Datum: 15.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 22:26 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 09.11.2022 und 24.11.2022
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Feststellung der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
4 Entlastung zur Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
5 Erlass der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
6 Vorstellung Exkursion Bauleitplanung und weiteres Vorgehen
7 Antrag auf Baugenehmigung von Fr. Schröder-Schnell: Sanierung und Erweiterung eines Reitsportzentrums um Neubauten von Stallungen, Bergehalle, Führanlage und Betriebsleiterhaus, Fl.Nr. 343 Gem. Tengling, Bei Coloman 10
8 Antrag auf Baugenehmigung von Hr. Neumann: Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus, Fl.Nr. 83/1 Gem. Tengling, Thalwies 9a
9 5. Änderung des Bebauungsplanes "Almfeld": Aufstellungsbeschluss
10 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Thalwies", gemäß § 13b BauGB: Aufstellungsbeschluss
11 Antrag auf Tektur zum Bauantrag von Hr. Bauernschmid: Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses anstelle des alten abzubr. Zuhauses - Erhöhung d. seitl. WH, Anbau v. Eingangs- und Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 627, Gem. Taching a. See, Weitgassing 16
12 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Thalwies II", gemäß § 13b BauGB: Aufstellungsbeschluss
13 Neuerlass der Gebührenordnung für die Strandbäder, den Campingplatz und die Bootsliegeplätze
14 Ökologisches Pflegekonzept für kommunale Grünflächen: Kurzvorstellung und Maßnahmen 2023
15 Einführung SUP-Verbot im Nichtschwimmerbereich des Strandbades
16 Beschlussfassung über die Beiträge der Mittagsbetreuung
17 Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Kommunalen Entwicklungspolitik
18 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 09.11.2022 und 24.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschriften aus den öffentlichen Teilen der Ratssitzungen vom 09.11.2022 und 24.11.2022 wurden den Mitgliedern des Gemeinderats vorab im RIS bekanntgegeben. Einwände gegen die Sitzungsprotokolle werden nicht vorgebracht. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von den Sitzungsniederschriften aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzungen vom 09.11.2022 und vom 24.11.2022 und stimmt diesen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 09.11.2022 gibt Bürgermeisterin Lang folgende Tagesordnungspunkte bekannt, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind. 

Abschluss eines Pachtvertrages mit der Pfarrkirchenstiftung „St. Peter und Paul“ für Teilflächen aus Fl.Nr. 105/1 (Pausenhof, Kirchenvorplatz, Kiesfläche) – TOP 13. Es kann bekanntgegeben werden, dass zwischen der Pfarrkirchenstiftung und der Gemeinde ein Pachtvertrag geschlossen wurde, die Vertragsdetails unterliegen weiterhin der Nichtöffentlichkeit.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2022 liegen keine TOP‘s vor, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind. 

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3. Feststellung der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Kämmerer Kraus erörtert den Mitgliedern des Gemeinderats den Feststellungsbeschluss. Mit der Feststellung wird die Rechnungslegung nach der örtlichen Rechnungsprüfung abgeschlossen und der von der Verwaltung erstellte Entwurf der Jahresrechnung wird mit dem Feststellungsbeschluss eine Jahresrechnung der Gemeinde. Mit dem Feststellungsbeschluss wird das Zahlenwerk der Rechnung fixiert. 
Die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2021 wurde am 21.11.2022 durchgeführt. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Sepp Huber, und Kämmerer Kraus berichten über das Ergebnis der Prüfung. Die TZ aus der Prüfungsniederschrift wurden hinreichend beantwortet. Bürgermeisterin Lang schlägt daher im Anschluss vor, das Zahlenwerk mit dem Feststellungsbeschluss zu fixieren. 

Zum Zeitpunkt der Feststellung der Jahresrechnung 2020 in der Gemeinderatssitzung am 13.12.2021 lag die Bilanz 2020 des BgA noch nicht vor. Mittlerweile liegt die Bilanz 2020 des BgA vor. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist ein Minus von 71.734,92 € aus. Der Verlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Taching a. See in der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen. Der Bilanzverlust 2020 des BgA (Fremdenverkehrseinrichtungen) in Höhe von -71.734,92 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Entlastung zur Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Kämmerer Kraus erörtert, dass durch die Entlastung zum Ausdruck gebracht wird, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwände verzichtet. Durch die Entlastung wird sozusagen ein Vertrauensvotum ausgesprochen.

Da Bürgermeisterin Lang als Leiterin der Gemeinde entlastet wird, ist sie von der Beschlussfassung ausgeschlossen. 2. Bürgermeister Steiner leitet daher diesen TOP.

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Taching a. See für das Haushaltsjahr 2021 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO in der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen der 1. Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Erlass der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2022 intensiv vorberaten. Besprochene Änderungen wurden in der finalen Planung berücksichtigt und eingearbeitet. Das Planvolumen des Verwaltungshaushalts beträgt 5.078.600 € und übersteigt erstmalig einen Wert von 5 Mio. €. Bei planmäßiger Abwicklung des Verwaltungshaushalts wird mit einem Einnahmeüberschuss in Höhe von 339.100 € gerechnet. Die Pflichtzuführung in Höhe der im Vermögenshaushalt veranschlagten Tilgungsleistungen (167.500 €) kann aller Voraussicht nach erwirtschaftet werden. Die freie Finanzspanne, die für Investitionen genutzt werden kann, schrumpft durch die Tilgungszahlungen auf gerade mal 171.600 €. Ein Wert der alles andere als zufriedenstellend ist. Trotz Ausnutzung sämtlicher Sparmöglichkeiten bestehen im Verwaltungshaushalt kaum mehr Einsparmöglichkeiten. Lediglich im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen ist ein auffällig hohes Defizit zu verzeichnen. Hauptursächlich sind die aus betriebswirtschaftlicher Sicht verbesserungsfähigen Anstellungsschlüssel. Der empfohlene Wert von 1:10 sollte angestrebt werden, um die Defizite zu verringern. Für 2023 wurde ein Steueraufkommen, inkl. der Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung, von 2.965.300 € prognostiziert. Die Personalausgaben wurden mit 1.279.100 € in Ansatz gebracht. Der Anstieg der zu erwartenden Personalausgaben im Vorjahresvergleich um 80.600 € ist hauptsächlich mit der geplanten Inbetriebnahme der Krippe im September 2023 und den damit verbundenen Personaleinstellungen zu begründen. 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2022 wurden für den Bau der Krippe Darlehen von insg. 1.746.590 € aufgenommen. Die Gemeinde hat damit einen Grad der Verschuldung erreicht, der aus haushaltsrechtlicher Sicht gerade noch zu vertreten ist. Die aus den Kreditaufnahmen resultierenden Zinsbelastungen wurden lt. den Tilgungsplänen berücksichtigt. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen beginnt die Tilgung eines Darlehens erst im Haushaltsjahr 2024. Die Tilgungszahlungen summieren sich dann auf insg. 215.100 €. Die Pflichtzuführungen können dann, nach jetzigem Planungsstand, nur noch knapp erwirtschaftet werden. Fakt ist, so Kämmerer Kraus, dass in den kommenden Jahren kein Spielraum mehr für weitere Kreditaufnahmen besteht. Das Planvolumen des Vermögenshaushalts sinkt ab 2024 dramatisch nach unten und beträgt lediglich noch 783.200 € und sinkt dann in den Jahren 2025 und 2026 nochmals weiter auf unter 500.000 €. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2026 können definitiv keine Investitionen mit einer erneuten Neuverschuldung erfolgen. Um die Finanzsituation der Gemeinde zu verbessern, müsste versucht werden, die im Gemeindebesitz befindlichen Flächen durch Bauleitplanverfahren einer Bebauung zuzuführen. 

Der Vermögenshaushalt 2023 hat noch ein Planvolumen von 4.394.400 €. Das Investitionsvolumen ist im Wesentlichen geprägt von den Bauausgaben zum Bau der Krippe, den zu erwartenden Schlussrechnungen für die OD Tengling (Straße und Kanal) und der Breitbanderschließung. Für die genannten Investitionen wurden Ausgabemittel von 2.951.200 € veranschlagt.

Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt zum Ende des Haushaltsjahres 2022 2,129 Mio. €. Der Rücklagenstand zum Ende des Haushaltsjahres 2022 beträgt 2,609 Mio. €. Zur Finanzierung der im Haushaltsjahr 2023 zu leistenden vermögenswirksamen Ausgaben ist eine nahezu vollständige Auflösung der Rücklage vorgesehen. Nachdem der Haushalt bereits in der Ratssitzung am 24.11.2022 vorberaten wurde, besteht zu diesem TOP in heutiger Sitzung kaum mehr Diskussionsbedarf. Allen Mitgliedern des Gemeinderats ist bewusst, strikt auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung zu achten. Gemeinderatsbeschlüsse mit finanziellen Auswirkungen sind gründlich auf deren finanzielle Auswirkungen zu prüfen

Beschluss 1

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 und stimmt der Finanzplanung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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6. Vorstellung Exkursion Bauleitplanung und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Eine Delegation von Waginger und Tachinger Gemeinderäten begab sich am 07./08.10.2022 auf Exkursion, um eine Vorstellung zu erhalten, wie künftig möglichst flächensparend und dabei aber auch nachhaltig gebaut werden kann. Die Ziele waren die Gemeinden Weyarn, Münsing, Krumbach und Fließ.

Auszug aus dem Zeitungsbericht vom 27.10.2022:
„Die Fahrt führte zuerst in die mehrfach für ihre Bürgerbeteiligung ausgezeichnete Gemeinde Weyarn. Damit ist die etwa 4000 Einwohner zählende bayerische Gemeinde, 32 Kilometer südlich von München, für viele andere Städte und Kommunen ein Vorbild bei der Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft. Davon möchten auch Waging am See und Taching am See profitieren und erkundigten sich daher direkt vor Ort.

In der von klösterlicher Architektur geprägten Gemeinde, in der noch mehrere große Klostergebäude stehen, führte zweiter Bürgermeister Prof. Dr. Franz Demmelmeier über das neue Wohngebiet »Am Klosteranger«. Wie er wissen ließ, entstanden im gesamten Klosterhof in den Jahren zwischen 2016 und 2021 140 neue Wohnungen. Der Neuausweisung dieses Gebiets ging ein Dorferneuerungsprozess voraus. In diesem Prozess habe man sich darauf verständigt, die fünf ursprünglich vorhandenen früheren Höfe des Klosters wieder anlegen zu lassen. Dadurch entstanden in zwei Prälaturbauten, mehrgeschossige Gebäude in zwei Höfen. Zusätzlich wurde die alte Klosterbrauerei restauriert und zu Wohnungen umfunktioniert.

Durch dieses Konzept entstanden neben Geschossbauten, die aus sieben Mehrgenerationshäusern und sechs Häusern mit je zehn Wohnungen bestehen, auch zehn Reihenhausblöcke mit je drei bis fünf Häusern. Damit schuf Weyarn viel Freiräume für Kinder und Erwachsene. Überdies ist ein Supermarkt errichtet worden, der sich mit seiner besonderen Architektur ins Gelände einfügt, sodass er auf einer Seite im Winter als Schlittenberg benutzt werden kann. Es sei ein langer Weg gewesen, bis die Planungen in trockenen Tüchern gewesen seien. »Mit dem Resultat sind nun alle mehr als zufrieden«, betonte Demmelmeier.

Nach Weyarn führte die Informationsfahrt dann nach Münsing, südwestlich von München gelegen. Dort konnte sich die Reisegruppe von einem Mehrgenerationenprojekt der besonderen Art überzeugen. Zum theoretischen Input kam noch zufällig einer der Bauherren, der von der praktischen Umsetzung berichten konnte. Sowohl die Bauart als auch das Konzept des Mehrgenerationenwohnens überzeugte die Waginger und Tachinger Gemeinderäte.

Am nächsten Morgen dann ging es nach Krumbach, eine 1100 Einwohner zählende Gemeinde. Sie hat es geschafft, Mehrgeschossbauten mit Hilfe eines sozial eingestellten Investors günstig zu bauen und an Einheimische zu vermieten. Es gab auch die Option des Mietkaufs, mit dem auch weniger vermögende Menschen Zugang zu Wohneigentum erhielten. Die Idee, sieben Bushaltestellen von internationalen Architekten auffällig gestalten zu lassen, gefiel der Reisegruppe.

In Fließ in Tirol lag das Augenmerk dann auf der Wiederbelebung des dortigen Ortskerns. Erreicht hat die Gemeinde dies durch den Bau eines seniorengerechten Wohnhauses in Kombination mit einem anschließenden Geschäftekomplexes und dem angrenzenden Rathaus. Durch die Schaffung barrierefreier Wohnungen konnten zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Zum einen erreichte man, dass Höfe außerhalb des Orts wieder frei geworden sind, damit dort Familien einziehen können, die viel Platz brauchen, und zum anderen gelang es, Senioren neuen Wohnraum anzubieten, der sicherstellt, dass sie nicht einsam sind.

»Insgesamt war es ein lehrreicher und zukunftsweisender Ausflug«, betont Wagings Bürgermeister Matthias Baderhuber.“

Die Exkursion wurde begleitet von Herrn Roman Leonhartsberger und Herrn Julian Numberger, Architekt und Stadtplaner, des pan m Büros.

Pan m übersendete folgende Berichte zur Exkursion im Anhang. 

Im Vorfeld zu diesem TOP bat Bürgermeisterin Lang, geeignete Planungsbüros für eine weitere Zusammenarbeit vorzuschlagen. Weitere Vorschläge wurden nicht eingereicht, so dass Bürgermeisterin Lang dem Planungsbüro bereits das Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit signalisiert hat und für 21.12.2022 einen Vorstellungstermin zusammen mit dem Rat organisiert hat. 2. Bürgermeister Steiner schlägt in der Sitzung des Gemeinderats noch das Planungsbüro SAK, Traunstein, vor. Bürgermeisterin Lang findet den Vorschlag reichlich spät, da im Vorfeld zur heutigen Sitzung um die Einreichung von Vorschlägen gebeten wurde, um Planungsbüros für das für 21.12.2022 terminierte Vorstellungsgespräch einladen zu können. Auch aus der Mitte des Rats wird die Meinung vertreten, dass der Vorschlag früher hätte eingereicht werden müssen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt Kenntnis und ist an einem weiteren Vorgehen interessiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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7. Antrag auf Baugenehmigung von Fr. Schröder-Schnell: Sanierung und Erweiterung eines Reitsportzentrums um Neubauten von Stallungen, Bergehalle, Führanlage und Betriebsleiterhaus, Fl.Nr. 343 Gem. Tengling, Bei Coloman 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt die Sanierung sowie Erweiterung eines Reitsportzentrums um den Neubau von Stallungen, Bergehalle, Führanlage und Betriebsleiterhaus.

Zur Begründung des Vorhabens wird angeführt, dass die Stallungen größtenteils baurechtlich nicht gesichert sind und nicht den geltenden Leitlinien der Pferdehaltung entsprechen. Teilweise seien die Gebäude baufällig. In der beigefügten Betriebsbeschreibung werden die Maßnahmen eingehend beschrieben. 

Übersicht über die geplanten Maßnahmen:

  • Errichtung von drei neuen Stallungen
  • Stallgebäude 1
Maße 45,85 m x 12,49 m, seitl. WH 4,04 m FH 6,33 m
  • Stallgebäude 2
Maße 35 m x 12,49 m, seitl. WH 4,04 m FH 6,33 m
  • Stallgebäude 3
Maße 41,94 m x 12,49 m, seitl. WH 4,04 m FH 6,33 m

  • Errichtung Bergehalle
Maße 46,62 m x 15 m, seitl. WH 6,17 m FH 8,83 m

  • Neubau Mitarbeiterwohnung an Bergehalle
Westlich an der Bergehalle soll eine Mitarbeiterwohnung angebaut werden, Maße 12,52 m x 5 m mit EG und OG, seitl. WH 5,35 m FH 7,38 m mit Satteldach und einem Balkonanbau auf der Westseite

  • Neubau Führanlage mit innenliegender Longierfläche mit einem Durchmesser von 23 m und einer Höhe von 6,96 m

  • Sanierung / Umbau Bewegungshalle
An der Bewegungshalle soll ein Ersatz des Kopfbaus erfolgen. 

  • Sanierung / Umbau Mehrzweckhalle
An der Mehrzweckhalle soll auf der Nordseite angebaut werden, die Maße des Anbaus sollen 24,37 m x 5 m betragen. Der Anbau soll zur Unterbringung von Lagerflächen sowie einer Futterkammer dienen. 

  • Neubau Betriebsleiterwohnhaus
Maße 12,50 m x 9,50 m, II VG mit EG, OG, seitliche WH 5,27 m, FH 8,01 m, Satteldach mit DN 30°, Balkonanbau im Süden

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Im FNP ist die betroffene Fläche als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die Sanierung und Erweiterung der Reitsportanlage könnte als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässig sein. Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt abschließend der Genehmigungsbehörde. Zur Nachbarbeteiligung liegen keine Informationen vor. 18 Stellplätze werden im Zuge des Vorhabens nachgewiesen. 

Mitglied des Gemeinderats Brigitte Thaler äußert Bedenken gegen den geplanten Bau der durchaus massiven Baukörper, da diese das landschaftliche Erscheinungsbild beeinträchtigen.

Aus der Mitte des Rats wird angeregt, dass Bürgermeisterin Lang das Gespräch mit Frau Schröder-Schnell suchen soll, um die Grundstückseigentumsverhältnisse im Zufahrtsbereich klar zu regeln. Dazu sollte eine Bestandsvermessung erfolgen und nach Herstellung der Zufahrtssituation sollte eine Neuvermessung erfolgen. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Zur Nachbarbeteiligung liegen keine Informationen vor. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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8. Antrag auf Baugenehmigung von Hr. Neumann: Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus, Fl.Nr. 83/1 Gem. Tengling, Thalwies 9a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Anbau eines Wintergartens mit den Maßen 6,50 m x 3,20 m und einer GF von 19 m² südöstlich an das bestehende Wohnhaus. Die Ausführung ist mit einem begrünten Flachdach geplant, die seitliche WH soll 2,86 m betragen. Die Errichtung soll auf der bereits bestehenden und versiegelten Terrassenfläche erfolgen.

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB. Eine der beiden Nachbarunterschriften liegt vor. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Eine von zwei Nachbarunterschriften liegt vor. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. 5. Änderung des Bebauungsplanes "Almfeld": Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 17.03.2022 wurde eine Überplanung der drei Grundstücke mit den Fl.Nrn. 9/7, 9/1 und 9/5 der Gemarkung Taching in Aussicht gestellt.
Zwischenzeitlich wurde das Planungsbüro Gabriele Schmid aus Teisendorf mit der Erstellung der Unterlagen beauftragt und die Entwürfe nun vorgelegt. 
Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf wurden allen drei Grundstückseigentümern vorab zur Ansicht übermittelt.


1. Wie bereits in den gestellten Bauanträgen von Seiten des Landratsamtes thematisiert wurde, haben wir die künftig zulässige seitliche Wandhöhe zusammen mit dem Planungsbüro und dem Landratsamt Traunstein daher erneut abgestimmt (siehe hierzu auch den o.g. GR-Beschluss vom 17.03.2022).

Die Bauwünsche lauteten wie folgt:
a) Almfeldstraße 18, Fl.Nr. 9/1 Gem. Taching – Fam. Aman: seitl. Wandhöhe mit 7,20 m und einem Quergiebel
 
b) Am Lehmberg 2, Fl.Nr. 9/7 Gem. Taching – Fam. Blieninger: seitl. Wandhöhe mit 7,50 m und einem Quergiebel

Verwaltung:
  • Eine seitliche Wandhöhe von 7,20 m bei Fam. Aman konnte in Aussicht gestellt werden. 

  • Eine seitliche Wandhöhe von 7,50 m bei Fam. Blieninger konnte leider nicht in Aussicht gestellt werden. Technisch und städtebaulich konnte dies nicht begründet werden, vor allem da der Baukörper dann zu massiv werden würde und sich nicht mehr mit der Umgebungsbebauung verträgt und zum anderen darf ein drittes Vollgeschoss nicht eröffnet werden. Es wurde sich mit dem Landratsamt darauf verständigt, dass eine seitliche Wandhöhe von 7,20 m auch hier mitgetragen werden kann, aber nicht höher.
Frau Schmid (Planerin), hat hierzu auch einen Schnitt durch die Gebäude auf Parzelle 7 und 14 gelegt. Siehe Anlage. Im Ergebnis blieb ebenfalls davon abzuraten, vor allem wegen der relativ niedrigen Situierung des bestehenden Gebäudes auf Parzelle 7 (Am Lehmberg 1) und der deutlich höheren Ausgangslage auf Parzelle 14 (Am Lehmberg 2).

2. Das im ursprünglichen Bebauungsplan festgesetzte Sichtdreieck wäre nun entsprechend der RaSt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) anzupassen. Da im Bereich der Almfeldstraße Tempo 50 km/h erlaubt ist, ergibt sich im Zusammenhang mit dem kurvigen Straßenverlauf und dem erforderlichen Schenkel von 70 m ein sehr großes Sichtfeld mit deutlichen Einschränkungen der Grundstücksnutzung. Insbesondere im Bereich der Parzellen 6 und 7 sind davon zahlreiche Gehölze betroffen, die eigentlich für das Ortsbild erhalten werden sollten. 
Nach Rücksprache mit unserer Bautechnik ist die RaSt für uns nicht verpflichtend, aber dennoch sollten wir uns an sie anlehnen. Eine Änderung der zulässigen Geschwindigkeit sehen wir hier erst einmal nicht vor (Tempo 50 auf Tempo 30). Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Sichtdreieck mit 50m auf 3m anzusetzen. Der Bereich ist nicht als Unfallschwerpunkt in der Vergangenheit in Erscheinung getreten und wir kürzen den zulässigen Bewuchs innerhalb der Sichtdreiecke von ursprünglich 1m auf 80cm (80 cm entsprechen der zulässigen Praxis). Auch gerade deshalb, weil wir auf durchgrünte Vorgartenbereiche Wert legen. Siehe hierzu auch den Text in der Begründung (Nr.6).

Der Gemeinderat kann die Planunterlagen nun billigen und gleichzeitig die Einleitung des Änderungsverfahrens beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Almfeld“, betreffend die Fl.Nrn. 9/1, 9/5 und 9/7 der Gem. Taching a. See, gemäß dem beiliegenden Bebauungsplanentwurf des Ingenieurbüros für Städtebau und Umweltplanung, Dipl.-Ing. (TU) Gabriele Schmid aus Teisendorf, vom 29.11.2022 samt Begründung.

Das Änderungsverfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen, von einer frühzeitigen Beteiligung soll abgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Thalwies", gemäß § 13b BauGB: Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Werner Reith wird wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. 

Bürgermeisterin Lang erteilt 3. Bürgermeister Wamsler das Wort, um den TOP vorzustellen.

Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB, betreffend die Fl.Nr. 471/12, 471/11, 471/10 und 471 (Tlfl.) der Gem. Tengling.

Wie im Gemeinderat bereits mehrfach vorbesprochen liegt nun der Antrag (eingegangen am 17.11.2022) von den Grundstückseigentümern Rosa Obermeyer, Monika Obermeyer, Klaus Obermeyer und Franz Obermeyer vor, betreffend ihre Grundstücke im nördlichen Bereich von Tengling einen Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB aufzustellen. Das Antragsschreiben ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

Konkret wollen die Kinder von Rosa Obermeyer, nämlich Teresa und Simon Dufter, dort mit ihrem Familien bauen (auf Fl.Nr. 471/12).

Nachdem es sich derzeit baurechtlich um Außenbereichsflächen handelt (§ 35 BauGB) können diese gemäß § 13 b BauGB mittels Bebauungsplans überplant werden und somit Baurecht geschaffen werden.

Auszug aus dem Baugesetzbuch:
„§ 13b Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren
Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach Satz 1 kann nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 zu fassen.“

Hierzu ist es erforderlich, dass der Aufstellungsbeschluss samt Geltungsbereich in heutiger Sitzung beschlossen wird. Somit ist die förmliche Einleitung des Verfahrens in die Wege geleitet worden. Die Ausarbeitung der entsprechenden Planunterlagen kann dann vom Planungsbüro im zweiten Schritt erarbeitet werden, um dann in die öffentliche Auslegung zu kommen.

Es liegt ein Lageplan für die Aufstellung der Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“, mit Geltungsbereich, im Maßstab 1:1.000 vom Ingenieurbüro für Städtebau und Umweltplanung, Dipl.-Ing. (TU) Gabriele Schmid aus Teisendorf vom 01.12.2022 vor. Der Geltungsbereich umfasst circa 4.572 qm Fläche.

Der Gemeinderat hat in der Vergangenheit mehrmals signalisiert die Bauwünsche von Fr. Dufter zu unterstützen, siehe hierzu auch den Beschluss vom 22.09.2021. 
Im Weiteren wird von der Verwaltung mit BGMin Lang an der „großen“ Lösung für das vom Gemeinderat gewünschte Baugebiet „Tengling Nord“ gearbeitet. Hier können Synergieeffekte aus dem jetzt angestoßenen Verfahren genutzt werden und ein weiterer Zeitverlust für Fam. Dufter wird vermindert, da die Entwicklung der Flächen für das größere Baugebiet definitiv noch mehr Zeit in Anspruch nehmen wird und es besteht nur noch „jetzt“ die Möglichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes im §13b-BauGB-Verfahren. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt die Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“, betreffend die Fl.Nrn. 471/12, 471/11, 471/10 und 471 (Tlfl.) der Gem. Tengling, gemäß dem beiliegenden Lageplan (mit Geltungsbereichsdarstellung) des Ingenieurbüros für Städtebau und Umweltplanung, Dipl.-Ing. (TU) Gabriele Schmid aus Teisendorf, vom 01.12.2022. Das Bebauungsplanverfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13b BauGB durchgeführt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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11. Antrag auf Tektur zum Bauantrag von Hr. Bauernschmid: Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses anstelle des alten abzubr. Zuhauses - Erhöhung d. seitl. WH, Anbau v. Eingangs- und Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 627, Gem. Taching a. See, Weitgassing 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses anstelle des alten abzubrechenden Zuhauses. Das Vorhaben wurde im Jahr 2016 genehmigt. 

Nun wird eine Tektur beantragt, folgende Änderungen sind geplant: 

  • Die seitliche WH des Gebäudes war ursprünglich mit 5,59 m geplant und wurde mit 5,91 m ausgeführt. Die FH beträgt nun 7,925 m. 
  • Anbau einer Eingangsüberdachung in den Maßen von ca. 5,80 m x 2 m westlich am Gebäude
  • Anbau einer Terrassenüberdachung mit Windschutz in den Maßen 5,70 m x 3 m südlich am Gebäude
  • Holzständer- und Dachstuhlerneuerung der Wagenremise
  • Nutzungsänderung zum Einbau eines Zimmers über der Waschküche und über dem Technikraum im OG anstelle des Bergeraums


Verwaltung
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB und befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Weitgassing“.

Die Außenbereichssatzung „Weitgassing“ setzt überbaubare Baufenster fest. Die geplante Eingangsüberdachung, sowie die Terrassenüberdachung sollen jeweils komplett außerhalb des Baufensters errichtet werden. Zwei Stellplätze sollen im Zuge des Vorhabens geschaffen werden. Die Nachbarunterschrift liegt vor. 

In der anschließenden Diskussion wird klar, dass bzgl. des Bauvorhabens bereits Fakten geschaffen worden sind. Die Tektur dient lediglich dazu, den Bau nachträglich zu genehmigen. Geschlossen missbilligt der Rat ein solches Vorgehen von Bauherren, eine Ablehnung wird jedoch als unverhältnismäßig angesehen. 

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Weitgassing“ und beurteilt sich nach § 35 BauGB. Die Nachbarunterschrift liegt vor. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Der erforderlichen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt. 

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Thalwies II", gemäß § 13b BauGB: Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Klaus Öllinger wird wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

In der Gemeinderatssitzungen am 22.09.2021 und in den weiteren Sitzungen am 13.01.2022 und 17.03.2022 wurde die Überplanung der beiden Grundstücke Fl.Nr. 77 und 77/4 Gem. Tengling von Hr. Öllinger vorberaten und die Aufstellung eines Bebauungsplanes positiv in Aussicht gestellt.

Zwischenzeitlich konnte mit Hr. Öllinger zur Beauftragung eines Planungsbüros mit der Gemeinde ein städtebaulicher Vertrag (Kostenübernahme) geschlossen werden. Das Planungsbüro Schmid aus Teisendorf hat zwischenzeitlich die Bebauungsplanentwürfe erstellt.

Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sieht das Planungskonzept drei Bauparzellen vor, auf denen insgesamt drei Wohngebäude mit jeweils maximal zwei Wohneinheiten errichtet werden können. Wie im bestehenden Gebiet sind nur Einzelhäuser und eine offene Bauweise zulässig.

Die Flächen beurteilen sich derzeit baurechtlich noch nach dem § 35 BauGB – Außenbereich. Nachdem sie sich im Anschluss an die bereits bestehende Bebauung befinden kann das Bebauungsplanverfahren gemäß § 13b BauGB erfolgen.

Auszug aus dem Baugesetzbuch:
„§ 13b Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren
Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach Satz 1 kann nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 zu fassen.“

In der anschließenden Diskussion spricht sich Mitglied des Gemeinderats Brigitte Thaler gegen das beschleunigte Bauleitplanverfahren nach § 13b BauGB aus, da die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies II“, betreffend die Fl.Nrn. 77/0, 77/4 und einer Teilfläche aus 77/5 der Gemarkung Tengling, gemäß dem beiliegenden Bebauungsplanentwurf des Ingenieurbüros für Städtebau und Umweltplanung, Dipl.-Ing. (TU) Gabriele Schmid aus Teisendorf, vom 19.07.2022 samt Begründung.

Das Änderungsverfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (4 Wochen) durchzuführen, von einer frühzeitigen Beteiligung soll abgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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13. Neuerlass der Gebührenordnung für die Strandbäder, den Campingplatz und die Bootsliegeplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die Rechtsaufsicht im Landratsamt Traunstein hat bei einer Überprüfung festgestellt, dass die zum 01.07.2019 erlassene Gebührenordnung für die Strandbäder, den Campingplatz und die Boots­liegeplätze ermäßigte Gebührensätze für Gemeindebürger enthält. Diese Gebührensätze führen zu einer Benachteiligung auswärtiger Besucher der Strandbäder und sind damit rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu am 19.07.2016 ein Urteil erlassen, das dem Tagesordnungs­punkt als Anlage beiliegt. In diesem Fall hatte ein österreichischer Staatsangehöriger den Zweck­verband zum Betrieb der „Watzmann Therme“ in Berchtesgaden verklagt und in oberster Instanz Recht bekommen. Die Gebührenordnung muss deshalb ohne die ermäßigten Gebührensätze neu erlassen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See erlässt eine neue Benutzungsgebührenordnung für die Strand­bäder der Gemeinde Taching a. See in Taching a. See und in Tengling, für den Zeltplatz in Taching a. See und für die Bootsliegeplätze. Die dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beige­fügte Benutzungsgebührenordnung wird Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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14. Ökologisches Pflegekonzept für kommunale Grünflächen: Kurzvorstellung und Maßnahmen 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

Die Abschlussveranstaltung des „Ökologischen Pflegekonzepts für kommunale Grünflächen“ fand am 02.12.2022 unter Teilnahme verschiedener Vertreter des Landwirtschaftsministeriums, der Gemeinderäte, Bauhof- und BauverwaltungsmitarbeiterInnen der teilnehmenden Gemeinden, der Kreisbäuerin und einiger Privatpersonen im Gut Edermann statt. Dabei wurde erneut das Konzept und die daraus resultierenden Maßnahmen vorgestellt. In der Anlage zu diesem TOP ist eine allgemeine Übersicht darüber angefügt. In der Sitzung werden die Idee und die Umsetzung nochmals kurz angerissen, um gemeinsam mit dem Leiter des Bauhofs, Andreas Mayer, die Maßnahmen für 2023 abzustimmen. Die geplanten Maßnahmen auf Seite 83 unter Nr. 4.5.1. und 4.5.2. genannten Pflegemaßnahmen werden kurz beraten. Der Rat kommt überein, Mitglied des Gemeinderats Brigitte Thaller als Naturschutzreferentin mit einzubinden. Somit ist gewährleistet, dass die fachlichen Kompetenzen in die Maßnahmen einfließen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den o. g. Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt den Umsetzungsvorschlägen des Bauhofs und der Bauverwaltung für das Jahr 2023 zu. Bürgermeisterin Lang wird die dafür veranschlagten Mittel, die im Haushalt 2023 dafür vorgesehen sind, gemeinsam mit dem Bauhof verausgaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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15. Einführung SUP-Verbot im Nichtschwimmerbereich des Strandbades

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö 15

Sachverhalt

Auszug aus dem Protokoll der Besprechung Strandbadbetrieb-Verbesserungen für 2023 vom 22.09.2022

Teilnehmende: Wolfgang Alversammer, Marcus Mayer (Wasserwacht TA); Sepp Huber, Patrick Wolfertstetter, Wolfgang Deinböck (Wasserwacht TE), Xander Mühlbauer, Wolfgang Weiß und Bürgermeisterin Steffi Lang

Bei der Diskussion ob ein SUP-Verbot im Nichtschwimmerbereich der Strandbäder eingeführt werden sollte kamen die Anwesenden zum Ergebnis, dass die Maßnahme sinnvoll wäre, aber nicht umgesetzt werden kann. Zur Thematik der Ablagerung der SUP´s an dafür vorgesehenen Plätzen war die Runde ebenso überzeugt, dass eine derartige Regelung nicht überwachbar sein wird, sofern hierfür nicht zusätzliches Personal eingestellt wird.
In Taching soll ein Einstieg beim Bootseinstieg zulässig sein. Außerdem sollen SUP´s nur außerhalb der gelben Bojen fahren. Ein entsprechendes Infoblatt soll hierzu erstellt werden und von den Kassierern dann ausgeteilt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt die Sperrung des Nichtschwimmerbereichs an den Strandbädern für SUP´s und beauftragt das Ordnungsamt unter Einbindung der örtlichen Wasserwachten die künftigen Einstiegsstellen für SUP‘s festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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16. Beschlussfassung über die Beiträge der Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (VG Waging a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö 16

Sachverhalt

Der TOP wird vertagt, da die notwendigen Zahlen zur Entscheidungsfindung noch aufbereitet werden müssen. 

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17. Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Kommunalen Entwicklungspolitik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 17

Sachverhalt

Zur Koordination der kommunalen Entwicklungspolitik soll zwischen den sieben ILE-Gemeinden eine Zweckvereinbarung (ZV) abgeschlossen werden. Ziel dieser ZV soll sein, dass bei den beteiligten Gemeinden künftig die globale Verantwortung und die kommunale Entwicklungspolitik besser in den Fokus gestellt wird. Dazu ist vorgesehen, bei der Gemeinde Kirchanschöring eine/n Mitarbeiter/in einzustellen und die erforderlichen Räume, Geräte und Ausstattungsgegenstände bereitzustellen. Die der Gemeinde Kirchanschöring entstehenden Personal-, Verwaltungs- und Materialkosten werden den beteiligten Gemeinden gemäß § 2 der ZV in Rechnung gestellt. Die Büromöbel und Raumkosten inkl. Nebenkosten werden vom Verein „Zukunftsregion Rupertiwinkel e.V.“ bezahlt.
Auf die Gemeinde Taching a. See würde ein Kostenanteil von 10 % entfallen, in 2022 sind das 380,61 €, in 2023 voraussichtlich 793,21 € und in 2024 voraussichtlich 584,56 €. Die Zweckvereinbarung wurde von der Rechtsaufsicht im Landratsamt genehmigt.

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ist Mitglied des Gemeinderats Sepp Huber nicht im Sitzungsraum anwesend. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See stimmt der vorliegenden Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Koordination der kommunalen Entwicklungspolitik zu. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die ZV zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

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18. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö informativ 18

Sachverhalt

Brücke Nassspielplatz Strandbad Taching 

Bürgermeisterin Lang informiert den Rat, dass die Brücke am Nassspielbereich am Tachinger Strandbad morsch und zu erneuern ist. 


Standortanzeige Telefonica 

Bürgermeisterin Lang informiert den Rat über ein Schreiben der Fa. Telefonica bzgl. der Standortanzeige des neuen Sendemastens für Mobilfunk. Dieser soll auf den neuen Behördenfunkmast im Bereich „Seeholz“ installiert werden. 

Solaranlage Kindergarten 

Bürgermeisterin Lang informiert über das Schreiben des Planungsbüros Stadler, Traunstein, dass die bestehende Solaranlage aktuell nicht in das neue Heizsystem eingebunden werden kann. Es werden Umbaumaßnahmen erforderlich, um die bestehende Anlage einzubinden. 

Neujahrsanschießen

Bürgermeisterin Lang lädt die Mitglieder des Rats zum Neujahrsanschießen der Böllerschützen am 01.01.2023 bei sich zuhause ein. 

Jahresrückblick 2022

Bürgermeisterin Lang gibt einen kurzen Jahresrückblick für das zu Ende gehende Jahr 2022. Sie bedankt sich beim Rat für die gute und konstruktive Zusammenarbeit, bei allen ehrenamtlich engagierten Bürgern, sowie bei der VG-Verwaltung und bei der Presse. Nach Ihrer Rede ergreift Mitglied des Gemeinderats Hans-Peter Brugger das Wort und spricht im Namen des Gemeinderats Dank an die Bürgermeisterin aus, für ihr gezeigtes Engagement und die vielen Arbeitsstunden im Dienste der Gemeinde. 

Datenstand vom 07.03.2023 11:04 Uhr