Datum: 08.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Wonneberg
Gremium: Gemeinderat Wonneberg
Körperschaft: Gemeinde Wonneberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.10.2022
2 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wonneberg für den Bereich Unterwendling, Ausweisung eines Sondergebietes „Photovoltaik – Freiflächenanlage“: Billigung Entwurfsplanung
3 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- mit Grünordnungsplan, Sondergebiet "Freiflächenphotovoltaikanlage Unterwendling": Verfahrensänderung und Einleitungsbeschluss
4 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- mit Grünordnungsplan, Sondergebiet "Freiflächenphotovoltaikanlage Unterwendling": Billigung der Entwurfsplanung
5 Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gebiet "Enzersdorf Nord": Billigung der Planunterlagen
6 Bauantrag von Hr. Mühlbacher: Neubau eines Zuhauses m. Garage und landwirtschaftl. Lagerraum, Fl.Nr. 2448 Gem. Wonneberg, Burgstall 1
7 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung
8 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.11.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift wurde den Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg hat die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 11.10.2022 zur Kenntnis genommen und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wonneberg für den Bereich Unterwendling, Ausweisung eines Sondergebietes „Photovoltaik – Freiflächenanlage“: Billigung Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 11.05.2021 wurde bereits der Aufstellungsbeschluss zu o.g. Verfahren gefasst. Der entsprechende Beschlussbuchauszug ist der Vorlage beigefügt.
Kurze Zusammenfassung:
Herr Wagner hat mit Schreiben vom 21.03.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes und damit einhergehend auch die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes für sein Vorhaben: Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage in Unterwendling, beantragt.
Vorhaben: Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage, auf Fl.Nr. 1266 Gem. Wonneberg (Nähe Unterwendling), mit einer Vorhabensfläche von ca. 4,99 ha.
Der betroffene Bereich befindet sich zwischen der Ortschaft St. Leonhard a. Wonneberg und dem Weiler Unterwendling, südlich angrenzend an einer Waldfläche. Bisher lautet die Darstellung im Flächennutzungsplan für diesen Bereich: Fläche für die Landwirtschaft.
Durch die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes soll der Bereich die Darstellung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 Abs. 2 BauNVO erhalten. Ziel der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Erlangung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Zwischenzeitlich konnte das Büro HEIGL Landschaftsarchitektur Stadtplanung aus Bogen die entsprechenden Vorentwurfspläne (Stand 24.10.2022) ausarbeiten. Nachdem zwischen dem Aufstellungsbeschluss und der Erstellung der Planentwürfe doch einige Zeit vergangen ist, werden die Pläne heute dem Gemeinderat noch einmal vorgestellt und zur Billigung vorgelegt, bevor die Verwaltung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in die Wege leitet.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg billigt die Entwurfsplanung i.d. Fassung vom 24.10.2022 samt Begründung mit Umweltbericht, des Büros HEIGL Landschaftsarchitektur Stadtplanung aus Bogen. 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer mindestens 3-wöchigen Auslegung der Entwurfsplanung im Rathaus Waging a. See erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- mit Grünordnungsplan, Sondergebiet "Freiflächenphotovoltaikanlage Unterwendling": Verfahrensänderung und Einleitungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 11.05.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage Unterwendling", betreffend Fl.Nr. 1266 Wonneberg, im Regelverfahren gefasst.
Der Beschlussbuchauszug ist der Vorlage beigefügt.

Kurze Zusammenfassung:
Herr Wagner hat mit Schreiben vom 21.03.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes und damit einhergehend auch die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes für sein Vorhaben: Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage in Unterwendling, beantragt.

Vorhaben: Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage, auf Fl.Nr. 1266 Gem. Wonneberg (Nähe Unterwendling), mit einer Vorhabensfläche von ca. 4,99 ha.

Um sein Vorhaben verwirklich zu können wird im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert und es ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. 
In der Kürze der Vorbereitungszeit die der Verwaltung (damals) zur Verfügung stand, wurde der Aufstellungsbeschluss im Regelverfahren gefasst. 

Auf Nachfrage beim Landratsamt Traunstein, ist es uns möglich (vor der 1. Auslegung der Planunterlagen) noch das Verfahren zu ändern. 
Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ändern! Gerade hier können wir Einfluss darauf nehmen, dass z.B. eine Rückbauverpflichtung entsprechend geregelt wird und sofern aus irgendwelchen Gründen der PV-Park nicht zur Umsetzung kommen würde (von Seiten des Betreibers als auch von Seiten des Bauleitplanverfahrens) ist die Aufhebung des Verfahrens / des Vorhabens um ein Vielfaches einfacher als bei einem Regelverfahren.
Auch von Seiten des Antragstellers wurde immer wieder kommuniziert, dass das Verfahren als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden soll.

* * *
Auszug aus der Planungshilfe für Bauleitplanverfahren zum Thema vorhabenbezogener Bebauungsplan:

„Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, kann die Gemeinde als Rechtsgrundlage auch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wählen. Das Instrument des § 12 BauGB verbindet – vereinfacht ausgedrückt – Elemente eines Bebauungsplans mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht. Es handelt sich um ein auf die Realisierung eines bestimmten Vorhabens gerichtetes städtebauliches Sonderinstrument. Der vom Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 S. 1 BauGB). Die Zulässigkeit von Bauvorhaben regelt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in seinem Geltungsbereich abschließend (§ 30 Abs. 2 BauGB).

Durch den direkten Vorhabenbezug besteht für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan keine Bindung an den sonst für Bebauungspläne abschließenden Festsetzungskatalog des § 9 BauGB (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). Die Gemeinde kann gemäß § 12 Abs. 3a S. 1 BauGB im vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans aber auch ein Baugebiet auf Grund der BauNVO oder eine bauliche oder sonstige Nutzung allgemein festsetzen. In diesem Fall ist unter entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 2 BauGB auch festzusetzen, dass nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat. Die entsprechende Anwendung des § 9 Abs. 2 BauGB führt dazu, dass die allgemein festgesetzten Nutzungen hinsichtlich ihrer Zulässigkeit als aufschiebend bedingt zu behandeln sind, wobei Bedingung die entsprechende Verpflichtung im Durchführungsvertrag ist. Die Festsetzung stellt also sicher, dass im Rahmen der festgesetzten Nutzungen, d. h. aus dem Katalog der allgemein zulässigen Arten der baulichen Nutzungen, nur solche Vorhaben verwirklicht werden dürfen, die Gegenstand des Durchführungsvertrags sind.

Im Durchführungsvertrag kann die Bebauung detailliert geregelt werden. Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist daher in der Regel Gegenstand des Durchführungsvertrags. Die Vorgehensweise gemäß § 12 Abs. 3a S. 1 BauGB hat den Vorteil, dass bei kleinen Änderungen des Vorhabens nur der Vertrag angepasst werden muss und kein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan nötig ist.

Weitere materielle Voraussetzung für die Anwendung des § 12 BauGB ist zudem, dass der Vorhabenträger zur Durchführung des Projekts bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung in einer bestimmten Frist und zur gänzlichen oder teilweisen Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet (Durchführungsvertrag). Der Durchführungsvertrag muss grundsätzlich vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. Es genügt nach Ansicht der Rechtsprechung allerdings, wenn im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses ein vom Vorhabenträger und gegebenenfalls vom personenverschiedenen Eigentümer bzw. Eigentümerin der zu bebauenden Fläche unterschriebener Durchführungsvertrag vorliegt, dessen Zustandekommen nur noch von der Zustimmungsentscheidung der Gemeindevertretung abhängt, mit welcher die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister zur Annahme des Angebots ermächtigt wird.

Im Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind die Grundsätze der Bauleitplanung im Sinne des § 1 BauGB zu beachten. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss daher insbesondere städtebaulich erforderlich sein und im Einklang mit den Zielen der Raumordnung stehen (vgl. u. a. zur Anbindung Kapitel III 2 / 7 Anbindegebot).

Die Vorteile eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegen für die Gemeinde in der Möglichkeit, die Planungs- und Erschließungskosten weitgehend auf den Vorhabenträger übertragen zu können. Die Gemeinde bleibt aber gleichwohl Herrin des Verfahrens. Der Vorhabenträger kann durch seine Mitwirkung in der Regel die Planungsdauer beschleunigen. Die Festsetzungen sind im Gegensatz zu einem herkömmlichen Bebauungsplan nicht auf den Festsetzungskatalog des § 9 beschränkt, können daher enger an das Vorhaben angepasst werden und dadurch ggf. dem Vorhabenträger Kosten ersparen. Zu vergaberechtlichen Anforderungen beim Verkauf von Grundstücken durch die Gemeinde siehe Handreichung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 20. 12. 2010 „Anwendung des Vergaberechts bei kommunalen Grundstücksgeschäften“ (vgl. Anhang B).“
* * *

Bestandteile eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind also:
1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan,
2. der Vorhaben- und Erschließungsplan und
3. der Durchführungsvertrag

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg beschließt das Bebauungsplanverfahren zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Unterwendling nicht im Regelverfahren, nach § 2 Abs. 1 BauGB, weiterzuführen. 

Der Gemeinderat Wonneberg fasst hiermit den Einleitungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan, Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage Unterwendling“, betreffend Fl.Nr. 1266 der Gemarkung Wonneberg.  Dieser Einleitungsbeschluss ersetzt den bereits gefassten Aufstellungsbeschluss vom 11.05.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- mit Grünordnungsplan, Sondergebiet "Freiflächenphotovoltaikanlage Unterwendling": Billigung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach der beschlossenen Verfahrensänderung zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage im Bereich Unterwendling können nun die Entwurfspläne i.d. Fassung vom 24.10.2022 vom Büro HEIGL, Landschaftsarchitektur Stadtplanung aus Bogen, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt werden.

In der Anlage beigefügt sind die = BPL Planfassung, Begründung mit Umweltbericht und die Vegetationskartierung (als Anlage).

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg billigt die Entwurfsplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan i.d. Fassung vom 24.10.2022 samt Umweltbericht mit Begründung, des Büros HEIGL Landschaftsarchitektur Stadtplanung aus Bogen. 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer mindestens 3-wöchigen Auslegung der Entwurfsplanung im Rathaus Waging a. See erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gebiet "Enzersdorf Nord": Billigung der Planunterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die in der Sitzung am 12.07.2022 gefassten Abwägungsbeschlüsse samt den gefassten Beschlüssen aus der Sitzung am 14.06.2022 wurden im Nachgang an das Planungsbüro Frumm-Mayer übermittelt und zusammen mit der Verwaltung und Bürgermeister Martin Fenninger wurde ein neuer Bebauungsplanentwurf erstellt. Die Anmerkungen wurden bereits in den neuen Planentwurf übernommen, daher kann dieser in heutiger Sitzung nun gebilligt werden und zur öffentlichen Auslegung bestimmt werden.

Es haben sich folgende Planänderungen/-überarbeitungen ergeben:

Die geänderte Ortsrandeingrünung wurde vorab von BGM Fenninger und Hr. Frumm-Mayer mit der Unteren Naturschutzbehörde im LRA Traunstein vorbesprochen.

Planänderungen:

  1. Es wurden Baufenster für Garagen und Carports neu aufgenommen.
  2. Die neuen Parzellen 2+3 wurden zur Doppelhausbebauung festgelegt und Parzelle 4 für eine Einzelhausbebauung vorgesehen.
  3. Der Stromkasten wurde auf Parzelle 5 verschoben.
  4. Aufnahme der Festsetzung zu den Höhenkoten in der Planzeichnung (Nr. 1.3).
  5. Die vorgesehenen Grünflächen wurden nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im LRA überarbeitet und in zwei Bereiche (Nr. 1.2) unterteilt. Die Eingrünungsfläche im Norden und die Entwicklungsfläche (Obstanger) im Osten. Auch wurden mehr Baumpflanzungen innerhalb der Grundstücke vorgesehen.
  6. Entsprechend der neuen Grünausbildung und Festlegung der Baufenster für Garagen wurde zum Teil eine Anpassung der Baufenster auch für die Hauptgebäude erforderlich.
  7. Es wurden Ergänzungen in den textlichen Hinweisen zur Regenwasserbeseitigung Nr. 4.5 vorgenommen, als auch bei Nr. 4.6 Hang-/Schichtenwasser.
  8. Nr. 3.1 Maß der baulichen Nutzung; hier wurden die Grundflächenzahlen entsprechend der Bebauung auf den Parzellen aktualisiert.
    1. Erhöhung der Grundflächen bei Parzelle 7 (Hauptbaukörper von 180 qm auf 200 qm und bei Garagen von 80 qm auf 90 qm)
    2. Erhöhung der Garagen-Grundfläche bei Doppelhäusern von 40 qm auf 45 qm.
  9. Nr. 3.6 Festsetzungen bzgl. des Stellplatzschlüssels wurde entsprechend dem Maß der baulichen Nutzung angepasst.
  10. Die Darstellung der Firstrichtung wurde angepasst.
  11. Die Maße der Abstände bei den Baufenstern wurden im Plan nachrichtlich dargestellt. Als auch unter Nr. 3.6 ergänzt, hinsichtlich der Grenzabstände für Garagen- und Nebengebäude. 
  12. Anpassung der Begründung.

Neu hinzugekommen sind textliche Festsetzungen:

  1. Die Zulassung von Gartenhütten in holzbauweise in den nördlich festgesetzten Eingrünungsflächen (Nr. 3.6) und
  2. die Zulassung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen (Nr. 3.4).


Die geänderte Planfassung (i.d. Fassung vom 28.10.2022) kann somit zur erneuten Auslegung beschlossen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg billigt den vorgelegten Bebauungsplanentwurf für das Gebiet „Enzersdorf Nord“ samt Begründung i.d. Fassung vom 28.10.2022 des Bautechnischen Planungsbüros Michael Frumm-Mayer aus Wonneberg und bestimmt diesen zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bauantrag von Hr. Mühlbacher: Neubau eines Zuhauses m. Garage und landwirtschaftl. Lagerraum, Fl.Nr. 2448 Gem. Wonneberg, Burgstall 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.11.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Zuhauses mit integrierter Doppelgarage und einem Lagerraum östlich des Bestandsgebäudes. Der Baukörper ist mit KG, EG und DG in den Maßen 18 m x 8,70 m geplant. Die seitliche WH soll 5,80 m, die FH 7,73 m betragen. Die Dachgestaltung soll als Satteldach mit DN 24° erfolgen. Im EG soll eine Doppelgarage untergebracht werden, im DG ist zudem der Einbau eines landwirtschaftlichen Lagers geplant. Auf der Ostseite soll ein Balkon angebaut werden. Auf der Nordseite ist der Anbau einer Eingangsüberdachung vorgesehen.

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Die Errichtung eines Zuhauses mit Garagen und landwirtschaftlichem Lagerraum könnte als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässig sein. Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt abschließend der Genehmigungsbehörde. Nachbarn sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Das Vorhaben befindet sich im Bereich eines Bodendenkmals. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Nachbarn sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.11.2022 ö 7

Sachverhalt

Es liegen keine Tops zur Veröffentlichung vor.

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.11.2022 ö informativ 8

Sachverhalt

Bürgermeister Fenninger spricht eine Einladung für den Vorabendgottesdienst zum Volkstrauertag am Sa. 12.11. aus und bitte die Ratsmitglieder um zahlreiche Teilnahme.
Außerdem hat Fenninger eine sehr erfreuliche Nachricht zu verkünden. Der Gewerbesteueransatz im gemeindlichen Haushalt 2022 mit 370.000 € wird von den tatsächlichen Einnahmen deutlich übertroffen. Die Kämmerei rechnet derzeit mit einem Gewerbesteueraufkommen von ca. 600.000 € in 2022. 
Abschließend informiert Fenninger noch über das Ergebnis der Besichtigung der Ortsdurchfahrt vor dem Bürgerhaus mit der Polizei. Eine 30 Km/h-Beschränkung wird aus deren Sicht nicht als eine Maßnahme zur Lärmbeseitigung empfohlen.
GR Kriegenhofer berichtet, dass der Jugendraum im Kellergeschoss des Bürgerhauses sehr gut angenommen wird. Es findet alle 14 Tage ein Treffen statt, einmal ab 12 Jahren und einmal ab ca. 15 Jahren, bei denen die Jugendlichen mit Freude dabei sind. Die KLJB hält auch alle 14 Tage eine Jugendstunde ab. Für den Raum wurden Verhaltensregeln aufgestellt.
Bürgermeister Fenninger bedankt sich bei den Verantwortlichen ganz herzlich für die hervorragend Jugendarbeit.

Datenstand vom 16.12.2022 07:17 Uhr