Datum: 15.09.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 23:12 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.07.2022
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes: Kirchturmbeleuchtung in Taching im Hinblick auf den Schutz der Fledermäuse
4 1. Änderung der Entwicklungssatzung Limberg: Aufstellungsbeschluss
5 Bauantrag von Fam. Fellner: Anbau einer 3-fach Garage mit Abstellräumen an das best. Gebäude, Fl.Nr. 115 Gem. Taching a. See, Hennhart 10
6 Bauantrag von Frau Karvounidis: Anbau einer Terrassen-Überdachung an die best. Gastwirtschaft, Fl.Nr. 118/1 Gem. Taching, Am Strandbad 1
7 Antrag auf Vorbescheid von Frau Seehuber: Erweiterung der best. Gewerbehalle um Büro- und Gewerberäume, einer Betriebsleiterwohnung und Einliegerwohnung für Personal, Fl.Nr. 195/1 Gem. Tengling, Steingrub 1
8 Installation von PV-Anlagen auf gemeindlichen Gebäuden
9 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.09.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 21.07.2022 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats im RIS bekanntgegeben. Einwände gegen diese Sitzungsniederschrift werden nicht vorgebracht. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 21.07.2022 und genehmigt diese. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.09.2022 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 21.07.2022 gibt Bürgermeisterin Lang folgende Tagesordnungspunkte bekannt, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.
„Vergabe der Malerarbeiten für den Neubau der Kinderkrippe in Tengling“ – TOP 12. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Sebastian Unterreiner, Kirchanschöring, mit den Arbeiten beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit. 

„Vergabe der Bodenbelagsarbeiten für den Neubau der Kinderkrippe in Tengling“ – TOP 13. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Heinz Siglreitmaier, Übersee, mit den Arbeiten beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.

„Information zur Reparatur des Regenwasserkanals „Am Anger“ – TOP 18. Der TOP kann vollumfänglich bekanntgegeben werden.

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3. Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes: Kirchturmbeleuchtung in Taching im Hinblick auf den Schutz der Fledermäuse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.09.2022 ö 3

Sachverhalt

Erneute Beratung zum o. g. Thema, welches am 29.06.2022 bereits in der Sitzung des Gemeinderats Taching a. See behandelt wurde. Die Kirche wurde wie gewünscht am 30.6.2022 über den Sachverhalt informiert und gebeten, Rückmeldung zu geben, wie sich die Kirchenverwaltung dazu verhält. Frau Schwankner teilte am 4.7.2022 mit, dies in den nächsten Kirchenverwaltungssitzungen einzubringen. Am 25.07.2022 wurde um eine Stellungnahme der UNB zum Sachverhalt gebeten; der Mailverkehr ist der Beschlussvorlage angehängt. 
Die Sicht der UNB kann wie folgt zusammengefasst werden: 

„Von Seite der Unteren Naturschutzbehörde wäre aus diesen Gründen die Abschaltung der Beleuchtung in den Sommermonaten von April bis September ein Beitrag zur Verbesserung der Lebensstätte der Fledermauskolonie und insgesamt eine sehr verantwortungsbewusste und richtungsweisende Entscheidung auch im Hinblick auf weitere Fledermausquartiere im Landkreis.“

Abschließend zur Diskussion soll im Gemeinderat nun ein Beschluss gefällt werden, ob die Kirchenbeleuchtung in Taching in den Monaten April – September ausgeschaltet wird. Es wird dabei nicht die Vorgehensweise betrachtet, sondern lediglich, ob der Gemeinderat Taching a. See dem BNatSchG entspricht und die Kinder- und Niststube der FFH-geschützten Fledermauskolonie wie gefordert nicht mehr beleuchtet.

Die Rückmeldung aus der Kirchenverwaltungssitzung ist folgende: 
Taching: alte Kirche, Kirchenbeleuchtung wg. Fledermäuse
Fledermäuse: Maßnahmen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, werden einstimmig akzeptiert.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, im Hinblick auf die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes, auf das Anstrahlen der alten Kirche in Taching von April bis September eines jeden Jahres zu verzichten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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4. 1. Änderung der Entwicklungssatzung Limberg: Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.09.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 18.11.2021 wurde eine Änderung der Entwicklungssatzung „Limberg“ für die beiden Vorhaben, Mayer und Krautenbacher, in Aussicht gestellt. Beide Vorhaben sollten in einem gemeinsamen Änderungsverfahren entwickelt werden. 

Krautenbacher/Jahner, Fl.Nr. 936/1 Gem. Taching, Limberg 9: 
Geplanter Anbau, westlich am bestehenden Gebäude, zur Schaffung einer 2. Wohneinheit.

Mayer, Fl.Nr. 934 Gem. Taching, Limberg 11 und 12: 
Neubau eines Einfamilienhauses, südlich der bestehenden Hofstelle.

Das Büro PLG Strasser wurde von Seiten der Antragsteller mit der Erstellung der Planunterlagen beauftragt, diese liegen nun vor. Das Verfahren kann daher eingeleitet werden.

Während der Vorstellung der Entwicklungssatzung ist aufgefallen, dass die Planung nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Im südöstlichen Bereich (im Bereich der Legendenbeschreibung auf der Planunterlage) ist das Anwesen der Familie Kroiß nicht eingezeichnet gewesen. Nachdem das Bauvorhaben erst kürzlich abgeschlossen wurde, ist das Vorhaben in den aktuellen Bestandkartierungen noch nicht verzeichnet. Das Planungsbüro wird gebeten, den Fehler zu korrigieren und die Entwicklungssatzung ggf. um den Bereich zu erweitern. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt die Aufstellung der 1. Änderung der Entwicklungssatzung Limberg, gemäß dem beiliegenden Satzungsentwurf der Planungsgruppe Strasser aus Traunstein, vom 10.08.2022 samt Begründung. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob das Anwesen Kroiß noch in den Geltungsbereich der Entwicklungssatzung aufgenommen werden kann. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie Behördenbeteiligung, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Fam. Fellner: Anbau einer 3-fach Garage mit Abstellräumen an das best. Gebäude, Fl.Nr. 115 Gem. Taching a. See, Hennhart 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.09.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen den Anbau einer 3-fach Garage mit Abstellräumen im DG nördlich an das bestehende Stallgebäude. 

Der Baukörper ist mit den Maßen 9,50 m x 7 m mit einer seitlichen WH von 5 m geplant. Die Dachgestaltung des Bauköpers soll als Satteldach mit DN 10° erfolgen. 

Verwaltung
Im FNP ist die Fläche als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Das Vorhaben kann laut Ansicht der Verwaltung noch dem baurechtlichen Innenbereich zugeordnet werden und beurteilt sich somit nach § 34 BauGB. Acht von neun Nachbarunterschriften liegen vor. 

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Acht von neun Nachbarunterschriften liegen vor. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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6. Bauantrag von Frau Karvounidis: Anbau einer Terrassen-Überdachung an die best. Gastwirtschaft, Fl.Nr. 118/1 Gem. Taching, Am Strandbad 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.09.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt den Anbau einer Terrassenüberdachung östlich an die bestehende Strandbadgaststätte. Die Markisenüberdachung ist ein- und ausfahrbar und soll sowohl als Sonnen- als auch als Regenschutz dienen. Der Anbau ist in den Maßen 10 m x 5 m und einer seitlichen WH von ca. 2,50 m bzw. 3 m mit einem Pultdach DN 6° geplant.

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Zudem befindet sich das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet des Waginger und Tachinger Sees. Bei erster Beratung in der Gemeinderatssitzung am 21.04.2022 hat das Gremium das Vorhaben begrüßt, da aufgrund der Überdachung die räumliche Situation in der Seebadgaststätte deutlich verbessert werden kann. 

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Es liegt zudem im Landschaftsschutzgebiet des Waginger und Tachinger Sees.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid von Frau Seehuber: Erweiterung der best. Gewerbehalle um Büro- und Gewerberäume, einer Betriebsleiterwohnung und Einliegerwohnung für Personal, Fl.Nr. 195/1 Gem. Tengling, Steingrub 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.09.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Gewerbehalle um Büro und Gewerberäume, einer Betriebsleiterwohnung und einer Einliegerwohnung für Personal. Das Vorhaben wurde bereits als Antrag auf Vorbescheid in der Gemeinderatssitzung am 21.04.2022 behandelt.

In der damaligen Sitzung wurde dem Vorhaben nicht zugestimmt. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit allen Beteiligten wurde von Seiten des Landratsamtes erklärt, dass das Vorhaben in der damals eingereichten Form nicht genehmigungsfähig sei. Bei der Besprechung vor Ort wurden durch das Landratsamt Möglichkeiten aufgezeigt, wie eine Erweiterung machbar wäre. Auf dieser Grundlage ist daraufhin eine Umplanung erfolgt, die nun erneut als Antrag auf Vorbescheid zur Abstimmung vorliegt. 

An die bestehende Halle soll nach wie vor zur Erweiterung des Gewerbebetriebes ein Anbau erfolgen in den Maßen 16 m x 10 m. Die Höhenentwicklung wurde nun jedoch angepasst, die seitliche WH war ursprünglich mit 6,38 m, die FH 8,72 m geplant, nun soll die seitliche WH 6,20 m und die FH 8,35 m betragen. Im OG soll der Einbau einer Einliegerwohnung für Personal erfolgen, zudem sollen Teile des OG und das DG als Betriebsleiterwohnung genutzt werden.
Die geplante Überdachungsmöglichkeit mit Garage soll nicht mehr in den Hang ragen und ist mit den Maßen 30 m x 7,30 m geplant. 

Im Wesentlichen soll über folgende Punkte entschieden werden:
Die Möglichkeit zur Errichtung des Betriebsleiterwohnhauses. 
Die Möglichkeit zur Erweiterung der best. Gewerbehalle. 
Die Möglichkeit Lager- und Überdachungsflächen für den Gewerbebetrieb im Böschungsbereich zu schaffen. 

Begründung zum Antrag auf Vorbescheid:

„Wir sind ein selbstständiger Handwerksbetrieb in Tengling ansässig. Seit der Betriebsgründung 1999 wuchs der Betrieb personell und kundenmäßig stetig. Zurzeit beschäftigen wir 7 Festangestellte und 5 Teilzeitkräfte. Zudem bilden wir permanent Lehrlinge aus.

Da nun auch mein Sohn im Geschäft tätig ist, wird hier zum einen ein Betriebsleiterwohnhaus benötigt und zum anderen wird eine Erweiterung der Büro- und Gewerbefläche samt Lager und Stellflächen notwendig, um einen wirtschaftlichen wettbewerbsfähigen Betrieb weiter gewährleisten zu können. 

Aufgrund der schwierigen Facharbeitersituation planen wir zudem, Angestellte / Azubis mit dem Angebot einer Personalwohnung gewinnen zu können.

Wie aus dem beiliegenden Schreiben von Hr. Walch hervorgeht, sollte zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Dies würde sich im Zuge der ohnehin anstehenden Betriebserweiterung anbieten. 

Da am derzeitigen Standort über die Jahre hinweg zahlreiche Investitionen erfolgten und die Lage des Betriebs für den umliegenden Kundenstamm sich als Ideal erwiesen hat, kommt für uns nur die Nachverdichtung, welche auch von Seiten der Gemeinde gewünscht ist, in Frage.“

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB. Nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB ist die Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs zulässig, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Ob die Voraussetzungen für die Erweiterung des gewerblichen Betriebes erfüllt sind, prüft abschließend die Untere Bauaufsichtsbehörde. Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Nachdem die Planungen entsprechend den Vorgaben der Genehmigungsbehörde geändert wurden kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB. Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Installation von PV-Anlagen auf gemeindlichen Gebäuden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.09.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

GR Werner Reith hat in einer Mail vom 26.07.2022 u. a. angeregt, Maßnahmen zur Energieeinsparung zu ergreifen. Eine mögliche Option ist, auf den gemeindlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen zu installieren.
Hierzu müssen die in Frage kommenden Dächer jedoch vorab überprüft werden auf:
  • Tragfähigkeit der Dachkonstruktion
  • Zustand der Dacheindeckung
  • Zustand der Dachdämmung.

Für die Beurteilung der Dächer ist in jedem Fall die Unterstützung eines Tragwerkplaners (Statikers) erforderlich. Dies besonders auch deshalb, weil nicht von allen Gebäuden Unterlagen zur Tragwerksplanung vorhanden sind.
Es würden somit zur Beurteilung der Situation in jedem Fall Honorarkosten anfallen.

Es gilt zu entscheiden, ob das Thema weiterverfolgt und der Kostenaufwand zur Entscheidungsfindung in Kauf genommen werden soll.

In der anschließenden Diskussion kommt der Rat rasch überein, dass eine generelle Statikprüfung von Dächern an kommunalen Gebäuden nicht zielführend ist. Sollte, was nicht zu erwarten ist, die Überprüfung zu dem Ergebnis kommen, dass auf allen Dachflächen eine Installation einer PV-Anlage möglich wäre, dann fehlen schlichtweg die finanziellen Möglichkeiten zur Umsetzung. Die Kosten für eine generelle Statikprüfung wären daher zum jetzigen Zeitpunkt wirtschaftlich nicht zu vertreten. 

Wunsch des Gemeinderats ist es, die Installationen von PV-Anlagen schrittweise voranzutreiben. Als ideale Dachfläche dürfte sich die Dachfläche beim aktuellen Neubau der Kinderkrippe erweisen. Hier sollte geprüft werden, ob die Installation einer PV-Anlage statisch möglich ist und wirtschaftlich sinnvoll ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See begrüßt grundsätzlich den Vorschlag von Mitglied des Gemeinderats Werner Reith, erachtet aber eine generelle Statikprüfung für alle Dachflächen an gemeindlichen Gebäuden nicht als zielführend, da aufgrund der aktuellen Haushaltslage die Installationen mehrerer PV-Anlagen nicht finanzierbar wäre. Es sollte jedoch in einer Vorermittlung ein Gebäude ausgewählt werden, wo die Installation statisch und wirtschaftlich sinnvoll erscheint. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.09.2022 ö informativ 9

Sachverhalt

Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Ergänzendes Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 02.08.2022

Der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms wurde, auf Grundlage der eingegangenen Anregungen und Hinweise, überarbeitet. Zu den Änderungen wird ein ergänzendes Beteiligungsverfahren durchgeführt.

Der Entwurf der Änderung sowie alle weiteren Unterlagen können unter www.landesentwicklungbayern.de  eingesehen werden.

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung –
EnSikuMaV) 
§ 8
Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern
(1) Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme
von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen
bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.
(2) Die Untersagung nach Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Beleuchtung
zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich
ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann. 

Die Kirche wurde telefonisch am 30.08.2022 darüber informiert, dass ab dem 01.09.2022 bis einschließlich 28.02.2023 eine Beleuchtung der Kirchen in Taching, Tengling und Burg durch diese Verordnung untersagt ist und deshalb von der Gemeinde auch nicht mehr ausgeführt wird. 

Kiosk Campingplatz Taching 
Bürgermeisterin Lang informiert, dass der Kiosk am Campingplatz im Mai 2023 seinen Betrieb aufnehmen wird. 

Baubeginn Deckensanierung St 2105 Taching – Tengling 
Bürgermeisterin Lang informiert, dass die Arbeiten zur Deckensanierung am 26.09.2022 beginnen werden. 

Datenstand vom 24.10.2022 12:46 Uhr