Datum: 09.08.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Wonneberg
Gremium: Gemeinderat Wonneberg
Körperschaft: Gemeinde Wonneberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.07.2022
2 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Weibhausen Südost“ betreffend Fl.Nr. 525/10 Gem. Weibhausen
3 Erlass einer Änderungssatzung zur Friedhofssatzung
4 Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung eines Wanderwegkonzeptes in der Gemeinde Wonneberg
5 Beitritt der Gemeinde Wonneberg zum Vario-Bus
6 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung
7 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 09.08.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg hat die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 12.07.2022 zur Kenntnis genommen und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Weibhausen Südost“ betreffend Fl.Nr. 525/10 Gem. Weibhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 09.08.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Am 28.07.2022 stellte Franz Röckenwagner den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Weibhausen Südost“ betreffend sein Grundstück.

Auszug Antragsschreiben:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,
mein Baugrundstück in Weibhausen, Dorfstr. 17b, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Weibhausen Südost. Derzeit ist die Bebauung mit einem Wohnhaus und zwei Wohneinheiten möglich. Das Baufenster für Garagen und Nebengebäude ist auf der Westseite des Grundstücks angeordnet. Die Grundstücksgröße beträgt 725 qm.
Um eine zeitgemäße bauliche Ausnutzung des Baugrundstücks zu erreichen, beabsichtige ich die Bebauung mit einem Doppelhaus. Aufgrund der höheren Grundfläche für das Wohngebäude und der geänderten Situierung des Carports für die östliche Doppelhaushälfte wäre eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
In der beiliegenden Planskizze ist eine Garage mit Abstellraum und ein Carport für die westliche Hälfte im bestehenden Baufenster eingezeichnet, für die östliche Hälfte wäre ein Carport, ein Stellplatz sowie eine Gerätehütte südlich des Baukörpers außerhalb des Baufensters eingezeichnet. Der Grund für die Anordnung außerhalb des Baufensters ist die bessere Zuordnung zur östlichen Doppelhaushälfte und die Schaffung von ausreichenden Abstellmöglichkeiten für PKW. In diesem Bereich besteht bereits auf dem südlichen Nachbargrundstück Dorfstr. 17a eine Garage, die Anordnung würde deshalb gut mit der Bebauung auf dem Nachbargrundstück harmonieren. Außerdem hat die Erfahrung gezeigt, dass eine ausreichende Anzahl von Garagen und Stellplätzen vorteilhaft ist.
Die Garagenzufahrten würde ich selbstverständlich mit wasserdurchlässigen Materialien ausführen. Für eine wohlwollende Prüfung meiner Anfrage wäre ich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen, Franz Röckenwagner“

Die Planzeichnerin des Eingabeplan möchte noch folgende Punkte abklären:
  1. Erker Nord: Maße als Erker lt. Bebauungsplan möglich?
  2. Zusätzliches Baufenster für Stellplätze, Carport, Garage DHH Ost
  3. Versiegelte Fläche für Zufahrt möglich?
  4. Dachneigung Nebengebäude abweichend zum Hauptdach möglich?


Verwaltung:
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Weibhausen Südost“. Es liegt eine Grundflächenüberschreitung beim Hauptgebäude und den Garagen vor, auch liegt ein Teil der Garagen sowie die Terrassen außerhalb der vorgesehenen Baufenster. Auch sollte die Grundstücksteilung dargestellt werden für die Doppelhausbebauung. Die Überschreitungen können im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens nicht befreit werden, daher wäre eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Kurze Zusammenfassung, BPL Festsetzungen:
- rechteckiger Baukörper, mit Längsentwicklung
- Grundfläche Hauptgebäude 140 qm und Garagen 50 qm
- seitl. Wandhöhe mind. 5,20 – max. 6,20 m
- je Parzelle, 1 Nebengebäude mit max. 20 qm Grundfläche
- die Bodenversiegelung sieht im ersten Fall insg. 40 qm für Zufahrtsfläche inkl. Stellplätze vor


Bauvorhaben Maße: 9,74 m x 17,58 m + Erker: 4,99 m x 1,50 m

Grundflächen
Hauptgebäude mit Erker
= 178,32 qm
Garagen (mit Nebenraum), Carports und Stellplätze
= 89,36 qm
zusätzl. Nebengebäude
= 11,41 qm

zzgl. Terrassen (46 qm) und Zufahrten (137 qm).


Erforderliche Änderungen:
  • Erhöhung der zulässigen Grundfläche für Hauptgebäude von 140 qm auf 180 qm
  • Erhöhung der zulässigen Grundfläche für Garagen, Carports von 50 qm auf 90 qm (mit Stellplatzflächen)
  • Regelung der Grundfläche für Nebenanlagen für das Grundstück
  • Klärung bzw. Neuregelung der Festsetzung 3.8 zu den versiegelten Flächen von Zufahrten und Stellplätzen im Zusammenhang mit der Zulässigkeit der Grundfläche für Garagen, Stellplätze, Carports.


Antworten auf die Fragen der Planerin:
a) Keine Durchführung einer Vorabprüfung seitens der Verwaltung. Der rechteckige Baukörper mit Längsausrichtung muss erfüllt sein. Das dürfte bei der dargestellten „Erker – Variante“ der Fall sein.

b) Die erforderlichen Baufenster sind im Änderungsverfahren natürlich angepasst dem Bauvorhaben zu ändern. Hierzu muss der Gemeinderat einer höheren Grundfläche für Hauptgebäude und Garagen/Stellplätze zustimmen. Welche ebenfalls dann zu ändern sind.

c) Die versiegelte Fläche wird unter Nr. 3.8 Bodenversiegelung geregelt. Wenn hierzu abweichende Festsetzungen erforderlich sind, ist das in der Bebauungsplanänderung zu konkretisieren. Die versiegelten Flächen für Zufahrtsbereiche sind natürlich auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Eine Fläche von 137 qm erscheint der Verwaltung doch etwas hoch. Möglicherweise gibt es hier Einsparpotential oder Ausgestaltungsmöglichketen.

d) Im Bebauungsplan wurde keine textliche Festsetzung geschrieben, dass sich das Garagengebäude der Dachneigung des Haupthauses anpassen muss. Daher ist im Rahmen der vorgegebenen Dachneigungsgrade auch eine Abweichung zum Haupthaus möglich. Es sind in beiden Fällen Satteldächer mit einer DN zwischen 21 – 29 Grad vorgeschrieben.

Gem. Festsetzung Nr. 3.3 sind in den Ansichtsplänen die Geländeschnitte mit vorhandenem und geplanten Gelände in der Eingabeplanung darzustellen, ebenso verweisen wir auf die Bemessung der seitl. Wandhöhe. Dies ist vom Planer in der Eingabeplanung dann zu berücksichtigen.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg stellt eine Bebauungsplanänderung für das vorgestellte Vorhaben grundsätzlich in Aussicht. Hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag vom Antragsteller mit der Gemeinde Wonneberg zur Beauftragung eines Planers abzuschließen. Die Bodenversiegelung sollte möglichst gering gehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Erlass einer Änderungssatzung zur Friedhofssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 09.08.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bei der letzten überörtlichen Prüfung wurde darauf hingewiesen, dass der Passus in § 23 mit der Verbringung der Leichen in das Leichenhaus im Ottinger Friedhof aufgrund der fehlenden örtlichen Zuständigkeit der Gemeinde nicht zulässig ist. Der Passus wurde deshalb aus der Satzung herausgenommen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg beschließt den Erlass einer Satzung zur Änderung der Friedhofs­satzung. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung eines Wanderwegkonzeptes in der Gemeinde Wonneberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 09.08.2022 ö 4

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung soll ein Beschluss über die Umsetzung eines Wanderwegekonzepts im Rahmen eines LEADER-Förderprogrammes in der Gemeinde Wonneberg gefasst werden. Zur besseren Veranschaulichung folgt eine Kostenaufstellung:

Maßnahme
Kosten €
Streckenplanung
3.465,00
Beschilderung
12.610,00
Inwert-Setzung
27.398,00
Vermarktung
750,00
Sonst. qualitätsverbessernde Maßnahmen
0,00
Netto
44.223,00
MwSt. 19%
8.402,37
Brutto
52.625,37
 
Die Gemeinde Wonneberg soll an der kalkulierten Gesamtsumme von 52.625,37 € brutto nach Abzug der zu erwartenden Förderung durch das LEADER-Förderprogramm von 26.533,80 € sowie den zugesagten Mitteln vom Chiemgau Tourismus von 1.940,00 € bis zu maximal 24.151,57 € brutto übernehmen. Darüber hinaus ist eine Kostensteigerung bei der festgelegten Finanzierung auf Grund der aktuellen Situation nicht auszuschließen 

Beschluss

Unter Vorbehalt der LEADER-Förderung stimmt die Gemeinde Wonneberg der Umsetzung des Teil-Projektes „Umsetzung Wandergebiet Wonneberg - Umsetzung des Wanderwegekonzeptes der Landkreise TS und BGL“ nach den vorliegenden Planungsunterlagen des Kooperations­ansatzes zu. 
Die Gemeinde Wonneberg übernimmt an der kalkulierten Gesamtsumme von 52.625,37 € brutto nach Abzug der zu erwartenden Förderung durch das LEADER-Förderprogramm von 26.533,80 € sowie den zugesagten Mitteln vom Chiemgau Tourismus von 1.940,00 € bis zu maximal 24.151,57 € brutto.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Gemeinde nach Umsetzung der Einrichtungen, Pflege und Unterhalt im Rahmen der Zweckbindungsfrist von 12 Jahren beginnend ab dem Datum des Auszahlungsbescheides der Schlusszahlung zu übernehmen.
Wir sehen, dass sich kurzfristig Preise stark und schnell verändern und würden Sie bitten, per Gemeinderatsbeschluss den Bürgermeister Martin Fenninger zu bevollmächtigen, auch etwas höhere Eigenmitteln abzudecken.
Außerdem ermächtigt der Gemeinderat den Bürgermeister Martin Fenninger den Eigenmittelanteil der Gemeinde entsprechend anzuheben, so es aufgrund aktueller Preissteigerung (Corona und Krieg Ukraine) zu Veränderungen der im Frühjahr festgelegten Finanzierung kommen sollte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Beitritt der Gemeinde Wonneberg zum Vario-Bus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 09.08.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Vario-Bus ist als das erste im Landkreis eingeführte Bedarfsverkehrssystem nun schon in seinem neunten Betriebsjahr kontinuierlich unterwegs. Ab Mai 2018 wurde nach dem Wegfall der Förderung in Höhe von 70 % der Betrieb am Wochenende auf Wunsch der damals beteiligten Gemeinden eingestellt, sodass der Betrieb seit Mai 2018 an Wochentagen von 7:00 bis 19:00 Uhr erfolgt. Der Landkreis Traunstein ist Aufgabenträger für den Landkreis-ÖPNV und Auftraggeber für den Vario-Bus. 
Insbesondere aufgrund des hohen Engagements und der Initiative aus den betreffenden Kommunen wurden mit den Bürgermeistern zahlreiche Gespräche geführt und dabei Ideen und Ansätze konzipiert, wie dieses ÖPNV-Angebot zukünftig verbessert werden kann, denn seitens der Kommunen besteht einheitlich der Wunsch nach einer Weiterentwicklung der flexiblen Bedienung. Auch das 2019 in Auftrag gegebene „Grobkonzept zur Planung eines Ergänzungssystems zum ÖPNV“ beleuchtete den Vario-Bus und empfiehlt „die Weiterentwicklung des bestehenden und gut angenommenen Bedarfsverkehrssystems Vario-Bus“. Dabei soll insbesondere die sogenannte Feinerschließung verbessert werden. Nach umfangreichen Abstimmungen und der Konzeptentwicklung mit den beteiligten Gemeinden bzw. der Stadt Tittmoning wurden folgende Schwerpunkte für Weiterentwicklung und Verbesserung festgehalten: „Ausweitung der Betriebszeiten von Montag bis Sonntag einheitlich von 06:00 – 21:00 Uhr“, „Verbesserung der Buchungskanäle mit digitalen Angeboten“, „Service- und Tarifgestaltung hinsichtlich Buchungs-Zuverlässigkeit und Tarifhöhe“ sowie „Gebietserweiterung um weitere Gemeinen und weitere Haltestellen“. Die Gebietserweiterung umfasst dabei die Gemeinden Petting, Wonneberg und Waging am See (bisher bedient der Vario-Bus zweimal am Tag den Bahnhof Waging). Im Zuge dieser Erweiterung sind für die Feinerschließung insgesamt fast 400 Haltestellen vorgesehen. 
Zur Umsetzung des Vorhabens ergab eine Grobschätzung jährliche Gesamtkosten in Höhe von ca. € 405.000. Davon abzuziehen sind Ticketeinnahmen von ca. € 25.000 sowie eine Beteiligung des Landkreises mit € 81.000. Die verbleibenden und von den Kommunen zu tragenden Kosten in Höhe von insgesamt € 299.000 werden anteilig zu 20 % mittels Sockelbetrag (Grundkosten) gleichmäßig auf die Gemeinden bzw. die Stadt Tittmoning verteilt. Die restlichen 80 % werden gewichtet nach Anzahl der Nutzer zwischen den Kommunen aufgeteilt. Nutzer sind die einsteigenden Fahrgäste je Kommune. Demnach ergeben sich als Grobschätzung jährliche Kosten für Fridolfing mit € 48.229, Kirchanschöring mit € 38.370, Petting mit € 29.496, Taching am See mit € 27.902, Tittmoning mit € 60.774, Waging am See mit € 71.645 und Wonneberg mit € 22.583. Durch die Regierung von Oberbayern wurde eine Förderung in Höhe von 35 % in Aussicht gestellt. Diese wurde bei der oben angegebenen Grobschätzung der Gesamtkosten noch nicht berücksichtigt. Der Landkreis Traunstein wird im Zuge der Umsetzung des Vorhabens weiterhin aktiv auf die Genehmigung dieser Förderung hinwirken. 
Die Leistung ist durch den Landkreis als ÖPNV-Aufgabenträger auszuschreiben. Es ist vorgesehen, dass die Ausschreibung im Quartal I/2023 abgeschlossen wird. Die Vorabbekanntmachung und die Leistungsbeschreibung werden mit den Beteiligten Gemeinden abgestimmt. Der Leistungszeitraum für das Nachfolgemodell ist von 05/2023 bis 04/2026 mit einem weiteren Optionsjahr bis 04/2027 vorgesehen.

Beschluss

Mit den Schwerpunkten zur Weiterentwicklung des Vario-Bus-Angebots werden die Feinerschlies­sung sowie die Bedienzeiten für das flexible Rufbusangebot innerhalb der beteiligten Kommunen wesentlich verbessert. Der Gemeinderat der Gemeinde Wonneberg stimmt zu, dass eine Ausschreibung für ein Vario-Bus-Nachfolgemodell durch den Landkreis Traunstein durchgeführt wird. Voraussetzung für die Durchführung der Ausschreibung ist, dass die beteiligten Gemeinden sowie im Anschluss auch der Landkreis Traunstein einen Beschluss zur Durchführung der Ausschreibung fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

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6. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 09.08.2022 ö 6

Sachverhalt

Bürgermeister Fenninger gibt folgende Tagesordnungspunkte aus der Sitzung vom 12.07.2022 bekannt:
Der Auftrag zur Erstellung des Bebauungsplanes Hellmannsberg gem. dem Angebot Nr. 22083 vom 22.06.2022 wurde zu einem Angebotspreis von 22.574,55 Euro brutto an die Planungsgruppe Strasser GmbH aus Traunstein vergeben.
Die Firma Fürst Montageservice aus Waging am See erhält den Auftrag für die Trockenbauarbeiten in Höhe von 9.878,25 € brutto in der Grundschule in St. Leonhard.
Den Auftrag für ein Mülltonnenhäuschen am Bürgerhaus sowie den Auftrag für den Anbau am Feuerwehrhaus als Lagerraum wurde an die Fa. Ralf Klammer, Wonneberg zu einem Angebotspreis von brutto 11.781,00 € vergeben. 

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 09.08.2022 ö informativ 7
Datenstand vom 20.10.2022 15:22 Uhr