Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 13.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.01.2025 ö 1.2

Beschluss

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

  • Regierung von Niederbayern vom 11.05.2022:
„Die Stadt Viechtach beabsichtigt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 13, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Gewerbegebietsflächen zu schaffen. Die Größe des Plangebiets umfasst ca. 1,0 ha.
Die Regierung von Niederbayern nimmt als höhere Landesplanungsbehörde hierzu wie folgt Stellung:
Ziele (Z) der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nach sich ziehen, sowie Grundsätze (G) der Raumordnung, die zu berücksichtigen sind:
Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern 2023 (LEP) sind neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen (LEP 3.3 Z).
Des Weiteren sind vorhandene Potenziale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung begründet nicht zur Verfügung stehen (LEP 3.2 Z).
Bewertung:
Die neue Gewerbegebietsfläche schließt unmittelbar an die bestehende Bebauung an. Somit entspricht die Planung den Erfordernissen des LEP-Ziels 3.3. Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Plangebiet soll als eingeschränkt nutzbares Gewerbegebiet im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Gemäß den Planunterlagen soll damit die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes „Riedbach-West“ nach Westen abgeschlossen sein.
Die bereits im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbe- und Industriegebiete der Stadt Viechtach sind laut Planunterlagen bereits bebaut oder stehen derzeit nicht zur Verfügung. Die Stadt führte Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern. Das LEP-Ziel 3.2 wird dem Vorhaben nicht entgegengehalten. Falls die bereits ausgewiesenen Gewerbeflächen langfristig nicht verfügbar sein sollten, so wird der Stadt empfohlen, die Fläche wieder zurückzunehmen. 
Zusammenfassend stehen die Erfordernisse der Raumordnung dem Vorhaben nicht 
entgegen.“

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Landwirtschaft
„Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen seitens des AELF Regen zur Änderung des Flächennutzungsplans ,,Riedbach West" durch Deckblatt Nr. 13 keine grundsätzlichen Einwendungen.
Die von benachbarten landwirtschaftlichen Betrieben und genutzten Flächen gegebenenfalls ausgehenden lmmissionen (Geruch, Lärm, Staub), sind zu dulden. Eine ordnungsgemäße und ortsübliche Bewirtschaftung der benachbarten Flächen muss uneingeschränkt möglich sein.
Bei Pflanzungen sind zu Nachbargrundstücken mindestens die gesetzlichen Grenzabstände einzuhalten.
Auf eine Bepflanzung mit Hochstammbäumen sollte im Grenzbereich zu landwirtschaftIichen Flächen verzichtet werden.“

werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2025 13:57 Uhr