Finanzplanung und Investitionsprogramm des Zweckverbandes Industriegebiet REICHSDORF NORD für die Jahre 2024 bis 2028 - Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriegebiet REICHSDORF NORD, 12.03.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriegebiet REICHSDORF NORD | Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriegebiet REICHSDORF NORD | 12.03.2025 | ö | 3 |
Beschluss
1. Die Verbandsversammlung beschließt aufgrund Art. 40 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. und Art. 70 der Gemeindeordnung (GO) den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028.
2. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.03.2025 14:43 Uhr