Altmann Regina, Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Garage auf der Flurnummer 220/22 der Gemarkung Schlatzendorf
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 15.01.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 15.01.2024 | ö | 3 |
Beschluss
- Den Befreiungen für die Abweichung der Firstrichtung, der Abweichung der Baukörper und der Abweichung der Garagenzufahrt wird das Einvernehmen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2024 07:45 Uhr