik durch Geschäfts- und Betriebsaufgaben im Innenbereich in der Gemeinde Wonneberg nicht oder nur in sehr geringem Maß gegeben ist. Die Gemeinde geht deshalb zurecht davon aus, dass der geplante Vitalitätscheck diese Einschätzung bestätigen wird und die dafür notwendige Bearbeitungszeit die gegenständliche Planung nicht verzögern soll.
Was die Innenbereichspotentiale der beiden Hauptorte St. Leonhard und Weibhausen betrifft, so erachtet der Gemeinderat es nicht als möglich, daraus den zukünftigen Wohnbaulandbedarf abzudecken, nicht einmal ansatzweise. Die wenigen vorhandenen Baugrundstücke und Baulücken innerhalb dieser Ortsteile stehen im Privateigentum und stehen für eine Bebauung mittelfristig nicht zur Verfügung. Auch die weiteren noch unverplanten Innenbereichspotentiale, die in sehr begrenztem Umfang in St. Leonhard vorhanden wären, befinden sich im Privateigentum und stehen mittelfristig für eine Bauleitplanung auf Basis des Familien-Bauland-Modells der Gemeinde nicht zur Verfügung. 
Im Rahmen der gegenständlichen Planung wird die Verwaltung beauftragt, die vorhandenen Innenbereichspotentiale detailliert zu erheben und in der Begründung zu ergänzen.
Was die Notwendigkeit des Flächenbedarfs für neues Wohnbauland betrifft, so liegen der Gemeinde Wonneberg mehrere Anfragen von Bauwilligen aus der eigenen Gemeinde und eine immer größer werdende Zahl von Anfragen von Bauwilligen mit auswärtigem Wohnsitz vor. Die von der Bundesregierung im Jahr 2017 in Abstimmung mit der Europäischen Kommission getroffenen Vorgaben zur Ausgestaltung von Einheimischenmodellen machen es mittlerweile notwendig, dass die Gemeinde ihre Baulandstrategie nicht nur – wie bisher - auf die eigene ortsansässige Bevölkerung beschränkt, sondern ganz allgemein jungen Familien – unabhängig vom jeweiligen Wohnsitz – eine Ansiedlung in der Gemeinde Wonneberg ermöglicht. Durch die künftig stärkere Berücksichtigung von auswärtigen Bauwerbern beim Einheimischenmodell kann der Fall eintreten, dass sich die Bevölkerung in der Gemeinde stärker entwickelt als vom Statistischen Landesamt prognostiziert und der Bedarf an Wohnbauland entsprechend weiter steigen wird.
Aber auch die aktuellen statistischen Daten sind ausreichend, um die Notwendigkeit der gegenständlichen Ausweisung in Enzersdorf sowie weiterer künftiger Ausweisungen zu rechtfertigen. Gemäß den Berechnungen des Demographie-Spiegels Bayern für die Gemeinde Wonneberg wird – ausgehend von einer Bevölkerung von 1.530 Einwohnern am Ende des Jahres 2017 - ein Anstieg um 106 Einwohner auf 1.636 Einwohner bis zum Jahr 2031 prognostiziert. Mithilfe der Flächenmanagement-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Umwelt kann darauf aufbauend der zukünftige Bedarf an Wohnungen ermittelt werden. Grundlage dabei sind die Daten des Statistischen Landesamtes Bayern. Ausgehend von der gegenwärtigen Belegungsdichte in der Gemeinde Wonneberg von ca. 2,48 Einwohner je Wohnung ergibt sich aus der Bevölkerungsentwicklung zwischen 2018 und 2031 ein Bedarf von ca. 43 neuen Wohnungen bis zum Jahr 2031.
Darüber hinaus ist von einem Auflockerungsbedarf – d.h. einem statistischen Anwachsen der Wohnfläche pro Kopf - auszugehen, der in der Regel mit 0,3 % pro Jahr angesetzt wird. Ausgehend von den zum Jahresende 2017 festgestellten ca. 600 Wohnungen in der Gemeinde ergibt sich somit bis zum Jahr 2031 ein weiterer Bedarf von ca. 25 Wohnungen. Insgesamt beläuft sich der Bedarf somit auf 68 Wohnungen bis zum Jahr 2031. Dies entspricht einem Bedarf von 4,85 Wohnungen pro Jahr.
Die Begründung zum Bebauungsplan ist entsprechend zu ergänzen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die gegenständliche Baulandausweisung in Enzersdorf im Interesse einer stabilen Bevölkerungsentwicklung notwendig ist und statistisch lediglich den prognostizierten Wohnungsbedarf in der Gemeinde für 2 bis 3 Jahre abdeckt. Dem ist gegenüber zu stellen, dass In den letzten 4 Jahren in der Gemeinde keine neuen Baugebiete bzw. Bauflächen erschlossen worden sind.

  • Städtebauliche Planung / Baukultur

Die Einwendungen des ALE zur vorliegenden konkreten Planung werden nicht geteilt. Der gewachsene Ortsteil Enzersdorf ist geprägt durch landwirtschaftliche Hofstellen und sonstige Wohngebäude, letztere teils neueren Datums. Der gegenständliche Bebauungsplan wurde in der Weise erarbeitet, dass sich die Gestaltung der Gebäude an der Konzeption der benachbarten (neueren) Wohnbebauung orientieren soll. Aus diesem Grund wurden vorrangig freistehende Wohnhäuser festgesetzt, an deren Gestaltung die Mindestanforderungen der umgebenden Bebauung sowie der Ortsrandlage gestellt wurden. Die Grundstücksgrößen bilden einen Kompromiss zwischen den großzügigen Hofstellen des gewachsenen Weilers und den Anforderungen an eine nachhaltige und somit flächensparende Nachverdichtung. Auch die künftige Erschließungsstraße ist flächensparend geplant worden. Die Bebauung soll sich dabei beiderseits der geplanten Straße entwickeln. Es ist deshalb Teil der städtebaulichen Konzeption, dass die Bautiefe auf den geplanten Grundstücken auf ein angemessenes Maß beschränkt wird.
Die vorliegende Siedlungsform und die Planung der Erschließungsstraße sind in erster Linie der Flächenverfügbarkeit und dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden geschuldet. Eine Wohnsiedlung aus Einzelhäusern ist im gesamten Landkreis, auch in aktuellen Bebauungsplänen, üblich und deshalb nicht grundsätzlich zu beanstanden. Die Bebauung von Einzelwohnhäusern, eventuell mit mehr als 1 Wohnung, entspricht den tradierten Vorstellungen der örtlichen Bevölkerung. Auch in den aktuellen Anträgen von Bauwilligen spiegelt sich dies wider. Andere Wohnformen, wie z. B. Wohnungen in Mehrfamilienappartements, werden dagegen kaum gewünscht. Gleichwohl hat die Gemeinde im Zuge der vorliegenden Planung festgelegt, dass auf allen Parzellen anstelle von Einzelhäusern auch Doppelhäuser zulässig sind, um eine noch dichtere Wohnnutzung zu ermöglichen. Ferner wurde für die Parzelle 4 die Zulässigkeit eines Mehrfamilienwohnhauses mit bis zu 5 WE festgesetzt, nachdem hierfür ein entsprechender Investor für Mietwohnungen gewonnen werden konnte.
Der vom ALE vorgeschlagen Verzicht auf die bauliche Entwicklung am nördlichen Ortsrand zugunsten einer Verdichtung im Bereich des bestehenden Dorfangers scheitert an der Flächenverfügbarkeit. Eine entsprechende Bauleitplanung wäre zwar grundsätzlich denkbar, hätte aber zur Folge, dass die festgesetzte Bebauung durch den oder die Eigentümer nicht umgesetzt werden würde. Außerdem hätte die Gemeinde dann keinen Zugriff auf einen Teil der Bauflächen für das Familien-Baulandmodell.
Es wird noch darauf hingewiesen, dass die vorliegende Planung grundsätzlich mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Traunstein abgestimmt worden ist. Soweit noch Klärungsbedarf besteht, wird auf die Abwägung zu den Anregungen der Unteren Bauaufsichtsbehörde verwiesen.

  • Hochwasser- und Gewässerschutz

Die Ableitung des Oberflächenwassers aus dem künftigen Siedlungsbereich unterliegt einer wasserrechtlichen Genehmigungspflicht durch das Landratsamt Traunstein. Die Gemeinde plant im Norden des Neubaugebiets die Anlage eines Rückhalteweihers, um einer Abflussverschärfung im Vorfluter entgegen zu wirken. Die Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt im Zuge der Erschließungsplanung mit den zuständigen Behörden bzw. mit dem Amt für ländliche Entwicklung im Rahmen des laufenden Flurneuordnungsverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.1.7. Stellungnahme vom Amt für Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 30.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 4.1.7

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Der Planer wird beauftragt die Begründung entsprechend zu berichtigen. Eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung dieser Betriebe und deren zukünftige Entwicklung sieht die Gemeinde durch die geplante Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes aufgrund der Abstände zu den Betriebsgebäuden nicht. Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.1.8. Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH, Technikniederlassung Süd vom 14.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 4.1.8

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise werden beachtet und bei der Ausführungsplanung berücksichtigt. Die geplante Erschließungsmaßnahme wird rechtzeitig mit der Deutschen Telekom abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.1.9. Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 27.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 4.1.9

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die vorgetragenen fachlichen Informationen und Empfehlungen werden im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Die nähere Planung ist mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein abzustimmen.
Weiter beschließt der Gemeinderat, dass die Zufahrten zu den Grundstücken mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen sind und die Regenwassernutzung in den Bebauungsplan mitaufgenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.1.10. Stellungnahme vom Bund Naturschutz, Kreisgruppe Traunstein vom 02.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 4.1.10

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung der Gemeinde befindet sich im vorliegenden Fall in dem allgemeinen Dilemma, wonach die der Gemeinde zur Verfügung stehenden Flächen nur bedingt eine städtebaulich und naturschutzfachlich optimale Planung ermöglichen. Das Fehlen geeigneter Entwicklungsflächen in den Hauptorten St. Leonhard und Weibhausen macht es für die Gemeinde aber notwendig, in die nächstgrößeren Ortsteile, wie z.B. Enzersdorf, auszuweichen. Vieles, was aus städtebaulicher oder naturschutzfachlicher Sicht wünschenswert wäre, scheitert an der Flächenverfügbarkeit.
Die Bebauung von Einzelwohnhäusern, meistens mit 1 oder 2 Wohnungen, entspricht den tradierten Vorstellungen der örtlichen Bevölkerung. Auch in den aktuellen Anträgen von Bauwilligen spiegelt sich dies wider. Andere Wohnformen, wie z. B. Wohnungen in Mehrfamilienappartements, werden dagegen kaum gewünscht. Gleichwohl hat die Gemeinde im Zuge der vorliegenden Planung festgelegt, dass auf allen Parzellen anstelle von Einzelhäusern auch Doppelhäuser zulässig sind, um eine noch dichtere Wohnnutzung zu ermöglichen. Ferner wurde für die Parzelle 4 die Zulässigkeit eines Mehrfamilienwohnhauses mit bis zu 5 Wohnungen festgesetzt, nachdem hierfür ein entsprechender Investor für Mietwohnungen gewonnen werden konnte.
Entsprechend den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde wird der Planer ferner beauftragt, die Planung in naturschutzfachlicher Sicht zu überarbeiten. So soll die Ortsrandgestaltung im Norden des Baugebiets durch eine Umplanung verbessert werden. Dabei sollen die Baufenster verkleinert bzw. nach Süden verlagert und zusätzliche Pflanzgebote in den Bauparzellen festgesetzt werden. Es soll ein offener mit Obstbaumgruppen durchsetzter Grünstreifen angestrebt werden. Bei der Ortsrandgestaltung muss die Gemeinde auch berücksichtigen, dass eine bauliche Erweiterung nach Norden, die aus heutiger Sicht nicht vorgesehen ist, für die Zukunft nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. In der Vergangenheit sind entsprechende Baugebietserweiterungen an Ortsrändern des Öfteren vorgekommen und wohl auch in Zukunft nicht gänzlich auszuschließen. Die Möglichkeit einer künftigen Baugebietserweiterung ist bereits jetzt bei der Festsetzung der Verkehrsflächen und bei der bewusst kleinräumigen Ausbildung der – eventuell nur temporären – Ortsrandgestaltung berücksichtigt worden.
Die Gemeinde wird darauf achten, dass im Zuge der Erschließung ausschließlich insektenfreundliche Straßenleuchten aufgestellt werden.
Die Anbindung an den ÖPNV ist in der gesamten Gemeinde Wonneberg verbesserungsfähig. Die Gemeinde hat den Landkreis wiederholt darauf hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2. Weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 4.2

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt Kenntnis vom Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Abweichung der Gemeinde Wonneberg: Errichtung einer Gerätehütte, Fl.Nr. 93 Gem. Wonneberg, Salzburger Straße 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „St. Leonhard Süd-Ost II“. Die Nachbarunterschrift liegt vor. 

Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Der Abweichung von den festgesetzten Baugrenzen wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid von Herrn Reiter-Kraller: Anbau des bestehenden Milchviehstalles (Verringerung der Futtertischachse), Fl.Nr. 2418 Gem. Wonneberg, Heinrichsdorf 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Zur Nachbarbeteiligung wurden keine Angaben gemacht. 

Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Baugebiet "Plattenberg Ost"; Beschluss zur Bezeichnung des Straßennamens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg beschließt den Straßennamen „Kapellenweg“ für das neue Baugebiet in Plattenberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Errichtung von zwei Hundetoiletten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Wegen der hohen Kosten des Unterhalts und der Erkenntnis, dass nur 2 Hundetoiletten das Problem nicht lösen würden, zumal am Beispiel von Waging a. See oftmals die Hundebeutel gar neben den Toiletten abgelegt werden, sieht der Gemeinderat von der Anschaffung ab. Natürlich hängen die Einnahmen aus der Hundesteuer nicht mit der Anschaffung von Toiletten, oder der Beseitigung des Hundekots zusammen, jedoch möchte die Gemeinde Wonneberg nicht in Zugzwang geraten, die sehr günstige Hundesteuer doch noch erhöhen zu müssen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Hundebesitzer anzuschreiben und auf die Probleme hinzuweisen, die Verschmutzungen in der Landwirtschaft verursachen. Außerdem soll in die Anschreiben noch ein Hinweis auf die sehr niedrige Hundesteuer aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö informativ 9
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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö informativ 10
Datenstand vom 19.10.2022 10:37 Uhr