Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen;
Regierung von Niederbayern
- Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 13.01.2025
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
- Regierung von Niederbayern, Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalplanung vom 21.04.2022:
„Die Stadt Viechtach beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes „Riedbach-West“ mit Deckblatt Nr. 4, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Gewerbegebietsflächen
zu schaffen. Der Flächennutzungsplan wird mit Deckblatt Nr. 13 im Parallelverfahren geändert. Die Größe des Plangebiets umfasst ca. 1,0 ha. Die Regierung von Niederbayern nimmt als höhere Landesplanungsbehörde hierzu wie folgt Stellung:
Ziele (Z) der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nach sich ziehen, sowie Grundsätze (G) der Raumordnung, die zu berücksichtigen sind:
Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern 2023 (LEP) sind neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen (LEP 3.3 Z). Des Weiteren sind vorhandene Potenziale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung begründet nicht zur Verfügung stehen (LEP 3.2 Z).
Bewertung:
Die neue Gewerbegebietsfläche schließt unmittelbar an die bestehende Bebauung an. Somit entspricht die Planung den Erfordernissen des LEP-Ziels 3.3. Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Plangebiet soll als eingeschränkt nutzbares Gewerbegebiet im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Gemäß den Planunterlagen soll damit die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes „Riedbach-West“ nach Westen abgeschlossen sein. Die bereits im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbe- und Industriegebiete der Stadt Viechtach sind laut Planunterlagen bereits bebaut oder stehen derzeit nicht zur Verfügung. Die Stadt führte Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern. Das LEP-Ziel 3.2 wird dem Vorhaben nicht entgegengehalten. Falls die bereits ausgewiesenen Gewerbeflächen langfristig nicht verfügbar sein sollten, so wird der Stadt empfohlen, die Fläche wieder zurückzunehmen. Zusammenfassend stehen die Erfordernisse der Raumordnung dem Vorhaben nicht entgegen.“
wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.02.2025 13:57 Uhr