Örtliche Prüfung der Jahresrechnung des Zweckverbandes Industriegebiet REICHSDORF NORD für das Haushaltsjahr 2023 - Entlastung nach Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriegebiet REICHSDORF NORD, 12.03.2025

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Verbandsversammlung spricht die nach Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 102 Abs. 3 GO geforderte Entlastung aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Verbandsvorsitzender Wittmann ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Datenstand vom 26.03.2025 14:43 Uhr