Datum: 07.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Potenzialanalyse zur Entwässerung des kommunalen Klärschlammes der Stadt Viechtach; - Vorstellung durch das Institut für Energietechnik (IfE)
2 Überwachung des fließenden Verkehrs in Viechtach durch den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz; - Vorstellung der Bilanz des ersten Mitgliedsjahres durch einen Vertreter des Zweckverbands - Beschluss über die Aktualisierung des Messstellenverzeichnisses
3 Neukalkulation des Kur- und Fremdenverkehrsbeitrages
3.1 Vorstellung der Kalkulation des Kur- und Fremdenverkehrsbeitrages durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
3.2 Erlass einer Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS); - Beschlussfassung
3.3 Erlass einer Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages (Fremdenverkehrsbeitragssatzung – FBS); - Beschlussfassung
4 Bedarfsmitteilung zur Städtebauförderung; - Beschlussfassung zur Programmaufstellung für das Jahr 2023
5 Nutzungskonzept für das Spital; - Beschlussfassung
6 Bebauungsplan "Auf der Wacht Ost" durch Deckblatt 14
6.1 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ohne Hinweise oder Einwendungen; - Beschlussfassung
6.2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Landratsamt Regen, Kreisbauamt - Beschlussfassung
6.3 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Landratsamt Regen, Technischer Umweltschutz - Beschlussfassung
6.4 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Landratsamt Regen, Untere Naturschutzbehörde - Beschlussfassung
6.5 Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Brandschutzdienststelle Landkreis Regen - Beschlussfassung
6.6 Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Beschlussfassung
6.7 Stellungnahmen von Privatpersonen mit Hinweisen oder Einwendungen; - Beschlussfassung
6.8 Zweiter erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
7 Erlass einer Entgeltordnung für die Stadthalle Viechtach (Stadthallenentgeltordnung - SEO); - Beschlussfassung
8 Abschluss einer 1. Vereinbarung zur Änderung der Zweckvereinbarung zur Abwasserbeseitigung zwischen der Stadt Viechtach und der Gemeinde Prackenbach vom 18.08./31.08.2020; - Beschlussfassung
9 Antrag Zukunft Viechtach zur Anfrage beim Netzbetreiber Bayernwerk bezüglich Erweiterung des Stromnetzes im Stadtraum Viechtach
10 Brauereifest 2023 - Antrag der Gesellschaftsbrauerei Viechtach GmbH
11 Volksfest 2023 - Beschlussfassung über die Durchführung - Ausschreibungsmodalitäten
12 Volksfest 2024 - Antrag der FFW Blossersberg zum 150-jährigen Gründungsfest
13 Bericht des Bürgermeisters / Anfragen der Mitglieder des Gremiums

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1. Potenzialanalyse zur Entwässerung des kommunalen Klärschlammes der Stadt Viechtach; - Vorstellung durch das Institut für Energietechnik (IfE)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 1

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt, die Planungen für eine stationäre Klärschlammentwässerung weiter zu verfolgen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Überwachung des fließenden Verkehrs in Viechtach durch den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz; - Vorstellung der Bilanz des ersten Mitgliedsjahres durch einen Vertreter des Zweckverbands - Beschluss über die Aktualisierung des Messstellenverzeichnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 2
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3. Neukalkulation des Kur- und Fremdenverkehrsbeitrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 3
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3.1. Vorstellung der Kalkulation des Kur- und Fremdenverkehrsbeitrages durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 3.1

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Kalkulation des Kur- und Fremdenverkehrsbeitrags vom 21.10.2022 vollinhaltlich zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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3.2. Erlass einer Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS); - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 3.2

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt aufgrund Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) gemäß dem vorliegenden Satzungsentwurf vom 21.10.2022.

  1. Der Satzungsentwurf wird zum Bestandteil der Sitzungsniederschrift erklärt.

  1. Der Neuerlass ist Bestandteil des fortgeschriebenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Viechtach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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3.3. Erlass einer Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages (Fremdenverkehrsbeitragssatzung – FBS); - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 3.3

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt aufgrund Art. 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages (Fremdenverkehrsbeitragssatzung – FBS) gemäß dem vorliegenden Satzungsentwurf vom 21.10.2022.

  1. Der Satzungsentwurf wird zum Bestandteil der Sitzungsniederschrift erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bedarfsmitteilung zur Städtebauförderung; - Beschlussfassung zur Programmaufstellung für das Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 4

Beschluss

  1. Für das Förderjahr 2023 werden zur Städtebauförderung folgende Sanierungsmaßnahmen angemeldet:


förderfähige Kosten
Einzelmaßnahme
voraussichtlich insgesamt förderfähig
vorgesehen im Programmjahr 2023
2024
2025
2026
Fortführung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes
100.000 €
25.000 €
25.000 €
25.000 €
25.000 €
Sanierung Kinogebäude Ringstraße 5
750.000 €
700.000 €
50.000 €


Anbindung Kandbachplatz-Stadtplatz (Erweiterung Mussinanstraße)


25.000 €
25.000 €
25.000 €
Fortführung Grüngürtelkonzept – Schaffung Zugang Regen

20.000 €
20.000 €



850.000 €
745.000 €
120.000 €
50.000 €
50.000 €

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Bedarfsmitteilung bei der Regierung von Niederbayern einzureichen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel für die zur Städtebauförderung angemeldeten Maßnahmen im Haushalt 2023 und im Investitionsprogramm 2022-2026 einzuplanen. Über die einzelnen Maßnahmen sind jeweils vom zuständigen Gremium Einzelbeschlüsse unter Vorbehalt der Finanzierung zu fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Nutzungskonzept für das Spital; - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 03.08.2020 ö 8
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 5

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt für das Spital folgendes Nutzungskonzept:
Bereich
Nutzung
Erdgeschoss
Vermietung an Herrn Olli Zilk
(Gastwirtschaft und Kulturbühne; wie bisher)
1. Obergeschoss
Stadtarchiv der Stadt Viechtach
2. Obergeschoss
und Dachgeschoss
Vereinsheim des Volkstrachtenvereins "Waldler" e.V.
(wie bisher)

  1. Die Verwaltung wird beauftragt für etwaige bestandssichernde Maßnahmen die notwendigen Planungsleistungen einzuholen und die Fördermittelsituation abzuklären. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan "Auf der Wacht Ost" durch Deckblatt 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 6
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6.1. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ohne Hinweise oder Einwendungen; - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 6.1

Beschluss

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freyung, Außenstelle Zwiesel vom 21.06.2022
  • Staatliches Bauamt Passau, Servicestelle Deggendorf vom 24.06.2022
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten Regen, Bereich Forsten vom 21.06.2022
  • Wasserwirtschaftsamt Deggendorf vom 30.06.2022
  • Landratsamt Regen, Gesundheitsamt vom 29.06.2022
  • Regierung von Niederbayern, Sachgebiet Raumordnung vom 07.07.2022
  • Regionaler Planungsverband Donau-Wald vom 07.07.2022
  • Bayernwerk Netz GmbH vom 07.07.2022
  • Industrie- und Handelskammer Niederbayern vom 11.07.2022
  • Gemeinde Geiersthal vom 23.06.2022
  • Gemeinde Drachselsried vom 04.07.2022
  • Gemeinde Arnbruck vom 07.07.2022
werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.2. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Landratsamt Regen, Kreisbauamt - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 6.2

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle „Landratsamt Regen, Kreisbauamt“ vom 21.05.2021, die nachfolgend im Original zitiert ist, zur Kenntnis. 

Zu dieser Stellungnahme wird folgende Abwägung getroffen:

Die Festsetzung soll die maximale Zahl der Vollgeschosse, bezogen auf den jeweiligen Gebäudeteil, festlegen. Zugleich wird die Traufhöhe ab geplantem Gelände festgesetzt. 
Die ergänzende Einschränkung „max. Traufhöhe bezogen auf 0.00 OK FFB 7,80m“ soll gewährleisten, dass bei Entstehung von drei bzw. vier Vollgeschossen und 13,00 m bzw. 15,50 m Wandhöhen auf das vorhandene Gelände reagiert werden muss. D.h. dass aufgrund des vorhandenen Nord-Süd-Gefälles ein bzw. zwei Untergeschosse entstehen.

In Ergänzung wird die Festsetzung noch dahingehend konkretisiert, dass 0,00 als OK FFB Erdgeschoss bezeichnet wird.

Stellungnahme des Landratsamt Regen, Kreisbauamt vom 14.07.2022:

„Gemäß Punkt 3.0 der textlichen Festsetzungen wird die zulässige Traufhöhe zusätzlich zur zulässigen Wandhöhe durch die Vorgabe „max. Traufhöhe bezogen auf 0.00 OK FFB 7,80 m" festgesetzt. Tatsächlich weisen die Gebäude III bzw. IV Vollgeschosse auf. Es ist daher anzugeben, auf welche Ebene sich die Festsetzung bezieht. In Anbetracht der festgesetzten traufseitigen Wandhöhe von 13 Metern ist die Erfordernis für die Vorgabe nicht nachvollziehbar.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.3. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Landratsamt Regen, Technischer Umweltschutz - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 6.3

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle „Landratsamt Regen, Technischer Umweltschutz“ vom 22.07.2022, die nachfolgend im Original zitiert ist, zur Kenntnis. 

Zu dieser Stellungnahme wird folgende Abwägung getroffen:

Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt (Punkt 1.2.4).

Stellungnahme des Landratsamt Regen, Kreisbauamt vom 22.07.2022:

„Bereits in der letzten Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass lt. Anlage 1 zum BauGB Ziffer 2.c im Umweltbericht eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden auch für den Lärmschutz darzustellen ist. Hieraus leiten sich dann letztendlich die notwendigen Festsetzungen ab. Bisher wurde der Punkt 1.2.3 im Umweltbericht nicht entsprechend ergänzt. Insbesondere ist hier als Maßnahme auch die Verlegung der Nachtzeit aufzuführen, auch wenn sich daraus keine unmittelbare Festsetzung ergibt. Die Ergänzung kann nachrichtlich erfolgen, weil sie im Plan bereits ausführlich abgehandelt ist. 
Aus der Sicht des Technischen Umweltschutzes kann dem Entwurf mit o. g. Ergänzungen zugestimmt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.4. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Landratsamt Regen, Untere Naturschutzbehörde - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 6.4

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle „Landratsamt Regen, Unteren Naturschutzbehörde“ vom 21.07.2022, die nachfolgend im Original zitiert ist, zur Kenntnis. 

Zu dieser Stellungnahme wird folgende Abwägung getroffen:

Die Änderung bzw. Ergänzungen werden in Festsetzungen, Umweltbericht und Begründung vorgenommen.
  • Die mit der UNB abgestimmte noch zu ergänzende Ausgleichsfläche (Fl.Nr. 894/6, Landkreis Regen) wird in Wort und Bild ergänzt
  • Die textlichen Festsetzungen der Grünordung werden entsprechend der Einwendungen ergänzt.
  • Der Umweltbericht wird unter den angegebenen Punkten ergänzt, erweitert und korrigiert.
  • Die Gehölzlisten des LRA Regen werden aufgenommen.


Stellungnahme des Landratsamt Regen, Untere Naturschutzbehörde vom 21.07.2022:

„In der letzten Planfassung des Umweltberichts vom 31.03.2021 die im 4/2-Verfahren vorgelegt worden ist, fehlten zum Großteil die Ausgleichsflächen. Hintergrund ist das anfangs Ausgleichsflächen dargestellt worden sind, die wie sich im Nachgang herausgestellt hat, nicht verfügbaren waren. Viele Punkte die nun beanstandet werden, konnten nur im Kontext mit der Gesamtheit des Umweltberichts beurteilt werden.
Dem B-Plan kann aus naturschutzfachlicher nicht Zugestimmt werden, da wesentliche Teile, eine Ausgleichsfläche von 2070m² nicht im B-Plan verzeichnet sind. Eine Genehmigung hätte zur Folge, dass die aktuelle Planfassung des B-Plans rechtskräftig werden würde.
Demnach sollen im B-Plan und Umweltbericht folgende Auflagen ihre Umsetzung finden:
Ausgleichsflächen 2680 m² Ausgleichsfläche werden im unmittelbaren Umfeld des BKK realisiert. Diese sind bereits im BPlan mit der typischen T-Linie verzeichnet. Es zählen sich 6 verschiedene Flächen, die im B-Plan teilweise mit Überschriften versehen sind. Der Großteil aller Flächen befindet sich auf der Flurnummer 696, ein kleinerer Teil auf der 693/1. Im Umweltbericht sind trotz verschiedener Flächenüberschrift nur eine Pflegemaßnahme beschrieben und dies nur für die Flurnummer 696.

Im B-Plan selbst ist unter Punkt G.6.1 die Pflege und der Zielzustand über den LRT festgeschrieben. Die
Zuweisung findet über die Wörter „Magerwiese“ und „Steinriegel“ statt.

B-Plan
  • Die noch nicht erbrachte Ausgleichsfläche von 2090 m² Ausgleichsfläche ist im B-Plan oder in einem
separaten Plan darzustellen. Die Ausgleichsfläche ist im Vorfeld mit der UNB abzustimmen.

III. Textliche Festsetzungen zur Grünordnung

  • Bei Punkt G.4.1 ist zu ergänzen, dass alle Bäume mit einer Weißanstrich gegen Sonnenbrand und wenn nötig mit Verbissschutz zu schützen. Weiter ist jeder Stamm ist mit mind. zwei Pflöcken durch Anbindung zu sichern
  • Es ist eine Pflanzliste wie Anlage 1 beschreiben hinzuzufügen
  • Weiter ist nicht ausreichend genau definiert wie die Steinriegelmauer errichtet werden soll. Es ist zwar die Länge und die Höhe definiert (genauer Standort macht hier keinen Sinn, dies muss vor Ort abgestimmt werden) jedoch benötigt es für einen wirklichen nutzen weitere Maßnahmen. Die Steinriegelmauer dient in erster Linie Reptilien dabei kann als optimales Habitat als Leitart die Zauneidechse verwendet werden. Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat diesbezüglich einen  Leitfanden erstellt wie am besten solche Habitate errichtet werden und wie diese gepflegt werden sollen. Über folgende Internetadresse erreicht man den Leitfaden „Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung für die Zauneidechse“

https://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief/zeige?stbname=Lacerta+agilis 

Unter 8. Maßnahmen „Details zu kombinierten Totholz-Steinhaufen (siehe auch Abb. 4 bis 6):“ ist
zum einen Beschrieben wie das Habitat errichtet wird, vor allem die Abb. 4 bis 6 sind zu berücksichtigen.
Zur Pflege empfiehlt die UNB folgende Maßnahmen:

  • Während des Sommerhalbjahr vorsichtiges und schonendes Freischneiden bzw. mähen außerhalb der Aktivitätszeit der Tiere, also bei Schlechtwetterperioden bzw. an kalten, bedeckten Tagen (oder, falls machbar, vor Sonnenaufgang)
  • Offenhaltung von vegetationslosen, gut besonnten Rohbondenstandorten zur Eiablage 
  • Gewährleistung der bedarfsweisen Pflege der Eiablageplätzte durch Entfernen aufkommender Vegetation im Winterhalbjahr 
  • Abschieben des Oberbodens respektive Grubbern ist auf wüchsigen Standorten jährlich durchzuführen, um Flächen langfristig offenzuhalten und Reptilienpopulationen wirksam zu fördern
  • Direktes Umfeld von Stein – und Asthaufen regelmäßig alle 1-2 Jahre freischneiden, um Überwachsen und Beschattung zu verhindern: Lockere Vegetation verbessert „nackte Steinhafen“, eine zu dichte Vegetation stellt deren Funktion in Frage 
  • Wuchtigkeit der Standorte beachten: Um günstige Bedingungen von „Reptilenhaufen“ (Stein-oder Asthaufen) zu erhalten, kann jährlich eine zweimalige Pflege mit Freischneider erforderlich sein 
  • Im Umfeld von bzw. angrenzend an Reptilienhaufen Restbände höherer Vegetation (Kraut- oder Altgrassäume) dringend belassen 
  • Kleinwüchsige, dornige Sträucher auf der von der Sonne abgewandten Seite von Kleinstrukturen stehen lassen. Auch Efeu, Waldrebe oder ähnliche rankende Arten können auf Stein- oder Totholzhaufen verbleiben.

Umweltbericht

  • Die Anlagen 2; 3; 3.1 zeigen eine Tabelle zur „Ermittlung Fläche Ausgleichsbedarf“ diese ist in der PDF und in der Druckversion stark unscharf so dass der Text nicht eindeutig lesbar ist. Demnach
sind die Tabellen zu erneuern.

  • Unter „Ermittlung des Umfangs für Ausgleich- und Ersatzflächen“ wurde die geforderte Rechnung nachgereicht. Der Kompensationsfaktor von 0,5 findet seine Zustimmung. Jedoch ist die Rechnung zu konkretisieren. Die 7000 m² Freifläche sind aufzufächern in Einzelpositionen (z.B. Neubau, Parkdeck, Erschließung, Sonstige). Hierbei wird zwar auf die Anlagen verwiesen, aber wie oben genannten sind diese nicht klar lesbar und zum anderen muss auf einen Blick klar ersichtlich sein wie sich die Neuversiegelung zusammensetzt. Bei den einzelnen Positionen soll auf die Summe genannt werden und auf die jeweilige Anlage verwiesen werden.

  • Im Folgepunkt „Ausgleich/ Ersatz“ ab Seite 34:
    • Es fehlt eine flächenscharfe Bewertung der Ausgleichsflächen vom Ist-Zustand und vom Zielzustand und der jeweilige Anerkennungsfaktor. Die Tabelle ist zu ergänzen. (Momentan wird die Fläche 1:1 anerkannt. Durch die Kombination aus Extensivierung und Steinriegel würde die UNB diesen Faktor anerkennen.) 
    • ist der Text an die neuen Gegebenheiten der Ausgleichsfläche anzupassen.
    • ist bei der Beschreibung „Silikatmagerrasen“ demnach die Flurnummer zu ergänzen und die Maßnahmen sind anzugleichen (verschiedene Schnittzeitpunkte etc.) 
    • wird auf die Anlage 4 /4.1 Verwiesen, dabei soll es um die Eingriffskompensation gehen. Die Anlage 4 /4.1 zeigt aber den Baumbestand. Vermutlich ist eine Anlage gemeint.
    • Weiter ist die neue Ausgleichsfläche und deren Maßnahmen ebenfalls zu beschreiben und in der oben genannten Bilanz mit aufzuführen.
    • Die Pflegemaßnahmen zur Steinriegelmauer sind zu ergänzen

IV. Textliche Hinweise

Zum Thema Insektenschutz wurde vom Gesetzgeber nun der §41a BNatschG herausgebracht.

  • Demnach ist bei „Geplante Beleuchtung“ der Text:
„In Anlehnung an Art. 11a BayNatschG und Art. 9 BayImSchG, zum Schutz der Insektenfauna, künstliche Außenbeleuchtung nur“ mit folgender Textpassage auszutauschen:

„Nach §41a BNatSchG sind bei allem neuerrichteten Beleuchtungen an Straßen und Wegen, Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grustücke sowie beleuchtete oder lichtemittierenden Werkanlagen so zu betreiben, dass Tiere und Pflanzen wildlebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt sind. Deshalb zum Schutze der Insektenfauna, künstliche Außenbeleuchtung nur:“

Folgender Punkt ist als Anmerkung gedacht und hätte mehr redaktionellen Charakter:

Im B-Plan oder im möglichen separaten Ausgleichsflächenplan soll in den dargestellten Flächen, bei denen eine flächendeckende Pflanzung vorgenommen werden soll, ein Verweis auf die jeweilige textliche Festsetzung verwiesen werden (z.B. G.6.1 etc.), da sich durch die große Anzahl ein Kleinflächen, sich der B-Plan eher unübersichtlich darstellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.5. Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Brandschutzdienststelle Landkreis Regen - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 6.5

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle „Brandschutzdienststelle Landkreis Regen“ vom 24.06.2022, die nachfolgenden im Original zitiert ist, zur Kenntnis.

Stellungnahme des Landratsamt Regen, Brandschutzdienststelle Landkreis Regen vom 24.06.2022:

  1. Ausstattung der örtlich zuständigen Feuerwehr:
Bezeichnung der örtlich zuständigen Feuerwehr: Feuerwehr Viechtach  
Ausrüstung: KdoW, HLF 10, LF 16/12, TLF 20/40-SL DLA (K) 23-12, RW, V-Lkw, MTW
Personalstärke: ca. 50 Aktive  
Anfahrt der örtlich zuständigen Feuerwehr ca. 1,0km 
Weitere Kräfte nach Bedarf entsprechend der vorhandenen Alarmplanung des Landkreises Regen für die Stadt Viechtach.  

  1. Löschwasserversorgung:
Bebauungsplan Punkt 
Stellungnahme:  
Nach Merkblatt DVGW-W405 ist für die Grundversorgung mit Löschwasser des im Bebauungsplan ausgewiesenen Gebietes eine Löschwassermenge von mindestens 96 m³/h für die Grundversorgung über einen Zeitraum von mindestens zwei Stunden im Umkreis von 300 m erforderlich. Die Grundversorgung mit Löschwasser muss entsprechend den Angaben im B-Plan sichergestellt sein. Die erforderlichen Hydranten müssen einen Leitungsdruck von mindestens 1,5 bar aufweisen und sind nach Möglichkeit als Oberflurhydranten auszuführen, dabei sind nur Hydranten einzubauen, die über ein Prüfzeichen nach DIN-DVGW verfügen.
Für die Teilflächen, die unter die Aufhebung fallen, muss auch die Grundversorgung mit Löschwasser nicht sichergestellt sein.
Rechtsgrundlage: 
Art. 1 Abs. 2 S. 2 BayFwG 
§ 9 Abs. 1 Pkt. 13 BauGB

  1. Zufahrt:
Bebauungsplan Punkt
Stellungnahme:  
Die Zufahrten zur vorhandenen Bebauung müssen so ausgeführt sein, dass sie mit Feuerwehrfahrzeugen mit einer Achslast von 10 t, einer Länge von 10 m, einer Breite von 2,5 m und einem Wendekreisdurchmesser von 18, 5 m zügig befahren werden können.
Die erforderlichen Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr nach DIN 14090 müssen vorhanden sein und dürfen nicht durch Bepflanzungen oder betriebliche Einflüsse beeinträchtigt werden.
Rechtsgrundlage: 
§ 9 Abs. 1 Pkt. 11 BauGB
Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 BayBO
Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr
Weitere Anmerkungen:  

  1. Bebauung:
Bebauungsplan Punkt
Stellungnahme:
Die vorhandene Bebauung muss so auszuführt sein, dass der Brandausbreitung vorgebeugt und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind, dabei sind die Vorgaben der BayBO einzuhalten.
Rechtsrundlage: 
Art. 12 BayBO  

  1. Sicherheitsabstände:
Bebauungsplan Punkt:
Stellungnahme:
Die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zwischen Gebäuden und Freileitungen – soweit vorhanden- nach VDE 0132 sind auch hinsichtlich daraus entstehender Gefahren bei Feuerwehreinsätzen unbedingt einzuhalten. Die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zwischen Gebäuden und Gasversorgungsanlagen – soweit vorhanden sind auch hinsichtlich daraus entstehender Gefahren bei Feuerwehreinsätzen unbedingt einzuhalten.
Rechtsgrundlage: 
§ 9 Abs 1 BauGB, Art. 12 BayBO

  1. Notrufmöglichkeit:
Bebauungsplan Punkt 4.4.7 
Stellungnahme:  
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes muss eine ausreichende Möglichkeit zum Absetzen eines Notrufes sichergestellt sein.   
Dies kann durch ausreichende Mobiltelefonversorgung oder durch ein Notruftelefon im Bereich der PV-Anlage sichergestellt werden.  
Rechtsgrundlage: 
§ 1 Abs. 5 BauGB

  1. Anhörung im Einzelfall:
Alle geltenden Vorschriften hinsichtlich Vorbeugenden und Baulichem Brandschutz sind unabhängig von den hier aufgeführten Bemerkungen selbstverständlich einzuhalten.
Eine regelmäßige Feuerbeschau gemäß § 3 FBV für die im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ist durch die Stadt Viechtach sicherzustellen.
Grundsätzlich bleibt Anhörung der Feuerwehr im Einzelfall vorbehalten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.6. Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 6.6

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle „Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege“ vom 13.07.2022, die nachfolgenden im Original zitiert ist, zur Kenntnis.


Stellungnahme vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vom 13.07.2022:

„wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung: 

Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange: 
Mittels Änderung des Bebauungsplans „Auf der Wacht Ost durch Deckblatt Nr. 14 soll auf den Flurnummern 693/1, 696, 696/1, TF 696/2, TF 698, TF 699, TF 700/2, TF 701, TF 702, 702/1, 703/1, TF, 711/16, TF 741 und TF 759/38 der Gemarkung Viechtach die Erweiterung des Kreiskrankenhauses Viechtach ermöglicht werden.

Am südwestlichen Rand des Geltungsbereiches befindet sich ein Steinkreuz, welches gemäß Art. 1 Abs. 2 BayDSchG mit folgendem Text in der Denkmalliste des Landkreises Regen verzeichnet ist: 
  • D-2-76-144-36 „Steinkreuz, sog. Weißes Kreuz, Sockel mit Wappenschild, Granit, 17. Jh.“ 

Wir bitten daher um Berücksichtigung, Benennung und Kennzeichnung des Denkmalbestands und der geltenden Schutzbestimmungen der Art. 4 - 6 BayDSchG im Bebauungsplan. Dies ist insofern erforderlich, da der denkmalrechtlichen Erlaubnis im Sinn des Art. 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes insbesondere bedarf, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. In diesem Fall kann die Erlaubnis versagt werden, soweit das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbilds oder der künstlerischen Wirkung eines Baudenkmales führen würde. 

Wir bitten zudem um die Aufnahme eines Hinweises, dass im Rahmen der Bauarbeiten für eine geeignete Sicherung des Denkmalbestandes Sorge zu tragen ist. 


Bodendenkmalpflegerische Belange: 
Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind keine bekannten Bodendenkmäler durch die oben genannte Planung betroffen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen. 

Art. 8 Abs. 1 BayDSchG: 
Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. 

Art. 8 Abs. 2 BayDSchG: 
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. 
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. 
Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.7. Stellungnahmen von Privatpersonen mit Hinweisen oder Einwendungen; - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 6.7

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die private Stellungnahme vom 09.07.2022, die nachfolgend im Original zitiert ist, zur Kenntnis.

Private Stellungnahme vom 09.07.2022:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der oben gen. Änderung wird ein neuer Parkplatz P8 bei der ArberlandKlinik
erstellt.

Als Anwohner sind wir, … (namentliche Nennung) von den Folgen der geplanten Baumaßnahme direkt betroffen:
Grundsätzlich ist uns das Erfordernis der Baumaßnahme verständlich, wir müssen
jedoch verschiedenen Ansätzen im Bebauungsplan widersprechen:


1. Immissionsschutz
Vorgesehen ist für P8 die Nutzung von 5.30 Uhr bis 21.30 Uhr, um die Nachtruhe einhalten zu können. Wir befürchten jedoch erhebliche Beeinträchtigungen der Wohnqualität durch Lärm, vor allem wegen des Winterdienstes in den Nachtstunden. 
Der Winterdienst auf den bereits jetzt bestehenden Parkplätzen P1 und P4 ist trotz der dazwischenliegenden Bepflanzung und der Entfernung für die nördlich angrenzenden Bewohner der Lackerbauerstraße deutlich hörbar und stört die Nachtruhe erheblich. Die zugesicherte Nachtruhe von 8 Std. wird nicht eingehalten. Anwohner des P4 bestätigten uns auch die dortige starke nächtliche Beeinträchtigung. Die Dauer der Räumung ist relativ lang, da wegen parkender Autos nur mit kleinem, jedoch sehr lautem Gerät gearbeitet werden kann. Dies ist im Gutachten zum Schallschutz nicht berücksichtigt. Wir bitten um einen wirksamen Schallschutz.“

Es ergeht folgende Würdigung: 
Nach Abstimmung mit den Anwohnern und einem stattgefundenen Ortstermin wird im Bebauungsplan die Festsetzung einer Mauer/Wand entlang des Parkplatzes P8 (Nord/ Nordost) aufgenommen. 


„2. Bepflanzung
Bisher ist der Übergang von der bebauten Fläche der ArberlandKlinik zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen durch einen breiten Pflanzengürtel abgetrennt.
Das macht den nördlich angrenzenden Naturraum ,,Wacht" sowohl für die Tierwelt (Rehe, Hasen, Marder, Erdkröten, Schlangen, Fledermäuse und Vögel) zum Lebensraum als auch für die Menschen zum Naherholungsraum. Der Spaziergang zur ,,Wacht" mit einem herrlichen Blick auf die Stadt ist auch für viele Viechtacher und Urlauber ein Genuss. Auch Besucher und Patienten der ArberlandKlinik nutzen den Bereich gerne während Wartezeiten.
ln Punkt 4 .4.4 der Änderung des Bebauungsplanes ,,Auf der Wacht Ost", Deckblatt 14, wird zwar die ,,Randeingrünung als Abgrenzung zu den angrenzenden Wohngebieten bzw. als Übergang zur freien Landschaft" betont, jedoch im Skizzenplan S. 46 ist keinerlei Heckenbepflanzung enthalten. Zusätzlich zum Schallschutz ist aus unserer Sicht eine Strauchbepflanzung um den gesamten
Parkplatz als Abgrenzung zum Naturraum erforderlich.“

Es ergeht folgende Würdigung: 
Eine Randeingrünung wird im Bebauungsplan als planliche Festsetzung aufgenommen.
Eine prinzipielle Eingrünung des Klinikgeländes ist wie unter Punkt 4.4.4 beschrieben vorhanden. Für den Parkplatzbereich P8 wird in Übereinstimmung mit den Vorgaben der luftrechtlichen Genehmigung des Hubschrauberlandeplatzes und den Vorgaben  des Naturschutzes bzgl. Pflege und Unterhalt der Magerwiesenstandorte eine Ergänzung der Eingrünung P8 mit Strauchpflanzungen im Bereich Nord /Nordost festgesetzt.


„3. Beleuchtung
Auch bitten wir aus vorstehenden Gründen auf eine dezente, nicht zu grelle
Beleuchtung zu achten, ggf. mit Bewegungsmeldern.
Wir sind froh ein Krankenhaus in Viechtach mit guter ärztlicher Versorgung zu haben
Deswegen sperren wir uns auch nicht gegen das Bauvorhaben, solange es mit
Mensch und Natur im Einklang steht. Wir gehen davon aus, dass unsere Anliegen
mit relativ einfachen Mitteln umgesetzt werden können.“


Es ergeht folgende Würdigung:
In den textlichen Hinweisen wird die Umsetzung einer möglichst Blendfreien und Insektenfreundlichen Beleuchtung der Außenanlagen aufgenommen (in Abstimmung UNB / LRA Regen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.8. Zweiter erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 6.8

Beschluss

  1. Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Auf der Wacht Ost“ durch Deckblatt 14 in der Fassung vom 02.11.2022 und beschließt diesen Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen.

  1. Der Bebauungsplan „Auf der Wacht Ost“ durch Deckblatt 14 in der Fassung vom 02.11.2022 wird zum Bestandteil der Sitzungsniederschrift erklärt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Erlass einer Entgeltordnung für die Stadthalle Viechtach (Stadthallenentgeltordnung - SEO); - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 10.10.2022 ö 8
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 7

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt eine Entgeltordnung für die Stadthalle Viechtach (Stadthallenentgeltordnung - SEO) gemäß dem vorliegenden Entwurf vom 28.10.2022.

  1. Der Entwurf wird zum Bestandteil der Sitzungsniederschrift erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Abschluss einer 1. Vereinbarung zur Änderung der Zweckvereinbarung zur Abwasserbeseitigung zwischen der Stadt Viechtach und der Gemeinde Prackenbach vom 18.08./31.08.2020; - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 8

Beschluss

  1. Der Stadtrat nimmt den vorliegenden Entwurf einer 1. Vereinbarung zur Änderung der Zweckvereinbarung zur Abwasserbeseitigung zwischen der Stadt Viechtach und der Gemeinde Prackenbach vom 18.08./31.08.2020 (Entwurfsstand 21.10.2022) vollinhaltlich zur Kenntnis und stimmt diesem in allen Teilen zu.

  1. Der Entwurf der Änderungsvereinbarung wird zum Bestandteil der Sitzungsniederschrift erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Antrag Zukunft Viechtach zur Anfrage beim Netzbetreiber Bayernwerk bezüglich Erweiterung des Stromnetzes im Stadtraum Viechtach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö öffentlich 9

Beschluss

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die nachfolgenden Fragen mit dem Netzbetreiber Bayernwerk zu klären:

  1. Beabsichtigt das Bayernwerk den Einspeisewilligen aus Viechtach den umgehenden Netzanschluss zu ermöglichen?

  1. Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit einem Ausbau der fehlenden Infrastruktur gerechnet werden?

  1. Wie möchte das Bayernwerk in Bezug auf die Kapazitätsgrenzen des Netzes den Regionalen Strommarkt „Bürgerstrom Viechtach“ aufbauen?

  1. Der Antrag der Stadtratsfraktion Zukunft Viechtach wird zur Sitzungsniederschrift erklärt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Brauereifest 2023 - Antrag der Gesellschaftsbrauerei Viechtach GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 12
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 11
Nicht sichtbar
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 10
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 9
Nicht sichtbar

Beschluss

  1. Der Stadtrat nimmt den Antrag der Gesellschaftsbrauerei Viechtach GmbH vom 29.09.2022 zur Kenntnis.

  1. Der Stadtrat beschließt, sich in der derzeitigen Form wie bereits im  Vorjahr beim Brauereifest zu beteiligen. Der Vertrag ist entsprechend an das Jahr 2023 anzupassen und abzuschließen.

  1. Über die künftigen Jahre ergeht ein gesonderter Beschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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11. Volksfest 2023 - Beschlussfassung über die Durchführung - Ausschreibungsmodalitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 12
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 11
Nicht sichtbar
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 10
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 9
Nicht sichtbar

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt, in 2023 ein Volksfest durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 15

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt, ein Familienfest wie im Jahr 2022 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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12. Volksfest 2024 - Antrag der FFW Blossersberg zum 150-jährigen Gründungsfest

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 12
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 11
Nicht sichtbar
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 10
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 9
Nicht sichtbar

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Blossersberg e. V. vom September 2022 zu.
  2. Der genaue Termin, Beginn und Dauer wird entsprechend der Volksfestverordnung der Stadt Viechtach festgelegt, sobald die genauen Modalitäten feststehen.
  3. Die Konditionen, unter denen sich die Stadt Viechtach beteiligt, sind gesondert durch den Stadtrat zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Bericht des Bürgermeisters / Anfragen der Mitglieder des Gremiums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 13
Datenstand vom 26.01.2023 08:30 Uhr