Datum: 11.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Wonneberg
Gremium: Gemeinderat Wonneberg
Körperschaft: Gemeinde Wonneberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.08.2022
2 Abschluss einer Zweckvereinbarung für Wartungen und/oder Reparaturen an Atemschutzgeräten durch die Feuerwehr Waging a. See für Feuerwehren anderer Gemeinden
3 Information über die seit 1996 begonnenen Erschließungsarbeiten im Gemeindebereich
4 Antrag auf isolierte Befreiung von Frau Klouceck: Bau einer Holz- bzw. Gerätehütte mit Satteldach, Fl.Nr. 163/2 Gem. Wonneberg, Pater-Bernhard-Straße 33
5 Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Roth: Errichtung einer Geräte-/Fahrradhütte, Fl.Nr. 161/2 Gem. Wonneberg, Hochfellnweg 5
6 Benennung der Siedlungsstraße im Baugebiet Enzersdorf
7 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung
8 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 11.10.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift wurde den Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg hat die Sitzungsniederschrift vom 09.08.2022 zur Kenntnis genommen und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Abschluss einer Zweckvereinbarung für Wartungen und/oder Reparaturen an Atemschutzgeräten durch die Feuerwehr Waging a. See für Feuerwehren anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 11.10.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Wartungen und/oder Reparaturen der Atemschutzgeräte für die gemeindliche Feuerwehr der Gemeinde Wonneberg erfolgt durch die Feuerwehr Waging a. See.

Bei Erbringung einer Leistung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ist grundsätzlich davon auszugehen, dass durch die Möglichkeit, diese Leistung auch von Privaten erhalten zu können, Wettbewerb besteht und eine fehlende Steuerbarkeit zu einer Verzerrung dieses Wettbewerbs führen würde. Sofern Tätigkeiten der Feuerwehr gegen Entgelt erbracht werden, erfüllen diese Tätigkeiten grundsätzlich die Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG.

Bei den Wartungen und/oder Reparaturen der Atemschutzgeräte durch die Feuerwehr Waging a. See für Feuerwehren anderer Gemeinden handelt es sich um Leistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenabwehr und die Feuerwehr Waging a. See tritt in Wettbewerb zu Privaten. Insofern sind die entsprechenden Leistungen steuerbar.

Gem. § 2b Abs. 2 UStG liegen größere Wettbewerbsverzerrungen nicht vor, wenn der von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts im Kalenderjahr aus gleichartigen Tätigkeiten erzielte Umsatz voraussichtlich 17.500 Euro jeweils nicht übersteigen wird. Für Wartungen und/oder Reparaturen der Atemschutzgeräte für andere Feuerwehren wird der Betrag von 17.500 € nicht überschritten. § 2b Abs. 3 UStG regelt, dass, wenn eine Leistung an eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeführt wird, größere Wettbewerbsverzerrungen insbesondere auch dann nicht vorliegen, wenn die Leistungen aufgrund von langfristigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen beruhen.

Aus diesem Grund möchte der Markt Waging a. See mit den Gemeinden Kirchanschöring, Petting, Wonneberg und Taching a. See eine entsprechende Zweckvereinbarung abschließen. Die Leistungen können dann den Gemeinden nach wie vor ohne Ausweisung einer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. 

Vorab wurde die vorliegende Zweckvereinbarung mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt. 

Bis dato lagen keine schriftlichen Vereinbarungen vor. Die Übernahme der Arbeiten für Wartungen und/oder Reparaturen der Atemschutzgeräte für andere Feuerwehren erfolgte lediglich durch mündliche Vereinbarungen.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg hat Kenntnis von der Zweckvereinbarung und stimmt dieser zu. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Information über die seit 1996 begonnenen Erschließungsarbeiten im Gemeindebereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 11.10.2022 ö 3

Sachverhalt

Die an den Gemeinderat vorzunehmende Information für die ab 1996 im Gemeindebereich vorgenommenen Erschließungsarbeiten beruht auf der überörtlichen Rechnungsprüfung der Jahre 2014 bis 2019 durch den BKPV. Maßgeblich ist die TZ 8 des dem Rat bekanntgegebenen Prüfungsberichts. Bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 10.09.2019 wurde der Rat über die sog. „Altanlagenregelung“ informiert. Hinsichtlich der Verjährungsproblematik war zu prüfen, ob die Erschließungsanlagen endgültig technisch hergestellt wurden und eine tatsächliche Abrechnung erfolgte. Von der Kämmerei wurde eine Aufstellung erstellt, die alle ab 1996 begonnenen Erschließungsarbeiten erfasst. Dabei wurde ermittelt, ob die Anlagen endgültig technisch hergestellt wurden und eine Abrechnung des Erschließungsaufwandes erfolgt. Mit Schreiben vom 07.09.2022 teilte uns das Landratsamt Traunstein mit, dass die Aufstellung dem Gemeinderat bekanntzugeben ist. Dieser Aufforderung wird nachgekommen und die Aufstellung wird dem Rat vorgestellt.  
Festzustellen war, dass einige Anlagen nicht endgültig hergestellt wurden, da auf Wunsch der Anlieger keine Installation der Straßenbeleuchtung erfolgte. Allerdings wurde der Aufwand in der Abrechnung berücksichtigt. Von Seiten des Landratsamtes wurde darauf hingewiesen, dass der Aufwand nach tatsächlichen Kosten zu ermitteln ist. Um hier künftige Probleme zu vermeiden, sind die Erschließungsanlagen endgültig technisch herzustellen, d.h., inkl. Straßenbeleuchtung und auch entsprechend abzurechnen. 

Bürgermeister Fenninger informiert über den Sachverhalt. Die Thematik wird im Rat besprochen und von den Ratsmitgliedern zur Kenntnis genommen.

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4. Antrag auf isolierte Befreiung von Frau Klouceck: Bau einer Holz- bzw. Gerätehütte mit Satteldach, Fl.Nr. 163/2 Gem. Wonneberg, Pater-Bernhard-Straße 33

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 11.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Vorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 14.06.2022 behandelt. Der Befreiung wurde erstmalig nicht zugestimmt, da die geplante Gerätehütte eine Schmutzwasserleitung überbaut hätte und die Hütte in einer von Bebauung freizuhaltenden Grünfläche geplant wäre. Die Antragstellerin beabsichtigt nun die Errichtung der Holz- bzw. Gartenhütte mit Satteldach in den Maßen ca. 5 m x 4 m und einer maximalen Grundfläche von 75 m³ westlich der bestehenden Baukörper. Der geänderte Standort befindet sich nicht innerhalb einer von Bebauung freizuhaltenden Fläche. Ferner wird durch den geänderten Standort auch die Schmutzwasserleitung nicht mehr überbaut. 

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Obermoosen“ in der Fassung der 1. Änderung und hält die Festsetzungen nicht ein. Die Gartenhütte soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden. 

Der Bebauungsplan setzt überbaubare Baugrenzen fest. Nebenanlagen sind innerhalb dieses Bereiches zulässig. Gem. § 23 Abs. 5 BauNVO können Nebenanlagen, wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist, auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden. 

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Obermoosen“ in der Fassung der 1. Änderung und hält die Festsetzungen nicht ein. Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Der beantragten Befreiung wird zugestimmt, unter der Voraussetzung dass zum bestehenden Schmutzwasserkanal ein Abstand von mindestens 1,50 m eingehalten wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Roth: Errichtung einer Geräte-/Fahrradhütte, Fl.Nr. 161/2 Gem. Wonneberg, Hochfellnweg 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 11.10.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Geräte-/Fahrradhütte auf der westlichen Grundstücksseite. Die Gerätehütte soll in den Maßen 4 m x 3 m und einer seitlichen WH von ca. 2,20 m errichtet werden. Die Dachform ist als Satteldach geplant. 

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Obermoosen“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Die Geräte-/Fahrradhütte soll komplett außerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Der Bebauungsplan setzt überbaubare Baugrenzen fest. Nebenanlagen sind innerhalb dieses Bereiches zulässig. Gem. § 23 Abs. 5 BauNVO können Nebenanlagen, wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist, auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden. Die angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt. 

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Obermoosen“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Die angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt. 
Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Der beantragten Befreiung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Benennung der Siedlungsstraße im Baugebiet Enzersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 11.10.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bürgermeister Fenninger schlägt vor, die neue Siedlungsstraße in Enzersdorf mit der Bezeichnung „Lohbachfeld“ zu benennen. Der Vorschlag ist mit den betroffenen Grundstücksbesitzern abgesprochen, sie sind damit einverstanden.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg beschließt, die Siedlungsstraße im Baugebiet Enzersdorf Nord mit der Bezeichnung „Lohbachfeld“ zu benennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 11.10.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Fenninger gibt bekannt, dass der Gemeinderat Wonneberg in der Sitzung vom 09.08.2022 die Fa. Traun-Tiefbau aus St. Georgen mit der Asphaltierung der Zufahrt von Plattenberg in Richtung Unterwendling beauftragt hat. Die Angebotssumme beträgt brutto 6.620 €. 

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 11.10.2022 ö informativ 8

Sachverhalt

Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Ergänzendes Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 02.08.2022
Der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms wurde, auf Grundlage der eingegangenen Anregungen und Hinweise, überarbeitet. Zu den Änderungen wird ein ergänzendes Beteiligungsverfahren durchgeführt. Der Entwurf der Änderung sowie alle weiteren Unterlagen können unter www.landesentwicklungbayern.de  eingesehen werden.

Bekanntgabe von erteilten Genehmigungsfreistellungserklärungen
Folgende Anträge, die auf dem Büroweg behandelt wurden, werden bekanntgegeben:
Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen, Kapellenweg 4, Teilfläche aus Fl.Nr. 1222 Gemarkung Wonneberg
Antrag auf Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage, Kapellenweg 1, Fl.Nr. 1222/4 Gemarkung Wonneberg 
Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Kapellenweg 2, Fl.Nr. 1222/6 Gemarkung Wonneberg 
Antrag auf Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Garage und Carport, Kapellenweg 3, Fl.Nr. 1222/5 Gemarkung Wonneberg 

Bekanntgabe von Vereinszuschüssen
Bürgermeister Fenninger gibt bekannt, dass der Gartenbauverein einen Zuschuss in Höhe von 200 € erhalten hat, der Dorfhelferinnenverband ca. 250 €. 

Bürgermeister Fenninger fasst nochmals die Ergebnisse der Straßenbesichtigung am 10.09.2022 zusammen. Straßenerneuerungen in Untermoosen, Wald und von Egerdach in Richtung Fritzenweng sind vorgesehen. Weitere Details müssen noch festgelegt werden. Um günstige Preise zu erzielen, soll die Ausschreibung um die Jahreswende verschickt werden. 
Bürgermeister Fenninger spricht den Vorschlag einer 30 Km/h-Beschränkung vor dem neuen Bürgerhaus an. Man einigt sich darauf, bei einem Besichtigungstermin mit der Polizei mögliche Stellen im Ortsbereich dahingehend zu begutachten.
Bezüglich der geplanten Straßenbaumaßnahmen wird Bürgermeister Fenninger dazu ermächtigt, die notwendigen Grundstücksverhandlungen zu führen, soweit Verbreitungen der Straßen notwendig werden.
GR Kriegenhofer bedankt sich ganz herzlich für die große Mithilfe bei diesjährigen Ferienprogramm. Die einzelnen Veranstaltungen wurden sehr gut gebucht. Bürgermeister Fenninger wiederrum bedankte sich bei GR Kriegenhofer und seinem Team und für die hervorragende Organisation. Das Ferienprogramm hat auch in diesem Jahr wieder großen Anklang gefunden. 
Aus der Mitte des Rates wird das Thema Ausfall der Stromversorgung im Krisenfall angesprochen. Bürgermeister Fenninger kündigt an, dass das Thema noch auf die Tagesordnung einer Sitzung kommt.
2. Bürgermeister Eder weist auf die Musikveranstaltung am Sa. 29.10. im Bürgerhaus hin.

Datenstand vom 28.11.2022 08:32 Uhr