Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Kindergartenstiftung Viechtach für das Haushaltsjahr 2025 - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 10.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.03.2025 ö 8

Beschluss

Der Stadtrat beschließt als Stiftungsorgan gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung der Kindergartenstiftung Viechtach (Kindergartenstiftungssatzung) vom 21.09./23.10.2020 die folgende Haushaltssatzung:


Haushaltssatzung der Kindergartenstiftung Viechtach
für das Haushaltsjahr 2025
(Haushaltssatzung 2025)

Vom …


Die Kindergartenstiftung Viechtach erlässt aufgrund Art. 20 des Bayerischen Stiftungsgesetzes (BayStG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) folgende Haushaltssatzung:


§ 1
Haushaltsplan


Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        121.000 €

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        67.000

ab.


§ 2
Kreditaufnahmen


Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen


Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Kassenkredite


Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 20.000 € festgesetzt.


§ 5
Inkrafttreten


Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.


Viechtach, …
KINDERGARTENSTIFTUNG VIECHTACH



Franz Wittmann
erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Schötz war während der Abstimmung abwesend.

Datenstand vom 12.03.2025 11:46 Uhr