Bedarfsmitteilung zur Städtebauförderung - Beschlussfassung zur Programmaufstellung für das Jahr 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 04.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 04.11.2024 ö 4

Beschluss

  1. Für das Förderjahr 2025 werden zur Städtebauförderung folgende Sanierungsmaßnahmen angemeldet:

förderfähige Kosten
Einzelmaßnahme
voraussichtlich insgesamt förderfähig
vorgesehen im Programmjahr 2025
2026
2027
2028
Fortführung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes
125.000
50.000
25.000
25.000
25.000
Gesamtbetrachtung innerstädtische Entwicklung „Quartier Stadtplatz West“
50.000
25.000
25.000


Anbindung Kandlbachplatz-Stadtplatz (Erweiterung Mussinanstraße)
20.000
10.000
10.000


Fortführung Grüngürtelkonzept – Schaffung Zugang Regen
40.000
10.000
10.000
10.000
10.000
Erwerb von Grundstücken
20.000
20.000




235.000
95.000
70.000
35.000
35.000

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Bedarfsmitteilung bei der Regierung von Niederbayern einzureichen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel für die zur Städtebauförderung angemeldeten Maßnahmen im Haushalt 2025 und im Investitionsprogramm 2024-2028 einzuplanen. Über die einzelnen Maßnahmen sind jeweils vom zuständigen Gremium Einzelbeschlüsse unter Vorbehalt der Finanzierung zu fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2024 08:15 Uhr