Datum: 12.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 22:33 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.09.2022
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Abschluss einer Zweckvereinbarung für Wartungen und/oder Reparaturen an Atemschutzgeräten durch die Feuerwehr Waging a. See
4 Anfragen 70 km/h Beschränkung an der Einmündung der Kreisstraße TS 26 in die Staatsstraße 2105
5 Antrag auf Vorbescheid von Hr. Reiter: Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen, Fl.Nr. 195/6, Gem. Taching a. See, Burgstraße
6 Vorabstimmung zum Bauvorhaben Guenine-Voß, Mühlstraße 9, Fl.Nr. 2127/30 Gem. Taching
7 Brücke TEB 6 über Tenglinger Bach vor Furtmühle, Sachverhalt
8 Öffnungszeiten Waldkindergarten Tengling
9 Grundsatzbeschluss über die Erstellung eines Wanderwegkonzeptes
10 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.10.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 15.09.2022 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats im RIS bekanntgegeben. Einwände gegen diese Sitzungsniederschrift werden nicht vorgebracht. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 15.09.2022 und genehmigt diese. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.10.2022 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 15.09.2022 gibt Bürgermeisterin Lang folgende Tagesordnungspunkte bekannt, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.
„Auftragsvergabe Breitbanderschließung“ – TOP 14. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Bauaufträge für den Breitbandausbau die Fa. Walter Bauer, Runding, erhalten hat. Die Auftragssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit. 
„Grundschule Taching, Umbau Hausmeisterwohnung – Planungsauftrag“ – TOP 16. Es kann bekanntgegeben werden, dass das Planungsbüro Kade, Puchheim, den Planungsauftrag i. Sa. Brandschutz erhalten hat. Die Honorarsumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.
„Sonstiges“ – TOP 19. Die Diskussionspunkte „Exkursion Bauleitplanung“ und „Betriebsausflug – Einladung der Lebenspartner“ können vollumfänglich bekanntgegeben werden. 

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3. Abschluss einer Zweckvereinbarung für Wartungen und/oder Reparaturen an Atemschutzgeräten durch die Feuerwehr Waging a. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.10.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Wartungen und/oder Reparaturen der Atemschutzgeräte für die gemeindlichen Feuerwehren der Gemeinde Taching a. See erfolgen durch die Feuerwehr Waging a. See.

Bei Erbringung einer Leistung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ist grundsätzlich davon auszugehen, dass durch die Möglichkeit, diese Leistung auch von Privaten erhalten zu können, Wettbewerb besteht und eine fehlende Steuerbarkeit zu einer Verzerrung dieses Wettbewerbs führen würde. Sofern Tätigkeiten der Feuerwehr gegen Entgelt erbracht werden, erfüllen diese Tätigkeiten grundsätzlich die Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG.

Bei den Wartungen und/oder Reparaturen der Atemschutzgeräte durch die Feuerwehr Waging a. See für Feuerwehren anderer Gemeinden handelt es sich um Leistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenabwehr und die Feuerwehr Waging a. See tritt in Wettbewerb zu Privaten. Insofern sind die entsprechenden Leistungen steuerbar.

Gem. § 2b Abs. 2 UStG liegen größere Wettbewerbsverzerrungen nicht vor, wenn der von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts im Kalenderjahr aus gleichartigen Tätigkeiten erzielte Umsatz voraussichtlich 17.500 Euro jeweils nicht übersteigen wird. Für Wartungen und/oder Reparaturen der Atemschutzgeräte für andere Feuerwehren wird der Betrag von 17.500 € nicht überschritten. § 2b Abs. 3 UStG regelt, dass, wenn eine Leistung an eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeführt wird, größere Wettbewerbsverzerrungen insbesondere auch dann nicht vorliegen, wenn die Leistungen aufgrund von langfristigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen beruhen.

Aus diesem Grund möchte der Markt Waging a. See mit den Gemeinden Kirchanschöring, Petting, Wonneberg und Taching a. See eine entsprechende Zweckvereinbarung abschließen. Die Leistungen können dann den Gemeinden nach wie vor ohne Ausweisung einer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. 

Vorab wurde die vorliegende Zweckvereinbarung mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt. 

Bis dato lagen keine schriftlichen Vereinbarungen vor. Die Übernahme der Arbeiten für Wartungen und/oder Reparaturen der Atemschutzgeräte für andere Feuerwehren erfolgte lediglich durch mündliche Vereinbarungen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Zweckvereinbarung und stimmt dieser zu. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Anfragen 70 km/h Beschränkung an der Einmündung der Kreisstraße TS 26 in die Staatsstraße 2105

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.10.2022 ö informativ 4

Sachverhalt

Anfragen die Geschwindigkeit bei der Einmündung der Kreisstraße TS 26 in die Staatsstraße 2105 in Taching a. See auf 70 km/h zu reduzieren.

Die Untere Verkehrsbehörde hat uns zu der Thematik eine zusammenfassende Stellungnahme zukommen lassen:

Die Verkehrssituation in Obertaching, Einmündung der Kreisstraße TS 26 in die Staatsstraße 2105, wurden mit Polizei, dem Staatlichen Bauamt Traunstein und der Kreisstraßenverwaltung genauer betrachtet.

Dabei wurde auch die Unfallstatistik ausgewertet. Es fiel auf, dass sogenannte Einbiegeunfälle, also von der Kreisstraße in die Staatsstraße, dabei bislang keine Rolle spielten. Das Problem waren demnach immer Abbiegeunfälle von Verkehrsteilnehmern, die von der St 2105 nach links in die TS 26 einbiegen wollten und dabei den bevorrechtigten Gegenverkehr übersehen haben. So ereignete sich auch der kürzliche Unfall mit Motorradfahrern. 

Es wurde vorgeschlagen, die Geschwindigkeit zwischen Mauerham und dem Ortsschild Taching zu reduzieren. Die rechtliche Grundlage für eine Geschwindigkeitsbeschränkung regelt § 45 Abs. 9 StVO: Demnach dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Verkehrsbeschränkungen und -verbote (= Tempolimit) des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine besonders erhebliche Gefahrenlage besteht. 

Die Sicht von der Einmündung der TS 26 in die St 2105 ist in beide Richtungen gut, es befindet sich kein Bewuchs etc. im Umfeld, der die Sicht einschränkt. Die erforderlichen Sichtweiten von 200 Metern bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h sind an der Einmündung in beide Richtungen vorhanden, dies haben wir bei einer Ortseinsicht am 28.09.2022 überprüft. 

Wie bereits erwähnt, war die Geschwindigkeit bei den vergangenen Unfällen nie ursächlich. Eine auf die Unfallursache abgestimmte Lösung ist die Linksabbiegespur, welche kürzlich gebaut wurde. Denn auch die Sicht von der Linksabbiegespur nach vorne, in Richtung des Gegenverkehrs, ist als gut zu bezeichnen. 

Die Unfallkommission des Landkreises Traunstein, bestehend aus dem Staatlichem Bauamt, der Polizei und dem Landratsamt Traunstein wird bei Ihrer Auswertung des aktuellen Dreijahreszeitraumes auch diese Stelle von 2022 bis 2025 wieder besonders untersuchen und sollte sich zeigen, dass kein signifikanter Rückgang des Unfallgeschehens zu verzeichnen ist, wird über ggf. weiterführende Maßnahmen beraten. 

Die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung wird daher aktuell als rechtlich nicht begründbar angesehen und ist somit leider nicht möglich

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von o.g. Sachverhalt und stimmt der Vorgehensweise zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid von Hr. Reiter: Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen, Fl.Nr. 195/6, Gem. Taching a. See, Burgstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.10.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen. Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung am 21.04.2022 behandelt. Erstmalig wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass sich das Vorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung speziell in der Höhenentwicklung nicht in die Eigenart der näheren Umgebungsbebauung einfügt. 

Ursprünglich war die seitliche WH mit 6,50 m geplant. Die geplante Höhe wurde nun auf 6,20 m reduziert. An den ehemals geplanten Maßen des Baukörpers wurde ansonsten nicht viel geändert. Das Gebäude ist mit den Maßen 15 m x 11,50 m geplant. Zwei Garagen sollen angebaut werden mit den Maßen 6,50 m x 6 m. 


Verwaltung
Das Vorhaben soll zwischen einem bestehenden Gewerbebetrieb und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Tengling – Steingrub-Süd“ errichtet werden. Im FNP ist die Fläche als Mischgebiet dargestellt.

Das Grundstück, kann demnach als Baulücke gewertet werden und dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugeschlagen werden, zumindest der vordere „bebaute“ Bereich entlang der Straße.

Der Gewerbebetrieb beurteilt sich nach § 35 BauGB und stellt baurechtlich einen gesonderten Beurteilungsfall dar. Angrenzend befindet sich der Bebauungsplan „Steingrub – Süd“, welcher eine seitl. Wandhöhe von 5,60 m festsetzt. Im Weiteren schließt sich der Bebauungsplan „Tengling Südwest II“ an, welcher seitl. Wandhöhen von 5,90 m festsetzt.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich der Bebauungsplan „Steingrub“ welcher eine seitl. Wandhöhe von 6,10 m festsetzt. Und direkt neben diesem Bebauungsplan (östlich) befindet sich der Bebauungsplan „Tengling Südwest“, welcher seitl. Wandhöhen von 3,50 m und 5,60 m festsetzt.

Der § 34 BauGB besagt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügen.

Zwischenzeitlich erfolgte die Behandlung des Antrages des benachbarten Gewerbebetriebes „Steingrub 1“. In dem Fall wurde das Gebäude mit einer seitlichen WH von 6,20 m beantragt. Aufgrund der angepassten Höhenentwicklung und einer angestrebten Nachverdichtung könnte dem Antrag auf Vorbescheid zugestimmt werden. 

Im weiteren Verfahren (beim LRA) ist das Vorhaben noch auf gewisse Lärmimmissionen zu prüfen, sodass sich die bestehenden Gewerbebetriebe mit der geplanten heranrückenden Wohnbebauung nicht gegenseitig beeinträchtigen. Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Vorabstimmung zum Bauvorhaben Guenine-Voß, Mühlstraße 9, Fl.Nr. 2127/30 Gem. Taching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.10.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauantrag von Frau Guenine-Voß zum Neubau eines Mehrgenerationenhauses auf der Fl.Nr. 2127/30 Gem. Taching (Mühlstraße 9) wurde in den Gemeinderatssitzungen am 27.02.2020 und 29.06.2022 beraten.

Der Gemeinderat hat das Bauvorhaben in seinen Beratungen abgelehnt. Im Weiteren fand dann am 19.07.2022 ein gemeinsamer Termin mit den Antragstellern und Planern zusammen mit den Bauverwaltungen im Landratsamt Traunstein statt.

Hier wurden gemeinsam Umplanungsmaßnahmen (Reduzierung des Bauvolumens und Abstand zur Straße / Stellplätze) besprochen, sodass das Bauvorhaben „genehmigungsfähig“ erscheint. Nachdem das Planungsbüro bereits sehr viel Muße und Fleiß in das Projekt gesteckt hat, möchten sie sich gerne vorab mit Gemeinde und LRA abstimmen, bevor die Reinzeichnung der Planunterlagen begonnen wird. Daher die Vor-Abstimmung des Bauvorhabens in der heutigen Sitzung.

Die Antragstellerin würde zusammen mit ihren zwei erwachsenen Kindern und den Großeltern (der Kinder) in das geplante Haus gemeinsam einziehen wollen.

In erster Linie geht es heute um Abweichung von der Stellplatzsatzung:
Von Seiten der Verwaltung wurde zum geplanten Vorhaben mitgeteilt, dass bei der Herstellung von überdachten Stellplätzen es gängige Praxis ist, dass mind. 1 m Abstand zwischen baulicher Anlage und der öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten wird. Unter 1 m möchte man eigentlich keine Abweichungen zulassen. Allein bedingt durch die Verkehrssicherheit, Sichtverhältnisse, Schneeräumung im Winter usw. Die Stellplatzsatzung schreibt derzeit einen Mindestabstand von 3m bei der Errichtung von offenen Garagen (=Carports, überdachte Stellplätze) vor (vgl. § 3 Abs.3). Weiter schreibt sie vor, dass je Grundstücksgrenze an einer öffentl. Verkehrsfläche nicht mehr als vier Stellplätze unmittelbar von der öffentl. Verkehrsfläche aus erschlossen werden dürfen (vgl. § 3 Abs. 6).

Mit der geänderten Skizze vom 09.09.2022 würde nun der 1 m Abstand zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Stellplätze eingehalten werden. Entlang des Grundstücks würden nach wie vor 8 Stellplätze errichtet und von der Straße aus angefahren werden. Somit besteht weiterhin ein Verstoß gegen zwei Vorschriften der Satzung.

Der ursprüngliche Eingabeplan sowie die beiden neuen Skizzen-Unterlagen sind der Beschlussvoralge beigefügt.

In der anschließenden Diskussion zeigt sich, dass der Rat grundlegende Bedenken zu dem geplanten Bauvorhaben hat. Nicht nur die Abweichungen von der Stellplatzsatzung werden kritisch gesehen, sondern auch die geplante Bebauung. Nach Ansicht des Rats fügt sich die geplante Bebauung nicht in die nähere Bebauung ein.  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt Kenntnis vom neuen Sachverhalt zum geplanten Bauvorhaben in der Mühlstraße 9 in Taching a. See.

Eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird wie folgt in Aussicht gestellt:
  • § 3 Abs. 6, hinsichtlich der begrenzen Anzahl von vier Stellplätzen entlang einer Grundstücksseite an einer öffentlichen Verkehrsfläche wird eine Abweichung zur Herstellung von 8 Stellplätzen zugelassen und
  • § 3 Abs. 3, hinsichtlich des erforderlichen Mindestabstands von 3 m zwischen offenen Garagen und der öffentlichen Verkehrsfläche wird eine Abweichung auf 1 m zugelassen.

Die Kosten zur Absenkung des Gehweges in diesem Bereich haben die Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15

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7. Brücke TEB 6 über Tenglinger Bach vor Furtmühle, Sachverhalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.10.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Bereich der Furtmühle gibt es ein Brückenbauwerk best. aus zwei zusammengebauten unterschiedlich alten Teilbauwerken über den Tenglinger Bach.

Bei der Bauwerksprüfung 2018 wurde festgestellt, dass der ältere Teil des Bauwerkes ziemlich marode ist. Bei dem Teilbauwerk handelt es sich anscheinend um eine alte Straßenbrücke, da laut Zeitzeugen vor Ort die Straße früher stellenweise noch näher am Tenglinger Bach gelaufen sein muss als diese jetzt verläuft. Eine Sanierung für diesen Teil ist unwirtschaftlich.

Als Sofortmaßnahme wurde damals aufgrund des Bauwerkszustandes ein mögliches Befahren der unter der Grünfläche liegenden Brücke mittels Zaunabsperrung vom Bauhof Taching am See unterbunden.

Diese Absperrung wird derzeit immer noch aufrechterhalten.

Auch der danebenliegende neuere Brückenteil, wo derzeit die Ortstraße in Richtung Gessenhausen darüber läuft, könnte eine Sanierung laut Bauwerkshauptprüfung und auch bereits vor Ort gut sichtbar vertragen. Hier ist vor allem ein Schwachpunkt die vorhandene zu geringe Betonüberdeckung der Bauteile (z.B. Betonabplatzungen, Korrosion der Bewehrungseisen).

Leider gibt es im Archiv der Gemeinde Taching am See für beide Bauwerke keine Ausführungs- und Bewehrungspläne, oder etwaige Bemessungsunterlagen.
Somit gestalten sich alle etwaigen Planungen wie z.B. ein Teilabriss, eine Sanierung, das Anbringen einer notwendigen Gehwegabsturzsicherung als ziemlich aufwendig. Auch vorhandene „Ausblühungen“ an der Untersicht des neueren Bauwerkes zeigen deutlich, dass hier ein Schwachpunkt im Bereich der vermuteten Abdichtung vorhanden sein muss. Inwieweit hier schon das best. Betongefüge der Überbauplatte angegriffen wurde, kann ohne weitere Untersuchungen nicht bestimmt werden.

Aufgrund der fehlenden Unterlagen und der Unklarheiten des Zustandes des bestehenden Gefüges durch verschiedene Einflüsse von außen (z.B. Tausalz) ist eine Schätzung von etwaigen Maßnahmenkosten ohne weitere Untersuchungen eine reine Spekulation.

Die Verwaltung würde, wenn finanziell abbild- und leistbar folgenden „Sollzustand“ definieren:

Abbruch des „älteren Teilbauwerkes“, Herstellung der notwendigen Bachböschung im Abbruchbereich, Sanierung des verbleibenden Bauwerkteils (falls noch brauchbar) und Anbau einer neuen Bauwerkskappe mit regelkonformer Absturzsicherung, die den Gehweg aufnimmt.

Sollte der neuere Bauwerksteil wirtschaftlich nicht mehr sanierbar sein, muss man sich über einen Brückenneubau unterhalten.

Weiterhin würde die Verwaltung dem Gemeinderat Taching am See vorschlagen, frühzeitig ein „Fachbüro für den Ingenieurbau“ einzubinden, um notwendige Entscheidungshilfen ausarbeiten zu lassen.


Bei allen Überlegungen ist aber zu berücksichtigen, dass mögliche Arbeiten am neueren Bauwerksteil Verkehrseinschränkungen und ggf. auch eine Vollsperre der Ortstraße und des Gehweges mit sich ziehen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, für das gegenständliche Brückenbauwerk zunächst ein Planungsbüro zu beauftragen, um überschlägig zu ermitteln, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Kosten dafür entstehen. Bei finanziell möglicher Umsetzbarkeit sollen die Mittel im Haushalt 2023 veranschlagt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Öffnungszeiten Waldkindergarten Tengling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (VG Waging a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.10.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Frau Agathe Reiter stellte einen Antrag auf Verlängerung der Betreuungszeiten im Waldkindergarten in Burg. Derzeit bietet der Waldkindergarten eine Betreuungszeit von täglich 08.00 bis 12.30 Uhr. Von Seiten der Verwaltung wurde eine Abfrage unter den Eltern gemacht. Bei 18 ausgewerteten Fragebögen war die Rückmeldung, dass bei 7 das derzeitige Angebot ausreicht. Weitere 7 würden eine Stunde mehr buchen und bei derer drei wäre eine Zeit bis 14.00 Uhr der Wunsch. Eine Rückmeldung ergab eine Wunschbetreuungszeit bis 16.00 Uhr. Grundsätzlich muss hier erwähnt werden, dass zwar ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht, allerdings gibt es keinen Anspruch auf einen „Wunschplatz“. Im Regelkindergarten wird eine Betreuung bis 15.00 Uhr angeboten. Ein Anspruch auf diese Betreuungszeit im Waldkindergarten besteht nicht. Zudem wurde das Personal befragt, ob es die daraus resultierende Mehrarbeitszeit leisten würde. Dies wurde verneint. Theoretisch müsste bei einer Ausweitung der Betreuungszeit ein komplett neues Betreuungsteam gesucht werden. 

Weiterhin würde ein noch höheres Defizit auf die Gemeinde zukommen. Bei einer Betreuungszeit bis 14.00 Uhr müssten mindestens zwei Erzieherinnen/Kinderpflegerinnen die volle Zeit anwesend sein, egal wie viele Kinder betreut werden müssen. Die Kosten für das Personal würden um ca. 22.000 € steigen. Im Vergleich dazu würden durch erhöhte Förderung und steigender Beiträge lediglich ca. 8.500 € mehr eingenommen werden. Das Defizit würde also um weitere 13.500 € alleine im Waldkindergarten steigen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt die Erhöhung der Betreuungszeiten für den Waldkindergarten in Tengling. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15

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9. Grundsatzbeschluss über die Erstellung eines Wanderwegkonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.10.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bisherige gern angenommene Wander-Spazierwege führen uneinheitlich und schlecht beschildert durch das Gemeindegebiet. Im Zuge eines Kooperationsprojektes hatte die Gemeinde Taching am See 2018-2020 mit 24 weiteren Gemeinden der Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land ein Konzept zur Umsetzung einer einheitlichen „Wander-Spazierregion“ der beiden Landkreise erstellt. Diese Konzeption ist nun Grundlage für die folgende Umsetzung. Die Umsetzung des Wanderkonzeptes soll im Zuge eines Kooperationsprojektes 2022/23 durch jeweils einzelne Teilprojekte auf Gemeinde Ebene erfolgen. Die vorliegende Projektbeschreibung erläutert die Maßnahmen, die in der Gemeinde Taching am See geplant sind.
Die Einzel-Maßnahmen entfalten nach Umsetzung aller Teilprojekte des Projektgebietes zu einer einheitlich gestalteten Wanderregion über die beiden Landkreise eine überregionale Wirkung. Das vorangegangene Planungsprojekt wurde unter Beteiligung von lokalen Arbeitsgruppen mit Bürgern, regionalen Arbeitsgruppen und Planungseinheiten (Verwaltung, Tourismus aus TS und BGL, Nationalparkverwaltung und lokalen Vereinen) sowie Teilräumen Alpen und Voralpen erarbeitet und stellt den aktuellen Bedarf der Gesellschaft und Wirtschaftsverbände im Projektgebiet dar.
Die Kostenmehrung resultiert aus der Ausschreibung, zusätzlichen Kinderspielplätzen und eines Brückenbauwerks.

Die Gemeinde Taching am See übernimmt an der kalkulierten Gesamtsumme von 162.839,01 € brutto nach Abzug der zu erwartenden Förderung durch das LEADER-Förderprogramm von 82.103,70 € sowie den zugesagten Mitteln vom Chiemgau Tourismus von 1.940,00 € bis zu maximal 78.795,31 € brutto.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Gemeinde nach Umsetzung der Einrichtungen, Pflege und Unterhalt im Rahmen der Zweckbindungsfrist von 12 Jahren beginnend ab dem Datum des Auszahlungsbescheides der Schlusszahlung zu übernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See stimmt der Umsetzung des „Wanderwegekonzeptes der Landkreise TS und BGL – Teil-Projekt Umsetzung Wandergebiet Taching a. See“ nach den vorliegenden Planungsunterlagen zu.
Der Gemeinderat ermächtigt die erste Bürgermeisterin Stefanie Lang den Eigenmittelanteil der Gemeinde entsprechend anzuheben, falls es aufgrund aktueller Preissteigerung (Corona und Ukrainekrieg) zu Veränderungen der im Frühjahr festgelegten Finanzierung kommen sollte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.10.2022 ö informativ 10

Sachverhalt

Informationen zum Geltungsbereich der Entwicklungssatzung Limberg

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung der Entwicklungssatzung Limberg gefasst. Die Verwaltung hat die Einbeziehung des Bauvorhabens (Errichtung eines Austragshauses) auf Fl.Nr. 966 von Fam. Kroiß, in den Geltungsbereich der Satzung in Absprache mit dem Landratsamt Traunstein geprüft. 
Die Anpassung des Geltungsbereiches ist nicht zwingend erforderlich, da das o.g. Bauvorhaben als landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben genehmigt wurde, d.h. die Genehmigung des Vorhabens war auch außerhalb der Satzungsgrenzen möglich. Ein direkter Vor- oder Nachteil, bei Aufnahme in den Geltungsbereich, ist für den Grundstücksbesitzer nicht erkennbar. Allerdings wäre bei einem Einbezug der Fläche in den Geltungsbereich der Satzung von uns auch der FNP zu ändern (!) und die Fläche wäre wohl als Baulandfläche zu bewerten (dies könnte bewertungsrechtliche Auswirkungen im privaten Bereich mit sich ziehen) und das aktuelle Verfahren Krautenbacher/Mayer in die Länge ziehen. 
Aus diesem Grund, bleibt der Geltungsbereich der Entwicklungssatzung Limberg unverändert (Planfassung 10.08.2022). Die Verwaltung sieht davon ab, den FNP zu ändern, sofern es dazu keinen mehrheitlich angenommenen Antrag aus dem GR gibt. 

Massageangebote Pavillon Seebad Taching

Während der Badesaison 2022 wurden im Seebad Taching (Pavillon) von Frau Fellner Massagen angeboten. Frau Fellner ist in der Sitzung des Gemeinderats anwesend und ihr wird das Wort erteilt, um kurz über das Angebot zu berichten. Den Mitgliedern des Gemeinderats ist bekannt, dass die angebotenen Massagen rege angenommen wurden. Es spricht nichts dagegen, dass auch 2023 wieder Massagen angeboten werden können. Insgesamt wertet das Angebot den Seebadbetrieb weiter auf. 

Vario-Bus

Bürgermeisterin Lang informiert, dass die Gemeinde Wonneberg am Projekt „Vario-Bus“ nicht teilnehmen wird. Dadurch reduzieren sich die Kosten in unerheblichen Umfang. 

Rückschnitt von Sträuchern und Hecken

Mitglied des Gemeinderats Markus Krautenbacher informiert, dass immer wieder zu beobachten sei, dass Sträucher und Hecken in den Verkehrsraum ragen. Nachdem im Rat die Thematik bereits mehrfach angesprochen wurde, hat man sich vor einiger Zeit dazu entschlossen, die betreffenden Eigentümer anzuschreiben und aufzufordern, den Rückschnitt vorzunehmen. Bürgermeisterin Lang gibt dazu bekannt, dass in Kürze entsprechende Schreiben an die betroffenen Eigentümer versandt werden sollen. 
  

Datenstand vom 27.12.2022 08:30 Uhr