Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Landratsamt Regen, Untere Naturschutzbehörde - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 13.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.01.2025 ö 1.3

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle Landratsamt Regen, Untere Naturschutzbehörde vom 13.07.2023, die nachfolgend im Original zitiert ist, zur Kenntnis.

Zu dieser Stellungnahme ergeht folgende Abwägung: 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
Nach telefonischer Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde bzgl. der fehlenden Inhalte der Alternativenprüfung wurden diesbezüglich keine konkreten Aussagen getroffen. Es besteht die Vermutung auf Verwechslungsgefahr mit einer anderen Bauleitplanung. Es sind keine weiteren Ergänzungen erforderlich. 
Es wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) beauftragt und im Jahre 2024 durchgeführt. Die Ergebnisse der saP sind im Bebauungsplan integriert und die saP ist Bestandteil des Bebauungsplanes. In der Begründung des Flächennutzungsplanes wird dieser Sachverhalt im Kapitel 4.7 ergänzt.  

Stellungnahme vom Landratsamt Regen, Untere Naturschutzbehörde vom 13.07.2023:
„Der vorliegenden F-Plan kann aus naturschutzfachlicher Sicht zugestimmt werden, wenn folgende Belange berücksichtig werden: 
Umweltbericht 
- Die Alternativenprüfung wurde nicht ausreichend dargelegt und ist zu überarbeiten. 
- Bei dem Punkt „Arten und Lebensräume“ ist im Speziellen auf ein potenzielles Vorkommen der Feldlärche einzugehen, zumal die Vorjahresfrucht Winterweizen war. Daher sind FCS- und CEF-Maßnahmen zu benennen. (Im letzten Jahr gab es einen Nachweis von Feldlärchen am Antoni-Pfahl, das lokal im Einzugsgebiet der Population liegt.)“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2025 13:57 Uhr