Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Landwirtschaft - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 13.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.01.2025 ö 2.8

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Landwirtschaft vom 23.06.2022, die nachfolgenden im Original zitiert ist, zur Kenntnis.
Zu dieser Stellungnahme ergeht folgende Abwägung:
Im Kapitel 5.9 werden die genannten Belange mitaufgenommen. 
Die gesetzlichen Abstände zu landwirtschaftlich genutzten Flächen sind einzuhalten. Hinweislich werden die Abstände unter V., Punkt 2 mitaufgenommen.
Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Landwirtschaft vom 23.06.2022:
Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen seitens des AELF Regen zur Änderung des Flächennutzungsplans ,,Riedbach West" durch Deckblatt Nr. 13 keine grundsätzlichen Einwendungen. 
Die von benachbarten landwirtschaftlichen Betrieben und genutzten Flächen gegebenenfalls ausgehenden lmmissionen (Geruch, Lärm, Staub), sind zu dulden. Eine ordnungsgemäße und ortsübliche Bewirtschaftung der benachbarten Flächen muss uneingeschränkt möglich sein. 
Bei Pflanzungen sind zu Nachbargrundstücken mindestens die gesetzlichen Grenzabstände einzuhalten. 
Auf. eine Bepflanzung mit Hochstammbäumen sollte im Grenzbereich zu landwirtschaftIichen Flächen verzichtet werden. „

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2025 13:57 Uhr