Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze ab dem Haushaltsjahr 2025 - Vorberatung und Empfehlungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses, 15.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Sitzung des Hauptausschusses 15.10.2024 ö 1

Beschluss 1

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B ab dem Jahr 2025 durch den Erlass einer Hebesatzsatzung aufkommensneutral auf 350 % bei der Grundsteuer A und auf 240 % bei der Grundsteuer B neu festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 6

Beschluss 2

  1. Der Hauptausschuss nimmt die Sachverhaltsdarstellung der Kämmerei vom 07.10./15.10.2024 zur Kenntnis und stellt fest, dass der aufgrund der Grundsteuerreform voraussichtliche aufkommensneutrale Hebesatz ab dem Jahr 2025 für die Grundsteuer A 350 % (bis 2024 390 %) und für die Grundsteuer B 240 % (bis 2024 390 %) betragen würde.

  1. Der Hauptausschuss stellt fest, dass unabhängig von der Grundsteuerreform zur Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt Viechtach, zur Erfüllung der anstehenden gemeindlichen Aufgaben und zur Fortführung der von der Rechtsaufsichtsbehörde geforderten Haushaltskonsolidierung eine Anhebung der Grundsteuereinnahmen ab dem Jahr 2025 erforderlich ist.

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat daher, die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B ab dem Jahr 2025 durch den Erlass einer Hebesatzsatzung auf jeweils 310 % neu festzusetzen.

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, von der Möglichkeit der Festsetzung von reduzierten Hebesätzen nach Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes (BayGrStG) keinen Gebrauch zu machen.

  1. Die Sachverhaltsdarstellung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 21.10.2024 18:02 Uhr