Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung – HSS) - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 04.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 04.11.2024 ö 1

Beschluss 1

Auf Antrag zur Geschäftsordnung von Stadtrat Bruckner:
Der Stadtrat beschließt aufgrund Art. 22 Abs. 2 und Art. 23 ff. der Gemeindeordnung (GO), Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG), Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes (BayGrStG) und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) eine Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung – HSS) mit Grundsteuerhebesätzen von 240 % (Grundsteuer B) und 350 % (Grundsteuer A).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 17

Beschluss 2

  1. Der Stadtrat nimmt die Sachverhaltsdarstellung der Kämmerei nebst Aktenvermerk vom 07.10./15.10.2024 sowie den Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses vom 15.10.2024 zur Kenntnis und stellt fest, dass der aufgrund der Grundsteuerreform voraussichtliche aufkommensneutrale Hebesatz ab dem Jahr 2025 für die Grundsteuer A 350 % (bis 2024 390 %) und für die Grundsteuer B 240 % (bis 2024 390 %) betragen würde.

  1. Der Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses vom 15.10.2024 und stellt fest, dass unabhängig von der Grundsteuerreform zur Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt Viechtach, zur Erfüllung der anstehenden gemeindlichen Aufgaben und zur Fortführung der von der Rechtsaufsichtsbehörde geforderten Haushaltskonsolidierung eine Anhebung der Grundsteuereinnahmen ab dem Jahr 2025 erforderlich ist.

  1. Der Stadtrat nimmt die Möglichkeit der Festsetzung von reduzierten Hebesätzen nach Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes (BayGrStG) zur Kenntnis und beschließt, davon keinen Gebrauch zu machen.

  1. Der Stadtrat beschließt daher aufgrund Art. 22 Abs. 2 und Art. 23 ff. der Gemeindeordnung (GO), Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG), Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes (BayGrStG) und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) eine Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung – HSS) gemäß dem vorliegenden Satzungsentwurf vom 16.10.2024.

  1. Der Satzungsentwurf und die Sachverhaltsdarstellung nebst Aktenvermerk sind Bestandteil des Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist Bestandteil des fortzuschreibenden Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Viechtach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 08.11.2024 08:15 Uhr