Datum: 05.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestellung der Seniorenbeauftragten
2 Reduzierung des Strombezugs im Feuerwehrgerätehaus Viechtach durch PV-Dachanlage; - Vorstellung der Planungsvarianten - Fassung eines Grundlagenbeschlusses zur weiteren Vorgehensweise
3 ArberlandKliniken Zwiesel-Viechtach, Bauantrag zum Umbau und Erweiterung ArberlandKlinik Viechtach BA4 auf der Flurnummer 696 der Gemarkung Viechtach
4 Westfa-Werbung Modersohn GmbH & Co. KG, Bauantrag zur Errichtung einer einseitigen, beleuchteten Werbeanlage freistehend auf der Flurnummer 406 der Gemarkung Viechtach - Anhörung i.S.d. Art. 67 Abs. 4 BayBO durch das Landratsamt Regen
5 Behandlung von Vorkaufsrechten - Grundsatzbeschluss
6 Bebauungsplan "SO Solarpark Irlach"
6.1 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ohne Hinweise oder Einwendungen; - Beschlussfassung
6.2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; - Beschlussfassung
6.3 Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Landwirtschaft - Beschlussfassung
6.4 Satzungsbeschluss
7 Bebauungsplan "SO Solarpark Pignet"
7.1 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ohne Hinweise oder Einwendungen; - Beschlussfassung
7.2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; - Beschlussfassung
7.3 Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Landwirtschaft - Beschlussfassung
7.4 Satzungsbeschluss
8 Abwasseranlage Stadt Viechtach - Ersatzneubau der Schmutzwasserpumpstation Rattersberg; - Durchführungsbeschluss
9 Volksfest 2023 und nachfolgende Jahre - Antrag der SPD-Fraktion
10 Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Viechtach im Jahr 2023 (Verkaufssonntageverordnung 2023)
11 Erlass einer Satzung zur Änderung der Marktgebührensatzung; - Beschlussfassung
12 Bericht des Bürgermeisters / Anfragen der Mitglieder des Gremiums

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1. Bestellung der Seniorenbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 1

Beschluss

Der Stadtrat bestellt Frau Annamarie Schwürzinger, geb. 23.07.1958 zur Seniorenbeauftragten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Reduzierung des Strombezugs im Feuerwehrgerätehaus Viechtach durch PV-Dachanlage; - Vorstellung der Planungsvarianten - Fassung eines Grundlagenbeschlusses zur weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 03.05.2021 ö 9.6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 2

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt, die Planungen für eine PV-Anlage zum Eigenverbrauch auf dem Dach des Feuerwehrhauses Viechtach nach Planungsszenario 1 weiter zu verfolgen. Die Planung wird zum Bestandteil der Sitzungsniederschrift erklärt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. ArberlandKliniken Zwiesel-Viechtach, Bauantrag zum Umbau und Erweiterung ArberlandKlinik Viechtach BA4 auf der Flurnummer 696 der Gemarkung Viechtach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 3

Beschluss

Der Stadtrat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Westfa-Werbung Modersohn GmbH & Co. KG, Bauantrag zur Errichtung einer einseitigen, beleuchteten Werbeanlage freistehend auf der Flurnummer 406 der Gemarkung Viechtach - Anhörung i.S.d. Art. 67 Abs. 4 BayBO durch das Landratsamt Regen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 4

Beschluss

Der Stadtrat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 11

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5. Behandlung von Vorkaufsrechten - Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 5

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, bei der Veräußerung von unbebauten Bauparzellen außerhalb des Sanierungsgebiets zwischen den Beteiligten das Vorkaufsrecht dann dem Stadtrat zur Entscheidung über die Ausübung vorzulegen, sofern keine Einigung über eine Abwendungsvereinbarung mit dem Erwerber gefunden werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan "SO Solarpark Irlach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 6
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6.1. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ohne Hinweise oder Einwendungen; - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 6.1

Beschluss

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freyung, Außenstelle Zwiesel vom 21.10.2022
  • Wasserwirtschaftsamt Deggendorf vom 26.10.2022
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Forsten vom 21.10.2022
  • Deutsche Telekom Technik GmbH vom 04.11.2022
  • Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vom 18.11.2022
  • Regionaler Prüfungsverband Donau-Wald vom 21.11.2022
  • Landratsamt Regen, Untere Naturschutzbehörde vom 21.11.2022
  • Landratsamt Regen, Kreisbauamt vom 17.11.2022
  • Gemeinde Arnbruck vom 11.11.2022
  • Gemeinde Geiersthal vom 18.11.2022
werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.2. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 6.2

Beschluss

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

  • Staatliches Bauamt Passau, Servicestelle Deggendorf vom 26.10.2022:

„unsere und die im Rahmen der Auftragsverwaltung der Kreisstraßen zu vertretende Belange sind durch die B 85 und die REG 19 berührt, die südlich bzw. südöstlich des geplanten Solarparks verlaufen.
Laut Unterlagen werden Blendungen von Verkehrsteilnehmern auf der REG 19 und der B 85 aufgrund der Topographie und der vorhandenen Gehölze nahezu ausgeschlossen. Wie bereits in unserer Stellungnahme vom 22.08.2022 mitgeteilt, müssen ggf. seitens des Vorhabensträgers geeignete Abhilfemaßnahmen auf seine Kosten ergriffen werden, falls nach Inbetriebnahme des Solarparks eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch Blendwirkung ausgehend von den Elementen der Photovoltaikanlage festgestellt werden würde.
Im Übrigen besteht mit der Aufstellung des Bebauungsplanes unsrerseits Einverständnis.“


  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft vom 10.11.2022:
„aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen seitens des AELF Regen zur Aufstellung des Bebauungsplans ,,SO Solarpark lrlach", keine grundsätzlichen Einwendungen. 
Es erfolgen jedoch Hinweise/Empfehlungen: 
Bei Pflanzungen sind zu Nachbargrundstücken mindestens die gesetzlichen Grenzabstände einzuhalten. Auf eine Bepflanzung mit Hochstammbäumen sollte im Grenzbereich zu landwirtschaftlichen Flächen verzichtet werden. Der Betreiber hat Emissionen, Steinschlag und evtl. Verschmutzungen aus der Land- und Forstwirtschaft (2. B. Staub) entschädigungslos hinzunehmen.
Grundsätzlich ist eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft auf den der Photovoltaikanlage benachbarten Flächen von Seiten des Betreibers zu dulden.
Durch die regelmäßige Pflege soll das Aussamen eventueller Schadpflanzen und die damit verbundene negative Beeinträchtigung der mit Kulturpflanzen bestellten Flächen in der Nachbarschaft vermieden werden.“


  • Regierung von Niederbayern vom 18.11.2022:

„die Stadt Viechtach plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO Solarpark Irlach“. Das dazugehörige Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 20 wurde zu einem früheren Zeitpunkt eingeleitet. 
Mit Verweis auf die Stellungnahmen der höheren Landesplanungsbehörde zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 20 stehen die Erfordernisse der Raumordnung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage nach wie vor nicht entgegen. 
Der Standort bei Irlach drängt sich aus landesplanerischer Sicht nicht auf, da eine Vorbelastung im Sinne des LEP nicht vorhanden ist. Jedoch hat die Stadt Viechtach im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 20 plausibel dargelegt, dass aufgrund der geringen Einsehbarkeit keine erheblichen Auswirkungen auf den Raum zu erwarten sind. 
Die Erfordernisse der Raumordnung stehen der Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO Solarpark Irlach“ nicht entgegen.“

werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.3. Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Landwirtschaft - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 6.3

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle „Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Landwirtschaft“ vom 10.11.2022, die nachfolgenden im Original zitiert ist, zur Kenntnis.

Zu dieser Stellungnahme ergeht folgende Abwägung: 

Die Hinweise zu den gesetzlichen Grenzabständen und zu den aus der Landwirtschaft auftretenden Emissionen und deren mögliche Auswirkungen auf den Solarpark und deren Hinnahme sind im Bebauungsplan unter V. Nummer 1.0 und 4.0 und im Umweltbericht im Kapitel 5.9 erläutert. Bei der Bepflanzung von Hochstammbäumen im Grenzbereich zu landwirtschaftlichen Flächen sind die Grenzabstände einzuhalten. 
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft vom 10.11.2022:

„Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen seitens des AELF Regen zur Aufstellung des Bebauungsplans „SO Solarpark lrlach“, keine grundsätzlichen Einwendungen. 
Es erfolgen jedoch Hinweise/Empfehlungen: 
Bei Pflanzungen sind zu Nachbargrundstücken mindestens die gesetzlichen Grenzabstände einzuhalten. Auf eine Bepflanzung mit Hochstammbäumen sollte im Grenzbereich zu landwirtschaftlichen Flächen verzichtet werden. Der Betreiber hat Emissionen, Steinschlag und evtl. Verschmutzungen aus der Land- und Forstwirtschaft (2. B. Staub) entschädigungslos hinzunehmen.
Grundsätzlich ist eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft auf den der Photovoltaikanlage benachbarten Flächen von Seiten des Betreibers zu dulden.
Durch die regelmäßige Pflege soll das Aussamen eventueller Schadpflanzen und die damit verbundene negative Beeinträchtigung der mit Kulturpflanzen bestellten Flächen in der Nachbarschaft vermieden werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.4. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 6.4

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „SO Solarpark Irlach“ in der Fassung vom 28.11.2022 gemäß § 10 BauGB und Art. 81 Abs. 3 BayBO als Satzung.

  1. Der Bebauungsplan „SO Solarpark Irlach“ in der Fassung vom 28.11.2022 wird zum Bestandteil der Sitzungsniederschrift erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan "SO Solarpark Pignet"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 7
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7.1. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ohne Hinweise oder Einwendungen; - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 7.1

Beschluss

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freyung, Außenstelle Zwiesel vom 21.10.2022
  • Staatliches Bauamt Passau, Servicestelle Deggendorf vom 25.10.2022
  • Wasserwirtschaftsamt Deggendorf vom 26.10.2022
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Forsten vom 21.10.2022
  • Deutsche Telekom Technik GmbH vom 04.11.2022
  • Landratsamt Regen, Gesundheitsamt vom 09.11.2022
  • Brandschutzdienststelle Landkreis Regen vom 12.11.2022
  • Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vom 18.11.2022
  • Regionaler Prüfungsverband Donau-Wald vom 21.11.2022
  • Landratsamt Regen, Untere Naturschutzbehörde vom 21.11.2022
  • Landratsamt Regen, Kreisbauamt vom 16.11.2022
  • Gemeinde Arnbruck vom 11.11.2022
  • Gemeinde Geiersthal vom 18.11.2022
werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7.2. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 7.2

Beschluss

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
  • Regierung von Niederbayern vom 18.11.2022:

„die Stadt Viechtach plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO Solarpark Pignet“. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 22 wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingeleitet. 
Mit Verweis auf die Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 22 und dem Schreiben vom 29.08.2022 wurde eine Abgrenzung von Teilflächen und die Eingrünung des Vorhabens aufgrund der Dimensionierung sehr nahegelegt, um die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild verringern zu können. Dieser Empfehlung wurde berücksichtigt und ist in den Planunterlagen dargestellt. 
Die Erfordernisse der Raumordnung stehen der geplanten Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO Solar Pignet“ nicht entgegen.“

werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7.3. Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Landwirtschaft - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 7.3

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle „Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Landwirtschaft“ vom 10.11.2022, die nachfolgenden im Original zitiert ist, zur Kenntnis.

Zu dieser Stellungnahme ergeht folgende Abwägung: 

Die Hinweise zu den gesetzlichen Grenzabständen und zu den aus der Landwirtschaft auftretenden Emissionen und deren mögliche Auswirkungen auf den Solarpark und deren Hinnahme sind im Bebauungsplan unter V. Nummer 1.0 und 4.0 und im Umweltbericht im Kapitel 5.9 erläutert. Bei der Bepflanzung von Hochstammbäumen im Grenzbereich zu landwirtschaftlichen Flächen sind die Grenzabstände einzuhalten. 


Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft vom 10.11.2022:

„Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen seitens des AELF Regen zur Aufstellung des Bebauungsplans „SO Solarpark Pignet", keine grundsätzlichen Einwendungen. 
Es erfolgen jedoch Hinweise/Empfehlungen: 
Bei Pflanzungen sind zu Nachbargrundstücken mindestens die gesetzlichen Grenzabstände einzuhalten. 
Auf eine Bepflanzung mit Hochstammbäumen sollte im Grenzbereich zu landwirtschaftlichen Flächen verzichtet werden. 
Der Betreiber hat Emissionen, Steinschlag und evtl. Verschmutzungen aus der Land'." und Forstwirtschaft (z.B. Staub) entschädigungslos hinzunehmen. Grundsätzlich ist eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft auf den 
der Photovoltaikanlage benachbarten Flächen von Seiten des Betreibers zu dulden. 
Durch die regelmäßige Pflege soll das Aussamen eventueller Schadpflanzen und die damit verbundene negative Beeinträchtigung der mit Kulturpflanzen bestellten Flächen in der Nachbarschaft vermieden werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7.4. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 7.4

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „SO Solarpark Pignet“ in der Fassung vom 28.11.2022 gemäß § 10 BauGB und Art. 81 Abs. 3 BayBO als Satzung.

  1. Der Bebauungsplan „SO Solarpark Pignet“ in der Fassung vom 28.11.2022 wird zum Bestandteil der Sitzungsniederschrift erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Abwasseranlage Stadt Viechtach - Ersatzneubau der Schmutzwasserpumpstation Rattersberg; - Durchführungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 8

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt den Neubau der Schmutzwasserpumpstation Rattersberg gemäß Kostenberechnung vom 01.12.2022.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Förderanträge gemäß RZWas 2021 einzureichen und die notwendigen Ausschreibungen durchzuführen.

  1. Der Stadtrat genehmigt die durch diese Maßnahme entstehenden außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen und die Sperrung von Verpflichtungsermächtigungen bei Haushaltstelle 8180.002.9870 in Höhe von 152.000 €.

  1. Die Sitzungsunterlagen werden zum Bestandteil der Sitzungsniederschrift erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Volksfest 2023 und nachfolgende Jahre - Antrag der SPD-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 12
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 11
Nicht sichtbar
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 10
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 9
Nicht sichtbar

Beschluss

Antragsgemäß
Der Stadtrat von Viechtach beschließt zukünftig, ab dem Jahr 2023, wieder das traditionelle Volksfest am Volkfestplatz durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 16

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10. Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Viechtach im Jahr 2023 (Verkaufssonntageverordnung 2023)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 10

Beschluss

Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) vom 02.06.2003 (BGBl. I S. 744) und § 12 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28.01.2014 (GVBl. 2014 S. 22) -jeweils in der geltenden Fassung- erlässt die Stadt Viechtach folgende Verordnung:



§ 1
Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2023

Abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LadSchlG dürfen in der Stadt Viechtach mit Ausnahme der Ortsteile Höllenstein, Pirka, Schnitzmühle und Waldfrieden die Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein:

  • Am 02.04.2023 von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Am 18.06.2023 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
  • Am 10.09.2023 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
  • Am 15.10.2023 von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr 


§ 2
Hinweise

1Die Vorschriften des § 17 LadSchlG, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten und werden durch die Verlängerung der Verkaufszeiten gemäß dieser Verordnung nicht berührt. 2Auf die Ordnungswidrigkeitentatbestände des § 24 LadSchlG wird hingewiesen.


§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Viechtach im Jahr 2022 (Verkaufssonntageverordnung 2022) außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Erlass einer Satzung zur Änderung der Marktgebührensatzung; - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 11

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt aufgrund Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine Satzung zur Änderung der Marktgebührensatzung gemäß dem vorliegenden Satzungsentwurf vom 18.11.2022.

  1. Der Satzungsentwurf wird zum Bestandteil der Sitzungsniederschrift erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Bericht des Bürgermeisters / Anfragen der Mitglieder des Gremiums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 12
Datenstand vom 26.01.2023 08:26 Uhr