Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO - Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 10.03.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 10.03.2025 | ö | 10.2 |
Beschluss
Der Stadtrat erteilt dem ersten Bürgermeister für die Jahresrechnung 2023 der Stadt Viechtach gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Wittmann war aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Datenstand vom 12.03.2025 11:46 Uhr