Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes Industriegebiet REICHSDORF NORD für das Haushaltsjahr 2024; - Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriegebiet REICHSDORF NORD, 12.03.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriegebiet REICHSDORF NORD | Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriegebiet REICHSDORF NORD | 12.03.2024 | ö | 2 |
Beschluss
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Industriegebiet REICHSDORF NORD
für das Haushaltsjahr 2024
(Haushaltssatzung 2024)
Vom ……………………
Der Zweckverband Industriegebiet REICHSDORF NORD erlässt aufgrund Art. 40 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Haushaltsplan
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 261.000 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 205.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verbandsumlage
- Der ungedeckte Finanzbedarf wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 46.000 € festgesetzt und gemäß § 18 Abs. 4 der Verbandssatzung ZWIG (VS ZWIG) durch Umlage gegenüber der Stadt Viechtach erhoben (Verbandsumlage).
- Die Verbandsumlage ist mit einem Viertel ihres Jahresbetrags am 25. jeden ersten Quartalmonats fällig. Die Verbandsumlage im folgenden Jahr wird in Höhe der im abgelaufenen Jahr festgesetzten Vierteljahresbeträge vorläufig erhoben, wenn die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht erlassen ist (Art. 42 KommZG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 3 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG)).
§ 5
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 43.000 € festgesetzt.
§ 6
Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Viechtach, ……………………
ZWECKVERBAND INDUSTRIEGEBIET REICHSDORF NORD
Franz Wittmann
Verbandsvorsitzender
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.03.2024 08:09 Uhr