Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Staatliches Bauamt Passau - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 13.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.01.2025 ö 1.8

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle Staatliches Bauamt Passau vom 21.06.2023, die nachfolgend im Original zitiert ist, zur Kenntnis.
Zu dieser Stellungnahme ergeht folgende Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
Bezüglich der Einleitung in den Riedbach wird mit dem Wasserwirtschaftsamt ein Abstimmungstermin vereinbart. Dabei dürfte unter anderem auch diese Thematik behandelt werden. 

Staatliches Bauamt Passau vom 21.06.2023
„Unsere Belange sind von der Änderung des Flächennutzungsplanes durch die bestehende B 85 nicht unmittelbar berührt, da diese in rd. 150 m Entfernung zum geplanten Gewerbegebiet verläuft. 
Wir weisen aber auf die verkehrsbedingten Lärmemissionen der B 85 hin. Grundsätzlich obliegt es der Stadt, Baugebiete entlang von vorhandenen Hauptverkehrsstraßen so auszuweisen, dass für diese die Vorgaben der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) eingehalten werden. Wir weisen darauf hin, dass evtl. notwendige Lärmschutzmaßnahmen die Bauwerber auf eigene Kosten durchzuführen haben. 
Ansprüche wegen Lärmschutz können an den Straßenbaulastträger nicht gestellt werden. Als Straßenbaulastträger der B 85 werden wir auch künftige Ansprüche auf Lärmschutz oder Entschädigung, die von der Stadt oder Grundstücksbesitzern in dem oben genannten Gewerbegebiet gestellt werden, ablehnen. 
Bezüglich unserer Planungsprojekte an der B 85 und deren Auswirkungen auf die Gebietsausweisung verweisen wir auf unsere Stellungnahme im parallel laufenden Bebauungsplanverfahren. „

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2025 13:57 Uhr