Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e. V. vom 07.07.2023, die nachfolgenden im Original zitiert ist, zur Kenntnis.
Zu dieser Stellungnahme ergeht folgende Abwägung:
Diese Stellungnahme weist Aspekte auf, die auf die Ebenen der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung anwendbar sind, daher wird diese in beiden Überarbeitungen der Bauleitplanverfahren behandelt.
Dieser Sachverhalt ist nicht ganz korrekt. Der derzeit rechtsgültige Bebauungsplan „GE Riedbach West“ weist bereits Bereiche westlich der Straße „Am großen Pfahl aus. Auch wenn die landwirtschaftlich genutzte Fläche verringert wird, ist immer noch von einem Biotopverbund mit Hecken, Büschen, Felsen, Wälder und landwirtschaftlich genutzten Flächen zu sprechen.
Die Flächen um den „Großen Pfahl“ bleiben weiterhin als Naturschutz- und Erholungsgebiet und Identifikationsobjekt bestehen. Ausreichende Pufferflächen zwischen dem „Großen Pfahl“ und der Gewerbeflächen sind vorhanden. Diese Deckblattänderung ist als Abschluss der Gewerbegebietserweiterung zu verstehen. Für das Schutzgut Orts- und Landschaftsbild werden weitreichende Kompensationsmaßnahmen festgesetzt, z.B. Durchführung von Geländemodellierungen, begrenzte Gebäudehöhen, westliche Eingrünungsmaßnahmen, begrünte Dächer u.a.
Die Wandhöhen sind grundsätzlich auf maximal 6,5m festgesetzt. Bei Satteldächern ist eine Firsthöhe von ca. 10,0m denkbar. In den drei Baufelder sind unterschiedliche Geländehöhen festgesetzt. Somit erreichen die Gebäude ein grundsätzliches Höhenniveau von 469m, 466m und 464,5m ü NN und reichen gerade mal an die Höhe der östlichen Grundstücksgrenze der Bauparzelle von Flurnummer 1073. D.h. von diesem Grundstück kann über die Gebäude geblickt werden. Ausblicke von den Wanderwegen, die direkt um den Großen Pfahl verlaufen, sind weiterhin möglich. Die Niveauhöhen des Naturschutzgebietes entlang des „Großen Pfahles“ werden nicht erreicht. Mit dem Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wird die Erweiterung des Gewerbegebietes in die Landschaft eingebunden.
Dies wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf die vorherigen Ausführungen verwiesen.
Stellungnahme vom BUND Naturschutz in Bayern e. V. vom 07.07.2023:
„Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme im o. a. Verfahren.
Gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen seitens des BUND Naturschutz ganz erhebliche Bedenken. Das geplante Gewerbegebiet liegt in direkter Nähe zum Großen Pfahl in Viechtach, der als Naturschutzgebiet, Geotop und FFH-Gebiet ausgewiesen ist. Die Straße „Am großen Pfahl“ bildete bisher die Grenze zwischen bebautem Stadtgebiet und der Kulturlandschaft. Die Fläche stellt aktuell im Biotopverbund mit Hecken, Büschen, Felsen und Wäldern einen wichtigen Lebensraum dar, den es zu erhalten gilt.
Der Große Pfahl ist für Viechtach mehr als ein Naturschutz- und Erholungsgebiet, er stellt auch ein Identifikationsobjekt für die Stadt dar, die Silhouette des Großen Pfahls ziert das Logo der Stadtverwaltung. Diese Silhouette wird beeinträchtigt durch das geplante Gewerbegebiet. Es fehlt eine Bewertung für den Eingriff ins Landschaftsbild, auch mögliche Ausgleichsmaßnahmen für das Landschaftsbild fehlen. Im Falle der Ausführung ist unbedingt auf eine tatsächliche Eingrünung zu achten, die Randbepflanzung des Gewerbegebiets mit standortgerechten Arten wird vorausgesetzt. Nicht nur der ökologische Eingriff, auch der Eingriff ins Landschaftsbild muss durch eine Eingrünung versucht werden zu minimieren.
Gleiches gilt für die Sichtbeziehung vom Pfahl aus ins Umland. Die erlaubte Gebäudehöhe von 9,5 m Wandhöhe auf 10% der Gebäudefläche wird zusätzlich durch die Hanglage notwendig werdende Geländeaufschüttungen erhöht. Zusätzliche aufgeständerte PV-Anlagen können zu einer Gebäudehöhe führen, die damit an das Niveau des Naturschutzgebiets heranreichen. Der Wanderweg, der vom Pfahlsteig vorbei am Sägewerk die Pfahlwiesen hoch verläuft und der Rundweg um den Pfahl verlieren so ihren Ausblick ins Umland und ein Stück ihrer Attraktivität.
Der BUND Naturschutz lehnt aus oben genannten Gründen die Änderung des Flächenwidmungsplans ab. Die herausragende Bedeutung des Pfahls und dessen Beliebtheit als Nah- und Fernerholungsgebiet darf nicht riskiert werden.“